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Hannibal Freiheitskämpfer
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 5062
Wohnort: Wien
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(#132086) Verfasst am: 31.05.2004, 01:59 Titel: Absage an die bisherige Vorstellung von... |
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..."Recht und Ordnung"
Also ich habe mir gedanken darüber gemacht, wie man das jetzige, veraltete, negamoralistische "Rechts"system reformieren kann.
Es gibt mehrere Modele, die eine umwältzende Wirkung hätten.
In manchen alten Stämmen gab es keine Gerichte, die die "Wahrheit" herausfinden, oder die "Täter" bestrafen sollte.
Man versuchte einfach, die Harmonie herzustellen, zwischen den Konfliktparteien.
Das lief in etwa so ab, dass jeder zuerst seine Sicht der gegenwärtigen Situation, und sein Problem beschreibt, aber ohne Anschuldigungen bezüglich der Vergangenheit, und dann, was er bereit wäre dafür zu tun oder zu geben, damit die Harmonie hergestellt wird.
So könnte man bei uns zumindest die Zivilprozesse und Experimentweise auch Strafprozesse in geringeren Fällen durchführen. Man kann eventuell mit Hilfe von Psychologen versuchen, eine freiwillige Einigung zwischen den Streitenden herbeizuführen.
Denn jetzt ist es doch so, dass es nach einem Gerichtsurteil fast immer unzufriedene gibt, die nur ans heimzahlen denken. Sei es durch eine Gegenanzeige, oder durch direkte Gewalt. So kann man sagen, dass die Justiz bei uns oft Gegengewalt und demotivation erzeugt.
Nu gut.
Aber zurrück zu dem Model der früheren Stammesgerichte. Hier stellt sich die Frage, was man mit Leuten tun soll, die keine Harmonie wollen.
Sie wurden aus den Stämmen ausgeschlossen. Bei uns ist es schwer, jemanden zu verbannen, und es fragt sich, ob diese Lösung was bringt. Daher kann man Leute, die keine Harmonie wollen, eventuell an einen "normalen" Prozess verweisen.
Aber auch diese "normalen Prozesse" und der Vollzug kann reformiert und humaner, rehabilitierender gestelltet werden, mit dem Ziel gegen Verbrechen vorzugehen und sie vorzubeugen, aber nicht gegen die Leute, die sie (vermutlich) machen.
Was hält ihr von meiner Idee?
_________________ Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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Falameezar registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen
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(#132107) Verfasst am: 31.05.2004, 02:30 Titel: Re: Absage an die bisherige Vorstellung von... |
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Kossuth hat folgendes geschrieben: | ..."Recht und Ordnung"
Also ich habe mir gedanken darüber gemacht, wie man das jetzige, veraltete, negamoralistische "Rechts"system reformieren kann.
Es gibt mehrere Modele, die eine umwältzende Wirkung hätten.
In manchen alten Stämmen gab es keine Gerichte, die die "Wahrheit" herausfinden, oder die "Täter" bestrafen sollte.
Man versuchte einfach, die Harmonie herzustellen, zwischen den Konfliktparteien. |
Diese Möglichkeit gibt es m.W. auch heute noch (Schiedsmann od. so ähnlich) bei zivilen Streitigkeiten. Allerdings hast du keine Möglichkeit, wenn du, wie es bei uns der Fall war, gegen den Staat klagen mußt. Da beleibt dir nur der Gang zum Amtsgericht.
Strafverfahren gehören m.E. vor ein ordentliches Gericht, wobei gewisse Ausnahmen durchaus denkbar wären (z.B. bei jugendlichen Ersttätern = Dummheiten).
_________________ Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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Fluse KLERIKERFEINDIN
Anmeldungsdatum: 27.10.2003 Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen
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(#132135) Verfasst am: 31.05.2004, 03:55 Titel: |
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Stimmt. beim Schiedsmann bekommt man auch sein Recht! Es sei denn der Gegner ist stur! Das Schiedsgericht kostet ca. 45,-Euro
_________________ Die Bibel ist ein HIRNWEICHSPÜLER und HIRNWEISSFÄRBER mit
Extra Sündenlösekraft und Weissfärbekraft ( Magnusfe)
Jesusfreak zahl allein für deine Pfaffen!
