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Hausbesetzer vs Staatsmacht - Räumung der Liebigstr.14, Berlin
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1606604) Verfasst am: 04.02.2011, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
hainer hat folgendes geschrieben:
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



Das kann man auch so interpretieren, dass es nicht fuer nicht genutzte Raeumlichkeiten gilt.



Bernie: Du nutzt Dein Auto im Winter nicht. Ich gehe zu Dir und nehme es Dir weg, mit der Begründung, Du fährst ja eh nicht damit und ich gebe es Dir im Sommer wieder. Wärst Du glücklich darüber?



Ich habe zwar keins, aber nehmen wir mal an ich haette eines...

Nein. Darueber waere ich nicht gluecklich und wuerde Dich u.U. verklagen, allerdings nicht wegen "Hausfriedensbruch", sondern wegen "unerlaubter Benutzung" meines Eigentums bzw. wegen Diebstahls, wenn Du es nicht zurueckbringst.

Du könntest anzeigen, aber nicht wegen Diebstahls.



Wenn es nicht zurueckgebracht wuerde, koennte ich auch wegen Diebstahls anzeigen.


Waere das Auto allerdings aus einer Notlage heraus entwendet worden, z.B. weil gerade ein Kind verunglueckt war, das dringend ins Krankenhaus musste und mein Auto waere das Einzige gewesen, das grad fuer den Krankentransport verfuegbar war, dann wuerde ich erstens auf eine Anzeige verzichten und haette zweitens ohnehin schlechte Karten damit.

Was das mit Hausbesetzungen zu tun hat? Stichwort: Sozialbindung des Eigentums. Eigentumsrechte unterliegen in bestimmten Faellen bestimmten Einschraenkungen und wenn Haeuser aus Spekulationsgruenden leerstehen, waehrend andererseits Leute obdachlos sind, kann man schon der Auffassung sein, dass solche Einschraenkungen dadurch begruendbar sind.

Ich denke, dass heute in zunehmendem Masse unter dem Deckmantel von "Recht und Gesetz" einer gewissen Assozialitaet des Eigentums das Wort geredet und jede Art sozialer Verantwortung (nicht nur des Eigentums) negiert wird. Das spuert man auch in dieser Diskussion und ich halte das fuer eine bedenkliche Entwicklung.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1606607) Verfasst am: 04.02.2011, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
AXO hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Perestroika hat folgendes geschrieben:

Wir Bürger haben, auch wenn solche gesetzeswidrigen "Besetzungen" uns wundern, schon einen Anspruch auf neutrale Staatsorgane. Wäre auch billiger.

Ja Schluss mit der Diskriminierung von Straftätern Ausrufezeichen
Für die Justiz sollte es keinen Unterschied machen, ob jemanden eine Straftat begangen hat Ausrufezeichen


Ich hör immer Straftäter (?) Es gab doch Mietverträge - wenn Du mir Dein Auto zur Nutzung
überlassen hast und ichs nach Widerruf nicht wieder rausrücke, hab ichs zunächstmal nicht gestohlen.
Es gibt Rechtswege für Dich Dein Eigentum zurück zu holen - eben diese wurden ja auch beschritten
und endeten nunmehr mit der Vollstreckung. Reine Privatrechtssache ohne strafrechtliche Relevanz.
Es ist ja auch nirgendwo davon zu lesen das die Bewohner allein aufgrund der Besetzung strafrechtlich verfolgt würden - oder?

Was du beschreibst ist eine bloße Verweigerung der Besitzherausgabe, was straflos bleibt.

Sicher?
Ganz sicher?

242 (-) wegen fehlender Wegnahme; 246 wegen fehlender Manifestation von Zueignungsabsicht; § 289 (-) wegen fehlendem Pfandrecht, 136 (-) mangels verstrickung. Also?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1606608) Verfasst am: 04.02.2011, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:

Bernie: Du nutzt Dein Auto im Winter nicht. Ich gehe zu Dir und nehme es Dir weg, mit der Begründung, Du fährst ja eh nicht damit und ich gebe es Dir im Sommer wieder. Wärst Du glücklich darüber?

BB hat kein Auto.

Dann eben "Ich ficke deine Frau, wenn du nicht zu Hause bist."


Obwohl dies eigentlich nicht mein Niveau ist, nehme ich den Ball mal auf, vielleicht begreifst Du ja doch noch worum es geht, wenn ich Dir's nach Gossenart erklaere...

Wenn Du meine Hauptfrau "fickst", dann hast Du ein Problem mit mir. Wenn Du eine meiner 270 Nebenfrauen "fickst", die ich selbst vielleicht bereits seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen habe, aber mit der ich rein rechtlich immer noch verheiratet bin, dann hast Du kein Problem mit mir, weil ich gerne das, von dem ich soviel habe, dass ich es selber gar nicht alles nutzen kann, mit beduerftigen Habenichtsen teile.

