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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1559345) Verfasst am: 21.10.2010, 20:51 Titel: Bekleidung von Kindern von 0-16; rechtlich gesehen |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Von dem Recht der Eltern, zu bestimmen, was die Kinder anziehen, abgesehen - das dürfen Eltern doch, denke ich (sofern die Kinder nicht erwachsen sind), finde aber auch nichts Arges dabei.. |
Wie ist das denn eigentlich rechtlich genau? Kann man einer siebzehnjährigen ernsthaft umfangreichst verbieten, sich zu kleiden, wie sie will?
Auch für Kinder gelten ja Grundrechte wie das Recht auf freie Entfaltung. Dass man natürlich nem 5jährigen verbieten muss, in Badehose im Schnee zu spielen, ergibt sich aus der Fürsorgepflicht.
Das beides steht sich gegenüber, weiss jemand, wie sowas geregelt ist?
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1559373) Verfasst am: 21.10.2010, 21:40 Titel: |
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Versuchen kann man es ja, seinem Kind die Kleidung vorzuschreiben...
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Martha-Helene auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 1155
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(#1559412) Verfasst am: 21.10.2010, 22:30 Titel: |
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Ein Freigeist fragt nach Bekleidungsregeln.
Na hoffentlich mal nur nach dem gesunden Menschenverstand geregelt.
Mir ist bisher nur die Bitte einer Schulleitung bekannt, dass sich die Mädels nicht allzu freizügig anziehen sollen, weil das die Konzentration der Jungs beeinträchtigt.
Will deine Tochter bei dem Wetter noch im T-Shirt rumlaufen?
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1559421) Verfasst am: 21.10.2010, 22:44 Titel: |
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Martha-Helene hat folgendes geschrieben: | Ein Freigeist fragt nach Bekleidungsregeln.
Na hoffentlich mal nur nach dem gesunden Menschenverstand geregelt. |
Ich fragte nach rechtlichen Aspekten.
Bisher hab ich nur Antworten auf die Praxis gekriegt. Die sind mir ja fast sowas von egal; sonst hätte ich eher gefragt "Darf meine Tochter mir verbieten, T-Shirts im Restaurant zu verbieten"?
Ich zieh die übrigens noch an; im allertiefsten Winter. Schule, Büro, Kaufhäuser etc. sind doch sowieso hoffnungslos überheizt und für draußen gibts halt ggf. ne dicke Winterjacke
Aber das ist ot.
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Martha-Helene auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 24.02.2010 Beiträge: 1155
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(#1559429) Verfasst am: 21.10.2010, 22:50 Titel: |
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Ach so, es gab schon andere Antworten.
Rechtlich weiß ich nicht und werde hoffentlich nie jemandem begegnen, der mir rechtlich Bekleidung vorschreiben möchte.
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1559430) Verfasst am: 21.10.2010, 22:50 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Martha-Helene hat folgendes geschrieben: | Ein Freigeist fragt nach Bekleidungsregeln.
Na hoffentlich mal nur nach dem gesunden Menschenverstand geregelt. |
Ich fragte nach rechtlichen Aspekten.
Bisher hab ich nur Antworten auf die Praxis gekriegt. Die sind mir ja fast sowas von egal; sonst hätte ich eher gefragt "Darf meine Tochter mir verbieten, T-Shirts im Restaurant zu verbieten"?
Ich zieh die übrigens noch an; im allertiefsten Winter. Schule, Büro, Kaufhäuser etc. sind doch sowieso hoffnungslos überheizt und für draußen gibts halt ggf. ne dicke Winterjacke
Aber das ist ot. |
Wie ich Deinen Klamottengeschmack so einschätze, macht Deine Tochter nichts verkehrt, wenn sie das totale Gegenteil davon favorisiert.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1559435) Verfasst am: 21.10.2010, 22:54 Titel: |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Martha-Helene hat folgendes geschrieben: | Ein Freigeist fragt nach Bekleidungsregeln.
Na hoffentlich mal nur nach dem gesunden Menschenverstand geregelt. |
Ich fragte nach rechtlichen Aspekten.
Bisher hab ich nur Antworten auf die Praxis gekriegt. Die sind mir ja fast sowas von egal; sonst hätte ich eher gefragt "Darf meine Tochter mir verbieten, T-Shirts im Restaurant zu verbieten"?
