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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526732) Verfasst am: 26.08.2010, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Woici hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sie hat zwei Jahre auf Bewährung gekriegt.


ob ein mann ohne promistatus, der hiv-infiziert bewusst das risiko eingeht frauen anzustecken und das dann auch geschieht, auch so glimpflich davon gekommen wäre?


Dazu vielleicht ganz interessant:

Kieler Landgericht verurteilt 47-Jährigen wegen Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis - "Sex als wesentlicher Lebenszweck"

Zitat:
Der gelernte Maler aus dem Kreis Ostholstein, der die Frauen über das Internet kennenlernte und schon beim ersten Treffen mit ihnen Geschlechtsverkehr hatte, wird auf Anordnung des Gerichts in der Psychiatrie untergebracht. Das Gericht billigte ihm wegen massiver Hirnschädigungen und einer schweren Persönlichkeitsstörung erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526735) Verfasst am: 26.08.2010, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mobienne hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


So 5 - 10 Jahre ohne Bewährung. Sie hat ein Leben ruiniert, und bei vielen weitern das inkaufe genommen, und kommt nun praktisch Straffrei aus.


Würdest du einem Mann, sofern er gleiches getan hätte, auch diese Strafe geben?


Natürlich. Ich ging ja bei meiner Strafforderung von dem Maß aus, den Männer für gewöhnlich für solche Verbrechen bekommen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1526737) Verfasst am: 26.08.2010, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja, schließlich ist eine Frau bei einer Vergewaltigung natürlich auch selber Schuld, wenn sie aufreizende Klamotten anzieht oder mit einem fremden Mann mitgeht Mit den Augen rollen

Diesen Gedankensprung mußt du mir näher erläutern. Wo genau ist der Zusammenhang zu einer Vergewaltigung?


Diese Thematik wurde in diesem Thread doch schon des öfteren erläutert.
Aber in beiden Fällen wird dem Opfer die Schuld für das an ihm begangene Verbrechen zugesprochen.



In diesem Fall hat das Opfer auch eine Mitschuld.

Ich kapier das nicht. Hier scheints nur Leute zu geben, die einer Seite die Schuld zuscheiben wollen. Für mich ist es ofensichtlich dass hier beide Beteiligte Schuld haben; wenn natürlich auch die Person, die von ihrer Infizierung wußte, mE erheblich mehr.

Ich glaub ich werd langsam katholisch. Deprimiert
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1526739) Verfasst am: 26.08.2010, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja, schließlich ist eine Frau bei einer Vergewaltigung natürlich auch selber Schuld, wenn sie aufreizende Klamotten anzieht oder mit einem fremden Mann mitgeht Mit den Augen rollen

Diesen Gedankensprung mußt du mir näher erläutern. Wo genau ist der Zusammenhang zu einer Vergewaltigung?


Diese Thematik wurde in diesem Thread doch schon des öfteren erläutert.
Aber in beiden Fällen wird dem Opfer die Schuld für das an ihm begangene Verbrechen zugesprochen.

Du übersiehst bei dieser Analogie, daß es sich bei einer Vergewaltigung um ein Delikt handelt, und zwar um ein vorsätzliches, beim einvernehmlichen GV hingegen nicht. Damit also als Vergleich völlig ungeeignet.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526741) Verfasst am: 26.08.2010, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja, schließlich ist eine Frau bei einer Vergewaltigung natürlich auch selber Schuld, wenn sie aufreizende Klamotten anzieht oder mit einem fremden Mann mitgeht Mit den Augen rollen

Diesen Gedankensprung mußt du mir näher erläutern. Wo genau ist der Zusammenhang zu einer Vergewaltigung?


Diese Thematik wurde in diesem Thread doch schon des öfteren erläutert.
Aber in beiden Fällen wird dem Opfer die Schuld für das an ihm begangene Verbrechen zugesprochen.

Du übersiehst bei dieser Analogie, daß es sich bei einer Vergewaltigung um ein Delikt handelt, und zwar um ein vorsätzliches, beim einvernehmlichen GV hingegen nicht. Damit also als Vergleich völlig ungeeignet.