Und jetzt uebertrag das Mal auf Haeuser im Besitz von Grosspekulanten. zwinkern
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1606609) Verfasst am: 04.02.2011, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Was das mit Hausbesetzungen zu tun hat? Stichwort: Sozialbindung des Eigentums. Eigentumsrechte unterliegen in bestimmten Faellen bestimmten Einschraenkungen und wenn Haeuser aus Spekulationsgruenden leerstehen, waehrend andererseits Leute obdachlos sind, kann man schon der Auffassung sein, dass solche Einschraenkungen dadurch begruendbar sind.

Ich denke, dass heute in zunehmendem Masse unter dem Deckmantel von "Recht und Gesetz" einer gewissen Assozialitaet des Eigentums das Wort geredet und jede Art sozialer Verantwortung (nicht nur des Eigentums) negiert wird. Das spuert man auch in dieser Diskussion und ich halte das fuer eine bedenkliche Entwicklung.

Hausbesetzungen umgehen das staatliche Gewaltmonopol. Auch ein Obdachloser hat kein Recht, auf fremdes Eigentum zuzugreifen, unabhängig davon, ob und wie der Eigentümer davon gebrauch macht.
Richtig ist, dass der Eigentümer aufgrund der Sozialbindung des Eigentums gezwungen ist, eine hoheitliche Einweisungsverfügung zu dulden, sofern sonstige Unterbringungsmöglichkeiten nicht denkbar sind.
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satsche
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1606629) Verfasst am: 04.02.2011, 04:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich die Berliner Zeitung richtig gelesen habe, wurde den Eigentümern ein Ersatzobjekt angeboten?!
_________________
Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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AXO
nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen



Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10129
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1606631) Verfasst am: 04.02.2011, 04:42    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:


Wenn Du meine Hauptfrau "fickst", dann hast Du ein Problem mit mir. Wenn Du eine meiner 270 Nebenfrauen "fickst", die ich selbst vielleicht bereits seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen habe, aber mit der ich rein rechtlich immer noch verheiratet bin, dann hast Du kein Problem mit mir, weil ich gerne das, von dem ich soviel habe, dass ich es selber gar nicht alles nutzen kann, mit beduerftigen Habenichtsen teile.

Und jetzt uebertrag das Mal auf Haeuser im Besitz von Grosspekulanten. zwinkern


das Beispiel ist zu hoch gegriffen

wir reden hier von dem einen - mühsam erträumten und hart erarbeitetem Häuschen
das durch die Köpfe derer geistert die nichtmal das haben wenn sie hier über Eigentum reden
welches sie gern hätten.
Belass es also um des fairen Vergleiches willen und um keine Phantasie überzustrapazieren bei maximal einer Frau zwinkern
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1606634) Verfasst am: 04.02.2011, 05:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
By the way: was hat eigentlich die linke Szene mit diesen verweichlichten Hippies zu tun?


Was stellst du dir denn unter der "linken Szene" konkret vor? Welche Gruppierungen soll sie deiner Meinung nach beinhalten und welche nicht? Oder brauchst du nur die Autonomen, um dein beschränktes Weltbild über die linke Szene zu pflegen?


Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Gehören Arbeitsverweigerer neuerdings auch zur Arbeiterklasse?


Die "Arbeitsverweigerer" verkaufen sich auf dem Arbeitsmarkt halt nicht unter Wert! Wo legt da dein Problem? Ein Chirurg operiert bestimmt auch nicht nur für 2,50 Euro brutto die Stunde...

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Wie stellt sich die neue Linke das nach der Weltrevolution vor? Eine klassenlose Gesellschaft von Sozialschmarotzern?


Eine Gesellschaft, die dich zwingt, mit deinem Gegenüber in gleicher Augenhöhe verhandeln zu müssen; die dir jegliche Erpressungsmöglichkeit nimmt.

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Leute, ihr solltet besser nicht an dem Ast sägen, auf dem ihr sitzt... sonst müsst ihr irgendwann noch selber arbeiten! Lachen


Mt "ihr" kannst du unmöglich mich meinen, denn ich arbeite schon 30 Jahre ununterbrochen!!! Davon alleine schon 24 Jahre bei der Berufsfeuerwehr. Wen also meinst du mit "ihr"?
_________________
Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1606657) Verfasst am: 04.02.2011, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Die "Arbeitsverweigerer" verkaufen sich auf dem Arbeitsmarkt halt nicht unter Wert! Wo legt da dein Problem? Ein Chirurg operiert bestimmt auch nicht nur für 2,50 Euro brutto die Stunde...

Der Chirurg KANN aber auch was. Das ist der entscheidende Unterschied. Wer legt denn deiner Meinung nach der Wert einer Tätigkeit fest? Jeder selber? Hallo Selbstüberschätzung, hier kommt der König der Welt! Lachen

Nein. Angebot + Nachfrage regeln den Preis. Wer etwas kann, der wird dafür auch immer gutes Geld dafür bekommen.

