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NPD
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1527045) Verfasst am: 26.08.2010, 22:55    Titel: Re: Faschismus in der SPD Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Die braune Tradition lebt also in der BRDDR fort. Und ausgerechnet in der SPD, der "Sozialdemokratischen Partei" Deutschland, wie sie sich nennt ...-



Wenn man mir 1982 gesagt hätte, dass ich mal Angst vor einer "sozialliberalen Koalition" haben würde, hätte ich auch nur Pillepalle gesagt.
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alae
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#1531492) Verfasst am: 01.09.2010, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Urteil: HDJ-Verbot ist rechtmäßig
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1531722) Verfasst am: 01.09.2010, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

NPD-Nazis stoeren die Antrittsrede des neuen Bundespraesidenten im saechsischen Landtag:


Zitat:
Mit Zwischenrufen und Plakaten haben Abgeordnete der NPD die Antrittsrede von Bundespräsident Christian Wulff im sächsischen Landtag zu stören versucht. Auf den Plakaten hieß es: „Alle wissen: Sarrazin hat Recht“. Mehrere Saalordner mussten einschreiten, um die Provokation zu beenden. Präsident Wulff ging auf den Zwischenfall nicht ein......


http://www.focus.de/panorama/vermischtes/dresden-npd-abgeordnete-stoeren-wulffs-antrittsrede_aid_547668.html
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1533458) Verfasst am: 04.09.2010, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei hat's kurzfristig aus Sicherheitsgründen verboten, das Verwaltungsgericht hat es ausnahmsweise auch verboten, das Verwaltungsgericht hat es gerade erlaubt:

Die Nazis dürfen heute durch Dortmund marschieren.
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alae
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#1533871) Verfasst am: 04.09.2010, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Die Polizei hat's kurzfristig aus Sicherheitsgründen verboten, das Verwaltungsgericht hat es ausnahmsweise auch verboten, das Verwaltungsgericht hat es gerade erlaubt:

Die Nazis dürfen heute durch Dortmund marschieren.

Die Dortmunder Polizei hat am 04. Septemner 2010 rund 500 Neonazis aufgehalten, die ohne Genehmigung in die Innenstadt marschieren wollten. Laut Auflagen durften die Neonazis nur im Dortmunder Hafengebiet aufmarschieren. Durch diese Maßnahme sollten Zusammenstösse mit Gegendemonstranten verhindert werden. Die Polizei stoppt die etwa 500 Neonazis, als sie in Richtung Innenstadt losmarschierten.
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Flipper in the Fishhandel
!empirischer Nihilist!



Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 394

Beitrag(#1534621) Verfasst am: 06.09.2010, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
http://npd-blog.info/2010/08/10/laucha-npd-300/


Wie ist das rechtlich möglich?
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Ich kenne unzählige Menschen, die nach dem ewigen Leben dürsten, aber mit einem verregneten Sonntagnachmittag nichts anzufangen wissen. (Johannes Gross, ehemaliger Chefredakteur der Zeitschrift Capital)
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1534626) Verfasst am: 06.09.2010, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:
Zitat:
http://npd-blog.info/2010/08/10/laucha-npd-300/


Wie ist das rechtlich möglich?



Jeden Tag werden Arbeitsverhaeltnisse gekuendigt. Und bloss weil es diesmal einen Nazi trifft fragen manche wie das eigentlich zugeht.



Es soll sogar schon Profifussballmannschaften gegeben haben, bei denen 3 Trainer in nur einer Saison rausflogen. Wie war das denn "rechtlich moeglich"? Schulterzucken
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Flipper in the Fishhandel
!empirischer Nihilist!



Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 394

Beitrag(#1534635) Verfasst am: 06.09.2010, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Jeden Tag werden Arbeitsverhaeltnisse gekuendigt. Und bloss weil es diesmal einen Nazi trifft fragen manche wie das eigentlich zugeht.



Es soll sogar schon Profifussballmannschaften gegeben haben, bei denen 3 Trainer in nur einer Saison rausflogen. Wie war das denn "rechtlich moeglich"? Schulterzucken


Nur wurde dieser Trainer nicht wegen Erfolglosigkeit gekündigt! Es wurde schon ein Bezug zu seiner NPD Tätigkeit und Gesinnung hergestellt.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1534638) Verfasst am: 06.09.2010, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Jeden Tag werden Arbeitsverhaeltnisse gekuendigt. Und bloss weil es diesmal einen Nazi trifft fragen manche wie das eigentlich zugeht.



