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Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik?
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set
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1190289) Verfasst am: 23.01.2009, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
Das ist noch immer keine Antwort auf meine Frage.

Und zum Vergleich Kirche/Mafia: Du hast Recht, der Vergleich hinkt ein wenig. Nein sogar gewaltig. Im Vergleich zur Kirche ist die Mafia bloß ein Schoßhündchen. Eine adäquate Bezeichnung, die die Kirchen und ihre Blutspur durch 17Jhe beschreiben würde, ist mir noch nicht eingefallen.


Ich habe geschrieben:

"Ich will es versuchen.
Aber..."

Und jene Worte, die nach dem "Aber" kamen, erschweren es mir, dir aufrichtig und ernsthaft zu antworten. Ich glaube, so kommen wir nicht weiter.
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set
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1190295) Verfasst am: 23.01.2009, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Kirchen - Vom Staat subventioniert (ARD-NDR, Panorama) Teil1

Kirchen - Vom Staat subventioniert (ARD-NDR, Panorama) Teil2

Wer es nicht kennt: Es lohnt sich!

Edit: Jepp, ist aus dem zweiten Teil.


Danke!
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alex6
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#1190618) Verfasst am: 23.01.2009, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

setnavrec hat folgendes geschrieben:
Wenn du die Kirche tatsächlich als eine mafiöse Organisation betrachtest (steht dir frei!), dann fällt mir nur der "gute" Rat ein, dir einen guten Anwalt zu nehmen und gegen diese Organisation zu klagen.


Du würdest gegen die Mafia klagen? Ich bestell' schonmal Blumen.
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set
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1190623) Verfasst am: 24.01.2009, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="alex6" postid=1190618]
setnavrec hat folgendes geschrieben:
Du würdest gegen die Mafia klagen? Ich bestell' schonmal Blumen.


Du nicht? Ich glaube an den Rechtsstaat. In diesem Sinn bin ich vielleicht naiv. Aber in jeder Naivität liegt ein unreflektiertes Vertrauen und ein Zeichen von Unschuld. Und wenn das nicht klappt, dann trommle ich alle aktiv-agressiven User in diesem Forum im Kampf gegen die Mafia zusammen. Smilie Die Floristik-Branche wird sich freuen.
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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#1190632) Verfasst am: 24.01.2009, 00:27    Titel: Re: Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik? Antworten mit Zitat

setnavrec hat folgendes geschrieben:
1. Kirchensteuer: Stellt das Austreten aus der Kirche schon ein Bekenntnis im Simme von Art. 4 GG dar? Ich habe es noch nie so empfunden.


Ich auch nicht.

setnavrec hat folgendes geschrieben:
2. Taufe: Wenn jemand nicht getauft wird, wird diese Person dann Kirchensteuer-pflichtig?


Soweit ich weiß, im Normalfall nicht.

setnavrec hat folgendes geschrieben:
3. Religionsunterricht: Was ist an einem Ethikunterricht verfassungsrechtlich höchst problematisch?


Nichts, hoffe ich. Klagen gegen LER in Brandenburg und Ethik in Berlin durch religiöse Eltern wurden ja auch abgeschmettert.

setnavrec hat folgendes geschrieben:
4. Militärseelsorge: Inwiefern ist Militärseelsorge verfassungswidrig? (Also man sollte die Militärselsorge dadurch abschaffen, dass man das Militär auf der gesamten Welt abschafft, das hat aber mit dem vorliegenden Thema recht wenig zu tun).


Soweit ich weiß, ist die Militärseelsorge nicht verfassungswidrig. Sollte sie aber sein, d.h. unsere Verfassung sollte ggf. geändert werden. Militärseelsorge war immer und ist nach wie vor bellizistisch. Sie dient der moralischen Mobilmachung der Armee und soll Gewissensbisse der Soldaten verdrängen.

setnavrec hat folgendes geschrieben:
5. Theologische Fakultäten und Hochschulen: Obgleich lange Zeit meines Lebens an Hochschulen verbracht, habe ich das Mitwirken organisierter Religionen an Theologische Fakultäten und Hochschulen nie als befremdlich angenommen. Was ist die konkrete Kritik? Oder ich formuliere es anders: Ist es nicht selbstverständlich, dass ein Professor für katholische Theologie (gibt es so etwas?) auch tatsächlich ein Katholike ist?


Theologie bedient sich zwar wissenschaftlicher Methoden und hat sogar, als nicht-religiöse Wissenschaft noch keine große Rolle spielte, zur Entwicklung derselben beigetragen, ist aber keine Wissenschaft. Wesentliche Grundsätze wissenschaftlicher Methodik lassen sich nämlich in der Theologie nicht anwenden. Daher sollte Theologie nicht an öffentlichen Universitäten gelehrt werden.

setnavrec hat folgendes geschrieben:
6. Sonderseelsorge: Da ich mich gelegentlich für gemeinnützige Zwecke einsetze, weiß ich, dass die Sonderseelsorge durch organisierte Religionen sehr gut gemacht wird. Es wäre fatal, diese gut funktionierende Sonderseelsorge abzuschaffen. Wer für die Kappung öffentlicher Mittel ist, der muss auch einen Plan für eine alternative Sonderseelsorge haben. Wie sieht dieser Plan aus?


