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Schweiz warnt vor Kauf gestohlener Datensätze
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Sollen die Daten verwendet werden oder nicht?
Ja
68%
 68%  [ 73 ]
Nein
28%
 28%  [ 30 ]
Keine Ahnung, mir egal, etc.
3%
 3%  [ 4 ]
Stimmen insgesamt : 107

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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1425614) Verfasst am: 01.02.2010, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Louseign hat folgendes geschrieben:
Habe mit »Nein« gestimmt.
Auch wenn es mir persönlich nicht gefällt, weil es sich hierbei typischerweise um Täter in einer Machtposition handelt, die Mittel und Wege finden, ihre Tat zu verschleiern: im Strafrecht gilt nunmal der Grundsatz, dass nur legal (d. h. im Rahmen der Strafprozessordnung) gewonnene Beweismittel verwertet werden dürfen. Hiervon bei der Steuerhinterziehung eine Ausnahme zu machen, fehlt es mir leider an brauchbaren Argumenten.

Die Daten liefern nur den Anfangsverdacht. Wenn daraufhin Tatsachen etwa im Rahmen einer Hausdurchsuchung festgestellt werden, sind dies sehr wohl gerichtsverwertbare Beweise.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1425615) Verfasst am: 01.02.2010, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Louseign hat folgendes geschrieben:
Habe mit »Nein« gestimmt.
Auch wenn es mir persönlich nicht gefällt, weil es sich hierbei typischerweise um Täter in einer Machtposition handelt, die Mittel und Wege finden, ihre Tat zu verschleiern: im Strafrecht gilt nunmal der Grundsatz, dass nur legal (d. h. im Rahmen der Strafprozessordnung) gewonnene Beweismittel verwertet werden dürfen. Hiervon bei der Steuerhinterziehung eine Ausnahme zu machen, fehlt es mir leider an brauchbaren Argumenten.


Soweit mir bekannt ist, ist der Ankauf von Informationen aus privater Hand nicht verboten, egal wie und auf welche Art die Person an die Informationen gekommen ist.
Des weiteren ist fraglich ob die Informationen überhaupt illegal erworben wurden. Der Datenschutz und etwaige Verpflichtungen Firmeninternes zu verschweigen, setzt nämlich genau dann aus wenn es darum geht die Behörden über begangenes Unrecht zu Informieren. Genau genommen ist das informieren der Behörden in so einem Fall sogar Pflicht, nur wenige Berufe sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten davon ausgenommen(z.B. Anwalt, Sozialarbeiter).
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1425616) Verfasst am: 01.02.2010, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1425619) Verfasst am: 01.02.2010, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?


stell den vergleich doch mal ohne hinken an, dann würde das beantworten deiner frage sinnvoller.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1425620) Verfasst am: 01.02.2010, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?


stell den vergleich doch mal ohne hinken an, dann würde das beantworten deiner frage sinnvoller.


Was hinkt hier?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1425621) Verfasst am: 01.02.2010, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Louseign hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
er meinte wohl in erster linie freiheit vor steuern und mit rechtsstaatlichkeit keine strafverfolgung wegen der steuerhinterziehung.

Auf die polemische Tour ist niemandem gedient. Mit den Augen rollen Dass der gegenwärtige Zustand unbefriedigend ist, wissen wir auch so.


leuten zu unterstellen sei seien umfaller weil sie steuerdieben ihr geklautes geld gern wieder abnehmen würden ist ebenso polemisch.
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1425622) Verfasst am: 01.02.2010, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Soweit es sich bei der Raubkopiererei um organisierte Kriminalität handelte, warum nicht?

jagy hat folgendes geschrieben:
Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?

Nach der Logik wäre es auch illegal, wenn ein Mafioso seinen Boß verpfeift.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1425623) Verfasst am: 01.02.2010, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?


stell den vergleich doch mal ohne hinken an, dann würde das beantworten deiner frage sinnvoller.


