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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1335158) Verfasst am: 27.07.2009, 22:24 Titel: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes |
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Ich erinnere kurz an eine Diskussion aus einem anderem thread:
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Wally hat folgendes geschrieben: | Das ist leider genauso "populistisch" (so der Lieblingsvorwurf Konservativer an die Linke), kann sogar als verwassungswidrig ("Freiheit des Eigentums") attackiert werden... |
Kommt darauf an. Ich bin kein Jurist, aber der Artikel, der bei uns das Eigentumsrecht garantiert, ist Artikel 14. Ich versuch' mal, ihn diesbezüglich zu deuten.
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Bereits im ersten Absatz wird eine Einschränkung vorgenommen. Im 2. und 3. Absatz weitere. Gerade der 2. Absatz ist hier interessant. Sollte sich nämlich herausstellen, dass bestimmte Mengen an Eigentum oder bestimmte Arten von Eigentum bereits ihrer Beschaffenheit nach dem Wohle der Allgemeinheit zuwiderlaufen, so sind diese durchaus nicht zu schützen. Aus dem selben Grund ist z.B. das Eigentumsrecht für Waffen sowohl quantitativ als auch qualitativ beschränkt. Absatz 3 bezeichnet eine Enteignung grundsätzlich als möglich, wenn der Eigner dafür entschädigt wird und das Ganze auf einer gesetzlichen Grundlage geschieht, die Art der Enteignung und Art und Höhe der Entschädigung regelt. Allerdings müsste eine Begrenzung der Höhe möglichen Eigentums nicht einmal nur durch Enteignung geschehen, sondern könnte u.U. auch durch Steuern geschehen. Wobei mir bis heute nicht so ganz klar ist, wie es juristisch begründet wird, dass Steuern nicht als eine Form von Enteignung gelten. Dementsprechend steht wie schon gesagt mein ganzes Posting hier unter dem Vorbehalt, dass ich selbst kein Jurist, sondern nur interessierter Laie bin. |
Du brauchst auch kein Jurist zu sein. Denn niemals in diesem Land geht es um eine neutrale Justiz. Immer dann, wenn im Grundgesetz davon die Rede ist, dass Gesetze das nähere bestimmen, bedeutet das faktisch, dass die Klassenjustiz sagt, was Sache ist. Das heisst, die herrschende Klasse legt die Bedeutung aus, nicht aber neutrale Juristen.
Deswegen ist dieses Gerede von der Gewaltenteilung auch Augenwischerei. In jeder der existierenden Gewalten steckt die herrschende Klasse drin und sonst fast nichts, abgesehen von ein paar neutralen und kritischen Leuten, die durchaus Gewissen haben. Das ist auch eine systematische Sache.
Aber es gibt halt viele, die machen aus dem Grundgesetz geradezu eine ästhetische Angelegenheit und geilen sich förmlich an den inhaltsleeren Formeln auf, so als würden daraus irgendwelche Rechte entstehen oder so.
In Wirklichkeit bestimmen die Klassen-Machtverhältnisse ganz alleine, was Gesetz ist und was nicht. Von Recht sollte da man schon mal gar nicht reden, denn das herrschende Interesse ist das, was in dem realen Recht drin steckt. |
Nun hat sich ein Münchner Jura-Professor zum Fall "Emmely" geäußert. Und seine Aussagen haben es in sich:
Zitat: | Zunächst zum Kuriosum. Der Professor versteht die Welt nicht: Die Bestätigung der Kündigung der Verkäuferin »Emmely« sei keine Klassenjustiz, sondern: »Ein Beleg dafür, daß die Bürger ihre Justiz nicht verstehen!« Welchen Begriff von Klassenjustiz hat Rieble? Niemals war und ist unter Klassenjustiz etwa reine »Rechtsbeugung« zu verstehen gewesen (vgl. Rolf Geffken: Abschaffung der Klassenjustiz. In: jW vom 16. Juni). Klassenjustiz war und ist sowohl der Form wie dem Inhalt nach eine Rechtsprechung, die im Ergebnis und objektiv im Interesse einer bestimmten (herrschenden) Klasse gesprochen wird und in deren Interesse »funktioniert«. Wenn nun die Mehrzahl der Bürger (hier vor allem: die arbeitende Bevölkerung) diese Justiz nicht inhaltlich akzeptiert, so ist das ein beispielhafter Beleg für »Klassenjustiz«. Die These Riebles widerlegt sich selbst.
