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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
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(#132278) Verfasst am: 31.05.2004, 15:42 Titel: Antidiskriminierungsgesetz |
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Der grüne MdB Volker Beck meinte am 4. April 2003 - also vor etwa 15 Monaten - folgendes.
Zitat: | Bereits seit langem fordern die Grünen ein ADG. Noch immer bleiben viele Fälle von Diskriminierungen gegenüber Menschen, die einer gesellschaftlich benachteiligten Gruppe angehören, ohne rechtliche Konsequenzen. Es wird also höchste Zeit, dass auch in Deutschland mehr Rechtssicherheit und Schutz vor Diskriminierungen geschaffen wird. Im Koalitionsvertrag haben wir verankert, dass ein Gesetz gegen Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Damit wollen wir rechtlichen und faktischen Benachteiligungen einen Riegel vorschieben und die Rechte von Minderheiten weiter stärken. |
Zitat: | Im Jahr 2000 hat die Europäische Union zwei Richtlinien zum Diskriminierungsschutz erlassen, die nun in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen: (...) |
Zitat: | Würde sich der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2000/43/EG (Diskriminierungen im Zivilrecht) nur auf die beiden Merkmale „ethnische Herkunft" und „Rasse" beschränken, wäre die Wirkung problematisch: Zum einen würde der dringend erforderliche Schutz für diejenigen Menschen verwehrt, die z.B. aufgrund einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion diskriminiert werden. |
Zitat: | Die Erfahrung aus dem europäischen Ausland zeigt, dass ein umfassender Schutz vor Diskriminierungen weder Prozesslawinen auslöst, noch zu einem Untergang der abendländischen Wertekultur führt. So gibt es beispielsweise in den Niederlanden bereits seit 1994 ein umfassendes Gesetz zur Gleichbehandlung von Personen unabhängig ihrer Religion, der Weltanschauung, der politischen Überzeugung, der Rasse, des Geschlechts, der Staatsangehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder des Personenstandes. Weiterhin sind seit Verabschiedung der Richtlinie neue ADG in Irland, Belgien und Frankreich in Kraft getreten. Auffallend ist, dass alle diese Länder mit dem personellen Schutzbereich der Gesetze weit über die Mindeststandards der europäischen Richtlinie hinausgehen: Die von uns geforderte Berücksichtigung von Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung, Behinderung oder Religion sind in diesen Ländern bereits umgesetzt. Es wäre beschämend für die Bundesrepublik, wenn in Deutschland nur die Mindeststandards der Richtlinie umgesetzt würden und vielen Menschen dadurch weiterhin ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen verwehrt bliebe. |
Zitat: | Die Arbeiten sind im vollem Gange
Innerhalb der Koalition machen wir uns sehr deutlich für die zügige Umsetzung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes stark. Die Arbeiten sind also in vollem Gange. |
Vielleicht wird es Zeit hieran zu erinnern?
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
Zuletzt bearbeitet von notkerbakker am 06.06.2004, 21:53, insgesamt einmal bearbeitet |
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
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(#132281) Verfasst am: 31.05.2004, 15:52 Titel: |
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Queer.de verleiht die "Homogurke" an Antje Vollmer und schließt den Artikel folgend ab:
Zitat: | Also, Volker Beck, nun hast Du noch ein paar Wochen bis zur Sommerpause des Deutschen Bundestages. Bis dahin gilt es, die versprochenen Gesetzeswerke (Homo-Ehe, Ergänzungsgesetz, Antidiskriminierungsgesetz) endlich und umfassend in den Bundestag einzubringen - nach dem FDP-Vorstoß und dem Vollmer-Rückschritt gehört dazu auch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht. Wird daraus nichts, so gehört Ihr Grünen verbannt - vom CSD, aus unseren Herzen und von unserem Wahlzettel. (nb) |
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
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(#132288) Verfasst am: 31.05.2004, 16:01 Titel: |
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Münte kündigt Antidiskriminierungsgesetz an
Zitat: | Die Ankündigung des SPD-Chefs steht dem Bericht zufolge im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Umsetzung einer Antidiskriminierungs-Richtlinie der EU. Diese soll in Deutschland nicht nur eins zu eins umgesetzt, sondern noch erweitert werden.
Das Antidiskriminierungsgesetz soll Müntefering zufolge auch Benachteiligungen von Alter, Religion, Behinderung und Geschlecht einbeziehen. |
Man darf gespannt sein, wie die Lösung der Koalition im Bereich des Arbeitsrechtes aussehen soll ... trauen sie sich ans kirchliche Sonderarbeitsrecht ran oder wieder mal nicht?
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#132510) Verfasst am: 31.05.2004, 23:47 Titel: |
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Natürlich nicht. Die Kirchen sind es ja auch gewesen, die ein ADG bis jetzt verhindert haben. Ein schönes Beispiel für den politischen Druck, den diese Leute noch immer erfolgeich ausüben können.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
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(#134880) Verfasst am: 06.06.2004, 10:08 Titel: |
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Ärger über Bundesjustizministerium
Zitat: | Berlin (kobinet) Der Behindertenverband Netzwerk Artikel 3 ist über das Bundesjustizministerium massiv verärgert, da dieses die Verabschiedung des längst überfälligen zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes massiv verzögert und durch seine kleinstaatliche Unbeweglichkeit die Umsetzung von EU-Richtlinien erschwert. Damit werde der Wille der Europäischen Union mit Füßen getreten und die Betroffenen, die es endlich vor Diskriminierungen zu schützen gelte, unnötig hingehalten.
