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Gebetsraum für Schüler
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1372784) Verfasst am: 05.10.2009, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

Zitat:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
das islamische gebet beginnt mit einem laut ausgerufenen "allahu akbar".

Könntest du das bitte auch belegen?

gern:
LEHRBUCH DES GEBETS
FUR MOSLEM KNABEN
MIT ILLUSTRATIONEN
hat folgendes geschrieben:
1— Beginne das Gebet mit <(Takbeer». Hebe deine
Hande bis zu den Schultern und sage: «Allahu Akbar»
(Gott ist der Grosste), Dies heisst «Takbeeratul-Ihram».

Ich glaube, Tillich ging es weniger um das "allahu akbar" als um das "laut ausgerufen".


ich meine zu wissen, dass dies zumindest gut hörbar ausgesprochen werden muss.


ich habe mich mal aus erster quelle (mein Schwager) informiert:
das gebet muss nicht hörbar ausgesprochen werden; es genügt ein murmeln.
aber:
es darf nicht in einer umgebung gebetet werden, in der umhergelaufen wird. insofern war die entscheidung der schulleiterin im grunde konform mit islamischem recht.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1372789) Verfasst am: 05.10.2009, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

dann ist es aber nicht die "aufgeklärt-weltlichen Gesellschaftsrahmen Deutschlands" sondern "Myrons Wunschvorstellung eines aufgeklärt-weltlichen Gesellschaftsrahmen Deutschlands".


Dieser Gesellschaftsrahmen ist noch nicht vollständig, aber doch großteils Wirklichkeit, auch wenn bestimmte reaktionäre Kräfte innerhalb des Christentums und des Islams die Uhr zurückdrehen wollen.
Der größte Schwachpunkt ist nach wie vor der konfessionell-missionarische Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen. Dessen Abschaffung und Ersetzung durch eine konfessionell ungebundene, nichtmissionarische Religions- und Weltanschauungskunde ist in der Tat eine Wunschvorstellung meinerseits.
(Siehe dazu: http://www.gkpn.de/islam.htm)
Leider stehen die tatsächlichen politischen Machtverhältnisse dieser wohl noch jahrzehntelang im Wege.
Nicht in einer einzigen der großen Parteien ist die Mehrheit für die Abschaffung des konfessionell-missionarischen Religionsunterrichtes und die entsprechende Grundgesetzänderung.
Im Gegenteil, jetzt wird ja sogar noch ein zusätzlicher Religionsunterricht bundesweit eingerichtet werden, nämlich der islamische.


tja, wir werden abwarten müssen, bis sich die politische situation entsprechend geändert hat. doch jetzt auf einen nichtexistierenden idealzustand zu verweisen und ihn als existent darzustellen ist nicht in ordnung.
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neinguar
Blue Note



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1372817) Verfasst am: 05.10.2009, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich habe mich mal aus erster quelle (mein Schwager) informiert:
das gebet muss nicht hörbar ausgesprochen werden; es genügt ein murmeln.
aber:
es darf nicht in einer umgebung gebetet werden, in der umhergelaufen wird. insofern war die entscheidung der schulleiterin im grunde konform mit islamischem recht.

Ich weiß gerade nicht so recht, was Du damit sagen willst. Das Ergebnis stimmt mit der islamischen Regel überein? Oder etwas in der Richtung: die Schulleiterin hat sich nach islamischem Recht gerichtet?
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Wenn ich Gott wäre, würde ich mich nicht von jedem anbeten lassen wollen - Hilde Ziegler -
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1372818) Verfasst am: 05.10.2009, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
magnusfe hat folgendes geschrieben:
ich hingegen beantrage einen gebetraum für schulaufgaben damit ich inmitten schwerer prüfungsaufgaben gebetshilfe beantragen kann

---

solange muss eine unterbrechung während der schulaufgabe erfolgen bis ich das gebet verrichtet habe

---


solange du leise betest darfst du das überall tun.



