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Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen
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Vronib111
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1427521) Verfasst am: 04.02.2010, 14:36    Titel: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

Macht Ihr mit?

Wie ich eben erst erfahren habe, will jemand die Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aushebeln.
Wäre doch eine gute Sache, oder?

Hier gibts die Online-Unterschriftenliste:

http://norbert.denef.com/petition/

P.S.: Ich habe auch schon unterschrieben, aber mit meinem richtigen Namen. Lachen [/url][/b]
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Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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Mobienne
Auf dem Weg
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Anmeldungsdatum: 09.06.2007
Beiträge: 3840
Wohnort: Allgäu

Beitrag(#1427532) Verfasst am: 04.02.2010, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Stern-Interview mit Norbert Denef
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1427553) Verfasst am: 04.02.2010, 15:54    Titel: Re: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Macht Ihr mit?

Wie ich eben erst erfahren habe, will jemand die Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aushebeln.
Wäre doch eine gute Sache, oder?


Davon bin ich spontan nicht überzeugt.

Es gibt Ansätze, bei denen die Verjährungsfrist erst einsetzt, wenn das Opfer die Volljährigkeit erreicht hat - das ist sinnvoll.

Aber je nach Schwere eines Verbrechens ist irgendwann mal ein Zeitpunkt erreicht, bei dem eine Verurteilung oder Strafe kaum noch in Beziehung zu einer Tat steht.

Ich glaube nicht, dass sexueller missbrauch grundsätzlich und immer ein schweres Verbrechen sein muss; und erst recht glaube ich nicht, dass eine Verjährung irgendetwas über die Bewertung der Tat oder den Status des Opfrs oder des Täters aussagt.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1427608) Verfasst am: 04.02.2010, 19:10    Titel: Re: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Macht Ihr mit?

Wie ich eben erst erfahren habe, will jemand die Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aushebeln.
Wäre doch eine gute Sache, oder?


Davon bin ich spontan nicht überzeugt.

Es gibt Ansätze, bei denen die Verjährungsfrist erst einsetzt, wenn das Opfer die Volljährigkeit erreicht hat - das ist sinnvoll.

Aber je nach Schwere eines Verbrechens ist irgendwann mal ein Zeitpunkt erreicht, bei dem eine Verurteilung oder Strafe kaum noch in Beziehung zu einer Tat steht.

Ich glaube nicht, dass sexueller missbrauch grundsätzlich und immer ein schweres Verbrechen sein muss; und erst recht glaube ich nicht, dass eine Verjährung irgendetwas über die Bewertung der Tat oder den Status des Opfrs oder des Täters aussagt.


Sexueller Mißbrauch unterscheidet sich aber von anderen Verbrechen darin, dass er mit großer Schande des Opfers und oft auch völlige Verdrängung verbunden ist. Diese Dinge hören auch nicht plötzlich auf, weil man volljährig wird.

Es ist auch ein Verbrechen, wo die Täter sehr häufig mit anderen Opfern weitermachen, die wieder erst Jahre später zu einer Anzeige fähig sind.

Es kommt zum Beispiel durchaus vor, dass sich eine Frau bei ihrer ersten Geburt an sowas erinnert. (Den Grund kannst du ja hoffentlich nachvollziehen.) Dann muss sie zuerst mal mit ihrer Erinnerung klarkommen, bevor sie eine Anzeige machen kann. Das geht sich alles mit deiner Verjährungsfrist aus?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1427614) Verfasst am: 04.02.2010, 19:19    Titel: Re: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Sexueller Mißbrauch unterscheidet sich aber von anderen Verbrechen darin, dass er mit großer Schande des Opfers


Auuch davon bin ich nicht überzeugt.


Zitat:
und oft auch völlige Verdrängung verbunden ist.


Passiert, ja.

Zitat:
Diese Dinge hören auch nicht plötzlich auf, weil man volljährig wird.


Nein, eventuell wohl nicht.

Aber irgendwo ist der Punkt, wo man einfach auch als Opfer schlicht Pech gehabt hat.

Zitat:
Es ist auch ein Verbrechen, wo die Täter sehr häufig mit anderen Opfern weitermachen, die wieder erst Jahre später zu einer Anzeige fähig sind.


Das ist völlig irrelevant. In der zivilisierten Welt bestraft man niemanden für Verbrechen, die er noch mal begehen könnte.

