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No Angels Sängerin Nadja vor Gericht
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1526875) Verfasst am: 26.08.2010, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Interessant. Wenn das Geschlecht nun keine Rolle spielt, sollte es doch kein Problem für dich darstellen, ähnliche Fälle zu finden, wo ein HIV-Infizierter Mann, der wissentlich seine Infektion verbreitet hat, mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist.


Ich habe jetzt gegoogelt:
ungeschützter geschlechtsverkehr hiv gerichtsurteil

Die Nicht-Benaissa-Links:

Eine 32-jährige in Fulda. Ca 1 Jahr bedingt. Der Betroffene hat sich nicht angesteckt. Manche Zeugen behaupten, er hat von ihrer Krankheit gewusst, aber nicht von ihr selbst. (Dieses Szenario wurde in diesem Thread hier interessanterweise noch von niemandem angeführt.)

Dann diese Liste:

- Juni 2010: Ein HIV-infizierter 47-Jähriger muss für fünf Jahre in Haft. Der Maler hatte zwei Internet-Bekanntschaften beim ungeschützten Sex infiziert und mindestens fünf weitere Frauen gefährdet. Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung billigt ihm das Kieler Landgericht verminderte Schuldfähigkeit zu.

Ist das derselbe Fall wie oben? Alter der Frauen ab 16.

- März 2010: Zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt das Landgericht Fulda eine 32-Jährige. Sie hatte die Krankheit ihrem neuen Lebenspartner verschwiegen, der sich jedoch nicht mit dem Aidsvirus infizierte. Der geschiedene Ehemann der Angeklagten spielte ihm ein Attest mit der Diagnose zu.

Das ist derselbe Fall wie oben, keine Ansteckung.

- Juli 2009: Das Landgericht Würzburg verurteilt einen 41-jährigen Discjockey zu acht Jahren Haft. Er hatte die Infektion mit dem HI- Virus mehreren Partnerinnen verheimlicht, zwei von ihnen steckten sich an. Außerdem hatte er eine damals 13-Jährige sexuell missbraucht. Das Verhalten des Kenianers sei auch von den "Sitten seines Landes geprägt" gewesen, billigten ihm die Richter zu.

Das ist möglicherweise der obige zweite Fall. Hier geht es unter anderem um eine Minderjährige.

- Dezember 2008: Wegen sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt das Landgericht München einen HIV- infizierten Mann zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Er hatte den 14 Jahre alten, geistig behinderten Sohn eines Nachbarn missbraucht und infiziert.

- Juni 2007: Das Landgericht Köln verurteilt einen 38-jährigen HIV- infizierten Monteur zu acht Jahren Haft. Er hatte vier Frauen wissentlich mit dem Virus angesteckt. Einer hatte er sogar eine SMS geschrieben, in der es hieß: "Viel Spaß mit HIV".

Und dann noch ein Link mit einer Verhaftung ohne Strafmaß.

Meine Conclusio:
Ich halte es für nicht unglaubwürdigl, dass Männer härtere Strafen bekommen, die obige Liste belegt das aber nicht, da alle Fälle entweder keine Ansteckung oder Mißbrauch oder 16jährige (im Falle des Malers) oder Absicht beinhalteten. Auffällig ist auch, dass mehrere dieser Fälle Afrikaner betrafen.

Insgesamt dürften derartige Gerichtsverfahren doch sehr selten sein.

Vielleicht suchst du jetzt mal Fälle von Männern, die eine erwachsene Frau in einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr angesteckt haben und nicht nacher "Haha, angesteckt" gesagt haben? Solche scheinen ja eher gar nicht vor Gericht zu kommen.
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
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Beitrag(#1526887) Verfasst am: 26.08.2010, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dieser von mir bereits erwähnte Fall:

Januar 2007: Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft
Mann steckte Frauen absichtlich mit Aids an


fehlt jetzt noch in der Liste. Die anderen dürften sich mit den bisher erwähnten decken.