Nadja stand ja auch nicht wegen einvernehmlichem GV vor Gericht, sondern, weil sie einen Menschen angesteckt hat und mehrere einem hohen Risiko ausgesetzt hat, ohne sie darüber zu informieren.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1526743) Verfasst am: 26.08.2010, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja, schließlich ist eine Frau bei einer Vergewaltigung natürlich auch selber Schuld, wenn sie aufreizende Klamotten anzieht oder mit einem fremden Mann mitgeht Mit den Augen rollen

Diesen Gedankensprung mußt du mir näher erläutern. Wo genau ist der Zusammenhang zu einer Vergewaltigung?


Diese Thematik wurde in diesem Thread doch schon des öfteren erläutert.
Aber in beiden Fällen wird dem Opfer die Schuld für das an ihm begangene Verbrechen zugesprochen.



In diesem Fall hat das Opfer auch eine Mitschuld.

Ich kapier das nicht. Hier scheints nur Leute zu geben, die einer Seite die Schuld zuscheiben wollen. Für mich ist es ofensichtlich dass hier beide Beteiligte Schuld haben;

Genau das meine ich auch.

Noseman hat folgendes geschrieben:
wenn natürlich auch die Person, die von ihrer Infizierung wußte, mE erheblich mehr.

Dem würde ich mich anschließen, wenn das Risiko einer Ansteckung für den Mann eine fernliegende Möglichkeit gewesen wäre, mit der er nicht rechnen konnte.

So aber würde ich sagen, daß er mindestens in gleichem Maße schuld ist.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1526745) Verfasst am: 26.08.2010, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:


So aber würde ich sagen, daß er mindestens in gleichem Maße schuld ist.


Das können wir gar nicht wissen, weil wir nicht dabei waren. Wenn sie einfach ohne nachzudenken gepoppt haben ist das z. B. was anderes, als wenn sie beispielsweise gesagt hat, dass sie "verhütet"- also die Pille nimmt.

Welch junger Bengel denkt in so einem Falle dann noch an AIDS, Hepatitits und Co? Das wäre dann echt schlichtweg Betruch bzw. Verarsche.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1526748) Verfasst am: 26.08.2010, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:


So aber würde ich sagen, daß er mindestens in gleichem Maße schuld ist.


Das können wir gar nicht wissen, weil wir nicht dabei waren. Wenn sie einfach ohne nachzudenken gepoppt haben ist das z. B. was anderes, als wenn sie beispielsweise gesagt hat, dass sie "verhütet"- also die Pille nimmt.

Das ist sicherlich richtig, ggf. würde ich das bei näherer Kenntnis der Umstände anders bewerten.
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1526753) Verfasst am: 26.08.2010, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Mobienne hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


So 5 - 10 Jahre ohne Bewährung. Sie hat ein Leben ruiniert, und bei vielen weitern das inkaufe genommen, und kommt nun praktisch Straffrei aus.


Würdest du einem Mann, sofern er gleiches getan hätte, auch diese Strafe geben?


Natürlich. Ich ging ja bei meiner Strafforderung von dem Maß aus, den Männer für gewöhnlich für solche Verbrechen bekommen.

Und das leitest du von einem Fall ab, den du gegoogelt hast in dem einige Details die für die Staatsanwaltschaft durchaus wichtig sein dürften anders zu liegen scheinen? Bessere Belege hast du vermutlich nicht. Mit den Augen rollen
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526757) Verfasst am: 26.08.2010, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Mobienne hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


So 5 - 10 Jahre ohne Bewährung. Sie hat ein Leben ruiniert, und bei vielen weitern das inkaufe genommen, und kommt nun praktisch Straffrei aus.


Würdest du einem Mann, sofern er gleiches getan hätte, auch diese Strafe geben?


Natürlich. Ich ging ja bei meiner Strafforderung von dem Maß aus, den Männer für gewöhnlich für solche Verbrechen bekommen.

