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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1521363) Verfasst am: 18.08.2010, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Angst hat meiner Ansicht nach eher der, der das lieber nicht testet, um nicht wissen zu müssen. Einer, der vielleicht meint, er könnte sogar positiv ausfallen.


Zu Recht Angst, wenn in dem Verfahren Nadja verurteilt wird. Denn das Signal wäre dann ja: Wenn du weißt, dass du HIV+ bist, kannst du mit Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld belegt werden. Wenn du nichts weißt, passiert dir in der Hinsicht zumindest schon mal nichts.

Also Leute, lasst euch besser nicht testen, das ist juristisch sicherer.


Verstehe ich nicht. Sie wusste es doch.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1521372) Verfasst am: 18.08.2010, 19:34    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
.....
(Und wieso müssen wir ein Beispiel nehmen, in dem weitestgehend Einigkeit besteht, das beides illegal ist?).....

Am Kopf kratzen Über die Illegalität des Verschweigens einer bekannten HIV-Infektion gegenüber einem Intimpartner kann auch kein Zweifel bestehen.
In Deutschland stellt die HIV-Übertragung eine gefährliche Körperverletzung nach den §§ 223 f. Strafgesetzbuch dar. Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt. Bestraft werden sowohl die vollendete Tat wie auch der Versuch.....
Dafür hat der Gesetzgeber bereits gesorgt.

fwo


Interessant fand ich diesen Abschnitt im oben verlinkten Artikel:
Zitat:
AIDS-Hilfeorganisationen sehen in der generellen Strafbarkeit von HIV-Infektionen ein Hemmnis bei der effizienten Vorbeugung gegen AIDS und raten von der Anwendung spezieller AIDS-Gesetze ab.[6][7][8] Die Gesetzgeber einiger Staaten halten dagegen, das Rechtsgut der Gesundheit des einzelnen bzw. der Bevölkerung wiege höher als die sexuelle Freizügigkeit eines Infizierten (siehe dazu die Abschnitte: Situation in Österreich, Rechtslage in Schweden) oder stellen bei HIV-positiven auf die erhöhte Bereitschaft zum Safer Sex mit HIV-negativen Sexualpartnern ab (vgl. Gesetzgebung und Rechtsprechung in US-Gliedstaaten).


Es ist unstrittig, dass die Gesetzeslage in Deutschland eine Verurteilung von Nadja zur Folge haben wird.
Es ist auch unstrittig, dass ihr Verhalten unethisch war.

Strittig, zumindest in meinen Augen, ist nur, ob es gut ist, dass dieses Verhalten unter Strafe gestellt werden sollte. Das ist die Frage, die mich umtreibt, nicht das Durchkauen von tatsächlichen Gegebenheiten.
Es geht mir um das "wie sollte es sein", nicht um das "wie ist es jetzt".
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Denny Crane!
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1521375) Verfasst am: 18.08.2010, 19:40    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:


Es ist unstrittig, dass die Gesetzeslage in Deutschland eine Verurteilung von Nadja zur Folge haben wird.
Es ist auch unstrittig, dass ihr Verhalten unethisch war.

Strittig, zumindest in meinen Augen, ist nur, ob es gut ist, dass dieses Verhalten unter Strafe gestellt werden sollte. Das ist die Frage, die mich umtreibt, nicht das Durchkauen von tatsächlichen Gegebenheiten.
Es geht mir um das "wie sollte es sein", nicht um das "wie ist es jetzt".


Ich bin ja irgendwie für die Variante: sie schuldig sprechen und seine Mitarbeit davon abziehen.
Wenn das jetzt verständlich war...
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1521377) Verfasst am: 18.08.2010, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:

Angst hat meiner Ansicht nach eher der, der das lieber nicht testet, um nicht wissen zu müssen. Einer, der vielleicht meint, er könnte sogar positiv ausfallen.


