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Voodoo-Mörder

 
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Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1379371) Verfasst am: 20.10.2009, 07:51    Titel: Voodoo-Mörder Antworten mit Zitat

wenn sich jemand bei der polizei meldet, der meint er habe mit voodoo jemanden zum selbstmord gezwungen, er gibt die adresse usw. und die polizei fährt hin und dort liegt tatsächlich ein toter (& auch tot durch selbstmord), aber keine spuren des "voodoo typen" und auch niemand konnte davon wissen (türen verschlossen, keine verwandten, fenster mit vorhängen verdeckt blablabla), kann er dafür in den knast kommen? und was ist wenn es wieder und wieder passiert?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1379382) Verfasst am: 20.10.2009, 08:36    Titel: Re: Voodoo-Mörder Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
wenn sich jemand bei der polizei meldet, der meint er habe mit voodoo jemanden zum selbstmord gezwungen, er gibt die adresse usw. und die polizei fährt hin und dort liegt tatsächlich ein toter (& auch tot durch selbstmord), aber keine spuren des "voodoo typen" und auch niemand konnte davon wissen (türen verschlossen, keine verwandten, fenster mit vorhängen verdeckt blablabla), kann er dafür in den knast kommen? und was ist wenn es wieder und wieder passiert?



Die Polizei wird zuerst pruefen, ob man Spuren eines konventionellen Mordes finden und dann den Typen entweder wegen des dringenden Verdachts diesen begangen zu haben hops nehmen oder, wenn nix gefunden wird, ein paar dieser freundlichen Herren mit diesen Hemden mit den festgenaehten Aermeln verstaendigen. Wegen einem richtigen behaupteten "Voodoomord" kann man niemanden belangen, hoechstens maximal wegen Irrefuehrung der Behoerden.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22263

Beitrag(#1379388) Verfasst am: 20.10.2009, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm ...
Aber ich meine mal gehört zu haben (oder ist das eine Legende?), dass die suggestive Kraft bei Leuten, die an sowas glauben, so weit gehen kann, dass jemand, der angeblich "verhext" wird und davon weiß, davon tatsächlich sterben kann. Wäre das dann tatsächlich nicht strafbar?
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1379389) Verfasst am: 20.10.2009, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Hmmm ...
Aber ich meine mal gehört zu haben (oder ist das eine Legende?), dass die suggestive Kraft bei Leuten, die an sowas glauben, so weit gehen kann, dass jemand, der angeblich "verhext" wird und davon weiß, davon tatsächlich sterben kann. Wäre das dann tatsächlich nicht strafbar?

Auch dann dürfte es schwerfallen, die Kausaltät nachzuweisen, die für eine Verurteilung Voraussetzung ist.
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NiH
xenomorph



Anmeldungsdatum: 02.04.2009
Beiträge: 812
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#1379393) Verfasst am: 20.10.2009, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings ist der Versuch eines Verbrechens doch strafbar. Was ist denn, wenn jemand wirklich die Absicht hat, ein "Verbrechen per Voodoo" zu begehen und überzeugt ist, dass diese Person zu Schaden kommt? Kann das unter Umständen strafbar sein oder nicht?
Einerseits benutzt der Voodoo-Typ Methoden, die keine nachweisbare Wirksamkeit haben, andererseits hat er die Absicht, ein Verbrechen zu begehen und "versucht" es (bzw. ist der Meinung, dass es so gehen könnte).

Ein Jurist ist gefragt. Lachen
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1379394) Verfasst am: 20.10.2009, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

NiH hat folgendes geschrieben:
Allerdings ist der Versuch eines Verbrechens doch strafbar. Was ist denn, wenn jemand wirklich die Absicht hat, ein "Verbrechen per Voodoo" zu begehen und überzeugt ist, dass diese Person zu Schaden kommt? Kann das unter Umständen strafbar sein oder nicht?
Einerseits benutzt der Voodoo-Typ Methoden, die keine nachweisbare Wirksamkeit haben, andererseits hat er die Absicht, ein Verbrechen zu begehen und "versucht" es (bzw. ist der Meinung, dass es so gehen könnte).

Ein Jurist ist gefragt. Lachen



Ich glaube nicht, dass die boese Absicht hier reicht. Es muss auch ein ernstzunehmender Versuch erfolgen, damit sowas strafbar sein kann. Und mit 'ner Voodoopuppe spielen reicht da, glaube ich, nicht aus.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1379398) Verfasst am: 20.10.2009, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

NiH hat folgendes geschrieben:
Allerdings ist der Versuch eines Verbrechens doch strafbar. Was ist denn, wenn jemand wirklich die Absicht hat, ein "Verbrechen per Voodoo" zu begehen und überzeugt ist, dass diese Person zu Schaden kommt? Kann das unter Umständen strafbar sein oder nicht?
Einerseits benutzt der Voodoo-Typ Methoden, die keine nachweisbare Wirksamkeit haben, andererseits hat er die Absicht, ein Verbrechen zu begehen und "versucht" es (bzw. ist der Meinung, dass es so gehen könnte).

