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Gebetsraum für Schüler
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371090) Verfasst am: 02.10.2009, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

missionierung ist teil der freien religionsausübung und sorgt dafür, dass sich religion ausbreitet. du findest missionierung von religion gut und wichtig aber religion zum kotzen?
sorry, aber da komm ich nicht mehr mit.


Ich komm auch nicht mehr mit, was Du mir alles so unterstellst.

Ich fordere Dich hiermit höflich, aber nachdrücklich auf, künftig solche verleumderischen üblen Nachreden doch künftig bitte zu unterlassen.


sorry, aber missionierung ist teil der freien religionsausübung.


Ja aber nur weil Noseman das RECHT auf freie Religionsausübung richtig und gut findet, bedeutet das noch lange nicht das er das was Leute mit diesem Recht machen, für gut und richtig findet.

Es mangelt einfach an Logik.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1371093) Verfasst am: 02.10.2009, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

missionierung ist teil der freien religionsausübung und sorgt dafür, dass sich religion ausbreitet. du findest missionierung von religion gut und wichtig aber religion zum kotzen?
sorry, aber da komm ich nicht mehr mit.


Ich komm auch nicht mehr mit, was Du mir alles so unterstellst.

Ich fordere Dich hiermit höflich, aber nachdrücklich auf, künftig solche verleumderischen üblen Nachreden doch künftig bitte zu unterlassen.


sorry, aber missionierung ist teil der freien religionsausübung.


Nö. Wenn mich jemand damit belästigt, ist das ggf. Nötigung, Stalking und wassweissich. Das ist nicht "freie Religionsausübung".

Abgesehen davon: selbst wenn tasächlich "missionierung [...] teil der freien religionsausübung" wäre, steht in keinem Einzigen meiner 26000+ Beiträge irgendwo ein einziger Satz davon, das ich das "gut und wichtig "fände".

Also lass den und analogen Quatsch mir gegenüber doch künftig einfach bitte.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371094) Verfasst am: 02.10.2009, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

missionierung ist teil der freien religionsausübung und sorgt dafür, dass sich religion ausbreitet. du findest missionierung von religion gut und wichtig aber religion zum kotzen?
sorry, aber da komm ich nicht mehr mit.


Ich komm auch nicht mehr mit, was Du mir alles so unterstellst.

Ich fordere Dich hiermit höflich, aber nachdrücklich auf, künftig solche verleumderischen üblen Nachreden doch künftig bitte zu unterlassen.


sorry, aber missionierung ist teil der freien religionsausübung.


Ja aber nur weil Noseman das RECHT auf freie Religionsausübung richtig und gut findet, bedeutet das noch lange nicht das er das was Leute mit diesem Recht machen, für gut und richtig findet.

Es mangelt einfach an Logik.


er findet es doof was sie mit dem recht machen? na sie nutzen es!
man darf das recht haben etwas zu tun dieses aber nicht nutzen?

bitte erklär mir mal diese logik.
_________________
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371095) Verfasst am: 02.10.2009, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


er findet es doof was sie mit dem recht machen? na sie nutzen es!
man darf das recht haben etwas zu tun dieses aber nicht nutzen?

bitte erklär mir mal diese logik.


Mit den Augen rollen Falsch. Ich finde das was du sagst ist blöd, trotzdem bin ich für dein Recht auf Meinungsfreiheit. Klingelst jetzt.

Wenn ich deinen letzten Satz Umformulieren darf:
Man darf das recht haben etwas zu tun und darf es auch tun, aber es wäre mir Lieber wenn er es nicht nutzen würde.(zumindest nicht so)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1371096) Verfasst am: 02.10.2009, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


er findet es doof was sie mit dem recht machen? na sie nutzen es!


Ich find es ja auch Scheisse, dass Du hier offenbar ein Recht hast, wiederholt völligen Müll über mich zu labern. Aber ich gönn es Dir. Wenn ich das nicht tun würde, müsste ich halt irgendwie "juristisch" intervenieren.


L.E.N. hat folgendes geschrieben:

man darf das recht haben etwas zu tun dieses aber nicht nutzen?


Das ergibt keinen für mich erkennbaren Sinn im Kontext Deiner vorangegangenen Worte.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371098) Verfasst am: 02.10.2009, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

missionierung ist teil der freien religionsausübung und sorgt dafür, dass sich religion ausbreitet. du findest missionierung von religion gut und wichtig aber religion zum kotzen?
sorry, aber da komm ich nicht mehr mit.