Und das leitest du von einem Fall ab, den du gegoogelt hast in dem einige Details die für die Staatsanwaltschaft durchaus wichtig sein dürften anders zu liegen scheinen? Bessere Belege hast du vermutlich nicht. Mit den Augen rollen


An was für wichtige Details hast du da denn gedacht? Dass der Mann psychisch gestört ist und trotzdem eine härterte Strafe erhalten hat als Nadja?
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#1526758) Verfasst am: 26.08.2010, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Woici hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sie hat zwei Jahre auf Bewährung gekriegt.


ob ein mann ohne promistatus, der hiv-infiziert bewusst das risiko eingeht frauen anzustecken und das dann auch geschieht, auch so glimpflich davon gekommen wäre?


Dazu vielleicht ganz interessant:

Kieler Landgericht verurteilt 47-Jährigen wegen Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis - "Sex als wesentlicher Lebenszweck"

Zitat:
Der gelernte Maler aus dem Kreis Ostholstein, der die Frauen über das Internet kennenlernte und schon beim ersten Treffen mit ihnen Geschlechtsverkehr hatte, wird auf Anordnung des Gerichts in der Psychiatrie untergebracht. Das Gericht billigte ihm wegen massiver Hirnschädigungen und einer schweren Persönlichkeitsstörung erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


und der oberhammer hierbei:

Zitat:
Durch den massiven Abbau von Hirnmasse schon damals und erst recht seither, könne der Angeklagte gar nicht mehr richtig einsehen, was mit ihm und anderen geschehe. Er habe deshalb keine Empathie mehr und "verkennt auch sich selbst gegenüber grotesk die Realität.


im gegensatz zum engelchen war er gar nicht in der lage, das gefährdungspotential zu erkennen... und trotzdem wird er so verknackt....
unter annahme der verminderten schuldfähigkeit bei dem mann, die beim engelchen nicht gegeben ist, müsste bei ihr das urteil sogar noch deutlich höher ausfallen...

aber so ist das halt vor gericht....
ich anstelle des nebenklägers würde, so das möglich ist, berufung einlegen...
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Wolf
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Beitrag(#1526763) Verfasst am: 26.08.2010, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja, schließlich ist eine Frau bei einer Vergewaltigung natürlich auch selber Schuld, wenn sie aufreizende Klamotten anzieht oder mit einem fremden Mann mitgeht Mit den Augen rollen

Diesen Gedankensprung mußt du mir näher erläutern. Wo genau ist der Zusammenhang zu einer Vergewaltigung?


Diese Thematik wurde in diesem Thread doch schon des öfteren erläutert.
Aber in beiden Fällen wird dem Opfer die Schuld für das an ihm begangene Verbrechen zugesprochen.

Du übersiehst bei dieser Analogie, daß es sich bei einer Vergewaltigung um ein Delikt handelt, und zwar um ein vorsätzliches, beim einvernehmlichen GV hingegen nicht. Damit also als Vergleich völlig ungeeignet.

Gefährliche Körperverletzung ist ein Delikt!
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
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Beitrag(#1526764) Verfasst am: 26.08.2010, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Woici hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sie hat zwei Jahre auf Bewährung gekriegt.


ob ein mann ohne promistatus, der hiv-infiziert bewusst das risiko eingeht frauen anzustecken und das dann auch geschieht, auch so glimpflich davon gekommen wäre?


Dazu vielleicht ganz interessant:

Kieler Landgericht verurteilt 47-Jährigen wegen Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis - "Sex als wesentlicher Lebenszweck"

Zitat:
Der gelernte Maler aus dem Kreis Ostholstein, der die Frauen über das Internet kennenlernte und schon beim ersten Treffen mit ihnen Geschlechtsverkehr hatte, wird auf Anordnung des Gerichts in der Psychiatrie untergebracht. Das Gericht billigte ihm wegen massiver Hirnschädigungen und einer schweren Persönlichkeitsstörung erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Geschockt
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1526775) Verfasst am: 26.08.2010, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Mobienne hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:


So 5 - 10 Jahre ohne Bewährung. Sie hat ein Leben ruiniert, und bei vielen weitern das inkaufe genommen, und kommt nun praktisch Straffrei aus.


