Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1335719) Verfasst am: 29.07.2009, 08:58    Titel: http://1euro30.de/ Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Assarhaddon hat folgendes geschrieben:

Soweit ich weiß wurde die Kassiererin von ihrem Arbeitgeber wegen der Entwendung der €1,30 nicht angezeigt. Der Rechtsstreit wurde auch nicht vom Arbeitgeber und schon gar nicht von der Justiz angestrengt. Und es ging dabei auch nicht um €1,30 sondern um den Arbeitsvertrag der Kassiererin, so dass der Hinweis auf die "Bagatelle" und die "vielfach höheren Gerichtskosten" schon sehr suggestiv ist. Was hätte das Gericht denn tun sollen? Die Klage der Kassiererin abweisen, weil der Auslöser nur ein Pfandbon war?


Das Problem liegt doch darin, dass die angebliche Unterschlagung überhaupt nicht bewiesen wurde. Und normalerweise gilt jeder Mensch solange als unschuldig, bis ihm seine Schuld nachgewiesen wurde. Hier wird aber auf der Basis eines Gesetzes aus der Nazizeit ein Verfahren angewendet, welches gegensätzlich zur Unschuldsvermutung steht. Eine Kassiererin, die lediglich verdächtigt wird - und zwar einzig auf Gund eine Ausagger einer Kollegin, mit der sie sich schon immer schlecht verstanden hat (!!!)- zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben. Quelle: http://1euro30.de/anfang/
Wenn alle Menschen, die auf Grund einer Behauptung eines anderen juristisch angehen würden, wären die Gerichte bald vollständig überlastet. MM wäre eine Kündigung nur bei eindeutig bewiesenem Diebstahl/Unterschlagung gerechtfertigt, nicht jedoch nur bei bloßem Verdacht!


Die Adresse http://1euro30.de/ kannte ich noch nicht. Wichtige Infos, danke!

Siehe z.B.: http://1euro30.de/category/beispiele/

Skeptiker
_________________
°
K.I.Z - Frieden

Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video

Informationsstelle Militarisierung e.V.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1335720) Verfasst am: 29.07.2009, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nasrallah hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:

Wenn diese Richtschnur für alle gelten soll (Art. 3, Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"): wieso werden dann wegen Vertrauensbruch die Manager von Banken und Konzernen nicht fristlos gefeuert, wenn sie z.B. eine Firma an die Wand gefahren haben? Stattdessen bekommen sie noch Boni-Zahlungen! Wieso können Arbeitnehmer für die fristlose Entlassung von Managern nicht klagen?


Sie haben wohl andere Arbeitsverträge. Sie sind in einer ganz anderen Verhandlungsposition als eine einfache Kassiererin.
Was hat das mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu tun? Art3 regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Ein Arbeitsvertrag wird privat geschlossen.


Falsch. Ein Arbeitnehmer der den Karren unbeabsichtigt in den "Dreck Fährt", ist nicht das gleich wie einer der dich wissentlich beklaut.
Wenn man den Mangern ein wissentliches benachteiligen des Konzerns oder Diebstahl des Konzern Eigentums nachweisen kann, ist der genauso weg vom Fenster.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1335721) Verfasst am: 29.07.2009, 09:03    Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
...

So sieht das aus mit der "unabhängigen" Justiz in Deutschland, heute, an der Schwelle zum 3. Jahrtausend n.Chr. ...-!

Skeptiker


Ein Jurist redet Bullshit und prompt ist da ein anderer Jurist, der widerspricht... Schulterzucken

Für mich noch kein Grund, die Weltrevolution auszurufen.


Nein. Aber ein Grund, die reaktionären Arbeits"schutz"gesetze öffentlich anzugreifen.

Dies kann man diesem Staat und seiner neuen Generation von Tätern nicht durchgehen lassen. Der besagte "Jurist" ist einer von diversen Hetzern gegen demokratische und humanistische Prinzipien. Und solche Hetzer werden in letzter Zeit lauter ...-

Skeptiker
_________________
°
K.I.Z - Frieden

Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video

Informationsstelle Militarisierung e.V.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1335722) Verfasst am: 29.07.2009, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Ich habe eben einen arschlangen Beitrag geschrieben und als ich mich für eine Vorschau neu anmelden mußte, war er weg. Heute habe ich keine Lust mehr zu antworten, ab morgen schreibe ich nur noch in Word vor. Gute Nacht zusammen!


Mir passiert das auch ständig. Wenn das passiert, musst mit dem Browser ein paar Seiten zurück(Meist grüner Pfeil links oben oder Daumen Taste an der Maus). Dort findest du dann dein Beitrag wieder.

MfG
AlexJ.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44645

Beitrag(#1335723) Verfasst am: 29.07.2009, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Wenn das passiert, musst mit dem Browser ein paar Seiten zurück

Klappt aber nicht immer...
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1335725) Verfasst am: 29.07.2009, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Wenn man aufgrund eines Verdachts gekündigt wird, was bleibt einem dann, als vor Gericht zu ziehen, um zu versuchen seine Unschuld zu beweisen?

Aha. Wie beweist man denn seine Unschuld?


Das ist wie bei einem Inquisitionsgericht. Die Beweislast liegt beim Denunzierten und Angeklagten.

Und tatsächlich sind solche Gesetze ein Nachklang des Mittelalters.

Skeptiker


http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/07_09.html

Zitat:
Anders als von der Klägerin - und in Teilen der Öffentlichkeit - dargestellt, genüge für eine Verdachtskündigung nicht ein „bloßer“ Verdacht auf eine Straftat. Voraussetzung sei vielmehr das Vorliegen eines „dringenden“ Verdachts einer Straftat, der sich auf objektive Tatsachen, nicht aber auf bloße Unterstellungen des Arbeitgebers gründen und die Begehung einer Straftat massiv nahe legen müsse. Das Vor-liegen solcher dringender Verdachtsmomente (Tatsachen) müsse im Übrigen vom Arbeitgeber bewiesen werden. Es sei völlig falsch, wenn gelegentlich so getan werde, als müsse der Arbeitnehmer seine „Unschuld beweisen“.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ieldra
Außerirdischer Techno-Magier



Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 156

Beitrag(#1335730) Verfasst am: 29.07.2009, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hier mal Klarheit von jemandem, der des billigen Kommunismus unverdächtig sein dürfte:

"Es herrscht Klassenkampf, meine Klasse gewinnt, aber das sollte sie nicht." -- Warren Buffett, Interview mit CNN, 19.Juni 2005

