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NPD darf keine Stände aufbauen
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1421457) Verfasst am: 23.01.2010, 19:37    Titel: NPD darf keine Stände aufbauen Antworten mit Zitat

bravo

zwar reicht es nicht für ein verbot, wenn quasi der ganze stadtteil gegen nazi-demos aufsteht und mobilisiert, aber beim letzten mal haben sie wohl auch ihre letzten fürsprecher verloren...

Mopo 23.01.2010 hat folgendes geschrieben:
Der Grund: ein neuer Beschluss. Nachdem Mitte August 2009 eine Passantin (43) an einem NPD-Stand an der Fuhlsbüttler Straße in Barmbek von Rechtsradikalen verprügelt wurde (MOPO berichtete), sieht der Bezirk eine "Gefahr für die Allgemeinheit".


das sollte schule machen, schliesslich muss man nicht erst warten, bis die nazis ihre hetze direkt vor ort in die tat umsetzen.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1421462) Verfasst am: 23.01.2010, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Solange das hierzulande noch möglich ist, habe ich so meine Zweifel an der Umdenkfähigkeit unserer Staatsorgane.
_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1421464) Verfasst am: 23.01.2010, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Solange das hierzulande noch möglich ist, habe ich so meine Zweifel an der Umdenkfähigkeit unserer Staatsorgane.


du bist soooo unsensibel! da schöpft man mal etwas hoffnung und du haust sie brutal zu klump! Deprimiert zwinkern
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1421465) Verfasst am: 23.01.2010, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Solange das hierzulande noch möglich ist, habe ich so meine Zweifel an der Umdenkfähigkeit unserer Staatsorgane.


du bist soooo unsensibel! da schöpft man mal etwas hoffnung und du haust sie brutal zu klump! Deprimiert zwinkern


Tja, die Welt ist hart aber grausam! skeptisch
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1421472) Verfasst am: 23.01.2010, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.youtube.com/watch?v=IwSnUfvf9Zk#t=0m8s Let's Rock
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Angkor
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 1547

Beitrag(#1421479) Verfasst am: 23.01.2010, 20:39    Titel: Re: NPD darf keine Stände aufbauen Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
bravo

zwar reicht es nicht für ein verbot, wenn quasi der ganze stadtteil gegen nazi-demos aufsteht und mobilisiert, aber beim letzten mal haben sie wohl auch ihre letzten fürsprecher verloren...

Mopo 23.01.2010 hat folgendes geschrieben:
Der Grund: ein neuer Beschluss. Nachdem Mitte August 2009 eine Passantin (43) an einem NPD-Stand an der Fuhlsbüttler Straße in Barmbek von Rechtsradikalen verprügelt wurde (MOPO berichtete), sieht der Bezirk eine "Gefahr für die Allgemeinheit".


das sollte schule machen, schliesslich muss man nicht erst warten, bis die nazis ihre hetze direkt vor ort in die tat umsetzen.


Gute Nachrichten. Smilie
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1421493) Verfasst am: 23.01.2010, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Eher fraglich, ob das gerichtsfest ist. Und wie würde es wohl aussehen, wenn die NPD ein diesbezügliches verwaltungsgerichtliches Verfahren gewinnt?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1421514) Verfasst am: 23.01.2010, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Eher fraglich, ob das gerichtsfest ist. Und wie würde es wohl aussehen, wenn die NPD ein diesbezügliches verwaltungsgerichtliches Verfahren gewinnt?



Dann waere mein Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschuettert. Niemand hat das Recht mit Schlaegertrupps in der Innenstadt Passanten aufzumischen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1421524) Verfasst am: 23.01.2010, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

In Dortmund wollten sie eine Nazi-Demo verhindern.
Mit dem Hinweis auf den Nazi-Überfall am 1. Mai auf eine DGB-Kundgebung.

Das Verbot der Stadt wurde gerichtlich aufgehoben.
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1421543) Verfasst am: 23.01.2010, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
In Dortmund wollten sie eine Nazi-Demo verhindern.
Mit dem Hinweis auf den Nazi-Überfall am 1. Mai auf eine DGB-Kundgebung.

Das Verbot der Stadt wurde gerichtlich aufgehoben.


Tja, so sieht's aus mit diesem Staat.

