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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370210) Verfasst am: 30.09.2009, 23:48 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Nein, die Möglichkeit besteht so nicht. Dazu wäre eine änderung von Gesetzen nötig. |
Ja und, ist das etwa nicht machbar? |
Unmöglich ist es nicht. Gesetze werden von Politikern gemacht, zwingen kann man sie nur selten und in diesem Fall nicht. Man bräuchte dazu also eine politische Mehrheit. Wenn ich diese Mehrheit hätte würde ich Religion wahrscheinlich allgemein verbieten, damit die Armen Kinder von Gläubigen nicht drausen beten müssen.
Myron hat folgendes geschrieben: |
AlexJ hat folgendes geschrieben: |
Eine einfache Verwaltungsvorschrift oder Entscheidung eines Gerichtes reicht da nicht (genauer gesagt kann das Gericht gar nicht so entscheiden). Zu dem löst dein Vorschlag nur Problem Nr. 2 aber wegen Problem Nr. 1 gibt es gar keinen Grund deine favorisierte Lösung überhaupt in Betracht zu ziehen. |
Eine Schule ist übrigens nicht im selben Sinn öffentlicher Raum wie z.B. eine Fußgängerzone, da nicht alle Personen gleichermaßen berechtigt sind, in jene einzutreten und sich dort aufzuhalten.
Mein Standpunkt ist jedenfalls, dass der schulische Raum kein Raum für religiöse Kulthandlungen sein soll. |
Persönlich bin ich mit der jetzigen Reglung zufrieden solange ich keine politische Mehrheit habe. Mir ist es lieber das die Christen nicht auf dumme Gedanken kommen.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370211) Verfasst am: 30.09.2009, 23:54 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Bei der Schule treten aber einige Probleme auf. 1. Es ist öffentlicher Raum und deshalb Neutral(das gilt sowohl im positiven wie im negativen Sinne) 2. Es gibt eine Schulpflicht, das dem Schüler vorschreibt sein Zeit dort zu verbringen. |
Das mit der Schulpflicht ist das bessere Argument. Man kann da aber nur ganz lapidar zu sagen dass Schüler während der Schulzeit auch nicht der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit frönen dürfen, soweit die mit der Anwesenheit in der Schule und den damit einhergehenden Beschränkungen kollidiert.
Dass es öffentlicher Raum ist stimmt zwar prinzipiell auch, der ist aber Zweckgebunden, d.h. nicht für jeden und für alles offenstehend. Dass da u.U. andere Regeln gelten als z.B. in Parkanlagen ist eigentlich klar. Ich traue der Schulverwaltung hier einfach die höhere Kompetenz bzgl. der Beurteilung des Konfliktpotentials und der Gefahr der Bildung von 'Glaubensinseln' (vgl. Link im ersten Beitrag) zu, als dem Gericht.
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Myron Mereoplethyntikologe
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3632
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(#1370213) Verfasst am: 30.09.2009, 23:56 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: |
Mein Standpunkt ist jedenfalls, dass der schulische Raum (* kein Raum für (regelmäßig vollzogene) religiöse Kulthandlungen sein soll.
(* bezogen auf öffentliche Schulen in städtisch-staatlicher Trägerschaft) |
Gegen ein vereinzeltes spontanes Gebet im Schulgebäude oder auf dem Schulhof, das nicht fester Bestandteil eines offiziell geregelten rituellen Verhaltenskodex ist, der aus Prinzip täglich in die Tat umgesetzt wird, ist freilich nichts einzuwenden.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22282
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(#1370214) Verfasst am: 30.09.2009, 23:59 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Man muss nicht aus allem 'ne Prinzipienfrage machen. |
Das kann man sicher so sehen, irgendwie kann ich deine Position auch nachvollziehen. Da es mir aber immens wichtig ist dass Schulen zu weltanschaulich strikt neutralen Zonen werden, d.h. keine Unterstützung für irgendeine Weltanschauung geleistet wird, sehe ich das nunmal anders. Sicher, aus rein pragmatischen Gesichtspunkte ist die hier praktizierte Lösung die eleganteste - ich neiger hier aber dazu mich der Argumentation der Schulverwaltung anzuschließen. Pragmatismus muss eben auch mal zurückstecken, wenn ihm Grundsatzfragen entgegenstehen, auch wenns meist andersherum läuft. |
Hm. Jemand, dessen Weltanschauung (vermute ich jetzt mal) eher keine deutlichen Symbole kennt und auch keine rituellen Handlungen, möchte aus Gründen der strikten Neutralität, dass rituelle Handlungen religiöser Art in der Schule nicht erlaubt sind.
