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Wer sein Kind liebt, schont die Rute nicht
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1560430) Verfasst am: 23.10.2010, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Der Einwand zeigt völig zu recht, wie dumm es war, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ins BGB zu schreiben. Es hätte völlig genügt, festzuschreiben, dass ein eltelriches Züchtigungsrecht keine Körperverletzungen rechtfertigt.

Nein, das hätte nicht genügt! Es ist nötig, jegliche Körperstrafen zu verbieten, auch solche, die keine direkt sichtbaren Verletzungen hinterlassen. Es geht darum zu vermeiden, daß das Kind sich der Macht des Erziehers ausgeliefert und dadurch evtl. gedemütigt fühlt.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1560996) Verfasst am: 24.10.2010, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

Der Einwand zeigt völig zu recht, wie dumm es war, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ins BGB zu schreiben. Es hätte völlig genügt, festzuschreiben, dass ein eltelriches Züchtigungsrecht keine Körperverletzungen rechtfertigt.

Die Botschaft/Signalwirkung ist eine andere.


Botschaften, die eine bestimmte Art der Erziehung zuschreiben, stehen dem Gesetzgeber nicht zu.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1560997) Verfasst am: 24.10.2010, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Der Einwand zeigt völig zu recht, wie dumm es war, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ins BGB zu schreiben. Es hätte völlig genügt, festzuschreiben, dass ein eltelriches Züchtigungsrecht keine Körperverletzungen rechtfertigt.

Nein, das hätte nicht genügt! Es ist nötig, jegliche Körperstrafen zu verbieten, auch solche, die keine direkt sichtbaren Verletzungen hinterlassen. Es geht darum zu vermeiden, daß das Kind sich der Macht des Erziehers ausgeliefert und dadurch evtl. gedemütigt fühlt.

Ich denke, mehr als körperliche Folgen und Handlungen, die psychische Schäden bewirken sowie echte Verwahrlosung zu unterbinden, können nicht gesetzlich festgelegt werden, ohne das elterliche Erziehungsrecht zu verletzen.

Die Frage, welche Erziehungsform pädagogisch als sinnvoll erachtet wird, ist eine andere.
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jdf
MIM-104C Nikopol
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#1561006) Verfasst am: 25.10.2010, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Bundschuh hat folgendes geschrieben:

Verzeihung, aber wenn ich halt die Dinge aus dem "Gewaltbegriff" herausnehme, die ich selber anwenden möchte (also beispielsweise das zurücktragen ins Badezimmer), was hinderte mich dann daran, die Klapse auf die Finger aus dem Gewaltbegriff zu nehmen?

Das ist dann eine Sprachanpassung, mehr nicht.


Der Einwand zeigt völig zu recht, wie dumm es war, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ins BGB zu schreiben.

Er zeigt vor allem, dass auch der Gesetzgeber zu sprachlichen Schlampigkeiten fähig ist.


Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Es hätte völlig genügt, festzuschreiben, dass ein eltelriches Züchtigungsrecht keine Körperverletzungen rechtfertigt.

Entscheidend ist mE der Begriff entwürdigend.

Und was meinst du mit Züchtigungsrecht?
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1561026) Verfasst am: 25.10.2010, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:


Und was meinst du mit Züchtigungsrecht?


Die bis weit in die siebziger Jahre vorherrschende Annahme in der Strafrechtsdogmatik, dass das elterliche (und potentiell auch lehrerliche!) Erziehungsrecht ein Rechtfertigungsgrund für leichte Körperverletzungen ist.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1561027) Verfasst am: 25.10.2010, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:


Und was meinst du mit Züchtigungsrecht?


Die bis weit in die siebziger Jahre vorherrschende Annahme in der Strafrechtsdogmatik, dass das elterliche (und potentiell auch lehrerliche!) Erziehungsrecht ein Rechtfertigungsgrund für leichte Körperverletzungen ist.


Nein! Ist es nicht!


Diese Sache ist gegessen, seitdem erforscht wurde welche Folgen koerperliche Gewalt fuer die Kinderpsyche hat und wie sich das auf die spaeteren Erwachsenen auswirkt.