Antifaschisten müssen gegen Faschisten und gegen deren staatliche Förderung kämpfen, anstatt vom Staat Unterstützung zu erhalten.

Das betrifft übrigens alle staatlichen Gewalten, ob Polizei, Justiz oder Legislative.

Skeptiker
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Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video

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closeman
Leistungsträger



Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1487

Beitrag(#1421555) Verfasst am: 23.01.2010, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Entscheidung 'gerichtsfest' bleibt muß man abwarten. Auf jeden Fall haben die Barmbeker ein Signal gesetzt, das weit über die Gerichtsfestigkeit hinaus Wirkung hat.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1421579) Verfasst am: 24.01.2010, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Eher fraglich, ob das gerichtsfest ist. Und wie würde es wohl aussehen, wenn die NPD ein diesbezügliches verwaltungsgerichtliches Verfahren gewinnt?



Dann waere mein Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschuettert. Niemand hat das Recht mit Schlaegertrupps in der Innenstadt Passanten aufzumischen.

Aber jede nicht verbotene Partei hat unabhängig davon, wie sympathisch sie der Bevölkerungsmehrheit ist, offen für ihre Ansichten einzutreten, so sie im Rahmen der Gesetze liegen. Und das schließt Infostände mit ein. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die Verbote von Nazidemos aufgehoben haben.

Und außerdem ist fraglich, ob den Stand- und Parteiverantwortlichen formal betrachtet eine Verantwortung für die Schlägerei zugerechnet werden kann.
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closeman
Leistungsträger



Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1487

Beitrag(#1421582) Verfasst am: 24.01.2010, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Eher fraglich, ob das gerichtsfest ist. Und wie würde es wohl aussehen, wenn die NPD ein diesbezügliches verwaltungsgerichtliches Verfahren gewinnt?



Dann waere mein Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschuettert. Niemand hat das Recht mit Schlaegertrupps in der Innenstadt Passanten aufzumischen.

Aber jede nicht verbotene Partei hat unabhängig davon, wie sympathisch sie der Bevölkerungsmehrheit ist, offen für ihre Ansichten einzutreten, so sie im Rahmen der Gesetze liegen. Und das schließt Infostände mit ein. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die Verbote von Nazidemos aufgehoben haben.

Und außerdem ist fraglich, ob den Stand- und Parteiverantwortlichen formal betrachtet eine Verantwortung für die Schlägerei zugerechnet werden kann.



Formal kann man den Stand- und Parteiverantwortlichen keine Verantwortung zuweisen. Diejenigen die an dem Stand ausgflippt sind werden dingfest gemacht -wenn überhaupt.

Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1421595) Verfasst am: 24.01.2010, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:


Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was.

Ja, zumindest zweiteres ist ein Übel. Die Stadtteilverwaltung repräsentiert in dem Fall den Staat. Und dem steht es nicht zu, Parteien nach den von ihnen vertretenen Inhalten ungleich zu behandeln,wie aus Art. 21 GG - der so lange sie nicht verboten ist, auch für die NPD gilt - ziemlich klar ausdrückt.
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closeman
Leistungsträger



Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1487

Beitrag(#1421597) Verfasst am: 24.01.2010, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:


Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was.

Ja, zumindest zweiteres ist ein Übel. Die Stadtteilverwaltung repräsentiert in dem Fall den Staat. Und dem steht es nicht zu, Parteien nach den von ihnen vertretenen Inhalten ungleich zu behandeln,wie aus Art. 21 GG - der so lange sie nicht verboten ist, auch für die NPD gilt - ziemlich klar ausdrückt.


Und auf welchem Planeten hast Du bisher gelebt? Der von Dir zitierte Art. 21 GG hat auch bisher staatliche Stellen nicht davon abgehalten Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und anderen Gruppierungen das politische Leben sauer zu machen. Nun trifft es eben auch die NPD 'Info- Stände' . Gleiches (Un) recht für alle.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1421601) Verfasst am: 24.01.2010, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:


Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was.

Ja, zumindest zweiteres ist ein Übel. Die Stadtteilverwaltung repräsentiert in dem Fall den Staat. Und dem steht es nicht zu, Parteien nach den von ihnen vertretenen Inhalten ungleich zu behandeln,wie aus Art. 21 GG - der so lange sie nicht verboten ist, auch für die NPD gilt - ziemlich klar ausdrückt.


