Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

rk Kirche: Konsequenzen Kirchenaustritt für Partner

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
györgy
dauerhaft freigeschaltet



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 345

Beitrag(#1574604) Verfasst am: 21.11.2010, 16:14    Titel: rk Kirche: Konsequenzen Kirchenaustritt für Partner Antworten mit Zitat

Hat es irgendwelche kirchenrechtlichen Konsequenzen für den in der Kirche verbleibenden Partner, wenn der andere austritt?
_________________
"Fanatismus ist sicherlich tausendfach verhängnisvoller, denn Atheismus entfacht keine blutige Leidenschaft, wo Fanatismus es tut. Atheismus steht dem Verbrechen gegenüber während Fanatismus zu Verbrechen führt." [Voltaire, Philosophisches Taschenwörterbuch, Bd. 2, Atheismus, Sektion IV]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1574917) Verfasst am: 22.11.2010, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, er/sie kommt in die Hölle
_________________
Denny Crane!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
györgy
dauerhaft freigeschaltet



Anmeldungsdatum: 22.10.2007
Beiträge: 345

Beitrag(#1575358) Verfasst am: 22.11.2010, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr witzig.

Ein Bekannter will aus der Kirche austreten, seine Frau aber drin bleiben.
_________________
"Fanatismus ist sicherlich tausendfach verhängnisvoller, denn Atheismus entfacht keine blutige Leidenschaft, wo Fanatismus es tut. Atheismus steht dem Verbrechen gegenüber während Fanatismus zu Verbrechen führt." [Voltaire, Philosophisches Taschenwörterbuch, Bd. 2, Atheismus, Sektion IV]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1575363) Verfasst am: 22.11.2010, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was für kirchenrechtliche Konsequenzen könnten das denn sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rakon
registrierter User



Anmeldungsdatum: 31.08.2007
Beiträge: 300

Beitrag(#1575380) Verfasst am: 22.11.2010, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Steuertechnisch, bei der Arbeitsstelle(in kirchlicher Trägerschaft?) oder als einfaches Mitglied?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MilleSabor
assaulted peanut



Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 151
Wohnort: Berlin, Europa

Beitrag(#1575406) Verfasst am: 22.11.2010, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt das sogenannte "Kirchgeld": Kann also durchaus sein, dass Dein Bekannter trotzdem dediziert Steuern für die Kirche entrichten muss (also zusätzlich zu dem, was wir alle lt. Violettbuch sowieso abdrücken müssen):

http://www.ekir.de/meerbusch/evkgmlank/wie/kirchgeld/kirchgeld.php

(Ich habe absichtlich mal einen URL einer Kirche verlinkt, aus dem Text kann man nämlich besonders gut sehen, wie verlogen das Ganze eigentlich ist).
_________________
"Schon gemeinsame Brechreize schaffen eine Art ausreichender Sympathie"
(Arno Schmidt)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1575419) Verfasst am: 22.11.2010, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Fiele das unter kirchenrechtliche Konsequenzen? Sind das nicht steuerrechtliche bzw. finanzielle Konsequenzen?

Was könnten denn kirchenrechtliche Konsequenzen sein? Exkommunikation, drei Vater-unser beten...?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26511
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1575444) Verfasst am: 22.11.2010, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mo. hat folgendes geschrieben:
Fiele das unter kirchenrechtliche Konsequenzen? Sind das nicht steuerrechtliche bzw. finanzielle Konsequenzen?

Was könnten denn kirchenrechtliche Konsequenzen sein? Exkommunikation, drei Vater-unser beten...?

Wen, der austreten will, könnten diese kirchenrechtlichen Konsequenzen denn interessieren? Zwischen Kirchen- und Zivilrecht: Haftung für den Austritt eines Partners, wenn man bei der Kirche angfestellt ist, dürfte auch bei Tendenzbetrieben nicht funktionieren .....

Wenn ich da rauswill, können mir deren Flüche und Verwünschungen, die sie mir hinterherschleudern doch wirklich egal sein.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mo.
over and out



Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 12690

Beitrag(#1575445) Verfasst am: 22.11.2010, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall scheint ja der Mann austreten zu wollen und die Frau befürchtet wohl kirchenrechtliche Kosequenzen (für sich?).

Und ich frage mich eben, was für kirchenrechtliche Konsequenzen sie meint bzw. befürchtet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1575451) Verfasst am: 22.11.2010, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt einen sehr guten Beitrag zum Thema über die "Grenzen des kirchlichen
Selbstbestimmungsrets" unter

http://hpd.de/node/10703

Die Loyalitätsrichtlinien der rk. Kirche zwingen ihre Beschäftigten
zu einer lebenslangen Mitgliedschaft!

Wichtig ist, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen die BRD eingeleitet hat, weil das Recht der Kirchen entgegen der
Europäischen Richtlinie voraussetzungslos ist!

Die Trennung von Staat und Kirche ist für die gesellschftliche Entwicklung
wichtiger denn je!

Viele Grüße
Arno
_________________
Trennung von Staat und Kirche !
Die geistigen Brandstifter des Holocausts waren die Kirchen! Sie haben viele Jahrhunderte lang gegen die Juden gehetzt!
Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
Keine Kinder mehr in Kirchenhände!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2059

Beitrag(#1575557) Verfasst am: 23.11.2010, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

györgy hat folgendes geschrieben:
Sehr witzig.

Ein Bekannter will aus der Kirche austreten, seine Frau aber drin bleiben.


Das war nicht witzig, sondern mein Ernst. Eigentlich eher deren Ernst. Wenn dein Bekannter aus finanziellen Gründen austritt, dann sollte er besser dabei bleiben, wenn seine Frau in einem kirchlichen Betrieb arbeitet.
Tritt er aus Überzeugung aus, dann muss er das mit seiner Frau klären, ob sie aus Überzeugung Mitglied bleibt oder eben nur aus beruflichen Gründen.
Ich kenne Ehepaare, wo er ausgetreten ist, primär aus steuerlichen Gründen, und sie drin geblieben ist, mehr aus sozialen Gründen (man will sich ja in der bayerischen Provinz nicht als Antichrist outen...)

Alles ziemlich fadenscheinig. Also, wenn dein Bekannter keine Angst vor der Hölle hat und seine Frau keine Angst vor den bösen Blicken der Kleriker und der ewig gestrig-traditionellen hat, dann muss er nichts befürchten.

Ansonsten: Mehr Details bitte.
_________________
Denny Crane!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
homosapiens1957
registrierter User



Anmeldungsdatum: 31.12.2010
Beiträge: 20
Wohnort: Celle

Beitrag(#1594987) Verfasst am: 03.01.2011, 00:58    Titel: Re: rk Kirche: Konsequenzen Kirchenaustritt für Partner Antworten mit Zitat

györgy hat folgendes geschrieben:
Hat es irgendwelche kirchenrechtlichen Konsequenzen für den in der Kirche verbleibenden Partner, wenn der andere austritt?


Leider nicht, der andere darf drin bleiben. Aber einmal ernsthaft, natürlich gibt es für den, der in der Kirche bleibt, keine Konsequenzen. Der ist ja nicht für die "Sünden" des anderen haftbar. Die katholische Kirche kennt auch keine Zwangsscheidung im Falle des Glaubensabfall wie der Islam.
_________________
Errare humanum est, sed in errare perseverare diabolicum.
(Irren ist menschlich, aber auf Irrtümern zu bestehen ist teuflisch.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group