Ich zieh die übrigens noch an; im allertiefsten Winter. Schule, Büro, Kaufhäuser etc. sind doch sowieso hoffnungslos überheizt und für draußen gibts halt ggf. ne dicke Winterjacke
Aber das ist ot. |
Wie ich Deinen Klamottengeschmack so einschätze, macht Deine Tochter nichts verkehrt, wenn sie das totale Gegenteil davon favorisiert. |
Kann sie für sich ja auch so machen, praktisch gesehen. aber mir geht es um Fragen wie: sie zieht sich was bauchfreies an und ich wäre dagegen. (Alles Theorie, die soll (fast alles) machen was sie will. Naja, wenn sie in ihrem Alter in Badehose im Schnee spielen würde, würde ich schon ein Gespräch suchen und ggf. die Leute im weissen Kittel holen).
Darf ich das, kann ich das, muss ich das? Wenn ja, warum nicht? Wenn nein, warum doch?
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 22263
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(#1559453) Verfasst am: 21.10.2010, 23:10 Titel: |
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Interessant sind ja zum Beispiel fragen wie "Dürfen Fundamentalisten ihren Töchtern verbieten, Hosen zu tragen"*.
Ich hab keine Ahnung, aber ich würde vermuten ja. Die Frage wäre, mit welchen Mitteln sie es denn durchsetzen wollen.
Wobei die Hosen ja zB schon mal jemand kaufen müsste ...
*Und stattdessen Röcke vorschreiben. Da Noseman den Thread eröffnet hat, setze ich das mal dazu.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1559469) Verfasst am: 21.10.2010, 23:26 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | Versuchen kann man es ja, seinem Kind die Kleidung vorzuschreiben... |
Manche Eltern versuchen dies nicht nur, sondern setzen ihre Kleiderordnung mit drakonischen Massnahmen durch.
Ich kenne da von frueher einige sehr drastische Faelle, uebrigens auch solche von Familien ohne jeden "Migrationshintergrund".
_________________ Defund the gender police!!
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1559474) Verfasst am: 21.10.2010, 23:31 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Interessant sind ja zum Beispiel fragen wie "Dürfen Fundamentalisten ihren Töchtern verbieten, Hosen zu tragen"*.
Ich hab keine Ahnung, aber ich würde vermuten ja. Die Frage wäre, mit welchen Mitteln sie es denn durchsetzen wollen.
Wobei die Hosen ja zB schon mal jemand kaufen müsste ...
*Und stattdessen Röcke vorschreiben. Da Noseman den Thread eröffnet hat, setze ich das mal dazu. |
Ich kenne uebrigens eine katholische Maedchenschule, das Edith-Stein-Gymnasium zu Speyer, wo ein solches Hosenverbot bis in die fruehen 70ger Jahre in der Schulordnung verankert war. Danach wurde es dahingehend liberalisiert, dass Hosen zwar erlaubt wurden aber nach Augenschein vom Schulpersonal im Einzelfall doch verboten werden konnten (zu kurz, zu eng....)
So furchtbar lange ist das alles gar nicht her.....
_________________ Defund the gender police!!
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1559587) Verfasst am: 22.10.2010, 11:02 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Heike J hat folgendes geschrieben: | Versuchen kann man es ja, seinem Kind die Kleidung vorzuschreiben... |
Manche Eltern versuchen dies nicht nur, sondern setzen ihre Kleiderordnung mit drakonischen Massnahmen durch.
Ich kenne da von frueher einige sehr drastische Faelle, uebrigens auch solche von Familien ohne jeden "Migrationshintergrund". |
Das kenne ich aus meiner eigenen Kindheit nir allzu gut.
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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(#1559600) Verfasst am: 22.10.2010, 11:55 Titel: |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Interessant sind ja zum Beispiel fragen wie "Dürfen Fundamentalisten ihren Töchtern verbieten, Hosen zu tragen"*.
Ich hab keine Ahnung, aber ich würde vermuten ja. Die Frage wäre, mit welchen Mitteln sie es denn durchsetzen wollen.
Wobei die Hosen ja zB schon mal jemand kaufen müsste ...
*Und stattdessen Röcke vorschreiben. Da Noseman den Thread eröffnet hat, setze ich das mal dazu. |
Ich habe auch schon öfters die jung-bekopftuchte Variante gesehen, wo der Rock über der Hose getragen wurde.