Zitat:
Es kommt zum Beispiel durchaus vor, dass sich eine Frau bei ihrer ersten Geburt an sowas erinnert. (Den Grund kannst du ja hoffentlich nachvollziehen.) Dann muss sie zuerst mal mit ihrer Erinnerung klarkommen, bevor sie eine Anzeige machen kann. Das geht sich alles mit deiner Verjährungsfrist aus?


Wo ist das der Unterschied zu anderen Verbrechen?

Wenn ich Dich beklaue und Du merkst es erst 50 Jahre später hast Du auch schlicht Pech gehabt.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1427638) Verfasst am: 04.02.2010, 19:49    Titel: Re: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Das ist völlig irrelevant. In der zivilisierten Welt bestraft man niemanden für Verbrechen, die er noch mal begehen könnte.


Es ist nicht völlig irrelevant, außer du hast ganz andere Gründe als ich, warum es überhaupt Verjährungsfristen geben sollte. Dass sich Menschen üblicherweise ändern, ist durchaus einer dieser Gründe. Und der Schutz der Gesellschaft ist gerade in der zivilisierten Welt ein wesentlicher Grund für Strafverfolgung.
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Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1427641) Verfasst am: 04.02.2010, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich bin bei sowas ja immer skeptisch.
Es wird wohl kaum Jemand aus populistischen Gründen mildere Strafen für Kinderschänder fordern.
Umgekehrt ist es sehr wohl möglich.
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AdmiralT
der Gärtner war's



Anmeldungsdatum: 25.07.2009
Beiträge: 1209
Wohnort: Neuhaus

Beitrag(#1427660) Verfasst am: 04.02.2010, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nach wievielen Jahren ist es denn verjährt?
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1427693) Verfasst am: 04.02.2010, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Also, ich bin bei sowas ja immer skeptisch.
Es wird wohl kaum Jemand aus populistischen Gründen mildere Strafen für Kinderschänder fordern.
Umgekehrt ist es sehr wohl möglich.


Hast du noch ein anderes Argument dagegen, außer dass es "populistisch" ist?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1427716) Verfasst am: 04.02.2010, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

AdmiralT hat folgendes geschrieben:
Nach wievielen Jahren ist es denn verjährt?

Die Verjährungsfrist hängt wohl von der für das jeweilige Verbrechen vorgesehenen Höchststrafe ab. Wenn ich als Laie das im StGB richtig verstehe, ist die Höchststrafe für sexuellen Mißbrauch (§176) von Kindern 10 Jahre. Die Verjährungsfrist (§78) beträgt dann auch 10 Jahre, und die Verjährung ruht bei den entsprechenden Verbrechen bis zur Volljährigkeit und kann wohl auch noch durch bestimmte Umstände unterbrochen werden. Dh mindestens bis das Opfer 28 Jahre alt ist kann das Verbrechen verfolgt werden. Ich halte das auch für angemessen.

PS: Bei Wikipedia werden Sie geholfen!
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1427785) Verfasst am: 05.02.2010, 01:18    Titel: Re: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Das ist völlig irrelevant. In der zivilisierten Welt bestraft man niemanden für Verbrechen, die er noch mal begehen könnte.


Es ist nicht völlig irrelevant, außer du hast ganz andere Gründe als ich, warum es überhaupt Verjährungsfristen geben sollte. Dass sich Menschen üblicherweise ändern, ist durchaus einer dieser Gründe. Und der Schutz der Gesellschaft ist gerade in der zivilisierten Welt ein wesentlicher Grund für Strafverfolgung.


Und das ist auch ein Grund für die Verjährung: Wenn ein Verbrechen vor X Jahren begangen worden ist, dann kann man es nicht mehr als Grund für eine gegenwärtige Gefahr hernehmen.
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1427801) Verfasst am: 05.02.2010, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

In Missbrauchsfällen kommen zur (oft jahrelangen) Verdrängung aber oft auch noch Schuldgefühle der Opfer (nicht selten vom Täter oder dem Umfeld eingeredet). Das Verbrechen an sich zu verarbeiten dürfte schon schwer genung fallen, wieviel schwerer wird das, wenn der Täter dann nicht einmal belangt wird?
Die Opfer werden in ihren Schuldgefühlen bestätigt und werden noch einmal Opfer.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1427809) Verfasst am: 05.02.2010, 02:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
In Missbrauchsfällen kommen zur (oft jahrelangen) Verdrängung aber oft auch noch Schuldgefühle der Opfer (nicht selten vom Täter oder dem Umfeld eingeredet). Das Verbrechen an sich zu verarbeiten dürfte schon schwer genung fallen, wieviel schwerer wird das, wenn der Täter dann nicht einmal belangt wird?
Die Opfer werden in ihren Schuldgefühlen bestätigt und werden noch einmal Opfer.