Vernuenftige Kindererziehung braucht keine koerperliche Gewalt. Wo Strafe notwendig wird, gibt es auch andere Moeglichkeiten als zuzuschlagen.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1561045) Verfasst am: 25.10.2010, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Der Einwand zeigt völig zu recht, wie dumm es war, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ins BGB zu schreiben. Es hätte völlig genügt, festzuschreiben, dass ein eltelriches Züchtigungsrecht keine Körperverletzungen rechtfertigt.
Nein, das hätte nicht genügt! Es ist nötig, jegliche Körperstrafen zu verbieten, auch solche, die keine direkt sichtbaren Verletzungen hinterlassen. Es geht darum zu vermeiden, daß das Kind sich der Macht des Erziehers ausgeliefert und dadurch evtl. gedemütigt fühlt.
Ich denke, mehr als körperliche Folgen und Handlungen, die psychische Schäden bewirken sowie echte Verwahrlosung zu unterbinden, können nicht gesetzlich festgelegt werden, ohne das elterliche Erziehungsrecht zu verletzen. ...

Das elterliche, lehrerliche usw. Erziehungsrecht hat mE im Zweifel klar zurückzustehen hinter dem Recht auf Unversehrtheit und Würde des Kindes.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1581264) Verfasst am: 05.12.2010, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-12/tatort-elternhaus?page=4

Sehr lesenswerter Artikel zu diesem immer aktuellen Thema

Zitat:
Tatort Elternhaus

Seit zehn Jahren ist es deutsches Gesetz: Eltern dürfen ihre Kinder nicht misshandeln. Die Realität sieht trotzdem anders aus.
...
...
Vielen Eltern sei nicht bewusst, "dass Erziehung nur mit Beziehung zum Kind gelingt", sagt Sibylle Winter. Dass ein Kind Ermutigung, Verlässlichkeit und Vertrauen braucht, Zeit fürs Spielen, Zeit zum Sprechen, Singen, Vorlesen. "Oft meinen Mütter und Väter, mit der Geburt würde automatisch ein Programm angeschaltet, das sie befähigt, Eltern zu sein", seufzt Winter. "Aber Elternsein muss man lernen, sein ganz individuelles Kind kennenlernen." Die Kinderärztin wünscht sich eine aufklärende Gewaltprävention, die schon bei Schwangeren und Hebammen ansetzt. "Das Schulen der Emotion", sagt die Ärztin, "dass gelernt wird, was ist gut für mein Kind, was nicht, das ist mindestens so wichtig wie Schwangerschaftsgymnastik." Davon, da sind alle einig, hängt die Zukunft ab.

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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1581743) Verfasst am: 06.12.2010, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Titel: Wer sein Kind liebt, schont die Rute nicht


Soll das jetzt der Spruch zum Nikolaus-Tag sein? Cool
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Hark, when the night is falling, hear, hear, the pipes are calling ...
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1581873) Verfasst am: 06.12.2010, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Der Einwand zeigt völig zu recht, wie dumm es war, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ins BGB zu schreiben. Es hätte völlig genügt, festzuschreiben, dass ein eltelriches Züchtigungsrecht keine Körperverletzungen rechtfertigt.
Nein, das hätte nicht genügt! Es ist nötig, jegliche Körperstrafen zu verbieten, auch solche, die keine direkt sichtbaren Verletzungen hinterlassen. Es geht darum zu vermeiden, daß das Kind sich der Macht des Erziehers ausgeliefert und dadurch evtl. gedemütigt fühlt.
Ich denke, mehr als körperliche Folgen und Handlungen, die psychische Schäden bewirken sowie echte Verwahrlosung zu unterbinden, können nicht gesetzlich festgelegt werden, ohne das elterliche Erziehungsrecht zu verletzen. ...

Das elterliche, lehrerliche usw. Erziehungsrecht hat mE im Zweifel klar zurückzustehen hinter dem Recht auf Unversehrtheit und Würde des Kindes.


Warum sollten Eltern ueberhaupt ein Recht auf Erziehung haben? Ist das nicht eher eine Pflicht, der sie mal besser, mal schlechter nachkommen? Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1581881) Verfasst am: 06.12.2010, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Domingo hat folgendes geschrieben:


Warum sollten Eltern ueberhaupt ein Recht auf Erziehung haben? Ist das nicht eher eine Pflicht, der sie mal besser, mal schlechter nachkommen? Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...