Der Begriff "Seelsorge" ist bereits ein religiöser Begriff, der u.a. die Existenz einer "Seele" impliziert. Über die Qualität der Arbeit organisierter Religionen kann man geteilter Meinung sein. Allerdings: Mit dem Geld, was Caritas, Diakonie und Konsorten von Staat, Sozialkassen usw. kriegen, kann man auch säkulare, psychotherapeutische Arbeit finanzieren.

setnavrec hat folgendes geschrieben:
7. Überrepräsentation in öffentlichen Gremien: Das Präfix "Über" deutet darauf hin, dass man zwar nicht gegen die Repräsentation organisierter Religionen in öffentlichen Gremien ist, aber die "Kirchen" zu stark präsent sind. Wie äußert sich konkret die Überrepräsentation? Was ich auch nicht in diesem Zusammenhang verstehe: Welche Argumente sprechen dagegen, dass gelegentlich im Radio für Nächstenliebe geworben wird (einige solcher "Senedeunterbrechungen" finde ich als Nicht-Christ sogar sehr gut)?


Zum Glück war ich noch kein Opfer einer solchen Sendeunterbrechung. In welchen Gremien genau sollen die Kirchen überrepräsentiert sein? In den Rundfunkräten sind sie es meiner Ansicht nach nicht unbedingt (je ein Vertreter von Evangelen und Katholen, die jeweils ca. 30% der Bevölkerung repräsentieren). Merkwürdig ist allerdings, daß auch immer ein Vertreter des Zentralrats der Juden dabei ist (0,3% der Bevölkerung), aber keiner der Muslime (4,3%) oder der Konfessionslosen (~30%).

setnavrec hat folgendes geschrieben:
8. Wohlfahrtswesen / Arbeitsrecht: Diesen Punkt verstehe ich gar nicht. Ist es nicht auch hier selbstverständlich, dass man als notwendige Bedingung für ein Amt/ eine Tätigkeit als Pfarrer einer bestimmten Konfession das Bekenntnis zu dieser Konfession voraussetzt?


Ja, dagegen wird auch kaum ein Kirchenkritiker etwas sagen. Aber es ist nicht einzusehen, daß Institutionen, die zu 83-100% vom Staat oder den Sozialkassen finanziert werden — wie eben sämtliche evangelischen und katholischen Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime etc. — nicht an das AGG gebunden sind. Nachsatz: Es geht also nicht um die Pfarrer, sondern um Pfleger, Erzieher, Lehrer, Pförtner, Putzkräfte, Köche, Fahrer, ...

setnavrec hat folgendes geschrieben:
9. Rechtsordnung: Ist es nicht die Aufgabe eines Staates, einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen zu erzielen? Ich weiß, dies stellt immer eine Gratwanderung dar. Aber was spricht dagegen, dass jemand bei einer Abstimmung im Bundestag sich gegen einen militärischen Einsatz ausspricht und dieses Votum u.a. mit der Unvereinbarkeit mit seinene Glaubensgrundsätzen begründet?


Ein Abgeordneter ist seinem Gewissen verpflichtet. Er kann sein Abstimmungsverhalten begründen wie er will. Allerdings wählte ich keinen Abgeordneten, der seine Politik auf Fabelwesen ("Gott") oder tausend Jahre alte Horrorschinken ("Bibel", "Koran") baute.
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evohum
Pendler



Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 464
Wohnort: Rheingau

Beitrag(#1190702) Verfasst am: 24.01.2009, 05:38    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
...
Naja, das entspricht ja den von mir erwähnten 5-10%.


Scheint mir von den bisherigen postings zu schwanken zwischen mehr als ? 1 % ? und weniger als ? 17 % ? (wohl gemerkt, % = der Anteil der gezahlten Kirchensteuer - exklusive der stattlich-staatlichen Subventionen).

Erstaunlich, dass es da nicht belastbarere aktuelle Zahlen gibt; selbst von der 'Kirche' nicht.

Würde mir hier mal jetzt wirklich knackige Aussagen der üblichen Apologeten wünschen...

Wie dem auch sei - selbst 10 % wären vllt. ein Austrittsgrund? Was könnte alles mit den vergeudeten 90 % bewerkstelligt werden...

evohum grüßt!
_________________
"Jesus ist gekommen, um uns zu sagen, dass er uns alle im Paradies haben will und dass die Hölle, von der man in unserer Zeit so wenig spricht, existiert und ewig ist für jene, die ihre Augen vor seiner Liebe verschließen." Papst Benedikt XVI, 26.03.2007

Das Grundgesetz verbürgt die Religionsfreiheit, das 1. Gebot verurteilt sie.

Glaubst Du noch oder denkst Du schon?

...und sie bewegt sich doch!
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Querdenker
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1190705) Verfasst am: 24.01.2009, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist das hier von Carsten Ferk ganz interessant:

denkladen.de:Carsten Ferk hat folgendes geschrieben:
...landeten sie dagegen auf Platz 17 – dem letzten Platz.

Wenn die Befragten den Kirchen noch etwas zu Gute hielten, dann war es die Sozialarbeit. Viele sind der Ansicht, dass die Kirchen mit ihren Einnahmen aus der Kirchensteuer, ihren übrigen Einnahmen (2003 rund 17 Milliarden Euro) und mit ihren sozialen Einrichtungen viel Gutes für die Gesellschaft täten.

