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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1421457) Verfasst am: 23.01.2010, 19:37 Titel: NPD darf keine Stände aufbauen |
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zwar reicht es nicht für ein verbot, wenn quasi der ganze stadtteil gegen nazi-demos aufsteht und mobilisiert, aber beim letzten mal haben sie wohl auch ihre letzten fürsprecher verloren...
Mopo 23.01.2010 hat folgendes geschrieben: | Der Grund: ein neuer Beschluss. Nachdem Mitte August 2009 eine Passantin (43) an einem NPD-Stand an der Fuhlsbüttler Straße in Barmbek von Rechtsradikalen verprügelt wurde (MOPO berichtete), sieht der Bezirk eine "Gefahr für die Allgemeinheit". |
das sollte schule machen, schliesslich muss man nicht erst warten, bis die nazis ihre hetze direkt vor ort in die tat umsetzen.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1421462) Verfasst am: 23.01.2010, 19:56 Titel: |
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Solange das hierzulande noch möglich ist, habe ich so meine Zweifel an der Umdenkfähigkeit unserer Staatsorgane.
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1421464) Verfasst am: 23.01.2010, 20:01 Titel: |
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Sticky hat folgendes geschrieben: | Solange das hierzulande noch möglich ist, habe ich so meine Zweifel an der Umdenkfähigkeit unserer Staatsorgane. |
du bist soooo unsensibel! da schöpft man mal etwas hoffnung und du haust sie brutal zu klump!
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Sticky vae victis
Anmeldungsdatum: 12.10.2005 Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!
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(#1421465) Verfasst am: 23.01.2010, 20:05 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Sticky hat folgendes geschrieben: | Solange das hierzulande noch möglich ist, habe ich so meine Zweifel an der Umdenkfähigkeit unserer Staatsorgane. |
du bist soooo unsensibel! da schöpft man mal etwas hoffnung und du haust sie brutal zu klump! |
Tja, die Welt ist hart aber grausam!
_________________ Gruss: Sticky
Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.
Schwarzer Block
„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)
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nocquae diskriminiert nazis
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18183
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(#1421472) Verfasst am: 23.01.2010, 20:17 Titel: |
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http://www.youtube.com/watch?v=IwSnUfvf9Zk#t=0m8s
_________________ In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Angkor registrierter User
Anmeldungsdatum: 14.03.2007 Beiträge: 1547
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(#1421479) Verfasst am: 23.01.2010, 20:39 Titel: Re: NPD darf keine Stände aufbauen |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
zwar reicht es nicht für ein verbot, wenn quasi der ganze stadtteil gegen nazi-demos aufsteht und mobilisiert, aber beim letzten mal haben sie wohl auch ihre letzten fürsprecher verloren...
Mopo 23.01.2010 hat folgendes geschrieben: | Der Grund: ein neuer Beschluss. Nachdem Mitte August 2009 eine Passantin (43) an einem NPD-Stand an der Fuhlsbüttler Straße in Barmbek von Rechtsradikalen verprügelt wurde (MOPO berichtete), sieht der Bezirk eine "Gefahr für die Allgemeinheit". |
das sollte schule machen, schliesslich muss man nicht erst warten, bis die nazis ihre hetze direkt vor ort in die tat umsetzen. |
Gute Nachrichten.
_________________ بالأخضر كفناه بالأحمر كفناه
بالأبيض كفناه بالأسود كفناه
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1421493) Verfasst am: 23.01.2010, 21:50 Titel: |
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Eher fraglich, ob das gerichtsfest ist. Und wie würde es wohl aussehen, wenn die NPD ein diesbezügliches verwaltungsgerichtliches Verfahren gewinnt?
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1421514) Verfasst am: 23.01.2010, 22:34 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Eher fraglich, ob das gerichtsfest ist. Und wie würde es wohl aussehen, wenn die NPD ein diesbezügliches verwaltungsgerichtliches Verfahren gewinnt? |
Dann waere mein Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschuettert. Niemand hat das Recht mit Schlaegertrupps in der Innenstadt Passanten aufzumischen.
_________________ Defund the gender police!!
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1421524) Verfasst am: 23.01.2010, 23:07 Titel: |
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In Dortmund wollten sie eine Nazi-Demo verhindern.
Mit dem Hinweis auf den Nazi-Überfall am 1. Mai auf eine DGB-Kundgebung.
Das Verbot der Stadt wurde gerichtlich aufgehoben.