Seitdem hat sich die Lage noch verschärft.
_________________
Faith is the truth of passion. Since no passion is more true than another, faith is the truth of nothing – aus “The Darkness that comes before”, von R. Scott Bakker
When we remember we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained. - Mark Twain
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1335747) Verfasst am: 29.07.2009, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Assarhaddon hat folgendes geschrieben:

Soweit ich weiß wurde die Kassiererin von ihrem Arbeitgeber wegen der Entwendung der €1,30 nicht angezeigt. Der Rechtsstreit wurde auch nicht vom Arbeitgeber und schon gar nicht von der Justiz angestrengt. Und es ging dabei auch nicht um €1,30 sondern um den Arbeitsvertrag der Kassiererin, so dass der Hinweis auf die "Bagatelle" und die "vielfach höheren Gerichtskosten" schon sehr suggestiv ist. Was hätte das Gericht denn tun sollen? Die Klage der Kassiererin abweisen, weil der Auslöser nur ein Pfandbon war?


Das Problem liegt doch darin, dass die angebliche Unterschlagung überhaupt nicht bewiesen wurde. Und normalerweise gilt jeder Mensch solange als unschuldig, bis ihm seine Schuld nachgewiesen wurde. Hier wird aber auf der Basis eines Gesetzes aus der Nazizeit ein Verfahren angewendet, welches gegensätzlich zur Unschuldsvermutung steht.

Mit der Unschuldsvermutung hat das gar nichts zu tun. Es handelt sich um einen privaten Vertrag. Du darfst auch deinen Handyvertrag kündigen, ohne dass du nachweisen musst, dass der Anbieter sich dir gegenüber schuldhaft verhalten hat. Tausende Menschen in Deutschland haben letztes Jahr ihren Job verloren, und standen nicht einmal im Verdacht, sich etwas "zuschulden kommen lassen" zu haben, einfach weil sie das Pech hatten, in einem gebeutelten Unternehmen zu arbeiten.

Zitat:
Eine Kassiererin, die lediglich verdächtigt wird - und zwar einzig auf Gund eine Ausagger einer Kollegin, mit der sie sich schon immer schlecht verstanden hat (!!!)- zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben.

...und die, als ihre Lügen aufzufliegen drohten, eine völlig unbeteiligte Kollegin angeschwärzt hat (war das dieselbe, mit der sie sich nicht gut verstanden hat?).

Zitat:
Wenn alle Menschen, die auf Grund einer Behauptung eines anderen juristisch angehen würden, wären die Gerichte bald vollständig überlastet.

"Juristisch angegangen" ist nur die gefeuerte Kassiererin selbst. Sonst niemand. Auch der nächste Prozess wird stattfinden, weil sie sich die Zulassung der Revision erstritten hat, und nicht weil die bösen Arbeitgeber die Gerichte überlasten wollen.

Zitat:
MM wäre eine Kündigung nur bei eindeutig bewiesenem Diebstahl/Unterschlagung gerechtfertigt, nicht jedoch nur bei bloßem Verdacht!

Eine Kündigung, sofern es der Arbeitsvertrag zulässt, ist immer dann gerechtfertigt, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen will oder ein Arbeitnehmer nicht mehr für einen Arbeitgeber arbeiten will. Dabei sind die Richtlinien des Kündigungsschutzes einzuhalten, aber der Kündigungsschutz ist nun mal nicht das Strafrecht, und deshalb macht es wenig Sinn, über irgendwelche Unschuldsvermutungen daherzulabern und auch noch die Nazikeule rauszuholen.

Ich finde es auch arschig, was Lidl gemacht hat, und ja, man hätte bei €1,30 auch ein Auge zudrücken können. Vielleicht hätte die Kassiererin ihren Job auch behalten können, wenn sie statt rumzulügen und andere anzuschwärzen gleich zugegeben hätte, dass sie die verdammten Bons halt eingesteckt hat. Das ist aber nur eine Vermutung. Auf jeden Fall ist die Sache nicht ganz so schwarz-weiß, wie hier dargestellt wird. Und es wird auch nicht dadurch besser, dass man wie z.B. Telliamed in völliger Unkenntnis oder unter Ignorieren des Sachverhaltes dem Gericht vorwirft, sich mit einer Bagatelle zu beschäftigen und Steuergelder zu verschwenden, oder Lidl, die Kassiererin verklagt zu haben.
_________________
"Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus


Zuletzt bearbeitet von Assarhaddon am 29.07.2009, 18:27, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1335814) Verfasst am: 29.07.2009, 13:31    Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
...

So sieht das aus mit der "unabhängigen" Justiz in Deutschland, heute, an der Schwelle zum 3. Jahrtausend n.Chr. ...-!

Skeptiker


Ein Jurist redet Bullshit und prompt ist da ein anderer Jurist, der widerspricht... Schulterzucken

Für mich noch kein Grund, die Weltrevolution auszurufen.


Nein. Aber ein Grund, die reaktionären Arbeits"schutz"gesetze öffentlich anzugreifen.

Dies kann man diesem Staat und seiner neuen Generation von Tätern nicht durchgehen lassen. Der besagte "Jurist" ist einer von diversen Hetzern gegen demokratische und humanistische Prinzipien. Und solche Hetzer werden in letzter Zeit lauter ...-

Skeptiker


Ok. Aber ich frag nochmal: Du hast deine Putzfrau in Verdacht, 1.3€ aus deinem Haus geklaut zu haben. Findest du es richtig, dass du ihr weiter Aufträge geben müsstest, nur weil du es nicht nachweisen kannst? Kommt dir dann nicht die Frage: "Hat sie dass jetzt nur einmal gemacht, oder holt sie schon seit 5 Jahren jede Woche 1.3€ aus meiner Bude"?
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wally
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.04.2009
Beiträge: 41
Wohnort: HB

Beitrag(#1335918) Verfasst am: 29.07.2009, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo jagy,
jagy hat folgendes geschrieben:
Du hast deine Putzfrau in Verdacht
Wozu diese Putzfrauen-Frage?

Ich würde sie fragen, ob sie sich das Fehlen von 1.3€ erklären kann --
und mich dann auf meine Menschenkentnnis
und die therapeutische Wirkung meiner Frage
verlassen.


Aber deine Putzfrauen-Frage unterstellt was ganz Anderes:

Warum sollten es eigentlich tariflich Beschäftigte besser haben als rechtlich vogelfreie Putzen?