«Nachdem vom Bundesjustizministerium bereits Anfang Mai zugesagt war, dass der Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz fertig ist und bald den Verbänden vorgestellt wird, dümpelt dieser nun nach wie vor in der internen Abstimmung vor sich hin, ohne dass sich das Justizministerium anscheinend von seinen starren Positionen wegbewegt. |
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#134950) Verfasst am: 06.06.2004, 12:50 Titel: |
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Hier wird über alle Parteigrenzen hinweg gemauert, um Zeit zu gewinnen. Ich erlebe das in meinem eigenen Fall. Die Politik -Regierung und Opposition- ist sich einig, die einschlägigen EU-Richtlinien -was mich angeht, die über die Gleichbehandlung im Erwerbsleben- nicht umzusetzen. Hinter den Parteien stehen insoweit die Kirchen, die in Sachen Anti-Antidiskriminierung Regie führen. So wie auf höchster läuft's aber auch auf unterster Ebene. Um gleiche Besoldung zu erzwingen, habe ich gegen die Kürzung meiner Bezüge Widerspruch eingelegt. Hierüber wird schlicht nicht verhandelt und nicht entschieden. Ich habe mich deshalb entschlossen, jetzt Untätigkeitsklage gegen meinen Dienstherrn einzureichen. Das System des Nichtstuns funktioniert nur so lange, wie die Betroffenen es sich gefallen lassen. Wenn alle, mit denen Schlitten fahren zu können man glaubt, den Klageweg beschreiten, bricht das System zusammen.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
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(#135520) Verfasst am: 07.06.2004, 15:31 Titel: |
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IBKA-PM vom 7.6.04
Zitat: | Hält Rot-Grün kirchliches Sonderrecht für wichtiger als EU-Richtlinien?
Konfessionslose erinnern an Koalitionsversprechen für ein Antidiskriminierungsgesetz
Bereits 2000 erließ die EU zwei Richtlinien, die sich gegen die Diskriminierung verschiedenster Bevölkerungsgruppen wendeten (2000/43/EG und 2000/78/EG).
Den Mitgliedsstaaten wurde bis 2003 Zeit gegeben, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
Mit Bedauern stellt der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fest, dass die Bundesregierung es bis heute nicht geschafft hat, den europäischen Standard mit Hilfe eines Antidiskriminierungsgesetzes zu erfüllen.
Bereits in der vorhergehenden Wahlperiode hatte die Koalition einen entsprechenden Anlauf unternommen. Er blieb folgenlos.
Im Koalitionsvertrag von 2002 wurde das Wahlversprechen erneut festgeschrieben. Doch es blieb weiterhin bei der bloßen Absicht.
Am 4. April 2003, also vor etwa 14 Monaten, verkündete Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion: ”Innerhalb der Koalition machen wir uns sehr deutlich für die zügige Umsetzung eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes stark. Die Arbeiten sind also in vollem Gange.“
Weitere Versprechungen dieser Art gab es immer wieder. Allein: Den Worten folgen keine Taten.
Woran liegt diese Untätigkeit?
In der Vergangenheit hatten die beiden großen Kirchen immer wieder Vorbehalte gegen das Gesetz angemeldet. Auch zum Scheitern des Gesetzes in der vorhergehenden Legislaturperiode trugen die Kirchen maßgeblich bei: Gerade im Sozialsektor sind es die großen Religionsgemeinschaften, die Diskriminierung praktizieren.
Wenn die EU-Richtlinie 2000/78/EG ernsthaft umgesetzt werden soll, dann muss sie auch den Menschen einen effektiven Rechtsschutz vor der Kündigung durch kirchliche Arbeitgeber gewähren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder als Katholiken nach einer Scheidung wieder heiraten oder einen geschiedenen Partner heiraten, oder die aus der Kirche ausgetreten sind. Darüber hinaus sollte seitens der rot-grünen Koalition das kirchliche Sonderarbeitsrecht insgesamt, so auch § 118 II BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz), zur Disposition gestellt werden.
Hören die rotgrünen Koalitionspolitiker hier erneut allzu intensiv auf die Einflüsterungen der Kirchen?
So hieß es im Bundestagswahlprogramm 2002 von Bündnis 90/Die Grünen: “Wir wollen mit den Kirchen einen Dialog über die Stellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen führen. Hier streben wir die Geltung des allgemeinen Arbeits-, Sozial- und Tarifvertrags an.“
Wurde dieser Dialog allzu intensiv gepflegt und vergessen, worum es in der Sache geht?
