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Erregung öffentlichen Ärgernisses
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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1469165) Verfasst am: 06.05.2010, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Alle reden vom öffentlichen Verkehr, aber keiner traut sich.
Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt.


Hätt ich genauso gemacht.
Und vor dem Hintergrund Deiner Erfahrung, schösse ich dem Vieh das nächste Mal gleich in die Augen.
Dann lohnt zumindest die unvermeidliche Strafe.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1469170) Verfasst am: 06.05.2010, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ein öffentliches Ärgernis sind meiner Meinung nach die Wumm-tschak-wumm-tschak-Stereoanlagen in den Autos. Vor allen in der Nacht.


Das ist auch verboten: Nächtliche Ruhestörung.

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Aber definiere das mal jemand: Wieviele Leute müssen sich ärgern, damit ein "öffentliches" Ärgernis gegeben ist? Genügt da schon einer?


Soweit ich weiß: Ja.

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt. Dafür kam ich wegen Tierquälerei vor den Kadi. Ich brachte ein Gutachten eines Tierarztes mit, daß sowas einem Hund nicht schadet. Der Richter war sichtlich verärgert (war wohl auch Hundefreund) und wußte einen Ausweg: Er verknackte mich wegen groben Unfugs. Auch so ein Gummiparagraph.


Wenn Du eine Gaspistole dabeihattest, als Du mit der Hündin spazieren gegangen bist, dann hast Du zu der Zeit wirklich nicht ganz sauber getickt. Da unterstelle ich auch gleich mal einen Tatvorsatz. Soweit ich weiß, darf man so eine Waffe nur auf eigenem Grund und Boden abfeuern. Was war das genau für eine Pistole, womit war sie geladen? Wie willst Du sicherstellen, dass Du dem Hund nicht geschadet hast (- was ist mit einem Knalltrauma z. B., Hunde haben sehr empfindliche Ohren), Du hast auf ihn gezielt. Ich würde Dich auch gerne mal tasern, soll ja auch niemandem schaden. zwinkern Von mir bekommst Du kein Verständnis, außer dafür, dass Du noch jung warst.


Sorry, wenn irgendein Penner seinen Köter nicht unter Kontrolle hat, und die Töle mich anfällt, dann ist das Vieh tot.

Alles andere ist pures Glück für Hund und Herrchen und nur meiner guten Laune und großzügigen Natur geschuldet - aber nichts, worauf jemand Anspruch haben würde.
_________________
Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
If you ask the wrong questions you get answers like '42' or 'God'.
"Glaubst Du noch oder hüpfst Du schon?"
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1469173) Verfasst am: 06.05.2010, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ein öffentliches Ärgernis sind meiner Meinung nach die Wumm-tschak-wumm-tschak-Stereoanlagen in den Autos. Vor allen in der Nacht.


Das ist auch verboten: Nächtliche Ruhestörung.

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Aber definiere das mal jemand: Wieviele Leute müssen sich ärgern, damit ein "öffentliches" Ärgernis gegeben ist? Genügt da schon einer?


Soweit ich weiß: Ja.

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt. Dafür kam ich wegen Tierquälerei vor den Kadi. Ich brachte ein Gutachten eines Tierarztes mit, daß sowas einem Hund nicht schadet. Der Richter war sichtlich verärgert (war wohl auch Hundefreund) und wußte einen Ausweg: Er verknackte mich wegen groben Unfugs. Auch so ein Gummiparagraph.


Wenn Du eine Gaspistole dabeihattest, als Du mit der Hündin spazieren gegangen bist, dann hast Du zu der Zeit wirklich nicht ganz sauber getickt. Da unterstelle ich auch gleich mal einen Tatvorsatz. Soweit ich weiß, darf man so eine Waffe nur auf eigenem Grund und Boden abfeuern. Was war das genau für eine Pistole, womit war sie geladen? Wie willst Du sicherstellen, dass Du dem Hund nicht geschadet hast (- was ist mit einem Knalltrauma z. B., Hunde haben sehr empfindliche Ohren), Du hast auf ihn gezielt. Ich würde Dich auch gerne mal tasern, soll ja auch niemandem schaden. zwinkern Von mir bekommst Du kein Verständnis, außer dafür, dass Du noch jung warst.