Was meinst Du hier mit 'absichtlich'? 'Absichtlich' impliziert in meinem Sprachgebrauch in diesem Zusammenhang einen Tötungs- (bzw. auch Verletzungs-)vorsatz, nicht lediglich ein in-Kauf-nehmen. 'Wissentlich' wäre mE das passendere Wort, auch in der Überschrift in dem Link oben.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1526895) Verfasst am: 26.08.2010, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:
Dieser von mir bereits erwähnte Fall:

Januar 2007: Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft
Mann steckte Frauen absichtlich mit Aids an


fehlt jetzt noch in der Liste. Die anderen dürften sich mit den bisher erwähnten decken.

Was meinst Du hier mit 'absichtlich'? 'Absichtlich' impliziert in meinem Sprachgebrauch in diesem Zusammenhang einen Tötungs- (bzw. auch Verletzungs-)vorsatz, nicht lediglich ein in-Kauf-nehmen. 'Wissentlich' wäre mE das passendere Wort, auch in der Überschrift in dem Link oben.


Hmm, wissentlich trifft es bei meinem Kommentar nicht ganz, ich beziehe mich auf das SMS "Viel Spaß mit HIV". Das deutet meiner Meinung schon in Richtung Vorsatz. Bei der obigen Überschrift stimme ich dir zu.
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Gunkl über Intelligent Design:
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1526896) Verfasst am: 26.08.2010, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Hmm, wissentlich trifft es bei meinem Kommentar nicht ganz, ich beziehe mich auf das SMS "Viel Spaß mit HIV". Das deutet meiner Meinung schon in Richtung Vorsatz. Bei der obigen Überschrift stimme ich dir zu.

Das ist dieser Fall:

Acht Jahre Haft lautet das Urteil für einen 38-jährigen Mann, der vorsätzlich ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte und dabei vier Frauen mit HIV infizierte.

Wenn man der Ansicht 'selber schuld' anhängt, dann muss man das wohl zwar als durchaus gehässiges, aber nicht als zynisches Verhalten ansehen. Das deutet dann auch nicht auf Vorsatz hin.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1526928) Verfasst am: 26.08.2010, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Also glaubst du, wäre Nadja ein Mann gewesen, hätte sie auch 2 Jahre auf Bewährung erhalten?

Das Srafmaß geht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Du gehst von 5-10 Jahren Strafe für einen Mann im selben Fall aus, was ich für völlig aus der Luft gegriffen halte. Es gab gleich zu Anfang ein Geständnis, es gab eine Entschuldigung, das Ansteckungsrisiko war wohl relativ niedrig, da sie Medikamente genommen hat, es ist kein Vorsatz erkennbar und vieles drumrum wissen wir nicht, schließlich war es kein öffentlicher Prozess. Ja, ich kann mir vorstellen, dass ein Mann unter den gleichen Umständen die gleiche Strafe erhalten hätte, freilich kann ich das nicht mit absoluter Sicherheit sagen, da ich es durhaus möglich halte, dass Verantwortliche sich im Strafmaß auch ein wenig von der konkreten Person leiten lassen, sei Geschlecht, Aussehen, Aufmachung, Prominenz oder sonstwas.


Interessant. Wenn das Geschlecht nun keine Rolle spielt, sollte es doch kein Problem für dich darstellen, ähnliche Fälle zu finden, wo ein HIV-Infizierter Mann, der wissentlich seine Infektion verbreitet hat, mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist.

Sag mal, ließt du überhaupt was ich schreibe? Argh
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1526966) Verfasst am: 26.08.2010, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:

Vielleicht suchst du jetzt mal Fälle von Männern, die eine erwachsene Frau in einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr angesteckt haben und nicht nacher "Haha, angesteckt" gesagt haben? Solche scheinen ja eher gar nicht vor Gericht zu kommen.