Das wäre leicht einsehbar, dass das passieren kann, wenn der Täter nicht belangt wird, weil die Strafverfolgung das Opfer nicht ernst nimmt oder dergleichen. Warum das passieren sollte, wenn die Bestrafung zwar an der Verjährung scheitert, aber niemand an der Glaubwürdigkeit des Opfers zweifelt, kann ich nicht recht einsehen.
Und 10 Jahre Verjährungsfrist ab Volljährigkeit des Opfers ist ja nun nicht wenig. Kindesmissbrauch ist ohne Zweifel ein schlimmes Verbrechen, aber das sind viele andere Taten auch. Warum es als so viel schwerwiegender als andere Verbrechen gewertet werden sollte, dass speziell hierbei die Verjährung ganz ausgesetzt werden sollte, erschließt sich mir nicht. Das ist ja sonst immerhin nur bei Mord und Völkermord der Fall.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1427821) Verfasst am: 05.02.2010, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
In Missbrauchsfällen kommen zur (oft jahrelangen) Verdrängung aber oft auch noch Schuldgefühle der Opfer (nicht selten vom Täter oder dem Umfeld eingeredet). Das Verbrechen an sich zu verarbeiten dürfte schon schwer genung fallen, wieviel schwerer wird das, wenn der Täter dann nicht einmal belangt wird?
Die Opfer werden in ihren Schuldgefühlen bestätigt und werden noch einmal Opfer.

Das wäre leicht einsehbar, dass das passieren kann, wenn der Täter nicht belangt wird, weil die Strafverfolgung das Opfer nicht ernst nimmt oder dergleichen. Warum das passieren sollte, wenn die Bestrafung zwar an der Verjährung scheitert, aber niemand an der Glaubwürdigkeit des Opfers zweifelt, kann ich nicht recht einsehen.
Und 10 Jahre Verjährungsfrist ab Volljährigkeit des Opfers ist ja nun nicht wenig. Kindesmissbrauch ist ohne Zweifel ein schlimmes Verbrechen, aber das sind viele andere Taten auch. Warum es als so viel schwerwiegender als andere Verbrechen gewertet werden sollte, dass speziell hierbei die Verjährung ganz ausgesetzt werden sollte, erschließt sich mir nicht. Das ist ja sonst immerhin nur bei Mord und Völkermord der Fall.


Schließe mich da an.

Daraus, dass jemand nicht für eine Verbrechend bestraft wird oder bestraft werden kann folgt nicht, dass er nichts falsches getan hätte.

Mal ganz abgesehen davon, dass zu mindestens in Deutschland das Rechtssystem nicht primär der Bestrafung dient.

Ich kann nicht nachvollziehen, dass irgendeine Form der Rache an den Tätern, oder Bestrafung derselben den Opfern die beste Hilfe bieten sollte. Hier scheint mir professionelle Therapie angebracht zu sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jemals darauf basieren sollte, ob und wie ein Täter bestraft wird.

Es wird niemand zweimal zum Opfer gemacht, nur weil nicht alles nach jemandes persönlichen Wünschen passiert, sondern schlicht der Rechtsstaat i seiner Funktion aufrecht erhalten wird. Das ist genauso dumm wie die Parole "Opferschutz vor Tätercschutz" die man immer wieder mal zu hören bekommt.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1427822) Verfasst am: 05.02.2010, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
In Missbrauchsfällen kommen zur (oft jahrelangen) Verdrängung aber oft auch noch Schuldgefühle der Opfer (nicht selten vom Täter oder dem Umfeld eingeredet). Das Verbrechen an sich zu verarbeiten dürfte schon schwer genung fallen, wieviel schwerer wird das, wenn der Täter dann nicht einmal belangt wird?
Die Opfer werden in ihren Schuldgefühlen bestätigt und werden noch einmal Opfer.