Un das Arbeitsrecht scheint dir rechtzugeben: Tariflich in Privatunternehmen Beschäftigte genießen im Kern keinen Kündigungschutz!
Wenn ihr Arbeit-Geber ihre Arbeitskraft nicht mehr braucht oder sie persönlich nicht mehr will, können sie gehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1335922) Verfasst am: 29.07.2009, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wally hat folgendes geschrieben:
Hallo jagy,
jagy hat folgendes geschrieben:
Du hast deine Putzfrau in Verdacht
Wozu diese Putzfrauen-Frage?

Ich würde sie fragen, ob sie sich das Fehlen von 1.3€ erklären kann --
und mich dann auf meine Menschenkentnnis
und die therapeutische Wirkung meiner Frage
verlassen.


Aber deine Putzfrauen-Frage unterstellt was ganz Anderes:

Warum sollten es eigentlich tariflich Beschäftigte besser haben als rechtlich vogelfreie Putzen?

Un das Arbeitsrecht scheint dir rechtzugeben: Tariflich in Privatunternehmen Beschäftigte genießen im Kern keinen Kündigungschutz!
Wenn ihr Arbeit-Geber ihre Arbeitskraft nicht mehr braucht oder sie persönlich nicht mehr will, können sie gehen.


Moment, du schmeißt hier schon wieder verschiedene Sachen durcheinander.

Worauf ich mit meiner Frage hinauswollte war schlicht die Tatsache, dass es hier viele ja scheinbar völlig undenkbar halten, dass auch ein Verdacht reichen kann.
Um dies zu hinterfragen habe ich ein vergleichbares Beispiel gebildet. Da vermutlich eher mehr Leute hier ein oder zwei mal ne Putze haben als dass sie Arbeitgeber sind, habe ich das Beispiel der Putze genommen.


@all:
Für alle, die hier meinen 1,3 € seien so eine Lapalie. Ich kann jedenfalls sagen, dass es mir nie einfallen würde, zB 1,3 € aus der Portokasse in dem Büro zu nehmen, wo ich jobbe. Schulterzucken
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1335923) Verfasst am: 29.07.2009, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wally hat folgendes geschrieben:
Wenn ihr Arbeit-Geber ihre Arbeitskraft nicht mehr braucht oder sie persönlich nicht mehr will, können sie gehen.


Wieso sollte das auch anders sein?

Ich arbeite für meinen Arbeitgeber, er bezahlt mich dafür. Simpel. Beide Seiten haben eine gewisse Sicherheit, dass nennt man "Kündigungsfrist".

Wieso sollte mein Arbeitgeber gezwungen werden, mich über seinen Bedarf hinaus zu beschäftigen? Ich geh auch nicht öfter als nötig zum Friseur oder Bäcker, bloß um deren Arbeitsplätze zu erhalten. (Okay, wer meine Frisur kennt könnte mir da eine gewisse Boshaftigkeit unterstellen ...)
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wally
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.04.2009
Beiträge: 41
Wohnort: HB

Beitrag(#1335982) Verfasst am: 29.07.2009, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

gibt's hier denn keine Gewerkschafter, die die "Errungenschaft" des Kündigungs"schutzes" hochleben lassen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MeineGitarreBrauchtStrom
schmutzabweisend



Anmeldungsdatum: 19.06.2009
Beiträge: 2083
Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#1336000) Verfasst am: 29.07.2009, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Wieso sollte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein "Vertrauensverhältnis" (was immer das sein soll) notwendiger sein als zwischen irgendwelchen Geschäftspartnern?


Zwischen Geschäftspartnern findet eine permanente gegenseitige Kontrolle statt: Durch die Wareneingangskontrolle bzw. Abnahmeprüfung einer Dienstleistung und durch die Zahlungseingangskontrolle. Mängel fallen umgehend oder zumindest relativ zeitnah auf. Ferner wird von juristischer Seite aus beiden Geschäftspartnern eine gewisse Professionalität unterstellt (Stichwort Vollkaufmann). Angestellte hingegen werden vom Chef/Vorgesetzten mit Aufgaben betraut, übernehmen also Verantwortung, z.B. über die Supermarktkasse. Und weil es nur in der Natur des Menschen liegt, seine Situation stetig zu verbessern, muß daher Sorge getragen werden, daß Angestellte sich nicht bereichern. Wer will denn nach Feierabend kontrollieren, daß die Putzfrau sich nicht an den Supermarktregalen bedient?
Hat der Arbeitgeber also, aus welchen Gründen auch immer (und die Geschichte mit den Anschuldigungen über unterschlagene Pfandbons war ausreichend), Anlaß, einem Mitarbeiter, der im Tagesgeschäft Umgang mit den Geldern hat, das Vertrauen zu entziehen, ist der Mitarbeiter schlicht nicht mehr tragbar. Hättest Du privat eine Putzfrau und hättest sie in Verdacht, zu klauen, würdest Du sie auch ohne handfeste Beweise kündigen. Daher sind die Gesetze beim Vertrauensverlust Arbeitgeber-Arbeitnehmer rigider.

Sticky hat folgendes geschrieben:
Wenn diese Richtschnur für alle gelten soll (Art. 3, Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"): wieso werden dann wegen Vertrauensbruch die Manager von Banken und Konzernen nicht fristlos gefeuert, wenn sie z.B. eine Firma an die Wand gefahren haben? Stattdessen bekommen sie noch Boni-Zahlungen! Wieso können Arbeitnehmer für die fristlose Entlassung von Managern nicht klagen?


Weil der Manager seinen Vertrag vom Chef unterzeichnet bekam und nicht von den Mitarbeitern. Der Chef kann also immernoch den Manager kündigen und das reicht völlig. Artikel 3 hat mit Kündigungsvollmachten soviel zu tun wie das Straßenverkehrsgesetz. Da könnte man auch gleich fragen, wenn die Gebrüder Albrecht Milliardäre sind, warum bin ich dann nicht Milliardär? Wenn der Manager nach Fehlern von der Masse entlassen werden könnte, würden die Manager sich außerdem die Klinke in die Hand geben und den Geschäftsablauf unmöglich machen. Das ist auch der Grund, warum in Schland nur alle 4 Jahre gewählt wird Smilie Warum die Manager in einer Krise immernoch Boni erhalten, liegt in ihren Verträgen verankert. Mit gewissen fachlichen Voraussetzungen wachsen nunmal auch die Bezüge. In einer Krise sollten diese Bonuszahlungen jedoch verboten werden. Und gefeuert werden heute bereits genug Manager, die stehen nur nicht in den Zeitungen.

