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Freiherr zu Guttenberg - Superstar!
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alex6
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#1614675) Verfasst am: 28.02.2011, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Tagesspiegel stellt die These auf, die Guttenberg-Affäre (sei) gar keine Affäre, sondern ein Initiationsritual, das jeder CSU-Politiker absolvieren muss, um der Partei seine Befähigung für höchste Ämter zu beweisen.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/viele-krumme-dinger/3887356.html

Es wird daran erinnert, daß viele CSU-Politiker sich ihren Weg nach oben über "krumme Dinger" gebahnt haben, wie z.B. Wiesheu, der im Suff jemanden totgefahren hat und so die Qualifikation zum bayerischen Verkehrsminister erworb. Zu FJS fehlen natürlich die meisten Verbrechen, sonst wäre es ja kein Artikel mehr, sondern ein Buch.
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Darwin Upheaval
Evo-Devo-Darwinist & Wissenschaftskommunikator



Anmeldungsdatum: 23.01.2004
Beiträge: 5471
Wohnort: Tief im Süden

Beitrag(#1614689) Verfasst am: 28.02.2011, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

"Neues aus der Anstalt" mit einer lustigen Guttenberg-Parodie:

http://tinyurl.com/6eko52d

Hint: Erst die Sequenz zwischen 7:40 bis 8:15 Minuten ansehen, dann ab 10:35 Minuten.
Und weiter ab Minute 28:40.
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göttertod
Atheist und Zweifelsäer



Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1565
Wohnort: Freiburg

Beitrag(#1614692) Verfasst am: 28.02.2011, 02:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.youtube.com/watch?v=IdUfe-GOrcI

Volker Pispers über Gutterberg.....da is es ja scho..... so geil wie Pispers den Guttenberg verarscht Smilie

zwei Kostproben:

Zitat:
...und dann muss er [Guttenberg] den Pöbel, der ihn da wählt, auch noch Souverän nennen - in der Öffentlichkeit. Wissen sie eigentlich, was das für eine Selbstbeherrschung kostet?!

Wie sagte der Freiherr neulich zu seinem Stiefelknecht: (ja hat er gesacht, hat er gesacht ->) "Was geht das dieses bürgerliche, subalterne Dreckspack eigentlich an, was ich von wem abschreiben lasse! Aber solange die Dumpfbacke, die ihr Hirn in die Bildzeitung einwickelt mich toll findet, ist doch eh alles egal!"
Gröhl...

Zitat:
Und jetzt, jetzt reden wir doch mal Klartext:
Der Herr gute von und zu Obenoffen!
Entweder, er hat wirklich nicht gewusst was in der Arbeit drinsteht, weil er sie gar nicht selbst geschrieben hat. Dann ist er ein verdammter Lügner.
Oder, unsere adelige Pomadenmischung hat genau gewusst was sie da ihrem Doktorvater untergejubelt hat. Dann ist er ein verdammter Lügner und akademischer Betrüger.
Oder er hat wirklich erst am letzten Wochenende, beim Durchlesen gemerkt, dass er auf 270 Seiten von anderen Leuten abgeschrieben hat, ......... Smilie

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auf dass die Bücher von "Iain Banks" Wirklichkeit werden
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jede Tradition ist es wert sich an sie zu erinnern, aber nicht jede Tradition ist es wert gelebt zu werden
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Darwin Upheaval
Evo-Devo-Darwinist & Wissenschaftskommunikator



Anmeldungsdatum: 23.01.2004
Beiträge: 5471
Wohnort: Tief im Süden

Beitrag(#1614695) Verfasst am: 28.02.2011, 02:31    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:
http://www.youtube.com/watch?v=IdUfe-GOrcI

Volker Pispers über Gutterberg.....da is es ja scho..... so geil wie Pispers den Guttenberg verarscht Smilie

zwei Kostproben:

Zitat:
...und dann muss er [Guttenberg] den Pöbel, der ihn da wählt, auch noch Souverän nennen - in der Öffentlichkeit. Wissen sie eigentlich, was das für eine Selbstbeherrschung kostet?!