Wie hoch ist also die „Kirchenquote“, d.h. der Anteil von Kirchengeld in der Finanzierung aller Tätigkeiten von Caritas und Diakonie? Diese Kirchenquote beträgt 1,8 Prozent. In Summen ausgedrückt, finanzieren die beiden Kirchen von den 44,5 Milliarden Euro Kosten der Einrichtungen in der Trägerschaft von Caritas und Diakonie insgesamt nur 828 Millionen Euro. Es sind nur 4,8 Prozent des Geldes der Kirchen, die für soziale Zwecke eingesetzt werden.

Schaut man sich dann die Tätigkeitsfelder genauer an, in die diese kirchlichen Zuschüsse fließen, so sind es weitestgehend nur drei Tätigkeitsbereiche: 376 Millionen als Zuschuss für die Kindertagesstätten, in denen der eigene Nachwuchs an Kirchensteuerzahlern erzogen wird, 146 Milionen für konfessionelle Beratungsdienste, die vorrangig als Trichter für die Weitervermittlung der Klienten in die eigenen konfessionellen stationären Einrichtungen fungieren, und 300 Millionen Euro für die Verbandsarbeit, da die beiden Verbände eine Größenordnung an zentralen Diensten erreicht haben, die aus den realisierten Mitgliedsbeiträgen nicht mehr abgedeckt werden können.<

Die kirchlich finanzierte Wohlfahrt ist also eine Legende.


Der ganze Artikel: denkladen.de: Carsten Ferk

Carsten Frerk ist auch Autor des sehr aufschlussreichen Buches mit dem Titel 'Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland'.

Carsten Frerk - Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland hat folgendes geschrieben:
Mit Frerks Studie liegt erstmals eine umfassende Darstellung zu Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland vor. Der Autor beschränkt sich dabei nicht auf die "verfasste Kirche", sondern versucht, soweit möglich die "Wirtschaft im Raum der Kirchen" zu berücksichtigen. Denn wer ein Bild von der tatsächlichen Vermögenslage der Kirchen gewinnen will, muss über die in Kirche und Politik kontrovers diskutierte Kirchensteuer hinaus zahlreiche weitere Bereiche berücksichtigen. Viele "kirchliche Rechtsträger" ...


Das Buch ist u.a. hier für Euro 24,50 zu beziehen:

denkladen.de: Carsten Frerk - Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland

Edit:

Hab grad nochmal auf die Homepage des Autors geschaut und gesehen, das er dort einige eindrucksvolle Zahlen eingestellt hat:

http://www.carstenfrerk.de/fr_journalistisches.htm
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Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)

Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1190789) Verfasst am: 24.01.2009, 13:07    Titel: Re: Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik? Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


3. Theologie ist keine Wissenschaft (kann man natürlich diskutieren...)


Dem Satz in der Klammer würde ich nicht zustimmen.


Die Frage ist nicht, ob Theologie eine Wissenschaft ist, sondern ob sie in der heutigen Form an Universitäten gelehrt werden sollte. Es gibt meines Erachtens nach viele gute Gründe, dies zu verneinen.

Will man aber Theologie mit dem Argumenht der fehlenden Empirie von der Uni verbannen, sollte man sich bewusst sein, dass man damit auch einen ganzen Haufen anderer "Wissenschaften" verbannt, zB die Philosophie.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22767
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Beitrag(#1190801) Verfasst am: 24.01.2009, 13:36    Titel: Re: Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik? Antworten mit Zitat

alex6 hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
7. Überrepräsentation in öffentlichen Gremien: Das Präfix "Über" deutet darauf hin, dass man zwar nicht gegen die Repräsentation organisierter Religionen in öffentlichen Gremien ist, aber die "Kirchen" zu stark präsent sind. Wie äußert sich konkret die Überrepräsentation? Was ich auch nicht in diesem Zusammenhang verstehe: Welche Argumente sprechen dagegen, dass gelegentlich im Radio für Nächstenliebe geworben wird (einige solcher "Senedeunterbrechungen" finde ich als Nicht-Christ sogar sehr gut)?

Zum Glück war ich noch kein Opfer einer solchen Sendeunterbrechung. In welchen Gremien genau sollen die Kirchen überrepräsentiert sein? In den Rundfunkräten sind sie es meiner Ansicht nach nicht unbedingt (je ein Vertreter von Evangelen und Katholen, die jeweils ca. 30% der Bevölkerung repräsentieren). Merkwürdig ist allerdings, daß auch immer ein Vertreter des Zentralrats der Juden dabei ist (0,3% der Bevölkerung), aber keiner der Muslime (4,3%) oder der Konfessionslosen (~30%).

Ich persönlich bin - wie bei Schulen - der Ansicht, daß weder Kirchen noch atheistische Verbände, noch Parteien oder andere Interessensvertretungen, im öffentlichen Rundfunk vertreten sein sollten, vor allem nicht in der Form, daß sie Sendezeit für "missionarische" Tätigkeit bekommen. Lobbyarbeit und tendenziöse Berichterstattung sollte auf privatn Werbesendern erfolgen.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1190804) Verfasst am: 24.01.2009, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich befürworte allerdings prinzipiell die Idee, Interessensverbände, im Sinne einer demokratischen Beteiligung an der Gestaltung öffentlicher Einrichtungen mitwirken zu lassen,
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set
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1191284) Verfasst am: 25.01.2009, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem ich mich jetzt mit der Thematik in den letzten Tagen näher beschäftigt habe sowie eure Argumente einsortiert und bewertet habe, bin ich zum meinem ersten Zwischenfazit gelangt: Die "Kirchen" genießen eindeutig einen Sonderstatus. Es liegt unter anderem eine eindeutige Asymmetrie in der Vertretung in öffentlichen Gremien vor, es findet eine Subventionierung kirchlicher Institutionen statt und werden expressis verbis Ausnahmen vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingeräumt.