Es soll sogar schon Profifussballmannschaften gegeben haben, bei denen 3 Trainer in nur einer Saison rausflogen. Wie war das denn "rechtlich moeglich"? Schulterzucken


Nur wurde dieser Trainer nicht wegen Erfolglosigkeit gekündigt! Es wurde schon ein Bezug zu seiner NPD Tätigkeit und Gesinnung hergestellt.



Ja und? Entscheidet nicht jeder Arbeitgeber autonom, wen er beschaeftigt und wen nicht? Zumal es hier, soweit ich weiss, noch nicht mal um ein echtes bezahltes Arbeitsverhaeltnis geht, sondern der Mann ehrenamtlich beschaeftigt war. Soweit ich weiss gibt es fuer ehrenamtliche Beschaeftigungsverhaeltnisse keinen besonderen Kuendigungsschutz, weil der Verlust eines Ehrenamtes keine existentielle Bedrohung darstellt wie dies bei einem richtigen Arbeitsplatz der Fall ist.

Welche rechtliche Bestimmung sollte hier eigentlich der Kuendigung im Wege stehen? Mir faellt da naemlich keine ein.
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Flipper in the Fishhandel
!empirischer Nihilist!



Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 394

Beitrag(#1534662) Verfasst am: 06.09.2010, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ja und? Entscheidet nicht jeder Arbeitgeber autonom, wen er beschaeftigt und wen nicht? Zumal es hier, soweit ich weiss, noch nicht mal um ein echtes bezahltes Arbeitsverhaeltnis geht, sondern der Mann ehrenamtlich beschaeftigt war. Soweit ich weiss gibt es fuer ehrenamtliche Beschaeftigungsverhaeltnisse keinen besonderen Kuendigungsschutz, weil der Verlust eines Ehrenamtes keine existentielle Bedrohung darstellt wie dies bei einem richtigen Arbeitsplatz der Fall ist.

Welche rechtliche Bestimmung sollte hier eigentlich der Kuendigung im Wege stehen? Mir faellt da naemlich keine ein.


Aufgrund seiner politischen Tätigkeit und Ansicht wird dieser Mann in seinen Grundrechten eingeschränkt. Er darf sich nicht frei entfalten und wird benachteiligt(auch wenn es nur ein Ehrenamt ist).(so könnte man argumentieren)
GG: Art.2 und Art.3
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Sir Chaos
Heilvolles Durcheinander



Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 974
Wohnort: bei Frankfurt/Main

Beitrag(#1534721) Verfasst am: 06.09.2010, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ja und? Entscheidet nicht jeder Arbeitgeber autonom, wen er beschaeftigt und wen nicht? Zumal es hier, soweit ich weiss, noch nicht mal um ein echtes bezahltes Arbeitsverhaeltnis geht, sondern der Mann ehrenamtlich beschaeftigt war. Soweit ich weiss gibt es fuer ehrenamtliche Beschaeftigungsverhaeltnisse keinen besonderen Kuendigungsschutz, weil der Verlust eines Ehrenamtes keine existentielle Bedrohung darstellt wie dies bei einem richtigen Arbeitsplatz der Fall ist.

Welche rechtliche Bestimmung sollte hier eigentlich der Kuendigung im Wege stehen? Mir faellt da naemlich keine ein.


Aufgrund seiner politischen Tätigkeit und Ansicht wird dieser Mann in seinen Grundrechten eingeschränkt. Er darf sich nicht frei entfalten und wird benachteiligt(auch wenn es nur ein Ehrenamt ist).(so könnte man argumentieren)
GG: Art.2 und Art.3


Könnte man nicht. Ansonsten könnte ja jeder, der sich erfolglos für ein Ehrenamt bewirbt, die gleiche Klage vorbringen.

Arbeitsverhältnisse genießen besonderen Schutz, weil es dabei um die Lebensgrundlage des Arbeitnehmers geht; das ist bei ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht der Fall.

Außerdem sollte jemand, der einer Gruppe angehört, die der rechtsstaatlichen Ordnung so feindlich gegenüber steht, sich nicht so laut über angebliche Verletzungen seiner Grundrechte beschweren wie dieser Herr.
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Illusion: Zu schön, um wahr zu sein.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1534772) Verfasst am: 06.09.2010, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ja und? Entscheidet nicht jeder Arbeitgeber autonom, wen er beschaeftigt und wen nicht? Zumal es hier, soweit ich weiss, noch nicht mal um ein echtes bezahltes Arbeitsverhaeltnis geht, sondern der Mann ehrenamtlich beschaeftigt war. Soweit ich weiss gibt es fuer ehrenamtliche Beschaeftigungsverhaeltnisse keinen besonderen Kuendigungsschutz, weil der Verlust eines Ehrenamtes keine existentielle Bedrohung darstellt wie dies bei einem richtigen Arbeitsplatz der Fall ist.