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Hannibal Freiheitskämpfer
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 5062
Wohnort: Wien
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(#132136) Verfasst am: 31.05.2004, 04:06 Titel: Re: Absage an die bisherige Vorstellung von... |
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Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Diese Möglichkeit gibt es m.W. auch heute noch (Schiedsmann od. so ähnlich) bei zivilen Streitigkeiten. Allerdings hast du keine Möglichkeit, wenn du, wie es bei uns der Fall war, gegen den Staat klagen mußt. Da beleibt dir nur der Gang zum Amtsgericht.
Strafverfahren gehören m.E. vor ein ordentliches Gericht, wobei gewisse Ausnahmen durchaus denkbar wären (z.B. bei jugendlichen Ersttätern = Dummheiten). |
Schiedsgericht ist wirklich sowas, wo beide freiwillig am runden Tisch einen Kompromiss suchen?
Aber das wird doch nicht immer bei Zivilstreitigkeiten angewendet, oder? Sonst gäbe es kein Zivilgericht, wo immer noch Vorsitzende und andere über "Täter" und "Opfer" entscheiden.
Ausserdem ist die Bezeichnung "ordentliches" Gericht sehr vorsichtig zu gebrauchen.
Naja. Man kann ja versuchen, eben bei geringeren Verstössen gegen des STGB(wobei das Wort "Strafe" auch voll daneben ist, aber die Rückständigkeit unserer Gesellschaft deutlich aufzeigt) das System der Wiederherrstellung der Harmonie einzuführen.
Ich meine, wie das in der Praxis abläuft, ist natürlich unklar, weil damit noch experimentiert werden muss. Aber ich bin mir sicher, dass es eine fortschrittliche Reform wäre.
_________________ Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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Fluse KLERIKERFEINDIN
Anmeldungsdatum: 27.10.2003 Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen
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(#132138) Verfasst am: 31.05.2004, 04:14 Titel: |
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@ kOssuth
Ein Schiedsgericht ist genauso verbindlich wie ein ordentliches Gericht!
Wenn der Gegner sein Unrecht einsieht zahlt er die ganzen Gebühren: ca. 45,-Euro
Gibt es keine Einigung: geht es vor ein normales Gericht, der Scheidsantragssteller zahlt dann die Gebühr selbst, bis zum evtl. anderen Gerichtsurteil!
_________________ Die Bibel ist ein HIRNWEICHSPÜLER und HIRNWEISSFÄRBER mit
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Hannibal Freiheitskämpfer
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 5062
Wohnort: Wien
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(#132140) Verfasst am: 31.05.2004, 04:24 Titel: |
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Fluse hat folgendes geschrieben: |
Wenn der Gegner sein Unrecht einsieht zahlt er die ganzen Gebühren: ca. 45,-Euro
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Das ist dann aber nicht das, was ich unter Harmoniewiederherstellung verstehe. Es geht nicht um Unrecht einsehen, sondern um eine gegenseitige Einigung, um den Konflikt zu lösen.
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Fluse KLERIKERFEINDIN
Anmeldungsdatum: 27.10.2003 Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen
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(#132143) Verfasst am: 31.05.2004, 04:41 Titel: |
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Es ist wie ein normales Gericht! Wenn zum Beispeil dann eine Einigung erzielt wird, dann zahlt nur der Beschuldigte dieses Summe. Es ist immer billiger als vor einem normalem Gericht! Falls es vorm Schiedsgericht zu uneinigekeit kommt, dann kann der Kläger vor ein ordentliches Gericht ziehen! Aber es wird einerseits das Schiedsurteil, wenn es eines gibt, mit in den paragraphenurteilspruch mit einbezogen!!!!!!! Soweit unser Rechtsystem
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Hannibal Freiheitskämpfer
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 5062
Wohnort: Wien
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(#133690) Verfasst am: 03.06.2004, 02:49 Titel: |
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Fluse hat folgendes geschrieben: | Aber es wird einerseits das Schiedsurteil, wenn es eines gibt, mit in den paragraphenurteilspruch mit einbezogen!!!!!!! Soweit unser Rechtsystem  |
Wer fällt dieses Schiedsurteil?