Aber eine Frage beschäftigt mich noch, die noch zu klären ist: Handelt es sich dabei um Vorrechte, die nur den Kirchen zugestanden werden und somit tatsächlich als "Privilegien" bezeichnet werden können?
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1191380) Verfasst am: 25.01.2009, 04:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe die Diskussion über theologisch-kirchliche Aspekte des Austritts abgetrennt: Bei Kirchenaustritt, Exkommunikation etc. geht es weiter.
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set
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1194910) Verfasst am: 28.01.2009, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was für manche Beziehung gilt, gilt auch scheinbar in Foren: Aufgrund einer Trennung bleibt einiges liegen. Smilie
Im Zuge der Abspaltung einiger Inhalte dieses Threads in einen anderen Thread ist wohl meine Frage "untergegangen"; deswegen wiederhole ich die Frage.

Zitat:

Aber eine Frage beschäftigt mich noch, die noch zu klären ist: Handelt es sich dabei um Vorrechte, die nur den Kirchen zugestanden werden und somit tatsächlich als "Privilegien" bezeichnet werden können?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1196236) Verfasst am: 30.01.2009, 02:10    Titel: Antworten mit Zitat

set hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die (nicht-)Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft gehört zum Recht, seine Religion frei ausüben zu dürfen bzw. . Diese Mitgliedschaft


Das habe ich nicht verstanden.


Öhm, da fehlte auch irgendetwas. Ich weiß nicht mehr genau, was ich sagen wollte. Falls bei deine ursprüngliche Frage noch nicht beantwortet wurde, stell sie gerne nochmal.

Zitat:
Zitat:
Da dies meistens den Eintritt in eine Kirche bedeutet: ja.


Gibt es keine "Kirchen"-unabhängige Taufe?


Grundsätzlich schon, dann hat diese wohl auch keine rechtliche Wirkung.

[quote]
Zitat:
Dort steht "verfassungsrechtlich höchst problematischen [...] Ethikunterricht". Daher habe ich gefragt, was an dem Ethikunterricht verfassungsrechtlich höchst problematischen ist. Ich kann es so noch nicht nachvollziehen.


Hier geht es nicht um LER, also grundsätzlich verbindlichen Ethikunterricht für alle. Das bezieht sich auf den Ethikunterricht als Zwangsersatfach für Religionsunterricht. Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden aber nach Art. 7 Nr. 2 GG die Eltern. In Verbindung mit der Religionsfreiheit (Art. 4) gilt hier: Eigentlich dürfte das Recht auf die Abwahl des Religionsunterricht in keinster Weise beeinträchtigt sein, z. B. auch nicht dadurch, dass man dann zwangsweise einen Ersatzunterricht in Ethik/praktische Philosophie machen muss.

Zitat:
Zitat:
Die Frage der Militärseelsorge ist aber ein komplexes Gebiet, das nicht ohne Grund lange eines der Lieblingsthemen juristischer Streitereien in dem Gebiet war.


Dies wäre nämlich meine nächste Frage gewesen: Wenn es solche verfassungsrechtliche Bedenken gibt, dann müssen/ müßten es doch schon juristische Prozesse geben.


Meine Äußerung bezog sich allerdings auf die sog. staatskirchenrechtliche Literatur.

Zitat:
So sehe ich es als eine Selbstverständlichkeit an, dass ein Universitätslehrer, der christliche Theologen ausbildet, auch gleichzeitig ein Christ ist.


Das wäre auch unproblematisch, wenn die Kirche dies denn wirklich mit ihrem eigenen Geld organiseren würde.

Zitat:
Auch das Argument "Werbung" habe ich verstanden; allerdings ist es ein Unterschied, ob man eine psychologische Beratung oder "ad hoc" eine Laien-Seelsorger in Anspruch nimmt, der (m/w Smilie ) sich die Sorgen des Betroffenen anhört. Ich weiß es nicht, ob man hier immer eine Missionierungsabsicht unterstellen kann (vielleicht auch darf).


Uff. Da kann ich im Zweifelsfall Zitate raussuchen, dass diese zumindest zum Teil vorhanden ist. Es ist allerdings irrelevant, ob eine Missionierungsabsicht vorhanden ist, Werbung wird schon automatisch gemacht, dadurch, dass sie im katholisch/evangelischen Namen dies machen, sogar im Namen der jeweiligen Institution und das dann eben auf Kosten des Steuerzahlers.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1196242) Verfasst am: 30.01.2009, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Hier geht es nicht um LER, also grundsätzlich verbindlichen Ethikunterricht für alle. Das bezieht sich auf den Ethikunterricht als Zwangsersatfach für Religionsunterricht. Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden aber nach Art. 7 Nr. 2 GG die Eltern. In Verbindung mit der Religionsfreiheit (Art. 4) gilt hier: Eigentlich dürfte das Recht auf die Abwahl des Religionsunterricht in keinster Weise beeinträchtigt sein, z. B. auch nicht dadurch, dass man dann zwangsweise einen Ersatzunterricht in Ethik/praktische Philosophie machen muss.

Inwiefern ist die Abwahlmöglichkeit denn durch das Ersatzfach beeinträchtigt? Der, der Religion abwählt, hat gegenüber den Schülern, die Religion haben, doch keinen Nachteil.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1196243) Verfasst am: 30.01.2009, 02:21    Titel: Re: Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik? Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:


3. Theologie ist keine Wissenschaft (kann man natürlich diskutieren...)


Dem Satz in der Klammer würde ich nicht zustimmen.