Sorry, wenn irgendein Penner seinen Köter nicht unter Kontrolle hat, und die Töle mich anfällt, dann ist das Vieh tot.

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Mensch Rasmus. Du bewahrst doch sonst immer die Contenance.
Es wurde nicht darüber gesprochen, daß der hund ihm angreift.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1469178) Verfasst am: 06.05.2010, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ein öffentliches Ärgernis sind meiner Meinung nach die Wumm-tschak-wumm-tschak-Stereoanlagen in den Autos. Vor allen in der Nacht.


Das ist auch verboten: Nächtliche Ruhestörung.

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Aber definiere das mal jemand: Wieviele Leute müssen sich ärgern, damit ein "öffentliches" Ärgernis gegeben ist? Genügt da schon einer?


Soweit ich weiß: Ja.

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt. Dafür kam ich wegen Tierquälerei vor den Kadi. Ich brachte ein Gutachten eines Tierarztes mit, daß sowas einem Hund nicht schadet. Der Richter war sichtlich verärgert (war wohl auch Hundefreund) und wußte einen Ausweg: Er verknackte mich wegen groben Unfugs. Auch so ein Gummiparagraph.


Wenn Du eine Gaspistole dabeihattest, als Du mit der Hündin spazieren gegangen bist, dann hast Du zu der Zeit wirklich nicht ganz sauber getickt. Da unterstelle ich auch gleich mal einen Tatvorsatz. Soweit ich weiß, darf man so eine Waffe nur auf eigenem Grund und Boden abfeuern. Was war das genau für eine Pistole, womit war sie geladen? Wie willst Du sicherstellen, dass Du dem Hund nicht geschadet hast (- was ist mit einem Knalltrauma z. B., Hunde haben sehr empfindliche Ohren), Du hast auf ihn gezielt. Ich würde Dich auch gerne mal tasern, soll ja auch niemandem schaden. zwinkern Von mir bekommst Du kein Verständnis, außer dafür, dass Du noch jung warst.


Sorry, wenn irgendein Penner seinen Köter nicht unter Kontrolle hat, und die Töle mich anfällt, dann ist das Vieh tot.

Alles andere ist pures Glück für Hund und Herrchen und nur meiner guten Laune und großzügigen Natur geschuldet - aber nichts, worauf jemand Anspruch haben würde.


Mensch Rasmus. Du bewahrst doch sonst immer die Contenance.
Es wurde nicht darüber gesprochen, daß der hund ihm angreift.


Das tue ich eigentlich eher selten... zynisches Grinsen

Der Rüde wurde als "aufdringlich" beschrieben - ergo wurde er nicht unter Kontrolle gehalten. Das reicht durchaus aus. Oder muss ich erst warten, biss ich die Zähne im Bein habe?

(Ich mag Hunde. Aber ich bin mir sehr bewusst, dass sie gefährlich sind. Wenn die Besitzer ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben, dann endet an genau dem Punkt meine Rücksichtnahme auf eventuelle Bedürfnisse das Halters oder des Hundes. Ich war noch nie in einer Situation,. wo Gewalt nötig war oder mir dienlich gewesen wäre. Das letzte mal als es kurz davor war, wäre es mir deutlich lieber gewesen, die Halterin in den nächsten Fluss zu werfen als ernsthaft darüber nachdenken zu müssen, dass mit ihrem Hund tun zu müssen. [Der Hund war klein genug um keine allzu große Gefahr darzustellen, und im Ernstfall war der Fluss klein genug, als dass der Hund das gut überstanden hätte ...])
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1469181) Verfasst am: 06.05.2010, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer aktuellen Volksabstimmung zum In-der-Öffentlichkeit-nackt-herumlaufen-Antrag etwas anderes herauskommt, als dass die meisten das als sittenwidrig einstufen.


Rasmus hat folgendes geschrieben:


"Ich finde, dass Behinderte und Neger in der Öffentlichkeit für niemanden zuzumuten ist, der das nicht sehen will. Und das dürften fast alle sein."

Gleiche Logik.


Dieser völlig bekloppter "Logik"-Vergleich zeigt nur - ebenso wie bei Rasmus, dass ihr beide von Logik keine Ahnung habt.