Bis wieviel Dezibel waere denn noch ok?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1372822) Verfasst am: 05.10.2009, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
magnusfe hat folgendes geschrieben:
ich hingegen beantrage einen gebetraum für schulaufgaben damit ich inmitten schwerer prüfungsaufgaben gebetshilfe beantragen kann

---

solange muss eine unterbrechung während der schulaufgabe erfolgen bis ich das gebet verrichtet habe

---


solange du leise betest darfst du das überall tun.



Bis wieviel Dezibel waere denn noch ok?


kommt auf die lehrer an die die prüfung abnehmen, mich darfst du da nicht fragen.
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1372831) Verfasst am: 05.10.2009, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

tja, wir werden abwarten müssen, bis sich die politische situation entsprechend geändert hat. doch jetzt auf einen nichtexistierenden idealzustand zu verweisen und ihn als existent darzustellen ist nicht in ordnung.


Na ja, zum Glück leben wir längst nicht mehr in einem mittelalterlichen Gottesstaat.
Die Säkularisierung der politisch-rechtlichen und öffentlichen Sphäre ist in Deutschland dank der Aufklärung bereits weit fortgeschritten, nur halt in meinen Augen noch nicht weit genug.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1372844) Verfasst am: 05.10.2009, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

neinguar hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich habe mich mal aus erster quelle (mein Schwager) informiert:
das gebet muss nicht hörbar ausgesprochen werden; es genügt ein murmeln.
aber:
es darf nicht in einer umgebung gebetet werden, in der umhergelaufen wird. insofern war die entscheidung der schulleiterin im grunde konform mit islamischem recht.

Ich weiß gerade nicht so recht, was Du damit sagen willst. Das Ergebnis stimmt mit der islamischen Regel überein? Oder etwas in der Richtung: die Schulleiterin hat sich nach islamischem Recht gerichtet?


beides, wobei es zufällig passiert ist. die rektorin hat sich sicher weder bewusst an die islamische regel gehalten noch war es überhaupt ihre intention dies zu tun.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1372846) Verfasst am: 05.10.2009, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
es spielt gar keine rolle ob das gebet sich an niemanden richtet, denn wenn es in der pausenhalle o.ä. gesprochen wird wird kann und wird es gehört werden. sobald es gehört wurde ist der missionierungsversuch vollzogen. und wenn man an betenden vorübergehen muss, weil es keine andere möglichkeit gibt, kann man ihm nicht aus dem weg gehen.

Tut mir Leid, aber das ist dann einfach deine Privatvorstellung von "Mission", aber nicht die übliche Wortbedeutung. Etwas, das aus anderen Gründen gemacht wird, sich aber nicht gezielt an irgendeinen Adressaten richtet, sondern einfach nur wahrgenommen werden kann, ist keine Mission. Es ist auch keine missionarisches Fleischfressertum/ kein missionarischer Vegetarismus, wenn jemand in der Pause ein Wurstbrot isst/ Sojamilch trinkt.

Und ebenso ist es lediglich deine Vorstellung von negativer Religionsfreiheit, aber nicht die des Grundgesetzes, dass die reine Sichtbarkeit von Religion diese beeinschränken würde. Negative Religionsfreiheit heißt lediglich, nicht an einer religiösen Handlung teilnehmen zu müssen. Für staatliche Institutionen heißt sie weiterhin, dass diese sich idR nicht eine Religion zu eigen machen dürfen (Kruzifix an der Wand). Sie heißt aber keinesfalls, dass andere Leute, die lediglich auch diese Institution besuchen, sich zur Wahrung der negativen Religionsfreiheit anderer darüberhinaus in ihrer eigenen Religiosität einschränken lassen müssten. Im Gegenteil würde ds offensichtlich ihre positive Religionsfreiheit verletzen.

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
es darf nicht in einer umgebung gebetet werden, in der umhergelaufen wird. insofern war die entscheidung der schulleiterin im grunde konform mit islamischem recht.

Das ist lustig. Sagst du jetzt, die Schulleiterin solle sich bei ihrer Entscheidung nach islamischem Recht richten? Lachen
Das kannst du ja wohl kaum meinen. Der einzige, den in diesem Zusammenhang islamisches Recht interessieren darf, ist der Schüler, der beten möchte, selbst. Und offenbar war er der Meinung, dass die Stelle im Schulflur, wo er gebetet hat, dessen Ansprüchen genügt - was ich mir am Ende eines Ganges o.dgl. ohne weiteres vorstellen kann.

