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finde eigentlich nur ich dieses Urteil widerwärtig?
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kereng
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Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 3053
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1600720) Verfasst am: 18.01.2011, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einer Frau in der Absicht ihr aufzureiten Geld anbiete, ist das also eine Beleidigung.
Was ist, wenn ich ihr in der selben Absicht Blumen schenke?

zynisches Grinsen

Behältst du die Absicht für dich, oder sagst du das dazu? Erwartest oder erhoffst du dir als Gegenleistung Sex? Auf den Arm nehmen

Wenn ich einer jungen hübschen Kollegin, die ich kaum kenne, ohne Umschweife sage, dass ich mit ihr schlafen will, ist das sexuelle Belästigung, egal ob ich ihr Geld, Blumen oder gar nichts überreiche.

Bei Geld ist es vielleicht auch eine Beleidigung, aber den Unterschied finde ich nicht besonders groß.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1600724) Verfasst am: 18.01.2011, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

kereng hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einer Frau in der Absicht ihr aufzureiten Geld anbiete, ist das also eine Beleidigung.
Was ist, wenn ich ihr in der selben Absicht Blumen schenke?

zynisches Grinsen

Behältst du die Absicht für dich, oder sagst du das dazu? Erwartest oder erhoffst du dir als Gegenleistung Sex? Auf den Arm nehmen

Wenn ich einer jungen hübschen Kollegin, die ich kaum kenne, ohne Umschweife sage, dass ich mit ihr schlafen will, ist das sexuelle Belästigung, egal ob ich ihr Geld, Blumen oder gar nichts überreiche.

Bei Geld ist es vielleicht auch eine Beleidigung, aber den Unterschied finde ich nicht besonders groß.


Was wären aber denn die nötigen "Umschweife", dass es keine sexuelle Belästigung mehr sei?
Und was hat das überhaupt damit zu tun, wie jung oder hübsch eine Kollegin ist`Mit alten häßlichen wäre das dann etwas andereres, oder wie soll ich das verstehen?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1600726) Verfasst am: 18.01.2011, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wo ist da zynismus?


In fwo's Aussage, alles sei käuflich.

das mag nicht nett sein, ist aber wahr. wer behauptet es sei nicht so befindet sich in einer traumwelt.


Ok, dann sag mir mal Deinen Preis dafür, Deine Frau und Kinder in Öl zu sieden und von Dir selbst aufessen zu lassen.


Denken

das ich den mal bei dir anwenden würde hätte ich mir auch nicht träumen lassen.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1600727) Verfasst am: 18.01.2011, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wo ist da zynismus?


In fwo's Aussage, alles sei käuflich.

das mag nicht nett sein, ist aber wahr.


Ich habe nicht gesagt, daß fwo nett sein soll. Ich sagte, die Aussage sei zynisch. Und da fragtest, wo sie zynisch sei. Und darauf habe ich geantwortet.

Und wahr ist sie gewiss nicht. Dafür kenne ich genügend Gegenbeispiele.


traumwelt.


Ich lebe zum Glück nicht in "Deine" Welt, wo jeder alles für Geld macht.


du irrst dich. willst du noch mal nachdenken oder soll ich dir auf die sprünge helfen?
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1600728) Verfasst am: 18.01.2011, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
wo ist da zynismus?


In fwo's Aussage, alles sei käuflich.

das mag nicht nett sein, ist aber wahr.


Ich habe nicht gesagt, daß fwo nett sein soll. Ich sagte, die Aussage sei zynisch. Und da fragtest, wo sie zynisch sei. Und darauf habe ich geantwortet.

Und wahr ist sie gewiss nicht. Dafür kenne ich genügend Gegenbeispiele.


traumwelt.


Ich lebe zum Glück nicht in "Deine" Welt, wo jeder alles für Geld macht.