Achso, die Aussagen sind also nicht strukturell sehr ähnlich? In beiden Fällen wird Mißliebigkeit bei einer großen Mehrheit als Argument genutzt, um die Freiheit anderer zu unterdrücken.

Zitat:
Wieso sollte ich mich überhaupt an Menschen mit anderer Hautfarbe und Behinderten stören? Das müsst ihr mir mal erklären, wie ihr auf so etwas kommt!


Es spielt keine Rolle, warum jemanden es stören sollte, dein Argument ist nur, *dass* es eine Mehrheit stört und *deswegen* sei es gerechtfertigt; genau so könnte man aber bei eine (heute vielleicht fiktiven) Mehrheit argumentieren, die keine Farbigen auf der Straße sehen will.

Zitat:
Und falls ihr Euch tatsächlich an diesen Menschen stört, möchte ich Euch darauf hinweisen, dass niemand von denen Euch absichtlich belästigt oder irgendetwas daran ändern kann, ob er irgendeine Hautfarbe hat oder geistig oder körperllich behindert ist (ausgenommen Selbstverstümmler).


Deine Behauptung, dass die Leute nackt herumlaufen wollen, um gerade Dich zu stören harrt jeglichen Beleges; wenn damit absichtlich belästigt wird als Akt einer Belästigung wäre es ganz ohne Verbot der Nacktheit nicht erlaubt. Außerdem können die Farbigen ja einfach zu Hause bleiben, dann stören sie schließlich auch keinen.

Zitat:
Klar ist es schon mal ein netter Ansatz, wenn man sagt, es ist ok, wenn ich mit anderen nur das mache, was alle anderen auch mit mir machen dürften (kategorischer Imperativ á la Rasmus). Leider ist das noch zu kurz gedacht!
Wenn das nämlich ein Sadomasochist sagt, dann wäre der Rest der Gesellschaft aber schlimm dran, wenn der Sadomasochist ihnen das zumutet, was für ihn ok ist.
Also müssen sämtliche Menschen in einer Gesellschaft zu einer Übereinkunft kommen, was für die meisten gerade noch ok und zumutbar ist, mit der Prämisse, den einzelnen so wenig wie möglich in seiner Handlungsfreiheit einzuschränken.


Wieso sollte es nicht genügen, niemanden in seiner Freiheit einschränken zu dürfen und dann in Fällen, wo eine Freiheit eingeschränkt werden muss, kann dann abgewägt werden. Das irgendwo jemand nackt herumläuft behindert Dich nämlich überhaupt nicht, wenn Du es Dir nicht zum Problem machen würdest.

Dass es den "Großteil" der Menschheit stören würde, ist eben auch gar nichts natürliches, sondern eine soziale Konstruktion, nicht ohne Grund gibt es Gesellschaften, in denen Nacktheit überhaupt kein Problem ist.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)


Zuletzt bearbeitet von Kival am 06.05.2010, 14:45, insgesamt einmal bearbeitet
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1469183) Verfasst am: 06.05.2010, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt.


Der Rüde wurde als "aufdringlich" beschrieben - ergo wurde er nicht unter Kontrolle gehalten. Das reicht durchaus aus. Oder muss ich erst warten, biss ich die Zähne im Bein habe?

Im Kontext ist das wohl kaum so zu verstehen, dass der jemandem ins ins Bein beißen wollte, der wollte ficken. Schulterzucken
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1469192) Verfasst am: 06.05.2010, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer aktuellen Volksabstimmung zum In-der-Öffentlichkeit-nackt-herumlaufen-Antrag etwas anderes herauskommt, als dass die meisten das als sittenwidrig einstufen.


Rasmus hat folgendes geschrieben:


"Ich finde, dass Behinderte und Neger in der Öffentlichkeit für niemanden zuzumuten ist, der das nicht sehen will. Und das dürften fast alle sein."

Gleiche Logik.


Dieser völlig bekloppter "Logik"-Vergleich zeigt nur - ebenso wie bei Rasmus, dass ihr beide von Logik keine Ahnung habt.


Du darfst gerne aufzeigen, wo genau ich was falsch mache. Ich bin sehr gespannt. (Ach ja - "in Formaler Logik habe ich meine besten Noten an der Uni bekommen ...)

Zitat:
Wieso sollte ich mich überhaupt an Menschen mit anderer Hautfarbe und Behinderten stören? Das müsst ihr mir mal erklären, wie ihr auf so etwas kommt!


