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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1577189) Verfasst am: 26.11.2010, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das kann mein chef auch....


Nur in Ausnahmefällen, und dann auch nur in ganz bestimmten Fällen (z.B. betriebsbedingt).


Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.
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blakki
Brumm, brumm, ...



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden

Beitrag(#1577192) Verfasst am: 26.11.2010, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst ich als Chef kann nicht so ohne weiteres vom Betrieb wegbleiben, auch mein Urlaub wird mit den Mitarbeitern abgestimmt.
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soulreaver
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#1577197) Verfasst am: 26.11.2010, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.


Nein, der Chef kann den Urlaub nicht immer ablehnen.
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Skeptiker
"I can't breathe!"



Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1577199) Verfasst am: 26.11.2010, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.


Nein, der Chef kann den Urlaub nicht immer ablehnen.


Noch gibt es gesetzliche Urlaubsregelungen. Also kann "der Chef" den Urlaub nur für bestimmte Zeiträume ablehnen, muss dies aber auf Nachfrage begründen. Kann er das nicht, muss er den Urlaub gewähren.

Das ist offensichtlich bei Alg II völlig anders.

Oder?

Skeptiker
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1577201) Verfasst am: 26.11.2010, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.


Nein, der Chef kann den Urlaub nicht immer ablehnen.


Jederzeit, aber nicht andauernd.

Wobei natürlich ein arbeitsloser kaum Zeit braucht, um sich von der Arbeit zu erholen ...
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Woici
ist vollkommen humorlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1577207) Verfasst am: 26.11.2010, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.


Nein, der Chef kann den Urlaub nicht immer ablehnen.


Jederzeit, aber nicht andauernd.

Wobei natürlich ein arbeitsloser kaum Zeit braucht, um sich von der Arbeit zu erholen ...


10 stunden rtl2 am tag... da muss man sich schon auch von erholen.........
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Wilson
zwischen gaga und dada



Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 21461
Wohnort: Swift Tuttle

Beitrag(#1577215) Verfasst am: 26.11.2010, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

beruht die erkenntnis in dieser sache auf telepathie?
wahnsinn.
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"als ob"
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soulreaver
registrierter User



Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#1577248) Verfasst am: 26.11.2010, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.


Nein, der Chef kann den Urlaub nicht immer ablehnen.


Noch gibt es gesetzliche Urlaubsregelungen. Also kann "der Chef" den Urlaub nur für bestimmte Zeiträume ablehnen, muss dies aber auf Nachfrage begründen. Kann er das nicht, muss er den Urlaub gewähren.

Das ist offensichtlich bei Alg II völlig anders.

Oder?

Skeptiker


Richtig. Ein Chef darf den Urlaub für einen Arbeitnehmer nur in bestimmten Fällen ablehnen, und auch dann nicht andauernd. Also er darf ihn weder immer noch andauernd ablehnen. Und wenn er ihn ablehnt, hat man das Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, so denn einer vorhanden ist.
Notfalls kann er auch dagegen klagen.

Einem Arbeitsloser dagegen kann aus jeglichem Grund der Urlaub verweigert werden, nicht nur aus bestimmten und begründeten. Und einem Arbeitslosen darf, da er auf seinen Urlaub auch keinen Rechtsanspruch hat, der Urlaub andauernd verweigert werden.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1577250) Verfasst am: 26.11.2010, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hat eigentlich jemand eine Ahnung, wie das bei Hartzlern mit "Sonderurlaub", wie Umzug, Trauerfeiern, Hochzeit, Geburt etc. aussieht?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1577259) Verfasst am: 26.11.2010, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Liegt im Ermessen des Fallmanagers.
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"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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blakki
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden

Beitrag(#1577573) Verfasst am: 27.11.2010, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Woici hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.


Nein, der Chef kann den Urlaub nicht immer ablehnen.


Jederzeit, aber nicht andauernd.

Wobei natürlich ein arbeitsloser kaum Zeit braucht, um sich von der Arbeit zu erholen ...


10 stunden rtl2 am tag... da muss man sich schon auch von erholen.........


Lachen Lachen Lachen
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1577604) Verfasst am: 27.11.2010, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das kann mein chef auch....