Aufgabe der Schulleitung ist es lediglich, einerseits den Schulbetrieb gut zu ermöglichen, andererseits dabei die Grundrechte der Schüler so wenig einzuschränken wie möglich. Und genau so hat das Gericht entschieden: Wenn der Schulbetrieb nicht gestört wird, darf der Schüler beten. Und das heißt wiederum, soweit möglich, muss die Schule einen Raum zur Verfügung stellen, wenn sie das Beten auf dem Flur nicht will. Ob die Möglichkeiten, die die Schule ohne Störung des Schulbetriebs und größeren Aufwand schaffen kann, dann den Vorstellungen des Schülers entspechen oder nicht, ist dann sein Problem. Wenn er zB meinen würde, das Gebet erfordere eine absolut stille Umgebung, ist das in einer Schule einfach nicht zu machen und er hat Pech gehabt. Da er aber ursprünglich einfach mit dem Flur zufrieden war und es auch mit einem unbenutzten Raum ist, scheint er ja gar keine besonderen Ansprüche zu haben.

neinguar hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, Tillich ging es weniger um das "allahu akbar" als um das "laut ausgerufen".

Exakt. Und "sagen" bedeutet offensichtlich nicht laut ausrufen und dürfte wohl kaum als objektive Störung angesehen werdn können.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)


Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 05.10.2009, 23:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1372847) Verfasst am: 05.10.2009, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

edit: hat sich erledigt
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Zuletzt bearbeitet von L.E.N. am 05.10.2009, 23:44, insgesamt einmal bearbeitet
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1372853) Verfasst am: 05.10.2009, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
Ich glaube, Tillich ging es weniger um das "allahu akbar" als um das "laut ausgerufen".

Exakt. Und "sagen" bedeutet offensichtlich nicht laut ausrufen und dürfte wohl kaum als objektive Störung angesehen werden können.


hör mal: du entscheidest nicht was eine objektive störung ist und was nicht.
was für dich keine störung ist ja jetzt hinlänglich bekannt und auch dass ich es anders sehe.
solange er leise betet sollte er den flur nutzen dürfen, sofern er das möchte.
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neinguar
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 3088

Beitrag(#1372861) Verfasst am: 06.10.2009, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
neinguar hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
ich habe mich mal aus erster quelle (mein Schwager) informiert:
das gebet muss nicht hörbar ausgesprochen werden; es genügt ein murmeln.
aber:
es darf nicht in einer umgebung gebetet werden, in der umhergelaufen wird. insofern war die entscheidung der schulleiterin im grunde konform mit islamischem recht.

Ich weiß gerade nicht so recht, was Du damit sagen willst. Das Ergebnis stimmt mit der islamischen Regel überein? Oder etwas in der Richtung: die Schulleiterin hat sich nach islamischem Recht gerichtet?


beides, wobei es zufällig passiert ist. die rektorin hat sich sicher weder bewusst an die islamische regel gehalten noch war es überhaupt ihre intention dies zu tun.

Dann ist es ja in jeder Hinsicht irrelevant.

Der Schüler hatte auch nicht mal von sich aus einen Raum verlangt, wo keiner in der Umgebung rumläuft, sondern ursprünglich auf dem Flur gebetet, womit er sogar gegen diese Regel verstoßen hätte.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1372862) Verfasst am: 06.10.2009, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Ich verlange von den Moslems, dass sie sich und ihre Religion in den aufgeklärt-weltlichen Gesellschaftsrahmen Deutschlands einfügen.

Naja, dass das, was du darunter verstehst, deine private Wunschvorstellung ist und mitnichten der gültige und rechtlich bestimmte Gesellschaftsrahmen, hat ja schon der eine oder andere festgestellt. Folglich kann man wohl auch kaum von Muslimen erwarten, das sie sich in diese deine Wunschvorstellung "einfügen".

Aber noch zum Inhalt deiner Vorstellungen:

Myron hat folgendes geschrieben:
1. Entpolitisierung der Religion ...