Erstens ist das völlig irrelevant für mein Argument.

Zweitens ist es völlig egal, ob es Dich stört. Es gibt Leute, die es stört. Und für die ist das vermeintliche Argument ebenso gültig wie für dich.

Verstehst Du was ich meine, wenn ich Dich bitte mir zu erklären, wieso nackte Menschen Dich stören könnten?

Zitat:
Und falls ihr Euch tatsächlich an diesen Menschen stört, möchte ich Euch darauf hinweisen, dass niemand von denen Euch absichtlich belästigt oder irgendetwas daran ändern kann, ob er irgendeine Hautfarbe hat oder geistig oder körperllich behindert ist (ausgenommen Selbstverstümmler).


Gut, Also Männer mit langen Haaren oder Frauen in Hosen. Schwule die sich öffentlich küssen oder Händchen halten? Argh

Zitat:
Ich diskriminiere (!) niemanden, wenn ich sage, dass, sofern es nicht unbedingt nötig ist, ALLE, also Menschen, die dick oder dünn sind, mit welcher Hautfarbe auch immer, behindert oder nicht, sich etwas anziehen können, um den Grossteil unserer Gesellschaft, der sich daran stören würde, und ich gehöre dazu, nicht zu belästigen.


Doch. Du diskriminierst gegen all diejenigen, die das nicht wollen. Aber erzähl mir nur weiter was von Logik...

Zitat:
Klar ist es schon mal ein netter Ansatz, wenn man sagt, es ist ok, wenn ich mit anderen nur das mache, was alle anderen auch mit mir machen dürften (kategorischer Imperativ á la Rasmus). Leider ist das noch zu kurz gedacht!


Ich wüsste nicht, wo ich sowas gesagt haben sollte.

Zitat:
Wenn das nämlich ein Sadomasochist sagt, dann wäre der Rest der Gesellschaft aber schlimm dran, wenn der Sadomasochist ihnen das zumutet, was für ihn ok ist.
Also müssen sämtliche Menschen in einer Gesellschaft zu einer Übereinkunft kommen, was für die meisten gerade noch ok und zumutbar ist, mit der Prämisse, den einzelnen so wenig wie möglich in seiner Handlungsfreiheit einzuschränken.


Außer natürlich, er möchte gerne nackt über die Straße gehen oder einen anderen Mann küssen.... das ist ihbäh und gehört verboten. Wäre ja noch schöner.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1469194) Verfasst am: 06.05.2010, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt.


Der Rüde wurde als "aufdringlich" beschrieben - ergo wurde er nicht unter Kontrolle gehalten. Das reicht durchaus aus. Oder muss ich erst warten, biss ich die Zähne im Bein habe?

Im Kontext ist das wohl kaum so zu verstehen, dass der jemandem ins ins Bein beißen wollte, der wollte ficken. Schulterzucken


Und das ist relevant weil....?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1469205) Verfasst am: 06.05.2010, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ach ja - "in Formaler Logik habe ich meine besten Noten an der Uni bekommen .


Jetzt wird mir einiges an den Gründen für die Inhalte Deiner postings klar.

Könnte es sein, dass Du meist ein blaues Shirt trägst und spitze Ohren hast? Auf den Arm nehmen
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1469215) Verfasst am: 06.05.2010, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ach ja - "in Formaler Logik habe ich meine besten Noten an der Uni bekommen .


Jetzt wird mir einiges an den Gründen für die Inhalte Deiner postings klar.

Könnte es sein, dass Du meist ein blaues Shirt trägst und spitze Ohren hast? Auf den Arm nehmen


Das ist ein unzulässiger Umkehrschluss.

Nein, falsch. Es sind wenigstens zwei! (Bzw. ein Umkehrschluss und eine unzulässige Verallgemeinerung ...)
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1469216) Verfasst am: 06.05.2010, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt.


Der Rüde wurde als "aufdringlich" beschrieben - ergo wurde er nicht unter Kontrolle gehalten. Das reicht durchaus aus. Oder muss ich erst warten, biss ich die Zähne im Bein habe?

Im Kontext ist das wohl kaum so zu verstehen, dass der jemandem ins ins Bein beißen wollte, der wollte ficken. Schulterzucken


Und das ist relevant weil....?

