Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Tätowierer verunglimpft - Sterne im Gesicht doch gewollt
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1311817) Verfasst am: 23.06.2009, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
@Heizi
Du musst bitte den Verantwortlichkeitsbereich des Mädels und des Tätowierers sauber trennen. Das Mädel ist verantwortlich für ihren Wunsch. Der Tätowierer ist verantwortlich für sein Handeln. Es gibt ja keinen Zwang dem Wunsch nachzugeben.

Wenn 18 Jahre nicht reichen um gescheit zu werden, ist sie einfach selber schuld. Schulterzucken

Schnapsideen sind Schnapsideen. Das ist soweit richtig.

Ich finde es aber trotzdem nicht abwegig, auch vom Tätowierer ein wenig Fingerspitzengefühl zu erwarten. Aber das war wohl das letzte Mal, dass gerade dieser ein solches Tattoo ohne weiteres erstellt. (Wobei ich gar nicht weiß, wie das Tätowieren tatsächlich abgelaufen ist...)
_________________

RuZZen, die: Der Teil der russischen Bevölkerung, der den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine billigt bzw unterstützt bzw durchführt.

Ceterum censeo Iulianem esse liberatum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Surata
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1311820) Verfasst am: 23.06.2009, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Wo also sind die Grenzen?


Kann man möglicherweise nicht definieren.
Als Tätowierer würde ich den Wunsch einer 18jährigen auf jeden Fall aufgrund meiner Lebenserfahrung ablehnen. Und ich wünschte mir an Elternstelle, daß jede/r Tätowierer so handeln würde. Das Gesicht hat eine wesentliche Bedeutung für die Identität der Person. Und ich bestreite, daß eine 18jährige, die den Wunsch nach einer derartigen Veränderung hat, die lebenslänglichen Konsequenzen realisiert hat.

Ich glaube echt, dass die meisten Tätowierer sowas auch nicht einfach so machen. Tattoos im Gesicht sind nochmal ganz was eigenes. Ein Tätowierer, der das erste Tattoo einer 18jährigen ins Gesicht machen soll, und das auch macht, und sich kein Statement oder sowas unterschreiben lässt.... naja.... der is scho etwas naiv.

Zitat:
Übrigens würde ich, wenn mein Kind betroffen wäre, auch den Tätowierer verklagen. Sich auf die Volljährigkeit zu berufen, ist eine billige Ausrede für Verantwortungslosigkeit.

Rechtlich geht das aber so nicht.
Wenn das Kind volljährig ist hast du als Vater keinen Klagegrund, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smigel
Headbanger



Anmeldungsdatum: 11.05.2009
Beiträge: 491
Wohnort: Haiger

Beitrag(#1311826) Verfasst am: 23.06.2009, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Rechtlich geht das aber so nicht.
Wenn das Kind volljährig ist hast du als Vater keinen Klagegrund, oder?



Vollkommen richtig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tiny
Feminella breva



Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 170
Wohnort: Nürnberg

Beitrag(#1311894) Verfasst am: 23.06.2009, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

alae hat folgendes geschrieben:
Wenn 18 Jahre nicht reichen um gescheit zu werden, ist sie einfach selber schuld. :schulter:
Mit 18 ist man auf dem Höhepunkt der Pubertät. Voll zurechnungsfähig wird man erst wieder so ab 21. Die Entwicklungspsychologen motzen schon seit Jahren gegen die 18, weil es in dem Alter keinen empirischen nachweisbaren Meilenstein gibt, wie das z.B. mit 12 und mit 21 der Fall ist. Z.B. begutachten einige Bundesländern Heranwachsende (18-21) schon gar nicht mehr, die werden einfach per se nach Jugendstrafrecht behandelt.

EDIT: Deshalb meine Meinung:
Das Mädel ist auf Hormonen. Tätowierer sollten Aufträge von unter 21-jährigen generell ablehnen, sofern es sich um eine größere Arbeit handelt.
_________________
"Ich schreibe, was ich sehe: Die endlose Prozession zur Guillotine." ~ de Sade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1311899) Verfasst am: 23.06.2009, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wer etwas unbedingt haben möchte, findet auch einen Weg es zu bekommen. Wenn das Mädchen genau diese Art der Tätowierung haben wollte, dann wird sie sich auch einen Tätowierer ausgesucht haben, der ihr diese Arbeit macht.