Das Einreden hat früher sehr viel besser funktioniert, heute wird es ja breit thematisiert. Es gibt Aufklärung, in den Medien Berichterstattung über Vorfälle, Information zB über Folgen für das Opfer, gerade auch über die Schuldgefühle, Beratung, Kampagnen (Kinderbücher zum Neinsagen und die Rechte der Kinder, Theaterstücke, Projekte usw). Es ist kein solches Tabu mehr. Wenn für frühe Fälle heute die Verjährung auch zu kurz erscheint, denke ich, ist sie heute und in Zukunft (hoffentlich) ausreichend.
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Tja
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1427840) Verfasst am: 05.02.2010, 10:52    Titel: Re: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Und das ist auch ein Grund für die Verjährung: Wenn ein Verbrechen vor X Jahren begangen worden ist, dann kann man es nicht mehr als Grund für eine gegenwärtige Gefahr hernehmen.


Dafür fehlt mir die Begründung.
Auf was stützt du "kann man nicht"? Auf Statistik? Daten zur Persönlichkeitsveränderung? Dein persönliches Empfinden? Warum sollte ich auf dein persönliches Empfinden was geben, wenn du Diebstahl für vergleichbar mit Kindesmißbrauch hältst?

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Und 10 Jahre Verjährungsfrist ab Volljährigkeit des Opfers ist ja nun nicht wenig. Kindesmissbrauch ist ohne Zweifel ein schlimmes Verbrechen, aber das sind viele andere Taten auch.


Für viele Opfer sind diese 10 Jahre zu wenig, daher müsstest du begründen, warum mehr als 10 Jahre nach Volljährigkeit für die Täter zu viel sind.
Und nenne mir einmal die "vielen anderen Taten", die so schlimm sind wie Kindesmißbrauch. Oder hast du von Leuten gehört, die durch Diebstahl ihr Leben lang beziehungsunfähig sind, oder sich immer wieder Partner suchen, die sie schlagen?

Lest mal ein paar gute Bücher zu dem Thema, damit wir von derselben Sache reden.
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Mo.
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1427848) Verfasst am: 05.02.2010, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wird eigentlich begründet, dass es in Sachen Mord keine Verjährung gibt?
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1427849) Verfasst am: 05.02.2010, 11:39    Titel: Re: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Und das ist auch ein Grund für die Verjährung: Wenn ein Verbrechen vor X Jahren begangen worden ist, dann kann man es nicht mehr als Grund für eine gegenwärtige Gefahr hernehmen.


Dafür fehlt mir die Begründung.
Auf was stützt du "kann man nicht"? Auf Statistik? Daten zur Persönlichkeitsveränderung? Dein persönliches Empfinden? Warum sollte ich auf dein persönliches Empfinden was geben, wenn du Diebstahl für vergleichbar mit Kindesmißbrauch hältst?


Und solche Strohmänner sind der Grund, wieso ich das anliegen als irrational und rein emotional begründet zurückweise.

Zitat:
Und nenne mir einmal die "vielen anderen Taten", die so schlimm sind wie Kindesmißbrauch. Oder hast du von Leuten gehört, die durch Diebstahl ihr Leben lang beziehungsunfähig sind, oder sich immer wieder Partner suchen, die sie schlagen?

Lest mal ein paar gute Bücher zu dem Thema, damit wir von derselben Sache reden.


Du pauschalisierst.
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1427851) Verfasst am: 05.02.2010, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Wie wird eigentlich begründet, dass es in Sachen Mord keine Verjährung gibt?


Wikipedia legt nahe, dass es hier ursprünglich darum ging zu verhindert, daß NS-Verbrechen ungesühnt blieben. Später gab es wohl eine Europäische Richtlinie - aber so weit habe ich dann nicht mehr gelesen.

Interessant ist auch, dass andere Straftaten nach maximal 30 Jahren verjähren, wenn sie eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen würden.

Hier müsste man also argumentieren, dass sexueller Missbrauch von Kindern *grundsätzlich* genauso schlimm wäre, wie Mord und Völkermord. PRaktisch hieße das, es wäre dem durchschnittlichen Opfer egal, ob es nun missbraucht wurde oder ob man es ausschließlich umgebracht hätte.