Wenn Manager grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eine Firma ruinieren, finde ich, sollten sie allerdings juristisch belangt werden. Aber das müßte eigentlich auch schon heute möglich sein. Ansonsten ist aber zu berücksichtigen, daß Manager inhaltlich weitaus kompliziertere Arbeiten erledigen als ein Fließbandarbeiter, der den ganzen Tag nur Schraube F7 festzieht. Der Umsatzeinbruch will gestoppt, die Gewinnerwartungen erfüllt, Rechtsbestimmungen beim Aufbau der neuen Filiale beachtet werden usw. Obendrein ist der Lieferant in Verzug, die Kunden quängeln, der Inhaber sowieso blablabla. Darüber gibt es kein Lehrbuch, das muß man sich alles selbst zurechtfriemeln. Im Gegensatz zu dem Eindruck, der hier manchmal erweckt wird, sind Anzugträger übrigens keine Menschenhasser, die sich den ganzen Tag nur Gedanken darüber machen, wie sie kleine Mitarbeiter ausquetschen können, die meisten sind ganz okay und genauso arme Schweine wie der kleine Mitarbeiter. Nur eben im Anzug. Zusätzlich wird der Absatzdruck heute durch Globalisierung und zunehmende Arbeitslosigkeit immer größer, wodurch dann eben entschieden werden muß, ob 10.000 Mitarbeiter entlassen und durch Roboterstraßen ersetzt werden oder ob man sie noch 5 Jahre weiterbeschäftigt und dann den kompletten Betrieb mit 30.000 Mitarbeitern vor die Wand fährt. Die Milliardengewinne werden ja nicht nur unter den Vorständen verteilt, sondern wieder investiert, auch um letztlich konkurrenzfähig zu bleiben. Wartet mal ab, wie die Wirtschaft sich in den nächsten 20 Jahren entwickeln wird, wenn chinesische Waren westliche Qualität erreicht haben. Dann gibt es für das Ausland keine Gründe mehr, in Deutschland zu kaufen, und für einen Exportweltmeister heißt das dann steigende Arbeitslosigkeit, dadurch sinkender Absatz im Binnenmarkt, dadurch noch mehr Arbeitslose, die durch sinkende Steuereinnahmen und Veraltung der Gesellschaft nicht mehr wie in der heutigen Form finanziert werden können und und und. Ich denke, daß die gesamte deutsche Wirtschaft in einigen Jahrzehnten den Bach runtergehen wird, und zwar, bis unsere Löhne chinesisches Niveau erreicht haben. Apropos Niveau: Zurück zu Emmely.

MountainKing hat folgendes geschrieben:
Lieber Genosse MeineGitarreBrauchtStrom, leider muss ich dir vor versammeltem Kollektiv eine Rüge erteilen, weil dein Klassenstandpunkt leider noch nicht ausreichend gefestigt ist. Wenn ein ausbeuterischer, sogenannter "Arbeitgeber" gegen eine aufrecht ihre Tat leugnende Proletarierin einen Prozess gewinnt, ist dies eindeutig ein Werk der revanchistischen Klassenjustiz eines faulenden und parasitären Systems. Deine Verweise auf sogenannte "objektive" Belege oder Zeugenaussagen sind Ausdruck eines überholten bürgerlichen Denkens, das natürlich nicht berücksichtigen kann , dass der, der auf der Seite der Arbeiterklasse steht, immer im Recht ist.


Smilie Genosse MountainKing, abgesehen davon, daß Ihr Name offensichtlich ihrem eigenen anglo-amerikanischen Klassenfeind schmeichelt und dann auch noch den Adelsstand zurücksehnt: Klassenstandpunkte sind überhaupt nicht relevant für eine Diskussion, sondern ausschließlich das Gewicht einer Aussage.

Reicht es Dir allen Ernstes bereits, daß die arme, kleine Arbeiterin ihre Unschuld beteuert? Dann könnte ich genauso gut in Zukunft einen Mord aufrecht leugnen und bliebe ein freier Mensch. Daß sie unterbezahlt ist, beschissene Arbeitszeiten hat und wahrscheinlich noch “nach Feierabend” selbst den Markt putzen muß, bestreite ich nicht. Das hat aber mit ihrer Kündigung nichts zu tun. Und was heißt eigentlich immer “Och, waren doch nur 1,30 €.” Gegenfrage: Warum riskiert die dumme Nuß eigentlich für 1,30 € ihren Arbeitsplatz??? Zu wissen, daß Diebstahl zur Kündigung führt, dafür braucht man kein abgeschlossenes Studium. Zur Berechtigung der Kündigung siehe oben. Zusätzlich kommt hinzu, daß ihr Alter und die Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen gewesen wären, wenn sie nicht an der Kasse arbeiten würde, sondern an einer weniger “sensiblen” Stelle im Unternehmen säße. Und daß Du mir das Urteil verlinkst, ist ja ganz nett, mir aber zu lang zum Lesen. Viele Buchstaben in nichtalphabetischer Reihenfolge. Wenn Du mir damit etwas sagen möchtest, präzisiere die Textpassage bitte.

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Andere halten es sogar für nötig, solche unglaublichen "Recht"sprechungen als Akt der Gerechtigkeit zu verniedlichen ...- Argh

Euer Vokabular kommt mir vor wie aus einem Handbuch für den emsigen Sozialisten, nur das die SED damals wohl noch einen objektiveren Blick auf ihre Traumwelt hatte. Diebstahl ist hier das Schlagwort. Wäre die Frau “nur” entlassen worden wegen ihres Gewerkschaftsengagements, wäre ich hier auf Deiner und ihrer Seite. Was sollen die bösen Gerichte denn urteilen? “Okay, Emmely, Sie haben zwar geklaut, aber hey – das ist im neuen deutschen Bundeskommunismus ja in Ordnung!”

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Die Adresse http://1euro30.de/ kannte ich noch nicht. Wichtige Infos, danke!

Ja, und so herrlich unparteiisch!

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Der besagte "Jurist" ist einer von diversen Hetzern gegen demokratische und humanistische Prinzipien. Und solche Hetzer werden in letzter Zeit lauter ...

Wenn dem so ist, gehört der Prof. in den Ruhestand.