Dieses 'der ach so böse Tätowierer' zeugt übrigens aber auch davon, warum die aktuelle Politik der Netzsperren funktioniert und warum die 'großen' Parteien auch nach der nächsten Wahl die 'Großen' bleiben werden.

Es ist in meinen Augen der große Wunsch nach Bevormundung. Bevormundung anderer und letztlich auch Bevormundung seiner selbst. Selbstverständlich im Mantel des 'Wir wollen ja nur Dein Bestes.' und 'Wir wollen ja nur den totalen Schutz und Sicherheit (für unsere Kinder).'

Darüber sollte man vielleicht auch den einen oder anderen Gedanken verschwenden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben!
_________________
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)

Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1311909) Verfasst am: 23.06.2009, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Sich auf die Volljährigkeit zu berufen, ist eine billige Ausrede für Verantwortungslosigkeit.


Was an dem Wort "volljährig" hast Du nicht verstanden?
_________________
Dieser Beitrag verwendet Cookies, um Dein Surferlebnis zu verbessern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1311932) Verfasst am: 23.06.2009, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde als Volljähriger hat man auch das Recht dazu, sich unverantwortlich benehmnen zu können
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1311940) Verfasst am: 23.06.2009, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ich finde als Volljähriger hat man auch das Recht dazu, sich unverantwortlich benehmnen zu können

Man sollte dann nur hinterher auch die Verantwortung dafür übernehmen.
_________________
"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1311957) Verfasst am: 23.06.2009, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Ich finde als Volljähriger hat man auch das Recht dazu, sich unverantwortlich benehmnen zu können

Man sollte dann nur hinterher auch die Verantwortung dafür übernehmen.


Natürlich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1311958) Verfasst am: 23.06.2009, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Sich auf die Volljährigkeit zu berufen, ist eine billige Ausrede für Verantwortungslosigkeit.


Was an dem Wort "volljährig" hast Du nicht verstanden?


Ich denke manchmal, eine Diskussion mit Dir könnte sich lohnen, wenn Du einfach mal Argumente verwenden würdest anstatt irgenwelcher Floskeln.

Zu Sache. Sagt Dir der Name Armin Meiwes etwas?
Wenn ja, endet mit der Einwilligung einer anderen Person in eine Handlung automatisch die Verantwortlichkeit des Akteurs für diese Handlung?
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22288

Beitrag(#1311960) Verfasst am: 23.06.2009, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Sich auf die Volljährigkeit zu berufen, ist eine billige Ausrede für Verantwortungslosigkeit.


Was an dem Wort "volljährig" hast Du nicht verstanden?

Es gibt eine Menge vorstellbarer Wünsche volljähriger Menschen, die ein verantwortungsvoller Mensch diesen nicht unbedingt erfüllen muss, wenn dieser Wunsch ihnen ihrer Einschätzung nach dauerhaft wahrscheinlich Leid tun wird.
Ein volljähriger Mensch hat das Recht, Scheiße zu bauen, aber andere Menschen können es durchaus auch ablehnen, dazu die Förmchen zu reichen, und wieder andere dürfen durchaus auch diejenigen für unverantwortlich halten, die das doch tun. Ich weiß nicht, was so schwer daran ist, bei beiden Beteiligten Verantwortung zu sehen.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
astarte
Foren-Admin
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1311962) Verfasst am: 23.06.2009, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

tiny hat folgendes geschrieben:
alae hat folgendes geschrieben:
Wenn 18 Jahre nicht reichen um gescheit zu werden, ist sie einfach selber schuld. Schulterzucken
Mit 18 ist man auf dem Höhepunkt der Pubertät. Voll zurechnungsfähig wird man erst wieder so ab 21. Die Entwicklungspsychologen motzen schon seit Jahren gegen die 18, weil es in dem Alter keinen empirischen nachweisbaren Meilenstein gibt, wie das z.B. mit 12 und mit 21 der Fall ist. Z.B. begutachten einige Bundesländern Heranwachsende (18-21) schon gar nicht mehr, die werden einfach per se nach Jugendstrafrecht behandelt.

