Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Hinweis für Polizei-Alkoholkontrollen
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Sonstiges und Groteskes
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268927) Verfasst am: 15.04.2009, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn ich das irgendwie gewährleisten würde, würde es nichts ändern.


Dann verstehe ich deine Aussage nicht.


Das Narziss wohl kaum behaupten wird wollen, dass jeder jetzt Verbrecher in Selbstjustiz einfach in seinem Keller gefangen halten darf, nur weil tatsächlicher Unterschied = 0.
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1268929) Verfasst am: 15.04.2009, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Mr. Green

Hab' viel zu kompliziert gedacht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1268932) Verfasst am: 15.04.2009, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Poldi hat folgendes geschrieben:
narziss hat folgendes geschrieben:
Und als ob eine Blutentnahme eine Körperverletzung wäre...


Natürlich ist sie das, sogar verdammt eindeutig ....
Wieso? (Abgesehen davon, dass du ne Pussy bist)

Und du lässt auch den Scheiß!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1268937) Verfasst am: 15.04.2009, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn ich das irgendwie gewährleisten würde, würde es nichts ändern.


Dann verstehe ich deine Aussage nicht.


Ich darf keine Leute einsperren, die Justiz darf.

Der Unterschied ist in der tAt, dass das Gesetz dieses Vorgehen bei der Justiz deckt.


...und die Polizei hat übrigens auch Befugnisse, die sich von denen eines Privatmenschen unterscheiden.
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268946) Verfasst am: 15.04.2009, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn ich das irgendwie gewährleisten würde, würde es nichts ändern.


Dann verstehe ich deine Aussage nicht.


Ich darf keine Leute einsperren, die Justiz darf.

Der Unterschied ist in der tAt, dass das Gesetz dieses Vorgehen bei der Justiz deckt.


...und die Polizei hat übrigens auch Befugnisse, die sich von denen eines Privatmenschen unterscheiden.


Aber eben nicht, eine Blutprobe anzuordnen, ohne versucht zu haben, einen Richter zu erreichen!!!
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1268953) Verfasst am: 15.04.2009, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Danol hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Selbst wenn ich das irgendwie gewährleisten würde, würde es nichts ändern.


Dann verstehe ich deine Aussage nicht.


Ich darf keine Leute einsperren, die Justiz darf.

Der Unterschied ist in der tAt, dass das Gesetz dieses Vorgehen bei der Justiz deckt.


...und die Polizei hat übrigens auch Befugnisse, die sich von denen eines Privatmenschen unterscheiden.


Aber eben nicht, eine Blutprobe anzuordnen, ohne versucht zu haben, einen Richter zu erreichen!!!


Es gibt noch ne ganze Reihe anderer Dinge, die die nicht dürfen...
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1268962) Verfasst am: 15.04.2009, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Man weiß ja von etlichen Juristen und Jurastudenten hier im Forum, aber gibts hier eigentlich auch bekennende Polizisten?
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1268974) Verfasst am: 15.04.2009, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Man weiß ja von etlichen Juristen und Jurastudenten hier im Forum, aber gibts hier eigentlich auch bekennende Polizisten?


Wiso, meinst du die wissen das grundsätzlich besser?
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1268977) Verfasst am: 15.04.2009, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Man weiß ja von etlichen Juristen und Jurastudenten hier im Forum, aber gibts hier eigentlich auch bekennende Polizisten?


Wiso, meinst du die wissen das grundsätzlich besser?


die könnten von ihren Erfahrungen und ihren Interessen berichten Schulterzucken
_________________
Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Einsiedler
registrierter User



Anmeldungsdatum: 01.03.2007
Beiträge: 1435

Beitrag(#1269057) Verfasst am: 15.04.2009, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Niemand kann zu einer Atemprobe gezwungen werden: nemo te netur (se ipsum accusare/prodere): Niemand darf gezwungen werden, an seiner eigenen Verhaftung mitzuarbeiten (das ist übrigens geltendes Recht in Deutschland!). Das heißt, niemand darf mich zwingen, in den Atemtester zu blasen, weil ich nicht selbst gegen mich arbeiten muss. Das ist nunmal so und das ist gut so.