Sticky hat folgendes geschrieben:
Mt "ihr" kannst du unmöglich mich meinen, denn ich arbeite schon 30 Jahre ununterbrochen!!! Davon alleine schon 24 Jahre bei der Berufsfeuerwehr. Wen also meinst du mit "ihr"?

Dich meinte ich nicht.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1606660) Verfasst am: 04.02.2011, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Was das mit Hausbesetzungen zu tun hat? Stichwort: Sozialbindung des Eigentums. Eigentumsrechte unterliegen in bestimmten Faellen bestimmten Einschraenkungen und wenn Haeuser aus Spekulationsgruenden leerstehen, waehrend andererseits Leute obdachlos sind, kann man schon der Auffassung sein, dass solche Einschraenkungen dadurch begruendbar sind.

Ich denke, dass heute in zunehmendem Masse unter dem Deckmantel von "Recht und Gesetz" einer gewissen Assozialitaet des Eigentums das Wort geredet und jede Art sozialer Verantwortung (nicht nur des Eigentums) negiert wird. Das spuert man auch in dieser Diskussion und ich halte das fuer eine bedenkliche Entwicklung.

Hausbesetzungen umgehen das staatliche Gewaltmonopol. Auch ein Obdachloser hat kein Recht, auf fremdes Eigentum zuzugreifen, unabhängig davon, ob und wie der Eigentümer davon gebrauch macht.
Richtig ist, dass der Eigentümer aufgrund der Sozialbindung des Eigentums gezwungen ist, eine hoheitliche Einweisungsverfügung zu dulden, sofern sonstige Unterbringungsmöglichkeiten nicht denkbar sind.


Das sagt vielleicht das Gesetz. Das Recht sagt etwas anderes.
Es ist nicht alles richtig, nur weil es in irgendeinem Gesetzbuch steht. Das scheinen die allermeisten juristen aber nicht kapieren zu wollen.

Was gestern falsch ist heute richtig und morgen scheißegal. Das BGB ist kein gottgegebenes Gebot. Es ist oft von Menschen gegen Menschen gemacht anstatt für Menschen. Zu oft dienen Menschen dem Gesetz, anstatt dass das Gesetz den Menschen dient, geschweige denn der Vernunft.

Es wäre für mein Empfinden hilfreich, wenn du (Xamanoth) diese deine Analysen als Stand der aktuellen Rechtsprechung kenntlich machen würdest, anstatt es so hinzustellen, als sei es unumstößlich unveränderliches Recht und quasi gottgegebenes Gebot.

Wenn du schlicht und einfach sagst: "Es ist so. Niemand hat das Recht.", würde ich erwarten, dass du einräumst, dass dies der gegenwärtige Stand der Rechtsprechung (in BRD) ist. Es ist kein Recht, sondern menschengemachtes, zeitlich und räumlich begrenzt gültiges Gesetz - innerhalb klar definierbarer Grenzen. Schon morgen kann ein gänzlich anderes Gesetz gültig sein, es ist potenziell jederzeit und umfassend änderbar.

Es ist absurd, aufgrund bedruckten Papiers zu argumentieren, anstatt aufgrund des gesunden Menschenverstands und der Menschlichkeit gebietenden Vernunft. Leider erlaubt unsere Gesellschaft, und fördert dies sogar, den eigenen Verstand in juristischen Dingen auszuschalten. Nicht umsonst heißt es: "Auf hoher See und vor Gericht..."

Jeder Mensch, der kein Obdach hat, hat das legitime Recht sich eine leerstehende Unterkunft zu erschließen um nicht die Nacht unter freiem Himmel verbringen zu müssen, sofern er keinen dauerhaften Schaden an der Unterkunft hinterlässt.

Es ist auch absurd, dass mir gesetzlich geboten wird mein Auto abzuschließen, weil ich sonst eine Straftat provoziere, weil vielleicht jemand das Auto "unberechtigt" nutzen könnte. Es ist schließlich mein Eigentum und demzufolge sollte es mir überlassen sein, wann ich wem dieses Fahreug ggf. auch ohne mein Wissen zur Verfügung stelle.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1606662) Verfasst am: 04.02.2011, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:
Wenn ich die Berliner Zeitung richtig gelesen habe, wurde den Eigentümern ein Ersatzobjekt angeboten?!


Zitat:
Allen Hetzmedien-Unkenrufen zum Trotz: Die Bewohner_innen der Liebig 14 hatten niemals eine Ausweichmöglichkeit. Das vielzitierte "Ausweichobjekt" in Weissensee war zum Zeitpunkt des Angebots selbst unsicher. Es stand zum Verkauf, ein Annehmen des Objekts barg die Gefahr, in zwei Jahren wieder vor dem Verkauf und somit vor ungesicherten Verhältnissen zu stehen. Eine Verschiebung des Problems, eine Lösung war dies aber zu keiner Zeit. Und damit inakzeptabel.


http://de.indymedia.org/2011/02/299288.shtml
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1606665) Verfasst am: 04.02.2011, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
Die "Arbeitsverweigerer" verkaufen sich auf dem Arbeitsmarkt halt nicht unter Wert! Wo legt da dein Problem? Ein Chirurg operiert bestimmt auch nicht nur für 2,50 Euro brutto die Stunde...