Würdest du einem Mann, sofern er gleiches getan hätte, auch diese Strafe geben?


Natürlich. Ich ging ja bei meiner Strafforderung von dem Maß aus, den Männer für gewöhnlich für solche Verbrechen bekommen.

Und das leitest du von einem Fall ab, den du gegoogelt hast in dem einige Details die für die Staatsanwaltschaft durchaus wichtig sein dürften anders zu liegen scheinen? Bessere Belege hast du vermutlich nicht. Mit den Augen rollen


An was für wichtige Details hast du da denn gedacht? Dass der Mann psychisch gestört ist und trotzdem eine härterte Strafe erhalten hat als Nadja?

Ne, das fand ich eher merkwürdig. Ich dachte an fehlende Schuldeinsicht versus Geständnis gleich zu anfang und Entschuldigung, ich dachte an unterschiede hinsichtlich Vorsatz. Die Fälle liegen einfach in einigen Details ziemlich anders und sind daher nicht vergleichbar. Das Strafgesetz sieht eine gewisse Bandbreite vor. Warum bei dem Typen das kaputte Gehirn so wenig berücksichtigt wurde leuchtet mir nicht ein. Ein Vergleich von zwei ziemlich unterschiedlichen Fällen bei zwei verschiedenen Richtern in denen ein Unterschied neben anderen das Geschlecht der Angeklagten sind kann aber eben kein Beleg dafür sein, dass das Geschlecht der Angeklagten der ausschlaggebende Faktor für die Unterschiede im Strafmaß sein. Selbst bei ziemlich gleichen Fällenwäre eine gewisse Streuung des Strafmaßes zu erwarten, der Vergleich von 2 Fällen reicht nicht annähernd aus um deine These zu belegen, die du ja wohl bei fast jedem Verfahre als angebliche am konkreten Verfahren deutlich werdende Tatsache in den Raum zu werfen bereit bist.
Ja, ich finde 2 Jahre auf Bewährung angesichts der Folgen auch sehr wenig, aber dass der Grund dafür, dass das Strafmaß 2 Jahre auf Bewährung und nicht 5-10 Jahre ohne Bewährung beträgt, sein soll, dass die Angeklagte eine Frau ist, ist juristisch wohl kaum haltbar.
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Wilson
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Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 21555
Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#1526788) Verfasst am: 26.08.2010, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
im gegensatz zum engelchen war er gar nicht in der lage, das gefährdungspotential zu erkennen... und trotzdem wird er so verknackt....
unter annahme der verminderten schuldfähigkeit bei dem mann, die beim engelchen nicht gegeben ist, müsste bei ihr das urteil sogar noch deutlich höher ausfallen...




dem herrn ist vielleicht tatsächlich nicht mehr zu helfen.
die gesellschaft muss geschützt werden. in seinem falle leider durch langes wegsperren.
die sängerin könnte doch, gerade weil ihr intellektuelles vermögen bescheinigt wurde durch entsprechende maßnahmen auf die richtige spur gebracht werden.
und ich frage mich, zeigte hier eine lange gefängnisstrafe den besten lernerfolg?
hier schieße ich mich


Zitat:
Ich hab schonmal gesagt, dass es mE auf ie Betrachtung des Einzelfalls ankommt. Aber eine Verknastung ist mE immer nur das letzte Mittel, wenn man davon ausgehen muss, dass auch künftig eine Fremdgefährdung besteht. Das ist hier nun aber kaum gegeben, weil die Fresse der Alten ja jetzt jeder kennt, der unterschichtsfernsehen guckt und sich mindestens deshalb ein Gummi überstülpen wird oder es gleich ganz seinlässt.

an.
_________________
"als ob"
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1526789) Verfasst am: 26.08.2010, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Noch zwei Beispiele:

Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft
Mann steckte Frauen absichtlich mit Aids an


Acht Jahre Haft lautet das Urteil für einen 38-jährigen Mann, der vorsätzlich ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte und dabei vier Frauen mit HIV infizierte.

