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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1520974) Verfasst am: 18.08.2010, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Du hast Astarte so verstanden, dass sie etwas wissen wollte, für das eine tautologische Erklärung die gewünschte Antwort ist?

*hust* Du meinst Surata.


Die Buchstaben sind fast gleich. Zwei mal a, ein, zwei mal das t, ein s, ein r, vielleicht ein u..

Pfeifen
Ja, wenn man die beiden auf Buchstaben reduziert.... Nein
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1520977) Verfasst am: 18.08.2010, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Mo. hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Du hast Astarte so verstanden, dass sie etwas wissen wollte, für das eine tautologische Erklärung die gewünschte Antwort ist?

*hust* Du meinst Surata.


Die Buchstaben sind fast gleich. Zwei mal a, ein, zwei mal das t, ein s, ein r, vielleicht ein u..

Pfeifen
Ja, wenn man die beiden auf Buchstaben reduziert.... Nein


Es fällt mir schon schwer genug, Menschen als Menschen zu erkennen, jetzt soll ich die auch noch unterscheiden können? Motzen
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"In other words, the cultures have been subjected to as careless handling as if in the hands of a somewhat below par student assistant, but they have survived."
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1520978) Verfasst am: 18.08.2010, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Personen, die zu keiner Risikogruppe gehören.


Meinst du das ernst?


Ja.


Du hast Astarte so verstanden, dass sie etwas wissen wollte, für das eine tautologische Erklärung die gewünschte Antwort ist?


Risikogruppen einer HIV Infektion sollten bekannt sein und wenn nicht, kann man sie innerhalb von 2 Sekunden ergoogeln.


Mit den Augen rollen
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1520980) Verfasst am: 18.08.2010, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Würdest du sagen, dass es für deine moralischen Urteile relevant ist, ob bei einer Handlung jemand zu schaden kam?


Spontan: Nein. Ob am ende jemand zu Schaden kommt oder nicht ist Zufall.

Zitat:
Beziehungsweise wie relevant findest du es? Wäre Grausamkeit ein moralisch relevanter Faktor? Wäre die Information, ob jemand emotionalen Schaden erlitten hat relevant?


Das kann man so pauschal nicht sagen.

Nur um ganz sicher zu gehen: Ich halte Nadja's Verhalten für absolut unmoralisch und verwerflich. Trotzdem denke ich, diese Art von Verhalten sollte nicht unter Strafe gestellt werden; sollte nicht ilegal sein.

Hätte ich ihr Verhalten moralischer gefunden, wenn der Kerl sich nicht angesteckt hätte? Nein, das wäre pures Glück gewesen.

"Grausamkeit" lässt sich nur schwer fassen, denke ich. Ist es grausam, wenn ich jemanden heirate mit dem meine Eltern, meine Erbtante oder sonst jemand aus was für Gründen auch immer nicht einverstanden sind? Ist es unmoralisch?

So lange ich nicht heirate um diesen Leuten eins Auszuwischen auf alle Fälle nein.
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1520981) Verfasst am: 18.08.2010, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Würdest du sagen, dass es für deine moralischen Urteile relevant ist, ob bei einer Handlung jemand zu schaden kam?


Spontan: Nein. Ob am ende jemand zu Schaden kommt oder nicht ist Zufall.

Zitat:
Beziehungsweise wie relevant findest du es? Wäre Grausamkeit ein moralisch relevanter Faktor? Wäre die Information, ob jemand emotionalen Schaden erlitten hat relevant?


Das kann man so pauschal nicht sagen.

Nur um ganz sicher zu gehen: Ich halte Nadja's Verhalten für absolut unmoralisch und verwerflich. Trotzdem denke ich, diese Art von Verhalten sollte nicht unter Strafe gestellt werden; sollte nicht ilegal sein.

Hätte ich ihr Verhalten moralischer gefunden, wenn der Kerl sich nicht angesteckt hätte? Nein, das wäre pures Glück gewesen.

"Grausamkeit" lässt sich nur schwer fassen, denke ich. Ist es grausam, wenn ich jemanden heirate mit dem meine Eltern, meine Erbtante oder sonst jemand aus was für Gründen auch immer nicht einverstanden sind? Ist es unmoralisch?

So lange ich nicht heirate um diesen Leuten eins Auszuwischen auf alle Fälle nein.


Danke.

(Ich glaub das hat mir geholfen, meine Forschung stärker mit meiner Alltagswahrnehmung zu verbinden.)
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Religionskritik-Wiesbaden
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Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1521001) Verfasst am: 18.08.2010, 12:39    Titel: Rechtliches Antworten mit Zitat

Einiges zu den Rechtsfragen bezüglich des Benaissa-Falles findet ihr hier:

http://lto.de/de/html/nachrichten/1205/nadja-benaissa-no-angels-hiv-prozess/

Interessant fand ich u.a.:

Zitat:
Vertraut der HIV-Positive darauf, dass der Sexualkontakt nicht zur Ansteckung führen wird, liegt auch bei Gefahrenkenntnis nur fahrlässiges Verhalten vor.