Wie sagte der Freiherr neulich zu seinem Stiefelknecht: (ja hat er gesacht, hat er gesacht ->) "Was geht das dieses bürgerliche, subalterne Dreckspack eigentlich an, was ich von wem abschreiben lasse! Aber solange die Dumpfbacke, die ihr Hirn in die Bildzeitung einwickelt mich toll findet, ist doch eh alles egal!"
Gröhl...

Zitat:
Und jetzt, jetzt reden wir doch mal Klartext:
Der Herr gute von und zu Obenoffen!
Entweder, er hat wirklich nicht gewusst was in der Arbeit drinsteht, weil er sie gar nicht selbst geschrieben hat. Dann ist er ein verdammter Lügner.
Oder, unsere adelige Pomadenmischung hat genau gewusst was sie da ihrem Doktorvater untergejubelt hat. Dann ist er ein verdammter Lügner und akademischer Betrüger.
Oder er hat wirklich erst am letzten Wochenende, beim Durchlesen gemerkt, dass er auf 270 Seiten von anderen Leuten abgeschrieben hat, ......... Smilie


Minute 3:38 bis 4:48... dieselbe Wichse... wie geil... Lachen
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immanuela
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Anmeldungsdatum: 20.05.2009
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Beitrag(#1614704) Verfasst am: 28.02.2011, 05:56    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.youtube.com/watch?v=xUhZEVNgvVQ&feature=player_embedded#at=372
Guttenbergs Verhandlungen mit EADS über Militärtransporter A400M. Überrascht
Gegenüber EADS auf 400 Millionen Vertragsstrafe verzichtet, ausgemacht, dass noch weniger Flugzeuge genausoviel kosten, dazu zusätzlich Gewährung jährlicher Preissteigerung bei verspäteter Lieferung abgemacht, obendrauf 500 Millionen Steuergelder als Kredit so gut wie geschenkt (Rückzahlung nur unter äußerst unwahrscheinlichen Bedingungen)...
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narziss
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Beiträge: 21939

Beitrag(#1614751) Verfasst am: 28.02.2011, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Schavan schämt sich jetzt. Komisch, dass die Scham erst 2 Wochen zu spät kommt...
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Baldur
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Beiträge: 8326

Beitrag(#1614755) Verfasst am: 28.02.2011, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Schavan schämt sich jetzt. Komisch, dass die Scham erst 2 Wochen zu spät kommt...



Plagiatsaffäre
Schavan schämt sich für Guttenberg

Zitat:
Das sitzt: In einem offenen Brief werfen 20.000 Wissenschaftler und Bürger Kanzlerin Merkel "Verhöhnung" vor, weil sie an Karl-Theodor zu Guttenberg festhält. Auch CDU-Forschungsministerin Schavan sagte, sie schäme sich für die Plagiatsaffäre, und zwar "nicht nur heimlich".
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#1614763) Verfasst am: 28.02.2011, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wo kann man den Brief mit den Unterzeichnern finden?
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1614764) Verfasst am: 28.02.2011, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
Wo kann man den Brief mit den Unterzeichnern finden?


schabernick hat folgendes geschrieben:
Offener Brief an die Bundeskanzlerin zum Mitunterzeichnen:

http://offenerbrief.posterous.com/

Die Einträge erfolgen derzeit im gefühlten 5-Sekunden-Takt
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1614766) Verfasst am: 28.02.2011, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich ist es ja schade, dass Herrn Guttenberg der Doktortitel aberkannt wurde.

Wäre dies nicht geschehen, hätten meine und alle Schulkinder doch jede Legitimation, die Hausarbeiten voneinander abzuschreiben. Ein Schüler würde dann die Hausarbeiten erledigen und alle anderen Schüler könnten mit Verweis auf Guttenberg von dem abschreiben. Oder der Schüler bringt eben gleich vür jeden anderen auch eine Kopie mit.

Auch in Klassenarbeiten wäre Abschreiben und gemeinsames Arbeiten legitim/legal. Klassenarbeiten würden nur noch in Gemeinschaftsarbeit erledigt, oder der jeweils beste Schüler erledigt die Aufgaben und der Rest der Klasse jagt die Klassenarbeit eben durch den Kopierer. Ebenso bei Abiturprüfungen usw. - Noten könnten allgemein endlich abgeschafft werden.