Diese Urteile müssten doch die 'selber schuld'-Sager hier eigentlich als Skandal ansehen.
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1526796) Verfasst am: 26.08.2010, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Noch zwei Beispiele:

Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft
Mann steckte Frauen absichtlich mit Aids an


Zitat:
Zu seinen Gunsten wertete das Gericht das Verhalten einiger Opfer. Sie hatten auch dann noch ohne Kondom Sex mit ihm, als sie längst von seiner HIV-Infektion wussten.


neeeeiiiinnnn... hier wird überhaupt nicht mit zweierlei mass gerichtet..... nööööööööööö
hier wurden sogar noch solche sachverhalte zu seinen gunsten angerechnet und trotzdem fällt die strafe geringfügig höher aus als beim engelchen...
_________________
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526800) Verfasst am: 26.08.2010, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

An was für wichtige Details hast du da denn gedacht? Dass der Mann psychisch gestört ist und trotzdem eine härterte Strafe erhalten hat als Nadja?

Ne, das fand ich eher merkwürdig. Ich dachte an fehlende Schuldeinsicht versus Geständnis gleich zu anfang und Entschuldigung, ich dachte an unterschiede hinsichtlich Vorsatz. Die Fälle liegen einfach in einigen Details ziemlich anders und sind daher nicht vergleichbar. Das Strafgesetz sieht eine gewisse Bandbreite vor. Warum bei dem Typen das kaputte Gehirn so wenig berücksichtigt wurde leuchtet mir nicht ein. Ein Vergleich von zwei ziemlich unterschiedlichen Fällen bei zwei verschiedenen Richtern in denen ein Unterschied neben anderen das Geschlecht der Angeklagten sind kann aber eben kein Beleg dafür sein, dass das Geschlecht der Angeklagten der ausschlaggebende Faktor für die Unterschiede im Strafmaß sein. Selbst bei ziemlich gleichen Fällenwäre eine gewisse Streuung des Strafmaßes zu erwarten, der Vergleich von 2 Fällen reicht nicht annähernd aus um deine These zu belegen, die du ja wohl bei fast jedem Verfahre als angebliche am konkreten Verfahren deutlich werdende Tatsache in den Raum zu werfen bereit bist.
Ja, ich finde 2 Jahre auf Bewährung angesichts der Folgen auch sehr wenig, aber dass der Grund dafür, dass das Strafmaß 2 Jahre auf Bewährung und nicht 5-10 Jahre ohne Bewährung beträgt, sein soll, dass die Angeklagte eine Frau ist, ist juristisch wohl kaum haltbar.



Also glaubst du, wäre Nadja ein Mann gewesen, hätte sie auch 2 Jahre auf Bewährung erhalten?
Glaubst du, dass sie auch dann von Öffentlich - rechtlichen Sender zum armen Opfer stilisiert worden wäre?
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tridi
_____



Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1526809) Verfasst am: 26.08.2010, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Woici hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Noch zwei Beispiele:

Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft
Mann steckte Frauen absichtlich mit Aids an


Zitat:
Zu seinen Gunsten wertete das Gericht das Verhalten einiger Opfer. Sie hatten auch dann noch ohne Kondom Sex mit ihm, als sie längst von seiner HIV-Infektion wussten.


neeeeiiiinnnn... hier wird überhaupt nicht mit zweierlei mass gerichtet..... nööööööööööö
hier wurden sogar noch solche sachverhalte zu seinen gunsten angerechnet und trotzdem fällt die strafe geringfügig höher aus als beim engelchen...


das alter koennte ne rolle spielen (wurde bei nadja eigentlich jugendstrafrecht angewendet?), im uebrigen sind auch die folgen der tat zu beruecksichtigen. man kann faelle mit einem angesteckten nicht mit anderen faellen vergleichen, die gleich mehrere angesteckt haben.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
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Beitrag(#1526811) Verfasst am: 26.08.2010, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:

das alter koennte ne rolle spielen (wurde bei nadja eigentlich jugendstrafrecht angewendet?),[...]