Angesichts des Umstandes, dass die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung auch bei ungeschütztem Sexualkontakt sehr gering ist – Studien sprechen von einer Ansteckungsrate von 0,05% für einen Mann bei Vaginalverkehr – ist ein Vertrauen auf den ansteckungsfreien Ausgang des riskanten Verhaltens jedenfalls nicht per se von der Hand zu weisen.

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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1521009) Verfasst am: 18.08.2010, 12:48    Titel: Re: Andere Menschen sind eine Blackbox, daher für nichts verantwortlich Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Um *ihre* Handlung zu beurteilen, geht es darum, wie hoch das Risiko aus *ihrer* Sicht war.


Nein, nicht nur.

Ich finde das Beispiel mit den Boxern gar nicht mal so schlecht. Es ist egal, obes darum geht sich zu verprügeln - der Punkt ist, ob beide Seiten wissen müssen, wie gut oder schlecht der jeweils andere ist.

Zitat:
In dieser Gerichtsverhandlung geht es um *ihre* Handlung. Sie ist für *ihr* Fehlverhalten vor Gericht.


Du machst dir das zu einfach.

Sie hat ihn nicht vergewaltigt und sie hat ihn nicht belogen. Das macht einen Unterschied.

Zitat:
Auch im Straßenverkehr kommt jemand vor Gericht, wenn ich mich dem Risiko ausgesetzt habe, dass um die Ecke ein besoffener Fahrer daherkommt, selbst wenn ich gewußt habe, dass im Nachbardorf Kirtag ist.


Ganz schlechtes Beispiel. Wenn Du über die straße gehst, dann suchst Du dir nicht aus, ob und wer gerade um die Ecke kommt. Du sprichst nicht mit einem Fahrer ab, dass Du über die Straße gehst und er da lang fährt, wo er Dich dann sehen muss.

Zitat:
Du nennst Nadja eine "Blackbox" und redest davon, dass er sich "diesem" Risiko ausgesetzt hat. Welchem Risiko eben genau? Das Verhalten der beiden ist eben gerade nicht äquivalent, da beide von ganz verschiedenen Risikoabschätzungen ausgehen *müssen*. Das Wort Blackbox ist ein schönes rhetorisches Mittel um das zu verschleiern.


Nein.

Es geht darum, dass er nun wirklich keinen Grund hat, sich zu beschweren.

Zitat:
Es geht hier um die Frage, ob man beim ungeschützten Sex davon ausgehen kann, dass der Partner eine HIV-Infektion nicht verschweigt.


Richtig.

Zitat:
In Ö heißt sowas beim Straßenverkehr Vertrauensgrundsatz, die Verkehrsteilnehmer müssen *nicht* so fahren, als ob jeder andere Lenker plötzlich auf die Gegenfahrbahn fahren könnte. Sie müssen durchaus so fahren, dass sie eine Bremsung des Vordermanns mitmachen können.


Wie viele Gründe soll ich Dir nennen, aus denen jemand plötzlich auf die Gegenfahrbahn fahren könnte, ohne dass er dann Schuld am folgenden Unfall ist?

Zitat:
Die anderen Fahrer sind auch immer eine "Blackbox", dennoch wird es allgemein als recht und billig empfunden, gewissen Mindeststandards in ihrem Handeln voraussetzen zu dürfen. Dieses Prinzip ist die Grundlage jeder menschlichen Interaktion.


Dann beantworte doch einfach mal die Frage, was ich jemandem alles erzählen muss, bevor ich Sex mit jemandem habe. Und zwar, ohne danach gefragt zu werden ...

Zitat:
In dieser Diskussion gibt es mehrer Aspekte:

1. Die Ansteckungsrisiken, die von beiden eingegangen wurden, sind völlig verschieden. Das habe ich in früheren Posts ausführlich behandelt, und bei diesem Punkt gibt es keinen Interpretationsspielraum, WEIL sie ihn eben nicht informiert hat.


Ach ja, wenn Du sagst es gäbe da keinen Diskussionsspielraum dann ist ja alles klar: Du hast Recht und ich bin doof. Pillepalle

Zitat:
2. Für die Bewertung ihrer Handlung ist das Risiko relevant, dass *sie* eingegangen ist, nicht das Risiko, dass *er* eingegangen ist. Und verschleiernde Worte wie "Blackbox" ändern nichts daran, dass es falsch ist, jedes Risiko als äquivalent anzusehen.
Wenn ich beim Autofahren ein Handygespräch führe, bedeutet das für den entgegenkommenden Geisterfahrer nicht Straffreiheit.


Wer benutzt jetzt verschleiernde Argumente?

