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Inzestauswirkungen

 
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Namronia
1500+ mal Qualität!



Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 1687

Beitrag(#1505243) Verfasst am: 23.07.2010, 16:35    Titel: Inzestauswirkungen Antworten mit Zitat

Was hat Inzest für Auswirkungen, was sagt die Wissenschaft dazu? Kommt es wirklich häufiger zu Gendefekten?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505245) Verfasst am: 23.07.2010, 16:39    Titel: Re: Inzestauswirkungen Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Was hat Inzest für Auswirkungen, was sagt die Wissenschaft dazu? Kommt es wirklich häufiger zu Gendefekten?


Man munkelt, eine häufige Auswirkung davon sei, dass Betroffene sehr, sehr seltsame Threads in Internetforen erstellen.

Andere Auswirkungen seien z. B. angeblich extrem übermäßiges posten.

Zum Glück gibt es bisher keine bekannten Fälle, in denen beides gleichzeitig zutraf. Lachen
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505252) Verfasst am: 23.07.2010, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?
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DeHerg
nun schon länger Ranglos



Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
Wohnort: Rostock

Beitrag(#1505254) Verfasst am: 23.07.2010, 16:47    Titel: Re: Inzestauswirkungen Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Was hat Inzest für Auswirkungen, was sagt die Wissenschaft dazu? Kommt es wirklich häufiger zu Gendefekten?

http://de.wikipedia.org/wiki/Flaschenhalseffekt
http://de.wikipedia.org/wiki/Inzuchtdepression
http://de.wikipedia.org/wiki/Gendrift

(zu)kurz: je geringer die Populationsvarianz um so stärker die Allelschwankungen
_________________
Haare spalten ist was für Grobmotoriker

"Leistung muss sich wieder lohnen"<--purer Sozialismus
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1505256) Verfasst am: 23.07.2010, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?


http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei."
_________________
-Brother Broadsword of Warm Humanitarianism

"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1505258) Verfasst am: 23.07.2010, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wo kein Kläger ist, gibt es keinen Richter!
So einfach ist das.

Viele Grüße
Arno Gebauer
_________________
Trennung von Staat und Kirche !
Die geistigen Brandstifter des Holocausts waren die Kirchen! Sie haben viele Jahrhunderte lang gegen die Juden gehetzt!
Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
Keine Kinder mehr in Kirchenhände!
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505264) Verfasst am: 23.07.2010, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?


http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei."


Ok, das ist vernünftig. Aber fällt auch die Lesbische "Schere" unter Vaginal? Am Kopf kratzen
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505265) Verfasst am: 23.07.2010, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt?


Guck doch nächstens selbst bei google und wiki nach.



Zitat:
In Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei.


Das heisst, Bruder oder Schwester darf man arschficken; Oralsex ist auch erlaubt. Hauptsache nicht vaginal, weil es da ja erbgutgeschädigte Kinder geben könnte.

Ist ja nicht so, dass der Gesetzgeber fuffzig Jahre später drauf reagieren müsste, dass es Pille und Kondome gibt Schulterzucken
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505267) Verfasst am: 23.07.2010, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?


http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei."


Ok, das ist vernünftig. Aber fällt auch die Lesbische "Schere" unter Vaginal? Am Kopf kratzen


Nein.
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Dissonanz
Zeuge ANOVAs



Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1505268) Verfasst am: 23.07.2010, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?


http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei."


Ok, das ist vernünftig. Aber fällt auch die Lesbische "Schere" unter Vaginal? Am Kopf kratzen


http://de.wikipedia.org/wiki/Beischlaf#Juristische_Terminologie

"Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr."
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505269) Verfasst am: 23.07.2010, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?


http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei."


Ok, das ist vernünftig. Aber fällt auch die Lesbische "Schere" unter Vaginal? Am Kopf kratzen


Nein.


Das ist aber doppelt so vaginal wie normaler Sex!
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505274) Verfasst am: 23.07.2010, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?


http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei."


Ok, das ist vernünftig. Aber fällt auch die Lesbische "Schere" unter Vaginal? Am Kopf kratzen


Nein.


Das ist aber doppelt so vaginal wie normaler Sex!