„Wenn der Dialog offenkundig nicht fruchtet“ so der IBKA, „muss an die Stelle des Dialoges der Primat der Politik treten. Es ist nicht hinzunehmen, dass 1,3 Millionen Arbeitnehmer faktisch vom allgemein geltenden Arbeitsrecht ausgeschlossen sind, ob in Caritas oder Diakonie, in Altenheimen, Kindergärten oder Krankenhäusern, deren Betrieb weit überwiegend oder vollständig aus nichtkirchlichen Mitteln bestritten wird. Öffentliche Mittel sollten ferner lediglich solchen Institutionen zur Verfügung stehen, die die Menschenrechte uneingeschränkt einhalten. Der Gesetzgeber muss den Kirchen die Grenzen aufzeigen und verdeutlichen, dass EU-Richtlinien gegenüber kirchlichem Sonderrecht vorrangig sind.“
Pressemitteilung des Behindertenverbandes Netzwerk Artikel 3 vom 6. Juni 2004: http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,4564/ticket,g_a_s_t
Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) vom 17. Mai 2004: http://www.lsvd.de/presse/0405170.html
Stellungnahme Volker Becks vom 4. April 2003: http://www.volkerbeck.de/texte/030404_ADG.htm |
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
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(#136145) Verfasst am: 08.06.2004, 23:28 Titel: |
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Diskussion um Antidiskriminierungsgesetz
Zitat: | Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, erklärte gestern, dass innerhalb der Koalition an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde. Man strebe nach einer Lösung, die gesellschaftspolitisch überzeuge, sagte Beck der taz. Zu Details äußerte er sich nicht. |
Schade, dabei steckt der Gott bekanntlich im Detail.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
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(#136916) Verfasst am: 10.06.2004, 20:02 Titel: |
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RV-Newsletter vom 10. Juno 04
Zitat: | Für Erzbischof Lajolo ist nach der jüngsten Erweiterungsrunde auch der Augenblick für die EU gekommen, von einer Wirtschaftsgemeinschaft zur Sozialgemeinschaft zu werden. "Das ist wohl der Sinn der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, eine politische und auch soziale Gemeinschaft zu werden - mehr noch, nicht nur eine Sozialgemeinschaft, in der man den eigenen schwachen Mitgliedern eine besondere Aufmerksamkeit widmet, sondern auch eine Sozialgemeinschaft, die die weniger begünstigen Länder der Welt, angefangen von den ärmsten, nicht ohne Rücksicht und Hilfe lässt. Sie soll eine nach innen starke Gemeinschaft sein, zugleich eine nach außen offene großzügige Gemeinschaft werden." |
Also dann sollte Lajolo doch mal auf die deutsche katholische Kirche einwirken, nicht länger kirchliches Sonderarbeitsrecht zu praktizieren, sich dem sozialeren allgemeinen deutschen Arbeitsrecht zu fügen und nicht länger auf recht perfide Weise gegen das Antidiskriminierungsgesetz zu antichambrieren.
Bis dahin sollte er (der ua zuvor als Nuntius in Deutschland die Konkordate mit Sachsen und Brandenburg aushandelte) sich das an Dritte gewandte Gelaber sparen ....
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#137586) Verfasst am: 12.06.2004, 12:34 Titel: |
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Eine islamische Sicht der Dinge
Zitat: | Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, erklärte gestern, dass innerhalb der Koalition an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde. Zu Details äußerte er sich nicht. Hauptaugenmerk wird wohl der Diskriminierungsfall aus religiösen Gründen sein. Hier drückt sich die Bundesregierung seit langen und schiebt das Thema auf die lange Bank. Wohl auch weil Teile der Kirchen da nicht mitmachen, da sie befürchten im Arbeitsrecht Zugeständnisse dann machen zu müssen. Beispielsweise wenn eine muslimische Kindergärtnerin in einem evangelischen Kindergarten dagegen klagen will, weil sie vermutlich aufgrund des Kopftuches nicht in den Dienst übernommen worden ist.
Die muslimischen und jüdischen Organisationen pochen schon seit langen unmissverständlich darauf, die Religion als Tatbestand des Antidiskriminierungsgesetzes aufzubauen. |
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#137692) Verfasst am: 12.06.2004, 15:32 Titel: |
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notkerbakker hat folgendes geschrieben: | Eine islamische Sicht der Dinge
Zitat: | Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, erklärte gestern, dass innerhalb der Koalition an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde. Zu Details äußerte er sich nicht. Hauptaugenmerk wird wohl der Diskriminierungsfall aus religiösen Gründen sein. Hier drückt sich die Bundesregierung seit langen und schiebt das Thema auf die lange Bank. Wohl auch weil Teile der Kirchen da nicht mitmachen, da sie befürchten im Arbeitsrecht Zugeständnisse dann machen zu müssen. Beispielsweise wenn eine muslimische Kindergärtnerin in einem evangelischen Kindergarten dagegen klagen will, weil sie vermutlich aufgrund des Kopftuches nicht in den Dienst übernommen worden ist.
Die muslimischen und jüdischen Organisationen pochen schon seit langen unmissverständlich darauf, die Religion als Tatbestand des Antidiskriminierungsgesetzes aufzubauen. |
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Nur ist es ein großer Unterschied, ob eine Kindergärtnerin nicht eingestellt wird, weil sie Muslimin ist, oder weil sie darauf besteht, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Es ist der gleiche Unterschied wie bei einem Bankkaufmann, der nicht eingestellt wird, entweder weil er schwul ist, oder weil er darauf besteht, während der Arbeit eine rosa Federboa zu tragen.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#138758) Verfasst am: 15.06.2004, 14:00 Titel: |
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Stadt Wien legt Landesantidiskriminierungsgesetz vor, dass über das geforderte Maß der EU-Richtlinien hinausgeht
Zitat: | "Wir haben die zahlreichen Stellungnahmen ernst genommen und
Verbesserungsvorschläge eingearbeitet. Wien geht nunmehr freiwillig
über die EU-Richtlinie hinaus und erweitert das allgemeine
Antidiskriminierungsgesetz für die "Diskriminierungstatbestände"
sexuelle Orientierung, Weltanschauung, Religion und Alter", erklärte
Wiens zuständige Stadträtin Mag.a Renate Brauner am Dienstag
gegenüber der Rathauskorrespondenz. |
Grüne sehen dies als ihren Erfolg an
Zitat: | [Grünen-Stadträtin] Vassilakou: "Ich verstehe zwar
nach wie vor nicht, warum die SPÖ es zuerst der Bundesregierung
gleich machte und die EU-Richtlinien nur minimal umsetzen wollte.