Unter was für Umständen darf denn jemand als Geisterfahrer unterwegs sein? Ist nicht verboten, AIDS zu haben und es ist auch nicht verboten, mit AIDS Sex zzu haben. Geisterfahren ist imer verboten.

Zitat:
3. *Welche* Mindeststandards im Verkehr, beim Sex, bei der Beschreibung einer Ware vorausgesetzt werden dürfen, *ist* im Gegensatz zu den anderen Punkten offen für Diskussion. So hat es in Österreich in letzter Zeit viel Diskussion darüber gegeben, wann etwa "Actimel stärkt ihre Abwehrkräfte" aufs Plakat geschrieben werden darf.


Und was mussich alles erzählen, bevor ich Sex habe? Bitte ganz genau diesmal.

Zitat:
Auch bei Elektrogeräten kann man staatliche Prüfungen vorschreiben, oder schulterzuckend "caveat emptor" genauso wie "beim Sex ist jeder selbst schuld" sagen. Könnte ja jeder selbst wissen, dass man bei der neuen Waschmaschine selbst zu überprüfen hat, ob das Gehäuse unter Strom steht. Oder nachfragen, ob beim Babyspielzeug Bleifarben verwendet wurden.


Genau. Und wenn Leute sich aussuchen könnten, ob sie AIDS haben oder nicht, dann hättest du fast sowas wie ein Argument. Oder wenn man generell Waschmaschienen verkaufen dürfte, die unter Strom stehen....

Zitat:
Ich finde es echt deprimierend, dass es um die ersten zwei Punkte eine Diskussion gibt, statt um den dritten. Von Rasmus kam als einziges Argument zum dritten Punkt, dass es ein kontinuierliches Spektrum von Krankheiten und Ansteckungsszenarien gibt und er nicht an die Möglichkeit einer konsistenten Gesetzgebung glaubt.


Und bisher konnte noch niemand auch nur ansatzweise sowas vorbringen.

Zitat:
Dieses Argument halte ich in keiner Weise für stichhaltig, da auch im Straßenverkehr und bei Waren das Spektrum von gefährlichen Verhalten und irreführenden Werbungen kontinuierlich ist und es trotzdem einen Konsens gibt, dass es Dinge gibt, die die Grenze überschreiten und solche, die es nicht tun.


Wieder keine Antwort. Schade eigentlich.

Zitat:
Natürlich gibt es dann bei neuen Problemen Diskussionen und Gesetzesänderungen (zB Handy am Steuer), daraus folgt aber keineswegs, dass derartige Gesetze unzulässig sind.


Wie passend. Ich lehne das Handy-Verbot am Steuer ab. nicht, weil es an sich unsinnig wäre, sondern weil es völlig inkonsistent ist damit, wie wir sonst das Führen eines Fahrzeuges regulieren.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1521018) Verfasst am: 18.08.2010, 12:53    Titel: Re: Andere Menschen sind eine Blackbox, daher für nichts verantwortlich Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Aber aus Sicht des Mannes macht es keinen Unterschied. Für ihn war Nadja eine Blackbox (HIV Status unbekannt).
Mit so einer Blackbox ungeschützten Verkehr zu haben bedeutet doch: Stillschweigende Zustimmung zu einer möglichen Ansteckung.
Und da er ja nun stillschweigend zugestimmt hat, sich diesem Risiko auszusetzen, hat er jetzt keinen Anspruch auf Schadensersatz oder was auch immer. Daher finde ich es dreist, wenn er jemand anderes für sein Fehlverhalten vor Gericht zerrt.


Um *ihre* Handlung zu beurteilen, geht es darum, wie hoch das Risiko aus *ihrer* Sicht war. In dieser Gerichtsverhandlung geht es um *ihre* Handlung. Sie ist für *ihr* Fehlverhalten vor Gericht.
Auch im Straßenverkehr kommt jemand vor Gericht, wenn ich mich dem Risiko ausgesetzt habe, dass um die Ecke ein besoffener Fahrer daherkommt, selbst wenn ich gewußt habe, dass im Nachbardorf Kirtag ist.

Du nennst Nadja eine "Blackbox" und redest davon, dass er sich "diesem" Risiko ausgesetzt hat. Welchem Risiko eben genau? Das Verhalten der beiden ist eben gerade nicht äquivalent, da beide von ganz verschiedenen Risikoabschätzungen ausgehen *müssen*. Das Wort Blackbox ist ein schönes rhetorisches Mittel um das zu verschleiern.

Es geht hier um die Frage, ob man beim ungeschützten Sex davon ausgehen kann, dass der Partner eine HIV-Infektion nicht verschweigt. In Ö heißt sowas beim Straßenverkehr Vertrauensgrundsatz, die Verkehrsteilnehmer müssen *nicht* so fahren, als ob jeder andere Lenker plötzlich auf die Gegenfahrbahn fahren könnte. Sie müssen durchaus so fahren, dass sie eine Bremsung des Vordermanns mitmachen können.
Die anderen Fahrer sind auch immer eine "Blackbox", dennoch wird es allgemein als recht und billig empfunden, gewissen Mindeststandards in ihrem Handeln voraussetzen zu dürfen. Dieses Prinzip ist die Grundlage jeder menschlichen Interaktion.