Bei solchen Gesetzen, die noch auf Restauswirkungen christlicher Sexualmoral fußen, geht es nicht um Sinn und Verstand.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505278) Verfasst am: 23.07.2010, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?


http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei."


Ok, das ist vernünftig. Aber fällt auch die Lesbische "Schere" unter Vaginal? Am Kopf kratzen


Nein.


Das ist aber doppelt so vaginal wie normaler Sex!


Bei solchen Gesetzen, die noch auf Restauswirkungen christlicher Sexualmoral fußen, geht es nicht um Sinn und Verstand.


Man muss sich aber schon fragen, wie sich ein Inzestverbot rechtfertigen lässt, wenn zum Beispiel das Rauchen während der Schwangerschaft erlaubt ist.
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1505280) Verfasst am: 23.07.2010, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Was mich interessieren würde, ist Inzest in Deutschland zwischen gleichgeschlechtlichen Personen erlaubt? Und wenn nein, warum nicht?


http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
"§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere sexuelle Praktiken sind straffrei."


Ok, das ist vernünftig. Aber fällt auch die Lesbische "Schere" unter Vaginal? Am Kopf kratzen


Nein.


Das ist aber doppelt so vaginal wie normaler Sex!


Bei solchen Gesetzen, die noch auf Restauswirkungen christlicher Sexualmoral fußen, geht es nicht um Sinn und Verstand.


Man muss sich aber schon fragen, wie sich ein Inzestverbot rechtfertigen lässt, wenn zum Beispiel das Rauchen während der Schwangerschaft erlaubt ist.


Poste das bloß nicht im Rauchverbot-Thread. Lachen
_________________
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"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505283) Verfasst am: 23.07.2010, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Man muss sich aber schon fragen, wie sich ein Inzestverbot rechtfertigen lässt, wenn zum Beispiel das Rauchen während der Schwangerschaft erlaubt ist.



Ich hab während der Schwangerschaft geraucht; hat meinem Kind nicht geschadet. Schulterzucken
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505284) Verfasst am: 23.07.2010, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Man muss sich aber schon fragen, wie sich ein Inzestverbot rechtfertigen lässt, wenn zum Beispiel das Rauchen während der Schwangerschaft erlaubt ist.



Ich hab während der Schwangerschaft geraucht; hat meinem Kind nicht geschadet. Schulterzucken


Außer das du ein schlechtes Vorbild warst Nein, so geht das nicht!
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505286) Verfasst am: 23.07.2010, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Man muss sich aber schon fragen, wie sich ein Inzestverbot rechtfertigen lässt, wenn zum Beispiel das Rauchen während der Schwangerschaft erlaubt ist.



Ich hab während der Schwangerschaft geraucht; hat meinem Kind nicht geschadet. Schulterzucken


Außer das du ein schlechtes Vorbild warst Nein, so geht das nicht!


Für wen? Mutter und Kind hams ja nicht mitgekriegt. Also ich mir selber?
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505290) Verfasst am: 23.07.2010, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Man muss sich aber schon fragen, wie sich ein Inzestverbot rechtfertigen lässt, wenn zum Beispiel das Rauchen während der Schwangerschaft erlaubt ist.



Ich hab während der Schwangerschaft geraucht; hat meinem Kind nicht geschadet. Schulterzucken


Außer das du ein schlechtes Vorbild warst Nein, so geht das nicht!


Für wen? Mutter und Kind hams ja nicht mitgekriegt. Also ich mir selber?


Na, du hast doch nicht gleich nach der Geburt aufgehört...oooder?
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505293) Verfasst am: 23.07.2010, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Man muss sich aber schon fragen, wie sich ein Inzestverbot rechtfertigen lässt, wenn zum Beispiel das Rauchen während der Schwangerschaft erlaubt ist.



Ich hab während der Schwangerschaft geraucht; hat meinem Kind nicht geschadet. Schulterzucken


Außer das du ein schlechtes Vorbild warst Nein, so geht das nicht!


Für wen? Mutter und Kind hams ja nicht mitgekriegt. Also ich mir selber?


Na, du hast doch nicht gleich nach der Geburt aufgehört...oooder?