Die Menschen wollten und wollen nicht akzeptieren, daß für eine angebliche oder tatsächliche Bagatelltat jemand seinen Arbeitsplatz verliert und dessen bzw. deren Existenz vernichtet wird, während auf der anderen Seite Millionen und Milliarden zugunsten von Finanzkapitalisten umverteilt werden. Dieser Interessenstandpunkt ist das eigentlich für Rieble Ärgerliche und für die Justiz »Unverständliche«. Aber es ist eben zugleich kurios, weil es zeigt, daß hier ein Professor, der immerhin eine neue Generation junger Juristen in das Berufsleben schicken soll, offenbar nichts von der objektiven Funktion einer Justiz und ihrer Rolle innerhalb einer Gesellschaft verstanden hat oder verstehen will. Daß eine Gesellschaft nicht nach Rechtsnormen funktioniert, sondern regelmäßig die juristischen Normen nach dieser Gesellschaft funktionieren, ist eine soziologische und ökonomische Binsenweisheit, die sich Anfang der 70er Jahre auch in den juristischen Fakultäten der Bundesrepublik herumgesprochen hatte. (...)
Rieble beschränkt sich nicht darauf, noch einmal die bisherige Rechtsprechung zu skizzieren, sondern nimmt sogar subjektiv die Position einer Klassenjustiz ein. Er greift – in strafrechtlich relevanter Weise – die betroffene Verkäuferin persönlich an und versteigt sich dabei zu einer Sozialarroganz, wie sie jedenfalls nach 1945 auch im Westen Deutschlands kaum noch anzutreffen war. Ganz bewußt nennt er die Betroffene mit ihrem bürgerlichen Namen und zwar fast in jedem zweiten Satz. Den in der Öffentlichkeit verwendeten Namen »Emmely« bezeichnet er als »kampagnentaugliche Verzärtelung«. Sein Zynismus geht bis zu der Erwartung, daß die Betroffene keinen neuen Arbeitsplatz mehr finden wird. Er unterstellt, der Kollegin sei sicherlich schon »Kompensation … anderweit versprochen« worden, »etwa durch Beschäftigung bei ver.di«. Das sei »nur gerecht«. Dann könne sie »zweckentsprechend aus dem Streikfonds entschädigt« werden. Daß die Betroffene weder einen Job in der Gewerkschaft erhalten hat noch aus einem Streikfonds entschädigt werden kann, weiß der Herr Professor nur zu genau. Aus seinen Worten spricht nichts anderes als schlichter Klassenhaß.
Doch Rieble geht noch weiter. Er erklärt die Betroffene – ohne jede Not – und das in einer juristischen Fachzeitschrift und ohne Anführungszeichen zu einer »notorischen Lügnerin«. (...)
http://www.jungewelt.de/2009/07-28/013.php
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So sieht das aus mit der "unabhängigen" Justiz in Deutschland, heute, an der Schwelle zum 3. Jahrtausend n.Chr. ...-!
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1335188) Verfasst am: 27.07.2009, 23:15 Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | So sieht das aus mit der "unabhängigen" Justiz in Deutschland, heute, an der Schwelle zum 3. Jahrtausend n.Chr. ...-! | warum wanderst du nicht aus in ein kommunistisches land deiner wahl? du scheinst hier einfach nur unglücklich zu sein....
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Surata auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 17383
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(#1335189) Verfasst am: 27.07.2009, 23:16 Titel: |
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Auf auf, fällt alle Bäume mit fauligen Äpfel.
Die guten interessieren ja nicht.
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Telliamed registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.03.2007 Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten
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(#1335393) Verfasst am: 28.07.2009, 15:28 Titel: |
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Wir sehen sie auf Bahnhöfen und an Haltestellen, die Menschen, die in Abfallbehälter schauen und leere Flaschen herausziehen. Es sind darunter ausgesprochen gut angezogene und sauber aussehende Menschen. Für sie sind 1.80 Euro Flaschenpfand viel Geld.
Nicht nur in besonders noblen Restaurants, sondern auch in der mittleren Preisklasse werden häufig 1.80 Euro Trinkgeld gegeben. Das gilt hier durchaus als normal, in anderen Ländern nicht.
Mir ist es passiert, dass ich einen Bon vom Flaschenautomaten verlegt habe. Mitunter habe ich auch einen gefunden, der auf dem Boden lag.
1.80 Euro ist bereits ein beträchtlicher Anteil des Hartz.IV-Tagessatzes, der für einen Erwachsenen, aber auch für ein Kind für die Ernährung vorgesehen ist.
Ich komme aus einem Land, in dem ein Brötchen 5 Pfennig und eine Fahrkarte mit den Nahverkehrsmitteln 20 Pfennig kostete. Ein etwas größer geratenes Brötchen kann heute bereits 50 Cent kosten, auch wenn viel Luft darin ist.
Die Verkäuferin hat einen Prozeß verloren, in dem es um diesen Betrag von 1.80 Euro ging. Die wenigsten kennen die Verkäuferin persönlich. Die Informationen über sie entnimmt man der Presse.
Es mußte nachgewiesen werden, dass dieser Betrag bewusst in die eigene Tasche geleitet wurde. Was passiert, wenn es sich um Gedankenlosigkeit gehandelt haben sollte? Vielleicht hat die Verkäuferin nicht genügend öffentliche Reue gezeigt.