EDIT: Deshalb meine Meinung:
Das Mädel ist auf Hormonen. Tätowierer sollten Aufträge von unter 21-jährigen generell ablehnen, sofern es sich um eine größere Arbeit handelt.

Ja? Auf die Hormone, und drei Jahre kommts an?

Was, wenn ich behaupte, dass es sehr viel weniger davon abhängt ob jemand 18 oder 21 ist, sondern vor allem ob ihm als Kind schon eigene Entscheidungen zugestanden wurden, ob er bevormundet und gegängelt wurde, oder mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen wurde? Ob der Mensch also gelernt hat eigene Entscheidungen zu treffen, und ihm das zugetraut und zugestanden wurde?

Wikipedia sacht so:
Zitat:
Stimmungsschwankungen, Launenhaftigkeit

Wurden Stimmungsschwankungen während der Pubertät früher häufig auf ein erhöhtes Hormonniveau zurückgeführt, so ist inzwischen geklärt, dass diese Beziehung zwar besteht, jedoch nicht so stark ist wie angenommen. Vielmehr ist eine Kombination von hormonellen und situativen Faktoren für die Stimmungsschwankungen und Launenhaftigkeiten verantwortlich. Die Heranwachsenden kommen während der Pubertät vermehrt in problembelastete Situationen, vor allem wenn diese Situationen von Erwachsenen strukturiert werden (Unterricht, Arbeit, Familienaktivitäten). Durch die vermehrte Hormonausschüttung wird auf diese Situationen mit stärkeren Gefühlen reagiert.

_________________
Tja


Zuletzt bearbeitet von astarte am 23.06.2009, 17:12, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1311963) Verfasst am: 23.06.2009, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Sich auf die Volljährigkeit zu berufen, ist eine billige Ausrede für Verantwortungslosigkeit.


Was an dem Wort "volljährig" hast Du nicht verstanden?


Ich denke manchmal, eine Diskussion mit Dir könnte sich lohnen, wenn Du einfach mal Argumente verwenden würdest anstatt irgenwelcher Floskeln.


Mit Argumenten bin ich vorsichtig, ich will Dich ja nicht vertreiben.
_________________
Dieser Beitrag verwendet Cookies, um Dein Surferlebnis zu verbessern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1311972) Verfasst am: 23.06.2009, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
tiny hat folgendes geschrieben:
alae hat folgendes geschrieben:
Wenn 18 Jahre nicht reichen um gescheit zu werden, ist sie einfach selber schuld. Schulterzucken
Mit 18 ist man auf dem Höhepunkt der Pubertät. Voll zurechnungsfähig wird man erst wieder so ab 21. Die Entwicklungspsychologen motzen schon seit Jahren gegen die 18, weil es in dem Alter keinen empirischen nachweisbaren Meilenstein gibt, wie das z.B. mit 12 und mit 21 der Fall ist. Z.B. begutachten einige Bundesländern Heranwachsende (18-21) schon gar nicht mehr, die werden einfach per se nach Jugendstrafrecht behandelt.

EDIT: Deshalb meine Meinung:
Das Mädel ist auf Hormonen. Tätowierer sollten Aufträge von unter 21-jährigen generell ablehnen, sofern es sich um eine größere Arbeit handelt.

Ja? Auf die Hormone, und drei Jahre hin kommts an?

Was, wenn ich behaupte, dass es sehr viel weniger davon abhängt ob jemand 18 oder 21 ist, sondern vor allem ob ihm als Kind schon eigene Entscheidungen zugestanden wurden, ob er bevormundet und gegängelt wurde, oder mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen wurde? Ob der Mensch also gelernt hat eigene Entscheidungen zu treffen, und ihm das zugetraut und zugestanden wurde?

