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Althaus und das Schicksal
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1232176) Verfasst am: 04.03.2009, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Menschen machen Fehler. Man kann davon ausgehen daß jede 1 von 1000 Handlungen fehlerhaft ist. Dafür ist der Begriff "menschliches Versagen" geprägt worden. Soweit ich weiß, gibt es keinen Hinweis darauf, daß Althaus grob oder gar bewußt fahrlässig gehandelt hat, etwa, indem er unangemessen schnell oder besonders riskant gefahren wäre.

Dann bist du blind. Mit gut 50km/h in die falsche Piste bergauf zu fahren mittels einer engen Kurve sodass es für Entgegenkommende unmöglich ist zu reagieren ist fahrlässig.
Und riskant schnell, man bedenke, dass es schon bergauf ging.
Wer sich nicht bewusst, dass ein solches Fahrweise fahrlässig ist, ist nicht mal zum Fußgänger geeignet.
Wenn ich mit dem Auto gegen die Einbahn fahre habe ich auch nicht bloß einen Fehler gemacht, der jedem mal passiert.
_________________
Trish:(
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Chevvi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1232184) Verfasst am: 04.03.2009, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

-zu schnelles oder riskantes Fahren (oder Unaufmerksamkeit) impliziert gerade die Fahrlässigkeit. Wenn ihm gar nichts vorzuwerfen wäre, dürfte man nicht von Fahrlässigkeit reden, sondern von Schuldlosigkeit.

Grob fahrlässig heisst, er hätte den Unfall voraussehen müssen und es wäre ihm egal gewesen.
(Sehr-fahrlässig ist mir unbekannt @ Wolf)
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46740
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1232191) Verfasst am: 04.03.2009, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe das Gefühl manche möchte den hinrichten, bloß weil er prominent ist.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1232197) Verfasst am: 04.03.2009, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Keiner möchte begründen, warum eine höhere Strafe angemessen wäre?


Es geht ja gar nicht um die Strafhöhe, sondern um die Art und Weise, wie der Prozess abgelaufen ist. Und das riecht eben nach Sonderbehandlung, insbesondere aber nach intransparenter Sonderbehandlung.

Es mag eine Sonderbehandlung sein, aber solange dies nicht eine Besserstellung bedeutet, sehe ich nicht, was daran verwerlich sein sollte. Das Ergebnis zählt.


Sehe ich anders, weil ich diese Ansicht teile:

spon hat folgendes geschrieben:
Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt. Es sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen. In dieser Zeit könnten sich Beteiligte und die Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen. Gerade auch Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen, sagte Soyer.



-Wie sichtbar muss Gerechtigkeit denn sein? Wo ist die Grenze und wo kann ich das nachlesen?
-Ist es verboten, von der üblichen Verfahrensweise abzuweichen? Wann ist ein Verfahren unüblich, wo ist die Grenze und wo kann ich das nachlesen?
-Wieviel Zeit benötigt die Öffentlichkeit, sich auf ein Gerichtsverfahren einzustellen, wo ist die Grenze usw..
-Was müsste Althaus tun, um sich seiner Verantwortung zu stellen?

Edit: Spar dir ruhig die Antworten, nichts davon ist wichtig bei der Bewertung. Wenn irgendwo Recht verletzt worden wäre, hätte man es schon konkret benannt.


Zuletzt bearbeitet von Chevvi am 04.03.2009, 17:40, insgesamt einmal bearbeitet
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#1232206) Verfasst am: 04.03.2009, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich habe das Gefühl manche möchte den hinrichten, bloß weil er prominent ist.