Der Chirurg KANN aber auch was. Das ist der entscheidende Unterschied. Wer legt denn deiner Meinung nach der Wert einer Tätigkeit fest? Jeder selber? Hallo Selbstüberschätzung, hier kommt der König der Welt! Lachen

Nein. Angebot + Nachfrage regeln den Preis. Wer etwas kann, der wird dafür auch immer gutes Geld dafür bekommen.


Es wäre akzeptabel, wenn es so wäre. Aber nicht einmal dies kann/will unsere Gesellschaft noch leisten. Es kommt weniger darauf an was du kannst, sondern vielmehr darauf, wen du kennst, um es mal platt zu formulieren.
Wenn es so wäre, wie du es beschreibst, könnte unsere Gesellschaft tatsächlich von seiner Bevölkerung profitieren. Doch heute geht es - wieder mal - nur noch darum den Mehrwert abzupressen und das "Pack" ruhig zu halten.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
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Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1606671) Verfasst am: 04.02.2011, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Es ist auch absurd, dass mir gesetzlich geboten wird mein Auto abzuschließen, weil ich sonst eine Straftat provoziere, weil vielleicht jemand das Auto "unberechtigt" nutzen könnte. Es ist schließlich mein Eigentum und demzufolge sollte es mir überlassen sein, wann ich wem dieses Fahreug ggf. auch ohne mein Wissen zur Verfügung stelle.

oh, du kannst dein auto unabgeschlossen stehen lassen. wenn es aber dann von jemandem anderes genutzt wird und du nicht weisst, wo sich dein auto befindet, darfst du halt nicht zur polizei gehen und es als gestohlen melden.
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I'm tapping in the dusternis
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1606672) Verfasst am: 04.02.2011, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Es ist auch absurd, dass mir gesetzlich geboten wird mein Auto abzuschließen, weil ich sonst eine Straftat provoziere, weil vielleicht jemand das Auto "unberechtigt" nutzen könnte. Es ist schließlich mein Eigentum und demzufolge sollte es mir überlassen sein, wann ich wem dieses Fahreug ggf. auch ohne mein Wissen zur Verfügung stelle.

oh, du kannst dein auto unabgeschlossen stehen lassen. wenn es aber dann von jemandem anderes genutzt wird und du nicht weisst, wo sich dein auto befindet, darfst du halt nicht zur polizei gehen und es als gestohlen melden.


Nein, darf ich laut Gesetz nicht. Ich habe die Benutzung durch Unbefugte zu verhüten.
1. Provoziere ich damit eine Straftat, indem ich einen Diebstahl nicht verhindere.
2. Muss ich alles mir mögliche dafür tun, dass zB nicht ein Mensch ohne gültige Fahrerlaubnis oder zB im alkoholisierten Zustand das Auto nutzt.

Die Polizei zB kann das Auto mit dieser Begründung abschleppen lassen UND es drohen Punkte in Flenzburg, Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1606674) Verfasst am: 04.02.2011, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Es ist auch absurd, dass mir gesetzlich geboten wird mein Auto abzuschließen, weil ich sonst eine Straftat provoziere, weil vielleicht jemand das Auto "unberechtigt" nutzen könnte. Es ist schließlich mein Eigentum und demzufolge sollte es mir überlassen sein, wann ich wem dieses Fahreug ggf. auch ohne mein Wissen zur Verfügung stelle.

oh, du kannst dein auto unabgeschlossen stehen lassen. wenn es aber dann von jemandem anderes genutzt wird und du nicht weisst, wo sich dein auto befindet, darfst du halt nicht zur polizei gehen und es als gestohlen melden.


Nein, darf ich laut Gesetz nicht. Ich habe die Benutzung durch Unbefugte zu verhüten.
1. Provoziere ich damit eine Straftat, indem ich einen Diebstahl nicht verhindere.
2. Muss ich alles mir mögliche dafür tun, dass zB nicht ein Mensch ohne gültige Fahrerlaubnis oder zB im alkoholisierten Zustand das Auto nutzt.