Was ist mit meinem Beispielsfall, wo der Mann trotz einer psychischen Störung 5 Jahre bekommen hat?
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BineM
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Anmeldungsdatum: 22.10.2008
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Beitrag(#1527192) Verfasst am: 27.08.2010, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der Grund für die Ungleichbehandlung der hier zum Vergleich gestellten Fälle ist der subjektive Tatbestand, also die Frage des Vorsatzes. Diejenigen, die eine Ansteckung des anderen als Primärziel hatten, werden härter bestraft, da Absicht die höchste Vorsatzform ist. Bei Nadja lag dagegen höchsten billigendes Inkaufnehmen vor, wobei man bei den Ansteckungsgefahren sogar noch mit bewusster Fahrlässigkeit argumentieren könnte.
Nimmt man also bewusste Fahrlässigkeit an, zählen die sexuellen Kontakte, bei denen es nicht zu einer Infektion kommt gar nicht für die Strafe, da es keine Versuchsstrafbarkeit bei Fahrlässigkeit gibt, bei einer absichtlichen Infizierung dagegen zählen auch die Kontakte, denen nichts passiert ist als versuchte schwere Körperverletzung.

Bei den Gefahren der Ansteckung liegt übrigens ein geschlechterspezifischer Unterschied vor. Eine Frau, die gewöhnlichen vaginalen Verkehr mit einem HIV-infizierten Mann hat, hat ein Ansteckungsrisiko von 0,1%, ein Mann dagegen 0,05%. (Quelle Wikipedia)
Dieses Ungleichgewicht verschiebt sich bei härterem Sex noch weiter zu Ungunsten der Frau, da diese leichter Verletzungen im Vaginalbereich erleidet als ein Mann am Penis. Das haben wir jedenfalls in Rechtsmedizin an der Uni gelernt.
Von daher hat eine Frau rein vom biologisch-medizinischen Standpunkt eher die Möglichkeit auf bewusste Fahrlässigkeit zu plädieren, als ein Mann, da die Ansteckungswahrscheinlichkeiten geringer sind.

Bei den hohen Strafen für Männer wurde bei der Ansteckung stets immer noch strafverschärfend berücksichtigt, dass sie Minderjährige angesteckt hatten und ich gehe stark davon aus, dass hier eine Gesamtstrafe für die Ansteckung und den Beischlaf mit Minderjährigen gebildet wurde.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1527193) Verfasst am: 27.08.2010, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

BineM hat folgendes geschrieben:

Nimmt man also bewusste Fahrlässigkeit an, zählen die sexuellen Kontakte, bei denen es nicht zu einer Infektion kommt gar nicht für die Strafe, da es keine Versuchsstrafbarkeit bei Fahrlässigkeit gibt, bei einer absichtlichen Infizierung dagegen zählen auch die Kontakte, denen nichts passiert ist als versuchte schwere Körperverletzung

Wie gesagt: das ist falsch. Denn es handelt sich um gefährliche nicht um fahrlässige Körperverletzung.
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Trish:(
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BineM
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Beitrag(#1527199) Verfasst am: 27.08.2010, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, klar! Sehr glücklich
Das kommt, wenn man schnell dahin schreibt und nebenbei anderes Zeug liest. Macht aber im Ergebnis nix aus, denn dann ist es eben versuchte gefährliche Körperverletzung.

Die bewusste Fahrlässigkeit wird in der Literatur übringens durchaus diskutiert bei der Ansteckung mit HIV, ist halt "Mindermeinung".
Edit: Aber eine Begehung ist halt immer ein Einzellfall und da kann auch durchaus eine bewusste Fahrlässigkeit vorkommen und dann gibt es eben keinen Versuch!

@ Ilmor: Bei dem Fall mit dem psychisch Kranken wurde dieser übrigens in die Psychatrie eingewiesen und kam nicht ins Gefängnis und verminderte Schuldfähigkeit heißt nicht gleich schuldunfähig.

Im Übrigen ist inzwischen eine Tendenz bei der Rechtsprechung zu erkennen, dass HIV-Infizierung weniger hart bestraft wird als früher, was ich persönlich der gestiegenen Lebenserwartung und -qualität durch die verbesserte Medikation im Vergleich zu früher zuschiebe.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1527203) Verfasst am: 27.08.2010, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

BineM hat folgendes geschrieben:
Sorry, klar! Sehr glücklich
Das kommt, wenn man schnell dahin schreibt und nebenbei anderes Zeug liest. Macht aber im Ergebnis nix aus, denn dann ist es eben versuchte gefährliche Körperverletzung.