Man kann allerdings etwas für sich strikt ablehnen, und nicht für alles Geld der Welt tun, sogar das Angebot für bescheuert und den Anbieter für eine arme Sa... halten, aber die Frage ist doch, wann ist es eine Beleidigung um die sich ein Gericht kümmern muss. Darum gings doch eigentlich oder?


danke. das sehe ich genauso.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1600733) Verfasst am: 18.01.2011, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

kereng hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einer Frau in der Absicht ihr aufzureiten Geld anbiete, ist das also eine Beleidigung.
Was ist, wenn ich ihr in der selben Absicht Blumen schenke?

zynisches Grinsen

Behältst du die Absicht für dich, oder sagst du das dazu? Erwartest oder erhoffst du dir als Gegenleistung Sex? Auf den Arm nehmen

Wenn ich einer jungen hübschen Kollegin, die ich kaum kenne, ohne Umschweife sage, dass ich mit ihr schlafen will, ist das sexuelle Belästigung, egal ob ich ihr Geld, Blumen oder gar nichts überreiche.

Bei Geld ist es vielleicht auch eine Beleidigung, aber den Unterschied finde ich nicht besonders groß.


ach komm, ne beleidigung ist es nur, wenn sie nicht will - weshalb auch immer. wenn sie will ist es ne mehr oder weniger charmante anmache.

wie siehts mit dem angebot eines cabriofahrers aus, der einer dorfschönheit anbietet: "komm steig ein, ich zeig dir paris?" beleidigung?
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1600737) Verfasst am: 18.01.2011, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:

Man kann allerdings etwas für sich strikt ablehnen, und nicht für alles Geld der Welt tun, sogar das Angebot für bescheuert und den Anbieter für eine arme Sa... halten, aber die Frage ist doch, wann ist es eine Beleidigung um die sich ein Gericht kümmern muss. Darum gings doch eigentlich oder?


danke. das sehe ich genauso.

Ich hab mich aber nicht geäußert, ob es eine solche Beleidigung sein kann. zwinkern
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1600738) Verfasst am: 18.01.2011, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


ach komm, ne beleidigung ist es nur, wenn sie nicht will - weshalb auch immer. wenn sie will ist es ne mehr oder weniger charmante anmache.

wie siehts mit dem angebot eines cabriofahrers aus, der einer dorfschönheit anbietet: "komm steig ein, ich zeig dir paris?" beleidigung?

Die Art und Form eines Angebotes beeinflusst ganz wesentlich mit, ob sie will. Es kann einem auch alles vergehen....


Zuletzt bearbeitet von astarte am 18.01.2011, 20:45, insgesamt einmal bearbeitet
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1600739) Verfasst am: 18.01.2011, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:

Man kann allerdings etwas für sich strikt ablehnen, und nicht für alles Geld der Welt tun, sogar das Angebot für bescheuert und den Anbieter für eine arme Sa... halten, aber die Frage ist doch, wann ist es eine Beleidigung um die sich ein Gericht kümmern muss. Darum gings doch eigentlich oder?


danke. das sehe ich genauso.

Ich hab mich aber nicht geäußert, ob es eine solche Beleidigung sein kann. zwinkern


ne beleidigung kann alles mögliche sein, kommt ganz auf den empfänger an.
aber daraufhin vor gericht ne geldstrafe zu erwirken ist ne andere geschichte.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#1600740) Verfasst am: 18.01.2011, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:



ach komm, ne beleidigung ist es nur, wenn sie nicht will


Wenn sie wollte, kann man ohne telepathische Fähigkeiten aber nur wissen, wenn sie das vorher selbst zum Ausdruck gebracht hätte.

Und dann wäre es ja anscheinend, wenn man seinerseits es nicht will, ihrerseits sexuelle Belästigung/Beleidigung.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
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Beitrag(#1600741) Verfasst am: 18.01.2011, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


ach komm, ne beleidigung ist es nur, wenn sie nicht will - weshalb auch immer. wenn sie will ist es ne mehr oder weniger charmante anmache.

wie siehts mit dem angebot eines cabriofahrers aus, der einer dorfschönheit anbietet: "komm steig ein, ich zeig dir paris?" beleidigung?