Die Polizei zB kann das Auto mit dieser Begründung abschleppen lassen UND es drohen Punkte in Flenzburg, Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe.

aha,
also eine vernünftige regelung. und was hast du dagegen, dass soetwas verhindert werden soll?
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1606681) Verfasst am: 04.02.2011, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Es ist auch absurd, dass mir gesetzlich geboten wird mein Auto abzuschließen, weil ich sonst eine Straftat provoziere, weil vielleicht jemand das Auto "unberechtigt" nutzen könnte. Es ist schließlich mein Eigentum und demzufolge sollte es mir überlassen sein, wann ich wem dieses Fahreug ggf. auch ohne mein Wissen zur Verfügung stelle.

oh, du kannst dein auto unabgeschlossen stehen lassen. wenn es aber dann von jemandem anderes genutzt wird und du nicht weisst, wo sich dein auto befindet, darfst du halt nicht zur polizei gehen und es als gestohlen melden.


Nein, darf ich laut Gesetz nicht. Ich habe die Benutzung durch Unbefugte zu verhüten.
1. Provoziere ich damit eine Straftat, indem ich einen Diebstahl nicht verhindere.
2. Muss ich alles mir mögliche dafür tun, dass zB nicht ein Mensch ohne gültige Fahrerlaubnis oder zB im alkoholisierten Zustand das Auto nutzt.

Die Polizei zB kann das Auto mit dieser Begründung abschleppen lassen UND es drohen Punkte in Flenzburg, Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafe.

aha,
also eine vernünftige regelung. und was hast du dagegen, dass soetwas verhindert werden soll?


Eine vollkommen blödsinnige Regelung. Erstmal geht es doch niemanden etwas an, ob ich etwas dagegen habe oder nicht, wenn mein Auto gestohlen wird oder ob ich es frei zur Verfügung stelle.
Und zweitens ist es doch vollkommen absurd, dass ich verhindern soll, dass irgendjemand anderes mglw. mein Auto entgegen der StVO nutzt.

Wird denn jedem, der alkoholisiert ist, oder dem der Führerschein entzogen wurde das Auto abgenommen und in behördliche Aufbewahrung übergeben? Ich gehe eigentlich von selbstverantwortlichen Menschen aus. Wenn jemand meint, betrunken Auto fahren zu müssen, ist es doch nicht meine Aufgabe daszu verhindern, indem ich mein Auto abschließe.

Und wenn ich meinen Laptop ohne Passwortschutz im Cafe leigen lasse, bin ich auch dafür verantwortlich, wenn jemand illegale Downloads vornimmt? - Für W-Lan gibt es ja auch so ein Gesetz.

Naja, gut und schön. Das Gesetz ist vom Grundgedanken her ansatzweise Vernünftg, aber mE vollkommen übertrieben. Sind wir nun eine Gesellschaft von selbstverantwortlich Menschen, oder nicht? - Aber im Grunde ging es mir ja auch um Wohnraum/Obdach.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1606688) Verfasst am: 04.02.2011, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Naja, gut und schön. Das Gesetz ist vom Grundgedanken her ansatzweise Vernünftg, aber mE vollkommen übertrieben.

Von welchem Gesetz sprichst du hier überhaupt?
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1606718) Verfasst am: 04.02.2011, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Naja, gut und schön. Das Gesetz ist vom Grundgedanken her ansatzweise Vernünftg, aber mE vollkommen übertrieben.

Von welchem Gesetz sprichst du hier überhaupt?


k.A. wie sich das nennt. Bin schließlich kein Jurist.


http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-62640.html

Zitat:
Im Abs. 2 Satz 2 des § 14 StVO heißt es: "Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern."


Zitat:
Die Sicherungspflicht besteht beim Verlassen des Fahrzeuges: Verlassen bedeutet die Aufgabe der unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeit, wie zB beim Aufsuchen der Wohnung (Dü VRS 70, 379) oder einer Gaststätte (Ha VRS 28,464; Ol DAR 64, 27) selbst wenn das Fz im Blickfeld bleibt (BGH VRS 23, 89); erst recht wenn es aus den Augen gelassen wird (KG VRS 59, 228). Ein Fz ist nicht verlassen, solange der Fz-Führer eine unbefugte Benutzung noch sicher verhindern kann (Ol NZV 93, 491); die räumliche Entfernung ist nicht allein entscheidend (vgl VwV I; BGH(Z) VM 61, 14; Ha VRS 32, 283; Bay 76, 66 = VRS 51, 459); zB kurzes Austreten (Stu DAR 74, 298).

Zweck der Vorschrift ist nicht der Schutz des Eigentums am Fz, sondern die Verhinderung der Benutzung des Fz´s durch Unbefugte ohne FE u Haftpflichtversicherung. Der Verantwortliche hat bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalls alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen; an diese Verpflichtung sind im Interesse der VSicherheit strengste Anforderungen zu stellen (BGH NJW 71, 459; KG VM 78, 91; Ha NZV 90, 470), die umso höher anzusetzen sind, je unsicherer der Abstellplatz ist (Ha VRS 31, 283).