Das ist auch etwas, was ich nach wie vor nicht verstehe. Wenn sie mit 17 angefangen hat, ungeschützen Verkehr trotz des Wissens über ihre Infektion zu haben, und den Mann mit 24 angesteckt hat, warum wird hier bitteschön Jungendrecht angewandt. Argh
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1526815) Verfasst am: 26.08.2010, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

das alter koennte ne rolle spielen (wurde bei nadja eigentlich jugendstrafrecht angewendet?),[...]


Das ist auch etwas, was ich nach wie vor nicht verstehe. Wenn sie mit 17 angefangen hat, ungeschützen Verkehr trotz des Wissens über ihre Infektion zu haben, und den Mann mit 24 angesteckt hat, warum wird hier bitteschön Jungendrecht angewandt. Argh


Der Mann mag 24 gewesen sein. Sie war aber noch unter 21.
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526818) Verfasst am: 26.08.2010, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

das alter koennte ne rolle spielen (wurde bei nadja eigentlich jugendstrafrecht angewendet?),[...]


Das ist auch etwas, was ich nach wie vor nicht verstehe. Wenn sie mit 17 angefangen hat, ungeschützen Verkehr trotz des Wissens über ihre Infektion zu haben, und den Mann mit 24 angesteckt hat, warum wird hier bitteschön Jungendrecht angewandt. Argh


Der Mann mag 24 gewesen sein. Sie war aber noch unter 21.


Mein Fehler. Sie war jedoch nicht unter 21, sondern 22.
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Woici
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1526819) Verfasst am: 26.08.2010, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Woici hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Noch zwei Beispiele:

Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft
Mann steckte Frauen absichtlich mit Aids an


Zitat:
Zu seinen Gunsten wertete das Gericht das Verhalten einiger Opfer. Sie hatten auch dann noch ohne Kondom Sex mit ihm, als sie längst von seiner HIV-Infektion wussten.


neeeeiiiinnnn... hier wird überhaupt nicht mit zweierlei mass gerichtet..... nööööööööööö
hier wurden sogar noch solche sachverhalte zu seinen gunsten angerechnet und trotzdem fällt die strafe geringfügig höher aus als beim engelchen...


das alter koennte ne rolle spielen (wurde bei nadja eigentlich jugendstrafrecht angewendet?), im uebrigen sind auch die folgen der tat zu beruecksichtigen. man kann faelle mit einem angesteckten nicht mit anderen faellen vergleichen, die gleich mehrere angesteckt haben.


warum kann man die fälle mit einem angesteckten nicht vergleichen mit anderen fällen, bei denen mehrere angesteckt wurde? Theoretisch hätte sie ja auch deutlich mehr anstecken können, aber die hatten einfach glück...
wenn ich nur einen ermorde, wirkt sich strafmildernd aus, dass andere ja noch viel mehr umgebracht haben?
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Woici
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
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Beitrag(#1526820) Verfasst am: 26.08.2010, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Mein Fehler. Sie war jedoch nicht unter 21, sondern 22.


ich wollte gerade google anwerfen, denn ich dachte ich hätte genau das irgendwo gelesen Smilie
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Freikletterer
hat's überstanden.



Anmeldungsdatum: 20.05.2008
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Beitrag(#1526825) Verfasst am: 26.08.2010, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Mobienne hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Sie hat zwei Jahre auf Bewährung gekriegt.


Das war ja klar. Mit den Augen rollen


Was war daran so klar? Und warum ist das zum Augenrollen? Welche Strafe hättest du denn angemessen gefunden?


So 5 - 10 Jahre ohne Bewährung. Sie hat ein Leben ruiniert, und bei vielen weitern das inkaufe genommen, und kommt nun praktisch Straffrei aus.