Versuchte gefährliche Körperverletzung ist strafbar.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1527205) Verfasst am: 27.08.2010, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
BineM hat folgendes geschrieben:
Sorry, klar! Sehr glücklich
Das kommt, wenn man schnell dahin schreibt und nebenbei anderes Zeug liest. Macht aber im Ergebnis nix aus, denn dann ist es eben versuchte gefährliche Körperverletzung.

Versuchte gefährliche Körperverletzung ist strafbar.

Ganz so einfach ist es nicht, finde ich, wenn die Körperverletzung Folge einer einvernehmlichen Handlung ist.

Wenn ich mich aus freien Stücken auf einen Boxkampf eingelassen habe, kann ich mich nicht beschweren, wenn ich einen an die Omme gekriegt habe, auch wenn das normalerweise Körperverletzung ist.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1527206) Verfasst am: 27.08.2010, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will das jetzt wirklich nicht noch mal alles durchkauen, aber 0,05% Ansteckungswahrscheinlichkeit? In 5 von 10000 Fällen kann man also von einer Ansteckung ausgehen. Ein ordentlicher Vorsatz würde dann doch voraussetzen, dass eine Frau 2000 mal ungeschützten Sex mit einem Mann haben müsste, um sich sicher zu sein, dass er angesteckt wird.

Rein statistisch könnte ich also 5,5 Jahre lang täglich ungeschützten Verkehr mit einer HIV infizierten Frau haben Geschockt

Bei so geringen Wahrscheinlichkeiten nicht von Fahrlässigkeit auszugehen, halte ich für juristisch fahrlässig.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1527207) Verfasst am: 27.08.2010, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

BineM hat folgendes geschrieben:

Bei den Gefahren der Ansteckung liegt übrigens ein geschlechterspezifischer Unterschied vor. Eine Frau, die gewöhnlichen vaginalen Verkehr mit einem HIV-infizierten Mann hat, hat ein Ansteckungsrisiko von 0,1%, ein Mann dagegen 0,05%. (Quelle Wikipedia)


Das ist sicherlich ein interessanter Aspekt, jedoch wenn du die Ansteckungsgefahr bei ungeschütztem Sex mit einer gewöhnlichen Person betrachtest, liegt der Unterschied im Potenzenbereich, also ist hier ein Faktor 2 wohl zu vernachlässigen.

BineM hat folgendes geschrieben:

@ Ilmor: Bei dem Fall mit dem psychisch Kranken wurde dieser übrigens in die Psychatrie eingewiesen und kam nicht ins Gefängnis und verminderte Schuldfähigkeit heißt nicht gleich schuldunfähig.


Aber er wurde dennoch zu 5 Jahren verurteilt. Was macht es danach für einen Unterschied, wo er landet?

BineM hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen ist inzwischen eine Tendenz bei der Rechtsprechung zu erkennen, dass HIV-Infizierung weniger hart bestraft wird als früher, was ich persönlich der gestiegenen Lebenserwartung und -qualität durch die verbesserte Medikation im Vergleich zu früher zuschiebe.


Also, mein Beispielsfall stand gerade mal vor zwei Monaten in der Zeitung, ich bezweifle, das die Medizin in der Zeit so große Vorsprünge gemacht hat.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1527211) Verfasst am: 27.08.2010, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

BineM hat folgendes geschrieben:

@ Ilmor: Bei dem Fall mit dem psychisch Kranken wurde dieser übrigens in die Psychatrie eingewiesen und kam nicht ins Gefängnis und verminderte Schuldfähigkeit heißt nicht gleich schuldunfähig.


Aber er wurde dennoch zu 5 Jahren verurteilt. Was macht es danach für einen Unterschied, wo er landet?


In diesem Fall konnte man davon ausgehen, dass er sein Verhalten nicht ändern würde. Wurde in dem Fall eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet? Ist aber vermutlich überflüssig, da in diesem Fall eine schwere Erkrankung zu Grunde liegt, die dafür sorgen dürfte, dass der Täter eh in der Psychiatrie verschwindet.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
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Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1527212) Verfasst am: 27.08.2010, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:

Aber er wurde dennoch zu 5 Jahren verurteilt. Was macht es danach für einen Unterschied, wo er landet?