Offensichtlich diente dieser Fall, der im Vergleich zu anderen als Bagatelle eingestuft würde und dessen Verhandlung vor Gericht ein Vielfaches gekostet haben muß, zum Anlass für eine symbolische Bestrafung. Eine Anzeige von seiten der Verkaufsstelle hätte zurückgezogen werden können, mit Blick auf die unklare Situation und die Verhältnismäßigkeit. Nein, man bestand darauf, dass das "Vertrauensverhältnis" nicht reparabel beschädigt sei.
Jeder weiß, was eine nicht bewusst herbeigeführte Entlassung bedeutet.
Die Vermutung liegt nahe, dass ein Exempel statuiert werden sollte. Nehmt Euch in acht, damit Ihr nicht ganz schnell herausfliegt!
Die Verkäuferin wird getreten und bestimmte Interessenvertretungen, Gewerkschaften und Personalräte sind gemeint, die sich eingeschaltet haben.
Der Jung-Jurist tritt nach. Die Verkäuferin hat nicht nur einen immensen Schaden, sondern auch eine üble Nachrede am Hals.
Wer macht so etwas wie dieser Jurist, monatlich tausende Euro in der Tasche zu haben, im Restaurant garantiert mehr als 1.80 Euro Trinkgeld zu geben, und eine arbeitslose Verkäuferin, die sich nicht wehren kann, nach dem Verfahren persönlich anzugreifen? Soll ein Verfahren nicht Rechtsfrieden schaffen, und danach ist Ruhe?
Die Verwendung von Begriffen, wie "Klassenjustiz" und "Klassenhaß", wird von Lesern der "Jungen Welt" und in Kreisen verstanden, die sich innerhalb einer nach außen abgeschlossenen Begriffswelt bewegen. Bis 1989 waren solche Begriffe in der DDR täglich zu hören, und man kann es den Leuten nicht verübeln, dass sie heute nichts mehr damit zu tun haben wollen, auch wenn der Autor des Artikels in der Sache größtenteils recht haben sollte. Für einen größeren Adressatenkreis ist das Vokabular, weil zu wenig differenzierend, nicht angemessen und es ist auch nicht nötig, die Justiz so zu betiteln, da würde Dr. Geffken seinem eigenen Anliegen, einen Justizskandal anzuprangern, eher unnötig schaden.
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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Assarhaddon registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.09.2008 Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen
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(#1335408) Verfasst am: 28.07.2009, 16:21 Titel: |
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Telliamed hat folgendes geschrieben: | Die Verkäuferin hat einen Prozeß verloren, in dem es um diesen Betrag von 1.80 Euro ging. Die wenigsten kennen die Verkäuferin persönlich. Die Informationen über sie entnimmt man der Presse.
Es mußte nachgewiesen werden, dass dieser Betrag bewusst in die eigene Tasche geleitet wurde. Was passiert, wenn es sich um Gedankenlosigkeit gehandelt haben sollte? Vielleicht hat die Verkäuferin nicht genügend öffentliche Reue gezeigt.
Offensichtlich diente dieser Fall, der im Vergleich zu anderen als Bagatelle eingestuft würde und dessen Verhandlung vor Gericht ein Vielfaches gekostet haben muß, zum Anlass für eine symbolische Bestrafung. Eine Anzeige von seiten der Verkaufsstelle hätte zurückgezogen werden können, mit Blick auf die unklare Situation und die Verhältnismäßigkeit. Nein, man bestand darauf, dass das "Vertrauensverhältnis" nicht reparabel beschädigt sei.
Jeder weiß, was eine nicht bewusst herbeigeführte Entlassung bedeutet. |
Soweit ich weiß wurde die Kassiererin von ihrem Arbeitgeber wegen der Entwendung der €1,30 nicht angezeigt. Der Rechtsstreit wurde auch nicht vom Arbeitgeber und schon gar nicht von der Justiz angestrengt. Und es ging dabei auch nicht um €1,30 sondern um den Arbeitsvertrag der Kassiererin, so dass der Hinweis auf die "Bagatelle" und die "vielfach höheren Gerichtskosten" schon sehr suggestiv ist. Was hätte das Gericht denn tun sollen? Die Klage der Kassiererin abweisen, weil der Auslöser nur ein Pfandbon war?
_________________ "Wir sind sowas wie ein Supermarkt: Wir haben nicht immer Kunden, aber wir haben stets geöffnet"
Murphy MacManus
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1335456) Verfasst am: 28.07.2009, 18:17 Titel: Die Klassenjustiz lebt |
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Telliamed hat folgendes geschrieben: | Die Verkäuferin hat einen Prozeß verloren, in dem es um diesen Betrag von 1.80 Euro ging. Die wenigsten kennen die Verkäuferin persönlich. Die Informationen über sie entnimmt man der Presse.