Die Art und Form eines Angebotes beeinflusst ganz wesentlich mit, ob sie will. Es kann einem auch alles vergehen....


klar. hier war aber die rede von so etwas wie einem "allgemeingültigen ehrgefühl" auf welches man bei diesem urteil nicht verzichten kann.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1600742) Verfasst am: 18.01.2011, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:



ach komm, ne beleidigung ist es nur, wenn sie nicht will


Wenn sie wollte, kann man ohne telepathische Fähigkeiten aber nur wissen, wenn sie das vorher selbst zum Ausdruck gebracht hätte.

Und dann wäre es ja anscheinend, wenn man seinerseits es nicht will, ihrerseits sexuelle Belästigung/Beleidigung.


dann werden wir wohl unbeleidigt aussterben. dodo-award anybody?
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
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Beitrag(#1600745) Verfasst am: 18.01.2011, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir Umstände vorstellen, unter denen so ein Angebot eine Beleidigung darstellt, und ich kann mir Umstände vorstellen unter denen es keine Beleidigung darstellt. Warum abr dieser Fall keine Beleidigung sein soll, obwohl es gerichtlich festgestellt wurde, das zu zeigen bleiben die Kritiker schuldig.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1600749) Verfasst am: 18.01.2011, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir Umstände vorstellen, unter denen so ein Angebot eine Beleidigung darstellt, und ich kann mir Umstände vorstellen unter denen es keine Beleidigung darstellt. Warum abr dieser Fall keine Beleidigung sein soll, obwohl es gerichtlich festgestellt wurde, das zu zeigen bleiben die Kritiker schuldig.


"gerichtlich festgestellt" wirklich witzig.
mit etwas gutem willen (welchen man bei der jungen frau verständlicherweise nicht vorraussetzen muss) kann man das zweifelhafte angebot des mannes auch als irrtum interpretieren.
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1600750) Verfasst am: 18.01.2011, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir Umstände vorstellen, unter denen so ein Angebot eine Beleidigung darstellt, und ich kann mir Umstände vorstellen unter denen es keine Beleidigung darstellt. Warum abr dieser Fall keine Beleidigung sein soll, obwohl es gerichtlich festgestellt wurde, das zu zeigen bleiben die Kritiker schuldig.


Der Kritiker kann auch einfach eine Verurteilung wegen Beleidigungen für grundsätzlich illegitim halten (ich tue das z.B.). Das impliziert eben auch dass ich dieses Urteil falsch finde, unabhängig ob hier eine Beleidigung vorliegt, deswegen brauche ich auch nicht zu begründen ob dem so ist oder nicht. Davon abgesehen sehe ich dieses Urteil am ehesten als Diskriminierung von Prostituierten, deswegen finde ich es z.B. ebenfalls wiederwärtig.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1600751) Verfasst am: 18.01.2011, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir Umstände vorstellen, unter denen so ein Angebot eine Beleidigung darstellt, und ich kann mir Umstände vorstellen unter denen es keine Beleidigung darstellt. Warum abr dieser Fall keine Beleidigung sein soll, obwohl es gerichtlich festgestellt wurde, das zu zeigen bleiben die Kritiker schuldig.


"gerichtlich festgestellt" wirklich witzig.
mit etwas gutem willen (welchen man bei der jungen frau verständlicherweise nicht vorraussetzen muss) kann man das zweifelhafte angebot des mannes auch als irrtum interpretieren.


Was weißt Du über die Umstände, was ich ncht weiß. Kläre mich auf.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1600756) Verfasst am: 18.01.2011, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir Umstände vorstellen, unter denen so ein Angebot eine Beleidigung darstellt, und ich kann mir Umstände vorstellen unter denen es keine Beleidigung darstellt. Warum abr dieser Fall keine Beleidigung sein soll, obwohl es gerichtlich festgestellt wurde, das zu zeigen bleiben die Kritiker schuldig.


"gerichtlich festgestellt" wirklich witzig.
mit etwas gutem willen (welchen man bei der jungen frau verständlicherweise nicht vorraussetzen muss) kann man das zweifelhafte angebot des mannes auch als irrtum interpretieren.