Ich komm auch nicht mehr mit, was Du mir alles so unterstellst.

Ich fordere Dich hiermit höflich, aber nachdrücklich auf, künftig solche verleumderischen üblen Nachreden doch künftig bitte zu unterlassen.


sorry, aber missionierung ist teil der freien religionsausübung.


Nö. Wenn mich jemand damit belästigt, ist das ggf. Nötigung, Stalking und wassweissich. Das ist nicht "freie Religionsausübung".

Abgesehen davon: selbst wenn tasächlich "missionierung [...] teil der freien religionsausübung" wäre, steht in keinem Einzigen meiner 26000+ Beiträge irgendwo ein einziger Satz davon, das ich das "gut und wichtig "fände".

Also lass den und analogen Quatsch mir gegenüber doch künftig einfach bitte.


missionierung "wäre" nicht teil der freien religionsausübung, sondern ist es.
du darfst es übrigens unterlassen meine kritik an der duldung von werbung für einen glauben als "total bescheuert" zu bezeichnen.
_________________
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1371101) Verfasst am: 02.10.2009, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
du darfst es übrigens unterlassen meine kritik an der duldung von werbung für einen glauben als "total bescheuert" zu bezeichnen.


Ich habe nicht d"eine kritik an der duldung von werbung für einen glauben als "total bescheuert" " bezeichnet.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


missionierung "wäre" nicht teil der freien religionsausübung, sondern ist es.


Ist es mE nicht, ist aber auch egal, denn wie gesagt: auch wenn es das wäre berechtigt es Dich nicht, mich damit zu verleumden, dass ich sowas begrüßen würde.

Für mich ist hier mit Dir EOD, denn da morgen Läden zu sind, muss ich jetzt doch noch mal einkaufen gehen. Ich habe die vage Hoffnung, dass wenn ich zurückkomme ich den alten L.E.N. vorfinde, der mir wenigstens zugestehen kann, dass ich kein Freund des Islams bin, sondern das was ich schreibe aus ganz anderen Erwägungen heraus tue.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371106) Verfasst am: 02.10.2009, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


er findet es doof was sie mit dem recht machen? na sie nutzen es!
man darf das recht haben etwas zu tun dieses aber nicht nutzen?

bitte erklär mir mal diese logik.


Mit den Augen rollen Falsch. Ich finde das was du sagst ist blöd, trotzdem bin ich für dein Recht auf Meinungsfreiheit. Klingelst jetzt.

Wenn ich deinen letzten Satz Umformulieren darf:
Man darf das recht haben etwas zu tun und darf es auch tun, aber es wäre mir Lieber wenn er es nicht nutzen würde.(zumindest nicht so)


eine blöde äusserung ist nicht analog zu nem missionierungsversuch.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
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Wohnort: Köln

Beitrag(#1371107) Verfasst am: 02.10.2009, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


er findet es doof was sie mit dem recht machen? na sie nutzen es!
man darf das recht haben etwas zu tun dieses aber nicht nutzen?

bitte erklär mir mal diese logik.


Mit den Augen rollen Falsch. Ich finde das was du sagst ist blöd, trotzdem bin ich für dein Recht auf Meinungsfreiheit. Klingelst jetzt.

Wenn ich deinen letzten Satz Umformulieren darf:
Man darf das recht haben etwas zu tun und darf es auch tun, aber es wäre mir Lieber wenn er es nicht nutzen würde.(zumindest nicht so)


eine blöde äusserung ist nicht analog zu nem missionierungsversuch.


Argh Stellst du sich dumm oder was soll der Quatsch?

Für ein Recht zu sein bedeutet nicht das man das Nutzen des Rechts auch gut findet.

Z.B. kann ich für dein Recht auf Meinugsfreiheit sein ohne, das ich die Art wie du es nutzt gut finden muss.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1371110) Verfasst am: 02.10.2009, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Für mich ist hier mit Dir EOD, denn da morgen Läden zu sind, muss ich jetzt doch noch mal einkaufen gehen. Ich habe die vage Hoffnung, dass wenn ich zurückkomme ich den alten L.E.N. vorfinde, der mir wenigstens zugestehen kann, dass ich kein Freund des Islams bin, sondern das was ich schreibe aus ganz anderen Erwägungen heraus tue.


angenommen.
kannst du deine erwägungen bei gelegenheit erläutern? das könnte meinem verständnis helfen.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371111) Verfasst am: 02.10.2009, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Ja aber nur weil Noseman das RECHT auf freie Religionsausübung richtig und gut findet, bedeutet das noch lange nicht das er das was Leute mit diesem Recht machen, für gut und richtig findet.