Ich habe das Gefühl, Du hast die Diskussion in diesem Thread nicht gelesen.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1232224) Verfasst am: 04.03.2009, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Grob fahrlässig heisst, er hätte den Unfall voraussehen müssen und es wäre ihm egal gewesen.
(Sehr-fahrlässig ist mir unbekannt @ Wolf)

Ist einfach wörtlich zu verstehen. Ich schrieb bewusst nicht grob fahrlässig.
Ich habe mich auf den gefetteten Teil bezogen:
Zitat:
Soweit ich weiß, gibt es keinen Hinweis darauf, daß Althaus grob oder gar bewußt fahrlässig gehandelt hat, etwa, indem er unangemessen schnell oder besonders riskant gefahren wäre.

_________________
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
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Beitrag(#1232240) Verfasst am: 04.03.2009, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht beschleunigt das schnelle strafrechtliche Verfahren gegen Althaus ja die Zahlung von weiteren Ansprüchen an die Hinterbliebenen aus zivilrechtlichen Ansprüchen.

Eine private Haftpflichtversicherung wird in einem solchen Fall m.W. immer abwarten, wie der Strafprozess ausgegangen ist, um zu einem Ergebnis in der Frage zu kommen, ob überhaupt ein zivilrechtlicher Anspruch besteht.

In diesem Zusammenhang wünsche ich den Beteiligten einen ordentlichen Versicherungschutz.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1232241) Verfasst am: 04.03.2009, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mit dem Auto gegen die Einbahn fahre habe ich auch nicht bloß einen Fehler gemacht, der jedem mal passiert.

Dennoch ist auch der an sich umsichtigste Autofahrer nicht davor gefeit, einen Unfall zu verursachen.
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Wolf
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Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1232243) Verfasst am: 04.03.2009, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mit dem Auto gegen die Einbahn fahre habe ich auch nicht bloß einen Fehler gemacht, der jedem mal passiert.

Dennoch ist auch der an sich umsichtigste Autofahrer nicht davor gefeit, einen Unfall zu verursachen.

Ja, aber der fährt nicht gegen die Einbahn. Mit den Augen rollen
_________________
Trish:(
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1232245) Verfasst am: 04.03.2009, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
-zu schnelles oder riskantes Fahren (oder Unaufmerksamkeit) impliziert gerade die Fahrlässigkeit. Wenn ihm gar nichts vorzuwerfen wäre, dürfte man nicht von Fahrlässigkeit reden, sondern von Schuldlosigkeit.

Daß ihm nichts vorzuwerfen ist, davon kann keine Rede sein. Ich bin indessen der Meinung, daß er für seinen Fehler erstens angemessen bestraft wurde und er ihn zweitens nicht disqualifiziert, ein politisches Amt zu bekleiden.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1232247) Verfasst am: 04.03.2009, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mit dem Auto gegen die Einbahn fahre habe ich auch nicht bloß einen Fehler gemacht, der jedem mal passiert.

Dennoch ist auch der an sich umsichtigste Autofahrer nicht davor gefeit, einen Unfall zu verursachen.

Ja, aber der fährt nicht gegen die Einbahn. Mit den Augen rollen

Du bist sicher, daß dir das auf gar keinen Fall passieren kann?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1232254) Verfasst am: 04.03.2009, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Du bist sicher, daß dir das auf gar keinen Fall passieren kann?

Wenn wir es einer ebenso übersichtlichen Straßenzusammenführung zu tun haben, wie die Pistenzusammenführing im Falle Althaus: Ja.
Auch in einer unbersichtlichen Situation kann ich mir es nicht vorstellen, und in einer unbersichtlichen Situation fahre ich erst recht nicht mit vollem Karacho.

Wenn die Schilder nicht sichtbar sind, weil sie durch irgendetwas verstellt sind, dann vielleicht.
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
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Beitrag(#1232256) Verfasst am: 04.03.2009, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
-zu schnelles oder riskantes Fahren (oder Unaufmerksamkeit) impliziert gerade die Fahrlässigkeit. Wenn ihm gar nichts vorzuwerfen wäre, dürfte man nicht von Fahrlässigkeit reden, sondern von Schuldlosigkeit.