Welche rechtliche Bestimmung sollte hier eigentlich der Kuendigung im Wege stehen? Mir faellt da naemlich keine ein.


Aufgrund seiner politischen Tätigkeit und Ansicht wird dieser Mann in seinen Grundrechten eingeschränkt. Er darf sich nicht frei entfalten und wird benachteiligt(auch wenn es nur ein Ehrenamt ist).(so könnte man argumentieren)
GG: Art.2 und Art.3

Er darf sich frei entfalten, ja. Erwächst daraus irgendeine Verpflichtung für irgendwen, den Mann einstellen zu müssen?
Auf welche Stelle darf ich mich jetzt bewerben unter Berufung darauf, dass eine Ablehnung die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit einschränken würde?
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In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Flipper in the Fishhandel
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Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 394

Beitrag(#1534799) Verfasst am: 06.09.2010, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sir Chaos hat folgendes geschrieben:
Könnte man nicht. Ansonsten könnte ja jeder, der sich erfolglos für ein Ehrenamt bewirbt, die gleiche Klage vorbringen.


Er hat sich ja nicht beworben, sondern er war Trainer. Nun kann er der Tätigkeit nicht mehr nachgehen, weil er in der "falschen Partei" ist und "falsche Ansichten" hat.
Wenn er sein Ehrenamt "ordentlich" ausführt, so das seine Ansicht und Parteizugehörigkeit keinen Einfluss auf die Sportler/den Verein haben, dann kann ich nicht verstehen, wieso er abtreten muss.

nocquae hat folgendes geschrieben:
Er darf sich frei entfalten, ja. Erwächst daraus irgendeine Verpflichtung für irgendwen, den Mann einstellen zu müssen?
Auf welche Stelle darf ich mich jetzt bewerben unter Berufung darauf, dass eine Ablehnung die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit einschränken würde?


Der Mann war Trainer! Er wurde viel später erst entlassen.
Die Begründung warum eine Entlassung stattfindet ist auch entscheidend.
Was wäre denn, wenn ein Sportverein eine Trainerin entlässt, weil sie eine Frau ist?
_________________
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1534804) Verfasst am: 06.09.2010, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Die Begründung warum eine Entlassung stattfindet ist auch entscheidend.


Die Begründung ist ganz einfach. Vereinsschädigendes Verhalten. Wer sich in einer rechtsradikalen Partei betätigt, kann damit rechnen, dass diese Tätigkeit viele potentielle Mitglieder abschreckt und zudem den Ruf des Vereins verdirbt.
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1534807) Verfasst am: 06.09.2010, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Die Begründung warum eine Entlassung stattfindet ist auch entscheidend.


Die Begründung ist ganz einfach. Vereinsschädigendes Verhalten. Wer sich in einer rechtsradikalen Partei betätigt, kann damit rechnen, dass diese Tätigkeit viele potentielle Mitglieder abschreckt und zudem den Ruf des Vereins verdirbt.
Also wenn man sich so in manchen Regionen Ostdeutschlands umguckt, kommt man zu dem Schluss, dass ein NPD-Mitglied kaum vereinsschädigend sein kann.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1534811) Verfasst am: 06.09.2010, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Die Begründung warum eine Entlassung stattfindet ist auch entscheidend.


Die Begründung ist ganz einfach. Vereinsschädigendes Verhalten. Wer sich in einer rechtsradikalen Partei betätigt, kann damit rechnen, dass diese Tätigkeit viele potentielle Mitglieder abschreckt und zudem den Ruf des Vereins verdirbt.
Also wenn man sich so in manchen Regionen Ostdeutschlands umguckt, kommt man zu dem Schluss, dass ein NPD-Mitglied kaum vereinsschädigend sein kann.


Ein oder hundert NPD-nahe Mitglieder vielleicht nicht, wenn die Struktur lokal halt so ist. Aber dass die Vereinsführung bei einem Amtsträger entsprechend handelt und diesen Tendenzen entgegntritt ist völlig rechtens und mE auch äußerst lobenswert.

Gerade dort, wo sich Nazen nur so tummeln.
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1534841) Verfasst am: 06.09.2010, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Die Begründung warum eine Entlassung stattfindet ist auch entscheidend.