In einer gut verschlossenen Garage oder einem nach außen abgesperrten Hof sind praktisch keine Sicherungsmaßnahmen geboten (KG VersR 81, 244), wenn Garagen- u Fz-Schlüssel sicher verwahrt werden (Ha aaO; Mü VersR 60, 1055). Geringere Anforderungen auch auf umfriedetem Werksgelände (BGH(Z) VM 71, 91; s auch Fra VersR 83, 497), nicht aber, wenn es gleichwohl allg zugänglich ist (s Nü VRS 66, 188: Lagerhalle; Aufbewahrung der Kfz-Schlüssel in einer im Restaurant abgelegten Jacke ist unzureichend: Dü VersR 89, 638; Steckenlassen in Haustür bei pr Feier Ol NZV 99, 294), ebenfalls nicht ausreichend die Aufbewahrung des Schlüssels in einer am Kfz angebrachten Schlüsselbox (Fra VRS 104, 273).

Auf der Str, aber auch auf Privatgrundstücken, die von außen leicht zugänglich sind, so dass mit unbefugter Benutzung zu rechnen ist, müssen alle vorhandenen, bei Pkw, Kombinations-Fzen u Krafträdern bes die nach § 38 a StVZO (Anh I) vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen (Lenkradschloss), benutzt werden (BGHSt 15, 357). Bloßes Verschließen der Tür genügt nicht (vgl BGH(Z) VM 62, 104; VRS 26, 173; BGH VM 70, 1Cool. Andererseits müssen Wagentüren u Fenster auch dann verschlossen werden, wenn das Lenkradschloss gesperrt (BGHSt 17, 289; BGH(Z) VM 64, 24 u 25; Ol VRS 26, 317) oder die Zündung unterbrochen ist (AG Offenbach VRS 75, 464). Ausreichend gesichert ist ein Kfz jedenfalls dann, wenn das Lenkradschloss gesperrt, der Wagen abgeschlossen u die Fenster geschlossen sind (Ha VRS 31, 283; Schl VM 66, 106); spaltweit geöffnete Fenster u offene Verdecke (beim Cabrio) sind nicht zu beanstanden (VwV zu Abs 2; Dü ZfS 86, 95); bei geschlossenem Verdeck ist es ebenso zu sichern wie eine Limousine (Dü VRS 70, 379). Bei Krafträdern u Mopeds genügt Abschließen von Zündung u Lenkung (BGH NJW 59, 629).


Eigentum verpflichtet eben. zwinkern
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arcalexx
The Shah of Bla



Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 231
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1606733) Verfasst am: 04.02.2011, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:


Ich habe zwar keins, aber nehmen wir mal an ich haette eines...

Nein. Darueber waere ich nicht gluecklich und wuerde Dich u.U. verklagen, allerdings nicht wegen "Hausfriedensbruch", sondern wegen "unerlaubter Benutzung" meines Eigentums bzw. wegen Diebstahls, wenn Du es nicht zurueckbringst.

Sonst noch Fragen?

Meine Aussage war lediglich, dass ich die klassische Hausbesetzung nicht als "Hausfriedensbruch" sehe, sondern lediglich als "unerlaubte Nutzung". Das ist ein Unterschied, weil ich im ersten Fall die persoenliche Sphaere von Menschen verletze und im zweiten lediglich ihr Eigentumsrecht. Dass ich eine Verletzung des Eigentumsrecht nicht als justiziabel ansehe, behaupte ich mit keiner Silbe, ich behaupte, lediglich, dass das Eine etwas weniger schwerwiegend ist als das Andere.


Ein Haus oder jegliches andere "befriedete Besitztum" (=deutlich vom allgemein zugänglichem Raum abgegrenzt) ist per se so eine Sache, die dazu geeignet und bestimmt ist, mir meine persönliche Sphäre gewähren zu können. Wenn ich auf meinem Territorium bin, dann kann ich dort nackt auf Händen rumlaufen und Lieder der Wildecker Herzbuben singen, ohne dass das irgendjemand kommentieren oder verhindern darf. Dieses Recht ist das Recht zur Benutzung der Immobilie (= Hausfrieden, der Frieden von Einflussnahme anderer). Insofern ergeben sich zwischen Auto und Haus keine Unterschiede. Dies gilt natürlich auch dann, wenn ich in diesem Haus gar net wohne, sondern nur wohnen könnte, wenn ich wollte.
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arcalexx
The Shah of Bla



Anmeldungsdatum: 26.06.2008
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Beitrag(#1606734) Verfasst am: 04.02.2011, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Eigentumsrechte unterliegen in bestimmten Faellen bestimmten Einschraenkungen und wenn Haeuser aus Spekulationsgruenden leerstehen, waehrend andererseits Leute obdachlos sind, kann man schon der Auffassung sein, dass solche Einschraenkungen dadurch begruendbar sind.


In Berlin ist jemand nur dann obdachlos, wenn er es sein will.
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AXO
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Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1606755) Verfasst am: 04.02.2011, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Naja, gut und schön. Das Gesetz ist vom Grundgedanken her ansatzweise Vernünftg, aber mE vollkommen übertrieben.