Man kann die positive Religionsfreiheit an sich gutheißen, aber bestreiten, dass religiöse Personen grundsätzlich berechtigt sind, ihren Glauben überall dort zu praktizieren, wo sie es wollen.

Gebetsplätze sind an öffentlichen Schulen buchstäblich deplatziert, und man kann von den Moslems so viel Bereitschaft zur Anpassung an den weltlichen Staat, die weltliche Gesellschaft erwarten, dass sie sich dem fügen.


Zuletzt bearbeitet von Myron am 02.10.2009, 20:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1371114) Verfasst am: 02.10.2009, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Wer dieses Urteil im Rahmen unserer Rechtsordnung richtig findet, muss persönlich nicht die Einrichtung von Gebetsräumen befürworten.


ich finde das zeitweilige zurverfügungstellen von räumen um dort zu beten in ordnung,

Dann verstehe ich Deine Aufregung über die Entscheidung des VG Berlin nicht. Genau das hat das Gericht entschieden.
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
jedoch nicht die einrichtung spezieller gebetsräume.

Das stand gar nicht zur Debatte.

Kann sein, dass das schon mal geschrieben wurde. Ich komme gerade mit dem Mitlesen im Thread nur ein bisschen oberflächlich mit. Aber ich finde, das kann man ruhig auch nochmal erwähnen, wenn es darüber offenbar Missverständnisse gibt.
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Woran du dein Herz hängest, das ist dein Gott - Martin Luther -

Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#1371117) Verfasst am: 02.10.2009, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
tagesspiegel hat folgendes geschrieben:
Der schulpolitische Sprecher der Grünen, Öczan Mutlu, zeigte sich „irritiert“ über das Urteil: „Ich kenne kein Land außer dem Iran, in dem Gebetsräume an der Schule möglich sind. Das sollte kein Vorbild für Deutschland sein.“


und die fdp bildungsexpertin spricht von einem "klugen urteil".
mich wundert garnichts mehr.


Hahahah, selbst in Saudi-Arabien wird auf dem Schulhof bzw. Sportsaal gebetet, der kurzerhand in einen Gebetsraum verwandelt wird!
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#1371118) Verfasst am: 02.10.2009, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
übrigens:

Geteiltes Echo zum Gebetsraum-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hat folgendes geschrieben:
"Das Recht auf freie Religionsausübung wurde gestärkt." So bewertete der Sprecher des Koordinationsrates der Muslime, Ayyub Axel Köhler [ Ausrufezeichen] , das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. Es erlaubt einem muslimischen Jugendlichen, einmal täglich außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule zu beten. Der Grünen-Politiker Özcan Mutlu kritisierte das Urteil im Deutschlandradio Kultur als ein integrationspolitisch falsches Signal. Die Bundestagsfraktion der Union will, dass Räume an Schulen nicht nur für Muslime bereitgestellt werden. Als Beispiel nannte sie den Andachtsraum im Bundestag.



der schiitische schächt-fan ist zufrieden. ich lass das mal unkommentiert...


Wer ist Schiit? Ist er Fan von Schächten von Schiiten?
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371122) Verfasst am: 02.10.2009, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:

Hahahah, selbst in Saudi-Arabien wird auf dem Schulhof bzw. Sportsaal gebetet, der kurzerhand in einen Gebetsraum verwandelt wird!


Natürlich sind die Moslems nicht so dumm, den Bau einer kleinen Moschee auf dem Schulgelände zu verlangen.
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Ladeeni
Ex-Muslim & Kameltreiber



Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 831
Wohnort: NRW

Beitrag(#1371125) Verfasst am: 02.10.2009, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Übrigens, in meinen Augen steht noch nicht fest, dass es keine theologische Lösung des Gebetsproblems geben kann. Denn im islamischen Recht gibt es bereits Ausnahmeregeln, die die Moslems unter besonderen, widrigen Umständen von ihrer Gebetspflicht entbinden. Was genau als entschuldigender Grund für das Auslassen eines Gebetes gilt, ist Auslegungssache, und es ist keineswegs so, dass es dazu unter den islamischen Theologen keine unterschiedlichen Auffassungen gibt. Die Behauptung, dass es aus Sicht der islamischen Theologie absolut keine Möglichkeit gäbe, auf das Beten während der Schulzeit ausnahmsweise zu verzichten, ist also anzuzweifeln!