Die Begründung ist ganz einfach. Vereinsschädigendes Verhalten. Wer sich in einer rechtsradikalen Partei betätigt, kann damit rechnen, dass diese Tätigkeit viele potentielle Mitglieder abschreckt und zudem den Ruf des Vereins verdirbt.


Ein Verein kann das auch explizit in seine Satzung aufgenehmen, Beispiel Schalke:
Zitat:
Der Ausschluss aus dem Verein kann u.a. erfolgen
(...)
• bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb oder außerhalb des
Vereins, insbesondere durch Kundgabe rassistischer oder ausländerfeindlicher
Gesinnung
,

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"Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Flipper in the Fishhandel
!empirischer Nihilist!



Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 394

Beitrag(#1534855) Verfasst am: 06.09.2010, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

noseman hat folgendes geschrieben:
Die Begründung ist ganz einfach. Vereinsschädigendes Verhalten. Wer sich in einer rechtsradikalen Partei betätigt, kann damit rechnen, dass diese Tätigkeit viele potentielle Mitglieder abschreckt und zudem den Ruf des Vereins verdirbt.


Also, ich finde das schon nachvollziehbar, aber wo will man denn die Grenze setzen.
Vielleicht sind Frauen auch "schädlich" für den Fußballsport. (es gibt solche Ansichten)

Sollte Beruf und Privatleben/Ehrenamt jedoch nicht getrennt werden. Wo fängt denn die Einschränkung an und wo hört sie auf.
Dürfen Vereine aufgrund von Ansichten, Personen ausschließen?

Wer entscheidet denn, was vereinsschädigend ist, was den Ruf verdirbt und Mitglieder abschreckt, dafür benötigt man doch bestimmte Belege.
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1534857) Verfasst am: 06.09.2010, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:
Wer entscheidet denn, was vereinsschädigend ist, was den Ruf verdirbt und Mitglieder abschreckt


Diejenigen, die das nach der Vereinssatzung entscheiden dürfen.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1534871) Verfasst am: 06.09.2010, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:


nocquae hat folgendes geschrieben:
Er darf sich frei entfalten, ja. Erwächst daraus irgendeine Verpflichtung für irgendwen, den Mann einstellen zu müssen?
Auf welche Stelle darf ich mich jetzt bewerben unter Berufung darauf, dass eine Ablehnung die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit einschränken würde?


Der Mann war Trainer! Er wurde viel später erst entlassen.
Die Begründung warum eine Entlassung stattfindet ist auch entscheidend.
Was wäre denn, wenn ein Sportverein eine Trainerin entlässt, weil sie eine Frau ist?

Deine Argumentation war aber nicht Diskriminierung, sondernb freie Entfaltung der Persönlichkeit.
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-- Kurt Tucholsky
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Flipper in the Fishhandel
!empirischer Nihilist!



Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 394

Beitrag(#1534885) Verfasst am: 06.09.2010, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Deine Argumentation war aber nicht Diskriminierung, sondernb freie Entfaltung der Persönlichkeit.


GG Art. 2:1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

GG Art. 3: (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Kramer hat folgendes geschrieben:
Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:
Wer entscheidet denn, was vereinsschädigend ist, was den Ruf verdirbt und Mitglieder abschreckt


Diejenigen, die das nach der Vereinssatzung entscheiden dürfen.


Dies geschah, meiner Kenntnis nach aufgrund heftiger Kritik von außen, also durch Einflussnahme von außen.
Vereine haben andere Regelungen, das ist verständlich, aber müssen bestimmte Rechtsbestimmungen nicht übergeordnet sein?
Wenn der NPD Mann nun eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen hätte, dann wäre das verständlich, aber davon war überhaupt nicht die Rede!
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Effô Tisetti
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Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
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Beitrag(#1534905) Verfasst am: 06.09.2010, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Dies geschah, meiner Kenntnis nach aufgrund heftiger Kritik von außen, also durch Einflussnahme von außen.
Vereine haben andere Regelungen, das ist verständlich, aber müssen bestimmte Rechtsbestimmungen nicht übergeordnet sein?
Wenn der NPD Mann nun eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen hätte, dann wäre das verständlich, aber davon war überhaupt nicht die Rede!