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Fluse KLERIKERFEINDIN
Anmeldungsdatum: 27.10.2003 Beiträge: 2034
Wohnort: Niedersachsen
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(#133872) Verfasst am: 03.06.2004, 19:16 Titel: |
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Der Amtrichter sieht es aus den Unterlagen, das man vorher beim Schiedgericht war.
Beim Schiedsmann ist die Umgebung meistens wie in einem Wohnzimmer.
Dem Schiedsmann kommt es auf eine friedliche Lösung an,so das sich beide Seiten gerecht behandelt fühlen.
Ich spreche da aus Erfahrung,kann jedem so ein Schiedsmann nur empfehlen,alles andere beschrieb ich ja weiter oben.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#133911) Verfasst am: 03.06.2004, 20:22 Titel: |
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Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau wird vom Gemeinde- oder Stadtrat gewählt ehrenhalber ins Beamtenverhältnis berufen und hält Sprechstunden bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab. Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten (insbesondere Nachbarrecht, Grenzstreitigkeiten, Belästigungen, gegenseitige Beleidigungen u.ä.) ist vor Klageerhbeung zwingend ein Schiedsverfahren durchzuführen, in anderen Fällen kann es auf Wunsch einer Seite vorgeschaltet werden. Nur wenn es in diesem Verfahren zu keiner Einigung kommt, ist anschließende Klageerhebung zulässig.
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Hannibal Freiheitskämpfer
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 5062
Wohnort: Wien
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(#133962) Verfasst am: 03.06.2004, 22:51 Titel: |
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Na wenn das so ist, Fluse & Raphael...
Dann ist die Gesellschaft doch etwas weiter, als ich dachte. Man kann die letzten Macken( zB. "Schuld"- und "Unschuld"prinzipien) des Schiedgerichts beseitigen und die Verfügbarkeit des Schiedsgerichts auf eine viel größere Palette von Fällen ausdehnen, nicht blos Zivilrechtliche...
_________________ Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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Falameezar registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen
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(#133969) Verfasst am: 03.06.2004, 23:11 Titel: |
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Kossuth hat folgendes geschrieben: | Na wenn das so ist, Fluse & Raphael...
Dann ist die Gesellschaft doch etwas weiter, als ich dachte. Man kann die letzten Macken( zB. "Schuld"- und "Unschuld"prinzipien) des Schiedgerichts beseitigen und die Verfügbarkeit des Schiedsgerichts auf eine viel größere Palette von Fällen ausdehnen, nicht blos Zivilrechtliche... |
Das geht aber nicht, denn merke:
Bei "Meinungsverschiedenheiten" mit staatlichen Stellen (Schule, Ämter aller Art usw.) gilt
§ 1 Der Beamte (od. staatliche Angestellte) hat IMMER recht.
§ 2 Sollte § 1 nicht zutreffen, so ist beim Amtsgericht zu klagen, welches den § 1 wieder inkraft setzt.
PS: Spreche aus leidiger Erfahrung.
_________________ Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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Hannibal Freiheitskämpfer
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 5062
Wohnort: Wien
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(#137470) Verfasst am: 12.06.2004, 06:13 Titel: |
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Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Das geht aber nicht, denn merke:
Bei "Meinungsverschiedenheiten" mit staatlichen Stellen (Schule, Ämter aller Art usw.) gilt
§ 1 Der Beamte (od. staatliche Angestellte) hat IMMER recht.
§ 2 Sollte § 1 nicht zutreffen, so ist beim Amtsgericht zu klagen, welches den § 1 wieder inkraft setzt.