Es gibt da ein kleines gemeines Teufelchen, dass mir Zweifel an dieser Sorte Neutralität ins Ohr bläst.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370215) Verfasst am: 01.10.2009, 00:01 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | Gegen ein vereinzeltes spontanes Gebet im Schulgebäude oder auf dem Schulhof, das nicht fester Bestandteil eines offiziell geregelten rituellen Verhaltenskodex ist, der aus Prinzip täglich in die Tat umgesetzt wird, ist freilich nichts einzuwenden. |
Ich denke (mittlerweile) eigentlich dass auch gegen ein tägliches Gebet eines Schülers auf dem Schulhof nichts einzuwenden ist. Nur sollte die Schule eben keine Räumlichkeiten für Kulthandlungen zur Verfügung stellen. Ebenso sollte es eben dabei bleiben dass ein Schüler privat für sich beten kann und keine Veranstaltungen wie Gottesdienste draus werden. Wenn der Schüler dann auf dem Schulhof wegen des sich ergebenden Konfliktpotential nicht Beten kann - Pech gehabt.
(Wobei ich hier pädagogische Maßnahmen gegenüber den Schülern, die für diesen Konflikt verantwortlich sind, angemessen fände.)
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Myron Mereoplethyntikologe
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3632
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(#1370218) Verfasst am: 01.10.2009, 00:08 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | Myron hat folgendes geschrieben: |
Mein Standpunkt ist jedenfalls, dass der schulische Raum kein Raum für religiöse Kulthandlungen sein soll. |
Persönlich bin ich mit der jetzigen Reglung zufrieden solange ich keine politische Mehrheit habe. Mir ist es lieber das die Christen nicht auf dumme Gedanken kommen. |
Der Zusatz "regelmäßig vollzogene religiöse Kulthandlungen" ist wichtig; denn einmalig oder vereinzelt vorkommendes Beten, das nicht fester Bestandteil eines offiziellen religiösen Verhaltenskodex wie desjenigen des Islams ist, ist nicht das Problem.
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Myron Mereoplethyntikologe
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3632
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(#1370221) Verfasst am: 01.10.2009, 00:13 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: |
Ich denke (mittlerweile) eigentlich dass auch gegen ein tägliches Gebet eines Schülers auf dem Schulhof nichts einzuwenden ist. Nur sollte die Schule eben keine Räumlichkeiten für Kulthandlungen zur Verfügung stellen. |
Dann müssen wir die orthodoxen Moslems auf den Schulgängen oder dem Schulhof beten lassen, wenn wir sie zum Beten nicht vors Schultor schicken wollen.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370224) Verfasst am: 01.10.2009, 00:20 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Hm. Jemand, dessen Weltanschauung (vermute ich jetzt mal) eher keine deutlichen Symbole kennt und auch keine rituellen Handlungen, möchte aus Gründen der strikten Neutralität, dass rituelle Handlungen religiöser Art in der Schule nicht erlaubt sind.
Es gibt da ein kleines gemeines Teufelchen, dass mir Zweifel an dieser Sorte Neutralität ins Ohr bläst. |
Spezifizier doch mal, wodrann dein Teufelchen genau zweifelt.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1370225) Verfasst am: 01.10.2009, 00:23 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: |
Ich denke (mittlerweile) eigentlich dass auch gegen ein tägliches Gebet eines Schülers auf dem Schulhof nichts einzuwenden ist. Nur sollte die Schule eben keine Räumlichkeiten für Kulthandlungen zur Verfügung stellen. |
Dann müssen wir die orthodoxen Moslems auf den Schulgängen oder dem Schulhof beten lassen, wenn wir sie zum Beten nicht vors Schultor schicken wollen. |
Ich sagte doch dass ich damit kein Problem hätte. Der Schulhof ist eben dazu da dass die Schüler ihren Pausenaktivitäten nachgehen, wenn Bete für irgendjemanden dazugehlrt dann meinetwegen. Nur lege ich Wert darauf dass für ihn die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen Schüler und ihre Pausenaktivitäten auch (insbesondere dass ihm dazu nur dieselben Mittel zur Verfügung stehen wie allen anderen auch). Wenn sich eine Schule findet die für jede Aktivität einen Raum bereitstellt, habe ich damit auch kein Problem, das könnte ich durchaus auch als neutral akzeptieren.