Es mußte nachgewiesen werden, dass dieser Betrag bewusst in die eigene Tasche geleitet wurde. Was passiert, wenn es sich um Gedankenlosigkeit gehandelt haben sollte? Vielleicht hat die Verkäuferin nicht genügend öffentliche Reue gezeigt.
Offensichtlich diente dieser Fall, der im Vergleich zu anderen als Bagatelle eingestuft würde und dessen Verhandlung vor Gericht ein Vielfaches gekostet haben muß, zum Anlass für eine symbolische Bestrafung. Eine Anzeige von seiten der Verkaufsstelle hätte zurückgezogen werden können, mit Blick auf die unklare Situation und die Verhältnismäßigkeit. Nein, man bestand darauf, dass das "Vertrauensverhältnis" nicht reparabel beschädigt sei.
Jeder weiß, was eine nicht bewusst herbeigeführte Entlassung bedeutet.
Die Vermutung liegt nahe, dass ein Exempel statuiert werden sollte. Nehmt Euch in acht, damit Ihr nicht ganz schnell herausfliegt!
Die Verkäuferin wird getreten und bestimmte Interessenvertretungen, Gewerkschaften und Personalräte sind gemeint, die sich eingeschaltet haben. |
Natürlich ist die Arbeiter- und Angestelltenklasse gemeint und nicht nur Emmely. Die sogenannten "Arbeitgeber" wollen zeigen, wer hier am längeren Hebel sitzt.
Telliamed hat folgendes geschrieben: | Die Verwendung von Begriffen, wie "Klassenjustiz" und "Klassenhaß", wird von Lesern der "Jungen Welt" und in Kreisen verstanden, die sich innerhalb einer nach außen abgeschlossenen Begriffswelt bewegen. Bis 1989 waren solche Begriffe in der DDR täglich zu hören, und man kann es den Leuten nicht verübeln, dass sie heute nichts mehr damit zu tun haben wollen, auch wenn der Autor des Artikels in der Sache größtenteils recht haben sollte. Für einen größeren Adressatenkreis ist das Vokabular, weil zu wenig differenzierend, nicht angemessen und es ist auch nicht nötig, die Justiz so zu betiteln, da würde Dr. Geffken seinem eigenen Anliegen, einen Justizskandal anzuprangern, eher unnötig schaden. |
Tja nun, der Autor des JW-Beitrags, Dr. Geffken, hat aber den Begriff Klassenjustiz ganz bewusst gebraucht und auch begründet, warum es sich um eine solche handelt. Wichtig ist im übrigen auch sein Hinweis auf die historische Herkunft der "Verdachtskündigung" etc. aus der Nazi-Zeit. Stichwörter: "Betriebsgemeinschaft" und "Volksgemeinschaft" zwischen "Betriebsführern" und Arbeitern.
Unter dem folgenden Link wird aufgezeigt, dass der Fall "Emmely" alles andere als singulär ist in der BRD. Zwei weitere Juristen kommen dort zu Wort:
http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama202.html
Ich will noch mal etwas zur "abgeschlossenen Begriffswelt" sagen: Sicherlich sind Begriffe wie "Klassen" und "Klassenjustiz" in der DDR geradezu phrasenhaft gedroschen worden, in der BRD wurden sie dagegen verdrängt, ja geradezu tabuisiert.
Das bedeutet aber nicht, dass diese Begriffe keine Entsprechung in der Realität dieser Gesellschaft hätten.
Das zweite, was diese Einschätzung auch bestätigt ist der Beitrag von Onkel Fritz oben. Wem zu diesen Klassenurteilen nur einfällt: "Geh' doch nach drüben!" dessen Denken ist für ein Freigeisterhaus einfach nur ein Schandfleck, so wie der Antikommunismus westlicher Prägung ja ohnehin.
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1335471) Verfasst am: 28.07.2009, 19:09 Titel: |
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Assarhaddon hat folgendes geschrieben: |
Soweit ich weiß wurde die Kassiererin von ihrem Arbeitgeber wegen der Entwendung der €1,30 nicht angezeigt. Der Rechtsstreit wurde auch nicht vom Arbeitgeber und schon gar nicht von der Justiz angestrengt. Und es ging dabei auch nicht um €1,30 sondern um den Arbeitsvertrag der Kassiererin, so dass der Hinweis auf die "Bagatelle" und die "vielfach höheren Gerichtskosten" schon sehr suggestiv ist. Was hätte das Gericht denn tun sollen? Die Klage der Kassiererin abweisen, weil der Auslöser nur ein Pfandbon war? |
Das Problem liegt doch darin, dass die angebliche Unterschlagung überhaupt nicht bewiesen wurde. Und normalerweise gilt jeder Mensch solange als unschuldig, bis ihm seine Schuld nachgewiesen wurde. Hier wird aber auf der Basis eines Gesetzes aus der Nazizeit ein Verfahren angewendet, welches gegensätzlich zur Unschuldsvermutung steht. Eine Kassiererin, die lediglich verdächtigt wird - und zwar einzig auf Gund eine Ausagger einer Kollegin, mit der sie sich schon immer schlecht verstanden hat (!!!)- zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben. Quelle: http://1euro30.de/anfang/
Wenn alle Menschen, die auf Grund einer Behauptung eines anderen juristisch angehen würden, wären die Gerichte bald vollständig überlastet. MM wäre eine Kündigung nur bei eindeutig bewiesenem Diebstahl/Unterschlagung gerechtfertigt, nicht jedoch nur bei bloßem Verdacht!