Was hinkt hier?


1. "professionelle banden" zu bankinsidern
2. "raubkopien" zu steuerdiebstahl
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1425624) Verfasst am: 01.02.2010, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Soweit es sich bei der Raubkopiererei um organisierte Kriminalität handelte, warum nicht?

jagy hat folgendes geschrieben:
Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?

Nach der Logik wäre es auch illegal, wenn ein Mafioso seinen Boß verpfeift.


naja, der mafioso bekommt statt des geldes allerdings "nur" straffreiheit.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1425625) Verfasst am: 01.02.2010, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Soweit es sich bei der Raubkopiererei um organisierte Kriminalität handelte, warum nicht?

jagy hat folgendes geschrieben:
Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?

Nach der Logik wäre es auch illegal, wenn ein Mafioso seinen Boß verpfeift.


naja, der mafioso bekommt statt des geldes allerdings "nur" straffreiheit.

Und wenn einer belastende Informationen vom Mafiaboß "gestohlen" hat, ohne Mafioso zu sein?

Letztendlich ist der ganze Vorgang nichts anderes als die Auslobung einer Belohnung für Hinweise, die zur Aufklärung von Straftaten führen.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1425626) Verfasst am: 01.02.2010, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?


1. Ja, wäre es. Wobei es je nach Art der Diebe(also was sie sonst noch so getan haben) auch zu einer Strafverfolgung dieser kommen könnte/müßte.
2. Wird hier immer behauptet das es sich um einen Diebstahl handelt, sofern die Kopien der Bankdaten aber nur entwendet wurden um damit die Strafverfolgungsbehörden zu versorgen, handelt es sich rein Rechtlich nicht um einen Diebstahl, besonders dann nicht wenn die Daten von einem Angestellten der Bank kopiert und ausgehändigt wurden.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1425628) Verfasst am: 01.02.2010, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Soweit es sich bei der Raubkopiererei um organisierte Kriminalität handelte, warum nicht?

jagy hat folgendes geschrieben:
Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?

Nach der Logik wäre es auch illegal, wenn ein Mafioso seinen Boß verpfeift.


naja, der mafioso bekommt statt des geldes allerdings "nur" straffreiheit.

Und wenn einer belastende Informationen vom Mafiaboß "gestohlen" hat, ohne Mafioso zu sein?

Letztendlich ist der ganze Vorgang nichts anderes als die Auslobung einer Belohnung für Hinweise, die zur Aufklärung von Straftaten führen.


Korrekt wäre: Auslobung einer Belohnung für die Begehung von Straftaten, die zufällig dem deutschen Staat nützen.
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jagy
Herb Derpington III.



Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 7275

Beitrag(#1425629) Verfasst am: 01.02.2010, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant finde ich aber, dass die CDU plötzlich "moralische Bedenken" hat. Bei Lichtenstein hatte sie die doch noch nicht?
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1425631) Verfasst am: 01.02.2010, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja mal gespannt, was hier davon gehalten würde, wenn professionelle Banden von Dieben in Wohnungen einbrechen würden, Fotos, Filme und Beweise von dort vorgefundenen "Raubkopien" etc machen würde und diese Beweise dann an die Strafverfolgungsbehörden oder die Musik-/Filmindustrie verticken würde.

Soweit es sich bei der Raubkopiererei um organisierte Kriminalität handelte, warum nicht?

jagy hat folgendes geschrieben:
Wäre dass dann auch so unproblematisch, wie hier einige den Ankauf von gestohlenen Bankdaten sehen?

Nach der Logik wäre es auch illegal, wenn ein Mafioso seinen Boß verpfeift.


naja, der mafioso bekommt statt des geldes allerdings "nur" straffreiheit.

Und wenn einer belastende Informationen vom Mafiaboß "gestohlen" hat, ohne Mafioso zu sein?