Daß ihm nichts vorzuwerfen ist, davon kann keine Rede sein. Ich bin indessen der Meinung, daß er für seinen Fehler erstens angemessen bestraft wurde und er ihn zweitens nicht disqualifiziert, ein politisches Amt zu bekleiden.


Der Meinung bin ich auch, ich wollte nur etwas richtigstellen:
Zitat:

Menschen machen Fehler. Man kann davon ausgehen daß jede 1 von 1000 Handlungen fehlerhaft ist. Dafür ist der Begriff "menschliches Versagen" geprägt worden. Soweit ich weiß, gibt es keinen Hinweis darauf, daß Althaus grob oder gar bewußt fahrlässig gehandelt hat, etwa, indem er unangemessen schnell oder besonders riskant gefahren wäre.


wenn er unangemessen schnell oder besonders riskant fährt, macht gerade das die Fahrlässigkeit aus. Mit grober Fahrlässigkeit hat es nichts zu tun.

Grob fahrlässig bedeutet, dass ihm die Folgen seiner Fahrlässigkeit egal waren, er also diesen Unfall in Kauf genommen hat. Und zwar konkret die Frau, nicht ganz allgemein.

Edits: Das kann ein Jurist bestimmt viel besser formulieren, vielleicht schneit ja mal einer hier herein.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1232267) Verfasst am: 04.03.2009, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Wenn irgendwo Recht verletzt worden wäre, hätte man es schon konkret benannt.


Der im Spiegel zitierte Herr hat nicht behauptet, dass formal das Recht verletzt worden wäre. Und ich auch nicht. Das war auch gar nicht der Punkt.
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1232281) Verfasst am: 04.03.2009, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Wenn irgendwo Recht verletzt worden wäre, hätte man es schon konkret benannt.


Der im Spiegel zitierte Herr hat nicht behauptet, dass formal das Recht verletzt worden wäre. Und ich auch nicht. Das war auch gar nicht der Punkt.



Ich habe doch geschrieben, dass das bisher keiner behauptet hat.
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
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Beitrag(#1232286) Verfasst am: 04.03.2009, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde ja interessieren wie das Schmerzensgeld berechnet wird. Für 5000 Euro dürften mal die Begräbniskosten abgedeckt sein.
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Storm by Tim Minchin
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Quetsche2000
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Anmeldungsdatum: 06.02.2008
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Beitrag(#1232333) Verfasst am: 04.03.2009, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

u.a. wurde in den Nachrichten heute propagiert, diese 5000 Euro seien nur symbolisch eingesetzt worden. Hinter den Kulissen sei ein weitaus höheres Schmerzensgeld ausgehandelt worden. Damit es zügig zur Auszahlung kommt, hätten beide Parteien diesem Deal zugestimmt, der jetzt vor Gericht veranstaltet wurde.

Ich kann darüber nur lachen, wenn es nicht zum heulen wäre. Welcher Mann stimmt so einer Aktion schon zu, die eigene Frau tot gefahren, weil ein Pistenrowdie die Vorfahrt genommen hat, (falsch abbog) zurück geblieben mit 4 Kinder.

Wenn Otto Normalverbraucher im Strassenverkehr bei rot über die Ampel rumpelt, oder einem anderen die Vorfahrt nimmt, es dabei zu Personenschaden kommt, dann weiss die Bundesdeutsche Justiz die volle Härte einzusetzen.
_________________
Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden
http://glaubensportal.npage.de/
http://justizmuell.cms4people.de/index.html
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1232336) Verfasst am: 04.03.2009, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Quetsche2000 hat folgendes geschrieben:
u.a. wurde in den Nachrichten heute propagiert, diese 5000 Euro seien nur symbolisch eingesetzt worden. Hinter den Kulissen sei ein weitaus höheres Schmerzensgeld ausgehandelt worden. Damit es zügig zur Auszahlung kommt, hätten beide Parteien diesem Deal zugestimmt, der jetzt vor Gericht veranstaltet wurde.