1. Unter den Wissenschaftsbegriff aus rechtlicher Sicht könnte Theologie schon fallen. Das ist umstritten.

2. Auch die Juristerei oder Philosophie, wie jagy schon erwähnte, erfüllen nicht unbedingt alle Kriterien für Wissenschaftlichkeit.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1196251) Verfasst am: 30.01.2009, 02:32    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Hier geht es nicht um LER, also grundsätzlich verbindlichen Ethikunterricht für alle. Das bezieht sich auf den Ethikunterricht als Zwangsersatfach für Religionsunterricht. Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden aber nach Art. 7 Nr. 2 GG die Eltern. In Verbindung mit der Religionsfreiheit (Art. 4) gilt hier: Eigentlich dürfte das Recht auf die Abwahl des Religionsunterricht in keinster Weise beeinträchtigt sein, z. B. auch nicht dadurch, dass man dann zwangsweise einen Ersatzunterricht in Ethik/praktische Philosophie machen muss.

Inwiefern ist die Abwahlmöglichkeit denn durch das Ersatzfach beeinträchtigt? Der, der Religion abwählt, hat gegenüber den Schülern, die Religion haben, doch keinen Nachteil.


Faktisch auf jeden Fall: Doch. Der Unterricht ist schwerer, es gibt schlechtere Noten und die Zeiten des Unterrichts sind häufig ungünstig. Desweiteren gilt: Verfassungsrechtlich ist der RU m. E. eigentlich nur ein Wahlfach, was zusätzlich zum restlichen Angebot gewählt werden kann. Dass es faktisch zum festen Kanon gehört ergibt sich m.E. nicht zwangsläufig aus dem GG. Aber gut, auch davon einmal abgesehen: Die negative Religionsfreiheit ist dadurch nunmal beeinrächtigt, wenn man, um nicht an einem religösen Unterricht teilnehmen zu müssen, irgendeinen staatlichen Werteunterricht besuchen muss.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1196252) Verfasst am: 30.01.2009, 02:33    Titel: Antworten mit Zitat

set hat folgendes geschrieben:
Aber eine Frage beschäftigt mich noch, die noch zu klären ist: Handelt es sich dabei um Vorrechte, die nur den Kirchen zugestanden werden und somit tatsächlich als "Privilegien" bezeichnet werden können?


Das kann man so allgemein nicht beantworten. Grundsätzlich zwingt der Gleichbehandlungsgrundsatz den Staat dazu, andere Weltanschauungen gleich zu behandeln; faktisch haben diese aber große Schwierigkeiten, wenn sie die gleichen Rechte bekommen wollen, wie die beiden Großkirchen.

Zudem gibt es ja viele Sonderverträge zwischen Bund bzw. Bundesland und Kirche(n), welche nur für diese gelten. Insbesondere die horrenden Geldleistungen, die die Großkirchen beziehen, sind ein Alleinstellungsmerkmal dieser.

Davon abgesehen vertrete ich die weltanschauliche Neutralität des Staates auch gegen Versuche des humanistischen Verbandes oder sonstiger areligiöser Verbände. zwinkern
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1196264) Verfasst am: 30.01.2009, 02:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Inwiefern ist die Abwahlmöglichkeit denn durch das Ersatzfach beeinträchtigt? Der, der Religion abwählt, hat gegenüber den Schülern, die Religion haben, doch keinen Nachteil.

Faktisch auf jeden Fall: Doch.

Hm. Mal sehen:
Kival hat folgendes geschrieben:
Der Unterricht ist schwerer, ...

Aha. Äh ... das ergibt sich aus welchen Beobachtungen?
Kival hat folgendes geschrieben:
... es gibt schlechtere Noten ...

Hm. Eine Untersuchung, die das belegen könnte, müsste wohl nicht nur die vergebenen Noten vergleichen, sondern auch - als Vergleich - die Noten der jeweiligen Schüler in anderen Fächern. Gibt es solche Untersuchungen?
Kival hat folgendes geschrieben:
... und die Zeiten des Unterrichts sind häufig ungünstig.

Falls dem so ist: Ist das Absicht, oder ergibt es sich uU wegen zusammengelegter Gruppen wegen geringer Schülerzahl? Falls letzteres, könnte es ja theoretisch - bei entsprechend hohen Abmeldezahlen oder wenn eine Konfession deutlich in der Minderheit ist - auch die Besucher eines RU treffen - und müsste mE wohl hingenommen werden.
Kival hat folgendes geschrieben:
Desweiteren gilt: Verfassungsrechtlich ist der RU m. E. eigentlich nur ein Wahlfach, was zusätzlich zum restlichen Angebot gewählt werden kann. Dass es faktisch zum festen Kanon gehört ergibt sich m.E. nicht zwangsläufig aus dem GG.

Also, auch wenn du sicher mehr juristische Literatur zum Thema gelesen hast als ich, aber die Formulierung "ordentliches Lehrfach" verstehe ich eigentlich nicht als Synonym für "zusätzliches Wahlfach".
Kival hat folgendes geschrieben:
Aber gut, auch davon einmal abgesehen: Die negative Religionsfreiheit ist dadurch nunmal beeinrächtigt, wenn man, um nicht an einem religösen Unterricht teilnehmen zu müssen, irgendeinen staatlichen Werteunterricht besuchen muss.