Zu Recht Angst, wenn in dem Verfahren Nadja verurteilt wird. Denn das Signal wäre dann ja: Wenn du weißt, dass du HIV+ bist, kannst du mit Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld belegt werden. Wenn du nichts weißt, passiert dir in der Hinsicht zumindest schon mal nichts.

Also Leute, lasst euch besser nicht testen, das ist juristisch sicherer.


Verstehe ich nicht. Sie wusste es doch.


Eben. Hätte sie es nicht gewusst, wäre exakt dasselbe passiert, nur hätte man keinen Klagegrund.
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fwo
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Beitrag(#1521383) Verfasst am: 18.08.2010, 19:44    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
.....
Was ich sage ist, dass wer riskiert in Situation A zu landen später keinen Grund hat sich darüber zu beschweren, das andere Leute ihn nicht darüber informiert haben, als er tatsächlichin Situation A war - speziell dann nicht, wenn diese anderen von seinr Entscheidung kenntiss hatten, das Risiko einzugehen.
fett von mir.

Eben nicht dieses Risiko. Das Risiko sich bei einen ungeschützen Verkehr einen HIV-Infekt einzuhandeln ist nicht geich dem Risiko, sich bei einem ungeschützten Verkehr mit einem HIV-infizierten Partner einen HIV-Infekt einzuhandeln. Dass Du diese beiden Risiken gleich behandelst, ist deine Entscheidung und nicht zu verallgemeinern. Diese beiden Risiken dürften sich um einen heftigen Faktor unterscheiden und im normalen Leben entscheiden sich die meisten Leute, Handlungen dem jeweiligen Risiko anzupassen. Die Situation A (Hinsteuern auf ungeschütztem Verkehr) kann unterschiedliche Randbedingungen besitzen, die üblicherweise mit unterschiedlichen Reaktionen beantwortet werden. Eine normale Reaktion bestünde zum Beispiel darin, diese Situation zu verlassen, wenn man erfährt, dass das Infektionsrisiko ungefähr um dem Faktor 500 höher ist als allgemein.

Du hast wahrscheinlich Recht damit, dass sie ihn nicht vor den Kantstein gestellt hat, aber durch ihre kommentarlose Bereitschaft mitzuspringen, hat sie ihn vor die Kanaldeckelattrappe gestellt (Ich folge dir mal darin, dass die Initiative von ihm ausging - ich weiß es nicht und ich halte es für die Situation auch egal.)

Und ich weiß nicht, wie es mit deiner/n Partnerin/nen aussieht, von meiner würde ich erwarten, dass sie mir sagt, wenn sie von einer nicht offensichtlichen Gefahr weiß, mich mit irgendetwas Unangenehmem zu infizieren. Ich halte es auch für relativ normal, soetwas in dieser Vertrautheit zu erwarten und halte ein Schweigen in so einer Situation für eine implizite Zusage, dass kein Risiko bekannt ist - wir sind im normalen Leben und besonders in dieser Situation keine Prozessgegner, sondern Partner. Die Spitzfindigkeit, sie hätte nicht behauptet, gesund zu sein, erwarte ich im Prozess von einem Rechtsverdreher, der diesen Namen auch verdient, aber normalerweise nicht von dir hier in einer Diskussion.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Argeleb
Misanthropischer Humanist



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Beiträge: 2059

Beitrag(#1521385) Verfasst am: 18.08.2010, 19:48    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:


Es ist unstrittig, dass die Gesetzeslage in Deutschland eine Verurteilung von Nadja zur Folge haben wird.
Es ist auch unstrittig, dass ihr Verhalten unethisch war.

Strittig, zumindest in meinen Augen, ist nur, ob es gut ist, dass dieses Verhalten unter Strafe gestellt werden sollte. Das ist die Frage, die mich umtreibt, nicht das Durchkauen von tatsächlichen Gegebenheiten.
Es geht mir um das "wie sollte es sein", nicht um das "wie ist es jetzt".