Weil du bei deiner Argumentation davon ausgegangen bist, dass der Hund den Menschen angreift/ zu erwarten ist, dass er ihn angreifen wird. Ich sehe dafür bei Ahrimans Beispiel aber keine Grundlage.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1469219) Verfasst am: 06.05.2010, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt.


Der Rüde wurde als "aufdringlich" beschrieben - ergo wurde er nicht unter Kontrolle gehalten. Das reicht durchaus aus. Oder muss ich erst warten, biss ich die Zähne im Bein habe?

Im Kontext ist das wohl kaum so zu verstehen, dass der jemandem ins ins Bein beißen wollte, der wollte ficken. Schulterzucken


Und das ist relevant weil....?

Weil du bei deiner Argumentation davon ausgegangen bist, dass der Hund den Menschen angreift/ zu erwarten ist, dass er ihn angreifen wird. Ich sehe dafür bei Ahrimans Beispiel aber keine Grundlage.


du kannst nicht wissen was dem hund als nächstes einfällt weil du ihn nicht kennst, und wenn der halter ihn nicht unter kontrolle hat ist vorsicht allemal angebracht.
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Dr. Benchmark
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Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1469221) Verfasst am: 06.05.2010, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ach ja - "in Formaler Logik habe ich meine besten Noten an der Uni bekommen .


Jetzt wird mir einiges an den Gründen für die Inhalte Deiner postings klar.

Könnte es sein, dass Du meist ein blaues Shirt trägst und spitze Ohren hast? Auf den Arm nehmen


Ist zwar hoffnungslos OT, aber in diesem Zusammenhang sach ich nur "Corbomit"
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1469222) Verfasst am: 06.05.2010, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt.


Der Rüde wurde als "aufdringlich" beschrieben - ergo wurde er nicht unter Kontrolle gehalten. Das reicht durchaus aus. Oder muss ich erst warten, biss ich die Zähne im Bein habe?

Im Kontext ist das wohl kaum so zu verstehen, dass der jemandem ins ins Bein beißen wollte, der wollte ficken. Schulterzucken


Und das ist relevant weil....?

Weil du bei deiner Argumentation davon ausgegangen bist, dass der Hund den Menschen angreift/ zu erwarten ist, dass er ihn angreifen wird. Ich sehe dafür bei Ahrimans Beispiel aber keine Grundlage.


Nein, wenn der Hund meine Hündin besteigen will reicht das als Grund sich zur Wehr zu setzen schon völlig aus.

Wenn der fremde hund dabei Schaden nimmt, ist da alleine Problem des Halters, aber nicht meins.

Das hat nichts damit zu tun, ob Ahrimann nun eine Gaspistole hätte dabei haben dürfen - der nächstbeste Ast oder Stein wäre ebenso geeignet gewesen.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1469223) Verfasst am: 06.05.2010, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt.


Der Rüde wurde als "aufdringlich" beschrieben - ergo wurde er nicht unter Kontrolle gehalten. Das reicht durchaus aus. Oder muss ich erst warten, biss ich die Zähne im Bein habe?

Im Kontext ist das wohl kaum so zu verstehen, dass der jemandem ins ins Bein beißen wollte, der wollte ficken. Schulterzucken


Und das ist relevant weil....?

Weil du bei deiner Argumentation davon ausgegangen bist, dass der Hund den Menschen angreift/ zu erwarten ist, dass er ihn angreifen wird. Ich sehe dafür bei Ahrimans Beispiel aber keine Grundlage.


Man wird ja wohl das Recht haben, seine angeleinte Hündin vor freilaufenden Kötern schützen zu dürfen. Wie soll man das gewaltlos machen, ohne Gefahr zu laufen, gebissen zu werden?
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1469225) Verfasst am: 06.05.2010, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab schon mal was mit Hunden und meinen Kindern erlebt. Ein Tierchen größer als das Kind, das meinte dem Kind die Pfoten auf die Schulter legen zu müssen, bzw zwei Viecher die knapp links und rechts von hinten an ihm vorbei brettern, der Halter hundert Meter weiter weg gemütlich daher spazierend.