DAS wäre mal ein Fortschritt in Richtung 'Bildungsrepublik'.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1614768) Verfasst am: 28.02.2011, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Eigentlich ist es ja schade, dass Herrn Guttenberg der Doktortitel aberkannt wurde.

Wäre dies nicht geschehen, hätten meine und alle Schulkinder doch jede Legitimation, die Hausarbeiten voneinander abzuschreiben. Ein Schüler würde dann die Hausarbeiten erledigen und alle anderen Schüler könnten mit Verweis auf Guttenberg von dem abschreiben. Oder der Schüler bringt eben gleich vür jeden anderen auch eine Kopie mit.

Auch in Klassenarbeiten wäre Abschreiben und gemeinsames Arbeiten legitim/legal. Klassenarbeiten würden nur noch in Gemeinschaftsarbeit erledigt, oder der jeweils beste Schüler erledigt die Aufgaben und der Rest der Klasse jagt die Klassenarbeit eben durch den Kopierer. Ebenso bei Abiturprüfungen usw. - Noten könnten allgemein endlich abgeschafft werden.

DAS wäre mal ein Fortschritt in Richtung 'Bildungsrepublik'.

Nein. Daraus hätte man gar nichts herleiten können.
Keine Gleichheit im Unrecht.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1614774) Verfasst am: 28.02.2011, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Eigentlich ist es ja schade, dass Herrn Guttenberg der Doktortitel aberkannt wurde.

Wäre dies nicht geschehen, hätten meine und alle Schulkinder doch jede Legitimation, die Hausarbeiten voneinander abzuschreiben. Ein Schüler würde dann die Hausarbeiten erledigen und alle anderen Schüler könnten mit Verweis auf Guttenberg von dem abschreiben. Oder der Schüler bringt eben gleich vür jeden anderen auch eine Kopie mit.

Auch in Klassenarbeiten wäre Abschreiben und gemeinsames Arbeiten legitim/legal. Klassenarbeiten würden nur noch in Gemeinschaftsarbeit erledigt, oder der jeweils beste Schüler erledigt die Aufgaben und der Rest der Klasse jagt die Klassenarbeit eben durch den Kopierer. Ebenso bei Abiturprüfungen usw. - Noten könnten allgemein endlich abgeschafft werden.

DAS wäre mal ein Fortschritt in Richtung 'Bildungsrepublik'.

Nein. Daraus hätte man gar nichts herleiten können.
Keine Gleichheit im Unrecht.


Was für einen Bundesminister Recht ist, ist einem Schüler doch billig.
Natürlich hätte man das daraus herleiten können. Wieso denn nicht. Wenn das Plagiat des Dr. G. keine Konsequenzen nach sich gezogen hätte, wie soll man dann den Schülern verbieten, voneinander abzuschreiben. Wenn es in einem Fall kein Unrecht ist, ist es in dem anderen erst recht keines.

Es sei denn, wir hätte eine 2-Klassen-Justiz.

Aber die Frage ist ja rein spekulativ, da Hr. G ja als Betrüger entlarvt wurde und zumindest im wissenschaftlichen Bereich ja die Konsequenzen zu tragen hatte. Auf die Schüler übertragen würde dies eben weiterhin bedeuten, dass ihre Aufgabe/Klassenarbeit als "nicht bestanden" gewertet würde.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1614786) Verfasst am: 28.02.2011, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Was für einen Bundesminister Recht ist, ist einem Schüler doch billig. Natürlich hätte man das daraus herleiten können.

Aus welchem Rechtsgrundsatz willst du das herleiten? Diesen Grundsatz gibt es nicht.

Wenn dein Nachbar über eine rote Ampel fährt und keinen Bussgeldbescheid bekommt und du über eine rote Ampel fährst... hast du dann einen Rechtsanspruch auch keinen zu bekommen? Wenn ein Mörder straffrei davon kommt, folgt daraus ein Recht zu morden? Eine allgemeine Regel dieser Art ist mir nicht bekannt. Dir?