Ich bin ja irgendwie für die Variante: sie schuldig sprechen und seine Mitarbeit davon abziehen.
Wenn das jetzt verständlich war...


Gestraft sind beide so oder so schon genug, ob da ein Gerichtsurteil noch etwas hinzufügen kann, glaube ich kaum.
Und das, was mit diesen Gesetzen bewirkt werden soll, wurde auch erreicht: sie ist zumindest schon mal ganz offen als HIV+ gekennzeichnet
Da frage ich mich, was wohl passieren würde, wenn so etwas wieder vorkommt. Kann der potentielle Geschlechtspartner sich dann auch noch rausreden, dass er nicht informiert wurde, weil er keine Presse verfolgt und deshalb nichts von ihrer Infektion wusste?

Wie auch immer, wir werden ja sehen wie das Verfahren ausgeht, aber ich habe ein schlechtes Gefühl dabei.
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fwo
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Beitrag(#1521389) Verfasst am: 18.08.2010, 19:51    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
.....
Interessant fand ich diesen Abschnitt im oben verlinkten Artikel:
Zitat:
AIDS-Hilfeorganisationen sehen in der generellen Strafbarkeit von HIV-Infektionen ein Hemmnis bei der effizienten Vorbeugung gegen AIDS und raten von der Anwendung spezieller AIDS-Gesetze ab.[6][7][8].....
....

Es gibt in Deutschland keine generelle Strafbarkeit von HIV.Infektionen.

Strafbar ist hier nur das bewusste Aussetzen des Sexualpartners mit dem Infektionsrisiko ohne diesem den Umstand der eigenen Infektion vorher mitgeteilt zu haben.

Das ist etwas völlig anderes als eine generelle Strafbarkeit von HIV.Infektionen.

fwo
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Surata
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Beitrag(#1521390) Verfasst am: 18.08.2010, 19:51    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:

Und das, was mit diesen Gesetzen bewirkt werden soll, wurde auch erreicht: sie ist zumindest schon mal ganz offen als HIV+ gekennzeichnet


Wie ist das Auswirkung welcher Gesetze?
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Surata
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Beitrag(#1521394) Verfasst am: 18.08.2010, 19:55    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Strafbar ist hier nur das bewusste Aussetzen des Sexualpartners mit dem Infektionsrisiko ohne diesem den Umstand der eigenen Infektion vorher mitgeteilt zu haben.


Nicht "ohne... mitgeteilt zu haben" sondern "ohne Schutz Sex gehabt haben".

Zitat:
Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat für den Versuch entschieden, dass eine HIV-positive Person, die Kenntnis von ihrer Infektion hat und ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert, zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Sexualpartner sich mit dem HI-Virus infiziert, wenn ihm auch der tatsächliche Infektions-Erfolg möglicherweise nicht willkommen ist. Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen wegen geschützt vorgenommenen Geschlechtsverkehr kam. Die Benutzung eines Kondoms schließt den Vorsatz zur Körperverletzung aus.
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Keller
last neoliberal standing and car of the year 1983!



Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#1521395) Verfasst am: 18.08.2010, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Sorry Rasmus, aber wir sind mal wieder soweit. Du hast mutig eine Position bezogen, die du nun auf Teufelkommraus durchpeitschen willst. Deine Argumentation wird hier seid geschlagenen acht Seiten ausgehebelt und du hast einfach kein Einsehen und bist nicht in der Lage, dir einfach mal einzugestehen, dass du daneben lagst und dich geschlagen zu geben. Jetzt auch noch mal von meiner Seite: Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.


Suspekt

Sicher, dass du Neoliberaler bist?


kommt darauf an, was du darunter verstehst. Aber schlagfertig war das nicht.


Schlagfertig?