Ja, du hast recht!

Aber viele Muslim-Funktionäre und Imame wollen, dass das Leben in Deutschland mehr kompatibel wird. Und hier bietet sich eine große Chance dar. Deswegen wird oft vom politischen Islam gesprochen.

Ich habe Geschichten gehört, wo ein Imam damit einverstanden waren, dass muslimsiche Mädchen in einer deutschen Schule kein Kopftuch tragen dürfen. Aber Ayyub Axel Köhler oder Ibrahim Al-Zayat wird das anders sehen.

Also ist die Sache nicht so einfach!
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371127) Verfasst am: 02.10.2009, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Ja aber nur weil Noseman das RECHT auf freie Religionsausübung richtig und gut findet, bedeutet das noch lange nicht das er das was Leute mit diesem Recht machen, für gut und richtig findet.


Man kann die positive Religionsfreiheit an sich gutheißen, aber bestreiten, dass religiöse Personen grundsätzlich berechtigt sind, ihren Glauben überall dort zu praktizieren, wo sie es wollen.


Man sollte aber gute Gründe dafür liefern, warum sie an einem bestimmten Ort nicht dürfen sollten.

Myron hat folgendes geschrieben:

Gebetsplätze sind an öffentlichen Schulen buchstäblich deplatziert, und man kann von den Moslems so viel Bereitschaft zur Anpassung an den weltlichen Staat, die weltliche Gesellschaft erwarten, dass sie sich dem fügen.


Geschockt Jetzt wird es gruselig. Bei dem was du schreibst läuft es mir kalt den Rücken runter. Unsere Gesellschaft ist vieles aber nicht überwiegend weltlich verhaftet. Es gibt in Deutschland mehr Menschen mit Religionszugehörigkeit als ohne. Deine Argumentation läuft wenn man sie korrigiert darauf hinaus, das man sich am Christentum orientieren muss(etwa 55%+ der Bevölkerung).
Damit wäre jegliches Bekunden des Atheismus in der öffentlichkeit bzw. öffentlichen Gebäuden fehl am Platz, weil von den Atheisten so viel Bereitschaft zur Anpassung an die christliche Gesellschaft zu erwarten ist, dass sie sich dem fügen. Pillepalle
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371128) Verfasst am: 02.10.2009, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


er findet es doof was sie mit dem recht machen? na sie nutzen es!
man darf das recht haben etwas zu tun dieses aber nicht nutzen?

bitte erklär mir mal diese logik.


Mit den Augen rollen Falsch. Ich finde das was du sagst ist blöd, trotzdem bin ich für dein Recht auf Meinungsfreiheit. Klingelst jetzt.

Wenn ich deinen letzten Satz Umformulieren darf:
Man darf das recht haben etwas zu tun und darf es auch tun, aber es wäre mir Lieber wenn er es nicht nutzen würde.(zumindest nicht so)


eine blöde äusserung ist nicht analog zu nem missionierungsversuch.


Argh Stellst du sich dumm oder was soll der Quatsch?

Für ein Recht zu sein bedeutet nicht das man das Nutzen des Rechts auch gut findet.

Z.B. kann ich für dein Recht auf Meinugsfreiheit sein ohne, das ich die Art wie du es nutzt gut finden muss.


missionierung ist keine "art der nutzung der freien religionsausübung" sondern elementarer teil dieser sowohl im islam als auch im christentum.
wenn jemand nur blödsinn erzählt will er nicht, dass ich deshalb meine weltanschauung ändere, er drängt mir nicht seine meinung als alleingültig auf und hat kein sendungsbewusstsein.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371131) Verfasst am: 02.10.2009, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ladeeni hat folgendes geschrieben:

Aber viele Muslim-Funktionäre und Imame wollen, dass das Leben in Deutschland mehr kompatibel wird. Und hier bietet sich eine große Chance dar. Deswegen wird oft vom politischen Islam gesprochen.