Von welchem Gesetz sprichst du hier überhaupt?


k.A. wie sich das nennt. Bin schließlich kein Jurist.


http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-62640.html

Zitat:
Im Abs. 2 Satz 2 des § 14 StVO heißt es: "Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern."


Zitat:
Die Sicherungspflicht besteht beim Verlassen des Fahrzeuges: Verlassen bedeutet die Aufgabe der unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeit, wie zB beim Aufsuchen der Wohnung (Dü VRS 70, 379) oder einer Gaststätte (Ha VRS 28,464; Ol DAR 64, 27) selbst wenn das Fz im Blickfeld bleibt (BGH VRS 23, 89); erst recht wenn es aus den Augen gelassen wird (KG VRS 59, 228). Ein Fz ist nicht verlassen, solange der Fz-Führer eine unbefugte Benutzung noch sicher verhindern kann (Ol NZV 93, 491); die räumliche Entfernung ist nicht allein entscheidend (vgl VwV I; BGH(Z) VM 61, 14; Ha VRS 32, 283; Bay 76, 66 = VRS 51, 459); zB kurzes Austreten (Stu DAR 74, 298).

Zweck der Vorschrift ist nicht der Schutz des Eigentums am Fz, sondern die Verhinderung der Benutzung des Fz´s durch Unbefugte ohne FE u Haftpflichtversicherung. Der Verantwortliche hat bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalls alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen; an diese Verpflichtung sind im Interesse der VSicherheit strengste Anforderungen zu stellen (BGH NJW 71, 459; KG VM 78, 91; Ha NZV 90, 470), die umso höher anzusetzen sind, je unsicherer der Abstellplatz ist (Ha VRS 31, 283).

In einer gut verschlossenen Garage oder einem nach außen abgesperrten Hof sind praktisch keine Sicherungsmaßnahmen geboten (KG VersR 81, 244), wenn Garagen- u Fz-Schlüssel sicher verwahrt werden (Ha aaO; Mü VersR 60, 1055). Geringere Anforderungen auch auf umfriedetem Werksgelände (BGH(Z) VM 71, 91; s auch Fra VersR 83, 497), nicht aber, wenn es gleichwohl allg zugänglich ist (s Nü VRS 66, 188: Lagerhalle; Aufbewahrung der Kfz-Schlüssel in einer im Restaurant abgelegten Jacke ist unzureichend: Dü VersR 89, 638; Steckenlassen in Haustür bei pr Feier Ol NZV 99, 294), ebenfalls nicht ausreichend die Aufbewahrung des Schlüssels in einer am Kfz angebrachten Schlüsselbox (Fra VRS 104, 273).

Auf der Str, aber auch auf Privatgrundstücken, die von außen leicht zugänglich sind, so dass mit unbefugter Benutzung zu rechnen ist, müssen alle vorhandenen, bei Pkw, Kombinations-Fzen u Krafträdern bes die nach § 38 a StVZO (Anh I) vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen (Lenkradschloss), benutzt werden (BGHSt 15, 357). Bloßes Verschließen der Tür genügt nicht (vgl BGH(Z) VM 62, 104; VRS 26, 173; BGH VM 70, 1Cool. Andererseits müssen Wagentüren u Fenster auch dann verschlossen werden, wenn das Lenkradschloss gesperrt (BGHSt 17, 289; BGH(Z) VM 64, 24 u 25; Ol VRS 26, 317) oder die Zündung unterbrochen ist (AG Offenbach VRS 75, 464). Ausreichend gesichert ist ein Kfz jedenfalls dann, wenn das Lenkradschloss gesperrt, der Wagen abgeschlossen u die Fenster geschlossen sind (Ha VRS 31, 283; Schl VM 66, 106); spaltweit geöffnete Fenster u offene Verdecke (beim Cabrio) sind nicht zu beanstanden (VwV zu Abs 2; Dü ZfS 86, 95); bei geschlossenem Verdeck ist es ebenso zu sichern wie eine Limousine (Dü VRS 70, 379). Bei Krafträdern u Mopeds genügt Abschließen von Zündung u Lenkung (BGH NJW 59, 629).


Eigentum verpflichtet eben. zwinkern


Mein CJ3 Jeep hat weder Verdeck noch Türen die ich verschließen könnte - ich mach mich strafbar wenn ihn unbeaufsichtigt abstelle?
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
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Beitrag(#1606802) Verfasst am: 04.02.2011, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Eigentumsrechte unterliegen in bestimmten Faellen bestimmten Einschraenkungen und wenn Haeuser aus Spekulationsgruenden leerstehen, waehrend andererseits Leute obdachlos sind, kann man schon der Auffassung sein, dass solche Einschraenkungen dadurch begruendbar sind.


In Berlin ist jemand nur dann obdachlos, wenn er es sein will.