In dieser Diskussion gibt es mehrer Aspekte:

1. Die Ansteckungsrisiken, die von beiden eingegangen wurden, sind völlig verschieden. Das habe ich in früheren Posts ausführlich behandelt, und bei diesem Punkt gibt es keinen Interpretationsspielraum, WEIL sie ihn eben nicht informiert hat.

2. Für die Bewertung ihrer Handlung ist das Risiko relevant, dass *sie* eingegangen ist, nicht das Risiko, dass *er* eingegangen ist. Und verschleiernde Worte wie "Blackbox" ändern nichts daran, dass es falsch ist, jedes Risiko als äquivalent anzusehen.
Wenn ich beim Autofahren ein Handygespräch führe, bedeutet das für den entgegenkommenden Geisterfahrer nicht Straffreiheit.

3. *Welche* Mindeststandards im Verkehr, beim Sex, bei der Beschreibung einer Ware vorausgesetzt werden dürfen, *ist* im Gegensatz zu den anderen Punkten offen für Diskussion. So hat es in Österreich in letzter Zeit viel Diskussion darüber gegeben, wann etwa "Actimel stärkt ihre Abwehrkräfte" aufs Plakat geschrieben werden darf.
Auch bei Elektrogeräten kann man staatliche Prüfungen vorschreiben, oder schulterzuckend "caveat emptor" genauso wie "beim Sex ist jeder selbst schuld" sagen. Könnte ja jeder selbst wissen, dass man bei der neuen Waschmaschine selbst zu überprüfen hat, ob das Gehäuse unter Strom steht. Oder nachfragen, ob beim Babyspielzeug Bleifarben verwendet wurden.

Ich finde es echt deprimierend, dass es um die ersten zwei Punkte eine Diskussion gibt, statt um den dritten. Von Rasmus kam als einziges Argument zum dritten Punkt, dass es ein kontinuierliches Spektrum von Krankheiten und Ansteckungsszenarien gibt und er nicht an die Möglichkeit einer konsistenten Gesetzgebung glaubt.
Dieses Argument halte ich in keiner Weise für stichhaltig, da auch im Straßenverkehr und bei Waren das Spektrum von gefährlichen Verhalten und irreführenden Werbungen kontinuierlich ist und es trotzdem einen Konsens gibt, dass es Dinge gibt, die die Grenze überschreiten und solche, die es nicht tun. Natürlich gibt es dann bei neuen Problemen Diskussionen und Gesetzesänderungen (zB Handy am Steuer), daraus folgt aber keineswegs, dass derartige Gesetze unzulässig sind.

Ich spiele selten den Fullquottel, aber dieser Beitrag hat es einfach verdient, nochmal hervorgehoben zu werden. Sehr schön auf den Punkt gebracht, ein großartiger Beitrag.
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Sokrateer
souverän



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 11649
Wohnort: Wien

Beitrag(#1521020) Verfasst am: 18.08.2010, 12:53    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Einiges zu den Rechtsfragen bezüglich des Benaissa-Falles findet ihr hier:

http://lto.de/de/html/nachrichten/1205/nadja-benaissa-no-angels-hiv-prozess/

Interessant fand ich u.a.:

Zitat:
Vertraut der HIV-Positive darauf, dass der Sexualkontakt nicht zur Ansteckung führen wird, liegt auch bei Gefahrenkenntnis nur fahrlässiges Verhalten vor.

Angesichts des Umstandes, dass die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung auch bei ungeschütztem Sexualkontakt sehr gering ist – Studien sprechen von einer Ansteckungsrate von 0,05% für einen Mann bei Vaginalverkehr – ist ein Vertrauen auf den ansteckungsfreien Ausgang des riskanten Verhaltens jedenfalls nicht per se von der Hand zu weisen.

Das sehen wir schon alleine daran, dass sie im Zeitraum von fünf Jahren nur einen Mann angesteckt hat.

Die Wahrscheinlichkeit für eine Frau, sich bei ihrem heimlich bisexuellen Mann anzustecken ist größer.

Ich nehme an, Rasmus, dass du konsequenterweise einer Frau, die mit ihrem eigenen Ehemann ungeschützten Sex hat, ebenfalls keinen Beschwerdegrund zugestehst.
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



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Beiträge: 17559

Beitrag(#1521035) Verfasst am: 18.08.2010, 13:06    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Ich nehme an, Rasmus, dass du konsequenterweise einer Frau, die mit ihrem eigenen Ehemann ungeschützten Sex hat, ebenfalls keinen Beschwerdegrund zugestehst.


Beschwerdegrund? Auf alle Fälle ja.