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Mir passiert das auch ständig. Wenn das passiert, musst mit dem Browser ein paar Seiten zurück(Meist grüner Pfeil links oben oder Daumen Taste an der Maus). Dort findest du dann dein Beitrag wieder.


Nope, hatte ich versucht, aber da kam ich gleich auf die Forenübersicht. Wenn ich ohne Neuanmeldung direkt vom Anmeldefenster zurückgesprungen wäre, hätte es wohl noch funktioniert. Deswegen verlange ich jedoch keinen Systemwechsel.
_________________
Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1336020) Verfasst am: 29.07.2009, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:


Daumen hoch! bravo
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wally
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.04.2009
Beiträge: 41
Wohnort: HB

Beitrag(#1336065) Verfasst am: 29.07.2009, 21:48    Titel: Arbeitsrecht mal anders'rum Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Zwischen Geschäftspartnern findet eine permanente gegenseitige Kontrolle statt
Stimmt.
Zwischen beiden Geschäftspartnern ...


MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Hat der Arbeitgeber also [..] Anlaß, einem Mitarbeiter [..]das Vertrauen zu entziehen,
ist der Mitarbeiter schlicht nicht mehr tragbar.


Anders'rum heisst das:
Hat ein Mitarbeiter also Anlaß, einem Arbeitgeber das Vertrauen zu entziehen,
ist der Arbeitgeber schlicht nicht mehr tragbar.
Er kann gehen und z.B. versuchen, anderen Arbeit zu geben ...
Die bisherige Arbeit organisieren die Mitarbeiter dann selbst Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1336073) Verfasst am: 29.07.2009, 21:54    Titel: Re: Arbeitsrecht mal anders'rum Antworten mit Zitat

Wally hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Zwischen Geschäftspartnern findet eine permanente gegenseitige Kontrolle statt
Stimmt.
Zwischen beiden Geschäftspartnern ...


MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Hat der Arbeitgeber also [..] Anlaß, einem Mitarbeiter [..]das Vertrauen zu entziehen,
ist der Mitarbeiter schlicht nicht mehr tragbar.


Anders'rum heisst das:
Hat ein Mitarbeiter also Anlaß, einem Arbeitgeber das Vertrauen zu entziehen,
ist der Arbeitgeber schlicht nicht mehr tragbar.
Er kann gehen und z.B. versuchen, anderen Arbeit zu geben ...
Die bisherige Arbeit organisieren die Mitarbeiter dann selbst Sehr glücklich


Genau so! Daumen hoch!

Skeptiker
_________________
°
K.I.Z - Frieden

Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video

Informationsstelle Militarisierung e.V.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1336075) Verfasst am: 29.07.2009, 21:59    Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
...

So sieht das aus mit der "unabhängigen" Justiz in Deutschland, heute, an der Schwelle zum 3. Jahrtausend n.Chr. ...-!

Skeptiker


Ein Jurist redet Bullshit und prompt ist da ein anderer Jurist, der widerspricht... Schulterzucken

Für mich noch kein Grund, die Weltrevolution auszurufen.


Nein. Aber ein Grund, die reaktionären Arbeits"schutz"gesetze öffentlich anzugreifen.

Dies kann man diesem Staat und seiner neuen Generation von Tätern nicht durchgehen lassen. Der besagte "Jurist" ist einer von diversen Hetzern gegen demokratische und humanistische Prinzipien. Und solche Hetzer werden in letzter Zeit lauter ...-

Skeptiker


Ok. Aber ich frag nochmal: Du hast deine Putzfrau in Verdacht, 1.3€ aus deinem Haus geklaut zu haben. Findest du es richtig, dass du ihr weiter Aufträge geben müsstest, nur weil du es nicht nachweisen kannst? Kommt dir dann nicht die Frage: "Hat sie dass jetzt nur einmal gemacht, oder holt sie schon seit 5 Jahren jede Woche 1.3€ aus meiner Bude"?


Also noch putze ich selbst, schon aus Prinzip.

Wenn ich den Verdacht hätte, dass eine von mir angestellte Person mich beklauen würde, so würde ich bestimmt nicht eine andere Angestellte fragen, die der ersten Angestellten nicht wohlgesonnen wäre. Ich würde vielmehr diese verdächtigte Angestellte selber fragen.

Für mich gilt zuerst die Unschuldsvermutung. Sollte ich einen Beweis für einen Diebstahl haben, so würde ich weiterhin fragen, ob denn meine Bezahlung zu gering wäre. Wenn ja, so würde ich darüber nachdenken, diese zu erhöhen.

Skeptiker
_________________
°
K.I.Z - Frieden

Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video

Informationsstelle Militarisierung e.V.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1336077) Verfasst am: 29.07.2009, 22:03    Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Also noch putze ich selbst, schon aus Prinzip.

Wenn ich den Verdacht hätte, dass eine von mir angestellte Person mich beklauen würde, so würde ich bestimmt nicht eine andere Angestellte fragen, die der ersten Angestellten nicht wohlgesonnen wäre. Ich würde vielmehr diese verdächtigte Angestellte selber fragen.

Für mich gilt zuerst die Unschuldsvermutung. Sollte ich einen Beweis für einen Diebstahl haben, so würde ich weiterhin fragen, ob denn meine Bezahlung zu gering wäre. Wenn ja, so würde ich darüber nachdenken, diese zu erhöhen.

Skeptiker


Ehrlich gesagt, für mich gilt privat nicht die Unschuldsvermutung. Wenn ich das Risiko, dass mir jemand schaden will, legal ausschließen kann, wieso sollte ich es nicht tun, zumal noch wenn ich einen begründeten Verdacht habe?

Oder würdest du zu einem Taxifahrer ins Taxi steigen, von dem du vermutest, dass er betrunken ist, wegen der "Unschuldsvermutung", weil du ihms nicht nachweisen kannst?
_________________
INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MountainKing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 31.05.2006
Beiträge: 1438

Beitrag(#1336081) Verfasst am: 29.07.2009, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:

Smilie Genosse MountainKing, abgesehen davon, daß Ihr Name offensichtlich ihrem eigenen anglo-amerikanischen Klassenfeind schmeichelt und dann auch noch den Adelsstand zurücksehnt: Klassenstandpunkte sind überhaupt nicht relevant für eine Diskussion, sondern ausschließlich das Gewicht einer Aussage.

