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Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#1193467) Verfasst am: 27.01.2009, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Was noch dämlicher wirkt, wenn man z:b. bedenkt, dass das für die Millionen Auswanderer in die USA beispielsweise nicht gilt. Ein Deutscher ist also nicht mehr deutsch, wenn er in einem anderen Land lebt, dass nie deutsch war, während jemand in einem Land, das mal deutsch war zeitlich unbegrenzt Deutscher ist. Das müsste mir mal derjenige Gesetzgeber mal erklären. Irgendetwas Ominöses musste mit den Auswanderern gen USA passiert sein, das mit dem Deutschen in Russlan dnicht passiert ist.

Bist Du sicher, daß das für die USA nicht gilt? Ich würde eher vermuten, daß es dort kaum
jemanden gibt, der das Bedürfnis verspürt, nach Deutschland "zurückzukehren."
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1193471) Verfasst am: 27.01.2009, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Was noch dämlicher wirkt, wenn man z:b. bedenkt, dass das für die Millionen Auswanderer in die USA beispielsweise nicht gilt. Ein Deutscher ist also nicht mehr deutsch, wenn er in einem anderen Land lebt, dass nie deutsch war, während jemand in einem Land, das mal deutsch war zeitlich unbegrenzt Deutscher ist. Das müsste mir mal derjenige Gesetzgeber mal erklären. Irgendetwas Ominöses musste mit den Auswanderern gen USA passiert sein, das mit dem Deutschen in Russlan dnicht passiert ist.

Bist Du sicher, daß das für die USA nicht gilt? Ich würde eher vermuten, daß es dort kaum
jemanden gibt, der das Bedürfnis verspürt, nach Deutschland "zurückzukehren."


zur zeit nicht...
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1193571) Verfasst am: 27.01.2009, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Die Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Gesetzes.
(...oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.)

Häh? Ich dachte immer (so steht's auch bei Wikipedia), Spätaussiedler seien Angehörige im Ausland
lebender deutscher Minderheiten (z.B. Rußlanddeutsche). Die lebten aber zum Teil schon seit
Generationen dort, mit dem Deutschen Reich von 1937 hat das doch nichts zu tun?


Ich blick selber nicht ganz durch. Der Klammertext handelt von Vertriebenen, Spätaussiedler werden wohl gleich behandelt.

http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bvfg/gesamt.pdf

Zitat:
§ 4 Spätaussiedler
(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken
der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens
verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen
ständigen Aufenthalt genommen hat, wenn er zuvor
1.seit dem 8. Mai 1945 oder
2.nach seiner Vertreibung oder der Vertreibung eines Elternteils seit dem 31. März 1952
oder
3.seit seiner Geburt, wenn er vor dem 1. Januar 1993 geboren ist und von einer Person
abstammt, die die Stichtagsvoraussetzung des 8. Mai 1945 nach Nummer 1 oder des
31. März 1952 nach Nummer 2 erfüllt, es sei denn, dass Eltern oder Voreltern ihren
Wohnsitz erst nach dem 31. März 1952 in die Aussiedlungsgebiete verlegt haben,
seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte.
(2) Spätaussiedler ist auch ein deutscher Volkszugehöriger aus den Aussiedlungsgebieten
des § 1 Abs. 2 Nr. 3 außer den in Absatz 1 genannten Staaten, der die übrigen
Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt und glaubhaft macht, dass er am 31. Dezember
1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf
Grund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag.
(3) Der Spätaussiedler ist Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes. Ehegatten oder Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die nach § 27 Abs.
1 Satz 2 in den Aufnahmebescheid einbezogen worden sind, erwerben, sofern die
Einbeziehung nicht unwirksam geworden ist, diese Rechtsstellung mit ihrer Aufnahme im
Geltungsbereich des Gesetzes.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1193572) Verfasst am: 27.01.2009, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Die Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Gesetzes.
(...oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.)

Häh? Ich dachte immer (so steht's auch bei Wikipedia), Spätaussiedler seien Angehörige im Ausland
lebender deutscher Minderheiten (z.B. Rußlanddeutsche). Die lebten aber zum Teil schon seit
Generationen dort, mit dem Deutschen Reich von 1937 hat das doch nichts zu tun?
es ist vermutlich verwaltungstechnisch einfacher, alle "Volksdeutschen" aus den entsprechenden regionen als Flüchtlinge zu zählen. Wobei, ich kenne auch einige Deutsche aus Transylvanien, das sind efinitiv keine Kriegsumsiedler, die Siebenbürgensachsen sind fast alle schon wesentlich länger da.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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