Wieso denn das? Das ist ja wohl blödsinn. Welche besonderen Regelungen gibt es denn da in Berlin?
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#1606803) Verfasst am: 04.02.2011, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Eigentumsrechte unterliegen in bestimmten Faellen bestimmten Einschraenkungen und wenn Haeuser aus Spekulationsgruenden leerstehen, waehrend andererseits Leute obdachlos sind, kann man schon der Auffassung sein, dass solche Einschraenkungen dadurch begruendbar sind.


In Berlin ist jemand nur dann obdachlos, wenn er es sein will.


Wieso denn das? Das ist ja wohl blödsinn. Welche besonderen Regelungen gibt es denn da in Berlin?


Keine; lediglich dieselben wie bundesweit. Die sollten eigentlich ausreichen (theoretisch).
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1606804) Verfasst am: 04.02.2011, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:
Mein CJ3 Jeep hat weder Verdeck noch Türen die ich verschließen könnte - ich mach mich strafbar wenn ihn unbeaufsichtigt abstelle?


Da gilt der Jeep dann vermutlich als "Moped".

Zitat:
spaltweit geöffnete Fenster u offene Verdecke (beim Cabrio) sind nicht zu beanstanden (VwV zu Abs 2; Dü ZfS 86, 95); bei geschlossenem Verdeck ist es ebenso zu sichern wie eine Limousine (Dü VRS 70, 379). Bei Krafträdern u Mopeds genügt Abschließen von Zündung u Lenkung (BGH NJW 59, 629).
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1606805) Verfasst am: 04.02.2011, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Eigentumsrechte unterliegen in bestimmten Faellen bestimmten Einschraenkungen und wenn Haeuser aus Spekulationsgruenden leerstehen, waehrend andererseits Leute obdachlos sind, kann man schon der Auffassung sein, dass solche Einschraenkungen dadurch begruendbar sind.


In Berlin ist jemand nur dann obdachlos, wenn er es sein will.


Wieso denn das? Das ist ja wohl blödsinn. Welche besonderen Regelungen gibt es denn da in Berlin?


Keine; lediglich dieselben wie bundesweit. Die sollten eigentlich ausreichen (theoretisch).


Theoretisch ja.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1606862) Verfasst am: 04.02.2011, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
242 (-) wegen fehlender Wegnahme; 246 wegen fehlender Manifestation von Zueignungsabsicht; § 289 (-) wegen fehlendem Pfandrecht, 136 (-) mangels verstrickung. Also?

246
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1606873) Verfasst am: 05.02.2011, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Eigentum verpflichtet eben. zwinkern

Es geht wohl eher darum, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schaft, sie so abzusichern hat, dass andere nicht zu Schaden kommen.

Waffen oder giftige Chemikalien darf man auch nicht rumliegen lassen. Wer ein Loch in die Straße gräbt, muss es absperren etc.
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1606891) Verfasst am: 05.02.2011, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
242 (-) wegen fehlender Wegnahme; 246 wegen fehlender Manifestation von Zueignungsabsicht; § 289 (-) wegen fehlendem Pfandrecht, 136 (-) mangels verstrickung. Also?

246

Nein. Bloße Nichtrückgabe einer Sache ist keine ausreichende Manifestation von Zueignungswillen. (Hinzu müssten deutliche Äußerungen kommen, die darauf schließen lassen, dass zumindest bedingter enteignungsvorsatz und direkter Aneignungsvorsatz bestehen).
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1607035) Verfasst am: 05.02.2011, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine allgemeine Frage zum Anspruch sich fremden Eigentums zu bemächtigen.
Ist die Haltung: "Sie haben Eigentum in Form von Wohnraum, ich habe keins; also sollen sie mir ihren Wohnraum geben" ein Sein/Sollen Fehlschluss?
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Wolf
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1607119) Verfasst am: 05.02.2011, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Mal eine allgemeine Frage zum Anspruch sich fremden Eigentums zu bemächtigen.
Ist die Haltung: "Sie haben Eigentum in Form von Wohnraum, ich habe keins; also sollen sie mir ihren Wohnraum geben" ein Sein/Sollen Fehlschluss?

Nein finde ich nicht. Ich halte ihn dieser Form auch nicht ganz falsch. Aber die Form in der es abläuft.
Ich halte es für richtig, dass der Staat in Form von Steuern uä von den Wohlhabenderen sich die finanzellen Mitteln holt, um Wohnungen für alle zu gewähren. (Sozialwohnungen, Mietzuschüsse, Notunterkünfte)
Hausbesetzungen fände ich nur legitim, wenn der Staat seiner Aufgabe nicht nach käme und auch nicht in der Form, in der Häuser "verschandelt" werden.
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Trish:(
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1607124) Verfasst am: 05.02.2011, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Hausbesetzungen fände ich nur legitim, wenn der Staat seiner Aufgabe nicht nach käme


Zum Teil tut er das auch nicht.
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