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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closeman Leistungsträger
Anmeldungsdatum: 27.11.2007 Beiträge: 1487
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(#1421555) Verfasst am: 23.01.2010, 23:58 Titel: |
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Ob die Entscheidung 'gerichtsfest' bleibt muß man abwarten. Auf jeden Fall haben die Barmbeker ein Signal gesetzt, das weit über die Gerichtsfestigkeit hinaus Wirkung hat.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1421579) Verfasst am: 24.01.2010, 01:04 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Eher fraglich, ob das gerichtsfest ist. Und wie würde es wohl aussehen, wenn die NPD ein diesbezügliches verwaltungsgerichtliches Verfahren gewinnt? |
Dann waere mein Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschuettert. Niemand hat das Recht mit Schlaegertrupps in der Innenstadt Passanten aufzumischen. |
Aber jede nicht verbotene Partei hat unabhängig davon, wie sympathisch sie der Bevölkerungsmehrheit ist, offen für ihre Ansichten einzutreten, so sie im Rahmen der Gesetze liegen. Und das schließt Infostände mit ein. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die Verbote von Nazidemos aufgehoben haben.
Und außerdem ist fraglich, ob den Stand- und Parteiverantwortlichen formal betrachtet eine Verantwortung für die Schlägerei zugerechnet werden kann.
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closeman Leistungsträger
Anmeldungsdatum: 27.11.2007 Beiträge: 1487
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(#1421582) Verfasst am: 24.01.2010, 01:12 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Eher fraglich, ob das gerichtsfest ist. Und wie würde es wohl aussehen, wenn die NPD ein diesbezügliches verwaltungsgerichtliches Verfahren gewinnt? |
Dann waere mein Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschuettert. Niemand hat das Recht mit Schlaegertrupps in der Innenstadt Passanten aufzumischen. |
Aber jede nicht verbotene Partei hat unabhängig davon, wie sympathisch sie der Bevölkerungsmehrheit ist, offen für ihre Ansichten einzutreten, so sie im Rahmen der Gesetze liegen. Und das schließt Infostände mit ein. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die Verbote von Nazidemos aufgehoben haben.
Und außerdem ist fraglich, ob den Stand- und Parteiverantwortlichen formal betrachtet eine Verantwortung für die Schlägerei zugerechnet werden kann. |
Formal kann man den Stand- und Parteiverantwortlichen keine Verantwortung zuweisen. Diejenigen die an dem Stand ausgflippt sind werden dingfest gemacht -wenn überhaupt.
Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1421595) Verfasst am: 24.01.2010, 01:37 Titel: |
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closeman hat folgendes geschrieben: |
Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was. |
Ja, zumindest zweiteres ist ein Übel. Die Stadtteilverwaltung repräsentiert in dem Fall den Staat. Und dem steht es nicht zu, Parteien nach den von ihnen vertretenen Inhalten ungleich zu behandeln,wie aus Art. 21 GG - der so lange sie nicht verboten ist, auch für die NPD gilt - ziemlich klar ausdrückt.
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closeman Leistungsträger
Anmeldungsdatum: 27.11.2007 Beiträge: 1487
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(#1421597) Verfasst am: 24.01.2010, 01:46 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | closeman hat folgendes geschrieben: |
Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was. |
Ja, zumindest zweiteres ist ein Übel. Die Stadtteilverwaltung repräsentiert in dem Fall den Staat. Und dem steht es nicht zu, Parteien nach den von ihnen vertretenen Inhalten ungleich zu behandeln,wie aus Art. 21 GG - der so lange sie nicht verboten ist, auch für die NPD gilt - ziemlich klar ausdrückt. |
Und auf welchem Planeten hast Du bisher gelebt? Der von Dir zitierte Art. 21 GG hat auch bisher staatliche Stellen nicht davon abgehalten Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und anderen Gruppierungen das politische Leben sauer zu machen. Nun trifft es eben auch die NPD 'Info- Stände' . Gleiches (Un) recht für alle.
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AlexJ Supermarktoverlord
Anmeldungsdatum: 11.04.2008 Beiträge: 2353
Wohnort: Köln
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(#1421601) Verfasst am: 24.01.2010, 01:57 Titel: |
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closeman hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | closeman hat folgendes geschrieben: |
Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was. |
Ja, zumindest zweiteres ist ein Übel. Die Stadtteilverwaltung repräsentiert in dem Fall den Staat. Und dem steht es nicht zu, Parteien nach den von ihnen vertretenen Inhalten ungleich zu behandeln,wie aus Art. 21 GG - der so lange sie nicht verboten ist, auch für die NPD gilt - ziemlich klar ausdrückt. |
Und auf welchem Planeten hast Du bisher gelebt? Der von Dir zitierte Art. 21 GG hat auch bisher staatliche Stellen nicht davon abgehalten Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und anderen Gruppierungen das politische Leben sauer zu machen. Nun trifft es eben auch die NPD 'Info- Stände' . Gleiches (Un) recht für alle. |
1. Art. 21 GG bezieht sich auf Parteien, von Bürgerinitiativen und sonstigen Gruppierungen ist da nicht die Rede. Man sollte sich wenigsten ein wenig informieren, bevor man sich darüber beklagt.