Daher kann von einer 'Vorreiterrolle' kaum die Rede sein, denn das
schwarz-grüne oberösterreichische Antidiskriminierungsmodell hätte
von Anfang an als gutes Beispiel dienen können. Aber immerhin: Eine
der grünen Grundforderungen, auch Diskriminierungen aufgrund von
Religion, der sexuellen Orientierung, Weltanschauung und Alter
mitzuberücksichtigen, ist nunmehr erfüllt."
"Eine Jubelstimmung", so Vassilakou, "verspüre ich aber noch
nicht. Wir werden die umgearbeiteten Gesetzesentwürfe genau
studieren, denn es gab noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte an das
Antidiskriminierungsgesetz. Ob wir den Vorlagen zustimmen oder ein
eigenes Antidiskriminierungsgesetz in den Landtag einbringen werden,
hängt davon ab, wie beweglich die SPÖ wirklich ist und wie Ernst sie
Kritik - vor allem von den NGOs - nimmt. |
Günter Tolar, Wiener Landesvorsitzender der sozialdemokratischen Homosexuellenorganisation SoHo akzentuiert etwas anders
Zitat: | Tolar betonte: "Der Bundesgesetzgeber und auch andere
Bundesländer sind gefordert, sich an Wiens Vorreiterrolle ein
Beispiel zu nehmen. Während ÖVP und FPÖ auf Bundesebene nicht einmal
die EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung komplett umsetzen, geht
Wien nun weit über diese Richtlinien hinaus. Besonders freut mich,
dass das Team der SoHo und unsere internen Verbesserungsvorschläge
ernst genommen wurden, sodaß sich das endgültige Gesetz zum
ursprünglichen Beamten-Begutachtungsentwurf massiv verbessert hat.
Das ist nicht nur ein Sieg für uns Lesben- und SchwulenvertreterInnen
sondern auch ein Erfolg für Stadträtin Brauner und die Wiener
Landesregierung, die begründete Einwände ernst nehmen und umsetzen
während ÖVP und FPÖ auf Bundesebene wie üblich diskussionslos
drüberfahren!" |
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#141758) Verfasst am: 24.06.2004, 13:56 Titel: |
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Antidiskriminierungsgesetz in Österreich
Zitat: | "Nach wie vor sind hierzulande gleichgeschlechtliche
PartnerInnenschaften rechtlich nicht anerkannt, und noch immer fehlt
ein umfassender Schutz vor Diskriminierung in allen Lebenslagen",
ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. "Zwar tritt am 1. Juli das
neue Bundesgleichbehandlungsgesetz in Kraft, aber im Gegensatz zum
Wiener Antidiskriminierungsgesetz, das nächste Woche im Wiener
Landttag beschlossen werden wird, gilt es nur für die Arbeitswelt.
Diskriminierung in anderen Bereichen bleibt daher weiterhin legal. |
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#141916) Verfasst am: 24.06.2004, 20:33 Titel: |
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In Frankreich hat die Regierung jetzt beschlossen, nächsten Monat einen Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen, der die Aufstachelung zum Hass und zur Gewalt gegen Schwule und Lesben unter Strafe stellt. In Deutschland ist an ein solches Gesetz nicht zu denken. Hier hinken wir meilenweit hinter unseren westlichen und nördlichen Nachbarn her und akzeptieren als "freie Meinungsäußerung" und "Religionsfreiheit", was in Staaten mit größerer Achtung vor der Menschenwürde als Straftat erkannt und behandelt wird.
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notkerbakker Proud member of the EAC
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 1474
Wohnort: Rheinland
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(#142085) Verfasst am: 25.06.2004, 11:05 Titel: |
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Weiter Gekungel um Antidiskgesetz
Zitat: | Bundesjustizministerin Zypries hat sich gestern wieder gegen ein umfassendes Diskriminierungsverbot ausgesprochen. Auch Hotels für Frauen und Damenfriseure müssten weiter erlaubt sein, stand in ihrem Manuskript. Das fand die SPD-Politikerin vermutlich witzig. Doch das ist ihre Haltung ganz und gar nicht. |
Zitat: | Weil sie wissen, was Diskriminierung ist, hatten sie auf das von SPD und Grünen schon 1998 versprochene Antidiskriminierungsgesetz gehofft.
Ein Gesetzentwurf lag rechtzeitig vor. Doch Kanzler Schröder ließ ihn stoppen. Obwohl 2003 die Frist ablief, bis zu der die Anti-Rassismus-Richtlinie der EU auch in deutsches Recht umgesetzt werden musste. Denn Wirtschaftsverbände und Kirchen opponieren gegen ein umfassendes Diskriminierungsverbot. Nun macht sich die Justizministerin zu deren Lobbyistin: Freiheit der Bürger bestehe in einem liberalen Rechtsstaat auch darin, Menschen ungleich behandeln zu dürfen. |
Grüne irritiert über Zypries
Zitat: | Sie verwies auf Spitzen-Gespräche vor wenigen Wochen. "Es kann nicht sein, wie Frau Zypries das jetzt wieder vorschlägt, dass man ein Diskriminierungsrecht in drei Klassen formuliert", sagte Schewe-Gerigk. Die Grünen hätten lediglich zugestanden, im Zivilrecht nicht ganz so weit zu gehen wie im Arbeitsrecht. "Wir wollen auch im Zivilrecht alle Diskriminierungsformen aufnehmen", betonte die Grünen-Politikerin. |
_________________ "[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#147117) Verfasst am: 08.07.2004, 12:35 Titel: |
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Diskriminieren verboten
Die Bundesregierung will mit Gesetzespaket Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Religion unter Strafe stellen. Rot-Grün streitet noch über die Details
Wer kriegt wie viel Schutz warum?