Die wollen nur spielen.....
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Tja
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1469227) Verfasst am: 06.05.2010, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Ich hab schon mal was mit Hunden und meinen Kindern erlebt. Ein Tierchen größer als das Kind, das meinte dem Kind die Pfoten auf die Schulter legen zu müssen, bzw zwei Viecher die knapp links und rechts von hinten an ihm vorbei brettern, der Halter hundert Meter weiter weg gemütlich daher spazierend.

Die wollen nur spielen.....


zornig
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1469228) Verfasst am: 06.05.2010, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Die wollen nur spielen.....


Maßlos übertrieben, aber trotzdem nicht völlig unpassend:

General Napier hat folgendes geschrieben:
You say that it is your custom to burn widows. Very well. We also have a custom: when men burn a woman alive, we tie a rope around their necks and we hang them. Build your funeral pyre; beside it, my carpenters will build a gallows. You may follow your custom. And then we will follow ours.


Oder, kürzer: Mag sein, aber ich will nicht spielen und ich werde nicht spielen.
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astarte
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Beiträge: 46545

Beitrag(#1469230) Verfasst am: 06.05.2010, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Oder, kürzer: Mag sein, aber ich will nicht spielen und ich werde nicht spielen.
Ihr hättet meinen sonst sehr friedlichen und ruhigen Gatten sehen sollen.... Cool
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Beiträge: 8149

Beitrag(#1469231) Verfasst am: 06.05.2010, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Ahriman hat folgendes geschrieben:

Ich habe als junger Kerl mal eine läufige Hündin an der Leine gehabt und einen aufdringlichen Rüden mit einem Schuß aus der Gaspistole in die Flucht gejagt.


Der Rüde wurde als "aufdringlich" beschrieben - ergo wurde er nicht unter Kontrolle gehalten. Das reicht durchaus aus. Oder muss ich erst warten, biss ich die Zähne im Bein habe?

Im Kontext ist das wohl kaum so zu verstehen, dass der jemandem ins ins Bein beißen wollte, der wollte ficken. Schulterzucken


Und das ist relevant weil....?

Weil du bei deiner Argumentation davon ausgegangen bist, dass der Hund den Menschen angreift/ zu erwarten ist, dass er ihn angreifen wird. Ich sehe dafür bei Ahrimans Beispiel aber keine Grundlage.


Nein, wenn der Hund meine Hündin besteigen will reicht das als Grund sich zur Wehr zu setzen schon völlig aus.

Wenn der fremde hund dabei Schaden nimmt, ist da alleine Problem des Halters, aber nicht meins.

Das hat nichts damit zu tun, ob Ahrimann nun eine Gaspistole hätte dabei haben dürfen - der nächstbeste Ast oder Stein wäre ebenso geeignet gewesen.

Ich argumentiere hier überhaupt nicht gegen oder wider das bewerfen, beschießen oder sonst was von Hunden. Ich habe nur aufgezeigt, dass du völlig am Beispiel von Ahriman, auf das du dich bezogen hast, vorbeiargumentiert hast. Was du hier schreibst, hast du in den beiden vorherigen Postings nämlich nicht geschrieben, da war noch von einem Angriff des Hundes auf dich die Rede. Mit den Augen rollen
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Rasmus
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Beitrag(#1469233) Verfasst am: 06.05.2010, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ich argumentiere hier überhaupt nicht gegen oder wider das bewerfen, beschießen oder sonst was von Hunden. Ich habe nur aufgezeigt, dass du völlig am Beispiel von Ahriman, auf das du dich bezogen hast, vorbeiargumentiert hast. Was du hier schreibst, hast du in den beiden vorherigen Postings nämlich nicht geschrieben, da war noch von einem Angriff des Hundes auf dich die Rede. Mit den Augen rollen


Das ist für mein Argument völlig unerheblich. Es ist völlig egal, ob der Hund mich angreift, mich nur freundlich anspringt, meine Hündin besteigen will oder ihr die Kehle durchbeißen will.
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#1469301) Verfasst am: 06.05.2010, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Immanuela hat folgendes geschrieben:
Wenn Du eine Gaspistole dabeihattest, als Du mit der Hündin spazieren gegangen bist, dann hast Du zu der Zeit wirklich nicht ganz sauber getickt. Da unterstelle ich auch gleich mal einen Tatvorsatz. Soweit ich weiß, darf man so eine Waffe nur auf eigenem Grund und Boden abfeuern. Was war das genau für eine Pistole, womit war sie geladen?