Erstmal ist das v.a. eine vereinsinterne Angelegenheit zwischen Mitgliedern und Vorstand. Die einzigen, die sich übergangen fühlen könnten, wären die Mitglieder. Die haben das für den Verein "geltende Recht", nämlich die Satzung abgesegnet. Wenn eines der Mitglieder der Meinung ist, der Vorstand hätte gegen die Satzung verstoßen, dann kann er den satzungsgemäßen Beschwerdeweg beschreiten bzw. eine Migliederversammlung fordern, die letztgültig entscheidet. Oder sollen demnächst Opel-Clubs gezwungen werden, VW-Fahrer aufzunehmen? Oder Gladbach-Fanclubs FC-Fans?
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Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 394

Beitrag(#1534915) Verfasst am: 06.09.2010, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Effo Tisetti hat folgendes geschrieben:
Erstmal ist das v.a. eine vereinsinterne Angelegenheit zwischen Mitgliedern und Vorstand. Die einzigen, die sich übergangen fühlen könnten, wären die Mitglieder. Die haben das für den Verein "geltende Recht", nämlich die Satzung abgesegnet. Wenn eines der Mitglieder der Meinung ist, der Vorstand hätte gegen die Satzung verstoßen, dann kann er den satzungsgemäßen Beschwerdeweg beschreiten bzw. eine Migliederversammlung fordern, die letztgültig entscheidet. Oder sollen demnächst Opel-Clubs gezwungen werden, VW-Fahrer aufzunehmen? Oder Gladbach-Fanclubs FC-Fans?


Wenn die Satzungen vorsehen, dass der Opel Club nur Personen aufnimmt, die Opel fahren, dann ist das klar. (Opel Club)
Hier handelt es sich aber um einen Ballsportclub Laucha! (Wenn der Mann nun Schach spielen würde und er seinem Hobby nun in diesem Club nicht nachkommen könnte wäre das verständlich, dann muss er einen Schachclub suchen)
Er hat aber Fußball gespielt und trainiert, was denke ich nicht verboten sein dürfte (in einem Fußballclub).
Jetzt wird er aber entlassen, weil er andere Ansichten hat, die nichts mit dem Fußballverein zu tun haben. (Privatangelegenheit,Beruf)
Darf man das auch mit Homosexuellen, Linken, Christen,Frauen... machen?
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nocquae
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1535452) Verfasst am: 07.09.2010, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:
nocquae hat folgendes geschrieben:
Deine Argumentation war aber nicht Diskriminierung, sondernb freie Entfaltung der Persönlichkeit.


GG Art. 2:1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

GG Art. 3: (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Danke, kenne ich.

Du hast die Frage aber noch nicht beantwortet: wer muss mich einstellen, wenn ich mich bewerbe, ohne dass ich gegen eine Absage klagen kann mit dem Verweis auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit?

Und nur zur Info: Ja, Nazis können rechtmäßig mit Verweis auf ihre "politische Orientierung" gekündigt werden. Da gibt es eine ganze Reihe von Fällen, wo das geschehen ist.
Die Argumentation vor dem Arbeitsgericht kann z. B. folgende sein: "Wir sind ein international tätiges Unternehmen. Wir können unseren ausländischen Geschäftskunden keinen Kontakt mit diesem Mitarbeitet zumuten."
Und weg ist der Mitarbeiter.
Aber das ist wieder eine Argumentation, warum eine Diskriminierung legitimiert ist, daher hier nur am Rande.
Zur Erinnerung: Es ging um freie Entfaltung der Persönlichkeit.
_________________
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Effô Tisetti
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Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#1535457) Verfasst am: 07.09.2010, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Hier handelt es sich aber um einen Ballsportclub Laucha! (Wenn der Mann nun Schach spielen würde und er seinem Hobby nun in diesem Club nicht nachkommen könnte wäre das verständlich, dann muss er einen Schachclub suchen)
Er hat aber Fußball gespielt und trainiert, was denke ich nicht verboten sein dürfte (in einem Fußballclub).
Jetzt wird er aber entlassen, weil er andere Ansichten hat, die nichts mit dem Fußballverein zu tun haben. (Privatangelegenheit,Beruf)


Ich kenne die Satzung des BSC Laucha nicht. Ich weiß aber, dass in den Satzungen vieler Sportvereine auch von der Förderung der geistigen und charakterlichen Bildung v.a. der Jugend die Rede ist. Ich halte es für evident, dass ein Nazi-Sympathisant bzw. Ausländer- und mithin Menschenfeind für diese Aufgaben nicht geeignet ist. Dabei ist es nicht entscheidend, ob er diese Nichteignung im Verein oder außerhalb zur Schau stellt (s. den oben von mir geposteten Auszug aus der Schalker Satzung). Ich hätte als Vereinsmitglied auch keinerlei Vertrauen in eine solche Person, dass sie ein ausländisches Kind genauso behandeln würde wie ein "arisches". Es geht eben im Vereinsleben keineswegs "nur" um Fußball.
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Beitrag(#1535488) Verfasst am: 07.09.2010, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

nocquae hat folgendes geschrieben:
Du hast die Frage aber noch nicht beantwortet: wer muss mich einstellen, wenn ich mich bewerbe, ohne dass ich gegen eine Absage klagen kann mit dem Verweis auf die freie Entfaltung meiner Persönlichkeit?