Grund vor Gericht zu ziehen? Nicht unbedingt.

Kommt auf die Ehe drauf an. Wenn man sich da auf eheliche treue geeinigt hat, dann ist das was anderes, als wenn er sie betrügt. Im Prinzip nichts andere als hier auch: Hat jemand gelogen?

Welchen Grund hat A anzunehmen, dass B gesund ist?
Welchen Grund hat A anzunehmen, dass B weiß ob B gesund ist?
Welchen Grund hat A anzunehmen, dass B was sagen würde, wenn B krank ist und darüber weiß?

Hier liegt ein Fall vor, wo die ersten beiden Punkte A völlig egal waren. Und nur wegen dem dritten Punkt wird jetzt B vor Gericht gezerrt, obwohl A nichts passiert ist, was ihm nicht auch auf viele andere Arten hätte passieren können? uUnd obwohl das A völlig egal war?

esme hat das Beispiel mit dem Geisterfahrer gebracht.

Wer ist denn aber hier der Geisterfahrer, und wer telefoniert beim Fahren nur mit dem Handy?
(Und wieso müssen wir ein Beispiel nehmen, in dem weitestgehend Einigkeit besteht, das beides illegal ist?)

Welchen Grund hat A anzunehmen, dass B was sagen würde, wenn B krank ist und darüber weiß?

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fwo
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Beitrag(#1521075) Verfasst am: 18.08.2010, 13:42    Titel: Re: Andere Menschen sind eine Blackbox, daher für nichts verantwortlich Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
....Fullquottel,....

Lachen Das sollte zwar Vollquottel heoßen, aber inhaltlich stimme ich dir zu.
Was nach dem Post, mit dem ich mich aus diesem Thread verabscheidet habe, allerdings niemanden verwundern dürfte.

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Beitrag(#1521087) Verfasst am: 18.08.2010, 13:58    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
.....
(Und wieso müssen wir ein Beispiel nehmen, in dem weitestgehend Einigkeit besteht, das beides illegal ist?).....

Am Kopf kratzen Über die Illegalität des Verschweigens einer bekannten HIV-Infektion gegenüber einem Intimpartner kann auch kein Zweifel bestehen.
In Deutschland stellt die HIV-Übertragung eine gefährliche Körperverletzung nach den §§ 223 f. Strafgesetzbuch dar. Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt. Bestraft werden sowohl die vollendete Tat wie auch der Versuch.....
Dafür hat der Gesetzgeber bereits gesorgt.

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Beitrag(#1521090) Verfasst am: 18.08.2010, 14:03    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
.....
(Und wieso müssen wir ein Beispiel nehmen, in dem weitestgehend Einigkeit besteht, das beides illegal ist?).....

Am Kopf kratzen Über die Illegalität des Verschweigens einer bekannten HIV-Infektion gegenüber einem Intimpartner kann auch kein Zweifel bestehen.


Ich bezweifele aber das so gut ist.

und da taugen nun mal Beispiele bei denen das weniger Zweifelhaft ist nicht sonderlich viel.

Wenn ich mich darüber unterhalte, ob Mundraub legal sein sollte, dann sind Beispiele in denen es um Diebstahl geht einfach völlig überflüssig.

ETA: Hast du gelesen, was da steht?

Es ist illegal, ungeschützten Sex zu haben, sogar unabhängig von einer erfolgten Infektion des Partners. da steht nicht, dass der Partner informiert werden muss - was aber da steht, ist dass alles hübsch ist, wenn jemand ein Kondom benutzt und das versagt.
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Beitrag(#1521116) Verfasst am: 18.08.2010, 14:37    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:

Auch das kann man in einer Ehe völlig anders beurteilen als wenn zwei Leute die sich eher flüchtig kennen ab und an mal Sex haben.

Warum sollte man? Der HIV-Virus und die Ansteckungswahrscheinlichkeit interessiert sich nicht dafür, ob die Frau ihren Mann für treu hält.
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Rasmus
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1521128) Verfasst am: 18.08.2010, 14:50    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Auch das kann man in einer Ehe völlig anders beurteilen als wenn zwei Leute die sich eher flüchtig kennen ab und an mal Sex haben.

Warum sollte man? Der HIV-Virus und die Ansteckungswahrscheinlichkeit interessiert sich nicht dafür, ob die Frau ihren Mann für treu hält.


Weil gegebenenfalls die Ehe eine Kontinuität gegenseitigen Vertrauens darstellt. Das muss natürlich nicht so sein.
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1521132) Verfasst am: 18.08.2010, 14:54    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Auch das kann man in einer Ehe völlig anders beurteilen als wenn zwei Leute die sich eher flüchtig kennen ab und an mal Sex haben.

Warum sollte man? Der HIV-Virus und die Ansteckungswahrscheinlichkeit interessiert sich nicht dafür, ob die Frau ihren Mann für treu hält.