Nur in Ausnahmefällen, und dann auch nur in ganz bestimmten Fällen (z.B. betriebsbedingt).

wenn man pech hat, heisst betriebsbedingt, dass du nur zu ganz bestimmten zeiten urlaub machen kannst. so ist das halt beim hartzler auch...

ich kann auch nicht urlaub machen, wann ich will.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1577606) Verfasst am: 27.11.2010, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:

Einem Arbeitsloser dagegen kann aus jeglichem Grund der Urlaub verweigert werden, nicht nur aus bestimmten und begründeten. Und einem Arbeitslosen darf, da er auf seinen Urlaub auch keinen Rechtsanspruch hat, der Urlaub andauernd verweigert werden.

ein sachbearbeiter bei der behoerde darf auch nicht voellig willkuerlich entscheiden. ist der fall denn jemals vorgekommen, dass jemandem laenger als ein jahr lang urlaub verweigert worden waere?
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1577638) Verfasst am: 27.11.2010, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
ein sachbearbeiter bei der behoerde darf auch nicht voellig willkuerlich entscheiden.
despair
Hartz IV sorgt für Klageflut Sowas kommt natürlich daher, weil die Sachbearbeiter sich immer an geltendes Recht halten und niiiiiiie zustehende Leistungen einfach so verweigern und niiiiie völlig willkürliche Zwangsmassnahmen anordnen. Mit den Augen rollen

Und damit Du mir nicht damit kommst, das das alt wäre: Zahl der «Hartz IV»-Klagen an Sozialgerichten steigt weiter Dabei ist besonders interessant:
Zitat:
Paulat führt das auf ein «unterschiedliches Klageverhalten» der Betroffenen in beiden Ländern sowie auf eine intensivere Beratung und Vernetzung in Berlin zurück.

... . Eine Entlastung würde auch eine bessere Qualifizierung der Mitarbeiter in den Jobcentern bringen.


100 000. Hartz-IV-Klage in Berlin
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1577645) Verfasst am: 27.11.2010, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
ein sachbearbeiter bei der behoerde darf auch nicht voellig willkuerlich entscheiden.
despair
Hartz IV sorgt für Klageflut Sowas kommt natürlich daher, weil die Sachbearbeiter sich immer an geltendes Recht halten und niiiiiiie zustehende Leistungen einfach so verweigern und niiiiie völlig willkürliche Zwangsmassnahmen anordnen. Mit den Augen rollen

ja und? dann klag doch. ist doch kostenlos..

es ist und bleibt jedenfalls ein witz, dass arbeitslose sich ueber mangelnden urlaub beschweren.
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1577678) Verfasst am: 27.11.2010, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Einem Arbeitsloser dagegen kann aus jeglichem Grund der Urlaub verweigert werden, nicht nur aus bestimmten und begründeten. Und einem Arbeitslosen darf, da er auf seinen Urlaub auch keinen Rechtsanspruch hat, der Urlaub andauernd verweigert werden.
Zitat:
Geht es nach dem Willen einiger Koalitionsmitglieder, müssen sich Langzeitarbeitlose auf noch ungemütlichere Zeiten einrichten. So fordert CSU-Generalsekretär Markus Söder nun, Hartz-IV-Empfängern den Urlaubsanspruch abzuschaffen. Im Herbst, wenn die Bundesregierung über Nachbesserungen der Arbeitsmarktreform berät, solle geklärt werden, ob Arbeitslosengeld-II-Bezieher weiterhin Anspruch auf Urlaub haben dürften, sagte Söder dem Sender N24. "Das geht nicht. Das muss sich ändern", so der CSU-Politiker. Es müsse klar sein, dass sich niemand in Hartz IV ausruhen könne, sondern jeder die vorhandenen Arbeitsangebote auch annehmen müsse.

Das war im August 2006. Haben die sicher schon gemacht.

Ich frage mich nur immer noch, wo denn die vorhandenen Arbeitsangebote bleiben???
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Valen MacLeod
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Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1577681) Verfasst am: 27.11.2010, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
es ist und bleibt jedenfalls ein witz, dass arbeitslose sich ueber mangelnden urlaub beschweren.

Es geht dabei leider nicht um freie Zeit als solche, sondern darum sich (zum Beispiel für die Pflege eines Angehörigen) vom Wohnort entfernen zu dürfen.

Das sollte aber dennoch eigentlich alles in den HIV-Thread verschoben werden...
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1577692) Verfasst am: 27.11.2010, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
es ist und bleibt jedenfalls ein witz, dass arbeitslose sich ueber mangelnden urlaub beschweren.