Mal was ganz anderes. Aus http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/24/0,3672,7900472,00.htm
Zitat: | Die Schule müsse zumutbare Bedingungen schaffen, die dem Kläger ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich ermöglichten, hieß es damals. |
Wie läuft das dann eigentlich mit der Aufsichtspflicht?
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370226) Verfasst am: 01.10.2009, 00:24 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | AlexJ hat folgendes geschrieben: | Bei der Schule treten aber einige Probleme auf. 1. Es ist öffentlicher Raum und deshalb Neutral(das gilt sowohl im positiven wie im negativen Sinne) 2. Es gibt eine Schulpflicht, das dem Schüler vorschreibt sein Zeit dort zu verbringen. |
Das mit der Schulpflicht ist das bessere Argument. Man kann da aber nur ganz lapidar zu sagen dass Schüler während der Schulzeit auch nicht der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit frönen dürfen, soweit die mit der Anwesenheit in der Schule und den damit einhergehenden Beschränkungen kollidiert. |
Aber nur wenn es mit den "zwangsläufigen Konsequenzen" kollidiert und das tut es nicht und kann es nicht weil die Schule als Institution(nicht Ort das verwechseln einige) neutral zu sein hat.
Sie kann also nicht einfach weil einige Menschen sich gestört fühlen Partei ergreifen. Was sie tun müsste um religiöse Handlungen allgemein zu verbieten.
Danol hat folgendes geschrieben: |
Dass es öffentlicher Raum ist stimmt zwar prinzipiell auch, der ist aber Zweckgebunden, d.h. nicht für jeden und für alles offenstehend. Dass da u.U. andere Regeln gelten als z.B. in Parkanlagen ist eigentlich klar. Ich traue der Schulverwaltung hier einfach die höhere Kompetenz bzgl. der Beurteilung des Konfliktpotentials und der Gefahr der Bildung von 'Glaubensinseln' (vgl. Link im ersten Beitrag) zu, als dem Gericht. |
Ich nicht. Denn die Schulleitung hat in meinen Augen bewiesen, das sie nicht in der Lage ist neutral zu bleiben und hat in diesem Fall Partei ergriffen und das aus rechtlicher Sicht noch die Falsche. Denn das sich einige soweit Unwohl fühlen, wenn der Junge in einer Ecke betet, das es zu einer Störung des Schulfriedens kommt, kann man dem Jungen nicht an lasten. Die eigentliche Störung des Schulfriedens entsteht also wenn nicht aktiv durch den Jungen sondern durch jene welche es nicht ertragen ihn Beten zusehen und deshalb den Schulfrieden stören.
Des weiteren ist die Entstehung von Glaubensinseln nicht verboten, besonders nicht in der Pause. Falls es der Schule nicht ins pädagogische Konzept passt muss sie pädagogische Maßnahmen ergreifen ein Verbot oder nur ungemütlich machen ist aber so nicht möglich.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1370230) Verfasst am: 01.10.2009, 00:32 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Myron hat folgendes geschrieben: | Gegen ein vereinzeltes spontanes Gebet im Schulgebäude oder auf dem Schulhof, das nicht fester Bestandteil eines offiziell geregelten rituellen Verhaltenskodex ist, der aus Prinzip täglich in die Tat umgesetzt wird, ist freilich nichts einzuwenden. |
Ich denke (mittlerweile) eigentlich dass auch gegen ein tägliches Gebet eines Schülers auf dem Schulhof nichts einzuwenden ist. Nur sollte die Schule eben keine Räumlichkeiten für Kulthandlungen zur Verfügung stellen. Ebenso sollte es eben dabei bleiben dass ein Schüler privat für sich beten kann und keine Veranstaltungen wie Gottesdienste draus werden. Wenn der Schüler dann auf dem Schulhof wegen des sich ergebenden Konfliktpotential nicht Beten kann - Pech gehabt.