Nun, gerade nach dem "nun mal" habe ich gefragt: Ich sehe keine Beeinträchtigung einer Freiheit, wenn man durch die Inanspruchnahme dieser Freiheit keine Nachteile erleidet. Und ich sehe nicht, welche Nachteile der Schüler im Ethikunterricht gegenüber dem im RU hat.
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1196270) Verfasst am: 30.01.2009, 03:07    Titel: Antworten mit Zitat

Poldi hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
evohum hat folgendes geschrieben:
Apropos Kirchensteuer:

Gibt es eigentlich belastbare aktuelle Zahlen darüber, wieviel % der Kirchensteuer in DE für öffentliche soziale Zwecke (wie Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime o.ä., aber NICHT Pfaffengehälter) aufgewendet werden?

5, 10, 20 % oder mehr?

Oder ist das immer noch (selbst Kirchen) unklar?

evohum grüßt!

MWn 5-10%.


Das stimmt so nicht ... bei KiGas sind es, offiziell 5-10 %(je nachdem ob kath oder ev.), praktisch werden viele aber zu 100% vom Staat getragen und die Kirchen zahlen nichts dazu, bei Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen beträgt der Kirchenanteil 0%, die werden vollständig von den Leistungsträgern (Kranken-, Renten-, Pflegekassen ect.) bezahlt.
Das einzige, was die Kirchen dort an Geld aufwenden, ist für ihre Privatvergnügen, wie Krankenhauskapellen & Co aber nicht für den Pflegebetrieb
äh wenn ich die Frage richtig verstanden habe ging es nicht drum wieviel %(der Kosten) die Kirche in eine soziale "konfesionelle" Einrichtung steckt sondern wieviel % ihres Budgets(aus Kirchensteuer) die Kirchen für soziale Zwecke ausgeben
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evohum
Pendler



Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 464
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Beitrag(#1196279) Verfasst am: 30.01.2009, 03:59    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
evohum hat folgendes geschrieben:
Apropos Kirchensteuer:

Gibt es eigentlich belastbare aktuelle Zahlen darüber, wieviel % der Kirchensteuer in DE für öffentliche soziale Zwecke (wie Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime o.ä., aber NICHT Pfaffengehälter) aufgewendet werden?

5, 10, 20 % oder mehr?

Oder ist das immer noch (selbst Kirchen) unklar?

evohum grüßt!

MWn 5-10%.


Das stimmt so nicht ... bei KiGas sind es, offiziell 5-10 %(je nachdem ob kath oder ev.), praktisch werden viele aber zu 100% vom Staat getragen und die Kirchen zahlen nichts dazu, bei Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen beträgt der Kirchenanteil 0%, die werden vollständig von den Leistungsträgern (Kranken-, Renten-, Pflegekassen ect.) bezahlt.
Das einzige, was die Kirchen dort an Geld aufwenden, ist für ihre Privatvergnügen, wie Krankenhauskapellen & Co aber nicht für den Pflegebetrieb
äh wenn ich die Frage richtig verstanden habe ging es nicht drum wieviel %(der Kosten) die Kirche in eine soziale "konfesionelle" Einrichtung steckt sondern wieviel % ihres Budgets(aus Kirchensteuer) die Kirchen für soziale Zwecke ausgeben

(Fett von mir.)

Das Fette trifft die Frage besser, DeHerg; in etwa das meinte ich.
Konkreter: % des Kirchenbudgets und % der Kirchensteuer sind schon mal ein Unterschied...
...habe mich hierzu umgehört.
Werde hierzu einen extra Thread aufmachen - bevor das in diesem Thread untergeht.
Birgt ein paar nette, knackige Zahlen.

evohum grüßt!
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"Jesus ist gekommen, um uns zu sagen, dass er uns alle im Paradies haben will und dass die Hölle, von der man in unserer Zeit so wenig spricht, existiert und ewig ist für jene, die ihre Augen vor seiner Liebe verschließen." Papst Benedikt XVI, 26.03.2007

Das Grundgesetz verbürgt die Religionsfreiheit, das 1. Gebot verurteilt sie.

Glaubst Du noch oder denkst Du schon?

...und sie bewegt sich doch!
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1196280) Verfasst am: 30.01.2009, 04:13    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Nun, gerade nach dem "nun mal" habe ich gefragt: Ich sehe keine Beeinträchtigung einer Freiheit, wenn man durch die Inanspruchnahme dieser Freiheit keine Nachteile erleidet. Und ich sehe nicht, welche Nachteile der Schüler im Ethikunterricht gegenüber dem im RU hat.


Er muss ein zusätzliches Fach belegen, weil andere in Religion unterrichtet werden wollen. Das ist so, als müssten Atheisten am Sonntag früh aufstehen und sich eine Rede von Deschner oder Dawkins anhören, weil die Christen gerade in der Kirche rumhhängen und einer Predigt lauschen.

Nebenbei: Ich hatte zwar kein LER sondern WuN, aber da wurde tatsächlich härter benotet, als im Religionsunterricht.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1196306) Verfasst am: 30.01.2009, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Nun, gerade nach dem "nun mal" habe ich gefragt: Ich sehe keine Beeinträchtigung einer Freiheit, wenn man durch die Inanspruchnahme dieser Freiheit keine Nachteile erleidet. Und ich sehe nicht, welche Nachteile der Schüler im Ethikunterricht gegenüber dem im RU hat.