Und auf welchem Planeten hast Du bisher gelebt? Der von Dir zitierte Art. 21 GG hat auch bisher staatliche Stellen nicht davon abgehalten Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und anderen Gruppierungen das politische Leben sauer zu machen. Nun trifft es eben auch die NPD 'Info- Stände' . Gleiches (Un) recht für alle.


1. Art. 21 GG bezieht sich auf Parteien, von Bürgerinitiativen und sonstigen Gruppierungen ist da nicht die Rede. Man sollte sich wenigsten ein wenig informieren, bevor man sich darüber beklagt.
2. Ein Fehlverhalten des Staates irgendwo anders, berechtigt kein Fehl verhalten woanders. Wenn du gleiches Recht forderst dann doch bitte auch das richtige Recht.
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closeman
Leistungsträger



Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1487

Beitrag(#1421606) Verfasst am: 24.01.2010, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:


Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was.

Ja, zumindest zweiteres ist ein Übel. Die Stadtteilverwaltung repräsentiert in dem Fall den Staat. Und dem steht es nicht zu, Parteien nach den von ihnen vertretenen Inhalten ungleich zu behandeln,wie aus Art. 21 GG - der so lange sie nicht verboten ist, auch für die NPD gilt - ziemlich klar ausdrückt.


Und auf welchem Planeten hast Du bisher gelebt? Der von Dir zitierte Art. 21 GG hat auch bisher staatliche Stellen nicht davon abgehalten Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und anderen Gruppierungen das politische Leben sauer zu machen. Nun trifft es eben auch die NPD 'Info- Stände' . Gleiches (Un) recht für alle.


1. Art. 21 GG bezieht sich auf Parteien, von Bürgerinitiativen und sonstigen Gruppierungen ist da nicht die Rede. Man sollte sich wenigsten ein wenig informieren, bevor man sich darüber beklagt.
2. Ein Fehlverhalten des Staates irgendwo anders, berechtigt kein Fehl verhalten woanders. Wenn du gleiches Recht forderst dann doch bitte auch das richtige Recht.


1) Ja. Alles richtig. Mit diesem Argument kann man jeder NGO die Berechtigung zur politischen Teilhabe entziehen.
2) So sehe ich das auch.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1421608) Verfasst am: 24.01.2010, 02:31    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
Ja. Alles richtig. Mit diesem Argument kann man jeder NGO die Berechtigung zur politischen Teilhabe entziehen.
.

Für die besteht eine völlig andere Bewertungsgrundlage. Es ist eben eine Wertung unserer Verfassung, dass Parteien gegenüber anderen Gruppierungen in ihren Rechten und besonders in Bezug auf die Gleichberechtigung untereinander besonders privilegiert sind.

Ich finde es erbärmlich, dass es wenn es gegen rechte Gruppierungen gibt, eine gewisse Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt.
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closeman
Leistungsträger



Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1487

Beitrag(#1421613) Verfasst am: 24.01.2010, 02:41    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
Ja. Alles richtig. Mit diesem Argument kann man jeder NGO die Berechtigung zur politischen Teilhabe entziehen.
.

Für die besteht eine völlig andere Bewertungsgrundlage. Es ist eben eine Wertung unserer Verfassung, dass Parteien gegenüber anderen Gruppierungen in ihren Rechten und besonders in Bezug auf die Gleichberechtigung untereinander besonders privilegiert sind.

Ich finde es erbärmlich, dass es wenn es gegen rechte Gruppierungen gibt, eine gewisse Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt.


Schwer erbärmlich, daß diese Art der 'Rechtsbeugung' Tradition hat. Ich erinnere mich an KFZ Durchsuchungen bei Anreise zur Brokdorf - Demo. Wagenheber und Feuerlöscher wurden als 'passive Bewaffnung' konfizsiert. Als 'parteilose' Demonstranten 3 Tage lang eingekesselt, mit Tränengas besprüht und auf der Rückfahrt 'verkehrskontrolliert'

"Wo ist Ihr Wagenheber und der Feuerlöscher? Ham'se nich'? Das kostet 40 DM."