(Wobei ich hier pädagogische Maßnahmen gegenüber den Schülern, die für diesen Konflikt verantwortlich sind, angemessen fände.) |
Dem steht wieder der Schulfrieden entgegen. Da der Schulfrieden einen ganz wichtigen Stellenwert einnimmt, muss in so einem Fall Abhilfe geschaffen werden. Die Schulleitung hat in diesem Fall damit argumentiert, das der Junge deshalb nicht beten beten darf. Das geht aber nur wenn gar keine andere Abhilfe möglich ist, weil der Konflikt hier primär nicht auf Seiten des Betenden Eskaliert sondern auf Seiten derjenigen, die sich dadurch gestört fühlen.
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Ladeeni Ex-Muslim & Kameltreiber
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 831
Wohnort: NRW
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(#1370239) Verfasst am: 01.10.2009, 01:45 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Myron hat folgendes geschrieben: | Hier ein Kommentar aus dem ZEIT-Blog:
Zitat: |
Diese Berliner Strategie ist meiner Meinung nach der sichere Weg in die Selbstaufgabe: Keinen ordentlichen (christlichen und islamischen) Religionsunterricht unter Aufsicht der Schulbehörde, dafür aber Preisgabe des öffentlichen Raums an die reaktionärsten Kräfte des Islams. | |
Der Kommentar dokumentiert tatsächlich vortrefflich etwas.
Nämlich welche "Strategie" Staat und Kirche/Religion verquicken möchte und welche das eben nicht tut. |
Ja, das stimmt!
Aber weiss jemand mehr über diese Schule? Wo liegt sie zum Beispiel? Wie hoch ist der "Ausländer"-Anteil?
_________________ Der bloggende Kameltreiber:
http://sa7rawi.blogspot.com/ (neu, bald auf Deutsch)
http://kameltreiber.blogspot.com (alt)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1370255) Verfasst am: 01.10.2009, 07:51 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Wo gibt es denn konkrete Anweisungen, Vorschriften, nach denen sich die Rechte auf freie Entfaltung, Religionsfreiheit etc., wozu Gebete gehören verbieten lassen. |
Diese Rechte werden ja nicht Verboten, es geht um das Verbot der Handlungen, die einem eine Religion u.U. vorschreiben kann. Ich sehe im Gegenteil eigentlich nicht, warum hier das Hausrecht nicht ausreichen sollte. Religionsfreiheit bedeutet doch nicht dass Du deine Kulthandlungen vollziehen kannst, egal in wessen Haus Du dich gerade aufhälst. Du musst auch Dein Recht auf Religionsfreiheit nicht aufgeben, nur weil Du in einem bestimmten Gebäude (nicht deine eigenen 4 Wände) nicht [beliebige Handlung einsetzen] vollziehen kannst. |
Es geht nicht um eine Privatwohnung, sondern um einen oeffentlichen Raum. Zu beten oder z.B. sich zu bekreuzigen, kann man hier nur verbieten, wenn solche Handlungen mit dem Bildungsauftrag der Schule kollidieren. Wenn einer mitten in der Mathestunde den Gebetsteppich rausholt, dann kann das der Mathelehrer schon untersagen, davon wird die Religionsfreiheit nicht beeintraechtigt. Wenn der gleiche Schueler in der grossen Pause irgendwo in einer Ecke betet, dann ist sowas zu gestatten. Und wenn offenkundiger Bedarf unter der Schuelerschaft auf irgendeinen Ort zum Gebet besteht, dann kann die Schule durchaus einen Raum dafuer einrichten. Ich wuesste nicht, was dem entgegenstuende. Es gibt ja auch Schulen, die einen Raum mit Billardtisch oder sowas einrichten um damit dem Bedarf von Schuelern, die z.B. wegen mangelnder Verkehrsanbindung nach Unterrichtsschluss laenger in der Schule festsitzen, gerecht zu werden. Man muss nicht aus allem 'ne Prinzipienfrage machen. |
es gibt schon nen unterschied zwischen nem gebet, dass zum auftakt ein lautes "gott ist groß" erfordert und ner tischtennisplatte nebst spielern.