2. Ein Fehlverhalten des Staates irgendwo anders, berechtigt kein Fehl verhalten woanders. Wenn du gleiches Recht forderst dann doch bitte auch das richtige Recht.
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closeman Leistungsträger
Anmeldungsdatum: 27.11.2007 Beiträge: 1487
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(#1421606) Verfasst am: 24.01.2010, 02:21 Titel: |
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AlexJ hat folgendes geschrieben: | closeman hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | closeman hat folgendes geschrieben: |
Bleibt der kreative Widerstand der Menschen vor Ort und die Entscheidung der Stadtteilverwaltung, die es der NPD etwas schwerer macht, ihre Parolen unter die Leute zu bringen. Das ist doch auch schon was. |
Ja, zumindest zweiteres ist ein Übel. Die Stadtteilverwaltung repräsentiert in dem Fall den Staat. Und dem steht es nicht zu, Parteien nach den von ihnen vertretenen Inhalten ungleich zu behandeln,wie aus Art. 21 GG - der so lange sie nicht verboten ist, auch für die NPD gilt - ziemlich klar ausdrückt. |
Und auf welchem Planeten hast Du bisher gelebt? Der von Dir zitierte Art. 21 GG hat auch bisher staatliche Stellen nicht davon abgehalten Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und anderen Gruppierungen das politische Leben sauer zu machen. Nun trifft es eben auch die NPD 'Info- Stände' . Gleiches (Un) recht für alle. |
1. Art. 21 GG bezieht sich auf Parteien, von Bürgerinitiativen und sonstigen Gruppierungen ist da nicht die Rede. Man sollte sich wenigsten ein wenig informieren, bevor man sich darüber beklagt.
2. Ein Fehlverhalten des Staates irgendwo anders, berechtigt kein Fehl verhalten woanders. Wenn du gleiches Recht forderst dann doch bitte auch das richtige Recht. |
1) Ja. Alles richtig. Mit diesem Argument kann man jeder NGO die Berechtigung zur politischen Teilhabe entziehen.
2) So sehe ich das auch.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1421608) Verfasst am: 24.01.2010, 02:31 Titel: |
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closeman hat folgendes geschrieben: | Ja. Alles richtig. Mit diesem Argument kann man jeder NGO die Berechtigung zur politischen Teilhabe entziehen.
. |
Für die besteht eine völlig andere Bewertungsgrundlage. Es ist eben eine Wertung unserer Verfassung, dass Parteien gegenüber anderen Gruppierungen in ihren Rechten und besonders in Bezug auf die Gleichberechtigung untereinander besonders privilegiert sind.
Ich finde es erbärmlich, dass es wenn es gegen rechte Gruppierungen gibt, eine gewisse Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt.
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closeman Leistungsträger
Anmeldungsdatum: 27.11.2007 Beiträge: 1487
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(#1421613) Verfasst am: 24.01.2010, 02:41 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | closeman hat folgendes geschrieben: | Ja. Alles richtig. Mit diesem Argument kann man jeder NGO die Berechtigung zur politischen Teilhabe entziehen.
. |
Für die besteht eine völlig andere Bewertungsgrundlage. Es ist eben eine Wertung unserer Verfassung, dass Parteien gegenüber anderen Gruppierungen in ihren Rechten und besonders in Bezug auf die Gleichberechtigung untereinander besonders privilegiert sind.
Ich finde es erbärmlich, dass es wenn es gegen rechte Gruppierungen gibt, eine gewisse Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt. |
Schwer erbärmlich, daß diese Art der 'Rechtsbeugung' Tradition hat. Ich erinnere mich an KFZ Durchsuchungen bei Anreise zur Brokdorf - Demo. Wagenheber und Feuerlöscher wurden als 'passive Bewaffnung' konfizsiert. Als 'parteilose' Demonstranten 3 Tage lang eingekesselt, mit Tränengas besprüht und auf der Rückfahrt 'verkehrskontrolliert'
"Wo ist Ihr Wagenheber und der Feuerlöscher? Ham'se nich'? Das kostet 40 DM."