Aber zu einer Blutentnahme kann man gezwungen werden?
Kommt mir reichlich skurril vor!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1269089) Verfasst am: 15.04.2009, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Niemand kann zu einer Atemprobe gezwungen werden: nemo te netur (se ipsum accusare/prodere): Niemand darf gezwungen werden, an seiner eigenen Verhaftung mitzuarbeiten (das ist übrigens geltendes Recht in Deutschland!). Das heißt, niemand darf mich zwingen, in den Atemtester zu blasen, weil ich nicht selbst gegen mich arbeiten muss. Das ist nunmal so und das ist gut so.

Aber zu einer Blutentnahme kann man gezwungen werden?
Kommt mir reichlich skurril vor!


Ne, zu einer Blutabnahme musst du selbst nicht aktiv werden, du musst sie nur - notfalls vollstreckt mittels unmittelbaren Zwangs - dulden bzw über dich ergehen lassen.

Das mag auf den ersten Gedanken wie Haarspalterei wirken, auf den zweiten macht es aber durchaus Sinn.
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1269361) Verfasst am: 16.04.2009, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:

Das Narziss wohl kaum behaupten wird wollen, dass jeder jetzt Verbrecher in Selbstjustiz einfach in seinem Keller gefangen halten darf, nur weil tatsächlicher Unterschied = 0.

Bist du sicher? Suspekt
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1269416) Verfasst am: 16.04.2009, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:

Das Narziss wohl kaum behaupten wird wollen, dass jeder jetzt Verbrecher in Selbstjustiz einfach in seinem Keller gefangen halten darf, nur weil tatsächlicher Unterschied = 0.

Bist du sicher? Suspekt

Ich bin zwar nicht Narziss aber ja. Zumindest wenn es sich bei den Fahrern um keine Bekannten des Richters handelt. Da sich der Richter einzig und allein auf das Urteilsvermögen der Polizisten verlassen kann, weil er kaum persönlich anwesend sein wird.
Allerdings finde ich, dass man das Recht haben sollte die Blutentnahme zu verweigern, mit der Folge, dass der gesetzliche Höchstwert angenommen wird. (Ist mW in Österreich der Fall.)
Eine richterliche Anordnung halte ich für überflüssig.
_________________
Trish:(
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rasul
ATD



Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 297
Wohnort: Köln

Beitrag(#1270394) Verfasst am: 17.04.2009, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man nichts getrunken hat braucht man auch keine Atemkontrolle über sich ergehen lassen.

Wenn man sie macht, muss der Polizist ein Glas Wasser zum vorherigen Mundausspülen zur Verfügung stellen, da sonst das Ergebnis verfälscht werden kann ( selbst ein Pfefferminz kann das Ergebnis verfälschen ).

Eine vom Polizisten angeordnete Blutentnahme, ohne konkreten Verdacht ( man selbst 100% nüchtern ) & ohne richterliche Anordnung, ist Körperverletzung im Amt.

Weiterhin darf ein Polizist das Fahrzeug nicht "durchsuchen", untersuchen - ja.
Auf verlangen ist Warndreieck und Verbandskoffer vorzuzeigen, also immer schön Dreieck und Koffer auf den Rücksitz legen - Kofferraum ist dann Tabuzone.
Auch die Durchsuchung von Taschen ist nicht statthaft.

etc. .. die Liste ist Lang...

Ob sich das Querstellen lohnt, müsst ihr entscheiden.
_________________
o
L_/
OL

This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature
to help him on his way to
Überwachungsstaat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1270417) Verfasst am: 17.04.2009, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Rasul hat folgendes geschrieben:
etc. .. die Liste ist Lang...

Lass sehen. ^^
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1270487) Verfasst am: 17.04.2009, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Rasul hat folgendes geschrieben:

Weiterhin darf ein Polizist das Fahrzeug nicht "durchsuchen", untersuchen - ja.
Auf verlangen ist Warndreieck und Verbandskoffer vorzuzeigen, also immer schön Dreieck und Koffer auf den Rücksitz legen - Kofferraum ist dann Tabuzone.
Auch die Durchsuchung von Taschen ist nicht statthaft.