Mit welchem Recht glaubst du das fordern zu können? Ob die Religion anderer Leute politische Aspekte hat oder nicht, geht dich einen feuchten Kehricht an. Das einzige, was dich zu interessieren hat, ist, ob politisch alle Bürger unabhängig von ihrer Religions-(nicht-)zugehörigkeit gleichberechtigt sind. Aus welchen Quellen andere Leute ihre politischen Meinungen beziehen, ist im demokratischen Staat völlig irrelevant; wichtig ist lediglich, das sie die Rechte anderer nicht einschränken.

Myron hat folgendes geschrieben:
... Entreligionisierung der Politik und des Rechts

Das sieht das Grundgesetz insofern vor, als alle Bürger gleichberechtigt sind. Wenn aber die Politik meint, es wäre politisch nützlich, im Rahmen dieser Gleichberechtigung den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Beachtung zu schenken, ist das ohne weiteres mit "westlich-aufgeklärten" Vorstellungen vereinbar. Zu diesen Vorstellungen gehört Gleichberechtigung, nicht "Entreligionisierung".
Denn:

Myron hat folgendes geschrieben:
2. Entreligionisierung der öffentlichen Gesellschaftssphäre

Wie kommst du wiederum dazu, zu meinen, es stünde dir zu, so etwas zu fordern? Die "öffentliche
Gesellschaftssphäre" steht allen Mitgliedern der Gesellschaft offen, und alle dürfen sich mit ihren jeweiligen Vorstellungen einbringen. Eine "Entreligionisierung" würde bedeuten, dass eine bestimmte Gruppe von Vorstellungen, die dem säkularen/atheistischen Teil der Gesellschaft nicht passt, aus der öffentlichen Sphäre verbannt würde. Das wäre das glatte Gegenteil von demokratischer Gleichberechtigung.

Myron hat folgendes geschrieben:
3. Entfundamentalisierung, Liberalisierung der Religion

Auch das wiederum geht dich einen feuchten Kehricht an. Wie die religiösen Vorstellungen anderer gestaltet sind, ist absolut ausschließlich deren Sache (ob sie dir gefallen, ist wiederum deine Sache, aber damit hat es sich auch). Für den Staat relevant ist ausschließlich, dass er Verletzungen von Rechten anderer zu verhindern hat (was einschließt, den demokratischen Staat selbst vor Bedrohungen zu schützen). Das aber auch in engen Grenzen bei konkreten Fällen. Das anders handhaben zu wollen, wäre eine klare Verletzung der westlich-aufgeklärten Tradition der Religionsfreiheit und auch (wenn man gegen alle Traditionen des Menschenrechts diese abschaffen wollte) eine Verletzung der schlichten Meinungs- und allgemeinen Handlungsfreiheit.

Myron hat folgendes geschrieben:
4. Relativierung der Religion(en) durch Entmonopolisierung, Pluralisierung des Weltanschauungsmarktes und entsprechende Konkurrenz

Ja nun, dazu kann man zweierlei sagen: Erstens kann es wohl kaum eine Forderung an eine Religion sein, dass sie Konkurrenz haben solle. Die kann sie sich ja nicht backen - entweder es gibt Konkurrenz oder nicht.
Und zweitens: Sowohl die Situation der Konkurrenz als auch ihre rechtliche Absicherung (qua Gleichberechtigung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) ist ja prinzipiell schlicht der Fall (wobei mir faktische Mängel der Gleichberechtigung durchaus bewusst sind, aber da sin wohl kaum Muslime die, die bevorzugt sind).
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 06.10.2009, 00:27, insgesamt 3-mal bearbeitet
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1372864) Verfasst am: 06.10.2009, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hör mal: du entscheidest nicht was eine objektive störung ist und was nicht.
was für dich keine störung ist ja jetzt hinlänglich bekannt und auch dass ich es anders sehe.

Es gibt da so etwas wie Logik. Und wenn eine Tätigkeit an einem Ort erstens nicht verboten ist, zweitens auch massenhaft und praktisch ununterbrochen ausgeübt wird und drittens dies im Normalfall von niemandem als Störung empfunden wird, ist es offenbar keine "objektive Störung". Das alles ist bei der Tätigkeit "etwas sagen" in einem Schulflur in der Pause offensichtlich der Fall.