Weil gegebenenfalls die Ehe eine Kontinuität gegenseitigen Vertrauens darstellt. Das muss natürlich nicht so sein.



Ehe hin oder her; Der Status einer Beziehung ist immer fließend. Ab welchem Punkt ist denn eine "Kontinuität gegenseitigen Vertrauens" gegeben?

Doch wohl nicht mit dem Trauschein, oder?
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Beiträge: 17559

Beitrag(#1521138) Verfasst am: 18.08.2010, 15:04    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Sokrateer hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Auch das kann man in einer Ehe völlig anders beurteilen als wenn zwei Leute die sich eher flüchtig kennen ab und an mal Sex haben.

Warum sollte man? Der HIV-Virus und die Ansteckungswahrscheinlichkeit interessiert sich nicht dafür, ob die Frau ihren Mann für treu hält.


Weil gegebenenfalls die Ehe eine Kontinuität gegenseitigen Vertrauens darstellt. Das muss natürlich nicht so sein.



Ehe hin oder her; Der Status einer Beziehung ist immer fließend. Ab welchem Punkt ist denn eine "Kontinuität gegenseitigen Vertrauens" gegeben?

Doch wohl nicht mit dem Trauschein, oder?


Nein, mit sicherheit nicht.

Damit könne wir das Nebenthema aber gerne wieder verlassen. Im Zweifel tendiere ich dazu, selbst in einer glücklichen Ehe einem Menschen zuzugestehen, ein Arschloch sein zu dürfen.
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Beitrag(#1521188) Verfasst am: 18.08.2010, 15:50    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
....
Es ist illegal, ungeschützten Sex zu haben, sogar unabhängig von einer erfolgten Infektion des Partners. da steht nicht, dass der Partner informiert werden muss - was aber da steht, ist dass alles hübsch ist, wenn jemand ein Kondom benutzt und das versagt.
Unterstrichen von mir
Du bist ein Witzbold:
Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Ist die HIV-negative Person über die HIV-Infektion des Sexualpartners informiert und willigt zum ungeschützten Geschlechtsverkehr ein, so nimmt die Rechtsprechung eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung an, die Tat ist gerechtfertigt. Das bayrische Oberlandesgericht hat bereits 1989 entschieden, die Teilnahme an dieser eigenverantwortlichen Gefährdung bleibe für die HIV-positive Person straflos.

Was folgt wohl daraus, dass die HIV-positive Person bei einer Information des Sexualpartners straffrei bleibt?

fwo
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Rasmus
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Beitrag(#1521208) Verfasst am: 18.08.2010, 16:18    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
....
Es ist illegal, ungeschützten Sex zu haben, sogar unabhängig von einer erfolgten Infektion des Partners. da steht nicht, dass der Partner informiert werden muss - was aber da steht, ist dass alles hübsch ist, wenn jemand ein Kondom benutzt und das versagt.
Unterstrichen von mir
Du bist ein Witzbold:
Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Ist die HIV-negative Person über die HIV-Infektion des Sexualpartners informiert und willigt zum ungeschützten Geschlechtsverkehr ein, so nimmt die Rechtsprechung eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung an, die Tat ist gerechtfertigt. Das bayrische Oberlandesgericht hat bereits 1989 entschieden, die Teilnahme an dieser eigenverantwortlichen Gefährdung bleibe für die HIV-positive Person straflos.

Was folgt wohl daraus, dass die HIV-positive Person bei einer Information des Sexualpartners straffrei bleibt?

fwo


Es ist nicht illegal, seinem Sexualpartner eine HIV-Infektion zu verschweigen. Es reicht, einfach ein Kondom zu benutzen.

Selbst wenn dann eine Infektion erfolgt - und obwohl auch in der Situation der infizierte Partner einen Informationsvorsprung hatte.
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Evilbert
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Beitrag(#1521211) Verfasst am: 18.08.2010, 16:23    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:


Es ist nicht illegal, seinem Sexualpartner eine HIV-Infektion zu verschweigen. Es reicht, einfach ein Kondom zu benutzen.

Selbst wenn dann eine Infektion erfolgt - und obwohl auch in der Situation der infizierte Partner einen Informationsvorsprung hatte.


Das glaub ich kaum.
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Rasmus
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Beitrag(#1521212) Verfasst am: 18.08.2010, 16:29    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:


Es ist nicht illegal, seinem Sexualpartner eine HIV-Infektion zu verschweigen. Es reicht, einfach ein Kondom zu benutzen.

Selbst wenn dann eine Infektion erfolgt - und obwohl auch in der Situation der infizierte Partner einen Informationsvorsprung hatte.


Das glaub ich kaum.