M.E. hat der Infizierte in erster Linie sein Leben selbst ruiniert, indem er es fahrlässigerweise unterlassen hat, sich vor einer Ansteckung zu schützen, was bei einer ihm unbekannten GV-Partnerin geboten und zumutbar gewesen wäre.

...und somit schließt sich der Kreis. zwinkern
_________________
"22 Männer in lächerlicher Kriegsausrüstung, die sich gegenseitig niederschlagen, nur um an eine luftgefüllte Blase aus Schweinsleder zu kommen! Einige der menschlichen Bräuche verwirren mich, aber Football ist mir ein absolutes Rätsel!"

- K.I.T.T.
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Woici
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Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1526829) Verfasst am: 26.08.2010, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wilson hat folgendes geschrieben:
dem herrn ist vielleicht tatsächlich nicht mehr zu helfen.
die gesellschaft muss geschützt werden. in seinem falle leider durch langes wegsperren.
die sängerin könnte doch, gerade weil ihr intellektuelles vermögen bescheinigt wurde durch entsprechende maßnahmen auf die richtige spur gebracht werden.
und ich frage mich, zeigte hier eine lange gefängnisstrafe den besten lernerfolg?


ah ja... die gesellschaft muss vor einem mann geschützt werden, der infiziert mit frauen ungeschützten GV hat aber vor einer frau, die genau das gleiche getan hat, muss die gesellschaft nicht geschützt werden?

nun gut, die richter haben sich deiner sichtweise wohl angeschlossen... nachvollziehbarer wird sie dadurch jedoch nicht...
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1526836) Verfasst am: 26.08.2010, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also glaubst du, wäre Nadja ein Mann gewesen, hätte sie auch 2 Jahre auf Bewährung erhalten?

Das Srafmaß geht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Du gehst von 5-10 Jahren Strafe für einen Mann im selben Fall aus, was ich für völlig aus der Luft gegriffen halte. Es gab gleich zu Anfang ein Geständnis, es gab eine Entschuldigung, das Ansteckungsrisiko war wohl relativ niedrig, da sie Medikamente genommen hat, es ist kein Vorsatz erkennbar und vieles drumrum wissen wir nicht, schließlich war es kein öffentlicher Prozess. Ja, ich kann mir vorstellen, dass ein Mann unter den gleichen Umständen die gleiche Strafe erhalten hätte, freilich kann ich das nicht mit absoluter Sicherheit sagen, da ich es durhaus möglich halte, dass Verantwortliche sich im Strafmaß auch ein wenig von der konkreten Person leiten lassen, sei Geschlecht, Aussehen, Aufmachung, Prominenz oder sonstwas. Du hast aber deine Ideologie, die dich sicher sein lässt, dass erstens die Strafe viel zu niedrig ist und zweitens das so ist weil sie eine Frau ist, juristische Bildung scheinst du dagegen nicht zu haben. Deine These hat schlicht Bild-Niveau, ebenso der Versuch einen ungleichen Vergleichsfall eine allgemeine Männerdiskriminierung zu verkaufen und anderes was du sonst so als Argument zu nutzen versuchst. Ich finde aufgrund der Kontextinformationen 2 Jahre auf Bewährung juristisch sehr viel logischer als 5-10 Jahre Gefängnis und würde sehr gerne die fachliche Meinung einer juristisch gebildeten Person zu dem Strafmaß hören.
Zitat:
Glaubst du, dass sie auch dann von Öffentlich - rechtlichen Sender zum armen Opfer stilisiert worden wäre?