Das Kieler Landgericht verurteilte den Mann am Montag wegen zweifacher vollendeter und fünffacher gefährlicher Körperverletzung
http://www.queer.de/detail.php?article_id=11872

Den Unterschied habe ich fett markiert.
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lieber einen schlechten Plan, als gar kein Plan haben
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1527215) Verfasst am: 27.08.2010, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

BineM hat folgendes geschrieben:

@ Ilmor: Bei dem Fall mit dem psychisch Kranken wurde dieser übrigens in die Psychatrie eingewiesen und kam nicht ins Gefängnis und verminderte Schuldfähigkeit heißt nicht gleich schuldunfähig.


Aber er wurde dennoch zu 5 Jahren verurteilt. Was macht es danach für einen Unterschied, wo er landet?


In diesem Fall konnte man davon ausgehen, dass er sein Verhalten nicht ändern würde. Wurde in dem Fall eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet? Ist aber vermutlich überflüssig, da in diesem Fall eine schwere Erkrankung zu Grunde liegt, die dafür sorgen dürfte, dass der Täter eh in der Psychiatrie verschwindet.


Ja und, wozu brauchst du dann die 5 Jahre Haft? Man hätte ihn auch gleich freisprechen und in eine Psychiatrie stecken können. Hat man aber nicht, da er nach Meinung des Gerichtes wesentlich mehr Schuld auf sich geladen hat als Nadja.
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1527216) Verfasst am: 27.08.2010, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
... ist hier ein Faktor 2 wohl zu vernachlässigen.

Unterschätze niemals den Faktor 2 zwinkern
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Ilmor
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Beitrag(#1527219) Verfasst am: 27.08.2010, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Aber er wurde dennoch zu 5 Jahren verurteilt. Was macht es danach für einen Unterschied, wo er landet?

Das Kieler Landgericht verurteilte den Mann am Montag wegen zweifacher vollendeter und fünffacher gefährlicher Körperverletzung
http://www.queer.de/detail.php?article_id=11872

Den Unterschied habe ich fett markiert.


Also könnte man Argumentieren, Nadja hätte so ca. die Hälfte verdient, also 2,5 Jahre ohne Bewährung. WENN denn der Typ voll Schuldfähig, so wie sie, gewesen wäre.
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BineM
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Anmeldungsdatum: 22.10.2008
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Beitrag(#1527221) Verfasst am: 27.08.2010, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
BineM hat folgendes geschrieben:
Sorry, klar! Sehr glücklich
Das kommt, wenn man schnell dahin schreibt und nebenbei anderes Zeug liest. Macht aber im Ergebnis nix aus, denn dann ist es eben versuchte gefährliche Körperverletzung.

Versuchte gefährliche Körperverletzung ist strafbar.


Ja aber der Versuch einer fahrlässigen Körperverletzung nicht! Selbst wenn diese mit gefährlichen Mitteln begangen worden wäre.
Ich glaub wir reden aneinander vorbei, denn ich wollte darauf hinaus, wenn man mit bewusster Fahrlässigkeit als HIV-Infizierter mit jemandem schläft und dieser steckt sich nicht an, dann ist das nicht strafbar, im Gegensatz dazu wenn man jemanden anstecken möchte und es nicht klappt, ist es eben als Versuch strafbar.
Bei deiner ersten Antwort hatte ich dich falsch verstanden und dachte du wolltest darauf hinaus, dass ich statt gefährlicher Körperverletzung zuerst schwere Körperverletzung geschrieben habe.

Hier übrigens ein Link zu einem Artikel, wo ein Jurist ebenfalls für bewusste Fahrlässigkeit plädiert:http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1299/Zwei-Jahre-auf-Bewaehrung-ein-hartes-Urtei-quot%3B/
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1527222) Verfasst am: 27.08.2010, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
... ist hier ein Faktor 2 wohl zu vernachlässigen.

Unterschätze niemals den Faktor 2 zwinkern


Ich meinte jetzt zwei als multiplikativen Faktor. Smilie
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Argeleb
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Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1527223) Verfasst am: 27.08.2010, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
... ist hier ein Faktor 2 wohl zu vernachlässigen.