Reicht es Dir allen Ernstes bereits, daß die arme, kleine Arbeiterin ihre Unschuld beteuert? Dann könnte ich genauso gut in Zukunft einen Mord aufrecht leugnen und bliebe ein freier Mensch. Daß sie unterbezahlt ist, beschissene Arbeitszeiten hat und wahrscheinlich noch “nach Feierabend” selbst den Markt putzen muß, bestreite ich nicht. Das hat aber mit ihrer Kündigung nichts zu tun. Und was heißt eigentlich immer “Och, waren doch nur 1,30 €.” Gegenfrage: Warum riskiert die dumme Nuß eigentlich für 1,30 € ihren Arbeitsplatz??? Zu wissen, daß Diebstahl zur Kündigung führt, dafür braucht man kein abgeschlossenes Studium. Zur Berechtigung der Kündigung siehe oben. Zusätzlich kommt hinzu, daß ihr Alter und die Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen gewesen wären, wenn sie nicht an der Kasse arbeiten würde, sondern an einer weniger “sensiblen” Stelle im Unternehmen säße. Und daß Du mir das Urteil verlinkst, ist ja ganz nett, mir aber zu lang zum Lesen. Viele Buchstaben in nichtalphabetischer Reihenfolge. Wenn Du mir damit etwas sagen möchtest, präzisiere die Textpassage bitte.


Hm, ich hätte wohl doch die Ironietags nehmen sollen. Cool

Wesentlich finde ich diese Passage:

Zitat:
Es ist zwischen den Parteien mittlerweile unstreitig, dass am 12.01.2008 zwei Leergutbons gefunden worden sind, diese nicht abgezeichnet waren und ebenfalls Pfandwerte von 48 Cent und 82 Cent aufwiesen. Diese Bons waren nicht mehr im Kassenbüro und wurden auch nicht als Fehlbons verbucht. Etwas anderes behauptet die Klägerin, der die Bons anvertraut worden waren, auch nicht.
43

Um identische Bons handelte es sich bei den von der Klägerin am 22.01.2008 eingelösten Bons: Sie stammten nach der Beweisaufnahme vom 12.01.2008, waren nicht abgezeichnet und wiesen die Pfandwerte von 48 Cent und 82 Cent auf. Eine zufällige Übereinstimmung von zwei Bons der Klägerin mit den gefundenen Bons schloss die Kammer hier aus. Weder ist erklärlich, dass zwei Bons in ihren Werten und Daten so übereinstimmen, noch dass diese Bons ebenfalls nicht abgezeichnet waren, wenn es sich um von der Klägerin redlich erworbene Bons hätte handeln sollen. Die Klägerin behauptet nicht, am 12.01.2008 zu zwei verschiedenen Zeitpunkten Pfand in der Filiale eingelöst zu haben und hat sich auch nicht im Rahmen ihrer nach § 138 Abs. 2 ZPO obliegenden Einlassungspflichten dazu erklärt, woher sie die beiden Leergutbons mit 48 Cent und 82 Cent anderweitig hätte haben sollen. Die von ihr im Rahmen ihrer Anhörung genannten Möglichkeiten, sie habe die Bons von einer ihrer Töchter erhalten, hat sie im Prozess nicht näher substantiiert. Die vorprozessuale Erklärung der Tochter, in der es lediglich heißt, sie dürfe „mit der Geldbörse Umgang pflegen“, spricht deutlich gegen einen solchen Sachverhalt. Soweit die Klägerin vorprozessual gegenüber der Beklagten geäußert hatte, eine Mitarbeiterin habe Gelegenheit gehabt, ihr diese Bons ins Portemonnaie zu stecken, hat sie diesen Sachvortrag im Prozess ausdrücklich nicht mehr aufrechterhalten. Welche Freunde ihr solche Pfandbons ins Portemonnaie gelegt haben könnten, führt die Klägerin auch im Berufungsverfahren nicht näher aus. Dass solches ohne Kenntnis der Klägerin hätte geschehen sollen, konnte das Berufungsgericht ohnehin nicht annehmen. Anhaltspunkte für ein Austauschen der Bons beim Kassiervorgang durch die Zeugin Ku. gab es – wie oben dargelegt – ebenso wenig, wie Anhaltspunkte dafür, dass die 1. Kassiererin der Klägerin – aus welchen Gründen auch immer – den Kassenvorgang manipuliert hätte. Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang der 1. Kassiererin Manipulationen mit Digitcoupons vorwirft, war festzustellen, dass sie ihren Sachvortrag diesbezüglich auf den Hinweis der Beklagten, die 1. Kassiererin habe an dem fraglichen Tag, den 22.11.2007 gar nicht gearbeitet, auf einen nicht näher benannten und nicht einlassungsfähigen Zeitpunkt korrigieren musste, mit dem Bemerken, auf den genauen Zeitpunkt komme es nicht an, obwohl zwischen den Parteien erheblich im Streit war, wer den Coupon dreimal über den Scanner gezogen hatte, nämlich ob die Klägerin – so die Beklagte – oder die 1. Kassiererin – so die Klägerin.


E. hatte ursprünglich nämlich behauptet, dass die Coupons bereits 2007 gefunden worden wären und weiterhin behauptet, dass das E-Journal der Kasse nicht zum Abgleich hätte verwendet werden dürfen, eine fragwürdige Entscheidung, weil dieses Journal, wenn die beiden Beträge dort nicht zu finden gewesen wären, ja eine sofortige Entlastung bedeutet hätten. Man müsste hier nun ersnthaft annehmen, dass die beiden gefunden Bons verschwanden und E. zwei komplett andere Bons mit identischen Beträgen mit unklarer Herkunft eingelöst hat. Dass es nur ein Versehen gewesen sein könnte, wurde, soweit ich sehe, nirgendwo behauptet.

Mir scheint es , nach dem, was man im Urteil liest, schon die wahrscheinlichste Erklärung zu sein, dass E. die Bons unrechtmäßig eingelöst hat. In diesem Fall hätte ich als Arbeitgeber bei einer langjährigen Mitarbeiterin bei einem sofortigen Geständnis vielleicht noch ein Auge zugedrückt. Realistischerweise muss man ihrem Alter auch davon ausgehen, dass es schwer wird, wieder eine Arbeit zu finden und da kann ich auch verstehen, wenn man das Ergebnis für die Deliktgröße als schon ziemlich hart empfindet. Andererseits ist eine Bagatellgrenze für Mitarbeiter, die direkten Kassenzugang haben, schon eine sehr befremdliche Forderung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1336082) Verfasst am: 29.07.2009, 22:10    Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Also noch putze ich selbst, schon aus Prinzip.