Schon seit Jahren plant Rot-Grün ein Antidiskriminierungsgesetz. Die taz stellt den Regierungsentwurf vor, über den in Berlin erbittert gestritten wird
Fallstricke im ADG: Türken geschützt, Muslime vogelfrei
Die lange Geschichte des Antidiskriminierungesetzes: SPD und Grüne sind sich immer noch nicht einig, wie weit der Schutz vor Diskriminierung eigentlich gehen soll
EU TUT GUTES
Dass das rot-grüne Projekt eines Antidiskriminierungsgesetzes umgesetzt wird, ist vor allem der EU zu verdanken.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#147304) Verfasst am: 08.07.2004, 18:49 Titel: |
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Tatsache ist, das es gegenwärtig kein solches Gesetz gibt. Wer nicht diskriminiert werden will, muss sich gleiche Rechte einklagen. Meine Klage auf gleiche Bezahlung, wie sie auch einem Heterosexuellen zusteht, wurde vorgestern beim Verwaltungsgricht eingereicht.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#152971) Verfasst am: 19.07.2004, 20:34 Titel: |
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In Großbritannien hat die Justizministerin mitgeteilt, dass das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot auch auf Schwule und Lesben erstreckt werden soll. Anlass ist der Fall eines Männerpaares, dem in einem schottischen Hotel unter Beleidigungen ein Doppelzimmer verweigert wurde. In Deutschland soll nach den Plänen der Regierung Schröder diese Form der Diskriminierung erlaubt bleiben.
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Wygotsky registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.01.2004 Beiträge: 5014
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(#152978) Verfasst am: 19.07.2004, 20:50 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | In Großbritannien hat die Justizministerin mitgeteilt, dass das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot auch auf Schwule und Lesben erstreckt werden soll. Anlass ist der Fall eines Männerpaares, dem in einem schottischen Hotel unter Beleidigungen ein Doppelzimmer verweigert wurde. |
Freut mich, dass in England was unternommen wird. Aber ich glaube trotzdem, dass es nicht gerade lustig ist, als Schwuler in England zu leben. Vor ein paar Jahren habe ich in Liverpool in der offenen Jugendarbeit gearbeitet. Schwulsein galt unter den Jugendlichen als das beschissenste und verabscheuungswürdigste überhaupt. Da herrschte eine regelrechte Verdächtigungskultur. Wie? Der Matthew spielt nicht Fußball. Dann ist der 'ne Schwuchtel. Peter spielt Blockflöte. Der ist auch 'ne Schwuchtel. Andrew traut sich nicht mit der Achterbahn zu fahren? Scheiß Schwuler. Hier in D konnte ich bei solchen Äußerungen notfalls sagen, wenn das nicht unterbleibt, kriegst du Hausverbot. Aber in UK war das den meisten Erwachsenen irgendwie unangenehm, das Thema überhaupt anzuschneiden. Ich bin dort auch häufig der Ansicht begegnet, dass Schwule nicht mit Jugendlichen arbeiten sollten.
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Zarquon Papst (laut BLÖD 20.4.2005)
Anmeldungsdatum: 08.03.2004 Beiträge: 188
Wohnort: Planet Moguntia, Nähe Froschstern B
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(#224636) Verfasst am: 06.12.2004, 21:33 Titel: |
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kath.net hat folgendes geschrieben: | Der Gutmenschen-Paragraph
Das Anti-Diskriminierungsgesetz fordert die Kirchen heraus.
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Besonders hart trifft es die Kirchen: Sie müssen womöglich bei Einstellungen auf die geistliche und konfessionelle Qualifikation verzichten. Ein evangelischer Kindergarten darf dann nicht mehr darauf bestehen, daß eine Erzieherin evangelisch ist. Deshalb ist es verwunderlich, daß aus den Reihen der Kirchenvertreter noch kein Aufschrei gegen diesen Gesetzentwurf, der doch ihr Selbstverständnis trifft, zu hören ist.
...
Das Anti-Diskriminierungsgesetz schränkt die Freiheit des Bürgers ein und leistet der Meinungsdiktatur Vorschub. Deshalb ist es auch eine Herausforderung für alle Demokraten. Die werte-stiftenden und werte-erhaltenden Institutionen, allen voran die Kirchen, sollten gegen dieses Gesetz Sturm laufen – so lange sie es noch können. |
_________________ How many days must a light bulb run
before it finally burns through?
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#231238) Verfasst am: 21.12.2004, 22:52 Titel: |
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Nachdem die Bundesrepublik Deutschland auch ein Jahr nach Ablauf der Umsetzungsfrist noch immer nicht die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in nationales Recht übergeführt hat, hat die EU-Kommission nunmehr Klage beim EuGH eingereicht, um die deutschen Verfassungsorgane zum Handeln zu zwingen. Neben Deutschland sitzen Österreich, Finnland und Luxemburg auf der Anklagebank.