Unterschätze niemals den Faktor 2 zwinkern


Ich meinte jetzt zwei als multiplikativen Faktor. Smilie

Ich doch auch zwinkern
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
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Beitrag(#1527224) Verfasst am: 27.08.2010, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Aber er wurde dennoch zu 5 Jahren verurteilt. Was macht es danach für einen Unterschied, wo er landet?

Das Kieler Landgericht verurteilte den Mann am Montag wegen zweifacher vollendeter und fünffacher gefährlicher Körperverletzung
http://www.queer.de/detail.php?article_id=11872

Den Unterschied habe ich fett markiert.


Also könnte man Argumentieren, Nadja hätte so ca. die Hälfte verdient, also 2,5 Jahre ohne Bewährung. WENN denn der Typ voll Schuldfähig, so wie sie, gewesen wäre.

Mit welchem Argument genau ?

Dummerweise hatte ich falsch verlinkt, oben im link findest du einen anderen Fall als zitiert. Zufällig aber einer, der mit 2,5 Jahren ausging, weil vorbestraft.

Hier noch der korrekte link zum o.g. Zitat.
http://www.fr-online.de/panorama/47-jaehriger-infiziert-zwei-frauen-mit-hiv/-/1472782/4484912/-/index.html
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1527227) Verfasst am: 27.08.2010, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Argeleb hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
... ist hier ein Faktor 2 wohl zu vernachlässigen.

Unterschätze niemals den Faktor 2 zwinkern


Ich meinte jetzt zwei als multiplikativen Faktor. Smilie

Ich doch auch zwinkern


Nein, das ist ein exponentieller Faktor, auf jedes Feld kommen 2^(x-1) Körner.
Multiplikativer Faktor wäre 2*(x-1)
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1527245) Verfasst am: 27.08.2010, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Dummerweise hatte ich falsch verlinkt, oben im link findest du einen anderen Fall als zitiert. Zufällig aber einer, der mit 2,5 Jahren ausging, weil vorbestraft.


Interessant. Allerdings scheint es bei dem Fall nicht festzustehen, ob der Angeklagte überhaupt von seiner Infektion wusste.

Zitat:
Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert hatte, argumentierte, der Angeklagte hätte in jedem Fall vorsätzlich gehandelt, auch wenn er nichts von seiner Infektion gewusst habe.
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Der_Guido
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Anmeldungsdatum: 17.05.2006
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Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1527252) Verfasst am: 27.08.2010, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:

Dummerweise hatte ich falsch verlinkt, oben im link findest du einen anderen Fall als zitiert. Zufällig aber einer, der mit 2,5 Jahren ausging, weil vorbestraft.


Interessant. Allerdings scheint es bei dem Fall nicht festzustehen, ob der Angeklagte überhaupt von seiner Infektion wusste.

Zitat:
Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert hatte, argumentierte, der Angeklagte hätte in jedem Fall vorsätzlich gehandelt, auch wenn er nichts von seiner Infektion gewusst habe.

Jap, das klingt auch in meinen Ohren schon ziemlich krass. Demzufolge müßte man sich wohl -zumindest als Angehöriger einer (zu definierenden) Risikogruppe- permanent AIDS-Tests stellen.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1527255) Verfasst am: 27.08.2010, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
BineM hat folgendes geschrieben:
Sorry, klar! Sehr glücklich
Das kommt, wenn man schnell dahin schreibt und nebenbei anderes Zeug liest. Macht aber im Ergebnis nix aus, denn dann ist es eben versuchte gefährliche Körperverletzung.

Versuchte gefährliche Körperverletzung ist strafbar.

Ganz so einfach ist es nicht, finde ich, wenn die Körperverletzung Folge einer einvernehmlichen Handlung ist.
Der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich, die Körperverletzung nicht.
Zitat:

Wenn ich mich aus freien Stücken auf einen Boxkampf eingelassen habe, kann ich mich nicht beschweren, wenn ich einen an die Omme gekriegt habe, auch wenn das normalerweise Körperverletzung ist.