Ich denke auch nicht, dass man das grundsätzlich an irgendeinem Alter festmachen kann. Manche sind einfach mit 14 schon „geistig weiter entwickelt“ als manche andere mit 50. Schulterzucken
Eigentlich bräuchte man eine umfassende psychologische Evaluation um sowas bestimmen zu können …
Die Frage ist also schlicht, inwiefern man das vereinfacht, indem man eine rechtliche Grenze zieht. Und jede beliebig festzulegende Altersgrenze bedeutet immer, Frühstartern Rechte vorzuenthalten, die sie eigentlich verantwortungsvoll ausüben könnten, wie auch Spätzünder mit Rechten auszustatten, die sie nicht verantwortungsvoll ausüben können.
Jede Erhöhung einer Altergrenze erhöht nur den Anteil derer, denen Rechte vorenthalten werden, jede Absenkung einer Altersgrenze erhöht wiederum den Anteil derer, die Rechte verantwortungslos ausüben.
Kurz: jede feste Altersgrenze ist eigentlich willkürlicher Humbug, der nur aufgrund seiner Einfachheit praktikabel ist.
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
tiny
Feminella breva



Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 170
Wohnort: Nürnberg

Beitrag(#1311985) Verfasst am: 23.06.2009, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
tiny hat folgendes geschrieben:
Das Mädel ist auf Hormonen. Tätowierer sollten Aufträge von unter 21-jährigen generell ablehnen, sofern es sich um eine größere Arbeit handelt.

Ja? Auf die Hormone, und drei Jahre kommts an?
(...)
Wikipedia sacht so (...)
Entschuldige, meine flapsige Formulierung war anscheinend irreführend. Mir ist natürlich bewusst, dass auch bei Jugendlichen eine Interaktion verschiedener endogener mit situativen und biografischen Faktoren stattfindet.

Der Kern meiner Aussage - die Volljährigkeit sollte in der alltäglichen Praxis auf 21 hochgesetzt werden, zum Schutz derer, die sich nachher anhören dürfen, sie hätten Mist gebaut, nur weil sie eine Jugendliche so behandelt haben, wie es ihr nach dem Gesetz zukommt - bleibt aber bestehen, und die fehlende entwicklungspsychologische Signifikanz der 18-Jahr-Grenze ist empirisch oft genug nachgewiesen worden.

EDIT:
@NOCQUAE: Ich schließe mich deiner Meinung an. 'Humbug' finde ich als Begriff allerdings etwas stark gewählt.
_________________
"Ich schreibe, was ich sehe: Die endlose Prozession zur Guillotine." ~ de Sade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1311989) Verfasst am: 23.06.2009, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Zu Sache. Sagt Dir der Name Armin Meiwes etwas?

Ja.

zelig hat folgendes geschrieben:
Wenn ja, endet mit der Einwilligung einer anderen Person in eine Handlung automatisch die Verantwortlichkeit des Akteurs für diese Handlung?

Ja.

Quote eingefügt - astarte
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1311996) Verfasst am: 23.06.2009, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

tiny hat folgendes geschrieben:
und die fehlende entwicklungspsychologische Signifikanz der 18-Jahr-Grenze ist empirisch oft genug nachgewiesen worden.


Wenn es um den "entwicklungspsychologischen" Stand geht, weshalb sollte man dann überhaupt eine Altersgrenze festlegen und nicht vielmehr Eignungstests durchführen ("Hiermit bestätigt Ihnen das Amtsgericht xxx Ihre geistige Volljährigkeit")?

Mal im Ernst: Unzählige Erwachsene ü30 begehen jeden Tag himmelschreiende Dummheiten und keiner fragt nach ihrer geistigen Reife oder käme gar auf die Idee, ihnen in gewisser Hinsicht ihr Selbstbestimmungsrecht zu nehmen. Und der Fall der 18-jährigen, der hier diskutiert wird, ist ein einziger Fall. Es wäre erst einmal nachzuweisen, dass, bezogen auf die Gruppe der 18-unter-21-jährigen, tatsächlich Handlungsbedarf besteht.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Suzius
Milchtrinker



Anmeldungsdatum: 12.03.2008
Beiträge: 478

Beitrag(#1312041) Verfasst am: 23.06.2009, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn damit niemandem sonst geschadet wird gestehe ich jeder Person ein Recht auf das Ausleben der unendlichen eigenen Dummheit. Davon hat dieses Mädel gebraucht gemacht, sie wollte es sie hat es bekommen. Da endet für mich jede Diskussion in diese Richtung, ein bisschen Selbstverantwortung muss man seinen Mitmenschen schon unterstellen.
_________________
Verdammte Vergangenheit, macht mir immer wieder einen Strich durch die Zukunft.