einen raum fürs beten zu fordern ist vermessen. es kann und sollte vielmehr drum gebeten werden und bei ablehnung muss man mit der entscheidung leben - fertig.
ich würde wirklich gern mal wissen was wäre, wenn es um rechte ginge, die es sich nicht nehmen lassen wollen die 1. strophe des deutschlandliedes zu singen um mal nen passenderen vergleich zu bringen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Necromancer Kleingeist
Anmeldungsdatum: 22.10.2007 Beiträge: 565
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(#1370256) Verfasst am: 01.10.2009, 07:55 Titel: |
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Man kann sich wie man hier Seitenweise sieht, vortrefflich um einzelne Worte und Satzfragmente streiten. Fakt ist jedoch das dem Schüler per Gericht ein nicht für jeden zugänglicher Raum zur Verfügung gestellt werden muss. Und das aufgrund seines Glaubens.
Das bedeutet logischerweise das jeder andere Schüler mit einer anderen Glaubensrichtung dieses Privileg ebenfalls in Anspruch nehmen kann. Zumindest dahingehend solange es sich um angemessen große Religionsgemeinschaften handelt.
Hier gibt es sicherlich genug schlaue Köpfe die mir sagen können wieviele "große" verschiedene Glaubensgemeinschaften es gibt.
Im Extremfall müsste also eine kleine Schule eine Haus extra bauen damit es für alle zum ungestörten beten reicht.
Und wo enden die Forderungen der Gläubigen? Erst ein Räumchen, danach muss ein Fenster her das nach Mekka zeigt oder ein Rauchabzug wegen der Räucherstäbchen. Vielleicht noch ein Opferaltat denn ohne gehts nicht?
Wem das übertrieben erscheint der begreift einfach nicht das eine Schule eine komplett andere Verpflichtung in Deutschland hat als Gebetsräume oder ander Hobbydinge zur Verfügung zu stellen. Und ne jetzt bitte nicht mit der rechten Ecke anfangen. Als die Schulpflicht im Gesetz verankert wurde war der Auftrag der Schule klar umrissen.
Sollen man das heute aufgeben? Und wenn ja - wofür? Und wieweit sollte man es aufgeben? Und wäre das wirklich sinnvoll, bezogen auf schulische Einrichtungen? Das sind doch die Fragen.
Warum sollte es mich stören wenn ein Islamist, Hindu, Christ oder was weis ich betet? Nur bitte man sollte immer im Kontext bleiben. Kaufhäuser, Schwimmbäder, Vergnügungsparks stellen auch keine Gebetsräume zur Verfügung. Und das einfach deshalb weil diese Einrichtungen zweckgebunden sind.
_________________ Viele Gedenkminuten hätten durch Denkminuten verhindert werden können. (H.v.D.)
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1370261) Verfasst am: 01.10.2009, 08:07 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Myron hat folgendes geschrieben: |
Stehen religiöse Verhaltensvorschriften an den öffentlichen Schulen über säkularen Verhaltensvorschriften? |
Sofern diese Vorschriften kein Rechtsgut schützen, dass höher zu werten ist als die Religionsfreiheit: Ja. |
Bitte? Seit wann haben religiöse Verhaltensvorschriften an staatlichen Institutionen überhaupt einen Stellenwert? Das sie gar über geltenden weltlichen Vorschriften stehen ist mir auch ganz neu. Quelle? |
Art 4 GG. Die Religonsfreiheit darf nur zu Gunsten eines Rechtsguts eingeschränkt werden, das IM KONKRETEN FALL höher zu werten ist, als die Religionsfreiheit. Und auch wenn das manchem nicht passt: Diese hat einen sehr hohen Stellenwert in der Verfassung.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1370267) Verfasst am: 01.10.2009, 08:24 Titel: |
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der öffentliche friede ist im falle einer äußerung für eine religion nicht gefährdet?
denn im falle einer äußerung gegen eine religion bewirkt sie ja bereits die eignung einer gefährdung, mit entsprechenden folgen durch unsere eifrige exekutive.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1370270) Verfasst am: 01.10.2009, 08:31 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich würde wirklich gern mal wissen was wäre, wenn es um rechte ginge, die es sich nicht nehmen lassen wollen die 1. strophe des deutschlandliedes zu singen um mal nen passenderen vergleich zu bringen. |
Das ist kein "passender Vergleich", das ist ganz einfach nur Nazikeule.