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#231439) Verfasst am: 22.12.2004, 13:19 Titel: |
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IBKA e.V., Postfach 1745
D-58017 Hagen
Tel/Fax: +49 02331-34804-10 Fax -11
E-Mail : info@ibka.org
http://www.ibka.org/
gemeinnütziger Verein
International League
of Non-Religious and Atheists
Pressemitteilung vom 22.12.2004 Zur sofortigen Freigabe
Zitat: | Antidiskriminierungsgesetz
Grüne brechen Wahlversprechen: Kirchen dürfen weiterhin diskriminieren
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) bewertet den Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz (1) als völlig unzureichend. Erst ein Strafverfahren der EU konnte die Bundesregierung überhaupt verspätet bewegen, die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien endlich anzugehen, was auf Druck der Kirchen in der letzten Legislaturperiode noch gescheitert war. Entsprechend kirchenfreundlich ist der jetzige Entwurf ausgefallen. Die verbesserten Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen, beziehen sich im Gesetzentwurf lediglich auf Formen einer „offenen Diskriminierung“. Ein „Ausländer unerwünscht“ - Schild am Eingang einer Diskothek wäre demnach unzulässig, der faktische Nichteinlass - nach inhaltlich nicht explizit angegebenen Selektionskriterien durch den Türsteher - jedoch nicht.
Im Gegensatz dazu will der Gesetzentwurf jedoch den Kirchen in einer Ausnahmebestimmung sogar die Fortsetzung einer ganz offen proklamierten und im besonderen kirchlichen Arbeitsrecht fixierten Diskriminierungspraxis weiter ausdrücklich erlauben. Öffentlich finanzierte kirchliche Sozialeinrichtungen sollen weiterhin ihre Kunden nach weltanschaulichen Kriterien auswählen dürfen. Zudem werden den 1,3 Millionen Beschäftigten in diesen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Kindergärten, Altenheimen und Beratungsstellen weiterhin wesentliche Grundrechte vorenthalten. Sie müssen auch künftig mit Kündigungen oder Änderungskündigungen rechnen, wenn sie aus der Kirche austreten oder - vor allem in katholischen Einrichtungen - wenn sie nach einer Scheidung wieder heiraten, einen geschiedenen Partner heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Ebenso sind Arbeitssuchende vom verbesserten Schutz durch das Antidiskriminierungsgesetz weiterhin ausgenommen, wenn sie sich bei kirchlichen sozialen Einrichtungen bewerben. Dadurch sind insbesondere konfessionsfreie Arbeitssuchende erheblichen Nachteilen ausgesetzt, weil kirchliche soziale Einrichtungen als Anbieter von Arbeitsplätzen in bestimmten Berufen weithin eine marktbeherrschende Stellung haben, vielerorts praktisch ein regionales Monopol.
"Längst überfällig ist die Ausdehnung des allgemeinen Arbeits-, Sozial- und Tarifvertragsrechts auch auf kirchliche Einrichtungen. Vor allem Bündnis 90/Die Grünen haben sich hier mit Absichtserklärungen hervorgetan, die sich nun als leere Versprechungen erweisen. Es darf nicht hingenommen werden", so der 1. Vorsitzende des IBKA, Rudolf Ladwig, "dass kirchliche Altenheime, Kindergärten oder Krankenhäuser, deren Betrieb weit überwiegend oder vollständig aus nichtkirchlichen Mitteln bestritten wird, dennoch immer wieder Beschäftigte und Arbeitssuchende diskriminieren: wegen Nicht-Zugehörigkeit zu einer Kirche, wegen einer Eheschließung oder wegen ihrer sexuellen Orientierung. Ferner sollten öffentliche Mittel lediglich solchen Institutionen zukommen, in denen der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung konsequent eingehalten wird."
Mit freundlichen Grüßen,
Dragan Pavlovic (IBKA e.V., Pressesprecher)
1) Dieses Gesetz soll in erster Linie den Ausschluss von der Benutzung bestimmter, der Allgemeinheit dienender, aber in privater Hand befindlicher Einrichtungen aus rassischen und anderen diskriminierenden Gründen verhindern. Es handelt sich um den quasi-öffentlichen Bereich, der nicht mehr vom Schutz der Privatsphäre umfasst ist. Ein Eingriff in die Vertragsfreiheit ist auch in solchen Fällen erforderlich und nicht unverhältnismäßig, etwa wenn ein Vertragsverhältnis aufgrund diskriminierender Motive nicht eingegangen oder vorzeitig beendet wird bzw. die Vertragsbedingungen einen diskriminierenden Charakter haben.
Weblinks
1) http://www.ibka.org/presse04/pm0607.html
(= Pressemitteilung vom 07.06.2004
Hält Rot-Grün kirchliches Sonderrecht für wichtiger als EU-Richtlinien?
Konfessionslose erinnern an Koalitionsversprechen für ein Antidiskriminierungsgesetz)
2) http://www.ibka.org/artikel/rundbriefe02/betriebsraete.html
(=Kirchen und Betriebsräte)
3) http://www.ibka.org/leitfaden/lf-k.html
(=kirchliche Privilegien allgemein)
Über den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.:
Der IBKA versteht sich als Interessenvertretung des konfessionslosen Bevölkerungsteiles, der in Deutschland mittlerweile auf über 30% angewachsen ist. Wir setzen uns für die Verwirklichung des Verfassungsgebotes, der weltanschaulichen Neutralität des Staates, ein – in Deutschland, wie in Europa.