Wenn ich den Verdacht hätte, dass eine von mir angestellte Person mich beklauen würde, so würde ich bestimmt nicht eine andere Angestellte fragen, die der ersten Angestellten nicht wohlgesonnen wäre. Ich würde vielmehr diese verdächtigte Angestellte selber fragen.

Für mich gilt zuerst die Unschuldsvermutung. Sollte ich einen Beweis für einen Diebstahl haben, so würde ich weiterhin fragen, ob denn meine Bezahlung zu gering wäre. Wenn ja, so würde ich darüber nachdenken, diese zu erhöhen.

Skeptiker


Ehrlich gesagt, für mich gilt privat nicht die Unschuldsvermutung. Wenn ich das Risiko, dass mir jemand schaden will, legal ausschließen kann, wieso sollte ich es nicht tun, zumal noch wenn ich einen begründeten Verdacht habe?

Oder würdest du zu einem Taxifahrer ins Taxi steigen, von dem du vermutest, dass er betrunken ist, wegen der "Unschuldsvermutung", weil du ihms nicht nachweisen kannst?

vergiss es jagy,
es geht um eine geknechtete, ausgebeutete arbeitnehmerin in einem schweinesystem, die sogar pfandbons einstecken muss, damit sie überleben kann. schuld ist nur der ausbeuterische arbeitgeber... zwinkern
_________________
I'm tapping in the dusternis
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46730
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1336086) Verfasst am: 29.07.2009, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht wenige ältere Arbeitnehmer (ich bin ja selber einer, kenne also einige davon) neigen dazu zu meinen: "Ich lege mich schon XX jahre krum für diese Firma. Als ich hier anfing war XX (Geschäftsführer) noch nicht geboren". Halten sichselbst für unkündbar. Und leisten dafür nicht selten halb soviel Arbeit wie ihre grad angefangene Kollegen, die dafür ca die hälfte an Gehalt bekommen.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1336087) Verfasst am: 29.07.2009, 22:20    Titel: Re: Arbeitsrecht mal anders'rum Antworten mit Zitat

Wally hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Zwischen Geschäftspartnern findet eine permanente gegenseitige Kontrolle statt
Stimmt.
Zwischen beiden Geschäftspartnern ...


MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Hat der Arbeitgeber also [..] Anlaß, einem Mitarbeiter [..]das Vertrauen zu entziehen,
ist der Mitarbeiter schlicht nicht mehr tragbar.


Anders'rum heisst das:
Hat ein Mitarbeiter also Anlaß, einem Arbeitgeber das Vertrauen zu entziehen,
ist der Arbeitgeber schlicht nicht mehr tragbar.
Er kann gehen und z.B. versuchen, anderen Arbeit zu geben ...
Die bisherige Arbeit organisieren die Mitarbeiter dann selbst Sehr glücklich


Ich hoffe das ist Ironie, ansonsten ist es schlicht Blödsinn. Wenn der Arbeitgeber sich nicht korrekt verhält und so das Arbeitsverhältnis für den Angestellten nicht mehr tragbar ist. Kann der Kündigen. Wenn dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, die Arbeit bis zum Ende der Kündigungsfrist auszuführen geht das sogar Fristlos.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MeineGitarreBrauchtStrom
schmutzabweisend



Anmeldungsdatum: 19.06.2009
Beiträge: 2083
Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#1336140) Verfasst am: 29.07.2009, 23:39    Titel: Re: Arbeitsrecht mal anders'rum Antworten mit Zitat

Wally hat folgendes geschrieben:
MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Zwischen Geschäftspartnern findet eine permanente gegenseitige Kontrolle statt
Stimmt.
Zwischen beiden Geschäftspartnern ...


MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Hat der Arbeitgeber also [..] Anlaß, einem Mitarbeiter [..]das Vertrauen zu entziehen,
ist der Mitarbeiter schlicht nicht mehr tragbar.


Anders'rum heisst das:
Hat ein Mitarbeiter also Anlaß, einem Arbeitgeber das Vertrauen zu entziehen,
ist der Arbeitgeber schlicht nicht mehr tragbar.
Er kann gehen und z.B. versuchen, anderen Arbeit zu geben ...
Die bisherige Arbeit organisieren die Mitarbeiter dann selbst Sehr glücklich


Du verwechselst hier Geschäftsbeziehungen auf horizontaler Ebene (Nein, nicht was Du jetzt denkst) und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen auf vertikaler Ebene...

Horizontal=Gleichberechtigt Vertikal=Such´ Dir ´nen neuen Arbeitgeber, den Du abzocken kannst Lachen
_________________
Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1336158) Verfasst am: 30.07.2009, 00:17    Titel: Re: Arbeitsrecht mal anders'rum Antworten mit Zitat

Wally hat folgendes geschrieben:
Anders'rum heisst das:
Hat ein Mitarbeiter also Anlaß, einem Arbeitgeber das Vertrauen zu entziehen,
ist der Arbeitgeber schlicht nicht mehr tragbar.
Er kann gehen und z.B. versuchen, anderen Arbeit zu geben ...
Die bisherige Arbeit organisieren die Mitarbeiter dann selbst Sehr glücklich

Das stimmt sogar weitgehend. Nur dass dem Arbeitgeber weiterhin der Laden gehört (der ist nämlich eine Sache und kann nicht kündigen). Die Arbeitnehmer können danach in Eigenregie gerne rumorganisieren, soviel sie möchten.
_________________
"Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Testirossi
Gnostiker



Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 741
Wohnort: jwd

Beitrag(#1336243) Verfasst am: 30.07.2009, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um Unterschlagung, dabei ist der Betrag irrelevant.
Alle Angestellten wissen, dass sie fristlos gekündigt werden, wenn sie auch nur einen einzigen unbezahlte Kugelschreiber aus dem Laden mitnehmen.

Von einer grossen deutschen Automobilfirma weiss ich, dass ein Mitarbeiter fristlos gekündigt wurde, weil er als Bandarbeiter noch einige Schrauben in der Hosentache bei sich trug, die seine Hosentasche an der Pforte verdächtig ausbeulten. Wäre es Absicht gewesen und hätte er sie stehlen wollen, hätte er sie wahrscheinlich besser versteckt - Wert unter 2Eu, und das war kein unterbezahlter Lidlkassenjob.
_________________
"Die Kunst aller grossen Volksführer aber, bestand noch zu allen Zeiten darin, die Aufmerksamkeit der Masse auf einen Feind zu konzentrieren."
(A. H.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1336268) Verfasst am: 30.07.2009, 11:38    Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Also noch putze ich selbst, schon aus Prinzip.