Nein. Der Gedanke legt u.a. auch nahe, dass die Entscheidungskompetenz für dies Art und Weise der Ausübung dieser Pflicht zunächst mal bei denjenigen Personen liegen, die sie ausüben.

Ohne dieses Recht wäre der Job gar nicht machbar; Recht und Pflicht ist hier gleichermassen notwendig.

Nicht umsonst gibt es auch nicht nur ein Umgansrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Hier bedingt sich beides gegenseitig, sind zwei Seiten einer Medaille.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1581941) Verfasst am: 06.12.2010, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Nein. Der Gedanke legt u.a. auch nahe, dass die Entscheidungskompetenz für dies Art und Weise der Ausübung dieser Pflicht zunächst mal bei denjenigen Personen liegen, die sie ausüben.


Als Abwehrrecht gegen den Staat ergibt das Erziehungsrecht auch in meinen Augen durchaus Sinn. Insofern stimme ich Dir zu.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1581944) Verfasst am: 06.12.2010, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Domingo hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Nein. Der Gedanke legt u.a. auch nahe, dass die Entscheidungskompetenz für dies Art und Weise der Ausübung dieser Pflicht zunächst mal bei denjenigen Personen liegen, die sie ausüben.


Als Abwehrrecht gegen den Staat ergibt das Erziehungsrecht auch in meinen Augen durchaus Sinn. Insofern stimme ich Dir zu.


Dafür Danke ich Dir.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1581953) Verfasst am: 06.12.2010, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Problem, gern geschehen Lachen
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1581956) Verfasst am: 06.12.2010, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Warum sollten Eltern ueberhaupt ein Recht auf Erziehung haben? Ist das nicht eher eine Pflicht, der sie mal besser, mal schlechter nachkommen? Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...

Nein. Der Gedanke legt u.a. auch nahe, dass die Entscheidungskompetenz für dies Art und Weise der Ausübung dieser Pflicht zunächst mal bei denjenigen Personen liegen, die sie ausüben.

Ohne dieses Recht wäre der Job gar nicht machbar; Recht und Pflicht ist hier gleichermassen notwendig.

Nicht umsonst gibt es auch nicht nur ein Umgansrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Hier bedingt sich beides gegenseitig, sind zwei Seiten einer Medaille.

Das Umgangsrecht etwa ist nur relevant für den Fall, daß z.B. der Vater mit dem Kind zusammensein will. Rechte sind dafür da, ihm die Ausübung seiner Interessen zu erlauben. Pflichten dagegen sind dafür da, die Interessen Dritter oder der Gemeinschaft zu bedienen, notfalls auch gegen die Präferenzen des Verpflichteten.

Also neige ich dazu, Domingo zuzustimmen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1581959) Verfasst am: 06.12.2010, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Warum sollten Eltern ueberhaupt ein Recht auf Erziehung haben? Ist das nicht eher eine Pflicht, der sie mal besser, mal schlechter nachkommen? Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...

Nein. Der Gedanke legt u.a. auch nahe, dass die Entscheidungskompetenz für dies Art und Weise der Ausübung dieser Pflicht zunächst mal bei denjenigen Personen liegen, die sie ausüben.

Ohne dieses Recht wäre der Job gar nicht machbar; Recht und Pflicht ist hier gleichermassen notwendig.

Nicht umsonst gibt es auch nicht nur ein Umgansrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Hier bedingt sich beides gegenseitig, sind zwei Seiten einer Medaille.

Das Umgangsrecht etwa ist nur relevant für den Fall, daß z.B. der Vater mit dem Kind zusammensein will. Rechte sind dafür da, ihm die Ausübung seiner Interessen zu erlauben. Pflichten dagegen sind dafür da, die Interessen Dritter oder der Gemeinschaft zu bedienen, notfalls auch gegen die Präferenzen des Verpflichteten.

Also neige ich dazu, Domingo zuzustimmen.


Formulier mal genau, worin. Dass es (neben der Pflicht) kein Elternrecht auf Erziehung geben solle?
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1581962) Verfasst am: 06.12.2010, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Also neige ich dazu, Domingo zuzustimmen.
Formulier mal genau, worin.