Das musst du mir nicht glauben, das kannst du da ganz einfach nachlesen. Achte vor allen Dingen auf so Details wie durchgehende Explizitmachung von "ungeschütztem Geschlechtsverkehr" und Äußerungen wie etwa "Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen wegen geschützt vorgenommenen Geschlechtsverkehr kam. Die Benutzung eines Kondoms schließt den Vorsatz zur Körperverletzung aus."
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fwo
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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1521242) Verfasst am: 18.08.2010, 17:12    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
....
Es ist nicht illegal, seinem Sexualpartner eine HIV-Infektion zu verschweigen. Es reicht, einfach ein Kondom zu benutzen.

Selbst wenn dann eine Infektion erfolgt - und obwohl auch in der Situation der infizierte Partner einen Informationsvorsprung hatte.

Ja Rasmus. Und wenn es nur Petting ist, muss man auch nichts sagen, beim Telephonsex auch nicht. Es ging allerdings die ganze Zeit um ganz normalen ungeschützen Sex mit Penetration und allem Drum und Dran.

Und wenn die beiden sich entschlossen hätten, nicht vom Kantstein zu springen und eine Windboe hätte ihn stattdessen erfasst und durch den Sperrholzkanaldeckel brechen lassen, hätte ich auch nichts von einer Informationspflicht geschrieben, und die nach mir geschrieben haben, auch nicht.

Es geht aber darum, dass beide springen wollen, und sie weiß, dass er dabei vor einem schlecht geschützen Abgrund steht und er weiß es nicht. Es geht nicht darum, dass sie stattdessen auch beide spazieren gehen könnten.

Und es geht auch darum, dass sie ihn schon dadurch, dass sie zu diesem Sprung ermutigt oder auch nur einwilligt, vor diese Kanaldeckelattrappe stellt, denn sie ist in diesem Fall der Abgrund, in dem er sich den Hals brechen kann.

Ein Kondom, das aus dem Sperrholzdeckel einen "richtigen" Kanaldeckel macht, der unter normalen Umständen trägt, ändert die reale wie die rechtliche Situation. Das hat hier allerdings noch nie jemand abgestritten.

Allerdings empfinde ich es als eine eigenartige Argumentationsweise, wenn mir jemand bei der juristischen Bewertung der Situation A sagt, sie sei eigentlich kein Fall für eine juristische Bewertung, weil nach gesundem Rasmusempfinden die Situation B sowieso vorzuziehen sei, und darum also jemand, der sich in die Situation A begibt, schon aus diesem Grunde selbst schuld sei.

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Surata
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Beitrag(#1521256) Verfasst am: 18.08.2010, 17:27    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Es geht aber darum, dass beide springen wollen, und sie weiß, dass er dabei vor einem schlecht geschützen Abgrund steht und er weiß es nicht. Es geht nicht darum, dass sie stattdessen auch beide spazieren gehen könnten.


Man kann auch sich selbst gegenüber fahrlässig handeln.

Die Verantwortung dafür dem Partner allein aufzuhalsen ist jedenfalls nicht in Ordnung.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1521258) Verfasst am: 18.08.2010, 17:31    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Ja Rasmus. Und wenn es nur Petting ist, muss man auch nichts sagen, beim Telephonsex auch nicht. Es ging allerdings die ganze Zeit um ganz normalen ungeschützen Sex mit Penetration und allem Drum und Dran.


Es geht hier um eine ganze Menge Dinge.

Mir geht es unteranderem darum, dass ich niemandem umfassend Auskunft über meinen Gesundheitszustand geben muss, auch wenn andere das eventuell wissen wollen könnten.

Zitat:
Und wenn die beiden sich entschlossen hätten, nicht vom Kantstein zu springen und eine Windboe hätte ihn stattdessen erfasst und durch den Sperrholzkanaldeckel brechen lassen, hätte ich auch nichts von einer Informationspflicht geschrieben, und die nach mir geschrieben haben, auch nicht.


sex mit kondomist kein Sex?

Man lernt nie aus ...

Zitat:
Es geht aber darum, dass beide springen wollen, und sie weiß, dass er dabei vor einem schlecht geschützen Abgrund steht und er weiß es nicht. Es geht nicht darum, dass sie stattdessen auch beide spazieren gehen könnten.


Blödsinn.

In dem Bild mit dem Kantstein ist der Sprung mal mehr mal weniger gefährlich. nicht zu springen ist was völlig anderes.

Zitat:
Und es geht auch darum, dass sie ihn schon dadurch, dass sie zu diesem Sprung ermutigt oder auch nur einwilligt, vor diese Kanaldeckelattrappe stellt, denn sie ist in diesem Fall der Abgrund, in dem er sich den Hals brechen kann.


Sie hat ihn nicht vor de Kantstein gestellt.

Und sie hat auch nicht so getan, als wäre sie gesund, oder?

Zitat:
Ein Kondom, das aus dem Sperrholzdeckel einen "richtigen" Kanaldeckel macht, der unter normalen Umständen trägt, ändert die reale wie die rechtliche Situation. Das hat hier allerdings noch nie jemand abgestritten.