Ich finde es einen Witz, wenn die Arbeitszeit von arbeitenden Menschen als Argument für willkürliche Schikanen bei Arbeitslosen angeführt wird. Es ist ein Riesenunterschied, ob es für eine Maßnahme einen Grund gibt oder ob sie willkürlich erfolgt. Und ich sehe es als unverhältnismäßig an, wenn etwa ein Langzeitarbeitsloser ansuchen muss, um zwei Tage Verwandte in einer anderen Stadt zu besuchen.
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Gunkl über Intelligent Design:
Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1577695) Verfasst am: 27.11.2010, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.


Nein, der Chef kann den Urlaub nicht immer ablehnen.


Noch gibt es gesetzliche Urlaubsregelungen. Also kann "der Chef" den Urlaub nur für bestimmte Zeiträume ablehnen, muss dies aber auf Nachfrage begründen. Kann er das nicht, muss er den Urlaub gewähren.

Das ist offensichtlich bei Alg II völlig anders.

Oder?

Skeptiker



Beim Arbeitslosen ist schliesslich der Poebel Chef! Hier darf er es auch mal sein und hier geniest er es weidlich!

Dieser Eindruck draengt sich zumindest mir bei der Lektuere dieses Threads auf.


Gerade bei der Urlaubsfrage klingt es immer mehr wie: "Wenn der Arbeitslose schon mehr Freizeit hat als ich, dann soll er sich gefaelligst noch mehr langweilen als ich im Buero!"
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1577697) Verfasst am: 27.11.2010, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nein, der chef kann dne Urlaub *immer* ablehnen, er muss koordiniert werden. Fertig.


Nein, der Chef kann den Urlaub nicht immer ablehnen.


Jederzeit, aber nicht andauernd.

Wobei natürlich ein arbeitsloser kaum Zeit braucht, um sich von der Arbeit zu erholen ...



Das ist ein Argument wofuer?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1577699) Verfasst am: 27.11.2010, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
es ist und bleibt jedenfalls ein witz, dass arbeitslose sich ueber mangelnden urlaub beschweren.


Ich finde es einen Witz, wenn die Arbeitszeit von arbeitenden Menschen als Argument für willkürliche Schikanen bei Arbeitslosen angeführt wird. Es ist ein Riesenunterschied, ob es für eine Maßnahme einen Grund gibt oder ob sie willkürlich erfolgt. Und ich sehe es als unverhältnismäßig an, wenn etwa ein Langzeitarbeitsloser ansuchen muss, um zwei Tage Verwandte in einer anderen Stadt zu besuchen.


bravo
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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1577712) Verfasst am: 27.11.2010, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Diskriminierung und Gängelungen der Arbeitslosen durch Politiker und Parteien
offenbart deren Gesinnung und politische Unfähigkeit!

Unser kapitalistisches Wirtschaftsystem produziert mit immer weniger
Menschen immer mehr Produkte, d. h., dass immer mehr Menschen
aus dem Arbeitsprozeß in die Arbeitslosigkeit geschickt werden.

Kein Arbeitsloser kann eine Arbeit einklagen.

Ein solches Wirtschaftssystem hält sich bestimmt nicht mehr lange!

Es ist gut, dass die Macht der Parteien von der Arbeit abhängt.
Geschönte Arbeitslosenstatistiken lösen das Dilemma nicht!

Da die Parteien durch die ständig steigende Arbeitslosigkeit zwangläufig
machtloser werden, wird sich die politische Landschaft bald verändern.

Viele Grüße
Arno
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Trennung von Staat und Kirche !
Die geistigen Brandstifter des Holocausts waren die Kirchen! Sie haben viele Jahrhunderte lang gegen die Juden gehetzt!
Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
Keine Kinder mehr in Kirchenhände!
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blakki
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden

Beitrag(#1577742) Verfasst am: 27.11.2010, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Hallo,

die Diskriminierung und Gängelungen der Arbeitslosen durch Politiker und Parteien
offenbart deren Gesinnung und politische Unfähigkeit!


Dann nenne doch mal ein paar Beispiele
Zitat:


Unser kapitalistisches Wirtschaftsystem produziert mit immer weniger
Menschen immer mehr Produkte, d. h., dass immer mehr Menschen
aus dem Arbeitsprozeß in die Arbeitslosigkeit geschickt werden.