Ich merke: Meine Fragen werden manchmal als boshafter aufgenommen als sie gemeint sind.


ok, sorry.
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1521396) Verfasst am: 18.08.2010, 19:57    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:

Und das, was mit diesen Gesetzen bewirkt werden soll, wurde auch erreicht: sie ist zumindest schon mal ganz offen als HIV+ gekennzeichnet


Wie ist das Auswirkung welcher Gesetze?


In dem Fall ist es wohl der Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass es zu einem Zwangs-Outing kam.
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1521402) Verfasst am: 18.08.2010, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.


Du musst seine Meinung ja nicht teilen, aber Mumpitz?
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Dissonanz
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Anmeldungsdatum: 24.03.2008
Beiträge: 3541

Beitrag(#1521409) Verfasst am: 18.08.2010, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Dissonanz hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Sorry Rasmus, aber wir sind mal wieder soweit. Du hast mutig eine Position bezogen, die du nun auf Teufelkommraus durchpeitschen willst. Deine Argumentation wird hier seid geschlagenen acht Seiten ausgehebelt und du hast einfach kein Einsehen und bist nicht in der Lage, dir einfach mal einzugestehen, dass du daneben lagst und dich geschlagen zu geben. Jetzt auch noch mal von meiner Seite: Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.


Suspekt

Sicher, dass du Neoliberaler bist?


kommt darauf an, was du darunter verstehst. Aber schlagfertig war das nicht.


Schlagfertig?

Ich merke: Meine Fragen werden manchmal als boshafter aufgenommen als sie gemeint sind.


ok, sorry.


Kein Problem, ist ja nicht so, als wär das völlig abwegig. Lachen
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Keller
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Anmeldungsdatum: 30.11.2006
Beiträge: 1411

Beitrag(#1521413) Verfasst am: 18.08.2010, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Keller hat folgendes geschrieben:
Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.


Du musst seine Meinung ja nicht teilen, aber Mumpitz?


Jetzt wo ich ich es isoliert und im Zitat lese, kommt mir die Formulierung tatsächlich auch etwas drastisch vor. Am Kopf kratzen

Ich ziehe sie mit dem Ausruck des Bedauerns zurück und ersetze sie durch "nicht haltbar". Danke für den Hinweis.
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Ilmor
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Beitrag(#1521417) Verfasst am: 18.08.2010, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Du bist aber eine sehr höfliche Ente bravo
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#1521418) Verfasst am: 18.08.2010, 20:10    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:

Und das, was mit diesen Gesetzen bewirkt werden soll, wurde auch erreicht: sie ist zumindest schon mal ganz offen als HIV+ gekennzeichnet


Wie ist das Auswirkung welcher Gesetze?


In dem Fall ist es wohl der Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass es zu einem Zwangs-Outing kam.


Ja, jetzt versteh ich auch was du meinst. Aber weil wir auch Gesetze diskutiert haben, sollte hier dann wirklich deutlich von der Staatsanwaltschaft die Rede sein.
Die ham nämlich m.W.n. eben nicht gesetzlich ok gehandelt.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26534
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1521422) Verfasst am: 18.08.2010, 20:14    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Strafbar ist hier nur das bewusste Aussetzen des Sexualpartners mit dem Infektionsrisiko ohne diesem den Umstand der eigenen Infektion vorher mitgeteilt zu haben.


Nicht "ohne... mitgeteilt zu haben" sondern "ohne Schutz Sex gehabt haben".

Zitat:
Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat für den Versuch entschieden, dass eine HIV-positive Person, die Kenntnis von ihrer Infektion hat und ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert, zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Sexualpartner sich mit dem HI-Virus infiziert, wenn ihm auch der tatsächliche Infektions-Erfolg möglicherweise nicht willkommen ist. Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen wegen geschützt vorgenommenen Geschlechtsverkehr kam. Die Benutzung eines Kondoms schließt den Vorsatz zur Körperverletzung aus.