Der IBKA tritt ein für die allgemeinen Menschenrechte als unveräußerliche individuelle Rechte des einzelnen Menschen. Er wendet sich gegen Diskriminierungen aus religiösen oder weltanschaulichen Motiven. Zu diesem Zweck fordert er eine konsequente Trennung des staatlichen Bereichs von Kirchen, Religionen und Weltanschauungen. |
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#231491) Verfasst am: 22.12.2004, 15:03 Titel: |
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Radio Lora in Muenchen hat den Unterzeichner zum Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes interviewt und wird dies entweder Heute oder Morgen in der Sendung "Lora Magazin" zwischen 18-19 Uhr unter 92,4 Mhz lokal ausstrahlen.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#247940) Verfasst am: 22.01.2005, 12:13 Titel: |
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In einem gerade eröffneten und (mit Verweis auf diesen) gesperrten zweiten Thread zum Thema heißt es, Gleichberechtigung müse in den Köpfen anfangen und nicht mit irgendeinem hirnrissigen Gesetz. Das kann leicht sagen, wer Gleichberechtigung auch ohne Gesetz genießt. Ich hätte ja nichts dagegen, genauso bezahlt zu werden wie meine heterophilen Kollegen, wenn mein Dienstherr in seinem Kopf zur Einsicht gelangte, das sei recht und billig. So lange er diese Erkenntnis aber nicht freiwillig erreicht, muss er eben per Gesetz zu ihr gezwungen werden.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#247961) Verfasst am: 22.01.2005, 12:38 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | In einem gerade eröffneten und (mit Verweis auf diesen) gesperrten zweiten Thread zum Thema heißt es, Gleichberechtigung müse in den Köpfen anfangen und nicht mit irgendeinem hirnrissigen Gesetz. Das kann leicht sagen, wer Gleichberechtigung auch ohne Gesetz genießt. Ich hätte ja nichts dagegen, genauso bezahlt zu werden wie meine heterophilen Kollegen, wenn mein Dienstherr in seinem Kopf zur Einsicht gelangte, das sei recht und billig. So lange er diese Erkenntnis aber nicht freiwillig erreicht, muss er eben per Gesetz zu ihr gezwungen werden. |
Ein Gesetz, das nicht umgesetzt wird, nützt auch nichts.
_________________ Trish:(
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Lamarck Radikaler Konstruktivist
Anmeldungsdatum: 28.03.2004 Beiträge: 2148
Wohnort: Frankfurt am Main
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(#247981) Verfasst am: 22.01.2005, 13:42 Titel: |
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Hi Modorok!
modorok hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | In einem gerade eröffneten und (mit Verweis auf diesen) gesperrten zweiten Thread zum Thema heißt es, Gleichberechtigung müse in den Köpfen anfangen und nicht mit irgendeinem hirnrissigen Gesetz. Das kann leicht sagen, wer Gleichberechtigung auch ohne Gesetz genießt. Ich hätte ja nichts dagegen, genauso bezahlt zu werden wie meine heterophilen Kollegen, wenn mein Dienstherr in seinem Kopf zur Einsicht gelangte, das sei recht und billig. So lange er diese Erkenntnis aber nicht freiwillig erreicht, muss er eben per Gesetz zu ihr gezwungen werden. |
Ein Gesetz, das nicht umgesetzt wird, nützt auch nichts. |
Richtig. Aber wenn Du selbst Betroffener bist, hast Du dann auch Gelegenheit, gegebenenfalls Schadensersatz einzuklagen (In D ansatzweise schon heute realisiert; etwa wenn Deine Bewerbung wegen Deiner Geschlechtszugehörigkeit abgelehnt wird, hast Du i. d. R. Anspruch auf drei Monatsgehälter).
Cheers,
Lamarck
_________________ „Nothing in Biology makes sense, except in the light of evolution.” (Theodosius Dobzhansky)
„If you can’t stand algebra, keep out of evolutionary biology.” (John Maynard Smith)
„Computers are to biology what mathematics is to physics.” (Harold Morowitz)
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Lamarck Radikaler Konstruktivist
Anmeldungsdatum: 28.03.2004 Beiträge: 2148
Wohnort: Frankfurt am Main
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(#247988) Verfasst am: 22.01.2005, 13:56 Titel: |
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Hi Zarquon!
Zarquon hat folgendes geschrieben: | kath.net hat folgendes geschrieben: | Der Gutmenschen-Paragraph
Das Anti-Diskriminierungsgesetz fordert die Kirchen heraus.
...
Besonders hart trifft es die Kirchen: Sie müssen womöglich bei Einstellungen auf die geistliche und konfessionelle Qualifikation verzichten. Ein evangelischer Kindergarten darf dann nicht mehr darauf bestehen, daß eine Erzieherin evangelisch ist. Deshalb ist es verwunderlich, daß aus den Reihen der Kirchenvertreter noch kein Aufschrei gegen diesen Gesetzentwurf, der doch ihr Selbstverständnis trifft, zu hören ist.
...
Das Anti-Diskriminierungsgesetz schränkt die Freiheit des Bürgers ein und leistet der Meinungsdiktatur Vorschub. Deshalb ist es auch eine Herausforderung für alle Demokraten. Die werte-stiftenden und werte-erhaltenden Institutionen, allen voran die Kirchen, sollten gegen dieses Gesetz Sturm laufen – so lange sie es noch können. |
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Ja, ja, wieder einmal der Gutmensch. Es ist hier schon sehr interessant, dass "geistliche und konfessionelle Weltanschauungen" hier mit Qualifikation gleichgesetzt wird. Was sind den das für "Werte"? - Jedenfalls keine sinnstiftenden. Wie schon Rosa von Luxemburg wußte: Es gibt keine Freiheit durch Unfreiheit. Und Diskriminierung ist Unfreiheit.