Und nur zur Info: Ja, Nazis können rechtmäßig mit Verweis auf ihre "politische Orientierung" gekündigt werden. Da gibt es eine ganze Reihe von Fällen, wo das geschehen ist.
Die Argumentation vor dem Arbeitsgericht kann z. B. folgende sein: "Wir sind ein international tätiges Unternehmen. Wir können unseren ausländischen Geschäftskunden keinen Kontakt mit diesem Mitarbeitet zumuten."
Und weg ist der Mitarbeiter.
Aber das ist wieder eine Argumentation, warum eine Diskriminierung legitimiert ist, daher hier nur am Rande.
Zur Erinnerung: Es ging um freie Entfaltung der Persönlichkeit.


Es ging nicht nur um die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch um die Benachteiligung aufgrund z.B. politischer Ansichten.

1. Also, wenn der Herr Fußball spielen möchte und trainieren möchte wäre dies sein Recht! (was spricht dagegen, man kann es als Persönlichkeitsentfaltung, Selbstbestimmung interpretieren)
2. Der Herr war schon bei dem Verein und hat dort längere Zeit trainiert. (Also keine Bewerbung)

Er wurde erst danach aufgrund seiner politischen Tätigkeit/Gesinnung "entlassen", dies widerspricht aber dem GG! Denn noch ist die NPD als Partei regulär zugelassen.
Dann müsste man wohl alle Vereinsmitglieder, die einer Partei angehören entlassen.

Effo Tisetti hat folgendes geschrieben:

Ich kenne die Satzung des BSC Laucha nicht. Ich weiß aber, dass in den Satzungen vieler Sportvereine auch von der Förderung der geistigen und charakterlichen Bildung v.a. der Jugend die Rede ist. Ich halte es für evident, dass ein Nazi-Sympathisant bzw. Ausländer- und mithin Menschenfeind für diese Aufgaben nicht geeignet ist. Dabei ist es nicht entscheidend, ob er diese Nichteignung im Verein oder außerhalb zur Schau stellt (s. den oben von mir geposteten Auszug aus der Schalker Satzung). Ich hätte als Vereinsmitglied auch keinerlei Vertrauen in eine solche Person, dass sie ein ausländisches Kind genauso behandeln würde wie ein "arisches". Es geht eben im Vereinsleben keineswegs "nur" um Fußball.


Wenn dieser Trainer z.B. Ausländern,Imigranten,Juden... benachteiligt oder andersweitig seine Gesinnung an ihnen auslässt, dann wäre dies ein Grund für eine Entlassung, selbst wenn das nicht in den Vereinsstatuten stehen würde. Darüber gab es aber keinerlei Information.
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Ich kenne unzählige Menschen, die nach dem ewigen Leben dürsten, aber mit einem verregneten Sonntagnachmittag nichts anzufangen wissen. (Johannes Gross, ehemaliger Chefredakteur der Zeitschrift Capital)
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1535492) Verfasst am: 07.09.2010, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Effo Tisetti hat folgendes geschrieben:

Ich kenne die Satzung des BSC Laucha nicht. Ich weiß aber, dass in den Satzungen vieler Sportvereine auch von der Förderung der geistigen und charakterlichen Bildung v.a. der Jugend die Rede ist. Ich halte es für evident, dass ein Nazi-Sympathisant bzw. Ausländer- und mithin Menschenfeind für diese Aufgaben nicht geeignet ist. Dabei ist es nicht entscheidend, ob er diese Nichteignung im Verein oder außerhalb zur Schau stellt (s. den oben von mir geposteten Auszug aus der Schalker Satzung). Ich hätte als Vereinsmitglied auch keinerlei Vertrauen in eine solche Person, dass sie ein ausländisches Kind genauso behandeln würde wie ein "arisches". Es geht eben im Vereinsleben keineswegs "nur" um Fußball.