Beides und das hatten wir hier auch schon mal:
fwo hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
....
Es ist illegal, ungeschützten Sex zu haben, sogar unabhängig von einer erfolgten Infektion des Partners. da steht nicht, dass der Partner informiert werden muss - was aber da steht, ist dass alles hübsch ist, wenn jemand ein Kondom benutzt und das versagt.
Unterstrichen von mir
Du bist ein Witzbold:
Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Ist die HIV-negative Person über die HIV-Infektion des Sexualpartners informiert und willigt zum ungeschützten Geschlechtsverkehr ein, so nimmt die Rechtsprechung eine eigenverantwortlich gewollte Selbstgefährdung an, die Tat ist gerechtfertigt. Das bayrische Oberlandesgericht hat bereits 1989 entschieden, die Teilnahme an dieser eigenverantwortlichen Gefährdung bleibe für die HIV-positive Person straflos.

Was folgt wohl daraus, dass die HIV-positive Person bei einer Information des Sexualpartners straffrei bleibt?

fwo

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Argeleb
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Beiträge: 2059

Beitrag(#1521424) Verfasst am: 18.08.2010, 20:15    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:

Und das, was mit diesen Gesetzen bewirkt werden soll, wurde auch erreicht: sie ist zumindest schon mal ganz offen als HIV+ gekennzeichnet


Wie ist das Auswirkung welcher Gesetze?


In dem Fall ist es wohl der Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass es zu einem Zwangs-Outing kam.


Ja, jetzt versteh ich auch was du meinst. Aber weil wir auch Gesetze diskutiert haben, sollte hier dann wirklich deutlich von der Staatsanwaltschaft die Rede sein.
Die ham nämlich m.W.n. eben nicht gesetzlich ok gehandelt.


Da hast du absolut Recht, aber da kommt man in der Hitze der Debatte schon mal durcheinander. Aber das Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft ist ein weiterer Punkt, der an diesem ganzen Verfahren so störend ist. Erinnert ein wenig an den Fall Tauss.

Ich bin auf das Strafmaß gespannt (eine Verurteilung scheint ja unausweichlich). Das dürfte, wenn man alles zusammennimmt nicht besonders hoch ausfallen.
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Surata
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Beiträge: 17383

Beitrag(#1521433) Verfasst am: 18.08.2010, 20:17    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Was folgt wohl daraus, dass die HIV-positive Person bei einer Information des Sexualpartners straffrei bleibt?


Eben das, was da steht. Schulterzucken
Der Umkehrschluss ist nicht zwingend.
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Beitrag(#1521435) Verfasst am: 18.08.2010, 20:19    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:

Da hast du absolut Recht, aber da kommt man in der Hitze der Debatte schon mal durcheinander.


Smilie

Zitat:
Aber das Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft ist ein weiterer Punkt, der an diesem ganzen Verfahren so störend ist. Erinnert ein wenig an den Fall Tauss.


Obs mich an den Tauss erinnert, hmm... aber störend fand ich das damals auch.

Zitat:
Ich bin auf das Strafmaß gespannt (eine Verurteilung scheint ja unausweichlich). Das dürfte, wenn man alles zusammennimmt nicht besonders hoch ausfallen.


Mag sein.
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Argeleb
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Beitrag(#1521444) Verfasst am: 18.08.2010, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Oje, jetzt habe ich die Kommentare des von mir verlinkten Artikels gelesen.

Rassisten und Verschwörungstheorethiker. Na toll.
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Dissonanz
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Beitrag(#1521451) Verfasst am: 18.08.2010, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Oje, jetzt habe ich die Kommentare des von mir verlinkten Artikels gelesen.

Rassisten und Verschwörungstheorethiker. Na toll.


Mein Beileid.

Außerdem: Wow. Kacke.
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Beitrag(#1521483) Verfasst am: 18.08.2010, 21:43    Titel: Re: Rechtliches Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Was folgt wohl daraus, dass die HIV-positive Person bei einer Information des Sexualpartners straffrei bleibt?