Was weißt Du über die Umstände, was ich ncht weiß. Kläre mich auf.


Das wäre eigentlich Aufgabe eines guten Journalisten gwesen. Solange es solche aber offenbar nicht mehr gibt, darf man Schuld anzweifeln, statt sie nur deswegen als vorausgesetzt zu sehen, weil ein Gericht entsprechend geurteilt hat.

So wie es hier

Zitat:
Sachverhalt

Der Angeklagte hatte einer 18-jährigen Frau, die ihm nur flüchtig bekannt war, Geld für die Vornahme sexueller Dienste angeboten. Das Landgericht Odenburg hatte den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe mit seinem Angebot zum Ausdruck gebracht, dass die junge Frau käuflich sei wie eine Prostituierte. Dies sei ihm bewusst gewesen und er habe die damit geäußerte ehrverletzende Herabsetzung billigend in Kauf genommen. Die Revision des Angeklagten zum OLG hatte keinen Erfolg. Das OLG entschied, dass das LG die Handlung des Angeklagten zu Recht als nach § 185 StGB strafbare Beleidigung gewertet habe.


steht, ist das für mich jedenfalls nicht schlüssig.
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
Beiträge: 27745
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1600757) Verfasst am: 18.01.2011, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir Umstände vorstellen, unter denen so ein Angebot eine Beleidigung darstellt, und ich kann mir Umstände vorstellen unter denen es keine Beleidigung darstellt. Warum abr dieser Fall keine Beleidigung sein soll, obwohl es gerichtlich festgestellt wurde, das zu zeigen bleiben die Kritiker schuldig.


"gerichtlich festgestellt" wirklich witzig.
mit etwas gutem willen (welchen man bei der jungen frau verständlicherweise nicht vorraussetzen muss) kann man das zweifelhafte angebot des mannes auch als irrtum interpretieren.


Was weißt Du über die Umstände, was ich ncht weiß. Kläre mich auf.


wie oft denn noch?
die umstände spielten für das urteil keine rolle. es genügt geld zu bieten um dafür sex zu haben

groß genug?
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1600758) Verfasst am: 18.01.2011, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ich kann mir Umstände vorstellen, unter denen so ein Angebot eine Beleidigung darstellt, und ich kann mir Umstände vorstellen unter denen es keine Beleidigung darstellt. Warum abr dieser Fall keine Beleidigung sein soll, obwohl es gerichtlich festgestellt wurde, das zu zeigen bleiben die Kritiker schuldig.


Der Kritiker kann auch einfach eine Verurteilung wegen Beleidigungen für grundsätzlich illegitim halten (ich tue das z.B.). Das impliziert eben auch dass ich dieses Urteil falsch finde, unabhängig ob hier eine Beleidigung vorliegt, deswegen brauche ich auch nicht zu begründen ob dem so ist oder nicht. [...]


Du kannst das Urteil gerne falsch finden. Aber Deine Ablehnung ist trotzdem unbegründet. Weder wird klar, ob Du Beleidigungen grundsätzlich nicht für justitiabel hältst, noch die davon abhängigen Fragen.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1600760) Verfasst am: 18.01.2011, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:

Das wäre eigentlich Aufgabe eines guten Journalisten gwesen. Solange es solche aber offenbar nicht mehr gibt, darf man Schuld anzweifeln, statt sie nur deswegen als vorausgesetzt zu sehen, weil ein Gericht entsprechend geurteilt hat.


Klar darf man das. Aber ich finde hier keine gute Begründung für die Zweifel. Großbuchstaben reichen mir jedenfalls nicht. (Damit bist nicht Du gemeint.)
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1600763) Verfasst am: 18.01.2011, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:


Du kannst das Urteil gerne falsch finden. Aber Deine Ablehnung ist trotzdem unbegründet.


nicht unbegründet, sondern eine Frage des Weltbildes. Manche Leute nehmen von (scheinbaren) Autoritären (Höllen- und andere) Strafen halt mal eben so hin.