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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299792458 registrierter User
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 626
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(#1335485) Verfasst am: 28.07.2009, 19:30 Titel: Re: Die Klassenjustiz lebt |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Das zweite, was diese Einschätzung auch bestätigt ist der Beitrag von Onkel Fritz oben. Wem zu diesen Klassenurteilen nur einfällt: "Geh' doch nach drüben!" dessen Denken ist für ein Freigeisterhaus einfach nur ein Schandfleck, so wie der Antikommunismus westlicher Prägung ja ohnehin.
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Diese Argumentationsweise kommt häufig als Antwort auf deine Beiträge. Sie ist geistiges Mitläufertum. Jeder, der die bestehende Ordnung über das Maß eines Stammtischklagelieds kritisiert, soll doch aus diesem perfekten und gerechten Land verschwinden. Immer mehr Leute nehmen diesen Rat auch an. Dass die Ungerechtigkeiten ein vergleichsweise zivilisiertes Gewand tragen (Korruption nicht mehr mit Bargeld etc.) und mit zahlreichen Halbwahrheiten (freie Wahlen, Demokratie, gleiches Recht für alle, Gewaltenteilung) geschmückt werden, scheint doch tatsächlich die meisten Zeitgenossen völlig zufrieden zu stellen.
_________________ Society is like a stew. If you don’t stir it up every once in a while then a layer of scum floats to the top.
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1335497) Verfasst am: 28.07.2009, 20:02 Titel: Re: Die Klassenjustiz lebt |
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299792458 hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Das zweite, was diese Einschätzung auch bestätigt ist der Beitrag von Onkel Fritz oben. Wem zu diesen Klassenurteilen nur einfällt: "Geh' doch nach drüben!" dessen Denken ist für ein Freigeisterhaus einfach nur ein Schandfleck, so wie der Antikommunismus westlicher Prägung ja ohnehin.
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Diese Argumentationsweise kommt häufig als Antwort auf deine Beiträge. Sie ist geistiges Mitläufertum. Jeder, der die bestehende Ordnung über das Maß eines Stammtischklagelieds kritisiert, soll doch aus diesem perfekten und gerechten Land verschwinden. Immer mehr Leute nehmen diesen Rat auch an. Dass die Ungerechtigkeiten ein vergleichsweise zivilisiertes Gewand tragen (Korruption nicht mehr mit Bargeld etc.) und mit zahlreichen Halbwahrheiten (freie Wahlen, Demokratie, gleiches Recht für alle, Gewaltenteilung) geschmückt werden, scheint doch tatsächlich die meisten Zeitgenossen völlig zufrieden zu stellen. |
eines scheint ihr in schöner regelmässigkeit zu übersehen: in deutschland wird kommunismus wohl nicht gewünscht - oder wie erklärt man ein wahlergebnis von 0,1 % für z.b. die MLPD im jahr 2005?
und es geht nicht darum, dass die leute so total zufrieden mit dem sind, was hier läuft, nur kommunismus scheint für kaum einen eine alternative zu sein.
aber ich vergass, wähler sind ja nur dumm oder desinteressiert...
auf skeptikers "freundlichkeiten" werde ich vorsichtshalber nicht eingehen.
_________________ I'm tapping in the dusternis
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MeineGitarreBrauchtStrom schmutzabweisend
Anmeldungsdatum: 19.06.2009 Beiträge: 2083
Wohnort: Aldi-Nord
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(#1335498) Verfasst am: 28.07.2009, 20:02 Titel: |
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Die "Klassenjustiz" der Arbeitsgerichte urteilt heutzutage gerne pro Arbeitnehmer, falls Spielräume existieren. Falls. Und ob nun Zitat: | die Mehrzahl der Bürger (hier vor allem: die arbeitende Bevölkerung) diese Justiz nicht inhaltlich akzeptiert | halte ich für übertrieben und sehe ich eher dem Wirken mancher Medien und deren (teilweise bewußt) unzureichende Kommunikation der Sachlage geschuldet als Deinem -leider nicht ganz falschen- Vorwurf der "Klassenjustiz". Jedoch haben wir in diesem Staat eine Gewaltenteilung und Justiz, die im internationalen Vergleich vorbildlich ist, und daß sich die Gewalten an die einflußreichen Klassen halten, war immer so, ist so und... (rate mal)
Blöderweise hat die Gerichtssprechung in diesem Fall aber herzhaft wenig mit "Klassenjustiz" zu tun.