Es gibt viele Moslems in Deutschland, die es für keine Todsünde halten, wenn nicht fünfmal am Tag streng nach orthodoxer Vorschrift gebetet wird, oder wenn man zwar fünfmal am Tag betet, sich aber nicht genau an den orthodoxen Zeitplan hält, sondern es flexibel handhabt. (Und ist Allah nicht eh allgütig und allbarmherzig ...)
Das Problem ist, dass diejenigen, die am vehementesten ihr Recht auf (absolut) freie Religionsausübung einfordern und gerichtlich erstreiten wollen, dem reaktionären, antisäkular gesinnten Lager angehören, das selbst auf die Moslems, die eine modernere, liberalere Interpretation des islamischen Rechts befürworten, einen großen Druck ausübt.


Zuletzt bearbeitet von Myron am 02.10.2009, 20:41, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371138) Verfasst am: 02.10.2009, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:

Den Standpunkt, dass die Einführung der Theokratie völlig in Ordnung wäre, wenn sich die Bevölkerungsmehrheit dafür entscheiden würde, teile ich absolut nicht.

Das dachte ich mir. Vielleicht solltest du deine Argumente überarbeiten, denn solange sie genau dafür genutzt werden können(und eigentlich auch viel besser passen) sind sie Schrott oder du wartest halt ein paar Jahre bis die Zahl der Konfessionlosen sich erhöht hat und rufst dann eine Anti-Theokratie sprich die Diktatur des Atheismus aus.


Im Vergleich damit, dass Atheisten wie ich in einer islamischen Theokratie nicht mal ein Lebensrecht hätten, genießen die Moslems in Deutschland paradiesische Entfaltungsmöglichkeiten—selbst ohne das Recht zur Ausführung ihrer Gebetsrituale an öffentlichen Schulen!


Zuletzt bearbeitet von Myron am 02.10.2009, 22:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371142) Verfasst am: 02.10.2009, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


er findet es doof was sie mit dem recht machen? na sie nutzen es!
man darf das recht haben etwas zu tun dieses aber nicht nutzen?

bitte erklär mir mal diese logik.


Mit den Augen rollen Falsch. Ich finde das was du sagst ist blöd, trotzdem bin ich für dein Recht auf Meinungsfreiheit. Klingelst jetzt.

Wenn ich deinen letzten Satz Umformulieren darf:
Man darf das recht haben etwas zu tun und darf es auch tun, aber es wäre mir Lieber wenn er es nicht nutzen würde.(zumindest nicht so)


eine blöde äusserung ist nicht analog zu nem missionierungsversuch.


Argh Stellst du sich dumm oder was soll der Quatsch?

Für ein Recht zu sein bedeutet nicht das man das Nutzen des Rechts auch gut findet.

Z.B. kann ich für dein Recht auf Meinugsfreiheit sein ohne, das ich die Art wie du es nutzt gut finden muss.


missionierung ist keine "art der nutzung der freien religionsausübung" sondern elementarer teil dieser sowohl im islam als auch im christentum.


Doch sie ist eine Art. Denn nicht alle Christen und Moslems oder all die anderen welche das Recht auf freie Religionsausübung haben, nutzen dieses Recht um zu Missionieren. Ich wohlgemerkt schon, ich versuche andere davon zu überzeugen das es keinen Gott gibt und ich wüsste nicht warum ich mir dies verbieten lassen sollte, solange ich dabei nicht die Rechte anderer verletze.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

wenn jemand nur blödsinn erzählt will er nicht, dass ich deshalb meine weltanschauung ändere, er drängt mir nicht seine meinung als alleingültig auf und hat kein sendungsbewusstsein.


Das Spielt keine Rolle. Du hast behauptet das Noseman für das Missionieren ist, das ist schlicht Bullshit. Er ist höchsten Falls für das Recht auf Missionieren, solange dabei die Rechte andere nicht verletzt werden. Du scheinst einfach nicht in der Lage dies zu verstehen. Ich weiß nicht ob du einfach in falschen Kategorien denkst oder uns hier verarschen möchtest, aber lustig es jedenfalls nicht mehr, sondern einfach nur Blöd. Noch ein letztes Mal, für ein Recht zu sein, bedeutet noch lange nicht das man die Art wie manche dieses Recht nutzen gut heißt.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1371143) Verfasst am: 02.10.2009, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Wer dieses Urteil im Rahmen unserer Rechtsordnung richtig findet, muss persönlich nicht die Einrichtung von Gebetsräumen befürworten.