_________________ Defund the gender police!!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1370272) Verfasst am: 01.10.2009, 08:33 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich würde wirklich gern mal wissen was wäre, wenn es um rechte ginge, die es sich nicht nehmen lassen wollen die 1. strophe des deutschlandliedes zu singen um mal nen passenderen vergleich zu bringen. |
Das ist kein "passender Vergleich", das ist ganz einfach nur Nazikeule. |
iwo. ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil".
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1370274) Verfasst am: 01.10.2009, 08:40 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich würde wirklich gern mal wissen was wäre, wenn es um rechte ginge, die es sich nicht nehmen lassen wollen die 1. strophe des deutschlandliedes zu singen um mal nen passenderen vergleich zu bringen. |
Das ist kein "passender Vergleich", das ist ganz einfach nur Nazikeule. |
iwo. ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil". |
Schwachsinn.
_________________ Defund the gender police!!
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1370275) Verfasst am: 01.10.2009, 08:40 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich würde wirklich gern mal wissen was wäre, wenn es um rechte ginge, die es sich nicht nehmen lassen wollen die 1. strophe des deutschlandliedes zu singen um mal nen passenderen vergleich zu bringen. |
Das ist kein "passender Vergleich", das ist ganz einfach nur Nazikeule. |
iwo. ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil". |
Etwas empörend zu finden ist und bleibt aber kein ausreichender Grund für ein Verbot oder eine Einschränkung.
Was wenn jemand es ebenso empörend findet, wenn zwei Schüler unterschiedlicher Hautfarbe oder gleichen Geschlechts Händchen halten? Auch verbieten?
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Marcellinus Outsider
Anmeldungsdatum: 27.05.2009 Beiträge: 7429
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(#1370291) Verfasst am: 01.10.2009, 09:34 Titel: |
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Ladeeni hat folgendes geschrieben: | Aber weiss jemand mehr über diese Schule? Wo liegt sie zum Beispiel? Wie hoch ist der "Ausländer"-Anteil? |
Zitat: | Yunus M. besucht das Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding, eine Schule mit Kindern aus 29 verschiedenen Ländern. Von den Siebtklässlern stammen 98 Prozent aus Einwandererfamilien.
Quelle: Spiegel Online |
_________________ "Mangel an historischem Sinn ist der Erbfehler aller Philosophen ... Alles aber ist geworden;
es gibt keine ewigen Tatsachen: sowie es keine absoluten Wahrheiten gibt."
Friedrich Nietzsche
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1370302) Verfasst am: 01.10.2009, 10:08 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich würde wirklich gern mal wissen was wäre, wenn es um rechte ginge, die es sich nicht nehmen lassen wollen die 1. strophe des deutschlandliedes zu singen um mal nen passenderen vergleich zu bringen. |
Das ist kein "passender Vergleich", das ist ganz einfach nur Nazikeule. |
iwo. ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil". |
Etwas empörend zu finden ist und bleibt aber kein ausreichender Grund für ein Verbot oder eine Einschränkung. |
wenn dieses "etwas" strafbar ist schon.
Zitat: | Was wenn jemand es ebenso empörend findet, wenn zwei Schüler unterschiedlicher Hautfarbe oder gleichen Geschlechts Händchen halten? Auch verbieten? |
unsinn. die ethische begründung möchte ich sehen, die den hitlergruß und ein szenario wie deines gleichermaßen verbietet. merkst du eigentlich noch was?