Letztendlich ist der ganze Vorgang nichts anderes als die Auslobung einer Belohnung für Hinweise, die zur Aufklärung von Straftaten führen.


Korrekt wäre: Auslobung einer Belohnung für die Begehung von Straftaten, die zufällig dem deutschen Staat nützen.


Welche Straftat wurde denn noch mal genau begangen? Kleiner Hinweis: Diebstahl war es nicht. Zumindest nicht nach deutschem Recht.

Edit: aus einem Punkt ein Fragezeichen gemacht.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11519

Beitrag(#1425658) Verfasst am: 01.02.2010, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mit Ja gestimmt, sowohl aus rechtlicher als auch aus pädagogischer Perspektive.
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posted by Babyface
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1425663) Verfasst am: 01.02.2010, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mit Nein gestimmt. Wohin will die Regierung eigentlich den Hehler-Lohn bzw. das Steuer-Schwarzgeld überweisen? Auf ein schweizer Nummernkonto? Mit den Augen rollen Und wird dann anschließend versucht, den "Verkäufer" via internationelem Haftbefehl zu bekommen und die Steuerzahlerkohle zurückzuholen? Und in einem möglichen Prozess, z.B. in der Schweiz: Wird dann die BRD als Hehlerin mit auf der Anklagebank sitzen? Muss ja wohl, oder? Und wie soll das mit der Übergabe laufen? So wie bei "Big Lebowski"? Das ist doch alles großer, rechtsstaatsloser Schwachsinn...

edit: Aus "Dieb" "Verkäufer" gemacht, aber Ralf war zu schnell Lachen
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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."


Zuletzt bearbeitet von Effô Tisetti am 01.02.2010, 11:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1425664) Verfasst am: 01.02.2010, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Habe mit Nein gestimmt. Wohin will die Regierung eigentlich den Hehler-Lohn bzw. das Steuer-Schwarzgeld überweisen? Auf ein schweizer Nummernkonto? Mit den Augen rollen Und wird dann anschließend versucht, den Dieb via internationelem Haftbefehl zu bekommen und die Steuerzahlerkohle zurückzuholen? Und in einem möglichen Prozess, z.B. in der Schweiz: Wird dann die BRD als Hehler-Komplize mit auf der Anklagebank sitzen? Muss ja wohl, oder? Und wie soll das mit der Übergabe laufen? So wie bei "Big Lebowski"? Das ist doch alles großer, rechtsstaatsloser Schwachsinn...

Schwachsinn ist es vielmehr, in diesem Zusammenhang von Diebstahl und Hehlerei zu sprechen.
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Ralf Rudolfy
Auf eigenen Wunsch deaktiviert.



Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1425679) Verfasst am: 01.02.2010, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
...

edit: Aus "Dieb" "Verkäufer" gemacht, aber Ralf war zu schnell Lachen

"Verkäufer" trifft es ebenfalls nicht. Hier wird nicht etwas verkauft, sondern es werden Hinweise auf begangene Straftaten angeboten, und die dafüt zuständige staatlich Stelle muß entscheiden, ob sie die Hinweise für wertvoll genug erachtet, um für ihren Erhalt eine Belohnung auszuloben. Ich kann daran weder etwas Ungewöhnliches noch etwas Verwerfliches erkennen.
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thofrock
registrierter User



Anmeldungsdatum: 29.01.2010
Beiträge: 26
Wohnort: Northeim

Beitrag(#1425686) Verfasst am: 01.02.2010, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Land, in dem gar zu fleissige Steuerfahnder mit gefälschten Gutachten aus dem Job gemobbt werden, wäre es geradezu lächerlich, die Nichtaufklärung von Steuerstraftaten mit juristischen oder moralischen Bedenken erklären zu wollen.