Baldur hat folgendes geschrieben:
Wenn es in einem Fall kein Unrecht ist, ist es in dem anderen erst recht keines.

Es ist ja Unrecht. Das bestreitet doch niemand. Die einzige Frage ist, welche Konsequenzen es haben soll. Es geht darum, ob ein Rauswurf angemessen ist. Auf deinen Fall übertragen müsstest du fragen, ob Abschreiben bei einer Klassenarbeit zu einem Schulverweis führen muss. Ich denke nicht, oder? Es wird regelmäßig nur zu einer 6 in der entsprechenden Arbeit führen. So wie ist bei Guttenberg zum Entzug des Titels geführt hat.

Baldur hat folgendes geschrieben:
Es sei denn, wir hätte eine 2-Klassen-Justiz.

Die hatten wir nur, wenn identische Sachverhalte unterschiedlich behandelt würden.

Das ist kein Fall für die Justiz. Es war ein standesrechtliches Problem, das standesrechtlich entschieden wurde. Danach gibt es für die Justiz keinen Handlungsbedarf mehr. Die Ernennung und Entlassung von Bundesministern ist alleine Sache der Bundeskanzlerin. Sie wird entscheiden und die Wähler werden diese Entscheidung bei ihrer nächsten Wahl entsprechend berücksichtigen.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1614793) Verfasst am: 28.02.2011, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:


Baldur hat folgendes geschrieben:
Wenn es in einem Fall kein Unrecht ist, ist es in dem anderen erst recht keines.

Es ist ja Unrecht. Das bestreitet doch niemand. Die einzige Frage ist, welche Konsequenzen es haben soll. Es geht darum, ob ein Rauswurf angemessen ist. Auf deinen Fall übertragen müsstest du fragen, ob Abschreiben bei einer Klassenarbeit zu einem Schulverweis führen muss. Ich denke nicht, oder? Es wird regelmäßig nur zu einer 6 in der entsprechenden Arbeit führen. So wie ist bei Guttenberg zum Entzug des Titels geführt hat.


Liest du eigentlich zwischendurch auch mal, bevor du auf Beiträge antwortest?

Baldur hat folgendes geschrieben:
Eigentlich ist es ja schade, dass Herrn Guttenberg der Doktortitel aberkannt wurde.

Wäre dies nicht geschehen, ...


Baldur hat folgendes geschrieben:
Aber die Frage ist ja rein spekulativ, da Hr. G ja als Betrüger entlarvt wurde und zumindest im wissenschaftlichen Bereich ja die Konsequenzen zu tragen hatte. Auf die Schüler übertragen würde dies eben weiterhin bedeuten, dass ihre Aufgabe/Klassenarbeit als "nicht bestanden" gewertet würde.


Es geht doch gar nicht um einen Rauswurf.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1614796) Verfasst am: 28.02.2011, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Was für einen Bundesminister Recht ist, ist einem Schüler doch billig. Natürlich hätte man das daraus herleiten können.

Aus welchem Rechtsgrundsatz willst du das herleiten? Diesen Grundsatz gibt es nicht.

Wenn dein Nachbar über eine rote Ampel fährt und keinen Bussgeldbescheid bekommt und du über eine rote Ampel fährst... hast du dann einen Rechtsanspruch auch keinen zu bekommen? Wenn ein Mörder straffrei davon kommt, folgt daraus ein Recht zu morden? Eine allgemeine Regel dieser Art ist mir nicht bekannt. Dir?


Mir war nicht bekannt, dass die "Gleichheit vor dem Gesetz" bereits abgeschafft wurde und nun die Willkürjustiz einzug gehalten hätte. - Bekannt war es mir natürlich schon, aber dass das jetzt auch offiziell gelten soll, ist mir neu.

Wenn also einem Mörder ein Mord zweifelsfrei nachgewiesen wurde könnte es durchaus passieren, dass er straffrei davonkommt, solange er zB adelig ist oder über einen entsprechenden gesellschaftlichen Leumund verfügt (Politik, Wirtschaft, Mafia...)?