Hast du ne Norm aus der StPO, wo drin steht, dass er das nicht darf - bzw genauer gesagt, wo steht, was er darf, aus der sich ergibt, dass er das nicht darf?

Und dann bleiben da ja dann immer noch die POGs der Länder, dann stützen sies halt nicht nicht auf Strafverfolgung, sondern auf Gefahrenabwehr...

Ich mein, wenn du recht hast, dann werden ja tagtäglich in jeder "Auf-Streife"-"Doku" auf RTL2 und VOX hunderte Rechtsverstöße dokumentiert...
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1270511) Verfasst am: 17.04.2009, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Rasul hat folgendes geschrieben:

Weiterhin darf ein Polizist das Fahrzeug nicht "durchsuchen", untersuchen - ja.
Auf verlangen ist Warndreieck und Verbandskoffer vorzuzeigen, also immer schön Dreieck und Koffer auf den Rücksitz legen - Kofferraum ist dann Tabuzone.
Auch die Durchsuchung von Taschen ist nicht statthaft.


Hast du ne Norm aus der StPO, wo drin steht, dass er das nicht darf - bzw genauer gesagt, wo steht, was er darf, aus der sich ergibt, dass er das nicht darf?

s. §§ 102 ff.

jagy hat folgendes geschrieben:

Und dann bleiben da ja dann immer noch die POGs der Länder, dann stützen sies halt nicht nicht auf Strafverfolgung, sondern auf Gefahrenabwehr...

s. z.B. § 30 PolG BW

EDIT: Da steht natürlich nicht, dass das gar nicht, sondern dass es nur unter bestimmten Voraussetzungen geht, also weder bei einer normalen Verkehrskontrolle noch bei konkreten Anhaltspunkten, dass man getrunken hat.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1270532) Verfasst am: 17.04.2009, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:

EDIT: Da steht natürlich nicht, dass das gar nicht, sondern dass es nur unter bestimmten Voraussetzungen geht, also weder bei einer normalen Verkehrskontrolle noch bei konkreten Anhaltspunkten, dass man getrunken hat.


Anhaltspunkte kann sich jeder Bulle ohne weiteres konstruieren.
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1270605) Verfasst am: 18.04.2009, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

EDIT: Da steht natürlich nicht, dass das gar nicht, sondern dass es nur unter bestimmten Voraussetzungen geht, also weder bei einer normalen Verkehrskontrolle noch bei konkreten Anhaltspunkten, dass man getrunken hat.

Anhaltspunkte kann sich jeder Bulle ohne weiteres konstruieren.

1. Anhaltspunkte für Trunkenheit sicher. Aber Gründe für eine Durchsuchung?
2. Die Frage war danach, was sie dürfen, nicht danach, was sie vielleicht trotzdem tun.
_________________
Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1270609) Verfasst am: 18.04.2009, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

EDIT: Da steht natürlich nicht, dass das gar nicht, sondern dass es nur unter bestimmten Voraussetzungen geht, also weder bei einer normalen Verkehrskontrolle noch bei konkreten Anhaltspunkten, dass man getrunken hat.

Anhaltspunkte kann sich jeder Bulle ohne weiteres konstruieren.

1. Anhaltspunkte für Trunkenheit sicher. Aber Gründe für eine Durchsuchung?
2. Die Frage war danach, was sie dürfen, nicht danach, was sie vielleicht trotzdem tun.


Dann sind es halt Anhaltspunkte für Drogenkonsum und Tadaaa!
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mario Hahna
aktiviert



Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#1270642) Verfasst am: 18.04.2009, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:

EDIT: Da steht natürlich nicht, dass das gar nicht, sondern dass es nur unter bestimmten Voraussetzungen geht, also weder bei einer normalen Verkehrskontrolle noch bei konkreten Anhaltspunkten, dass man getrunken hat.

Anhaltspunkte kann sich jeder Bulle ohne weiteres konstruieren.

1. Anhaltspunkte für Trunkenheit sicher. Aber Gründe für eine Durchsuchung?
2. Die Frage war danach, was sie dürfen, nicht danach, was sie vielleicht trotzdem tun.


Deinen Feststellungen fehlt jegliche Praxisrelevanz.
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Sonstiges und Groteskes Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4
Seite 4 von 4

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group