ich finde das zeitweilige zurverfügungstellen von räumen um dort zu beten in ordnung,

Dann verstehe ich Deine Aufregung über die Entscheidung des VG Berlin nicht. Genau das hat das Gericht entschieden.

ich finde nicht gut, dass die schule vorbehaltlos verpflichtet ist eie gebetsstätte zu errichten.
es wäre mir lieber wenn die schulleiterin wenn möglich aus kulanz bei bedarf einen freien raum bereitstellt.

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
jedoch nicht die einrichtung spezieller gebetsräume.

Das stand gar nicht zur Debatte.


nicht? oh, davon war ich ausgegangen.
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371147) Verfasst am: 02.10.2009, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Bei dem was du schreibst läuft es mir kalt den Rücken runter. Unsere Gesellschaft ist vieles aber nicht überwiegend weltlich verhaftet. Es gibt in Deutschland mehr Menschen mit Religionszugehörigkeit als ohne. Deine Argumentation läuft wenn man sie korrigiert darauf hinaus, das man sich am Christentum orientieren muss(etwa 55%+ der Bevölkerung).


Den Standpunkt, dass die Einführung der Theokratie völlig in Ordnung wäre, wenn sich die Bevölkerungsmehrheit dafür entscheiden würde, teile ich absolut nicht.


Das dachte ich mir. Vielleicht solltest du deine Argumente überarbeiten, denn solange sie genau dafür genutzt werden können(und eigentlich auch viel besser passen) sind sie Schrott oder du wartest halt ein paar Jahre bis die Zahl der Konfessionlosen sich erhöht hat und rufst dann eine Anti-Theokratie sprich die Diktatur des Atheismus aus.
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L.E.N.
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Beitrag(#1371153) Verfasst am: 02.10.2009, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich gehe jetzt nur noch auf einen teil deiner äusserung ein, da es auch mir langsam zu blöd wird.

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Er ist höchsten Falls für das Recht auf Missionieren, solange dabei die Rechte andere nicht verletzt werden.


der versuch der missionierung ist prinzipiell betrug bzw. verarsche, um mal in deiner sprache zu antworten. missionare bedienen sich keiner beweise, sondern des vertrauens zu den zu missionierenden um es dann zu missbrauchen.
jemanden davon zu überzeugen, dass es keinen gott gibt ist selbstverständlich keine missionierung, sondern aufklärung.
_________________
Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371155) Verfasst am: 02.10.2009, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Das dachte ich mir. Vielleicht solltest du deine Argumente überarbeiten, denn solange sie genau dafür genutzt werden können(und eigentlich auch viel besser passen) sind sie Schrott oder du wartest halt ein paar Jahre bis die Zahl der Konfessionlosen sich erhöht hat und rufst dann eine Anti-Theokratie sprich die Diktatur des Atheismus aus.


Quatsch! Die Forderung nach einer konsequenten Trennung von Staat und Religion in der schulischen Sphäre beinhaltet doch nicht die Forderung nach einer "Diktatur des Atheismus", d.h. nach einer generellen Abschaffung der positiven Religionsfreiheit.
Ich will nicht den Islam verbieten lassen, sondern nur das (regelmäßige) Praktizieren islamischer Gebetsrituale an öffentlichen Schulen.


Zuletzt bearbeitet von Myron am 02.10.2009, 21:06, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1371156) Verfasst am: 02.10.2009, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich gehe jetzt nur noch auf einen teil deiner äusserung ein, da es auch mir langsam zu blöd wird.

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Er ist höchsten Falls für das Recht auf Missionieren, solange dabei die Rechte andere nicht verletzt werden.


der versuch der missionierung ist prinzipiell betrug bzw. verarsche, um mal in deiner sprache zu antworten. missionare bedienen sich keiner beweise, sondern des vertrauens zu den zu missionierenden um es dann zu missbrauchen.
jemanden davon zu überzeugen, dass es keinen gott gibt ist selbstverständlich keine missionierung, sondern aufklärung.

Ein religiöser Mensch wird das vermutlich genau umgekehrt sehen.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1371159) Verfasst am: 02.10.2009, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich gehe jetzt nur noch auf einen teil deiner äusserung ein, da es auch mir langsam zu blöd wird.