Eben das, was da steht. Schulterzucken
Der Umkehrschluss ist nicht zwingend.

Wenn wir hier pingelig sein wollen, dann richtig:

die von dir kritisierte Aussage lautete:
fwo hat folgendes geschrieben:
....
Strafbar ist hier nur das bewusste Aussetzen des Sexualpartners mit dem Infektionsrisiko ohne diesem den Umstand der eigenen Infektion vorher mitgeteilt zu haben. ....


Deine Kritik
Surata hat folgendes geschrieben:
....
Nicht "ohne... mitgeteilt zu haben" sondern "ohne Schutz Sex gehabt haben".

Zitat:
Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat für den Versuch entschieden, dass eine HIV-positive Person, die Kenntnis von ihrer Infektion hat und ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert, zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Sexualpartner sich mit dem HI-Virus infiziert, wenn ihm auch der tatsächliche Infektions-Erfolg möglicherweise nicht willkommen ist. Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen wegen geschützt vorgenommenen Geschlechtsverkehr kam. Die Benutzung eines Kondoms schließt den Vorsatz zur Körperverletzung aus.

trifft es nicht so ganz, weil die Benutzung von Kondomen eben nicht mehr die "bewusste Aussetzen des Sexualpartners mit dem Infektionsrisiko" darstellt, sondern mit einem erheblich geringeren Risiko, wie es ca. beim ungeschützen Verkehr mit einem zufällig gewählten Partner aus unserer Gesellschaft existiert.

Bei vorheriger Information bleibt auch das bewusste Aussetzen des Sexualpartners mit dem Infektionsrisiko straffrei oder andersherum: Durch die Information entfällt die Strafbarkeit genauso wie durch die Vermeidung des Infektionsrisikos. Und das ist auch folgerichtig, denn erst durch die Information hat der Partner die Möglichkeit, sich dieser besonderen Gefährdung eigenverantwortlich auszusetzen, von der er ohne diese Information überhaupt nicht ausgehen kann. Für diese aktuelle Gefährdung trägt sie also die Verantwortung so lange allein, wie sie die Information über ihre Infektion für sich behält.

Das ist der Umkehrschluss etwas breiter ausgewalzt und ziemlich zwingend.

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Beitrag(#1521554) Verfasst am: 18.08.2010, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich seh den Umkehrschluss immer noch nicht. Sorry.
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Beitrag(#1521558) Verfasst am: 18.08.2010, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:
Ich seh den Umkehrschluss immer noch nicht. Sorry.

Ich auch nicht. Es gibt keine Informationspflicht, die kann man nicht daraus herauslesen.
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Beitrag(#1521637) Verfasst am: 19.08.2010, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Surata hat folgendes geschrieben:
Ich seh den Umkehrschluss immer noch nicht. Sorry.

Ich auch nicht. Es gibt keine Informationspflicht, die kann man nicht daraus herauslesen.

Nicht allgemein, aber vor einem ungeschützten Verkehr. Und nur um diese Situation dreht sich die ganze Diskussion.

Und wenn ihr das da nicht "herauslesen" könnt, kann ich euch auch nicht mehr helfen.

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Rasmus
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Beitrag(#1521667) Verfasst am: 19.08.2010, 02:50    Titel: Antworten mit Zitat

Keller hat folgendes geschrieben:
Sorry Rasmus, aber wir sind mal wieder soweit. Du hast mutig eine Position bezogen, die du nun auf Teufelkommraus durchpeitschen willst.


Ich halte meine Position für konsistent.

Zitat:
Deine Argumentation wird hier seid geschlagenen acht Seiten ausgehebelt und du hast einfach kein Einsehen und bist nicht in der Lage, dir einfach mal einzugestehen, dass du daneben lagst und dich geschlagen zu geben.


Wieso sollte ich?

Ich weiß, dass die Rechtsprechung anders ist, aber das folgt nicht zwingend aus irgendwelchen Prämissen, die ich anerkennen würde.