Zum armen Opfer stilisieren finde ich übertrieben als Beschreibung diese Art sentimentaler Berichterstattung, außerdem sehe ich hier nur einen Beitrag im öffentlich-rechtlichen wohlgemerkt aus dem Morgenmagazin, was dafür spricht, dass die Art der Berichterstattung da auch in anderen Fällen üblich ist, nicht aus den Nachrichten oder so. Wäre eine andere Person angeklagt, kann die Berichterstattung in so einem Magazin so oder anders ablaufen, aber sicher nie ganz objektiv. Ich denke jedenfalls nicht, dass das Morganmagazin angeklagte männliche Promis generel als böse hinstellt und angeklagte weibliche Promis generel als Opfer. Eine tragische Vorgeschichte wird wenn greifbar aber sicher fast immer Teil der Berichterstattung sein, ebenso die Karriere de Promis.
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1526842) Verfasst am: 26.08.2010, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ich denke jedenfalls nicht, dass das Morganmagazin angeklagte männliche Promis generel als böse hinstellt und angeklagte weibliche Promis generel als Opfer. Eine tragische Vorgeschichte wird wenn greifbar aber sicher fast immer Teil der Berichterstattung sein, ebenso die Karriere de Promis.


nur weil es gerade aktuell ist: tiger woods hat von seiner frau prügel bezogen und wird trotzdem als der böse hingestellt.
Hätte er seine frau genau so geschlagen wie sie ihn, wäre die berichterstattung mit sicherheit deutlich anders ausgefallen.
zumindest tendentiell ist ein "mann böse - frau armes hascherl (vor allem wenn sie gut aussieht)" nicht von der hand zu weisen... Cool
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Ilmor
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526843) Verfasst am: 26.08.2010, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also glaubst du, wäre Nadja ein Mann gewesen, hätte sie auch 2 Jahre auf Bewährung erhalten?

Das Srafmaß geht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Du gehst von 5-10 Jahren Strafe für einen Mann im selben Fall aus, was ich für völlig aus der Luft gegriffen halte. Es gab gleich zu Anfang ein Geständnis, es gab eine Entschuldigung, das Ansteckungsrisiko war wohl relativ niedrig, da sie Medikamente genommen hat, es ist kein Vorsatz erkennbar und vieles drumrum wissen wir nicht, schließlich war es kein öffentlicher Prozess. Ja, ich kann mir vorstellen, dass ein Mann unter den gleichen Umständen die gleiche Strafe erhalten hätte, freilich kann ich das nicht mit absoluter Sicherheit sagen, da ich es durhaus möglich halte, dass Verantwortliche sich im Strafmaß auch ein wenig von der konkreten Person leiten lassen, sei Geschlecht, Aussehen, Aufmachung, Prominenz oder sonstwas.


Interessant. Wenn das Geschlecht nun keine Rolle spielt, sollte es doch kein Problem für dich darstellen, ähnliche Fälle zu finden, wo ein HIV-Infizierter Mann, der wissentlich seine Infektion verbreitet hat, mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526845) Verfasst am: 26.08.2010, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Woici hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ich denke jedenfalls nicht, dass das Morganmagazin angeklagte männliche Promis generel als böse hinstellt und angeklagte weibliche Promis generel als Opfer. Eine tragische Vorgeschichte wird wenn greifbar aber sicher fast immer Teil der Berichterstattung sein, ebenso die Karriere de Promis.


nur weil es gerade aktuell ist: tiger woods hat von seiner frau prügel bezogen und wird trotzdem als der böse hingestellt.
Hätte er seine frau genau so geschlagen wie sie ihn, wäre die berichterstattung mit sicherheit deutlich anders ausgefallen.
zumindest tendentiell ist ein "mann böse - frau armes hascherl (vor allem wenn sie gut aussieht)" nicht von der hand zu weisen... Cool


Mehr noch, es wird sogar seine Frau als Opfer dargestellt.

Spiegel hat folgendes geschrieben:
Tiger Woods' Ex-Frau
"Ich bin durch die Hölle gegangen"

Elin Nordegren setzte im Nahkampf mit ihrem Gatten einen Golfschläger ein, musste täglich über seine Eskapaden in den Zeitungen lesen, wurde als meistbetrogene Ehefrau der USA verspottet und bedauert. Zwei Tage nach der Scheidung von Tiger Woods schilderte sie nun ihre Sicht der Dinge.
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