Nein, eine Woche später, als ich den Anruf kriegte, dass ich sie aus der Klinik abholen kann. Und das war von langer Hand so geplant und abgesprochen. Und bei dem Anruf hatte ich grad erst eine angezündet; aus ner halbvollen Packung.

edit: Und während der Schwangerschaft (ja sogar lange zuvor) hab ich auch nicht in ihrer Gegenwart geraucht.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1505295) Verfasst am: 23.07.2010, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Man muss sich aber schon fragen, wie sich ein Inzestverbot rechtfertigen lässt, wenn zum Beispiel das Rauchen während der Schwangerschaft erlaubt ist.



Ich hab während der Schwangerschaft geraucht; hat meinem Kind nicht geschadet. Schulterzucken


Außer das du ein schlechtes Vorbild warst Nein, so geht das nicht!


Für wen? Mutter und Kind hams ja nicht mitgekriegt. Also ich mir selber?


Na, du hast doch nicht gleich nach der Geburt aufgehört...oooder?


Nein, eine Woche später, als ich den Anruf kriegte, dass ich sie aus der Klinik abholen kann. Und das war von langer Hand so geplant und abgesprochen. Und bei dem Anruf hatte ich grad erst eine angezündet; aus ner halbvollen Packung.

edit: Und während der Schwangerschaft (ja sogar lange zuvor) hab ich auch nicht in ihrer Gegenwart geraucht.


Na gut, dann nehme ich alles zurück.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1505299) Verfasst am: 23.07.2010, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Um zum Thema zurückzukommen: Inzest ist nicht überall (so) verboten (wie bei uns).


Wenn Bruder und Schwester poppen wollen, dann sollen sie doch. Höchstens der Nachwuchs wäre ein Problem, und das kann man ja wohl heutzutage in den Griff kriegen.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1505327) Verfasst am: 23.07.2010, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Um zum Thema zurückzukommen: Inzest ist nicht überall (so) verboten (wie bei uns).


Wenn Bruder und Schwester poppen wollen, dann sollen sie doch. Höchstens der Nachwuchs wäre ein Problem, und das kann man ja wohl heutzutage in den Griff kriegen.


Man müsste zunächst belegen, dass es sich überhaupt um ein Problem handelt. Da es aber Menschen erlaubt ist, Sex zu haben und Kinder zu zeugen, bei denen durchaus bekannt ist, dass es deutlich größere Probleme gibt, als die möglicherweise beim Nachwuchs von Geschwistern auftreten könnten, sehe ich kein Problem, dass irgendwie gelöst werden müsste.
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1505346) Verfasst am: 23.07.2010, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wir hatten das Thema Inzest schon mal.
Vielleicht kannst Dich mal durchlesen.
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Uriziel
Herpiderpi



Anmeldungsdatum: 22.12.2007
Beiträge: 1728

Beitrag(#1517672) Verfasst am: 12.08.2010, 23:03    Titel: Re: Inzestauswirkungen Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:

Was hat Inzest für Auswirkungen, was sagt die Wissenschaft dazu? Kommt es wirklich häufiger zu Gendefekten?



Da ich keine Ahnung hab (bitte nicht gleich bannen), frage ich mal ganz neugierig...

Kann dazu führen, das U.S-Präsidenten gesteigerte Reflexgeschwindigkeit im Ausweichen von Schuhgeschossen haben...?
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden

Beitrag(#1519009) Verfasst am: 15.08.2010, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Hallo,

wo kein Kläger ist, gibt es keinen Richter!
So einfach ist das.

Viele Grüße
Arno Gebauer

Eben. Und Inzest muß naturgemäß nun mal in der Familie bleiben.
_________________
...und suche mich nicht in der Unterführung...
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1519057) Verfasst am: 15.08.2010, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Hallo,

wo kein Kläger ist, gibt es keinen Richter!
So einfach ist das.

Viele Grüße
Arno Gebauer

Eben. Und Inzest muß naturgemäß nun mal in der Familie bleiben.


Kann es aber nicht, wenn Kinder dabei rauskommen.
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1519058) Verfasst am: 15.08.2010, 20:34    Titel: Re: Inzestauswirkungen Antworten mit Zitat

Namronia hat folgendes geschrieben:
Was hat Inzest für Auswirkungen, was sagt die Wissenschaft dazu? Kommt es wirklich häufiger zu Gendefekten?


Urteile selbst...


_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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