Zitat:
Jetzt auch noch mal von meiner Seite: Deine Meinung hierzu ist kompletter Mumpitz und ich zur Begründung verweise ich einfach auf die Beiträge von Tarvoc, Ilmor, esme und anderen.


Erstens: Ich habe kein Problem mit der Vokabel "Mumpitz"; die halte ich für ebenso gut oder schlecht wie "unhaltbar".

Zweitens: Ich halte weiterhin an meiner Position fest. Ich weiß, dass man das nicht tun muss, aber man kann. Als unhaltbar sehe ich sie erst an, wenn sie gegen andere von mir anerkannte Prinzipien verstößt. Und das sehe ich nicht - und irgendwelche hübschen Analogien und Vergleiche mit Kantsteinen und Handys werden da nie für ausreichen.
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fwo
Caterpillar D9



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Beitrag(#1521729) Verfasst am: 19.08.2010, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
.....
Ich halte meine Position für konsistent......

Sie ist es an zwei wesentlichen Stellen nicht:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:

Er hat riskiert mit jemandem zusammen zu sein, der HIV+ ist. Das ist passiert. Sein Risiko war nicht höher - es ist nur eingetreten. Die Zahlen ändern sich nicht, wenn der infizierte über seine Infektion bescheid weiß.

Die Zahlen ändern sich deutlich, die meisten Menschen haben nämlich kein HIV in Deutschland.
Die W-keit an einem der 64000 Hiv-infizierten der 80 000 000 Bundesdeutschen zugeraten liegt bei 0,0008<<1.


Und?

Er ist nun mal an eine der Infizierten geraten. Pech gehabt. Und: Selbst schuld!


Deine erste Argumentation geht davon aus, dass es das selbe Risiko ist wenn ich mit einem Sexualpartner verkehre, von dem nicht bekannt ist, ob er infiziert ist oder mit einem, von dem diese Infektion bekannt ist. Wolf hat dir gezeigt, dass diese Annahme falsch ist, ohne dass Du deine Argumentation änderst, obwohl auch dir bekannt ist, dass Menschen ihre Handlungen an bekannte Risiken anpassen.

Rasmus hat folgendes geschrieben:
.....
Er hat ohne Kondom mit ihr geschlafen. Er ist das Risiko selber eingegangen. Und das risiko sich zu infizieren besteht *immer*

Ich sehe keinen Grund dafür, ihn hier von seiner Verantwortung zu befreien.


Es geht bei der Bewertung ihrer Handlung nicht um das, was er getan oder nicht getan hat, um zum vorliegenden Endergebnis zu kommen, es geht auch nicht um das Endergebnis, sondern nur um ihre Handlung und inwieweit diese gegeignet war, das Endergebnis herbeizuführen.
Wenn dir im dunklen Keller jemand über die Rübe haut, ist es für die Bewertung dieser Tat unwesentlich, ob Du die Tat durch die Betätigung eines Lichtschalters hättest vermeiden können. Es geht nicht um eine umfassende Bewertung des Zustandekommens der Beule, sondern um eine Bewertung des Zuschlagens.

Was ich hier sehe, ist eine ungeheure (von mir aus auch konsistente) Empörung über die Dummheit dieses Mannes (da würde ich auch nicht widersprechen) und eine Weigerung, bei dieser besagten Dummheit ihre Handlung überhaupt zu bewerten.

fwo
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Rasmus
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Beitrag(#1521735) Verfasst am: 19.08.2010, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Deine erste Argumentation geht davon aus, dass es das selbe Risiko ist wenn ich mit einem Sexualpartner verkehre, von dem nicht bekannt ist, ob er infiziert ist oder mit einem, von dem diese Infektion bekannt ist.


Nein, meine Argumentation beruht nicht darauf, das dem so ist.