_________________ "Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1559603) Verfasst am: 22.10.2010, 12:05 Titel: |
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Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: | Heike J hat folgendes geschrieben: | Versuchen kann man es ja, seinem Kind die Kleidung vorzuschreiben... |
Manche Eltern versuchen dies nicht nur, sondern setzen ihre Kleiderordnung mit drakonischen Massnahmen durch.
Ich kenne da von frueher einige sehr drastische Faelle, uebrigens auch solche von Familien ohne jeden "Migrationshintergrund". |
Das kenne ich aus meiner eigenen Kindheit nir allzu gut. |
Vor allem, wenn die Omma Geburtstag hat. |
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1559636) Verfasst am: 22.10.2010, 13:40 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Martha-Helene hat folgendes geschrieben: | Ein Freigeist fragt nach Bekleidungsregeln.
Na hoffentlich mal nur nach dem gesunden Menschenverstand geregelt. |
Ich fragte nach rechtlichen Aspekten.
Bisher hab ich nur Antworten auf die Praxis gekriegt. Die sind mir ja fast sowas von egal; sonst hätte ich eher gefragt "Darf meine Tochter mir verbieten, T-Shirts im Restaurant zu verbieten"?
Ich zieh die übrigens noch an; im allertiefsten Winter. Schule, Büro, Kaufhäuser etc. sind doch sowieso hoffnungslos überheizt und für draußen gibts halt ggf. ne dicke Winterjacke
Aber das ist ot. |
Das kommt wohl sehr darauf an, was, warum und wie dem Kind vorgeschrieben werden soll. Wenn Kinder zum Wetter nicht passende Kleidung anziehen wollen und die Eltern den Kinder vorschreiben etwas zum Wetter passenderes anzuziehen, dann wird das wohl als Wahrnehmen des Erziehungsauftrages verstanden und gilt als legitim. Wenn sie das Kind gegen dessen Willen in die Burka zwingen oder im Winter in Badehose für mehrere Stunden nach draußen schicken, dann hat das Jugendamt guten Grund einzuschreiten und wird das wohl auch tun, wenn es in Kenntnis des Sachverhaltes gelangt. Die spannende Frage ist, was ist noch legitim und was nicht mehr, wird aber im Einzelfall Abwägungssache sein. Sofern sich die Eltern mit ihren Versuchen Einfluss auf die Kleidung des Kindes zu nehmen einigermaßen im Rahmen gesellschaftliche Konventionen bewegen, wird da wohl niemand einschreiten.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1559638) Verfasst am: 22.10.2010, 13:45 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Die spannende Frage ist, was ist noch legitim und was nicht mehr, wird aber im Einzelfall Abwägungssache sein. Sofern sich die Eltern mit ihren Versuchen Einfluss auf die Kleidung des Kindes zu nehmen einigermaßen im Rahmen gesellschaftliche Konventionen bewegen, wird da wohl niemand einschreiten. |
Die gesellschaftlichen Konventionen sind aber höchstwahrscheilich lokal verschieden. Klischee: Was aufm tiefkatholischem bayerischem Dorf unmöglich wäre, wäre in einer nordostdeutschen Großstadt schon wieder so lächerlich prüde, dass das womöglich Anlass fürs Jugendamt wäre, einzugreifen.
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Heike J registrierter User
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 26284
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(#1559640) Verfasst am: 22.10.2010, 13:48 Titel: |
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§ 1626 BGB
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1559644) Verfasst am: 22.10.2010, 13:58 Titel: |
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Heike J hat folgendes geschrieben: | § 1626 BGB
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an. |
Danke Heike :bussi:
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Norm registrierter User
Anmeldungsdatum: 12.02.2007 Beiträge: 8149
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(#1559645) Verfasst am: 22.10.2010, 13:58 Titel: |
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Noseman hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Die spannende Frage ist, was ist noch legitim und was nicht mehr, wird aber im Einzelfall Abwägungssache sein. Sofern sich die Eltern mit ihren Versuchen Einfluss auf die Kleidung des Kindes zu nehmen einigermaßen im Rahmen gesellschaftliche Konventionen bewegen, wird da wohl niemand einschreiten. |
Die gesellschaftlichen Konventionen sind aber höchstwahrscheilich lokal verschieden. Klischee: Was aufm tiefkatholischem bayerischem Dorf unmöglich wäre, wäre in einer nordostdeutschen Großstadt schon wieder so lächerlich prüde, dass das womöglich Anlass fürs Jugendamt wäre, einzugreifen. |
Bitte ein Beispielbild, ansonsten sage ich mal nein.