Das geschah um 1950 herum. Damals konnte man solche Pistölchen überall ohne weiteres kaufen. Das Kaliber war 5,6 mm, man nannte das auch Flobert. Auch Gewehre dieses Kalibers waren frei verkäuflich und waffenscheinfrei. Diese Patrönchen waren sehr kurz, da ging nicht viel Ladung hinein. http://de.wikipedia.org/wiki/Flobert-Waffen
Bedenke bitte, ich war damals um die sechzehn/siebzehn Jahre alt.
Mein Freund Hubert hatte ein solches Gewehr. Dafür gab es dann auch Patronen "lfB", sollte wohl "lang für Büchse" heißen. Die waren gut einen Zentimeter lang und gefährlich, eine zwei Zentimeter starke Bleiplatte wurde davon glatt durchschlagen. Das haben wir mal probiert, daher weiß ich das. Anschließend hatten wir eine Menge Respekt vor dem Ding und sind sehr vorsichtig damit umgegangen.
Es gab damals auch Gaspistolen mit 9mm Kaliber, die waren schon happig, eine solche Gaspatrone war kein Zuckerlecken. So ein Ding unter dem Wirtshaustisch abgeschossen räumte die Kneipe schnell. Mein Schwippschwager war so blöd, das mal zu tun. Ich muß heute noch lachen, wenn ich daran denke. Die Platzpatronen für diese Waffe waren wundervoll laut. Damit habe ich mal in einer Tropfsteinhöhle in den französischen Alpen geschossen. Es gab ein großartiges mehrfaches Echo, und der jugendliche Höhlenführer hatte eine Scheißangst, die Höhle könnte einstürzen. Da war ich allerdings schon achtzehn - und wohl noch nicht viel gescheiter. Ja, das war grober Unfug.
Norm hat folgendes geschrieben:
Im Kontext ist das wohl kaum so zu verstehen, dass der jemandem ins ins Bein beißen wollte, der wollte ficken.

Ja, er wollte meinen Zwergschäferhund vergewohltätigen.
---
Das ging damals durch die Presse: Karl Lagerfeld machte einen Aufstand, als man im Flugzeug einen Behinderten neben ihm plazierte. Er fühlte sein ästhtetisches Empfinden verletzt.
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...und suche mich nicht in der Unterführung...
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Waschmaschine777
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Beitrag(#1469447) Verfasst am: 07.05.2010, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Das ging damals durch die Presse: Karl Lagerfeld machte einen Aufstand, als man im Flugzeug einen Behinderten neben ihm plazierte. Er fühlte sein ästhtetisches Empfinden verletzt.


Behinderte wirken eben auf manche Menschen belästigend: Ob in Sauna oder Hotels; immer wieder beschweren sich Leute. Die Behinderten haben sich ihr Schicksal nicht ausgesucht, könnten aber freiwillig auf Saunagänge u.ä. verzichten.
In früheren Zeiten wurden ja Behinderte von der Öffentlichkeit ferngehalten. Auch heute gibt es Eltern, die ihr behindertes Kind nur nach Einbruch der Dunkelheit, spazierenschieben.

Wenn man auf das Verhalten von Leuten abzielt: Knutschende Pärchen stellen für einige eine erhebliche Belästigung dar. Z.B. für Leute die einsam sind. Deren Wohlbefinden kann von soviel ostentativ zur Schau gestellter Zweisamkeit extrem leiden.
Man kann einwenden, dass es sich bei dieser Personengruppe nicht um die Mehrheit der Bevölkerung handelt. Aber warum ist es überhaupt wichtig wie viele sich belästigt fühlen? Von homosexuellen Pärchen fühlen sich sicher mehr belästigt als von heterosexuellen Pärchen.
Wenn man eine Volksabstimmung darüber machte, ob Schwule sich auf der Straße küssen dürfen macht, dann wüßte ich nicht wie diese ausgeht. Also Hetero-Knutschen erlauben und Homo-Knutschen bestrafen?
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L.E.N.
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Beitrag(#1469450) Verfasst am: 07.05.2010, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Wenn man auf das Verhalten von Leuten abzielt: Knutschende Pärchen stellen für einige eine erhebliche Belästigung dar. Z.B. für Leute die einsam sind. Deren Wohlbefinden kann von soviel ostentativ zur Schau gestellter Zweisamkeit extrem leiden.