Wenn es dich nun in einem sehr speziellen Fall stört, wenn jemand nicht irgendetwas, sondern etwas ganz bestimmtes sagt, auch wenn du es mutmaßlich gar nicht verstehst, weil er das in einer Ecke tut und auch nicht deine Gesellschaft sucht und das Gesagte schon gar nicht an dich richtet, will ich nicht sagen, dass es dich nicht stört. Ich sage aber, dass so etwas wohl kaum eine objektive, sondern eine ziemlich subjektive Störung ist.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1372866) Verfasst am: 06.10.2009, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:


Wenn es dich stört, wenn jemand etwas ganz bestimmtes sagt, auch wenn du es mutmaßlich gar nicht verstehst,


Hinzu kommt noch, dass das Gebet ja nicht auf Deutsch ist. Um sich davon beleidigt oder missioniert zu fühlen, müsste man ja erstmal wissen, was "allahu akbar" bedeutet.

Wenn man das aber eh schon weiss, dann kann man aber nicht gleichzeitig erstmalig als 12jährige damit konfrontiert worden sein.
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tillich (epigonal)
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1372870) Verfasst am: 06.10.2009, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Hinzu kommt noch, dass das Gebet ja nicht auf Deutsch ist. Um sich davon beleidigt oder missioniert zu fühlen, müsste man ja erstmal wissen, was "allahu akbar" bedeutet.

Naja, es gibt ja auch Leute, die sich gerade dadurch beleidigt fühlen, wenn jemand etwas sagt, dass sie nicht verstehen, auch wenn es sich überhaupt nicht an sie richtet und sie auch sonst nichts damit zu tun haben. Die Experten zB, die sich beleidigt fühlen, wenn andere Leute in der Straßenbahn miteinander in einer Sprache reden, die sie nicht verstehen.
Beleidigt fühlen kann man sich also wunderbar von ungefähr allem, wenn man will. Aber in solchen Fällen ist auch das dann wohl doch eine eher subjektive Sache.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1372873) Verfasst am: 06.10.2009, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Hinzu kommt noch, dass das Gebet ja nicht auf Deutsch ist. Um sich davon beleidigt oder missioniert zu fühlen, müsste man ja erstmal wissen, was "allahu akbar" bedeutet.

Naja, es gibt ja auch Leute, die sich gerade dadurch beleidigt fühlen, wenn jemand etwas sagt, dass sie nicht verstehen, auch wenn es sich überhaupt nicht an sie richtet und sie auch sonst nichts damit zu tun haben. Die Experten zB, die sich beleidigt fühlen, wenn andere Leute in der Straßenbahn miteinander in einer Sprache reden, die sie nicht verstehen.

Das kriegen die Leute hier mit ihrem Dialekt problemlos hin, der wird schon 3 Dörfer weiter nicht verstanden. Alles Deutsche, die alle "deutsch" sprechen. Lachen
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Myron
Mereoplethyntikologe



Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3632

Beitrag(#1372878) Verfasst am: 06.10.2009, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Naja, dass das, was du darunter verstehst, deine private Wunschvorstellung ist und mitnichten der gültige und rechtlich bestimmte Gesellschaftsrahmen, hat ja schon der eine oder andere festgestellt. Folglich kann man wohl auch kaum von Muslimen erwarten, das sie sich in diese deine Wunschvorstellung "einfügen".


Das, was ich als den aufgeklärt-weltlichen Gesellschaftsrahmen bezeichne, ist keineswegs nur meine Wunschvorstellung, sondern zum großen Teil bereits Wirklichkeit.
(Thema: der historische Prozess der Säkularisierung.)
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1372883) Verfasst am: 06.10.2009, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Myron hat folgendes geschrieben:
Das, was ich als den aufgeklärt-weltlichen Gesellschaftsrahmen bezeichne, ist keineswegs nur meine Wunschvorstellung, sondern zum großen Teil bereits Wirklichkeit.

Wohl kaum.