Ein Jurist ist gefragt. Lachen


Das nennt sich abergläubischer Versuch oder gröbst unverständiger Versuch und ist (im Gegensatz zum grob unverständigen Versuch, 23 III StGB) nicht strafbar.

Begründet wird dies damit, dass kein Tatbestandsvorsatz, also kein strafrechtlich relevanter Tatentschluss vorliegt, da ein Kausalitätsnachweis nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht führbar ist: Was sich nur herbeiwünschen lässt, kann man nicht verwirklichen wollen.
Eine andere Ansicht verneint die Sozialrelevanz des Verhaltens, da es keine rechtserschütternde Wirkung habe.
Das Ergebnis ist aber gleich: Straflosigkeit.
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Namronia
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1379410) Verfasst am: 20.10.2009, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn das gleiche noch 20 mal hintereinander passiert, und der typ es immer wieder auf gleichem wege meldet?

ist das nicht grund für u-haft?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1379428) Verfasst am: 20.10.2009, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
und wenn das gleiche noch 20 mal hintereinander passiert, und der typ es immer wieder auf gleichem wege meldet?

ist das nicht grund für u-haft?


*gähn* ja, wird es wohl sein. Und dann? Was soll die blöde Frage?
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#1379434) Verfasst am: 20.10.2009, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
und wenn das gleiche noch 20 mal hintereinander passiert, und der typ es immer wieder auf gleichem wege meldet?

Du willst darauf hinaus, wie unsere Behörden mit einem tatsächlich übernatürlichen Fall umgehen würden, oder?

Irgendwie muss ich gerade an "Death Note" denken. Lachen
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Namronia
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1379443) Verfasst am: 20.10.2009, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Namronia hat folgendes geschrieben:
und wenn das gleiche noch 20 mal hintereinander passiert, und der typ es immer wieder auf gleichem wege meldet?

Du willst darauf hinaus, wie unsere Behörden mit einem tatsächlich übernatürlichen Fall umgehen würden, oder?

Irgendwie muss ich gerade an "Death Note" denken. Lachen


ja das würde ich gerne wissen.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#1379444) Verfasst am: 20.10.2009, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Antwort auf deine Frage ist: Gar nicht, weil reale Behörden nicht auf rein fiktive Fälle ausgerichtet sein können.
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Namronia
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Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1379445) Verfasst am: 20.10.2009, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Und die Antwort auf deine Frage ist: Gar nicht, weil reale Behörden nicht auf rein fiktive Fälle ausgerichtet sein können.

idiot Lachen
naja, aber wäre der fall real, wie würden sie sich dann verhalten?
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NiH
xenomorph



Anmeldungsdatum: 02.04.2009
Beiträge: 812
Wohnort: Duisburg

Beitrag(#1379447) Verfasst am: 20.10.2009, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:

Das nennt sich abergläubischer Versuch oder gröbst unverständiger Versuch und ist (im Gegensatz zum grob unverständigen Versuch, 23 III StGB) nicht strafbar.

Begründet wird dies damit, dass kein Tatbestandsvorsatz, also kein strafrechtlich relevanter Tatentschluss vorliegt, da ein Kausalitätsnachweis nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht führbar ist: Was sich nur herbeiwünschen lässt, kann man nicht verwirklichen wollen.
Eine andere Ansicht verneint die Sozialrelevanz des Verhaltens, da es keine rechtserschütternde Wirkung habe.
Das Ergebnis ist aber gleich: Straflosigkeit.


Jo, das klingt vernünftig.

Hier ist auch ein Voodoo-Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Untauglicher_Versuch

Nicht strafbar ist dagegen der abergläubische Versuch: Der Täter denkt, dass eine Handlung zu einem Erfolg führen kann, obwohl diese Handlungsweise naturwissenschaftlich überhaupt nicht anerkannt ist. Beispiele für solch einen Versuch sind Schadenszauber (Voodoo) oder Totbeten.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1379449) Verfasst am: 20.10.2009, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, ich oute mich mal: Ich habe per [bitte wählen: Voodoo / Tarot / schamanistischer Ausdruckstanz / Telekinese / Channeling / quantenphysikalische Verschränkung / feinstofflicher Schwingungsveränderungen / Gottesmutter Maria / dynamisch-biologischer Landwirtschaft / konzertierter Schutzengeloffensive / Kommandozentrale in der hohlen Erde] die [bitte wählen: Taliban / Al Kaida / Hisbollah / Hamas / Mainzelmännchen] und [bitte wählen: das US-Militär / britische Soldaten / den pakistanischen Geheimdienst / afghanische Sicherheitskräfte / usbekische Astronauten] in [bitte wählen: Afghanistan / Irak / Disney-World / Untertürkheim / der Sonne] unter Kontrolle, die ich dazu nutze, dass sie sich gegenseitig abschlachten. Komm ich jetzt [bitte wählen: vor den internationalen Gerichtshof / in die Klapse / in die Hölle / in den Himmel / auf die Venus]? Mit den Augen rollen
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#1379460) Verfasst am: 20.10.2009, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
naja, aber wäre der fall real, wie würden sie sich dann verhalten?