Cheers,
Lamarck
_________________ „Nothing in Biology makes sense, except in the light of evolution.” (Theodosius Dobzhansky)
„If you can’t stand algebra, keep out of evolutionary biology.” (John Maynard Smith)
„Computers are to biology what mathematics is to physics.” (Harold Morowitz)
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#247990) Verfasst am: 22.01.2005, 13:59 Titel: |
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Lamarck hat folgendes geschrieben: | Hi Modorok!
modorok hat folgendes geschrieben: | Raphael hat folgendes geschrieben: | In einem gerade eröffneten und (mit Verweis auf diesen) gesperrten zweiten Thread zum Thema heißt es, Gleichberechtigung müse in den Köpfen anfangen und nicht mit irgendeinem hirnrissigen Gesetz. Das kann leicht sagen, wer Gleichberechtigung auch ohne Gesetz genießt. Ich hätte ja nichts dagegen, genauso bezahlt zu werden wie meine heterophilen Kollegen, wenn mein Dienstherr in seinem Kopf zur Einsicht gelangte, das sei recht und billig. So lange er diese Erkenntnis aber nicht freiwillig erreicht, muss er eben per Gesetz zu ihr gezwungen werden. |
Ein Gesetz, das nicht umgesetzt wird, nützt auch nichts. |
Richtig. Aber wenn Du selbst Betroffener bist, hast Du dann auch Gelegenheit, gegebenenfalls Schadensersatz einzuklagen (In D ansatzweise schon heute realisiert; etwa wenn Deine Bewerbung wegen Deiner Geschlechtszugehörigkeit abgelehnt wird, hast Du i. d. R. Anspruch auf drei Monatsgehälter). |
Mein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft seit sechs Monaten. Der zusätzliche Witz ist ja, dass ich doppelt diskriminiert werde: als schwuler Beamter gegenüber heterosexuellen Beamten und als Beamter gegenüber Angestellten - wäre ich Angestellter, würde ich bezahlt wie ein Heterosexueller (egal ob Angestellter oder Beamter), d.h. ich darf ein heterosexueller Angestellter sein oder ein schwuler Angestellter oder ein heterosexueller Beamter - alle werden gleich bezahlt. Nur ein schwuler Beamter darf ich nicht sein. Und da ich's doch bin, hab ich zur Strafe die Gehaltskürzung.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#247997) Verfasst am: 22.01.2005, 14:10 Titel: |
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Lamarck hat folgendes geschrieben: | Hi Zarquon!
Zarquon hat folgendes geschrieben: | kath.net hat folgendes geschrieben: | Der Gutmenschen-Paragraph
Das Anti-Diskriminierungsgesetz fordert die Kirchen heraus.
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Besonders hart trifft es die Kirchen: Sie müssen womöglich bei Einstellungen auf die geistliche und konfessionelle Qualifikation verzichten. Ein evangelischer Kindergarten darf dann nicht mehr darauf bestehen, daß eine Erzieherin evangelisch ist. Deshalb ist es verwunderlich, daß aus den Reihen der Kirchenvertreter noch kein Aufschrei gegen diesen Gesetzentwurf, der doch ihr Selbstverständnis trifft, zu hören ist.
...
Das Anti-Diskriminierungsgesetz schränkt die Freiheit des Bürgers ein und leistet der Meinungsdiktatur Vorschub. Deshalb ist es auch eine Herausforderung für alle Demokraten. Die werte-stiftenden und werte-erhaltenden Institutionen, allen voran die Kirchen, sollten gegen dieses Gesetz Sturm laufen – so lange sie es noch können. |
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Ja, ja, wieder einmal der Gutmensch. Es ist hier schon sehr interessant, dass "geistliche und konfessionelle Weltanschauungen" hier mit Qualifikation gleichgesetzt wird. Was sind den das für "Werte"? - Jedenfalls keine sinnstiftenden. Wie schon Rosa von Luxemburg wußte: Es gibt keine Freiheit durch Unfreiheit. Und Diskriminierung ist Unfreiheit.
Cheers,
Lamarck |
Kirchliche Werte sind bekanntlich Unwerte. Deshalb werden die Kirchen als Arbeitgeber ja auch vom Gesetz ausgenommen. Sie dürfen weiter diskriminieren. Ich habe diese Woche übrigens ein interessantes Urteil von 1983 gelesen. Da bekam eine ev. Landeskirche bestätigt, dass sie einen Erzieher "mit homophiler Neigung" entlassen darf, wenn er in einer anderen, zig Kilometer entfernten Stadt seiner "sexuellen Neigung" nachgegangen ist, denn diese "Neigung" stellt einen schweren Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Einzige Voraussetzung der Entlassung: Der Mann muss vorher abgemahnt worden sein. Man stelle sich vor, es wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, wenn jemand kurzsichtig, kleiner als 1,70, blond oder Rechtshänder ist. Dann könnte man ihn abmahnen, und wenn er nicht in angemessener Frist größer wird als 1,70 oder nicht mehr kurzsichtig ist, darf er gefeuert werden. Dieses Urteil ist zwar über 20 Jahre alt, aber geändert hat sich nichts. Und es wird sich auch nichts ändern, denn die Kirchen bleiben wie gesagt von der Pflicht befreit, Menschen gleich zu behandeln. Ihrer Willkür bleibt Tür und Tor geöffnet.
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