Andere wiederum verlangen erstmal einen eindeutigen Schuldbeweis, und bis der nicht auf dem Tisch liegt, brauchen sie gar nichts zu begründen.
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Danol
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 3027

Beitrag(#1600768) Verfasst am: 18.01.2011, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Du kannst das Urteil gerne falsch finden. Aber Deine Ablehnung ist trotzdem unbegründet. Weder wird klar, ob Du Beleidigungen grundsätzlich nicht für justitiabel hältst, noch die davon abhängigen Fragen.


Was verstehst Du denn unter "eine Verurteilung wegen Beleidigungen für grundsätzlich illegitim halten"? Ich meinte damit jedenfalls dass ich der Meinung bin, Beleidigungen sollten grundsätzlich nicht justiziabel sein. Welche davon abhängige Frage hättest Du denn noch gerne geklärt?
Die Ablehnung ist übrigens nicht unbegründet, sie Begründet sich aus meiner Ablehnung einer rechtlichen Verfolgung von Beleidigungen. Die wiederum kannst Du gerne als unbegründet darstellen, denn die habe ich auch nicht begründet. Das war hier aber auch nicht das Thema.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1600777) Verfasst am: 18.01.2011, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

kereng hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einer Frau in der Absicht ihr aufzureiten Geld anbiete, ist das also eine Beleidigung.
Was ist, wenn ich ihr in der selben Absicht Blumen schenke?

zynisches Grinsen

Behältst du die Absicht für dich, oder sagst du das dazu? Erwartest oder erhoffst du dir als Gegenleistung Sex? Auf den Arm nehmen

Wenn ich einer jungen hübschen Kollegin, die ich kaum kenne, ohne Umschweife sage, dass ich mit ihr schlafen will, ist das sexuelle Belästigung, egal ob ich ihr Geld, Blumen oder gar nichts überreiche.

Bei Geld ist es vielleicht auch eine Beleidigung, aber den Unterschied finde ich nicht besonders groß.


Man kanns auch ein bischen wenige plump.
Ich habe mal zu eine Kolegin gesagt: "Wenn ich sie so sehe, tut mir es schon Leid, daß ich nicht 35 jahr jünger bin."
Und solche Sprüche gibts von, bis.
Kurz vor: "ich möcht mit ihnen schlafen" ist: "ich würde sie garantiert nicht von der Bettkante schubsen".
Oder gehört der schon zu den "nichtzulässigen??
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1600794) Verfasst am: 18.01.2011, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

L.E.N. hat folgendes geschrieben:


wie oft denn noch?
die umstände spielten für das urteil keine rolle. es genügt geld zu bieten um dafür sex zu haben

groß genug?

Das geht aus dem Spiegel- Artikel nicht hervor und ist auch unwahrscheinlich. Gewöhnlich wird bei einer Beleidigung nämlich bereits die Eröffnung der Anklage abgelehnt und der Geschädigte auf das Privatklageverfahren verwiesen.
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BineM
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Anmeldungsdatum: 22.10.2008
Beiträge: 45

Beitrag(#1600895) Verfasst am: 19.01.2011, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil im Original (http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1146.htm) hilft auch nicht, um sich über die genauen Umstände der Frage nach Sex gegen Geld ein Bild machen zu können, da es sich lediglich um eine Revision handelt. Man bräuchte die Urteilsbegründung des erstinstanzlichen Gerichts, wo derartiges verrhandelt wurde. Dieses ist jedoch online nicht zu finden.

Ich vermute, die Anzeige kam erst nachdem der Typ sie zum zweiten Mal gefragt hat. Da wusste er schon, dass sie nein gesagt hat und ihr wurde es einfach zu doof.

[Edit: Grammatik]
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Ein Ziel von Bildung ist es, zu merken, wenn andere Leute Unsinn reden.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1600901) Verfasst am: 19.01.2011, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danol hat folgendes geschrieben:
Davon abgesehen sehe ich dieses Urteil am ehesten als Diskriminierung von Prostituierten, deswegen finde ich es z.B. ebenfalls wiederwärtig.

Wenn ich dich hier als geistig behindert bezeichne, ist es dann eine Diskriminireung geistig Behinderter, wenn ich von der Moderation dafür abgemahnt werde?