Kein Arbeitsloser kann eine Arbeit einklagen.

Ein solches Wirtschaftssystem hält sich bestimmt nicht mehr lange!


Schön, dann sag mir Bescheid, wenn es soweit ist; nicht dass ich da gerade vor der Sportschau sitze und das an mir vorbeigeht. Lachen
Zitat:


Es ist gut, dass die Macht der Parteien von der Arbeit abhängt.
Geschönte Arbeitslosenstatistiken lösen das Dilemma nicht!

Da die Parteien durch die ständig steigende Arbeitslosigkeit zwangläufig
machtloser werden, wird sich die politische Landschaft bald verändern.


Werde mal konkreter, das interessiert mich wirklich.
Zitat:


Viele Grüße
Arno

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soulreaver
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#1578191) Verfasst am: 28.11.2010, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Schön, dann sag mir Bescheid, wenn es soweit ist; nicht dass ich da gerade vor der Sportschau sitze und das an mir vorbeigeht.


Alles klar: Seit 30 Jahren ist dieser Prozess im Gange.

Zitat:
Dann nenne doch mal ein paar Beispiele


Agenda 2010, Hartz-Gesetze.

Zitat:
ja und? dann klag doch. ist doch kostenlos..


Nicht wirklich.

Zitat:
wenn man pech hat, heisst betriebsbedingt, dass du nur zu ganz bestimmten zeiten urlaub machen kannst. so ist das halt beim hartzler auch...


Betriebsbedingt ist aber auch ein bestimmter Grund; bei anderen Gründen darf der AG nicht einfach ablehnen. Bei Arbeitslosen dagegen gibt es keine bestimmten Gründe; das Arbeitsamt entscheidet hier willkürlich.

Zitat:
ich kann auch nicht urlaub machen, wann ich will.


Aber du weißt, woran du bei deinem Chef und bei den Arbeitsgesetzen bist. Ein Arbeitsloser weiß dies nicht. Du darfst dir den Urlaub einklagen und bekommst mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht, eben weil dein Anspruch einklagbar ist. Bei Arbeitslosen ist das nicht der Fall.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1578199) Verfasst am: 28.11.2010, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:

Zitat:
ja und? dann klag doch. ist doch kostenlos..


Nicht wirklich.

kann mich nicht erinnern, fuers sozialgericht was gezahlt zu haben. ok, ein paar blatt papier, briefumschlaege und briefmarken natuerlich.

Zitat:

Zitat:
ich kann auch nicht urlaub machen, wann ich will.

Aber du weißt, woran du bei deinem Chef und bei den Arbeitsgesetzen bist.

stimmt Smilie
Zitat:
Du darfst dir den Urlaub einklagen und bekommst mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht,
das einzige recht, das ich bekomme, ist, genau dann urlaub zu machen, wenn es meinem arbeitgeber passt.
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blakki
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 556
Wohnort: Im wilden Süden

Beitrag(#1578244) Verfasst am: 28.11.2010, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das mit dem Briefkastenleeren so schwierig ist, dann schlage ich vor, dass alle Hartz IV-ler auf Antrag von der Behörde einen persönlichen Assistenten erhalten, der ihnen so lästige Dinge, wie Briefkastenleeren, Essen und Trinken und aufs-Klo-gehen abnimmt.

Damit das nach aussen auch eine entsprechende Wirkung hat, schlage ich vor, den Begriff des Arbeitslosen bzw. Hartzv-Empfängers gänzlich zu streichen und dafür einen einheitlichen Titel zu vergeben, der müsste natürlich in Englisch sein, da Deutsch etwas unbeholfen klingt.

Spontan fällt mir da ein:

Leisure time manager LMT (LTM als Namenszusatz, zum Beispiel Horst Häberle LMT)

Der vom Amt gestellte Hiwi darf natürlich nicht benachteiligt werden, hier schlage ich vor:

Deputy Assistant LMT

Beide Titel sollten natürlich auch mit gewissen Privilegien, wie sie die herrschende Klasse besitzt, ausgestattet sein,
beim LMT wären dies pro Woche 6 Stunden kostenfreies Rolltreppenfahren im örtlichen Hertie oder Kaufhof.