Dadurch hat aber der 0815-"Bürger" von nebenan noch lange nicht ein Recht darauf, straffrei davonzukommen, wenn man ihm ebenfalls einen Mord nachgewiesen hat. Es ist also alles eine Frage des "öffentlichen Interesses" (= staatlichen Intersses).

Ist das so richtig wiedergegeben?
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1614802) Verfasst am: 28.02.2011, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Ist das so richtig wiedergegeben?

Nein, das ist gar nicht wiedergegeben. Es ist weitergesponnen.

Es spielt keine Rolle, warum jemand mit einer Straftat, Ordnungswidrigkeit etc. durchgekommen ist. Jemand anders kann daraus niemals einen Anspruch herleiten.

Art. 3 GG gilt für Recht, nicht für Unrecht = keine Gleichheit im Unrecht.
Aus Unrecht wird niemals Recht. Für niemanden.

Im übrigen hast du bisher verschwiegen, was das mit dem Fall Guttenberg zu tun hat. Du unterstellst hier, er sei mit irgendwas durchgekommen. Mit was denn?

Meines Wissen wurde ihm aber der Dr. entzogen. Was also ist dein Problem? Die Sanktion, die in der Promotionsordnung vorgesehen ist, wurde verhängt. Wie bei jedem anderen Betrüger auch. Minister hin oder her. Adeliger hin oder her. Wo siehst du hier eine Ungleichbehandlung? Hätte er seinen Dr. trotz bewiesener Täuschung behalten dürfen, würde ich dir Recht geben. Aber du vermischt hier Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1614806) Verfasst am: 28.02.2011, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ist das so richtig wiedergegeben?

Nein, das ist gar nicht wiedergegeben. Es ist weitergesponnen.

Es spielt keine Rolle, warum jemand mit einer Straftat, Ordnungswidrigkeit etc. durchgekommen ist. Jemand anders kann daraus niemals einen Anspruch herleiten.

Art. 3 GG gilt für Recht, nicht für Unrecht = keine Gleichheit im Unrecht.
Aus Unrecht wird niemals Recht. Für niemanden.


Gut, dann nehme ich das mal so an.

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:

Im übrigen hast du bisher verschwiegen, was das mit dem Fall Guttenberg zu tun hat. Du unterstellst hier, er sei mit irgendwas durchgekommen. Mit was denn?

Meines Wissen wurde ihm aber der Dr. entzogen.


Nein,habe ich nicht verschwiegen und habe ich nicht unterstellt. Sondern ich habe im Gegenteil bereits zweimal darauf hingewiesen.
Liest du eigentlich zwischendurch auch mal, bevor du auf Beiträge antwortest?


Baldur hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:


Baldur hat folgendes geschrieben:
Wenn es in einem Fall kein Unrecht ist, ist es in dem anderen erst recht keines.

Es ist ja Unrecht. Das bestreitet doch niemand. Die einzige Frage ist, welche Konsequenzen es haben soll. Es geht darum, ob ein Rauswurf angemessen ist. Auf deinen Fall übertragen müsstest du fragen, ob Abschreiben bei einer Klassenarbeit zu einem Schulverweis führen muss. Ich denke nicht, oder? Es wird regelmäßig nur zu einer 6 in der entsprechenden Arbeit führen. So wie ist bei Guttenberg zum Entzug des Titels geführt hat.


Liest du eigentlich zwischendurch auch mal, bevor du auf Beiträge antwortest?

Baldur hat folgendes geschrieben:
Eigentlich ist es ja schade, dass Herrn Guttenberg der Doktortitel aberkannt wurde.

Wäre dies nicht geschehen, ...


Baldur hat folgendes geschrieben:
Aber die Frage ist ja rein spekulativ, da Hr. G ja als Betrüger entlarvt wurde und zumindest im wissenschaftlichen Bereich ja die Konsequenzen zu tragen hatte. Auf die Schüler übertragen würde dies eben weiterhin bedeuten, dass ihre Aufgabe/Klassenarbeit als "nicht bestanden" gewertet würde.


Es geht doch gar nicht um einen Rauswurf.


Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Was also ist dein Problem? Die Sanktion, die in der Promotionsordnung vorgesehen ist, wurde verhängt. Wie bei jedem anderen Betrüger auch. Minister hin oder her. Adeliger hin oder her. Wo siehst du hier eine Ungleichbehandlung? Hätte er seinen Dr. trotz bewiesener Täuschung behalten dürfen, würde ich dir Recht geben. Aber du vermischt hier Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.


Sag mal was konstruierst du hier eigentlich für eine Scheindiskussion. Ich habe nie etwas behauptet, was deiner obigen Äußerung widerspricht. Ich habe bereits gesagt, dass es eine rein spekulative Annahme ist, die gelten würde, wenn er den Titel nicht aberkannt bekommen hätte.

Aber selbst diese Spekulation hast du ja nun entkräftet, indem du auf Art. 3 GG hingewiesen hast, was ich nun angenommen habe.

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Art. 3 GG gilt für Recht, nicht für Unrecht = keine Gleichheit im Unrecht.
Aus Unrecht wird niemals Recht. Für niemanden.


Diese kleine spekulative Zwischendiskussion könnte längst beendet sein. Und du hast gewonnen.
zwinkern Schulterzucken


Zuletzt bearbeitet von Baldur am 28.02.2011, 14:05, insgesamt einmal bearbeitet
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1614807) Verfasst am: 28.02.2011, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Ist das so richtig wiedergegeben?

Nein, das ist gar nicht wiedergegeben. Es ist weitergesponnen.

Es spielt keine Rolle, warum jemand mit einer Straftat, Ordnungswidrigkeit etc. durchgekommen ist. Jemand anders kann daraus niemals einen Anspruch herleiten.

Art. 3 GG gilt für Recht, nicht für Unrecht = keine Gleichheit im Unrecht.
Aus Unrecht wird niemals Recht. Für niemanden.

Im übrigen hast du bisher verschwiegen, was das mit dem Fall Guttenberg zu tun hat. Du unterstellst hier, er sei mit irgendwas durchgekommen. Mit was denn?

Meines Wissen wurde ihm aber der Dr. entzogen. Was also ist dein Problem? Die Sanktion, die in der Promotionsordnung vorgesehen ist, wurde verhängt. Wie bei jedem anderen Betrüger auch. Minister hin oder her. Adeliger hin oder her. Wo siehst du hier eine Ungleichbehandlung? Hätte er seinen Dr. trotz bewiesener Täuschung behalten dürfen, würde ich dir Recht geben. Aber du vermischt hier Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.


Die Frage, ob er bewußt getäuscht hat oder nicht, wird gerade geprüft und steht noch im Raum - ob er dafür bestraft wird oder nicht, werden wir sehen. Wird er dafür nicht bestraft, dann erst kann man sagen, wir haben eine Zwei-Klassen-Justiz.
Dass er momentan nicht aufrichtig sagt, er habe "bewußt" getäuscht und es tut ihm leid, ist völlig logisch, denn er würde sich so selbst einer Straftat bezichtigen und das Urteil stünde fest.
Solange das Urteil nicht feststeht, sagt die Kanzlerin: Im Zweifel für den Angeklagten, der vielleicht nur "Fehler" und "Blödsinn" gemacht hat.

Allerdings haben wir hier eine so offensichtliche Sachlage, dass jedem Laien eine Vorverurteilung nicht schwer fällt, und die vage Hoffnung, die Herr G. seinem Verhalten nach immer noch zu hegen scheint, dass ihm eine bewusste Täuschung, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde, nicht nachgewiesen werden kann, zeigt, dass er tatsächlich den Bezug zur Realität verloren hat. Die Kanzlerin damit aber auch.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1614808) Verfasst am: 28.02.2011, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Solange das Urteil nicht feststeht, sagt die Kanzlerin: Im Zweifel für den Angeklagten, der vielleicht nur "Fehler" und "Blödsinn" gemacht hat.


Problematisch ist allerdings, dass ihn derzeit der diplomatische Status vor Strafverfolgung (und staatsanwaltlicher Ermittlung) schützt. Daher sollte ihm das Parlament zumindest diesen Status zuminderst vorläufig diesen Status entziehen, bis zur Klärung der strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Sachverhalte. Wenigstens das sollte geschehen, wenn er schon nicht aus dem Kabinett entlassen und ihm so der diplomatische Status entzogen wird.