Wenn einer der Boxer Hiv+ ist und ihm das bekannt ist, darf er nicht boxen.

BineM hat folgendes geschrieben:

Hier übrigens ein Link zu einem Artikel, wo ein Jurist ebenfalls für bewusste Fahrlässigkeit plädiert:http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1299/Zwei-Jahre-auf-Bewaehrung-ein-hartes-Urtei-quot%3B/

Eine Einzelmeinung.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#1527279) Verfasst am: 27.08.2010, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:

Ja, schließlich ist eine Frau bei einer Vergewaltigung natürlich auch selber Schuld, wenn sie aufreizende Klamotten anzieht oder mit einem fremden Mann mitgeht Mit den Augen rollen

Diesen Gedankensprung mußt du mir näher erläutern. Wo genau ist der Zusammenhang zu einer Vergewaltigung?


Diese Thematik wurde in diesem Thread doch schon des öfteren erläutert.
Aber in beiden Fällen wird dem Opfer die Schuld für das an ihm begangene Verbrechen zugesprochen.



In diesem Fall hat das Opfer auch eine Mitschuld.

Ich kapier das nicht. Hier scheints nur Leute zu geben, die einer Seite die Schuld zuscheiben wollen. Für mich ist es ofensichtlich dass hier beide Beteiligte Schuld haben; wenn natürlich auch die Person, die von ihrer Infizierung wußte, mE erheblich mehr.

Weder das Vergewaltigungsopfer noch der Infizierte tragen hier eine Mitschuld, weil keiner von beiden gegen eine sozial-ethische Norm verstossen hat. Du vermengst hier den sozial-ethischen Schuldbegriff mit einer seiner umgangssprachlichen Bedeutungen (wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um).
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posted by Babyface
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AgentProvocateur
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 7851
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Beitrag(#1527431) Verfasst am: 27.08.2010, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

BineM hat folgendes geschrieben:
Der Grund für die Ungleichbehandlung der hier zum Vergleich gestellten Fälle ist der subjektive Tatbestand, also die Frage des Vorsatzes. Diejenigen, die eine Ansteckung des anderen als Primärziel hatten, werden härter bestraft, da Absicht die höchste Vorsatzform ist. Bei Nadja lag dagegen höchsten billigendes Inkaufnehmen vor, wobei man bei den Ansteckungsgefahren sogar noch mit bewusster Fahrlässigkeit argumentieren könnte.

Hm.

Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft - Mann steckte Frauen absichtlich mit Aids an hat folgendes geschrieben:
Weil er mehrere Frauen mit dem Aids-Virus angesteckt hat, ist ein 38-jähriger Kenianer am Mittwoch zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg befand den Mann der vollendeten und versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Der Richter wertete die Tat des Angeklagten als "unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos".

Die Richter der Schwurgerichtskammer sahen es als erwiesen an, dass er in den Jahren 2000 bis 2005 mit sechs Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren ohne Kondom Geschlechtsverkehr hatte, ohne sie vorher über seine HIV-Infektion aufzuklären. Zwei der Opfer wurden durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem Aids-Erreger infiziert.

Der Angeklagte habe "unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos" gehandelt, betonte der Vorsitzende der Strafkammer, Rainer Gündert. Weil der Mann schon 1998 über seine Erkrankung aufgeklärt und über seine Pflichten ausführlich belehrt worden sei, seien die Taten durch nichts zu entschuldigen.

Der 38-Jährige, der sich in dem Prozess nur selten zu Wort meldete, hatte bei der Urteilsverkündung Tränen in den Augen. Er habe bei seinen Taten die Ansteckung der Frauen billigend in Kauf genommen, sagte der Richter. Mit Tötungsvorsatz habe der Kenianer aber nicht gehandelt.


Würdest Du nun folgerichtig sagen, dass dieses Urteil viel zu hart war?

BineM hat folgendes geschrieben:
Bei den hohen Strafen für Männer wurde bei der Ansteckung stets immer noch strafverschärfend berücksichtigt, dass sie Minderjährige angesteckt hatten und ich gehe stark davon aus, dass hier eine Gesamtstrafe für die Ansteckung und den Beischlaf mit Minderjährigen gebildet wurde.