Gar nicht, weil sie nicht auf Fälle ausgerichtet sein können, die aus guten Gründen allgemein für unmöglich gehalten werden.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1379467) Verfasst am: 20.10.2009, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Und die Antwort auf deine Frage ist: Gar nicht, weil reale Behörden nicht auf rein fiktive Fälle ausgerichtet sein können.

idiot Lachen
naja, aber wäre der fall real, wie würden sie sich dann verhalten?


Gar nicht.

Unser Rechtssystem lässt es aus gutem Grund nicht zu, Menschen für Dinge zu bestrafen die sie gar nicht getan haben können.

Du hast also entweder einen Fall, wo klar ist dass der geständige Täter nicht der Täter sein kann, oder einen, wo er die Morde auch anders hätte begehen können. Dann könnte er auf Grund von Indizien verurteilt werden - aber nicht wegen Voodoo-Mord. Und wenn an den Opfern nicht erkennbar ist, dass sie ermordet worden wären, kommt er selbst dann frei. (Es ist wohl kaum strafbar, über die Selbstmordabsichten anderer zu wissen, oder einfach nur gut zu sein wenn es darum geht, Todeszeitpunkte zu erraten ...)
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1379479) Verfasst am: 20.10.2009, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Hmmm ...
Aber ich meine mal gehört zu haben (oder ist das eine Legende?), dass die suggestive Kraft bei Leuten, die an sowas glauben, so weit gehen kann, dass jemand, der angeblich "verhext" wird und davon weiß, davon tatsächlich sterben kann. Wäre das dann tatsächlich nicht strafbar?

Wenn man jemand in so in Angstzustände versetzt und der sich/das den dann gefährdet, könnte ich mir schon vorstellen, dass man das ahnden kann.
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Tja
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1379710) Verfasst am: 20.10.2009, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
und wenn das gleiche noch 20 mal hintereinander passiert, und der typ es immer wieder auf gleichem wege meldet?

ist das nicht grund für u-haft?



Wohl eher fuer 'ne Einweisung in die geschlossene Psychiatrie.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1379711) Verfasst am: 20.10.2009, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ok, ich oute mich mal: Ich habe per [bitte wählen: Voodoo / Tarot / schamanistischer Ausdruckstanz / Telekinese / Channeling / quantenphysikalische Verschränkung / feinstofflicher Schwingungsveränderungen / Gottesmutter Maria / dynamisch-biologischer Landwirtschaft / konzertierter Schutzengeloffensive / Kommandozentrale in der hohlen Erde] die [bitte wählen: Taliban / Al Kaida / Hisbollah / Hamas / Mainzelmännchen] und [bitte wählen: das US-Militär / britische Soldaten / den pakistanischen Geheimdienst / afghanische Sicherheitskräfte / usbekische Astronauten] in [bitte wählen: Afghanistan / Irak / Disney-World / Untertürkheim / der Sonne] unter Kontrolle, die ich dazu nutze, dass sie sich gegenseitig abschlachten. Komm ich jetzt [bitte wählen: vor den internationalen Gerichtshof / in die Klapse / in die Hölle / in den Himmel / auf die Venus]? Mit den Augen rollen



Haltet ihn! Man schicke nach der Miliz!
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1379717) Verfasst am: 20.10.2009, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Hmmm ...
Aber ich meine mal gehört zu haben (oder ist das eine Legende?), dass die suggestive Kraft bei Leuten, die an sowas glauben, so weit gehen kann, dass jemand, der angeblich "verhext" wird und davon weiß, davon tatsächlich sterben kann. Wäre das dann tatsächlich nicht strafbar?

Wenn man jemand in so in Angstzustände versetzt und der sich/das den dann gefährdet, könnte ich mir schon vorstellen, dass man das ahnden kann.


Das hat dann aber nichts mehr mit totbeten zu tun, sondern mit psychischer Beeinflussung. Hier ist das Problem, ob es einen mehr oder weniger vollverantwortlichen Suizid gibt und ob man diesen dem Beeinflussenden zurechnen kann.

Vgl. etwa der Siriusfall: http://de.wikipedia.org/wiki/Siriusfall
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1379720) Verfasst am: 20.10.2009, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Hmmm ...
Aber ich meine mal gehört zu haben (oder ist das eine Legende?), dass die suggestive Kraft bei Leuten, die an sowas glauben, so weit gehen kann, dass jemand, der angeblich "verhext" wird und davon weiß, davon tatsächlich sterben kann. Wäre das dann tatsächlich nicht strafbar?


Habe ich auch schon mal gehört. U.a. bei den "Todesschrei". (Solls angeblich bei den Aborigines geben. -Der angeschreiene zieht sich zurück und stirbt-)
Allerdings habe ich darüber nichts gefunden im Netz.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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