Es ging hier leider nicht darum, den Verursachern der Finanzkrise den Prozeß zu machen und leider auch nicht darum, daß Konzerne wie Lidl Gewerkschaftsarbeit sabotieren und leider auch nicht darum, daß selbige Konzerne ihren Mitarbeitern fortschreitend pervertiertere Arbeitszeiten aufdrängen bei gleichzeitig mieser Bezahlung. Solche Prozesse bräuchte das Land zwar dringender, aber man darf deswegen nicht die kleineren Taten aus den Augen verlieren.
Die Kassiererin hat 1,30€, die nicht ihr Eigentum waren, ihrem Arbeitgeber unterschlagen. Punkt, aus. Nein, noch gar nicht Punkt, aus: Erschwerend kommt nämlich hinzu, wie die Pressestelle des zuständigen Arbeitsgerichtes veröffentlichte:
Zitat: | Der Vertrauensverlust sei im zu entscheidenden Fall noch nachhaltiger gewesen, weil die Klägerin im Rahmen der Befragungen durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht habe, die sie dann, als sie vom Arbeitgeber widerlegt waren, einfach fallengelassen hat. So habe sie beispielsweise ohne Grund und Rechtfertigung eine Kollegin belastet, die nichts mit der Sache zu tun gehabt hatte. |
Und anstatt, daß die Entlassene sich mal an die eigene Nase faßt, ob der Fehler vielleicht nicht doch bei ihr lag und ihre Kündigung nicht nur rechtens, sondern auch gerecht ist, fabuliert ihr Anwalt derweil sogar über einen Gang bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(!).
@sticky: Das Gericht hört immer beide Seiten an und sah die Zeugenaussagen als glaubhaft an (siehe obigen Link). Und daß die Unschuldsvermutung auch heute nicht im Arbeitsrecht gilt, liegt nicht an den Naziurhebern des Gesetzes, sondern daran, daß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Vertrauensverhältnis bestehen muß, das hier nachvollziehbar in Leidenschaft gezogen wurde.
_________________ Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1335500) Verfasst am: 28.07.2009, 20:06 Titel: |
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@MeineGitarreBrauchtStrom
sehr gutes posting!
_________________ I'm tapping in the dusternis
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1335530) Verfasst am: 28.07.2009, 20:58 Titel: Re: Der Fall "Emmely": Klassenjustiz als Form des Klassenkampfes |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ...
So sieht das aus mit der "unabhängigen" Justiz in Deutschland, heute, an der Schwelle zum 3. Jahrtausend n.Chr. ...-!
Skeptiker |
Ein Jurist redet Bullshit und prompt ist da ein anderer Jurist, der widerspricht...
Für mich noch kein Grund, die Weltrevolution auszurufen.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44647
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(#1335540) Verfasst am: 28.07.2009, 21:11 Titel: |
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MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: | Und daß die Unschuldsvermutung auch heute nicht im Arbeitsrecht gilt, liegt [...] daran, daß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Vertrauensverhältnis bestehen muß [...] |
Wieso sollte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein "Vertrauensverhältnis" (was immer das sein soll) notwendiger sein als zwischen irgendwelchen Geschäftspartnern?
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1335544) Verfasst am: 28.07.2009, 21:21 Titel: |
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MeineGitarreBrauchtStrom hat folgendes geschrieben: | @sticky: Das Gericht hört immer beide Seiten an und sah die Zeugenaussagen als glaubhaft an (siehe obigen Link). Und daß die Unschuldsvermutung auch heute nicht im Arbeitsrecht gilt, liegt nicht an den Naziurhebern des Gesetzes, sondern daran, daß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Vertrauensverhältnis bestehen muß, das hier nachvollziehbar in Leidenschaft gezogen wurde. |
Wenn diese Richtschnur für alle gelten soll (Art. 3, Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"): wieso werden dann wegen Vertrauensbruch die Manager von Banken und Konzernen nicht fristlos gefeuert, wenn sie z.B. eine Firma an die Wand gefahren haben? Stattdessen bekommen sie noch Boni-Zahlungen! Wieso können Arbeitnehmer für die fristlose Entlassung von Managern nicht klagen?