Nein? hier ist zu keinem Zeitpunkt behauptet worden, man müsse die Information über die eiegene HIV infektion ungefragt weitergeben?

Zitat:
Allerdings empfinde ich es als eine eigenartige Argumentationsweise, wenn mir jemand bei der juristischen Bewertung der Situation A sagt, sie sei eigentlich kein Fall für eine juristische Bewertung, weil nach gesundem Rasmusempfinden die Situation B sowieso vorzuziehen sei, und darum also jemand, der sich in die Situation A begibt, schon aus diesem Grunde selbst schuld sei.


Was ich sage ist, dass wer riskiert in Situation A zu landen später keinen Grund hat sich darüber zu beschweren, das andere Leute ihn nicht darüber informiert haben, als er tatsächlichin Situation A war - speziell dann nicht, wenn diese anderen von seinr Entscheidung kenntiss hatten, das Risiko einzugehen.
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Keller
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Beitrag(#1521336) Verfasst am: 18.08.2010, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry Rasmus, aber wir sind mal wieder soweit. Du hast mutig eine Position bezogen, die du nun auf Teufelkommraus durchpeitschen willst. Deine Argumentation wird hier seid geschlagenen acht Seiten ausgehebelt und du hast einfach kein Einsehen und bist nicht in der Lage, dir einfach mal einzugestehen, dass du daneben lagst und dich geschlagen zu geben. Jetzt auch noch mal von meiner Seite: Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1521338) Verfasst am: 18.08.2010, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Sorry Rasmus, aber wir sind mal wieder soweit. Du hast mutig eine Position bezogen, die du nun auf Teufelkommraus durchpeitschen willst. Deine Argumentation wird hier seid geschlagenen acht Seiten ausgehebelt und du hast einfach kein Einsehen und bist nicht in der Lage, dir einfach mal einzugestehen, dass du daneben lagst und dich geschlagen zu geben. Jetzt auch noch mal von meiner Seite: Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.


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-H. W. Chalkley in Science, Vol. LXXI, No. 1843

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Keller
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Beiträge: 1411

Beitrag(#1521355) Verfasst am: 18.08.2010, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Sorry Rasmus, aber wir sind mal wieder soweit. Du hast mutig eine Position bezogen, die du nun auf Teufelkommraus durchpeitschen willst. Deine Argumentation wird hier seid geschlagenen acht Seiten ausgehebelt und du hast einfach kein Einsehen und bist nicht in der Lage, dir einfach mal einzugestehen, dass du daneben lagst und dich geschlagen zu geben. Jetzt auch noch mal von meiner Seite: Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.


Suspekt

Sicher, dass du Neoliberaler bist?


kommt darauf an, was du darunter verstehst. Aber schlagfertig war das nicht.
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1521356) Verfasst am: 18.08.2010, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Sorry Rasmus, aber wir sind mal wieder soweit. Du hast mutig eine Position bezogen, die du nun auf Teufelkommraus durchpeitschen willst. Deine Argumentation wird hier seid geschlagenen acht Seiten ausgehebelt und du hast einfach kein Einsehen und bist nicht in der Lage, dir einfach mal einzugestehen, dass du daneben lagst und dich geschlagen zu geben. Jetzt auch noch mal von meiner Seite: Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.


Suspekt

Sicher, dass du Neoliberaler bist?


kommt darauf an, was du darunter verstehst. Aber schlagfertig war das nicht.


Schlagfertig?

Ich merke: Meine Fragen werden manchmal als boshafter aufgenommen als sie gemeint sind.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1521357) Verfasst am: 18.08.2010, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:

Angst hat meiner Ansicht nach eher der, der das lieber nicht testet, um nicht wissen zu müssen. Einer, der vielleicht meint, er könnte sogar positiv ausfallen.


Zu Recht Angst, wenn in dem Verfahren Nadja verurteilt wird. Denn das Signal wäre dann ja: Wenn du weißt, dass du HIV+ bist, kannst du mit Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld belegt werden. Wenn du nichts weißt, passiert dir in der Hinsicht zumindest schon mal nichts.

Also Leute, lasst euch besser nicht testen, das ist juristisch sicherer.
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1521359) Verfasst am: 18.08.2010, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Angst hat meiner Ansicht nach eher der, der das lieber nicht testet, um nicht wissen zu müssen. Einer, der vielleicht meint, er könnte sogar positiv ausfallen.


Zu Recht Angst, wenn in dem Verfahren Nadja verurteilt wird. Denn das Signal wäre dann ja: Wenn du weißt, dass du HIV+ bist, kannst du mit Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld belegt werden. Wenn du nichts weißt, passiert dir in der Hinsicht zumindest schon mal nichts.

Also Leute, lasst euch besser nicht testen, das ist juristisch sicherer.


Stimmt. Was macht es schon, wenn man ohne eine Behandlung an der Krankheit verreckt, dafür kann man juristisch abgesichert ohne Kondom vögeln. Mit den Augen rollen
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