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1370303) Verfasst am: 01.10.2009, 10:09 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich würde wirklich gern mal wissen was wäre, wenn es um rechte ginge, die es sich nicht nehmen lassen wollen die 1. strophe des deutschlandliedes zu singen um mal nen passenderen vergleich zu bringen. |
Das ist kein "passender Vergleich", das ist ganz einfach nur Nazikeule. |
iwo. ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil". |
Schwachsinn. |
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Rasmus entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst
Anmeldungsdatum: 20.05.2004 Beiträge: 17559
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(#1370313) Verfasst am: 01.10.2009, 10:40 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Rasmus hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
ich würde wirklich gern mal wissen was wäre, wenn es um rechte ginge, die es sich nicht nehmen lassen wollen die 1. strophe des deutschlandliedes zu singen um mal nen passenderen vergleich zu bringen. |
Das ist kein "passender Vergleich", das ist ganz einfach nur Nazikeule. |
iwo. ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil". |
Etwas empörend zu finden ist und bleibt aber kein ausreichender Grund für ein Verbot oder eine Einschränkung. |
wenn dieses "etwas" strafbar ist schon. |
Nein, auch dann ist es völlig irrelevant, ob das jemand empörend findet.
Zitat: | Zitat: | Was wenn jemand es ebenso empörend findet, wenn zwei Schüler unterschiedlicher Hautfarbe oder gleichen Geschlechts Händchen halten? Auch verbieten? |
unsinn. die ethische begründung möchte ich sehen, die den hitlergruß und ein szenario wie deines gleichermaßen verbietet. merkst du eigentlich noch was? |
Derjenige der hier nichts merkt, bist wohl eher Du.
Du hast versucht, Deine Empörung als Begründung zu verkaufen. Ich zeige Dir lediglich auf, wie unsinnig das ist. Ich habe nie behauptet, dass die Situationen äquivalent wären oder dergleichen. Ich lehne nur Deine Argumentation ab - und Du versuchst jetzt, auf andere Gründe auszuweichen.
Und wenn das laute Singen der ersten Strophe des Deutschlandliedes illegal sein sollte - so what? Das ist ein völlig anderes Argument und hat doch keinerlei Einfluss darauf, ob nun jemand beten darf oder nicht.
_________________ Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#1370315) Verfasst am: 01.10.2009, 10:41 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil". |
Islam ist keine Religion sondern ein Verbrechen.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1370316) Verfasst am: 01.10.2009, 10:47 Titel: |
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GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil". |
Islam ist keine Religion sondern ein Verbrechen. |
eine religion ist kein verbrechen. genausowenig kann eine meinung ein verbrechen sein.
aber offensichtlich ist hier mehrheitlich der öffentliche frieden keine sache, die allgemein definiert ist, sondern auf bestimmte meinungen und äußerungen subjektiv angewendet wird.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1370318) Verfasst am: 01.10.2009, 10:53 Titel: |
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Rasmus hat folgendes geschrieben: | Du hast versucht, Deine Empörung als Begründung zu verkaufen. Ich zeige Dir lediglich auf, wie unsinnig das ist. Ich habe nie behauptet, dass die Situationen äquivalent wären oder dergleichen. Ich lehne nur Deine Argumentation ab - und Du versuchst jetzt, auf andere Gründe auszuweichen. |
meine argumentation ist schlüssig, denn ich habe die empörung auf eine ethische grundlage gestellt, die bei deinen beispielen fehlt. daher hat dein einwand auch keine basis.
Zitat: | Und wenn das laute Singen der ersten Strophe des Deutschlandliedes illegal sein sollte - so what? Das ist ein völlig anderes Argument und hat doch keinerlei Einfluss darauf, ob nun jemand beten darf oder nicht. |
sollte ich der einzige sein, der beide äußerungen als ähnlich beleidigend und störend empfindet, müsste ich wohl damit leben. der öffentliche friede wird durch mich allein sicher nicht gestört...
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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GermanHeretic Individualoptimist & Kulturpessimist
Anmeldungsdatum: 16.06.2004 Beiträge: 4932
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(#1370321) Verfasst am: 01.10.2009, 10:55 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ich finde "gott ist groß" einfach nur ebenso empörend wie "sieg heil". |
Islam ist keine Religion sondern ein Verbrechen. |
eine religion ist kein verbrechen. genausowenig kann eine meinung ein verbrechen sein. |
Das war auch mehr ironisch gemeint, um ein weiteren argumentum ad hitlerum zu liefern.