Ich kann darüber nur lachen, wenn es nicht zum heulen wäre. Welcher Mann stimmt so einer Aktion schon zu, die eigene Frau tot gefahren, weil ein Pistenrowdie die Vorfahrt genommen hat, (falsch abbog) zurück geblieben mit 4 Kinder.

Wenn Otto Normalverbraucher im Strassenverkehr bei rot über die Ampel rumpelt, oder einem anderen die Vorfahrt nimmt, es dabei zu Personenschaden kommt, dann weiss die Bundesdeutsche Justiz die volle Härte einzusetzen.
Der Unterschied ist aber, dass Althaus selbst fast dabei draufgegangen ist.
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Quetsche2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 780

Beitrag(#1232343) Verfasst am: 04.03.2009, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Was spielt das für eine Rolle ob Althaus fast selber bei draufgegangen ist.

Wenn Selbstmörder auf der Autobahn in die falsche Richtung fahren (Geisterfahren) sich dabei schwer verletzen und andere umbringen, dann landen diese Idioten zumindest in der Geschlossenen, wenn schon nicht im Knast.

Wer gegen Gesetze verstösst, der gehört entsprechend bestraft = Gleichheitsgrundsatz
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Wer zum Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
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Baudelaire
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 74
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1232365) Verfasst am: 04.03.2009, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Mich würde ja interessieren wie das Schmerzensgeld berechnet wird. Für 5000 Euro dürften mal die Begräbniskosten abgedeckt sein.


Hallo Jolesch, da kennst Du aber die aktuellen Tarife nicht. Das dürfte weitaus teurer sein.

Mir scheint der Betrag rein willkürlich und auch erheblich zu niedrig zu sein. Es geht ja hier zunächst nur um Schmerzensgeld, die zivilrechtlichen Ansprüche kommen dann noch dazu. Dennoch kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass es um ein geringes Strafmaß ging, damit die politische Karriere von Althaus nicht gefährdet ist.

Die Rechnung könnte ohne den Wirt gemacht sein. Zum einen bleibt angesichts des Ablauf des Prozesses ein "Geschmäckle". Die Juristen widersprechen sich zwar, aber es gibt doch nennenswerte Stimmen aus Österreich, die den Ablauf für eher untypisch halten. Einer sprach sogar von einem Prozesstempo für das Guinness-Buch der Rekorde.

Die Wähler werden den Unfall so schnell nicht vergessen. Um etwas anderes scheint es zur Zeit leider kaum noch zu gehen. Die CDU prescht weit vor mit ihrem "Plan-A" ("es gibt keinen Plan-B") und die Oppositionsparteien trauen sich noch nicht so recht ran, Althaus politisch zu kritisieren. Völlig auf der Strecke bleibt die Frage, ob Althaus überhaupt in der Lage oder willens ist, das Amt weiter zu führen. Wenn man die jüngsten Aussagen seines Bruders hört, dann ist das fast ausgeschlossen.
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#1232401) Verfasst am: 04.03.2009, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Soweit ich weiß, gibt es keinen Hinweis darauf, daß Althaus grob oder gar bewußt fahrlässig gehandelt hat, etwa, indem er unangemessen schnell oder besonders riskant gefahren wäre.


Du kannst das beliebig oft wiederholen und trotzdem wird Deine Aussage nicht wahr.
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pyrrhon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.05.2004
Beiträge: 8770

Beitrag(#1232404) Verfasst am: 04.03.2009, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Wenn ich mit dem Auto gegen die Einbahn fahre habe ich auch nicht bloß einen Fehler gemacht, der jedem mal passiert.

Dennoch ist auch der an sich umsichtigste Autofahrer nicht davor gefeit, einen Unfall zu verursachen.