Vorher kann der Zweifel eben nicht zweifelsfrei juristisch ausgeräumt werden. Es wäre im Sinne aller, wenn hier eine juristische Klärung überhaupt erst ermöglicht werden würde.
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1614809) Verfasst am: 28.02.2011, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Liest du eigentlich zwischendurch auch mal, bevor du auf Beiträge antwortest?

Meistens. Verlegen
Tut mir leid. zwinkern

immanuela hat folgendes geschrieben:
Dass er momentan nicht aufrichtig sagt, er habe "bewußt" getäuscht und es tut ihm leid, ist völlig logisch, denn er würde sich so selbst einer Straftat bezichtigen und das Urteil stünde fest.

Welche Straftat könnte er denn deiner Meinung nach begangen haben?
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1614811) Verfasst am: 28.02.2011, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Liest du eigentlich zwischendurch auch mal, bevor du auf Beiträge antwortest?

Meistens. Verlegen
Tut mir leid. zwinkern


Schon OK. zwinkern
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1614818) Verfasst am: 28.02.2011, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

ACAD WRITE hat folgendes geschrieben:
"Ist das denn erlaubt?", werden sich viele fragen. Tatsächlich ist es das. Akademisches Ghostwriting ist strafrechtlich nicht sanktionsfähig, solange es sich bei den erstellten Texten um Vorlagen oder Denkhilfen handelt, um so genannte Ideenschmieden oder exemplarische Arbeiten also. Darauf wird in den im Vorfeld geschlossenen Verträgen ausdrücklich hingewiesen. Und damit ist die Arbeit des Ghostwriters nicht strafbar.
Code:
http://www.ghostwriting-rechtslage.acad-write.com/


Erstaunlich wie einfach man einen Phantomschreiber findet.
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Trish:(
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Sermon
panta rhei



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Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1614823) Verfasst am: 28.02.2011, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Juristische Winkelzüge: Die Universität Bayreuth hatte drei Möglichkeiten, Guttenberg den Titel zu nehmen, und wählte die schonendste

Zitat:
Gleichwohl ist offensichtlich, dass die Bayreuther Promotionskommission Guttenberg weder mutmaßliche Täuschung nachweisen noch ihn als unwürdig erklären wollte, um ihm den Doktortitel abzuerkennen oder zu entziehen. Stattdessen kam sie Guttenberg mit einer Rücknahme des Titels weit entgegen und blieb, wie es Kanzlerin Angela Merkel ausdrückte, "auf der Linie dessen, was der Verteidigungsminister vorgegeben hat". Theoretisch könnte Guttenberg sogar Widerspruch einlegen und auch seine Dissertation überarbeitet neu einreichen, denn ausgeschlossen wird dies nur durch eine Aberkennung des Titels via Promotionsordnung.

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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



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Beitrag(#1614833) Verfasst am: 28.02.2011, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gibts eigentlich Wettanbieter, die die Rücktrittswette noch im Angebot haben?
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#1614843) Verfasst am: 28.02.2011, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Guttenbergs Ablenkungsmanöver

Zitat:
Der Berliner Tagesspiegel berichtete, Guttenberg habe nur mit der Ausnahmegenehmigung eines CSU-nahen Professors an der Universität Bayreuth promovieren dürfen. Dies erfuhr das Blatt aus Fakultätskreisen. Wie es hieß, sei Guttenbergs juristisches "Prädikatsexamen", mit dem er auch in seinem Lebenslauf warb, nur ein sogenanntes "kleines Prädikat" mit der Note "befriedigend" im "unteren Bereich". Mit einer solchen Examensnote sind juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Nach der Promotionsordnung der Uni Bayreuth kann der Dekan einen Bewerber mit einer schlechteren Note als "vollbefriedigend" nur "ausnahmsweise" zur Promotion zulassen, berichtet die Zeitung in ihrer Vorabmeldung.