Gewisse Frauen sind für gewisse Männer wie Herdplatten für kleine Kinder, man tut alles nur um sich die Finger daran zu verbrennen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1312045) Verfasst am: 23.06.2009, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:

zelig hat folgendes geschrieben:
Wenn ja, endet mit der Einwilligung einer anderen Person in eine Handlung automatisch die Verantwortlichkeit des Akteurs für diese Handlung?

Ja.


Ich finde, man kann Verantwortung gar nicht abgeben. Daher stellt die Einwilligung nur die notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für die Legitimität einer Handlung dar, an der mehrere Personen beteiligt sind.
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1312050) Verfasst am: 23.06.2009, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte es trotz der Entwicklungsunterschiede für sehr, sehr gut, dass die Volljährigkeit nicht an ein psychologisches Gutachten gebunden ist. Die Vorteile überwiegen bei weitem.
_________________
Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Querdenker
registrierter User



Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 1830
Wohnort: NRW

Beitrag(#1312055) Verfasst am: 23.06.2009, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Grad gelesen:

web.de hat folgendes geschrieben:
Belgische Reporter der TV-Show "De Jakhalzen" sollen der Wahrheit auf den Grund gekommen sein: Kimberly habe sogar zusammen mit ihrem Vater das Einverständnis für den extremen Gesichtsschmuck gegeben. Die junge Frau habe den Tätowierer während seiner Arbeit die ganze Zeit aufmerksam beobachtet und sich bis auf die Sterne auf der Nase äußert zufrieden gezeigt. Der Vater habe seine Tochter persönlich abgeholt und keine Bedenken gegen das Ergebnis vorgebracht.

_________________
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. (Johann Wolfgang von Goethe)

Die Bibel: Ein Buch, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden (frei nach Tolkien)

Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#1312056) Verfasst am: 23.06.2009, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

zelig hat folgendes geschrieben:
Wenn ja, endet mit der Einwilligung einer anderen Person in eine Handlung automatisch die Verantwortlichkeit des Akteurs für diese Handlung?

Ja.


Ich finde, man kann Verantwortung gar nicht abgeben. Daher stellt die Einwilligung nur die notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für die Legitimität einer Handlung dar, an der mehrere Personen beteiligt sind.


Wieso, wem gegenüber sollen denn die Handelnden rechtfertigungspflichtig sein? In diesem Fall wohl der Tätowierer gegenüber der Tätowierten und vielleicht noch gegenüber sich selbst. Ersteres ist mit ihrer Einwilligung abgehakt, sofern sie über alle Konsequenzen aufgeklärt wurde und zweiteres ist alleine sein Bier.
_________________
"Das ganze Problem ignorieren. Wenn man so tut, als ob es nicht existiert, glaubt es das vielleicht auch."


Zuletzt bearbeitet von Wraith am 23.06.2009, 18:42, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1312060) Verfasst am: 23.06.2009, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:

zelig hat folgendes geschrieben:
Wenn ja, endet mit der Einwilligung einer anderen Person in eine Handlung automatisch die Verantwortlichkeit des Akteurs für diese Handlung?

Ja.


Ich finde, man kann Verantwortung gar nicht abgeben. Daher stellt die Einwilligung nur die notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung für die Legitimität einer Handlung dar, an der mehrere Personen beteiligt sind.


Von wem oder was sollte die Handlung des Tätowierers denn legitimiert werden, wenn nicht ausschließlich durch die Einwilligung des Mädchens? Kannst du mir eine solche Instanz nennen, ohne Begriffe wie "Gewissen" verwenden zu müssen, die zwangsläufig moralisierenden, subjektiven Charakter haben?
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1312064) Verfasst am: 23.06.2009, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

tiny hat folgendes geschrieben:
@NOCQUAE: Ich schließe mich deiner Meinung an. 'Humbug' finde ich als Begriff allerdings etwas stark gewählt.