Und auch wenn die Folgen für viele Opfer schlimm sind (unmd ich meine gelesen zu haben, dass auch Selbstmord nicht wirklich selten ist), so geht es hier um völlig andere Maßstäbe.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1427852) Verfasst am: 05.02.2010, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Auch hierbei gibts diverse Abstufungen.
Als Kind wollt man mich auch an der wäsche. Ich war so um die 12 jahr alt. Ich kann mich nicht mehr so genau erinnern, aber beim Strafnachsitzen hat der Schulrektor (ein Priester) mich zu sich kommen lassen, und mich "in den Arm" genommen. Hat mich getröstet, und mich schon merkwürdig gegen sich gedrückt. Ich habe das damals nicht so geschnallt.
Das dürfte, streng genommen, schon als Missbrauch gelten.
Als ichs geschnallt habe war mirs dennoch egal, ob der dafür bestraft wurde. Ehrlich gesagt, habe ich mir da nie Gedanken drumm gemacht.
in mein Fall dürfte der schon gestorben sein. -Es ist immerhin schon knapp 50 jahr her.

Man kann auch, falls man mit dem Leben nicht zurande kommt, alles auf solche Ereignissen schieben.

Ein anderes Ereignis empfinde ich im nachhinein als viel schlimmer.
Als ich mal nicht wußte, wieviel 7 X 2 war, hat mir der Lehrer vor der Klasse an den Ohren hin und her geschüttelt, und mich vorgeführt.
Den Mann könnt ich jetzt noch umbringen. Und das ist noch länger her.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1427860) Verfasst am: 05.02.2010, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Hier müsste man also argumentieren, dass sexueller Missbrauch von Kindern *grundsätzlich* genauso schlimm wäre, wie Mord und Völkermord.
Nein, müsste man nicht. Dass die Opfer länger Schweigen als bei anderen Verbrechen (abgesehen von Mord) liegt in der Natur des Verbrechens. Man muss den Opfern genügend Zeit geben, damit sie ihr Schweigen brechen.


Zitat:
Wo ist das der Unterschied zu anderen Verbrechen?

Wenn ich Dich beklaue und Du merkst es erst 50 Jahre später hast Du auch schlicht Pech gehabt.

Wenn mir 50 Jahre nicht auffällt, dass meine Brieftasche weg ist, wird sie mir nicht so wichtig sein.
Wenn ich 50 Jahre eine Vergewaltigung verschweige, dann weil ich mein Selbstbild in der Öffentlichkeit, Familie, etc. aufrecht erhalten will. Das Schweigen aufgrund von Scham ist eine Folge des Verbrechens.
_________________
Trish:(
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Baudelaire
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
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Beitrag(#1427870) Verfasst am: 05.02.2010, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Wie wird eigentlich begründet, dass es in Sachen Mord keine Verjährung gibt?


Die Frage ist gut.

Historisch hat es zumindest in Deutschland mit dem 3. Reich zu tun. Die Strafverfolgung der Nazitäter war nach dem Krieg bekanntlich nicht sehr effizient. Wichtige Prozesse wie z.B. der Prozeß gegen die KZ-Wächter von Auschwitz begannen erst 1963 und wurden in Etappen bis 1968 fortgesetzt. Bei der damals geltenden Verjährungsfrist von 20 Jahren für Mord wären diese Prozesse mutmaßlich die letzte rechtliche Möglichkeit gewesen, überhaupt gegen NS-Täter vorzugehen. Dieses Problem führt dann zwingend dazu, die Verjährungsfristen aufzuheben.

Nach meiner Ansicht gibt es heute kein überzeugendes Argument, von dieser Regelung abzugehen. Mord ist ein furchtbares Verbrechen. Wer einem anderen Menschen das Leben nimmt, soll sich dafür auch verantworten müssen, egal wann.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
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Beitrag(#1427885) Verfasst am: 05.02.2010, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Wenn ich 50 Jahre eine Vergewaltigung verschweige, dann weil ich mein Selbstbild in der Öffentlichkeit, Familie, etc. aufrecht erhalten will. Das Schweigen aufgrund von Scham ist eine Folge des Verbrechens.