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Er ist höchsten Falls für das Recht auf Missionieren, solange dabei die Rechte andere nicht verletzt werden.


der versuch der missionierung ist prinzipiell betrug bzw. verarsche, um mal in deiner sprache zu antworten. missionare bedienen sich keiner beweise, sondern des vertrauens zu den zu missionierenden um es dann zu missbrauchen.
jemanden davon zu überzeugen, dass es keinen gott gibt ist selbstverständlich keine missionierung, sondern aufklärung.

Ein religiöser Mensch wird das vermutlich genau umgekehrt sehen.


das darf er auch, er hat dabei allerdings unrecht.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1371163) Verfasst am: 02.10.2009, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:

Man sollte aber gute Gründe dafür liefern, warum sie an einem bestimmten Ort nicht dürfen sollten.


Ein Grund ist, dass durch die Bereitstellung von Gebetsräumen oder -plätzen desintegrative Tendenzen in die Schulen injiziert werden, die dem Zusammenleben und -lernen abträglich sind.
Die Auffassung des Berliner Gerichts, dass dies nicht der Fall wäre, teile ich nicht.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1371165) Verfasst am: 02.10.2009, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:

Das dachte ich mir. Vielleicht solltest du deine Argumente überarbeiten, denn solange sie genau dafür genutzt werden können(und eigentlich auch viel besser passen) sind sie Schrott oder du wartest halt ein paar Jahre bis die Zahl der Konfessionlosen sich erhöht hat und rufst dann eine Anti-Theokratie sprich die Diktatur des Atheismus aus.


Quatsch! Die Forderung nach einer konsequenten Trennung von Staat und Religion in der schulischen Sphäre beinhaltet doch nicht die Forderung nach einer "Diktatur des Atheismus", d.h. nach einer generellen Abschaffung der positiven Religionsfreiheit.


Ja, aber du forderst ja auch nicht die Trennung von Staat und Religion. Sondern das:

Myron hat folgendes geschrieben:

Ich will nicht den Islam verbieten lassen, sondern nur das (regelmäßige) Praktizieren islamischer Gebetsrituale an öffentlichen Schulen.


Das ist keine Trennung von Staat und Religion. Sondern der Verbot der Ausübung einer bestimmten dir nicht passenden religiösen Praxis an einem Ort welcher dem Staat gehört und es wird nicht etwa Bediensteten des Staates verboten sondern Menschen die nicht für den Staat tätig sind und diesen auch gar nicht repräsentieren.
Forderst du auch das in Gefängnissen nicht gebetet werden darf, weil der Ort "Staatlich" ist?
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1371166) Verfasst am: 02.10.2009, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Zitat:
Dass der junge Kläger einen in der Schule befindlichen Raum bisher nur sehr selten zum Beten genutzt hat[...]


Weiß darüber jemand etwas zuverlässiges? Falls das bedeuten soll, daß es bereits einen Raum zum Beten gab, und diese Möglichkeit aber nicht genutzt wurde, dann müsste ich den Vorgang anders bewerten als bisher.


Den Raum gab es schon vor dem endgültigen Urteil, weil die Schule dazu ja bereits vor einiger Zeit vorläufig dazu verpflichtet wurde.

Edit: siehe im Eingangslink: "Im vergangenen Jahr hatte das Gericht dem Schüler bereits vorläufig erlaubt, einmal am Tag in einer Unterrichtspause zu beten. Seitdem hat die Schule ihm dies in einem Extra-Raum ermöglicht."


Nach Sichtung der Quellen scheint mir das Zitat irreführend zu sein.
Das Diesterweg-Gymnasium bietet folgende Infos:

Der Beschluss (ist übrigens kein Urteil in der Hauptsache):
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/3_a_983.07.beschluss.pdf

Stellungnahme der Schulleiterin:
http://www.diesterweg.cidsnet.de/conpresso/_content/show_index.php?nr=1058&directory=news&flag=archiv

Stellungnahme des Kollegiums:
http://www.diesterweg.cidsnet.de/conpresso/_content/show_index.php?nr=1060&directory=news&flag=archiv
Wenig überzeugend, finde ich.

Ich bin übrigens gerade irritiert, weil die Sache bereits anderthalb Jahre zurückliegt. Oder?
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