Wenn ich den Verdacht hätte, dass eine von mir angestellte Person mich beklauen würde, so würde ich bestimmt nicht eine andere Angestellte fragen, die der ersten Angestellten nicht wohlgesonnen wäre. Ich würde vielmehr diese verdächtigte Angestellte selber fragen.

Für mich gilt zuerst die Unschuldsvermutung. Sollte ich einen Beweis für einen Diebstahl haben, so würde ich weiterhin fragen, ob denn meine Bezahlung zu gering wäre. Wenn ja, so würde ich darüber nachdenken, diese zu erhöhen.


Ehrlich gesagt, für mich gilt privat nicht die Unschuldsvermutung. Wenn ich das Risiko, dass mir jemand schaden will, legal ausschließen kann, wieso sollte ich es nicht tun, zumal noch wenn ich einen begründeten Verdacht habe?

Oder würdest du zu einem Taxifahrer ins Taxi steigen, von dem du vermutest, dass er betrunken ist, wegen der "Unschuldsvermutung", weil du ihms nicht nachweisen kannst?


Bei Emmely geht es darum, dass sie ihren Arbeitsplatz behält bzw. wiederbekommt samt Schadensersatz und Entschuldigung der Firma versteht sich. darüber hinaus geht es darum, solche Gesetze abzuschaffen und überhaupt ein Arbeitsrecht zu installieren, das diesen Namen auch verdient. Im Moment ist es nach wie vor eher ein Unternehmerrecht.

Privat angestellte Putzteufel sind ein bisschen was anderes, sofern sie nicht von einer Putzfirma kommen. Und ein Taxifahrer ist noch mal eine Stufe darunter, da ich diesen nur für eine Fahrt beauftragen würde und eine Gefährdung für Leib und Leben durch einen betrunkenen Taxifahrer ist gewiss auch noch mal etwas anderes als 1Euro30 aus der Bettelbüchse oder der Briefmarkenkasse zu entwenden.

Für mich ist im Falle Emmely & co. wichtig, dass hieb- und stichfeste Beweise vorgelegt werden, nicht bloß zwielichtige Zeugenaussagen von damaligen Streikbrechern und zwar für Fälle, die deutlich über solche lächerlichen Lappalien hinaus gehen.

Dass Emmely in der Tat Streiks mit organisiert hat, ist aus meiner Sicht der Hauptgrund für diesen Vorgang und die 1 Euro nochwas sind nur ein Vorwand.

Wir sehen, dass der Kündigungsschutz in Deutschland ein schlechter Witz ist und die sogenannten "Arbeitgeber" über genügend Mittel und Wege sowie Verbündete unter der Justiz verfügen, um unbequeme Arbeiter aus ihrer "Betriebsgemeinschaft" zu entfernen, wenn sie es darauf anlegen.

Was haben dagegen solche Leute wie Emmely dagegen in der Hand?

Das Ungleichgewicht zwischen den Klassen lässt sich doch mit Händen greifen und auch durch noch so viel Begriffsverdrehungen und Schönsprech nicht unter den Teppich kehren.

Skeptiker
_________________
°
K.I.Z - Frieden

Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video

Informationsstelle Militarisierung e.V.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44645

Beitrag(#1336270) Verfasst am: 30.07.2009, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben:
Zwischen Geschäftspartnern findet eine permanente gegenseitige Kontrolle statt [...] Angestellte hingegen werden vom Chef/Vorgesetzten mit Aufgaben betraut [...]

Aha. Also ist Arbeit doch nicht nur eine handelbare Ware unter anderen? zwinkern
_________________
"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1336300) Verfasst am: 30.07.2009, 12:48    Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Für mich ist im Falle Emmely & co. wichtig, dass hieb- und stichfeste Beweise vorgelegt werden, nicht bloß zwielichtige Zeugenaussagen von damaligen Streikbrechern und zwar für Fälle, die deutlich über solche lächerlichen Lappalien hinaus gehen.

Ich würde dir empfehlen das verlinkte Urteil durchzulesen. Wenn diese Beweise nicht hieb- und stichfest sind, dann weiß ich nicht was du noch willst. Lustig ist es auch, dass du der anderen Kassiererin "zwielichtige Aussagen" unterstellst. Wenn in diesem Prozess überhaupt etwas zwielichtig ist, dann die Darstellung des Falles durch Emmely selbst:

Erst waren es gar nicht die gefundenen Bons, die sie verwendet hat, sondern welche aus 2007. Dann hat sie überhaupt keine Bons verwendet, sondern die andere Kassiererin ihr diese beim Kassiervorgang untergeschoben ( Pillepalle ). Anschließend hat sie wohl doch Bons vom besagten Tag verwendet, aber diese stammten von ihrer Tochter, die sie in ihr Portemonnaie gelegt hat. Auch waren die verwendeten Bons zunächst definitiv als Mitarbeiterbon abgezeichnet, später dann doch nicht.

Wenn irgendein Politiker - oder noch schlimmer: ein Arbeitgeber! - mit so einer Salamitaktik vor Gericht aufkreuzt, wäre er in diesem Forum schon lange verbal geteert, gefedert, gekreuzigt und gevierteilt worden. Aber bei einer Kassiererin hört man andächtig zu und glaubt jeden Scheiß. Mit den Augen rollen

Sei doch einfach ein bisschen skeptischer, Skeptiker.
_________________
"Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Danol
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1336326) Verfasst am: 30.07.2009, 13:41    Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Was haben dagegen solche Leute wie Emmely dagegen in der Hand?


Wenn sie die 1,30 nicht hätte mitgehen lassen wäre sie gar nicht in der Situation gegen ihre Kündigung etwas in der Hand haben zu müssen.

Zitat:
Für mich ist im Falle Emmely & co. wichtig, dass hieb- und stichfeste Beweise vorgelegt werden, nicht bloß zwielichtige Zeugenaussagen von damaligen Streikbrechern und zwar für Fälle, die deutlich über solche lächerlichen Lappalien hinaus gehen.


Was genau ist Dein Kriterium um eine Aussage als zwielichtig einzustufen? Dass sie von einem Streikbrecher kommt? Pillepalle
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Politik und Geschichte Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 2 von 4

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group