Das ist im Prinzip richtig. Aber 50 Jahre sind auch eine extrem lange Zeit. In dieser Zeit können sich - ggf. unbewusst - Wahrnehmung und Erinnerung u.U. massiv verschieben. Und wenn 50 Jahre lang im Leben vielleicht alles doof gelaufen ist, wühlt der Psychotherapeut vielleicht nach Ursachen und "findet" dann eine "Vergewaltigung", "Missbrauch" o.Ä.. Das kann stimmen, birgt aber auch das Risiko einer nachträglichen Fehleinschätzung, die durch andere Ereignisse in der Zwischenzeit getrübt ist. Ich weiß nicht, ich bin da nicht entschieden...
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Rasmus
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Beitrag(#1427896) Verfasst am: 05.02.2010, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Hier müsste man also argumentieren, dass sexueller Missbrauch von Kindern *grundsätzlich* genauso schlimm wäre, wie Mord und Völkermord.
Nein, müsste man nicht. Dass die Opfer länger Schweigen als bei anderen Verbrechen (abgesehen von Mord) liegt in der Natur des Verbrechens. Man muss den Opfern genügend Zeit geben, damit sie ihr Schweigen brechen.


Wenn man davon ausgeht, dass eine Haftstrafe für den Täter eine Art wiedergutmachung egenüber dem Opfer darstellt, vielleicht. Dem ist aber nicht so.


Zitat:
Wenn mir 50 Jahre nicht auffällt, dass meine Brieftasche weg ist, wird sie mir nicht so wichtig sein.


Und wenn ich mir ein Beispiel ausdenke, wo Du es nicht normalerweise direkt merkst, was dann? Oder wo es dem Täter anders gelingt, dass er nicht belangt wird?

Ich kann jedes Verbrechen - außer Mord und Völkermord - begehen, und es verjährt irgendwann

Zitat:
Wenn ich 50 Jahre eine Vergewaltigung verschweige, dann weil ich mein Selbstbild in der Öffentlichkeit, Familie, etc. aufrecht erhalten will. Das Schweigen aufgrund von Scham ist eine Folge des Verbrechens.


Es ist zu mindestens auch eine Folge der Gesellschaft oder gar nur der Wahrnehmung die Du davon hast.

Verbrechen verjähren u.a. weil nach X Jahren die Beweislage immer dünner wird und weil eine Resozialisierung des Täters auch immer wahrscheinlicher wird. Das alles hat nichts mit den Opfern des Verbrechens zu tun.

Man könnte noch zig andere Ausnahmeregelungen basteln, weil das Opfer eines Verbrechens absolut und zweifelsfrei unverschuldet nicht vorher gemerkt oder berichtet hat, was passiert ist. Das macht aber keiner, und ich sehe keinen Grund, das hier anders zu regeln.
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Beitrag(#1427897) Verfasst am: 05.02.2010, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Baudelaire hat folgendes geschrieben:
Nach meiner Ansicht gibt es heute kein überzeugendes Argument, von dieser Regelung abzugehen. Mord ist ein furchtbares Verbrechen. Wer einem anderen Menschen das Leben nimmt, soll sich dafür auch verantworten müssen, egal wann.


Das z.B. sehe ich anders. Es gibt auch andere furchtbare Verbrechen, für die aber eine Verjährungsfrist greift. Die ist zugegebenermaßen recht lang, aber es gibt sie.

Laut Wikipedia
besonders schwerer Fall des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB),
# Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VStGB)
# Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB)

und, interessanter Weise

# Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB)
# Sexuelle Nötigung und/oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
# Raub/Räuberische Erpressung mit Todesfolge (§ 251 StGB)
# Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)

selbst diese Straftaten verjähren im Moment irgendwann ganz explizit. Und wir sollen nun eine Tat eher wie Mord handhaben, die dem hier genannten sehr ähnelt, mit dem Unterschied, dass das Opfer überlebt?

Ich halte das für nicht gerechtfertigt.
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Beitrag(#1427929) Verfasst am: 05.02.2010, 16:29    Titel: Re: Unterschriften (EuGH) gegen Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Und nenne mir einmal die "vielen anderen Taten", die so schlimm sind wie Kindesmißbrauch. Oder hast du von Leuten gehört, die durch Diebstahl ihr Leben lang beziehungsunfähig sind, oder sich immer wieder Partner suchen, die sie schlagen?

Mit Diebstahl nimmst du nun ein Beispiel, dass ich natürlich gerade nicht für vergleichbar schlimm halte. Aber zB gefährliche und schwere Körperverletzung und sogar Körperverletzung mit Todesfolge sind auch mit 10 Jahren Höchststrafe bedroht und haben demzufolge dieselbe Verjährungsfrist (allerdings ohne das Ruhen bis zur Volljährigkeit), und das halte ich von der Schwere des Verbrechens in der Tat für vergleichbar.