Vermutlich freut sich Schäuble grad über die ersten Schwarzgeldkoffer von potentiell Betroffenen.
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Assarhaddon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 02.09.2008
Beiträge: 362
Wohnort: Tübingen

Beitrag(#1425688) Verfasst am: 01.02.2010, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Der Datenschutz und etwaige Verpflichtungen Firmeninternes zu verschweigen, setzt nämlich genau dann aus wenn es darum geht die Behörden über begangenes Unrecht zu Informieren.

Sehe ich genauso und habe mit ja gestimmt. Diebstahl ist die Preisgabe der Daten auf keinen Fall, es käme maximal noch Ausspähung von Daten in Frage, aber nur, wenn der Mitarbeiter der Bank keinen Zugang zu ihnen hatte und eine Datenbank knacken musste o.ä.

Vielleicht könnten hier Juristen helfen, aber mir fällt kein Straftatbestand ein unter den das passen würde. Zumindest in Deutschland ist das Bankgeheimnis zivilrechtlich geregelt, d.h. eventuell hätten die Kunden gegenüber der Bank einen Schadenersatzanspruch, weil sich die Bank nicht ans Bankgeheimnis gehalten hat.
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Murphy MacManus
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1425690) Verfasst am: 01.02.2010, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Interessant finde ich aber, dass die CDU plötzlich "moralische Bedenken" hat. Bei Lichtenstein hatte sie die doch noch nicht?


thofrock hat folgendes geschrieben:
Vermutlich freut sich Schäuble grad über die ersten Schwarzgeldkoffer von potentiell Betroffenen.


Na, wenn da mal nicht noch seine eigenen Koffer dabei sind.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1425692) Verfasst am: 01.02.2010, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Wer nichts zu verbergen hat, hat doch auch nichts zu befürchten...


Das ist hoffentlich ironisch gemeint. Ansonsten darf ich in Deinem Schlafzimmer sicherlich eine Webcam installieren...?


Mit den Augen rollen Ich dachte, das wäre offensichtlich.

*seufz*
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1425699) Verfasst am: 01.02.2010, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Hier wird nicht etwas verkauft, sondern es werden Hinweise auf begangene Straftaten angeboten, und die dafüt zuständige staatlich Stelle muß entscheiden, ob sie die Hinweise für wertvoll genug erachtet, um für ihren Erhalt eine Belohnung auszuloben.


"Belohnung" ist i.d.Z. ein klassischer Euphemismus. Der "Verkäufer" ist doch ganz offensichtlich mit ganz eigenen Preisvorstellungen in Wuppertal aufgelaufen. Die Höhe der nachträglich ausgelobten "Belohnung" würde dann - ganz magisch - genau auf diese Höhe hinauslaufen, oder wie? Und was ist, wenn die BRD die geforderte Summe nicht zahlen will? Dann hätten wir es - wenn die ganze Sache ansonsten tatsächlich nicht sowieso illegal wäre - wieder mit einer ganz neuen Straftat zu tun: Vereitelung von Strafverfolgung aus Habgier.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1425705) Verfasst am: 01.02.2010, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Und was ist, wenn die BRD die geforderte Summe nicht zahlen will? Dann hätten wir es - wenn die ganze Sache ansonsten tatsächlich nicht sowieso illegal wäre - wieder mit einer ganz neuen Straftat zu tun: Vereitelung von Strafverfolgung aus Habgier.

Das könnte theoretisch sein, wäre aber wohl praktisch ziemlich witzlos, weil man ihm kaum nachweisen könnte, was und wieviel er weiß. Wie will man jemandem die Vereitlung der Verfolgung von Straftaten vorwerfen, von denen man gar keine Ahnung hat, daß sie überhaupt begangen worden sind?
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1425707) Verfasst am: 01.02.2010, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Habe mit Nein gestimmt. Wohin will die Regierung eigentlich den Hehler-Lohn bzw. das Steuer-Schwarzgeld überweisen? Auf ein schweizer Nummernkonto?


Äh es gibt weder ein Hehler-Lohn noch ein Steuer-Schwarzgeld. Wenn du damit die Kaufpreis der Information über die Steuerhinterzieher meinst, dann kann der Staat(und nicht die Regierung) dies Problemlos überweisen.