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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MountainKing registrierter User
Anmeldungsdatum: 31.05.2006 Beiträge: 1438
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(#1335546) Verfasst am: 28.07.2009, 21:25 Titel: |
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Lieber Genosse MeineGitarreBrauchtStrom, leider muss ich dir vor versammeltem Kollektiv eine Rüge erteilen, weil dein Klassenstandpunkt leider noch nicht ausreichend gefestigt ist. Wenn ein ausbeuterischer, sogenannter "Arbeitgeber" gegen eine aufrecht ihre Tat leugnende Proletarierin einen Prozess gewinnt, ist dies eindeutig ein Werk der revanchistischen Klassenjustiz eines faulenden und parasitären Systems. Deine Verweise auf sogenannte "objektive" Belege oder Zeugenaussagen sind Ausdruck eines überholten bürgerlichen Denkens, das natürlich nicht berücksichtigen kann , dass der, der auf der Seite der Arbeiterklasse steht, immer im Recht ist.
Edit
Das Urteil:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090028314%3Ajuris-r03&showdoccase=1&documentnumber=14&numberofresults=293&doc.part=L&doc.price=0.0¶mfromHL=true
Zuletzt bearbeitet von MountainKing am 28.07.2009, 21:26, insgesamt einmal bearbeitet |
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Nasrallah auf eigenen Wunsch gesperrt
Anmeldungsdatum: 16.12.2003 Beiträge: 143
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(#1335548) Verfasst am: 28.07.2009, 21:26 Titel: |
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Sticky hat folgendes geschrieben: |
Wenn diese Richtschnur für alle gelten soll (Art. 3, Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"): wieso werden dann wegen Vertrauensbruch die Manager von Banken und Konzernen nicht fristlos gefeuert, wenn sie z.B. eine Firma an die Wand gefahren haben? Stattdessen bekommen sie noch Boni-Zahlungen! Wieso können Arbeitnehmer für die fristlose Entlassung von Managern nicht klagen? |
Sie haben wohl andere Arbeitsverträge. Sie sind in einer ganz anderen Verhandlungsposition als eine einfache Kassiererin.
Was hat das mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu tun? Art3 regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Ein Arbeitsvertrag wird privat geschlossen.
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1335558) Verfasst am: 28.07.2009, 21:42 Titel: |
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Nasrallah hat folgendes geschrieben: | Sticky hat folgendes geschrieben: |
Wenn diese Richtschnur für alle gelten soll (Art. 3, Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"): wieso werden dann wegen Vertrauensbruch die Manager von Banken und Konzernen nicht fristlos gefeuert, wenn sie z.B. eine Firma an die Wand gefahren haben? Stattdessen bekommen sie noch Boni-Zahlungen! Wieso können Arbeitnehmer für die fristlose Entlassung von Managern nicht klagen? |
Sie haben wohl andere Arbeitsverträge. Sie sind in einer ganz anderen Verhandlungsposition als eine einfache Kassiererin.
Was hat das mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu tun? Art3 regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Ein Arbeitsvertrag wird privat geschlossen. |
Die Gesetze geben Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge vor. Und das Arbeitsrecht erlaubt leider Kündigungen wegen eines Verdachts.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1335568) Verfasst am: 28.07.2009, 21:51 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Nasrallah hat folgendes geschrieben: | Sticky hat folgendes geschrieben: |
Wenn diese Richtschnur für alle gelten soll (Art. 3, Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"): wieso werden dann wegen Vertrauensbruch die Manager von Banken und Konzernen nicht fristlos gefeuert, wenn sie z.B. eine Firma an die Wand gefahren haben? Stattdessen bekommen sie noch Boni-Zahlungen! Wieso können Arbeitnehmer für die fristlose Entlassung von Managern nicht klagen? |
Sie haben wohl andere Arbeitsverträge. Sie sind in einer ganz anderen Verhandlungsposition als eine einfache Kassiererin.
Was hat das mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu tun? Art3 regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Ein Arbeitsvertrag wird privat geschlossen. |
Die Gesetze geben Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge vor. Und das Arbeitsrecht erlaubt leider Kündigungen wegen eines Verdachts. |
wie gesagt: sie erlauben kündigungen bei verdacht. das heisst nicht, dass sie auch ausgesprochen werden. das problem ist halt, eine kassiererin ist schnell zu ersetzen, bei einem manager der oberen etagen ist das schon anders, erst recht bei eine firmen/konzern-chef.
ausserdem ist so eine kündigung eine "mitteilung" nach innen: siehe, was wir tun, also verhalte dich richtig.
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Sanne gives peas a chance.
Anmeldungsdatum: 05.08.2003 Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland
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(#1335575) Verfasst am: 28.07.2009, 22:02 Titel: |
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Misterfritz hat folgendes geschrieben: | [
wie gesagt: sie erlauben kündigungen bei verdacht. |
... und das bräuchte nicht erlaubt sein. Der Gesetzgeber könnte das sogar verbieten.
_________________ Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1335581) Verfasst am: 28.07.2009, 22:13 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | [
wie gesagt: sie erlauben kündigungen bei verdacht. |
... und das bräuchte nicht erlaubt sein. Der Gesetzgeber könnte das sogar verbieten. |
das mag sein, es ist aber so. und arbeitsverträge sind verträge zwischen privatpersonen.