Beim Deputy Assistant LMT wären dies nur 3 Stunden, das er ja jeden Tag dem Stress der Briefkastenkontrolle ausgesetzt ist und damit weniger Zeit als der LMT hat.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
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Beitrag(#1578253) Verfasst am: 28.11.2010, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Betriebsbedingt ist aber auch ein bestimmter Grund; bei anderen Gründen darf der AG nicht einfach ablehnen. Bei Arbeitslosen dagegen gibt es keine bestimmten Gründe; das Arbeitsamt entscheidet hier willkürlich.

welches problem hast du eigentlich?
willst du für eine woche nach spanien fliegen, oder was?
wenn deine oma ihren 70. geburtstag auf einem samstag in einer anderen stadt, als in der, in der du wohnst, feiert und du gerne anwesend sein möchtest, dürfte es kein problem sein, am samstag anzureisen und am sonntag wieder zurück zu sein.
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I'm tapping in the dusternis
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soulreaver
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#1578285) Verfasst am: 29.11.2010, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das einzige recht, das ich bekomme, ist, genau dann urlaub zu machen, wenn es meinem arbeitgeber passt.


Nope. Er darf dir nicht in jedem beliebigen Fall den Urlaub verweigern.

Zitat:
Wenn das mit dem Briefkastenleeren so schwierig ist, dann schlage ich vor, dass alle Hartz IV-ler auf Antrag von der Behörde einen persönlichen Assistenten erhalten, der ihnen so lästige Dinge, wie Briefkastenleeren, Essen und Trinken und aufs-Klo-gehen abnimmt.


Keine Argumente mehr?

Zitat:
willst du für eine woche nach spanien fliegen, oder was?


Ein Arbeitsloser sollte einfach die Zeit genauso sinnvoll nutzen dürfen wie ein Arbeitnehmer. D.h. wenn es für einen Arbeitslosen nichts zu tun gibt, soll er auch in den Urlaub fahren dürfen.

Zitat:
wenn deine oma ihren 70. geburtstag auf einem samstag in einer anderen stadt, als in der, in der du wohnst, feiert und du gerne anwesend sein möchtest, dürfte es kein problem sein, am samstag anzureisen und am sonntag wieder zurück zu sein.


Wir sprachen von Werktagen, richtig?
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1578299) Verfasst am: 29.11.2010, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

soulreaver hat folgendes geschrieben:
Zitat:
das einzige recht, das ich bekomme, ist, genau dann urlaub zu machen, wenn es meinem arbeitgeber passt.


Nope. Er darf dir nicht in jedem beliebigen Fall den Urlaub verweigern.

er verweigerts mir ja nicht immer, sondern gibt mir bestimmte zeiten im jahr vor, wo ich weg kann. und das kann er machen.
Zitat:

Ein Arbeitsloser sollte einfach die Zeit genauso sinnvoll nutzen dürfen wie ein Arbeitnehmer. D.h. wenn es für einen Arbeitslosen nichts zu tun gibt, soll er auch in den Urlaub fahren dürfen.

du hast ja was zu tun: arbeit suchen, bewerbungen schreiben, ...

und ansonsten, wie schon mehrfach gesagt, engagier halt einen, der in deinen briefkasten guckt, und revanchier dich, indem du in seiner abwesenheit seinen briefkasten taeglich leerst.

du darfst schliesslich beliebig weit weg, solang du sicherstellst, dass du erreichbar bist und notfalls schnell zurueckkommen kannst.
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soulreaver
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
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Beitrag(#1578302) Verfasst am: 29.11.2010, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
er verweigerts mir ja nicht immer


Und genau das ist der springende Punkt: Einem Arbeitslosen kann der Urlaub immer verweigert werden. Ein Arbeitgeber dagegen darf einem Arbeitnehmer nicht immer den Urlaub verweigern.

Zitat:
du hast ja was zu tun: arbeit suchen, bewerbungen schreiben, ...


Kann man von jedem x-beliebigen Ort aus machen. Aber auch hier sind Grenzen gesetzt, nämlich a) Zahl der offenen Stellen und b) Höhe der Kostenerstattungen.

Zitat:
und ansonsten, wie schon mehrfach gesagt, engagier halt einen, der in deinen briefkasten guckt, und revanchier dich, indem du in seiner abwesenheit seinen briefkasten taeglich leerst.


Und wenn man keinen findet?

Zitat:
du darfst schliesslich beliebig weit weg, solang du sicherstellst, dass du erreichbar bist und notfalls schnell zurueckkommen kannst.


Nein, genau das darf man eben nicht.
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