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:

Und wird dann anschließend versucht, den "Verkäufer" via internationelem Haftbefehl zu bekommen und die Steuerzahlerkohle zurückzuholen?


Ob der Verkäufer anschließend nach schweizerischen Haftbefehl gesucht wird? Vermutlich ja. Aber ein etwaiger Prozess wäre sehr Schwierig. Man müsste nachweisen das die Person die Informationen in der Schweiz entwendet hat und das die Aushändigung der Beweise an die Deutschen Behörden tatsächlich ein Straftat im sinne des schweizerischen Gesetzes war. Selbst wenn das alles zu träfe wäre die Rechtmäßige zu erwartende Strafe ein Witz. Den der Verkäufer würde nur seinen Job verlieren und müsste den der Bank und den Betroffenen Kunden entstanden Schaden wieder gutmachen. Wobei hier alle "Schäden", die dadurch entstehen das ihre Aktivitäten Illegal waren ausdrücklich ausgenommen sind(den der kausale Verursacher dieser Schäden ist nicht der Verkäufer, der Information). Da abgesehen davon kaum ein Schaden für die Bank und ihren Kunden entsteht, dürfte es den Verkäufer rein Rechtlich um die 4000Euro kosten, sich vor Gericht zu verantworten.
P.S. falls du mit Steuerzahlerkohle, die 2,5 Millionen meinst: Es handelt sich hier nicht um Erpressung oder Entführung, die ganze Aktion ist aus Sicht des Deutschen Rechts nicht illegal. Die 2,5 kann man also nicht zurück bekommen.

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:

Und in einem möglichen Prozess, z.B. in der Schweiz: Wird dann die BRD als Hehlerin mit auf der Anklagebank sitzen? Muss ja wohl, oder?


Nein, muss nicht. Sofern nicht nachgewiesen wird, das mit Arbeiter des Deutschen Staats auf schweizerischen Hoheitsgebiet den Deal verhandelt und vollzogen haben, kann die Schweiß rechtlich nicht gegen die BRD vorgehen.

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:

Und wie soll das mit der Übergabe laufen? So wie bei "Big Lebowski"? Das ist doch alles großer, rechtsstaatsloser Schwachsinn...


Hmm, per Überweisung wäre wohl am Einfachsten, ansonsten ginge auch eine Barauszahlung. Wie gesagt ist die Handlung hier in Deutschland nicht strafbar. Der Verkäufer braucht also keine Angst vor der Polizei zu haben.
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1425711) Verfasst am: 01.02.2010, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Hier wird nicht etwas verkauft, sondern es werden Hinweise auf begangene Straftaten angeboten, und die dafüt zuständige staatlich Stelle muß entscheiden, ob sie die Hinweise für wertvoll genug erachtet, um für ihren Erhalt eine Belohnung auszuloben.


"Belohnung" ist i.d.Z. ein klassischer Euphemismus. Der "Verkäufer" ist doch ganz offensichtlich mit ganz eigenen Preisvorstellungen in Wuppertal aufgelaufen. Die Höhe der nachträglich ausgelobten "Belohnung" würde dann - ganz magisch - genau auf diese Höhe hinauslaufen, oder wie? Und was ist, wenn die BRD die geforderte Summe nicht zahlen will? Dann hätten wir es - wenn die ganze Sache ansonsten tatsächlich nicht sowieso illegal wäre - wieder mit einer ganz neuen Straftat zu tun: Vereitelung von Strafverfolgung aus Habgier.