Meine Argumentation beruht darauf, dass es für ihn keinen Unterschied macht, wie hoch das risiko im einzelfall tatsächlich ist, wei ler das risiko einer infektion freiwillig eingeht.

Zitat:
Wolf hat dir gezeigt, dass diese Annahme falsch ist, ohne dass Du deine Argumentation änderst, obwohl auch dir bekannt ist, dass Menschen ihre Handlungen an bekannte Risiken anpassen.


Er hätte fragen können, wennihn interessiert hätte, wie hoch sein Risiko im konkreten Fall ist.

Und was ich immer noch für wichtiger halte: Er hätte den sex auch dann gehabt, wein sein Risiko gleich hioch gewesen wäre, ohne dass die Information darüber auch nur theoretisch verfügbar gewesen wäre. (Sprich: Wenn Nadja nichts von ihrer infektion gewusst hätte.)

Zitat:
Es geht bei der Bewertung ihrer Handlung nicht um das, was er getan oder nicht getan hat,


doch, mir geht es da sehr wohl drum.


Zitat:
um zum vorliegenden Endergebnis zu kommen, es geht auch nicht um das Endergebnis, sondern nur um ihre Handlung und inwieweit diese gegeignet war, das Endergebnis herbeizuführen.


du wirst entschuldigen, dass ich das anders sehe. Ihre Handlung fand nicht in einem Vakuum statt, sondern in einer welt, in der er sowohl auf ein Kondom als auch auf eine Nachfrage verzichtet hat. und in der r freiwillig Sex mit ihr hatte.

Zitat:
Wenn dir im dunklen Keller jemand über die Rübe haut, ist es für die Bewertung dieser Tat unwesentlich, ob Du die Tat durch die Betätigung eines Lichtschalters hättest vermeiden können.


Sie hatte Sex mit ihm. Der hat ein Infektionsrisiko. Sie hat ihnnicht primär und gezierlt infiziert - das ist was anderes. Auf SDeni Beispiel bezogen: Er hat sich freiwillig über dne Kopf hauen lassen, ohne zu fragen, wie doll sie zuhauen wird und ist dann überrascht, dass es wehtut.


[quoite] Es geht nicht um eine umfassende Bewertung des Zustandekommens der Beule, sondern um eine Bewertung des Zuschlagens.[/quote]

Mir nicht.

Zitat:
Was ich hier sehe, ist eine ungeheure (von mir aus auch konsistente) Empörung über die Dummheit dieses Mannes (da würde ich auch nicht widersprechen) und eine Weigerung, bei dieser besagten Dummheit ihre Handlung überhaupt zu bewerten.

fwo


Was soll der Blödsinn? Natürlich habe ich ihre Handlung bewertet! Sehr deutlich sogar.
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Beitrag(#1521754) Verfasst am: 19.08.2010, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
.....
Meine Argumentation beruht darauf, dass es für ihn keinen Unterschied macht, wie hoch das risiko im einzelfall tatsächlich ist, wei ler das risiko einer infektion freiwillig eingeht.....

Und genau das ist Quatsch, weil hier unterschiedliche Risiken im Spiel sind.

Die beiden sind in einem Raum mit 1000 ungeladenen Revolvern, und in einer Kammer ist eine scharfe Ladung. Die beiden einigen sich darauf, dass sie ihm einen dieser Revolver gibt, und er russisches Roulette damit spielen soll. Was sie ihm verheimlicht ist, dass diese eine Patrone sich nicht irgendwo in einer der 1000 Revolver befindet, sondern in ihrer Hand und dass sie den Revolver vor der Übergabe damit laden wird.

Das ist aber nicht das Spiel, auf das er sich eingelassen hatte und insofern macht das einen gewaltigen Unterschied für ihn. Sein freiwilliges Eingehen gilt für ein niedrigeres Risiko als das, was sie bewusst liefert. Du magst es für konsistent halten, das zu vernachlässigen. Ich nicht.

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