Aber ganz ehrlich, gerade beim Islam habe ich enorme Probleme, dessen Spinnereien mit Religionsfreiheit zu entschuldigen. Eine Rotzblage, die ihren Hintern rituell in die Luft halten möchte, ist ja gearde noch zu ertragen, aber ein "allahu ackbar" verletzt meine Gefühle mindestens so stark wie eine geschändete Hostie die eines Katholiken. Was alles gute Gründe sind, seine Religion nicht ostentativ in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
_________________ "Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Roydans auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.09.2009 Beiträge: 39
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(#1370331) Verfasst am: 01.10.2009, 11:11 Titel: |
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isn schwieriges Thema!
einerseits soll der junge beten wo er will!
andererseits zeigt er schon dadurch dass er Klage einreicht, dass er nicht bereit ist die sache klein und Privat zu halten sondern dass er gewillt ist für sein kleines Gebet einen Imam einzuladen!
Er benötigt jetzt also einen privaten gebetsraum?!
und wahrscheinlich muss er zu Zeiten beten in denen gerade Unterricht ist!
und wenn jemand behauptet erkönne nur beten wenn er von einer bestimmten Livemusik umgeben ist?! muss dann die schule ein Orchester bestellen?
Aber ich denke, man sollte erst mal abwarten/Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird!
In gewisser Weise geb ich dem Jungen recht! Natürlich hat er ein Recht auf sein eigenes Gebet!
Ich habe allerdings den Verdacht, dass er sein Gebet deshalb mit Teppich und allem drum und dran zelebriert hat, um aufzufallen; d.h. es ging ihm möglicherweise von anfang an darum widerspruch zu provozieren und in diesem Fall muss klar sein > die Schule ist eine Schule und kein Kloster
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Roydans auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.09.2009 Beiträge: 39
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(#1370341) Verfasst am: 01.10.2009, 11:24 Titel: |
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Necromancer hat folgendes geschrieben: | Man kann sich wie man hier Seitenweise sieht, vortrefflich um einzelne Worte und Satzfragmente streiten. Fakt ist jedoch das dem Schüler per Gericht ein nicht für jeden zugänglicher Raum zur Verfügung gestellt werden muss. Und das aufgrund seines Glaubens.
Das bedeutet logischerweise das jeder andere Schüler mit einer anderen Glaubensrichtung dieses Privileg ebenfalls in Anspruch nehmen kann. Zumindest dahingehend solange es sich um angemessen große Religionsgemeinschaften handelt.
Hier gibt es sicherlich genug schlaue Köpfe die mir sagen können wieviele "große" verschiedene Glaubensgemeinschaften es gibt.
Im Extremfall müsste also eine kleine Schule eine Haus extra bauen damit es für alle zum ungestörten beten reicht.
Und wo enden die Forderungen der Gläubigen? Erst ein Räumchen, danach muss ein Fenster her das nach Mekka zeigt oder ein Rauchabzug wegen der Räucherstäbchen. Vielleicht noch ein Opferaltat denn ohne gehts nicht?
Wem das übertrieben erscheint der begreift einfach nicht das eine Schule eine komplett andere Verpflichtung in Deutschland hat als Gebetsräume oder ander Hobbydinge zur Verfügung zu stellen. Und ne jetzt bitte nicht mit der rechten Ecke anfangen. Als die Schulpflicht im Gesetz verankert wurde war der Auftrag der Schule klar umrissen.
Sollen man das heute aufgeben? Und wenn ja - wofür? Und wieweit sollte man es aufgeben? Und wäre das wirklich sinnvoll, bezogen auf schulische Einrichtungen? Das sind doch die Fragen.
Warum sollte es mich stören wenn ein Islamist, Hindu, Christ oder was weis ich betet? Nur bitte man sollte immer im Kontext bleiben. Kaufhäuser, Schwimmbäder, Vergnügungsparks stellen auch keine Gebetsräume zur Verfügung. Und das einfach deshalb weil diese Einrichtungen zweckgebunden sind. |
Genau das meine ich! wo bleibt die Klage, dass Muslime nicht einkaufen gehen können, weil Karstadt keinen Gebetsraum vorhält??
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