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Mo. over and out
Anmeldungsdatum: 30.11.2007 Beiträge: 12690
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(#1335589) Verfasst am: 28.07.2009, 22:24 Titel: |
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Wenn man aufgrund eines Verdachts gekündigt wird, was bleibt einem dann, als vor Gericht zu ziehen, um zu versuchen seine Unschuld zu beweisen?
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Misterfritz mini - mal
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien
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(#1335595) Verfasst am: 28.07.2009, 22:30 Titel: |
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Mo. hat folgendes geschrieben: | Wenn man aufgrund eines Verdachts gekündigt wird, was bleibt einem dann, als vor Gericht zu ziehen, um zu versuchen seine Unschuld zu beweisen? |
genau das hat sie ja auch getan.
wäre es bei uns nicht möglich, gegen so etwas zu klagen, dann könnte man ein fass aufmachen, so aber....
_________________ I'm tapping in the dusternis
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Tarvoc would prefer not to.
Anmeldungsdatum: 01.03.2004 Beiträge: 44647
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(#1335598) Verfasst am: 28.07.2009, 22:33 Titel: |
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Mo. hat folgendes geschrieben: | Wenn man aufgrund eines Verdachts gekündigt wird, was bleibt einem dann, als vor Gericht zu ziehen, um zu versuchen seine Unschuld zu beweisen? |
Aha. Wie beweist man denn seine Unschuld?
_________________ "Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1335603) Verfasst am: 28.07.2009, 22:41 Titel: |
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Sanne hat folgendes geschrieben: | Misterfritz hat folgendes geschrieben: | [
wie gesagt: sie erlauben kündigungen bei verdacht. |
... und das bräuchte nicht erlaubt sein. Der Gesetzgeber könnte das sogar verbieten. |
Ach, ich bin mal gespannt, ob du das auch so siehst, wenn das um den privaten Vertrag mit deiner Putzfrau geht, die du im Verdacht hast zu klauen, oder mit dem Kindermädchen, die du im Verdacht hast, dein Kind zu schlagen.
Findest du es dann auch noch gut, dass du nur bei Verdacht nicht kündigen darfst?
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Mo. over and out
Anmeldungsdatum: 30.11.2007 Beiträge: 12690
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(#1335605) Verfasst am: 28.07.2009, 22:41 Titel: |
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Tarvoc hat folgendes geschrieben: | Mo. hat folgendes geschrieben: | Wenn man aufgrund eines Verdachts gekündigt wird, was bleibt einem dann, als vor Gericht zu ziehen, um zu versuchen seine Unschuld zu beweisen? |
Aha. Wie beweist man denn seine Unschuld? |
Tja, eben.
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MeineGitarreBrauchtStrom schmutzabweisend
Anmeldungsdatum: 19.06.2009 Beiträge: 2083
Wohnort: Aldi-Nord
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(#1335609) Verfasst am: 28.07.2009, 22:52 Titel: |
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Ich habe eben einen arschlangen Beitrag geschrieben und als ich mich für eine Vorschau neu anmelden mußte, war er weg. Heute habe ich keine Lust mehr zu antworten, ab morgen schreibe ich nur noch in Word vor. Gute Nacht zusammen!
_________________ Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1335718) Verfasst am: 29.07.2009, 08:53 Titel: Re: Die Klassenjustiz lebt |
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299792458 hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Das zweite, was diese Einschätzung auch bestätigt ist der Beitrag von Onkel Fritz oben. Wem zu diesen Klassenurteilen nur einfällt: "Geh' doch nach drüben!" dessen Denken ist für ein Freigeisterhaus einfach nur ein Schandfleck, so wie der Antikommunismus westlicher Prägung ja ohnehin.
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Diese Argumentationsweise kommt häufig als Antwort auf deine Beiträge. Sie ist geistiges Mitläufertum. Jeder, der die bestehende Ordnung über das Maß eines Stammtischklagelieds kritisiert, soll doch aus diesem perfekten und gerechten Land verschwinden. Immer mehr Leute nehmen diesen Rat auch an. Dass die Ungerechtigkeiten ein vergleichsweise zivilisiertes Gewand tragen (Korruption nicht mehr mit Bargeld etc.) und mit zahlreichen Halbwahrheiten (freie Wahlen, Demokratie, gleiches Recht für alle, Gewaltenteilung) geschmückt werden, scheint doch tatsächlich die meisten Zeitgenossen völlig zufrieden zu stellen. |
Danke!
Und stimmt, die vordergründig zivilisierten Formen der Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit halten viele davon ab, sich mit dem Opfer zu solidarisieren.
Andere halten es sogar für nötig, solche unglaublichen "Recht"sprechungen als Akt der Gerechtigkeit zu verniedlichen ...-
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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