Und klar, gibt es regionale Unterschiede, es gibt da sicher eine Grauzone in der je nach Sachbearbeiter unterschiedlich entscheiden würde. Aber es ist ja nun mal so, dass die Eltern da sicher relativ viel Spielraum haben, bevor das Jugendamt überhaupt einschreitet und dann kommen zunächst einmal Beratung und niedrigschwellige Maßnahmen, so richtige Sanktionen sind nur in schwerwiegenden Fällen vorstellbar, wie eben in den Beispielen mit Burka oder Badehose.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1559649) Verfasst am: 22.10.2010, 14:07 Titel: |
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Norm hat folgendes geschrieben: | Noseman hat folgendes geschrieben: | Norm hat folgendes geschrieben: | Die spannende Frage ist, was ist noch legitim und was nicht mehr, wird aber im Einzelfall Abwägungssache sein. Sofern sich die Eltern mit ihren Versuchen Einfluss auf die Kleidung des Kindes zu nehmen einigermaßen im Rahmen gesellschaftliche Konventionen bewegen, wird da wohl niemand einschreiten. |
Die gesellschaftlichen Konventionen sind aber höchstwahrscheilich lokal verschieden. Klischee: Was aufm tiefkatholischem bayerischem Dorf unmöglich wäre, wäre in einer nordostdeutschen Großstadt schon wieder so lächerlich prüde, dass das womöglich Anlass fürs Jugendamt wäre, einzugreifen. |
Bitte ein Beispielbild, ansonsten sage ich mal nein.
Und klar, gibt es regionale Unterschiede, es gibt da sicher eine Grauzone in der je nach Sachbearbeiter unterschiedlich entscheiden würde. Aber es ist ja nun mal so, dass die Eltern da sicher relativ viel Spielraum haben, bevor das Jugendamt überhaupt einschreitet und dann kommen zunächst einmal Beratung und niedrigschwellige Maßnahmen, so richtige Sanktionen sind nur in schwerwiegenden Fällen vorstellbar, wie eben in den Beispielen mit Burka oder Badehose. |
Puh, ich seh da halt ein riesiges Gefälle gemäß dem Alter und Entwicklungsstandes des Kindes bzw. Jugendlichen bzw. eigentlich erwachsenen. Manche Menschen heiraten ja sogar schon, bevor sie 18 sind ( bin in erster Linie mit jemandem verwandt).
Mich hat die Grundlage interessiert, worauf sich solche Entscheidungen begründen. Und momentan bin ich zu doof und zu aua zum googlen. Heike hat mir diesbezüglich super weitergeholfen; das war in etwa, was ich wissen wollte.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1559674) Verfasst am: 22.10.2010, 15:14 Titel: |
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Ausm BGB:
Zitat: | § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. |
Zitat: | § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen. |
Ist ne famililenrechtliche Frage. Wenns Dich interessiert, geh mal in eine größere Bibliothek (oder größere Buchhandlung, zB Hubendubel (oder wie die heißt)) und such mal in nem Lehrbuch für Familienrecht, oder schnapp Dir einen Kommentar zum BGB und blätter mal bei oben genannten §§.
_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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smallie resistent!?
Anmeldungsdatum: 02.04.2010 Beiträge: 3726
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(#1559689) Verfasst am: 22.10.2010, 16:57 Titel: |
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Weiß eigentlich jemand, was aus dieser Sache geworden ist?
Zitat: | Bei Außentemperaturen von elf Grad und recht frischem Wind ist eine 32-jährige Rechtsanwältin aus Schwabing Ende September vergangenen Jahres mit ihrem splitternackten Kind im Fahrradsitz durch München geradelt. Für die Frau wird das nun Konsequenzen haben: Demnächst nämlich muss die Juristin im Gerichtssaal auf der Anklagebank Platz nehmen. Denn das zuständige Münchner Gericht ließ nun die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung zu.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/anklage-gegen-mutter-bibbernd-bei-elf-grad-1.389043 |
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Ilmor auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 7151
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smallie resistent!?
Anmeldungsdatum: 02.04.2010 Beiträge: 3726
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(#1559796) Verfasst am: 22.10.2010, 20:42 Titel: |
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Danke. War zu doof, das selbst zu finden.
Ilmor hat folgendes geschrieben: | Das Verfahren gegen die Frau wurde eingestellt. Was anderes hätte mich auch gewundert. |
Mich auch.
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