soll das die legitimierung für dieses völlig überflüssige gesetz sein?
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Waschmaschine777
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Beitrag(#1469454) Verfasst am: 07.05.2010, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Wenn man auf das Verhalten von Leuten abzielt: Knutschende Pärchen stellen für einige eine erhebliche Belästigung dar. Z.B. für Leute die einsam sind. Deren Wohlbefinden kann von soviel ostentativ zur Schau gestellter Zweisamkeit extrem leiden.


soll das die legitimierung für dieses völlig überflüssige gesetz sein?


Nein, das soll nur die Mannigfaltigkeit dessen illustrieren, was als Belästigung empfunden werden kann; und die Beliebigkeit dessen, was dann als rechtmäßige Belästigung gelten kann.

Edit: Vorher stand da: "Nein, es soll nur die Beliebigkeit dessen illustrieren, was als Belästigung empfunden werden kann." Habe das aber geändert, weil es mißverständlich ist. Beliebig ist vielmehr was die Öffentlichkeit als legitimes sich belästigt fühlen einstuft. Das könnte auch ganz anders sein.


Zuletzt bearbeitet von Waschmaschine777 am 07.05.2010, 08:58, insgesamt 2-mal bearbeitet
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L.E.N.
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Beitrag(#1469456) Verfasst am: 07.05.2010, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Wenn man auf das Verhalten von Leuten abzielt: Knutschende Pärchen stellen für einige eine erhebliche Belästigung dar. Z.B. für Leute die einsam sind. Deren Wohlbefinden kann von soviel ostentativ zur Schau gestellter Zweisamkeit extrem leiden.


soll das die legitimierung für dieses völlig überflüssige gesetz sein?


Nein, das soll nur die Beliebigkeit dessen illustrieren, was als Belästigung empfunden werden kann oder auch nicht.


okay, danke!
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fwo
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Beitrag(#1469457) Verfasst am: 07.05.2010, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
....Also Hetero-Knutschen erlauben und Homo-Knutschen bestrafen?

Passt doch. Wer weiß denn, was die außer Knutschen noch machen? Naher vermehren die sich noch!

noc

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astarte
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Beitrag(#1469466) Verfasst am: 07.05.2010, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Machen wirs doch so: hübsche, junge, nicht sichtbar behinderte und gut gewachsene Menschen sollten nur verhüllt oder im Dunkeln rausgelassen werden. Schließlich könnte deren Anblick, und deren Unwillen die anderen alle zu sehen, ja das Wohlbefinden der einen beeinträchtigen....

Oder doch lieber Toleranz fordern: es gibt halt Verliebte, Schwule, Schöne, Hässliche..... also sieht man die auch. Feddisch.
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vrolijke
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Beitrag(#1469467) Verfasst am: 07.05.2010, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Das ging damals durch die Presse: Karl Lagerfeld machte einen Aufstand, als man im Flugzeug einen Behinderten neben ihm plazierte. Er fühlte sein ästhtetisches Empfinden verletzt.


Behinderte wirken eben auf manche Menschen belästigend: Ob in Sauna oder Hotels; immer wieder beschweren sich Leute. Die Behinderten haben sich ihr Schicksal nicht ausgesucht, könnten aber freiwillig auf Saunagänge u.ä. verzichten.
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Wenn man auf das Verhalten von Leuten abzielt: Knutschende Pärchen stellen für einige eine erhebliche Belästigung dar. Z.B. für Leute die einsam sind. Deren Wohlbefinden kann von soviel ostentativ zur Schau gestellter Zweisamkeit extrem leiden.
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Einer der Gründe, weshalb ich so vehement gegen "Direktdemokratie" bin.
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L.E.N.
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Beitrag(#1469476) Verfasst am: 07.05.2010, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Einer der Gründe, weshalb ich so vehement gegen "Direktdemokratie" bin.


ohne eine verfassung die abstimmungen verhindert, die sich nur auf teile der bevölkerung bezieht wäre ich auch dagegen. doch eben diese kontrollmechanismen sollte es geben um abstimmungen wie in der schweiz gegen die minarette unmöglich zu machen.
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