Weder erhebt unsere Gesellschaft einen Anspruch, dass Religion "entpolitisiert" zu sein habe, noch sind Politik, Recht und öffentliche Gesellschaftssphäre "entreligionisiert" (über die Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen hinaus), noch gibt es einen Anspruch darauf, wie "fundamentalistisch" eine Religion sein dürfe oder wie "liberal" sie sein müsse (über den Schutz der Rechte anderer hinaus).

Und das alles nicht obwohl, sondern weil unsere Gesellschaft aufgeklärt, demokratisch, gleichberechtigt und an Menschenrechten orientiert ist.
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Chilisalsa
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1372884) Verfasst am: 06.10.2009, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dann müssen Schulen auch Masturbationsräume einrichten ....... Sehr glücklich
Berliner Schülerin befürwortet Masturbationsräume. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Da Gebetsräume Schüler konfessionell voneinander trennen und die Bildung von Parallelgesellschaften befördern, muss zusätzlich an jeder Schule ein Masturbationsraum eingerichtet werden, an dem alle Schüler für eine gemeinsame Betätigung zusammen kommen.

Im Gegensatz zu religiösen Ritualen, deren Begründungen sich für Anhänger anderer Religionen und für Menschen mit Verstand nicht erschließen, ist das Bedürfnis nach sexueller Befriedigung eine menschliche Universalie.

"Wir begrüßen dieses Urteil" sagte die Bildungsexpertin der Linkspartei "40 Jahre nach Aufruf der Studentenbewegung zur sexuellen Befreiung wird es endlich Zeit, zur tat zu schreiten ! "

Den Rest der köstlichen Satire hierhttp://feuerbringer.com/2009/10/01/schulen-mussen-masturbationsraume-einrichten/ genießen.......
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1372888) Verfasst am: 06.10.2009, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Myron hat folgendes geschrieben:
2. Entreligionisierung der öffentlichen Gesellschaftssphäre

Wie kommst du wiederum dazu, zu meinen, es stünde dir zu, so etwas zu fordern? Die "öffentliche
Gesellschaftssphäre" steht allen Mitgliedern der Gesellschaft offen, und alle dürfen sich mit ihren jeweiligen Vorstellungen einbringen. Eine "Entreligionisierung" würde bedeuten, dass eine bestimmte Gruppe von Vorstellungen, die dem säkularen/atheistischen Teil der Gesellschaft nicht passt, aus der öffentlichen Sphäre verbannt würde. Das wäre das glatte Gegenteil von demokratischer Gleichberechtigung.


Ich gebe Dir im Prinzip Recht, aber frage mich, wann und wo demokratische Gleichberechtigung anfängt. Religionen sind ja keine Produkte demokratischer und gleichberechtigter Entwicklungen. Religiöse Einstellungen wurden einfach als zu respektierende und privilegierte Meinungen in den demokratischen Diskurs übernommen, ohne dass sie sich jemals grundsätzlich in diesem Diskurs hätten behaupten müssen. Mich irrtiert daher in Debatten wie diesen, dass es immer nur darum geht, ob man etwas darf und nur selten darum, ob die Gründe dafür, warum jemand etwas will, überhaupt stichhaltig sind. Es läuft immer darauf hinaus, dass es um religiöse Einstellungen geht, die man respektieren muss, aber warum eigentlich?
_________________
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1372889) Verfasst am: 06.10.2009, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
... köstlichen Satire ...

Haha. Gute Nacht, ich gehe...

EDIT: bezugverdeutlichendes Zitat eingefügt.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 06.10.2009, 01:37, insgesamt einmal bearbeitet
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hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22282

Beitrag(#1372892) Verfasst am: 06.10.2009, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Mich irrtiert daher in Debatten wie diesen, dass es immer nur darum geht, ob man etwas darf und nur selten darum, ob die Gründe dafür, warum jemand etwas will, überhaupt stichhaltig sind.

Es ist nur selten Thema, weil es absolut irrelevant ist. Relevant ist, ob jemand anders in seinen Rechten beschränkt wird. Ansonsten reicht zur Begründung einfach, dass es jemandem sehr, sehr wichtig ist, und dass dieser jemand das Recht hat, als gleichberechtigter Bürger wahrgenommen zu werden, auch wenn die Mehrheit die jeweiligen Anschauungen nicht teilen oder auch nur nachvollziehen kann.
Wäre das nicht so, hätten manche Leute zB auch echte Probleme, die in einer religiösen Umwelt nicht am RU teilnehmen wollen, nicht religiöse Formeln benutzen wollen etc. pp.