Darin:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...

Ich würde sogar sagen, daß es uns schon gar nicht mehr gäbe, wenn wir nicht an unseren Kindern Freude fänden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1581964) Verfasst am: 06.12.2010, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Also neige ich dazu, Domingo zuzustimmen.
Formulier mal genau, worin.

Darin:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...

Ich würde sogar sagen, daß es uns schon gar nicht mehr gäbe, wenn wir nicht an unseren Kindern Freude fänden.


Ach so. Ja, das hat die Natur listig eingerichtet, den Brutpflegetrieb und die daraus resultierende Befriedigung. Lachen
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1581968) Verfasst am: 06.12.2010, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Also neige ich dazu, Domingo zuzustimmen.
Formulier mal genau, worin.

Darin:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...

Ich würde sogar sagen, daß es uns schon gar nicht mehr gäbe, wenn wir nicht an unseren Kindern Freude fänden.


Ach so. Ja, das hat die Natur listig eingerichtet, den Brutpflegetrieb und die daraus resultierende Befriedigung. Lachen


und unsere aufgabe besteht darin, dies in rationale motivation zu umzuformulieren.
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Ich will Gott lästern dürfen! Weg mit §166 StGB!
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1581971) Verfasst am: 06.12.2010, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Also neige ich dazu, Domingo zuzustimmen.
Formulier mal genau, worin.

Darin:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...

Ich würde sogar sagen, daß es uns schon gar nicht mehr gäbe, wenn wir nicht an unseren Kindern Freude fänden.


Ach so. Ja, das hat die Natur listig eingerichtet, den Brutpflegetrieb und die daraus resultierende Befriedigung. Lachen


und unsere aufgabe besteht darin, dies in rationale motivation zu umzuformulieren.

warum?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1582023) Verfasst am: 06.12.2010, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Also neige ich dazu, Domingo zuzustimmen.
Formulier mal genau, worin.

Darin:
Domingo hat folgendes geschrieben:
Die Rede vom Erziehungsrecht legt nahe, dass es beim Erziehungsgedanken in Wahrheit nicht um das Kind selbst geht, sondern um die Befreidigung eigener Beduerfnisse der Eltern, quasi als ob Kinder bekommen und großziehen ein weiteres Element bei der "freien Entfaltung der Persoenlichkeit" waere...

Ich würde sogar sagen, daß es uns schon gar nicht mehr gäbe, wenn wir nicht an unseren Kindern Freude fänden.


Ach so. Ja, das hat die Natur listig eingerichtet, den Brutpflegetrieb und die daraus resultierende Befriedigung. Lachen


und unsere aufgabe besteht darin, dies in rationale motivation zu umzuformulieren.

warum?


um unsere kränkung zu verarbeiten bloß schlaue affen zu sein.
um uns vorzumachen nicht tiere sondern menschen zu sein.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1582031) Verfasst am: 06.12.2010, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


und unsere aufgabe besteht darin, dies in rationale motivation zu umzuformulieren.

warum?


um unsere kränkung zu verarbeiten bloß schlaue affen zu sein.
um uns vorzumachen nicht tiere sondern menschen zu sein.

verstehe ich immer noch nicht,
welche kränkung meinst du?
und was hat das mit dem "brutpflegetrieb" zu tun?
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1582248) Verfasst am: 07.12.2010, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht Tiere SONDERN Menschen? Am Kopf kratzen

Und wieso *bloß* schlaue Affen?
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1582322) Verfasst am: 07.12.2010, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

ich spreche aus der perspektive von menschen, die den menschen als "krone der schöpfung" sehen.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1983889) Verfasst am: 07.02.2015, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

http://meta.tagesschau.de/id/95006/papst-irritiert-mit-aussage-ueber-das-schlagen-von-kindern

Zitat:
...Doch dann blickt Franziskus vom Manuskript auf und erinnert sich an eine Begegnung mit Ehepaaren und an einen Vater, der ihm Folgendes gesagt habe. "Manchmal muss ich meinen Sohn ein wenig verhauen. Aber nie ins Gesicht, um ihn nicht bloßzustellen. Wie schön. Das ist der Sinn der Würde. Er muss bestrafen, auf gerechte Weise und dann weitergehen."