Ist schon echt schlimm wie das heutzutage gegen rechte Gruppierungen eingesetzt wird.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1421617) Verfasst am: 24.01.2010, 03:05 Titel: |
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closeman hat folgendes geschrieben: | Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt. |
Schwer erbärmlich, daß diese Art der 'Rechtsbeugung' Tradition hat. Ich erinnere mich an KFZ Durchsuchungen bei Anreise zur Brokdorf - Demo. Wagenheber und Feuerlöscher wurden als 'passive Bewaffnung' konfizsiert. Als 'parteilose' Demonstranten 3 Tage lang eingekesselt, mit Tränengas besprüht und auf der Rückfahrt 'verkehrskontrolliert'
"Wo ist Ihr Wagenheber und der Feuerlöscher? Ham'se nich'? Das kostet 40 DM."
Ist schon echt schlimm wie das heutzutage gegen rechte Gruppierungen eingesetzt wird. [/quote]
Themenbezug? Und was haben Präventionsmaßnahmen im Vorfeld von Demos durch Privatpersonen mit Verfügungen gegen Parteiständen zu tun?
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closeman Leistungsträger
Anmeldungsdatum: 27.11.2007 Beiträge: 1487
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(#1421618) Verfasst am: 24.01.2010, 03:10 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | closeman hat folgendes geschrieben: | Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt. |
Schwer erbärmlich, daß diese Art der 'Rechtsbeugung' Tradition hat. Ich erinnere mich an KFZ Durchsuchungen bei Anreise zur Brokdorf - Demo. Wagenheber und Feuerlöscher wurden als 'passive Bewaffnung' konfizsiert. Als 'parteilose' Demonstranten 3 Tage lang eingekesselt, mit Tränengas besprüht und auf der Rückfahrt 'verkehrskontrolliert'
"Wo ist Ihr Wagenheber und der Feuerlöscher? Ham'se nich'? Das kostet 40 DM."
Ist schon echt schlimm wie das heutzutage gegen rechte Gruppierungen eingesetzt wird. |
Themenbezug? Und was haben Präventionsmaßnahmen im Vorfeld von Demos durch Privatpersonen mit Verfügungen gegen Parteiständen zu tun? [/quote]
Die Erfahrungen mit NPD Ständen im Jahr 2009 in Hamburg Barmbek erforderten Präventivmassnahmen -Themenbezug erfüllt?
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1421620) Verfasst am: 24.01.2010, 03:17 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | closeman hat folgendes geschrieben: | Ja. Alles richtig. Mit diesem Argument kann man jeder NGO die Berechtigung zur politischen Teilhabe entziehen.
. |
Für die besteht eine völlig andere Bewertungsgrundlage. Es ist eben eine Wertung unserer Verfassung, dass Parteien gegenüber anderen Gruppierungen in ihren Rechten und besonders in Bezug auf die Gleichberechtigung untereinander besonders privilegiert sind.
Ich finde es erbärmlich, dass es wenn es gegen rechte Gruppierungen gibt, eine gewisse Bereitschaft zur ungerechtfertigten Benachteiligung bis zur Rechtsbeugung gibt. |
du hast vergessen zu berücksichtigen, dass teilnehmer der demo unbeteiligte passanten angegriffen haben. gewalt ist durch meinungsfreiheit nicht gedeckt. wenn die veranstalter also nicht in der lage sind, ihre schläger im zaum zu halten brauchen sie es eben garnicht tun, weil es keine veranstaltung gibt, so einfach ist das! daher ist das verbot legitim.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1421622) Verfasst am: 24.01.2010, 03:30 Titel: |
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closeman hat folgendes geschrieben: |
Die Erfahrungen mit NPD Ständen im Jahr 2009 in Hamburg Barmbek erforderten Präventivmassnahmen -Themenbezug erfüllt? |
Präventivmaßnahmen sind unmittelbar gegen den Störer zu richten, also den konkreten Schläger. Ein Heranziehen der Partei kommt nur über die Figur des Zweckveranlassers in Betracht, was sich aber nach dem oben beschriebenen Parteienprivileg verbietet.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1421623) Verfasst am: 24.01.2010, 03:32 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
du hast vergessen zu berücksichtigen, dass teilnehmer der demo unbeteiligte passanten angegriffen haben. gewalt ist durch meinungsfreiheit nicht gedeckt. wenn die veranstalter also nicht in der lage sind, ihre schläger im zaum zu halten brauchen sie es eben garnicht tun, weil es keine veranstaltung gibt, so einfach ist das! daher ist das verbot legitim. |