Kramer hat folgendes geschrieben:
Religiöse Einstellungen wurden einfach als zu respektierende und privilegierte Meinungen in den demokratischen Diskurs übernommen, ohne dass sie sich jemals grundsätzlich in diesem Diskurs hätten behaupten müssen.

Sie sind ja nur insofern privilegiert, als man aus der Erfahrung, dass es um Religion (und zwar aus ungefähr jeder Richtung, auch der antireligiösen) besonderen Stress geben kann mit erheblichem Potenzial, die Freiheit der Bürger und die Stabilität der Gesellschaft zu gefährden, hier einen besonderen Schutz formuliert hat; dieser ist ja aber mE in der Meinungs- und Handlungsfreiheit eh enthalten und aus diesen Gründen nur noch einmal besonders expliziert.
Und im gesellschaftlichen Diskurs von anderen übernommen werden mit Religion begründete Aussagen ja doch nur dann, wenn sie sich im Diskurs behaupten. Und hätten sie sich nicht hineichend behauptet, hätten sie ja keine Anhänger mehr.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)


Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 06.10.2009, 01:36, insgesamt einmal bearbeitet
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Evilbert
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Beitrag(#1372894) Verfasst am: 06.10.2009, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Mich irrtiert daher in Debatten wie diesen, dass es immer nur darum geht, ob man etwas darf und nur selten darum, ob die Gründe dafür, warum jemand etwas will, überhaupt stichhaltig sind. Es läuft immer darauf hinaus, dass es um religiöse Einstellungen geht, die man respektieren muss, aber warum eigentlich?


Wenn ich etwas will und tue, dann ist es scheissegal ob Du darin eine stichhaltige Begründung erkennen kannst.
Ich für meinen Teil habe ja offenbar Gründe, sonst würde ich es wohl lassen.

Du hingegen kannst fordern, mein Tun zu unterlassen, wenn es Dich oder Dritte einschränkt. Das ist das entscheidende Kriterium; nicht etwa die Sinnhaftigkeit eines Tuns oder Lassens.
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L.E.N.
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Beitrag(#1372899) Verfasst am: 06.10.2009, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
hör mal: du entscheidest nicht was eine objektive störung ist und was nicht.
was für dich keine störung ist ja jetzt hinlänglich bekannt und auch dass ich es anders sehe.

Es gibt da so etwas wie Logik. Und wenn eine Tätigkeit an einem Ort erstens nicht verboten ist, zweitens auch massenhaft und praktisch ununterbrochen ausgeübt wird und drittens dies im Normalfall von niemandem als Störung empfunden wird, ist es offenbar keine "objektive Störung". Das alles ist bei der Tätigkeit "etwas sagen" in einem Schulflur in der Pause offensichtlich der Fall.


tja du kannst diese faktoren aber nicht pauschal vorraussetzen.

Zitat:
Wenn es dich nun in einem sehr speziellen Fall stört, wenn jemand nicht irgendetwas, sondern etwas ganz bestimmtes sagt, auch wenn du es mutmaßlich gar nicht verstehst, weil er das in einer Ecke tut und auch nicht deine Gesellschaft sucht und das Gesagte schon gar nicht an dich richtet, will ich nicht sagen, dass es dich nicht stört. Ich sage aber, dass so etwas wohl kaum eine objektive, sondern eine ziemlich subjektive Störung ist.


man muss schon ziemlich naiv sein um anzunehmen, dass schüler nicht ziemlich schnell mitbekommen was der gläubige da veranstaltet -egal in welcher lautstärke.
und ich bleibe dabei: gläubige auf diese weise werbung machen zu lassen verletzt die negative religionsfreiheit.
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L.E.N.
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Beitrag(#1372901) Verfasst am: 06.10.2009, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:


Wenn es dich stört, wenn jemand etwas ganz bestimmtes sagt, auch wenn du es mutmaßlich gar nicht verstehst,


Hinzu kommt noch, dass das Gebet ja nicht auf Deutsch ist. Um sich davon beleidigt oder missioniert zu fühlen, müsste man ja erstmal wissen, was "allahu akbar" bedeutet.