PS: Spreche aus leidiger Erfahrung.  |
Genau das ist ja eines der Schwerpunkte, die man reformieren sollte. Ich sehe bei diesen kitschigen Gerichtsshows auch immer, dass die Richterin, oder der Richter immer der "Held" ist, der die "Wahrheit" herausfindet und alles "gerecht" regelt.
Und bei jedem Urteil gibt es Unzufriedene.
Ich meine doch eben, dass die Schiedsgerichte in ihrer heutigen Form und Gültigkeit nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Eine umfangreiche Umgestalltung ist notwendig, um den Negamoralismus, das Prinzip, der Gerichte, die "Wahrheit" herausfinden zu müssen und die "Bösen" zu bestrafen endlich aus dem "Rechts"denken zu verbannen.
Außerdem sind ja an sich schon die gebräuchlichen Worte in der Justiz, wie das "Recht", die "Sühne", oder die "Strafe" ein Zeichen dafür, dass man sich bis heute an den moralischen Prinzipien des Abendlandes noch klammert.
_________________ Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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frajo dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 25.08.2003 Beiträge: 11440
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(#137473) Verfasst am: 12.06.2004, 06:26 Titel: |
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Falameezar hat folgendes geschrieben: | Bei "Meinungsverschiedenheiten" mit staatlichen Stellen (Schule, Ämter aller Art usw.) gilt
§ 1 Der Beamte (od. staatliche Angestellte) hat IMMER recht.
§ 2 Sollte § 1 nicht zutreffen, so ist beim Amtsgericht zu klagen, welches den § 1 wieder inkraft setzt.
PS: Spreche aus leidiger Erfahrung.  |
kann und muß ich leider bestätigen.
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Raphael auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.02.2004 Beiträge: 8362
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(#137716) Verfasst am: 12.06.2004, 16:02 Titel: |
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frajo hat folgendes geschrieben: | Falameezar hat folgendes geschrieben: | Bei "Meinungsverschiedenheiten" mit staatlichen Stellen (Schule, Ämter aller Art usw.) gilt
§ 1 Der Beamte (od. staatliche Angestellte) hat IMMER recht.
§ 2 Sollte § 1 nicht zutreffen, so ist beim Amtsgericht zu klagen, welches den § 1 wieder inkraft setzt.
PS: Spreche aus leidiger Erfahrung.  |
kann und muß ich leider bestätigen. |
Das hat wohl damit zu tun, dass der Beamte die rechtlichen Regelungen, die dem Bürger oft widersinnig erscheinen, von Berufs wegen kennen und sich nach ihnen richten muss. Nach Meinung meiner Kundschaft entscheide ich auch nur nach Lust und Laune, nach Willkür, persönlicher Antipathie usw.
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Falameezar registrierter User
Anmeldungsdatum: 05.09.2003 Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen
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(#137761) Verfasst am: 12.06.2004, 18:39 Titel: |
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Raphael hat folgendes geschrieben: | frajo hat folgendes geschrieben: | Falameezar hat folgendes geschrieben: | Bei "Meinungsverschiedenheiten" mit staatlichen Stellen (Schule, Ämter aller Art usw.) gilt
§ 1 Der Beamte (od. staatliche Angestellte) hat IMMER recht.
§ 2 Sollte § 1 nicht zutreffen, so ist beim Amtsgericht zu klagen, welches den § 1 wieder inkraft setzt.
PS: Spreche aus leidiger Erfahrung.  |
kann und muß ich leider bestätigen. |
Das hat wohl damit zu tun, dass der Beamte die rechtlichen Regelungen, die dem Bürger oft widersinnig erscheinen, von Berufs wegen kennen und sich nach ihnen richten muss. Nach Meinung meiner Kundschaft entscheide ich auch nur nach Lust und Laune, nach Willkür, persönlicher Antipathie usw. |
Nein, damit hat das wenig zu tun, sondern mit Seilschaften, vorauseilendem Gehorsam u. Intrigantentum, kurzum: Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus.
_________________ Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.
Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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