Tja, wie schön....
Zitat:
Das UN-Kinderschutzkomitee kritisierte im vergangenen Jahr in einem Bericht, dass die Kirche bislang noch keine Richtlinien gegen körperliche Strafen in katholischen Einrichtungen erlassen hat. Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Das Komitee erinnert den Heiligen Stuhl daran, dass jede Form von Gewalt gegen Kinder, wie leicht auch immer, nicht akzeptabel ist."

Irgendjemand überrascht?
_________________
Tja
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1983913) Verfasst am: 07.02.2015, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Am ekelhaftesten finde ich, dass jetzt die ganzen Heuchler von SPD und Grünen aus ihren Löchern kommen, die letztes Jahr noch im Bundestag die Genitalverstümmelung von männlichen Babys aus religiösen Gründen mit ihrer Stimme legalisiert haben.

Vorallem die Partei von Herrn Cohn-Bendit, die für ihr zweifelhaftes Verhältnis zu Kindern bekannt ist, hat man wieder die grösste Fresse von allen. Mit den Augen rollen

Ausgerechnet die reissen ihr Maul auf, weil der Papst einen Klaps auf den Po in Ordnung findet.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1983971) Verfasst am: 08.02.2015, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Am ekelhaftesten finde ich, dass jetzt die ganzen Heuchler von SPD und Grünen aus ihren Löchern kommen, die letztes Jahr noch im Bundestag die Genitalverstümmelung von männlichen Babys aus religiösen Gründen mit ihrer Stimme legalisiert haben.

Vorallem die Partei von Herrn Cohn-Bendit, die für ihr zweifelhaftes Verhältnis zu Kindern bekannt ist, hat man wieder die grösste Fresse von allen. Mit den Augen rollen

Ausgerechnet die reissen ihr Maul auf, weil der Papst einen Klaps auf den Po in Ordnung findet.

Die können sich Mühe geben noch und nöcher - so weit wie du kriegt keiner von denen seine Fresse auf.
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Domingo
ungläubig



Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 1167
Wohnort: Westkanada

Beitrag(#1983972) Verfasst am: 08.02.2015, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Irgendjemand überrascht?


Nein.
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1983973) Verfasst am: 08.02.2015, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Am ekelhaftesten finde ich, dass jetzt die ganzen Heuchler von SPD und Grünen aus ihren Löchern kommen, die letztes Jahr noch im Bundestag die Genitalverstümmelung von männlichen Babys aus religiösen Gründen mit ihrer Stimme legalisiert haben.

Vorallem die Partei von Herrn Cohn-Bendit, die für ihr zweifelhaftes Verhältnis zu Kindern bekannt ist, hat man wieder die grösste Fresse von allen. Mit den Augen rollen

Ausgerechnet die reissen ihr Maul auf, weil der Papst einen Klaps auf den Po in Ordnung findet.


Du nennst also ein Einstehen gegen Körperverletzung das Maul aufreißen und relativierst das mit einem anderem Unrecht?

Warum werde ich bestraft wenn ich dir in gutmeinender Freundschaft eine knalle, weil du mir tierisch auf die Nerven gehst?Und warum solten Kinder nicht die gleichen Rechte haben wie du?
_________________
Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
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smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3726

Beitrag(#1983982) Verfasst am: 08.02.2015, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Irgendjemand überrascht?

Ja, ich.

Weniger überrascht mich, daß ein willkürlich herausgegriffener 78-jährige alter Mann so denkt. Vielmehr, daß der Papst sein heiliges Buch nicht kennt.

Steht denn nicht geschrieben: "Richte nicht, auf daß du nicht gerichtet wirst." Ohne Richtspruch entfällt aber auch die Bestrafung. Weiter heißt es, wer nicht werde wie ein Kind, wird nie ins Himmelreich eingehen. Und: Wer sich an den Kleinen vergehe, der wäre besser dran, würde man ihn mit einem Mühlstein um den Hals im Meer versenken.

Die verstehen ihre eigene Religion nicht.



PS: Wer schickt ihm jetzt einen Mühlstein?
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