Ist schon echt schlimm wie das heutzutage gegen rechte Gruppierungen eingesetzt wird.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1421617) Verfasst am: 24.01.2010, 03:05    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:
Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt.


Schwer erbärmlich, daß diese Art der 'Rechtsbeugung' Tradition hat. Ich erinnere mich an KFZ Durchsuchungen bei Anreise zur Brokdorf - Demo. Wagenheber und Feuerlöscher wurden als 'passive Bewaffnung' konfizsiert. Als 'parteilose' Demonstranten 3 Tage lang eingekesselt, mit Tränengas besprüht und auf der Rückfahrt 'verkehrskontrolliert'

"Wo ist Ihr Wagenheber und der Feuerlöscher? Ham'se nich'? Das kostet 40 DM."

Ist schon echt schlimm wie das heutzutage gegen rechte Gruppierungen eingesetzt wird. [/quote]
Themenbezug? Und was haben Präventionsmaßnahmen im Vorfeld von Demos durch Privatpersonen mit Verfügungen gegen Parteiständen zu tun?
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closeman
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Anmeldungsdatum: 27.11.2007
Beiträge: 1487

Beitrag(#1421618) Verfasst am: 24.01.2010, 03:10    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt.


Schwer erbärmlich, daß diese Art der 'Rechtsbeugung' Tradition hat. Ich erinnere mich an KFZ Durchsuchungen bei Anreise zur Brokdorf - Demo. Wagenheber und Feuerlöscher wurden als 'passive Bewaffnung' konfizsiert. Als 'parteilose' Demonstranten 3 Tage lang eingekesselt, mit Tränengas besprüht und auf der Rückfahrt 'verkehrskontrolliert'

"Wo ist Ihr Wagenheber und der Feuerlöscher? Ham'se nich'? Das kostet 40 DM."

Ist schon echt schlimm wie das heutzutage gegen rechte Gruppierungen eingesetzt wird.

Themenbezug? Und was haben Präventionsmaßnahmen im Vorfeld von Demos durch Privatpersonen mit Verfügungen gegen Parteiständen zu tun? [/quote]

Die Erfahrungen mit NPD Ständen im Jahr 2009 in Hamburg Barmbek erforderten Präventivmassnahmen -Themenbezug erfüllt?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1421620) Verfasst am: 24.01.2010, 03:17    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
closeman hat folgendes geschrieben:
Ja. Alles richtig. Mit diesem Argument kann man jeder NGO die Berechtigung zur politischen Teilhabe entziehen.
.

Für die besteht eine völlig andere Bewertungsgrundlage. Es ist eben eine Wertung unserer Verfassung, dass Parteien gegenüber anderen Gruppierungen in ihren Rechten und besonders in Bezug auf die Gleichberechtigung untereinander besonders privilegiert sind.

Ich finde es erbärmlich, dass es wenn es gegen rechte Gruppierungen gibt, eine gewisse Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt.


du hast vergessen zu berücksichtigen, dass teilnehmer der demo unbeteiligte passanten angegriffen haben. gewalt ist durch meinungsfreiheit nicht gedeckt. wenn die veranstalter also nicht in der lage sind, ihre schläger im zaum zu halten brauchen sie es eben garnicht tun, weil es keine veranstaltung gibt, so einfach ist das! daher ist das verbot legitim.
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1421622) Verfasst am: 24.01.2010, 03:30    Titel: Antworten mit Zitat

closeman hat folgendes geschrieben:


Die Erfahrungen mit NPD Ständen im Jahr 2009 in Hamburg Barmbek erforderten Präventivmassnahmen -Themenbezug erfüllt?

Präventivmaßnahmen sind unmittelbar gegen den Störer zu richten, also den konkreten Schläger. Ein Heranziehen der Partei kommt nur über die Figur des Zweckveranlassers in Betracht, was sich aber nach dem oben beschriebenen Parteienprivileg verbietet.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1421623) Verfasst am: 24.01.2010, 03:32    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


du hast vergessen zu berücksichtigen, dass teilnehmer der demo unbeteiligte passanten angegriffen haben. gewalt ist durch meinungsfreiheit nicht gedeckt. wenn die veranstalter also nicht in der lage sind, ihre schläger im zaum zu halten brauchen sie es eben garnicht tun, weil es keine veranstaltung gibt, so einfach ist das! daher ist das verbot legitim.