Für bedenkenswert halte ich allerdings zugegebenermaßen den Punkt, dass Einschüchterung u.Ä. oft typisch zum Verbrechen gehört und Verdrängung und/oder Schuldgefühle beim Opfer oft das ERgebnis sind. Da bin ich jetzt unentschieden, ob ich das durch das Ruhen der Verjährung bis zur Volljährigkeit des Opfers für ausreichend abgedeckt halten soll oder zusätzlich eine maßvolle Verlängerung der Verjährungsfrist bei solchen Straftaten auch angemessen sein könnte. Eine völlige Aufhebung der Verjährung halte ich aber definitiv nicht für angemessen.
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Wolf
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Beitrag(#1427977) Verfasst am: 05.02.2010, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Hier müsste man also argumentieren, dass sexueller Missbrauch von Kindern *grundsätzlich* genauso schlimm wäre, wie Mord und Völkermord.
Nein, müsste man nicht. Dass die Opfer länger Schweigen als bei anderen Verbrechen (abgesehen von Mord) liegt in der Natur des Verbrechens. Man muss den Opfern genügend Zeit geben, damit sie ihr Schweigen brechen.


Wenn man davon ausgeht, dass eine Haftstrafe für den Täter eine Art wiedergutmachung egenüber dem Opfer darstellt, vielleicht. Dem ist aber nicht so.

Nein. Wenn man dem Opfer kaum Zeit lässt, besteht für die Täter kaum ein Risko erwischt zu werden und somit auch kaum eine Abschreckung.
Aber mal davon Abgesehen baut unser Rechtsystem natürlich auch auf Rache auf.
Zitat:

Zitat:
Wenn mir 50 Jahre nicht auffällt, dass meine Brieftasche weg ist, wird sie mir nicht so wichtig sein.


Und wenn ich mir ein Beispiel ausdenke, wo Du es nicht normalerweise direkt merkst, was dann?
Wenn es nicht merke isses wohl nicht so schlimm oder sehr sehr konstruiert.
Zitat:

Oder wo es dem Täter anders gelingt, dass er nicht belangt wird?
Was tut das zur Sache? Weil sich Verbrecher dem Rechtssystem entziehen dürfen die erwischten Verbrecher nicht verurteilt werden?
Zitat:

Ich kann jedes Verbrechen - außer Mord und Völkermord - begehen, und es verjährt irgendwann
Eben Mord ein ähnlich schweres Verbrechen verjährt beispielsweise nicht.
Zitat:

Zitat:
Wenn ich 50 Jahre eine Vergewaltigung verschweige, dann weil ich mein Selbstbild in der Öffentlichkeit, Familie, etc. aufrecht erhalten will. Das Schweigen aufgrund von Scham ist eine Folge des Verbrechens.


Es ist zu mindestens auch eine Folge der Gesellschaft
Da streite ich nicht ab, nur macht es die Vergewaltigung nicht besser, im Gegenteil.
Zitat:

oder gar nur der Wahrnehmung die Du davon hast.
Meine Wahrnehmung ist leider bestätigt.
Zitat:

Verbrechen verjähren u.a. weil nach X Jahren die Beweislage immer dünner wird
Ist die Beweislage zu dünn, findet eben keine Verurteilung statt.
Zitat:

und weil eine Resozialisierung des Täters auch immer wahrscheinlicher wird. Das alles hat nichts mit den Opfern des Verbrechens zu tun.
Weswegen gilt das alles nicht für Mord?
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vrolijke
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Beitrag(#1427978) Verfasst am: 05.02.2010, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Aber mal davon Abgesehen baut unser Rechtsystem natürlich auch auf Rache auf.


Das halte ich aber für nGerücht.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Wolf
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Beitrag(#1427979) Verfasst am: 05.02.2010, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Aber mal davon Abgesehen baut unser Rechtsystem natürlich auch auf Rache auf.


Das halte ich aber für nGerücht.

Das macht es nicht unwahrer.
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Trish:(
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vrolijke
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Beitrag(#1427980) Verfasst am: 05.02.2010, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:

Aber mal davon Abgesehen baut unser Rechtsystem natürlich auch auf Rache auf.


Das halte ich aber für nGerücht.

Das macht es nicht unwahrer.


Ich hätte gerne ein Gesetzestext gesehen, wo das drinnsteht. Bis dahin halt ich es immer noch für nGerücht.
Ich lasse mich eines besseren belehren.
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