1. Geht es um einen Stand, keine Demo.
2. Ist es keineswegs so, dass den Veranstaltern einer Demo jegliche Rechtsübertretungen im Rahmend er Demo zurechenbar ist. "so einfach" ist das keineswegs.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1421624) Verfasst am: 24.01.2010, 04:23 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
du hast vergessen zu berücksichtigen, dass teilnehmer der demo unbeteiligte passanten angegriffen haben. gewalt ist durch meinungsfreiheit nicht gedeckt. wenn die veranstalter also nicht in der lage sind, ihre schläger im zaum zu halten brauchen sie es eben garnicht tun, weil es keine veranstaltung gibt, so einfach ist das! daher ist das verbot legitim. |
1. Geht es um einen Stand, keine Demo. |
der widerstand in der bevölkerung richtet sich gegen die npd, da spielt die form der veranstaltung keine rolle.
Zitat: | 2. Ist es keineswegs so, dass den Veranstaltern einer Demo jegliche Rechtsübertretungen im Rahmend er Demo zurechenbar ist. "so einfach" ist das keineswegs. |
von "jeglichen rechtsübertretungen" war nicht meine rede und ich gehe davon aus, dass dir klar ist, welche pflichten versammlungsleiter und wenn vorhanden die unterstützenden ordner haben. (stichwort deeskalation)
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1421646) Verfasst am: 24.01.2010, 09:46 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
du hast vergessen zu berücksichtigen, dass teilnehmer der demo unbeteiligte passanten angegriffen haben. gewalt ist durch meinungsfreiheit nicht gedeckt. wenn die veranstalter also nicht in der lage sind, ihre schläger im zaum zu halten brauchen sie es eben garnicht tun, weil es keine veranstaltung gibt, so einfach ist das! daher ist das verbot legitim. |
1. Geht es um einen Stand, keine Demo. |
der widerstand in der bevölkerung richtet sich gegen die npd, da spielt die form der veranstaltung keine rolle.
Zitat: | 2. Ist es keineswegs so, dass den Veranstaltern einer Demo jegliche Rechtsübertretungen im Rahmend er Demo zurechenbar ist. "so einfach" ist das keineswegs. |
von "jeglichen rechtsübertretungen" war nicht meine rede und ich gehe davon aus, dass dir klar ist, welche pflichten versammlungsleiter und wenn vorhanden die unterstützenden ordner haben. (stichwort deeskalation) |
Das Bürgertum will sich halt einen zukünftigen Koalitionspartner warm halten. So eine NPD wird zur Niederschlagung von Aufständen vielleicht noch gebraucht.
So wie damals ...-
Skeptiker
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1421669) Verfasst am: 24.01.2010, 12:03 Titel: |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | Das Bürgertum will sich halt einen zukünftigen Koalitionspartner warm halten. So eine NPD wird zur Niederschlagung von Aufständen vielleicht noch gebraucht.
So wie damals ...-
Skeptiker |
pass du mal lieber auf, dass du mit deinen sprüchen nicht zum steigbügelhalter deiner self-fulfilling-prophecy wirst.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1421681) Verfasst am: 24.01.2010, 12:47 Titel: |
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L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
der widerstand in der bevölkerung richtet sich gegen die npd, da spielt die form der veranstaltung keine rolle.
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Für die Verfassung schon... Im übrigen ist der Widerstand der Bevölkerung kein Argument für das Verbot einer Aktion.
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L.E.N. im falschen Film
Anmeldungsdatum: 25.05.2004 Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg
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(#1421684) Verfasst am: 24.01.2010, 12:55 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
der widerstand in der bevölkerung richtet sich gegen die npd, da spielt die form der veranstaltung keine rolle.
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Für die Verfassung schon... Im übrigen ist der Widerstand der Bevölkerung kein Argument für das Verbot einer Aktion. |
doch indirekt schon.
_________________ Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Nikolaus als Doppelnick gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.12.2009 Beiträge: 769
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(#1421689) Verfasst am: 24.01.2010, 13:08 Titel: |
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Warum nicht einfach die Nazis bezahlen, dass sie mit ihrem Nazisein aufhören? Den Vorschlag macht Westerwelle ja gerade bezüglich der Taliban. Bei denen wäre dann aber ein Zusammenhang zwischen der Zahlung und dem Einstellen des Kampfes wirklich "absurd".
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