1. Geht es um einen Stand, keine Demo.
2. Ist es keineswegs so, dass den Veranstaltern einer Demo jegliche Rechtsübertretungen im Rahmend er Demo zurechenbar ist. "so einfach" ist das keineswegs.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1421624) Verfasst am: 24.01.2010, 04:23    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


du hast vergessen zu berücksichtigen, dass teilnehmer der demo unbeteiligte passanten angegriffen haben. gewalt ist durch meinungsfreiheit nicht gedeckt. wenn die veranstalter also nicht in der lage sind, ihre schläger im zaum zu halten brauchen sie es eben garnicht tun, weil es keine veranstaltung gibt, so einfach ist das! daher ist das verbot legitim.

1. Geht es um einen Stand, keine Demo.


der widerstand in der bevölkerung richtet sich gegen die npd, da spielt die form der veranstaltung keine rolle.

Zitat:
2. Ist es keineswegs so, dass den Veranstaltern einer Demo jegliche Rechtsübertretungen im Rahmend er Demo zurechenbar ist. "so einfach" ist das keineswegs.


von "jeglichen rechtsübertretungen" war nicht meine rede und ich gehe davon aus, dass dir klar ist, welche pflichten versammlungsleiter und wenn vorhanden die unterstützenden ordner haben. (stichwort deeskalation)
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Skeptiker
"I can't breathe!"



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Beitrag(#1421646) Verfasst am: 24.01.2010, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


du hast vergessen zu berücksichtigen, dass teilnehmer der demo unbeteiligte passanten angegriffen haben. gewalt ist durch meinungsfreiheit nicht gedeckt. wenn die veranstalter also nicht in der lage sind, ihre schläger im zaum zu halten brauchen sie es eben garnicht tun, weil es keine veranstaltung gibt, so einfach ist das! daher ist das verbot legitim.

1. Geht es um einen Stand, keine Demo.


der widerstand in der bevölkerung richtet sich gegen die npd, da spielt die form der veranstaltung keine rolle.

Zitat:
2. Ist es keineswegs so, dass den Veranstaltern einer Demo jegliche Rechtsübertretungen im Rahmend er Demo zurechenbar ist. "so einfach" ist das keineswegs.


von "jeglichen rechtsübertretungen" war nicht meine rede und ich gehe davon aus, dass dir klar ist, welche pflichten versammlungsleiter und wenn vorhanden die unterstützenden ordner haben. (stichwort deeskalation)


Das Bürgertum will sich halt einen zukünftigen Koalitionspartner warm halten. So eine NPD wird zur Niederschlagung von Aufständen vielleicht noch gebraucht.

So wie damals ...-

Skeptiker
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1421669) Verfasst am: 24.01.2010, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Das Bürgertum will sich halt einen zukünftigen Koalitionspartner warm halten. So eine NPD wird zur Niederschlagung von Aufständen vielleicht noch gebraucht.

So wie damals ...-

Skeptiker


pass du mal lieber auf, dass du mit deinen sprüchen nicht zum steigbügelhalter deiner self-fulfilling-prophecy wirst.
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
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Beitrag(#1421681) Verfasst am: 24.01.2010, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:

der widerstand in der bevölkerung richtet sich gegen die npd, da spielt die form der veranstaltung keine rolle.


Für die Verfassung schon... Im übrigen ist der Widerstand der Bevölkerung kein Argument für das Verbot einer Aktion.
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L.E.N.
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Beitrag(#1421684) Verfasst am: 24.01.2010, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:

der widerstand in der bevölkerung richtet sich gegen die npd, da spielt die form der veranstaltung keine rolle.


Für die Verfassung schon... Im übrigen ist der Widerstand der Bevölkerung kein Argument für das Verbot einer Aktion.


doch indirekt schon.
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Anmeldungsdatum: 04.12.2009
Beiträge: 769

Beitrag(#1421689) Verfasst am: 24.01.2010, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Warum nicht einfach die Nazis bezahlen, dass sie mit ihrem Nazisein aufhören? Den Vorschlag macht Westerwelle ja gerade bezüglich der Taliban. Bei denen wäre dann aber ein Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem Einstellen des Kampfes wirklich "absurd".
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