Wenn man das aber eh schon weiss, dann kann man aber nicht gleichzeitig erstmalig als 12jährige damit konfrontiert worden sein.


das alter war ein beispiel, es kann ja uU sogar früher passieren. grundschülern möchte ich betende jungfundis erst recht nicht zumuten.
das es schüler gibt, die auf werbung für religion(en) in ihrer schule verzichten wollen kommt dir nicht in den sinn?
macht ja nix, jetzt hab ichs dir ja erzählt.
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Kramer
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Beitrag(#1372902) Verfasst am: 06.10.2009, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Mich irrtiert daher in Debatten wie diesen, dass es immer nur darum geht, ob man etwas darf und nur selten darum, ob die Gründe dafür, warum jemand etwas will, überhaupt stichhaltig sind. Es läuft immer darauf hinaus, dass es um religiöse Einstellungen geht, die man respektieren muss, aber warum eigentlich?


Wenn ich etwas will und tue, dann ist es scheissegal ob Du darin eine stichhaltige Begründung erkennen kannst.
Ich für meinen Teil habe ja offenbar Gründe, sonst würde ich es wohl lassen.

Du hingegen kannst fordern, mein Tun zu unterlassen, wenn es Dich oder Dritte einschränkt. Das ist das entscheidende Kriterium; nicht etwa die Sinnhaftigkeit eines Tuns oder Lassens.


Ich habe nicht gefordert, dass man ein Tun unterlassen oder verbieten soll. Der demokratische Diskurs kann sich doch nicht darin erschöpfen, ob etwas erlaubt oder verboten sein soll.
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L.E.N.
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Beitrag(#1372904) Verfasst am: 06.10.2009, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Und im gesellschaftlichen Diskurs von anderen übernommen werden mit Religion begründete Aussagen ja doch nur dann, wenn sie sich im Diskurs behaupten. Und hätten sie sich nicht hineichend behauptet, hätten sie ja keine Anhänger mehr.


der war gut! Gröhl...
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Evilbert
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Beitrag(#1372906) Verfasst am: 06.10.2009, 01:53    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

das alter war ein beispiel, es kann ja uU sogar früher passieren. grundschülern möchte ich betende jungfundis erst recht nicht zumuten.


Also im Regelfall werden die "Jungfundis" schon in den KiTas von allein beten. Für 12jährige ist sowas doch ein uralter Hut.

Und mir ist immer noch schleierhaft, was an so einem Gebet prinzipiell so übermäßig störend ist. Jedenfalls im Vergleich zu zahlreichen anderen. weit nervigeren Störungen, die im Pausenraum dank moderner Unterhaltungselektronik passieren.

Da bin ich ja sogar fast noch für jeden Gebetshirni dankbar, der sich in eine Ecke verzieht und nach Richtung Osten oder einen Lattenjupp anflennt, statt seinen Yuppieknochen rauszuholen und mir damit lautstark auf die Ohren zu gehen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1372909) Verfasst am: 06.10.2009, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Und im gesellschaftlichen Diskurs von anderen übernommen werden mit Religion begründete Aussagen ja doch nur dann, wenn sie sich im Diskurs behaupten. Und hätten sie sich nicht hineichend behauptet, hätten sie ja keine Anhänger mehr.


Ich verstehe unter Diskurs etwas anderes, als die Glaubensvermittlung an Kinder durch Autoritätspersonen und Weihnachtsgeschenke.
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Chilisalsa
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Anmeldungsdatum: 21.12.2008
Beiträge: 1907

Beitrag(#1372910) Verfasst am: 06.10.2009, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Chilisalsa hat folgendes geschrieben:
... köstlichen Satire ...

Haha. Gute Nacht, ich gehe...

EDIT: bezugverdeutlichendes Zitat eingefügt.

Daß du religiös-politisch verschwurbelte Spaßbremse das nicht witzig findest, überrascht mich inzwischen sicher nicht mehr Auf den Arm nehmen
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