Da die Sache eben nicht Illegal ist(Zumindest nicht nach deutschem Recht). Muss der Staat tatsächlich die Infos kaufen. Der Preis 2,5 Millionen bewegt sich nämlich vollkommen in den Rahmen des Angemessen. Bei einem erwartenden Strafmaß von 100 Millionen Euro plus Haftstrafen, wären sogar die 100 Millionen Eure plus Tagessätze für die Haftstrafen Verhältnismäßig. Da sind 2,5 Millionen noch billig.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1425713) Verfasst am: 01.02.2010, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Hier wird nicht etwas verkauft, sondern es werden Hinweise auf begangene Straftaten angeboten, und die dafüt zuständige staatlich Stelle muß entscheiden, ob sie die Hinweise für wertvoll genug erachtet, um für ihren Erhalt eine Belohnung auszuloben.


"Belohnung" ist i.d.Z. ein klassischer Euphemismus. Der "Verkäufer" ist doch ganz offensichtlich mit ganz eigenen Preisvorstellungen in Wuppertal aufgelaufen. Die Höhe der nachträglich ausgelobten "Belohnung" würde dann - ganz magisch - genau auf diese Höhe hinauslaufen, oder wie? Und was ist, wenn die BRD die geforderte Summe nicht zahlen will? Dann hätten wir es - wenn die ganze Sache ansonsten tatsächlich nicht sowieso illegal wäre - wieder mit einer ganz neuen Straftat zu tun: Vereitelung von Strafverfolgung aus Habgier.


Da die Sache eben nicht Illegal ist(Zumindest nicht nach deutschem Recht). Muss der Staat tatsächlich die Infos kaufen. Der Preis 2,5 Millionen bewegt sich nämlich vollkommen in den Rahmen des Angemessen. Bei einem erwartenden Strafmaß von 100 Millionen Euro plus Haftstrafen, wären sogar die 100 Millionen Eure plus Tagessätze für die Haftstrafen Verhältnismäßig. Da sind 2,5 Millionen noch billig.


Und warum kriege ich nicht 2, 5 Millionen, wenn ich wichtige Informationen in einem Mordfall habe? Ist die Verhaftung eines Mörders, der vielleicht wieder morden wird, nicht wichtiger für den Staat als schnöder Mammon?
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1425717) Verfasst am: 01.02.2010, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:


Und warum kriege ich nicht 2, 5 Millionen, wenn ich wichtige Informationen in einem Mordfall habe? Ist die Verhaftung eines Mörders, der vielleicht wieder morden wird, nicht wichtiger für den Staat als schnöder Mammon?


Die zu erwartende Strafe für das Vergehen eines Mordes dürfte zu gering sein.

Danach richtet sich nämlich die Verhältnismäßigkeit der Bezahlung. Falls an dem Mordfall ~50 Personen beteiligt waren und alle mit Haftstrafen über 3 Jahre rechnen können, wären 2,5 Millionen sicherlich drin.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1425745) Verfasst am: 01.02.2010, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

AlexJ hat folgendes geschrieben:
Der Preis 2,5 Millionen bewegt sich nämlich vollkommen in den Rahmen des Angemessen.


Es geht nicht um die vermeintliche "Angemessenheit", sondern um die Chronologie. Eine Belohnung wird erst ausgelobt. Alles andere ist Nötigung oder Erpressung. Das ist auch keinesfalls ein "Geschäft", denn mit der Information über Straftaten (hier: Steuerhinterziehung) kann man keine Geschäfte machen.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1425746) Verfasst am: 01.02.2010, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Der Preis 2,5 Millionen bewegt sich nämlich vollkommen in den Rahmen des Angemessen.


Es geht nicht um die vermeintliche "Angemessenheit", sondern um die Chronologie. Eine Belohnung wird erst ausgelobt.

Wie soll man das denn machen, solange es gar keine Kenntnis darüber gibt, daß überhaupt eine Straftat begangen wurde?

Den vermeintlichen Geschäftscharakter sehe ich einfach der besonderen Situation geschuldet, daß der Hinweisgeber überhaupt erst das Vorliegen einer Straftat offenbart und es ohne dies gar keine Strafverfolgung gäbe.
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