Okay.

Streiche
Zitat:
jede feste Altersgrenze ist eigentlich willkürlicher Humbug, der nur aufgrund seiner Einfachheit praktikabel ist.

Setze
Zitat:
jede feste Altersgrenze ist eigentlich eine willkürliche Festlegung, die Angemessenheit zugunsten von Praktikabilität einschränkt.

_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden ICQ-Nummer
zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1312070) Verfasst am: 23.06.2009, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
[...]Kannst du mir eine solche Instanz nennen, ohne Begriffe wie "Gewissen" verwenden zu müssen, die zwangsläufig moralisierenden, subjektiven Charakter haben?

Hm? Nenn es in diesem Fall Berufsethos.
_________________
Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
narziss
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1312078) Verfasst am: 23.06.2009, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ist Ethos nicht bloß eine elegantere Umschreibung für "Gewissen"?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1312079) Verfasst am: 23.06.2009, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
[...]Kannst du mir eine solche Instanz nennen, ohne Begriffe wie "Gewissen" verwenden zu müssen, die zwangsläufig moralisierenden, subjektiven Charakter haben?

Hm? Nenn es in diesem Fall Berufsethos.


Was ist das genau? Und weshalb sollte die Vereinbarkeit der Handlung mit diesem Berufsethos eine Legitimationsgrundlage darstellen? Eigentlich moralisierst du doch nur. zwinkern
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bliss
registrierter User



Anmeldungsdatum: 07.03.2008
Beiträge: 312

Beitrag(#1312091) Verfasst am: 23.06.2009, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Querdenker hat folgendes geschrieben:
Wer etwas unbedingt haben möchte, findet auch einen Weg es zu bekommen. Wenn das Mädchen genau diese Art der Tätowierung haben wollte, dann wird sie sich auch einen Tätowierer ausgesucht haben, der ihr diese Arbeit macht.

Dieses 'der ach so böse Tätowierer' zeugt übrigens aber auch davon, warum die aktuelle Politik der Netzsperren funktioniert und warum die 'großen' Parteien auch nach der nächsten Wahl die 'Großen' bleiben werden.

Es ist in meinen Augen der große Wunsch nach Bevormundung. Bevormundung anderer und letztlich auch Bevormundung seiner selbst. Selbstverständlich im Mantel des 'Wir wollen ja nur Dein Bestes.' und 'Wir wollen ja nur den totalen Schutz und Sicherheit (für unsere Kinder).'

Darüber sollte man vielleicht auch den einen oder anderen Gedanken verschwenden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben!


I second that!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dissonanz
Zeuge ANOVAs



Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1312096) Verfasst am: 23.06.2009, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Ich halte es trotz der Entwicklungsunterschiede für sehr, sehr gut, dass die Volljährigkeit nicht an ein psychologisches Gutachten gebunden ist. Die Vorteile überwiegen bei weitem.


Wieso? Welche Vorteile, von den wirtschaftlichen Aspekten mal abgesehen?

Ich fänd entwicklungsstandangemessene Behandlung jedenfalls wesentlich angenehmer als das Pochen auf eine beliebige Zahl, nach der mir dann Recht eingeräumt oder eben verwehrt bleiben.

Für mich ist die Altersgrenze für Volljährigkeit eine nur mit der Praktikabilität gerechtfertigte Diskriminierung.
_________________
-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

You can't spell Discord without Disco.
-frypoddie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hornochse
Orthographiefetischist



Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1312104) Verfasst am: 23.06.2009, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Für mich ist die Altersgrenze für Volljährigkeit eine nur mit der Praktikabilität gerechtfertigte Diskriminierung.


Das ist auch meine Ansicht, allerdings habe ich noch nicht von einer angemesseneren Regelung gehört, die nicht anderweitig erhebliche Nachteile mit sich brächte oder unpraktikabel wäre.
_________________
Alles könnte anders sein - und fast nichts kann ich ändern.

- Niklas Luhmann -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Kultur und Gesellschaft Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8  Weiter
Seite 2 von 8

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group