Nee, im Ernst, man kann sicherlich Zweifel haben, ob das Urteil so angemessen ist, aber widerwärtig kann ich daran absolut nichts finden.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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L.E.N.
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Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1600907) Verfasst am: 19.01.2011, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
L.E.N. hat folgendes geschrieben:


wie oft denn noch?
die umstände spielten für das urteil keine rolle. es genügt geld zu bieten um dafür sex zu haben

groß genug?

Das geht aus dem Spiegel- Artikel nicht hervor und ist auch unwahrscheinlich. Gewöhnlich wird bei einer Beleidigung nämlich bereits die Eröffnung der Anklage abgelehnt und der Geschädigte auf das Privatklageverfahren verwiesen.


haben wir den gleichen artikel gelesen?
was geht dMn aus dem artikel hervor, außer daß jemand geld für sex geboten hat?
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Beitrag(#1600908) Verfasst am: 19.01.2011, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

BineM hat folgendes geschrieben:
Das Urteil im Original (http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1146.htm) hilft auch nicht, um sich über die genauen Umstände der Frage nach Sex gegen Geld ein Bild machen zu können, da es sich lediglich um eine Revision handelt. Man bräuchte die Urteilsbegründung des erstinstanzlichen Gerichts, wo derartiges verrhandelt wurde. Dieses ist jedoch online nicht zu finden.

Ich vermute, die Anzeige kam erst nachdem der Typ sie zum zweiten Mal gefragt hat. Da wusste er schon, dass sie nein gesagt hat und ihr wurde es einfach zu doof.

[Edit: Grammatik]


wenn er zweimal gefragt hat, sieht das ganze natürlich anders aus. doch dann sollte er aber wegen sexueller belästigung verurteilt werden, oder?
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Beitrag(#1600909) Verfasst am: 19.01.2011, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Das wäre eigentlich Aufgabe eines guten Journalisten gwesen. Solange es solche aber offenbar nicht mehr gibt, darf man Schuld anzweifeln, statt sie nur deswegen als vorausgesetzt zu sehen, weil ein Gericht entsprechend geurteilt hat.


Klar darf man das. Aber ich finde hier keine gute Begründung für die Zweifel. Großbuchstaben reichen mir jedenfalls nicht. (Damit bist nicht Du gemeint.)


da offensichtlich ich gemeint bin:
dir reichen nicht nur großbuchstaben nicht aus. eod.
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L.E.N.
im falschen Film



Anmeldungsdatum: 25.05.2004
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Beitrag(#1600910) Verfasst am: 19.01.2011, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
kereng hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Wenn ich einer Frau in der Absicht ihr aufzureiten Geld anbiete, ist das also eine Beleidigung.
Was ist, wenn ich ihr in der selben Absicht Blumen schenke?

zynisches Grinsen

Behältst du die Absicht für dich, oder sagst du das dazu? Erwartest oder erhoffst du dir als Gegenleistung Sex? Auf den Arm nehmen

Wenn ich einer jungen hübschen Kollegin, die ich kaum kenne, ohne Umschweife sage, dass ich mit ihr schlafen will, ist das sexuelle Belästigung, egal ob ich ihr Geld, Blumen oder gar nichts überreiche.

Bei Geld ist es vielleicht auch eine Beleidigung, aber den Unterschied finde ich nicht besonders groß.


Man kanns auch ein bischen wenige plump.
Ich habe mal zu eine Kolegin gesagt: "Wenn ich sie so sehe, tut mir es schon Leid, daß ich nicht 35 jahr jünger bin."
Und solche Sprüche gibts von, bis.
Kurz vor: "ich möcht mit ihnen schlafen" ist: "ich würde sie garantiert nicht von der Bettkante schubsen".
Oder gehört der schon zu den "nichtzulässigen??


das ist exakt der punkt und da spielt vor allem ne rolle, ob der anmacher ins beuteschema der frau passt. tut ers ists passend und charmant, tut ers nicht, ists ne beleidigung. Schulterzucken
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