Und wenn er in der Stadt mit 100 km/h gegen die Einbahn fährt?
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Jolesch
Freund des kleineren Übels



Anmeldungsdatum: 11.07.2004
Beiträge: 7390
Wohnort: Omicron Persei VIII

Beitrag(#1232436) Verfasst am: 04.03.2009, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Baudelaire hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Mich würde ja interessieren wie das Schmerzensgeld berechnet wird. Für 5000 Euro dürften mal die Begräbniskosten abgedeckt sein.


Hallo Jolesch, da kennst Du aber die aktuellen Tarife nicht. Das dürfte weitaus teurer sein.

Mir scheint der Betrag rein willkürlich und auch erheblich zu niedrig zu sein. Es geht ja hier zunächst nur um Schmerzensgeld, die zivilrechtlichen Ansprüche kommen dann noch dazu.


Klar wird da zivilrechtlich noch was dazukommen - es erscheint mir nur etwas zynisch, dass bei dem Verfahren 30.000 an den Staat und 5000 an die Hinterbliebenen gehen.
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Storm by Tim Minchin
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1232446) Verfasst am: 04.03.2009, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Baudelaire hat folgendes geschrieben:
Jolesch hat folgendes geschrieben:
Mich würde ja interessieren wie das Schmerzensgeld berechnet wird. Für 5000 Euro dürften mal die Begräbniskosten abgedeckt sein.


Hallo Jolesch, da kennst Du aber die aktuellen Tarife nicht. Das dürfte weitaus teurer sein.

Mir scheint der Betrag rein willkürlich und auch erheblich zu niedrig zu sein. Es geht ja hier zunächst nur um Schmerzensgeld, die zivilrechtlichen Ansprüche kommen dann noch dazu.


Klar wird da zivilrechtlich noch was dazukommen - es erscheint mir nur etwas zynisch, dass bei dem Verfahren 30.000 an den Staat und 5000 an die Hinterbliebenen gehen.
Wieso?
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
Beiträge: 382
Wohnort: Bremen

Beitrag(#1232473) Verfasst am: 04.03.2009, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Jolesch hat folgendes geschrieben:
Mich würde ja interessieren wie das Schmerzensgeld berechnet wird. Für 5000 Euro dürften mal die Begräbniskosten abgedeckt sein.


Schmerzensgeld kann immer nur symbolischen Charakter haben.
Was wäre angemessen für die Trauer und entgangene Lebensfreude des Ehemanns?
Paar Millionen bestimmt.
Das müsste dann aber für jedermann gelten, der fahrlässig getötet hat, nicht nur für Bonze Althaus,
wer soll das bezahlen?
Auf keinen Fall kann die Höhe des Schmerzensgeldes vom Einkommen abhängig gemacht werden (zumal in Ö. das Schmerzensgeld keinen Strafcharakter hat, wie Wiki berichtet).

Und Begräbniskosten haben mit erlittenen Schmerzen nun mal gar nichts zu tun, wieso sollte das abgedeckt sein?

Möglicherweise kann der Ehemann Schadenersatz verlangen für die Begräbniskosten (edit).
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1232480) Verfasst am: 04.03.2009, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:
Auf keinen Fall kann die Höhe des Schmerzensgeldes vom Einkommen abhängig gemacht werden (zumal in Ö. das Schmerzensgeld keinen Strafcharakter hat, wie Wiki berichtet).

Weswegen?
_________________
Trish:(
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Chevvi
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Anmeldungsdatum: 20.08.2008
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Beitrag(#1232503) Verfasst am: 04.03.2009, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:
Auf keinen Fall kann die Höhe des Schmerzensgeldes vom Einkommen abhängig gemacht werden (zumal in Ö. das Schmerzensgeld keinen Strafcharakter hat, wie Wiki berichtet).

Weswegen?


Ich denke, Schmerzensgeld soll für die Schmerzen entschädigen, also kann nur das der Maßstab für die Höhe sein.