Wenn dieser Trainer z.B. Ausländern,Imigranten,Juden... benachteiligt oder andersweitig seine Gesinnung an ihnen auslässt, dann wäre dies ein Grund für eine Entlassung, selbst wenn das nicht in den Vereinsstatuten stehen würde. Darüber gab es aber keinerlei Information.


Es ist ja nicht so, dass es "keinerlei Informationen" gäbe: Der Mann ist NPDler. Man kann daher davon ausgehen, dass das diesbezügliche Vertrauensverhältnis gestört ist. Man kann m.E. den Mitgliedern eben nicht zumuten, allzeit zu kontrollieren, ob der Fascho sich satzungsgemäß verhält. Dieses Vertrauen hat er selbst zerstört, indem er aktiv einer fremdenfeindlichen Partei beigetreten ist. Es ist nicht plausibel, dass ein aktiver Fremdenfeind in seiner Eigenschaft als Fußballtrainer plötzlich zum Fremdenfreund mutiert. Das unterscheidet den Fall auch von anderen (Frauen, Schwule usw.), denn die NPD ist klar positioniert und der Mann unterstützt diese Position durch seine Mitgliedschaft. Man kann auch schlecht kontrollieren, ob er ihm nicht genehme Spieler schon im Vorfeld vergrault oder seine Mannschaft gegen "ausländische" Teams zu übermäßiger Härte anstachelt usw.
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closeman
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Beitrag(#1535612) Verfasst am: 07.09.2010, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Auch gestern sind wohl einige 'ehrenamtlich' Tätige diskriminiert worden:

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1036435
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beachbernie
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1535930) Verfasst am: 07.09.2010, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Effo Tisetti hat folgendes geschrieben:

Ich kenne die Satzung des BSC Laucha nicht. Ich weiß aber, dass in den Satzungen vieler Sportvereine auch von der Förderung der geistigen und charakterlichen Bildung v.a. der Jugend die Rede ist. Ich halte es für evident, dass ein Nazi-Sympathisant bzw. Ausländer- und mithin Menschenfeind für diese Aufgaben nicht geeignet ist. Dabei ist es nicht entscheidend, ob er diese Nichteignung im Verein oder außerhalb zur Schau stellt (s. den oben von mir geposteten Auszug aus der Schalker Satzung). Ich hätte als Vereinsmitglied auch keinerlei Vertrauen in eine solche Person, dass sie ein ausländisches Kind genauso behandeln würde wie ein "arisches". Es geht eben im Vereinsleben keineswegs "nur" um Fußball.


Wenn dieser Trainer z.B. Ausländern,Imigranten,Juden... benachteiligt oder andersweitig seine Gesinnung an ihnen auslässt, dann wäre dies ein Grund für eine Entlassung, selbst wenn das nicht in den Vereinsstatuten stehen würde. Darüber gab es aber keinerlei Information.


Es ist ja nicht so, dass es "keinerlei Informationen" gäbe: Der Mann ist NPDler. Man kann daher davon ausgehen, dass das diesbezügliche Vertrauensverhältnis gestört ist. Man kann m.E. den Mitgliedern eben nicht zumuten, allzeit zu kontrollieren, ob der Fascho sich satzungsgemäß verhält. Dieses Vertrauen hat er selbst zerstört, indem er aktiv einer fremdenfeindlichen Partei beigetreten ist. Es ist nicht plausibel, dass ein aktiver Fremdenfeind in seiner Eigenschaft als Fußballtrainer plötzlich zum Fremdenfreund mutiert. Das unterscheidet den Fall auch von anderen (Frauen, Schwule usw.), denn die NPD ist klar positioniert und der Mann unterstützt diese Position durch seine Mitgliedschaft. Man kann auch schlecht kontrollieren, ob er ihm nicht genehme Spieler schon im Vorfeld vergrault oder seine Mannschaft gegen "ausländische" Teams zu übermäßiger Härte anstachelt usw.



Ausserdem gab es im Verein offensichtlich bereits Gewalttaten mit eindeutig rechtsextremen Hintergrund:

NPD-BLOG hat folgendes geschrieben:
....Der BSC 99 Laucha war in die Schlagzeilen geraten, weil einer seiner Spieler im April einen israelischen Jugendlichen überfallen und misshandelt haben soll.....


Das ist in der Landwirtschaft auch nicht anders. Wenn im Huehnerstall anstatt der Legehenne Elsa nur noch ein Haufen blutiger Federn angetroffen wird, dann wird im Zweifelsfall gewoehnlich zuerst mal gegen den ortsansaessigen Fuchs diskriminiert.
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Flipper in the Fishhandel
!empirischer Nihilist!