Er muss ein zusätzliches Fach belegen, weil andere in Religion unterrichtet werden wollen. Das ist so, als müssten Atheisten am Sonntag früh aufstehen und sich eine Rede von Deschner oder Dawkins anhören, weil die Christen gerade in der Kirche rumhhängen und einer Predigt lauschen.

Lustiger Vergleich, aber dann doch nicht ganz zutreffend. Es gibt auch für Chriten keine gesetzliche Pflicht, in der Kirche zu erscheinen, und sie laufen nicht Gefahr, von der Polizei abgeholt zu werden, wenn sie wegbleiben.

Im übrigen finde ich einen Ethikunterricht alles andere als verkehrt. Unangemessen finde ich vielmehr, daß er durch einen Religionsunterricht ersetzt werden kann.
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set
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1196365) Verfasst am: 30.01.2009, 10:21    Titel: Re: Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik? Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
2. Auch die Juristerei oder Philosophie, wie jagy schon erwähnte, erfüllen nicht unbedingt alle Kriterien für Wissenschaftlichkeit.


Richtig! Hier muss man aufpassen. Denn strikter Empirismus ist kein 'sine qua non' für Wissenschaftlichkeit. Dies war ein Irrtum der Logischen Empiristen und ist leider immer noch eine gängige Argumentation in bestimmten Kreisen.
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set
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1196381) Verfasst am: 30.01.2009, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das kann man so allgemein nicht beantworten. Grundsätzlich zwingt der Gleichbehandlungsgrundsatz den Staat dazu, andere Weltanschauungen gleich zu behandeln; faktisch haben diese aber große Schwierigkeiten, wenn sie die gleichen Rechte bekommen wollen, wie die beiden Großkirchen.

Zudem gibt es ja viele Sonderverträge zwischen Bund bzw. Bundesland und Kirche(n), welche nur für diese gelten. Insbesondere die horrenden Geldleistungen, die die Großkirchen beziehen, sind ein Alleinstellungsmerkmal dieser.


Deswegen hatte ich gefragt. Es gibt den Gleichbehandlungsgrundsatz und es wäre ja tatsächlich ein Verstoß gegen dieses fundamentale Prinzip, wenn der Staat anderen Anschauungen den 'Zugang' zu bestimmten Kommunikationsräumen nicht in gleichberechtigter Weise erlauben würde.

Zitat:

Davon abgesehen vertrete ich die weltanschauliche Neutralität des Staates auch gegen Versuche des humanistischen Verbandes oder sonstiger areligiöser Verbände. zwinkern


Diese Position habe ich noch nie verstanden. Demokratie heißt für mich immer auch Parzipation; ansonsten degeneriert ein Staat zu einer leeren Hülse. Weltanschauliche Neutralität verstehe ich nicht als ein Abwenden von Religionen und Weltanschauungen, sondern eine Hinwendung mit der gleichen Distanz. Deswegen solltest du , kival, im Gegenteil darauf drängen, dass deine Anschauungen auch in solchen Räumen vertreten wird.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1196387) Verfasst am: 30.01.2009, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

set hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das kann man so allgemein nicht beantworten. Grundsätzlich zwingt der Gleichbehandlungsgrundsatz den Staat dazu, andere Weltanschauungen gleich zu behandeln; faktisch haben diese aber große Schwierigkeiten, wenn sie die gleichen Rechte bekommen wollen, wie die beiden Großkirchen.

Zudem gibt es ja viele Sonderverträge zwischen Bund bzw. Bundesland und Kirche(n), welche nur für diese gelten. Insbesondere die horrenden Geldleistungen, die die Großkirchen beziehen, sind ein Alleinstellungsmerkmal dieser.


Deswegen hatte ich gefragt. Es gibt den Gleichbehandlungsgrundsatz und es wäre ja tatsächlich ein Verstoß gegen dieses fundamentale Prinzip, wenn der Staat anderen Anschauungen den 'Zugang' zu bestimmten Kommunikationsräumen nicht in gleichberechtigter Weise erlauben würde.

Zitat:

Davon abgesehen vertrete ich die weltanschauliche Neutralität des Staates auch gegen Versuche des humanistischen Verbandes oder sonstiger areligiöser Verbände. zwinkern


Diese Position habe ich noch nie verstanden. Demokratie heißt für mich immer auch Parzipation; ansonsten degeneriert ein Staat zu einer leeren Hülse. Weltanschauliche Neutralität verstehe ich nicht als ein Abwenden von Religionen und Weltanschauungen, sondern eine Hinwendung mit der gleichen Distanz. Deswegen solltest du , kival, im Gegenteil darauf drängen, dass deine Anschauungen auch in solchen Räumen vertreten wird.


Als areligiöser Bürger sollte man drauf drängen, dass man beim Staat Gehör findet. Man sollte aber nicht drauf drängen, dass staatliche Organe selbst die eigene Sicht vertreten.
Schon gar nicht fest institutionalisiert wie mit den "Rundfunkräten".

Der Staat und seine Organe, auch seine Mitarbeiter sollten mit neutraler Distanz agieren.

Der richtige Weg beispielsweise wäre, dass keine christlichen Vertreter mehr im Rundfunkrat sitzen, nicht dass da jetzt auch noch je einer von atheistischer Seite, ein Muslim, ein Spaghettimonsteranhänger, ein Zeuge Jehovas und so weiter sitzen.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#1196434) Verfasst am: 30.01.2009, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

DeHerg hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:
evohum hat folgendes geschrieben:
Apropos Kirchensteuer:

Gibt es eigentlich belastbare aktuelle Zahlen darüber, wieviel % der Kirchensteuer in DE für öffentliche soziale Zwecke (wie Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime o.ä., aber NICHT Pfaffengehälter) aufgewendet werden?