Eine Geldstrafe wiederum soll dem Verurteilten materiell weh tun, deshalb werden da die Tagessätze angepasst.

Alles andere wäre doch Ungleichbehandlung?

Edit: eine fiktive Geschichte.

-"Schon gehört, meine Frau wurde überfahren..."
-"Jo, du armer Kerl!"
-"Naja, Glück im Unglück, der Unfallfahrer war Millionär, jetzt bin ich reich.
Die Frau vom Nachbar wurde von nem verdammten Rentner umgenietet"
-"armer Nachbar"
-"Jo"


Zuletzt bearbeitet von Chevvi am 04.03.2009, 22:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Wolf
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Beitrag(#1232522) Verfasst am: 04.03.2009, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:

Ich denke, Schmerzensgeld soll für die Schmerzen entschädigen, also kann nur das der Maßstab für die Höhe sein.
Die Schmerzen lassen sich gänzlich ohnehin nicht entschädigen. Du selbst stelltest die Frage wer es bezahlen soll. Nun wir wissen wer es bezahlen soll und es erscheint auch sinnvoll gerade wegen dem Symbolcharackter das Geld von dessen Einkommen abhängig zu machen.

Würde ich 5000 zahlen müssen hätte dies nämlich einen hohen symbolischen Wert, da es fast mein ganzes Vermögen ist, welches ich zur Schmerzlinderung gebe.
Aber für Mr Krabs ist es ein Klacks.
_________________
Trish:(
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Chevvi
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Beitrag(#1232545) Verfasst am: 04.03.2009, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Chevvi hat folgendes geschrieben:

Ich denke, Schmerzensgeld soll für die Schmerzen entschädigen, also kann nur das der Maßstab für die Höhe sein.
Die Schmerzen lassen sich gänzlich ohnehin nicht entschädigen. Du selbst stelltest die Frage wer es bezahlen soll. Nun wir wissen wer es bezahlen soll und es erscheint auch sinnvoll gerade wegen dem Symbolcharackter das Geld von dessen Einkommen abhängig zu machen.

Würde ich 5000 zahlen müssen hätte dies nämlich einen hohen symbolischen Wert, da es fast mein ganzes Vermögen ist, welches ich zur Schmerzlinderung gebe.
Aber für Mr Krabs ist es ein Klacks.


Wenn ich sage, die Schmerzen müssen der Maßstab sein bedeutet das:
-Ähnliche Situation, ähnliches Schmerzensgeld.

Der Symbolcharakter bezieht sich nur darauf, dass überhaupt etwas gezahlt wird für Schmerzen, die an sich gar nicht gemessen bzw. beziffert werden können.

Mit welcher Begründung möchtest du da eine Ungleichbehandlung?
Schmerzensgeld ist nicht Teil der Strafe.
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Wolf
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Beitrag(#1232595) Verfasst am: 04.03.2009, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Chevvi hat folgendes geschrieben:

Wenn ich sage, die Schmerzen müssen der Maßstab sein bedeutet das:
-Ähnliche Situation, ähnliches Schmerzensgeld.
Was ist ähnlich?
Zitat:

Der Symbolcharakter bezieht sich nur darauf, dass überhaupt etwas gezahlt wird für Schmerzen, die an sich gar nicht gemessen bzw. beziffert werden können.
Dann reicht es wenn ein Cent bezahlt wird?
Zitat:

Mit welcher Begründung möchtest du da eine Ungleichbehandlung?
Keine Summe ist hier groß genug um die Schäden zu begleichen. Da die Summe aus praktischen Gründen durch die Zahlungsfähigkeit des Verursachers gegeben ist, setze ich auch hier die Höhe der Summe an. So hoch das sie den Verursacher zumutbar ist.
Ich sehe darin keine Ungleichbehanlung
Zitat:
Schmerzensgeld ist nicht Teil der Strafe.

Habe ich auch nicht behauptet.
_________________
Trish:(
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