Anmeldungsdatum: 23.12.2004
Beiträge: 394

Beitrag(#1536204) Verfasst am: 08.09.2010, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Effô Tisetti hat folgendes geschrieben:
Flipper in the Fishhandel hat folgendes geschrieben:

Effo Tisetti hat folgendes geschrieben:

Ich kenne die Satzung des BSC Laucha nicht. Ich weiß aber, dass in den Satzungen vieler Sportvereine auch von der Förderung der geistigen und charakterlichen Bildung v.a. der Jugend die Rede ist. Ich halte es für evident, dass ein Nazi-Sympathisant bzw. Ausländer- und mithin Menschenfeind für diese Aufgaben nicht geeignet ist. Dabei ist es nicht entscheidend, ob er diese Nichteignung im Verein oder außerhalb zur Schau stellt (s. den oben von mir geposteten Auszug aus der Schalker Satzung). Ich hätte als Vereinsmitglied auch keinerlei Vertrauen in eine solche Person, dass sie ein ausländisches Kind genauso behandeln würde wie ein "arisches". Es geht eben im Vereinsleben keineswegs "nur" um Fußball.


Wenn dieser Trainer z.B. Ausländern,Imigranten,Juden... benachteiligt oder andersweitig seine Gesinnung an ihnen auslässt, dann wäre dies ein Grund für eine Entlassung, selbst wenn das nicht in den Vereinsstatuten stehen würde. Darüber gab es aber keinerlei Information.


Es ist ja nicht so, dass es "keinerlei Informationen" gäbe: Der Mann ist NPDler. Man kann daher davon ausgehen, dass das diesbezügliche Vertrauensverhältnis gestört ist. Man kann m.E. den Mitgliedern eben nicht zumuten, allzeit zu kontrollieren, ob der Fascho sich satzungsgemäß verhält. Dieses Vertrauen hat er selbst zerstört, indem er aktiv einer fremdenfeindlichen Partei beigetreten ist. Es ist nicht plausibel, dass ein aktiver Fremdenfeind in seiner Eigenschaft als Fußballtrainer plötzlich zum Fremdenfreund mutiert. Das unterscheidet den Fall auch von anderen (Frauen, Schwule usw.), denn die NPD ist klar positioniert und der Mann unterstützt diese Position durch seine Mitgliedschaft. Man kann auch schlecht kontrollieren, ob er ihm nicht genehme Spieler schon im Vorfeld vergrault oder seine Mannschaft gegen "ausländische" Teams zu übermäßiger Härte anstachelt usw.



Ausserdem gab es im Verein offensichtlich bereits Gewalttaten mit eindeutig rechtsextremen Hintergrund:

NPD-BLOG hat folgendes geschrieben:
....Der BSC 99 Laucha war in die Schlagzeilen geraten, weil einer seiner Spieler im April einen israelischen Jugendlichen überfallen und misshandelt haben soll.....


Das ist in der Landwirtschaft auch nicht anders. Wenn im Huehnerstall anstatt der Legehenne Elsa nur noch ein Haufen blutiger Federn angetroffen wird, dann wird im Zweifelsfall gewoehnlich zuerst mal gegen den ortsansaessigen Fuchs diskriminiert.


Es ist natürlich kritisch zu betrachten, aber jemanden zu "bestrafen" ohne Beleg für eine Fehlhandlung/Rechtsbruch, halte ich für bedenkenswert.
Mit der Begründung kann jeder entscheiden wen er mag und wen nicht!
Ein Kneipenbesitzer lässt nur noch Weiße, ohne Migrationshintergrund in seine Kneipe, weil er dies als sein "Recht" ansieht und es sonst seinem "Geschäft" schädigt.
Ein Arzt behandelt nur Deutsche und keine Ausländer, weil er nicht für Kanacken studiert hat, die sowieso nur von seinen Steuern leben.(trotz Behandlungspflicht)
Die Kirche als Träger lässt nur Mitarbeiter mit christlicher Überzeugung arbeiten, weil ihre Religion die "Richtige" ist und alle Mitarbeiter(Krankenhaus,Pflege) müssen von diesem Weltbild überzeugt sein.
Kindergärten/Schulen lassen keine homosexuellen Erzieher/Lehrer zu, weil die Eltern befürchten, ihr Nachwuchs wird "umgedreht".

Wo wird dann welches Recht angewendet?
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