Beischlaf mit Minderjährigen ist aber nur unter bestimmten Bedingungen ein Stratftatbestand. Es sieht nicht so aus, als ob die hier vorgelegen hätten. Strafverschärfend kann also nicht der Tatbestand an sich sein, sondern höchstens, dass man von Erwachsenen eine besondere Verantwortung gegenüber Minderjährigen erwartet. Meiner Ansicht nach macht das aber hier keinen großen Unterschied, denn ich meine, dass man die Verantwortung, niemandem wissentlich zu schaden, gegenüber Erwachsenen gleichfalls hat. Die sind mAn keineswegs 'selber schuld'.
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BineM
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Anmeldungsdatum: 22.10.2008
Beiträge: 45

Beitrag(#1527485) Verfasst am: 27.08.2010, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Würdest Du nun folgerichtig sagen, dass dieses Urteil viel zu hart war?

Viel zu hart würde ich nicht sagen. Hier war zwar die Vorsatzfrage die gleiche, jedoch hat Nadja nur einmal die Körperverletzung begangen, der Typ dagegen zwei mal (theoretisch also schon mal salopp gesagt die doppelte Strafe) und bei Nadja zählten soweit ich weiß weitere sexuelle Kontakte noch unter das Jugendstrafrecht, was eine deutlich mildere Strafe beim Versuch bedingt, bei dem Mann kommt aber noch vier mal versuchte gefährliche Körperverletzung hinzu.
Auch wenn in dem Fall das Opfer schon 16 war (hatte erst gedacht es war noch unter 16 und dann wäre es nämlich strafbar gewesen) kann es bei der Strafhöhe brücksichtigt werden, dass sie eben noch so jung war.

Etwas genaueres könnte ich nur sagen, wenn man beide Urteilstexte im Original lesen würde, und dazu hab ich ehrlich gesagt nicht wirklich Lust.
Vor allem habe ich den Nadja-Fall auch vor der Urteilsverkündung nicht verfolgt, weil mich solche Promi-Klatsch-Fällle in der Regel nicht interessieren.
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Ein Ziel von Bildung ist es, zu merken, wenn andere Leute Unsinn reden.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1527522) Verfasst am: 27.08.2010, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

BineM hat folgendes geschrieben:
AgentProvocateur hat folgendes geschrieben:

Würdest Du nun folgerichtig sagen, dass dieses Urteil viel zu hart war?

Viel zu hart würde ich nicht sagen. Hier war zwar die Vorsatzfrage die gleiche, jedoch hat Nadja nur einmal die Körperverletzung begangen, der Typ dagegen zwei mal (theoretisch also schon mal salopp gesagt die doppelte Strafe) und bei Nadja zählten soweit ich weiß weitere sexuelle Kontakte noch unter das Jugendstrafrecht, was eine deutlich mildere Strafe beim Versuch bedingt, bei dem Mann kommt aber noch vier mal versuchte gefährliche Körperverletzung hinzu.


Und die Hälfte von 5,5 ist 2 auf Bewährung? Und das bei Nadja, die mit 22 Jahren den Mann angesteckt hatte, Jugendstrafrecht angewandt wurde, ist auch etwas, was ich nicht begreife.
Übrigens hatten die Opfer des Kenianers auch ungeschützten Sex mit ihm, nachdem sie erfahren hatten, das er AIDS Infiziert ist, und da kann man wirklich nur sagen, selber schuld.
Zitat:

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht das Verhalten einiger Opfer. Sie hatten auch dann noch ohne Kondom Sex mit ihm, als sie längst von seiner HIV-Infektion wussten. "Das ist in Zeiten der Aids-Aufklärung nicht nachvollziehbar", sagte Gündert.


Was noch in dem Artikel interessant ist:

Zitat:
Verteidiger Hanjo Schrepfer zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Ich bin froh, dass das Gericht keinen Tötungsvorsatz angenommen hat. Das Urteil ist auch ein Zeichen an alle HIV-Infizierten, nicht leichtfertig mit ihrer Krankheit umzugehen", sagte er.


Außer, man ist eine Frau.
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