5, 10, 20 % oder mehr?

Oder ist das immer noch (selbst Kirchen) unklar?

evohum grüßt!

MWn 5-10%.


Das stimmt so nicht ... bei KiGas sind es, offiziell 5-10 %(je nachdem ob kath oder ev.), praktisch werden viele aber zu 100% vom Staat getragen und die Kirchen zahlen nichts dazu, bei Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen beträgt der Kirchenanteil 0%, die werden vollständig von den Leistungsträgern (Kranken-, Renten-, Pflegekassen ect.) bezahlt.
Das einzige, was die Kirchen dort an Geld aufwenden, ist für ihre Privatvergnügen, wie Krankenhauskapellen & Co aber nicht für den Pflegebetrieb
äh wenn ich die Frage richtig verstanden habe ging es nicht drum wieviel %(der Kosten) die Kirche in eine soziale "konfesionelle" Einrichtung steckt sondern wieviel % ihres Budgets(aus Kirchensteuer) die Kirchen für soziale Zwecke ausgeben


Selbst dann muß man korrekterweise sagen, daß viele der angeblichen "sozialen Einrichtungen" der Kirchen eben keine solchen sind ... oder, um es auf deine Weise zu sagen : 0 % der Kirchensteuer werden dafür ausgegeben.

Aber offiziell sind es, wenn ich mich recht erinnere, angeblich 5-15% (je nach Bundesland und Konfession) der Kirchensteuer, welche die Kirchen nach eigenen Angaben für soziale Zwecke ausgeben.
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gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
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Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1196549) Verfasst am: 30.01.2009, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Der richtige Weg beispielsweise wäre, dass keine christlichen Vertreter mehr im Rundfunkrat sitzen, nicht dass da jetzt auch noch je einer von atheistischer Seite, ein Muslim, ein Spaghettimonsteranhänger, ein Zeuge Jehovas und so weiter sitzen.

Mal dumm gefragt: Wer soll denn in Rundfunkräten sitzen? Nur Regierungs-/Parlamentsvertreter, also Politiker? Und wenn auch Vertreter von anderen gesellschaftlichen Bereichen: Warum gerade nicht aus dem Bereich Weltanschauung/Religion?
_________________
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1196557) Verfasst am: 30.01.2009, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Der richtige Weg beispielsweise wäre, dass keine christlichen Vertreter mehr im Rundfunkrat sitzen, nicht dass da jetzt auch noch je einer von atheistischer Seite, ein Muslim, ein Spaghettimonsteranhänger, ein Zeuge Jehovas und so weiter sitzen.

Mal dumm gefragt: Wer soll denn in Rundfunkräten sitzen? Nur Regierungs-/Parlamentsvertreter, also Politiker? Und wenn auch Vertreter von anderen gesellschaftlichen Bereichen: Warum gerade nicht aus dem Bereich Weltanschauung/Religion?


War vielleicht ein blödes Beispiel. Ich wollte nur auf fest institutionalisierte Privilegien hinaus.

Eigentlich sollte ja im Rundfunkrat der "gesellschaftliche Querschnitt" widergegeben sein. Im Falle der Religionen war das anno dazumal, als fast jeder entweder ev. oder kath. war und diese Zugewhörigkeit auch im täglichen Leben eine grosse Rolle spielt, einfach und nachvollziehbar.

Aber heute?

Also ich habe keine Ahnung, welche (oder ob) Konfession die anderen 5 Parteien in meinem Mietshaus haben; mal von der reinen Papierzugehörigkeit abgesehen.

Wie soll das also laufen mit dem "Spiegel der Gesellschaft" ? mit festen Plätzen pro Sitzung - je entwederein Katholeoder Evangele- ganz offensichtlich nicht.

Übrigens hat ja jeder Rundfunkrat auch so noch seine Religion, die er mit einbringt; wieso da nochmal extra eine Vertretung hermuss ist mir schleierhaft.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1196559) Verfasst am: 30.01.2009, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Kival hat folgendes geschrieben:
Aber gut, auch davon einmal abgesehen: Die negative Religionsfreiheit ist dadurch nunmal beeinrächtigt, wenn man, um nicht an einem religösen Unterricht teilnehmen zu müssen, irgendeinen staatlichen Werteunterricht besuchen muss.

Nun, gerade nach dem "nun mal" habe ich gefragt: Ich sehe keine Beeinträchtigung einer Freiheit, wenn man durch die Inanspruchnahme dieser Freiheit keine Nachteile erleidet. Und ich sehe nicht, welche Nachteile der Schüler im Ethikunterricht gegenüber dem im RU hat.


Man wird aber dafür bestraft, keinen Weltanschauungsunterricht zu besuchen. All diese Areligiösen sollen gefälligst Werte im Ethikunterricht lernen! Um es nochmal klarer auszudrücken: Ein anderer Weltanschauungsunterricht (wie Humanistische Lebenskunde) für diejenigen, die diesen machen wollen, ist etwas anderes als rein-staatlicher Werteunterricht für alle, die keinen Weltanschauungsunterricht besuchen. Ein solcher rein-staatlicher Werteunterricht darf m. E. verbindlich nur dann sein, wenn er für alle verbindlich ist.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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