Dekan war bei Guttenbergs Promotionszulassung 2006 Karl-Georg Loritz. Loritz war in den siebziger Jahren Vorsitzender der Jungen Union in der CSU-Vorstandschaft der bayerischen Kreisstadt Schwandorf. Ende Januar war er Hauptredner beim Neujahrsempfang der Schwandorfer CSU. Auf der Website des Ortsverbandes heißt es laut Tagesspiegel, der Professor für Zivilrecht sei der Partei "bis heute verbunden".

Aus der Fakultät hieß es, die Zulassung eines "Befriedigend"-Kandidaten sei "nicht ungewöhnlich". Dass der Kandidat dann aber die Bestnote "summa cum laude" erziele, sei möglich, aber jedenfalls "nicht der Regelfall". Guttenberg lehnte eine Stellungnahme dazu ab.

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Beitrag(#1614847) Verfasst am: 28.02.2011, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Es sei denn, wir hätte eine 2-Klassen-Justiz.

Die hatten wir nur, wenn identische Sachverhalte unterschiedlich behandelt würden.

Das ist der Fall. Ein hoher Regionalpolitiker in NRW (auch CDU), der ein Plagiat als Doktorarbeit eingereicht hatte, wurde mit den Stimmen aller Parteien (auch seiner eigenen) seines Amtes enthoben und hat sich aus der Politik zurückgezogen. Ein Bundeswehroffizier, der in einer Seminararbeit (!) plagiiert hatte, wurde degradiert (das scheint bei Betrugsfällen im Studium dort ein übiches Vorgehen zu sein). (Beides wurde hier schon verlinkt, glaube ich.) Für letzteren ist Guttenberg weiterhin Vorgesetzter!

Ich hätte ja nichts dagegen, wenn er, nach einem Rücktritt und einigen Jahren Kleine-Brötchen-Backen, irgendwann wiederkommt. Das haben auch andere Politiker gemocht, die wegen kleinerer oder größerer Dinge zurückgetreten sind, und das ist auch OK. Aber einfach zu denken, man könnte während der Arbeit als Politiker und mit Ausnutzung der Möglichkeiten als solcher so betrügen, jetzt fortgesetzt lügen und einfach im Amt bleiben - das geht einfach nicht.
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Beitrag(#1614849) Verfasst am: 28.02.2011, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Welche Straftat könnte er denn deiner Meinung nach begangen haben?

Verletzung des Urheberrechts. Einfach so Sachen zu kopieren, für die andere Leute einen Urheberrechtsschutz haben (und das ist für zahlreiche der von Guttenberg plagiierten Quellen der Fall), ist auch strafrechtlich verboten.

Akademisch ein Plagiat ist es allerdings natürlich auch dann, wenn man urheberrechtsfreie Werke als eigene ausgibt, obwohl sie nicht von einem selbst stammen. (Damit fällt auch Guttenbergs Ausrede bezüglich des anderen Plagiates, dieses von ihm veröffentlichten Aufsatzes - schon allein mit dieser Ausrede hat er sich erneut wissenschaftlich völlig disqualifiziert.)

immanuela hat folgendes geschrieben:
Dass er momentan nicht aufrichtig sagt, er habe "bewußt" getäuscht und es tut ihm leid, ist völlig logisch, denn er würde sich so selbst einer Straftat bezichtigen und das Urteil stünde fest.

Jein. Auch bei einem bewussten akdemischen Fehlverhalten könnte er sich ja möglicherweise auf andere juristische Verteidigungsgründe berufen, das weiß ich nicht. Und wenn: Das zwingt ihn ja nicht, wieder vor dem Bundestag zu lügen und zu behaupten, er habe nicht bewusst getäuscht. Er könnte auch einfach mal die Klappe halten.
EDIT Oder er könnte - zugegebenermaßen ein ganz abwegiger Gedanke - auch den strafrechtlichen Aspekt seines Fehlverhaltens einfach zugeben und die Folgen tragen.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 28.02.2011, 15:59, insgesamt einmal bearbeitet
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Beitrag(#1614850) Verfasst am: 28.02.2011, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Liest du eigentlich zwischendurch auch mal, bevor du auf Beiträge antwortest?

Meistens. Verlegen
Tut mir leid. zwinkern

immanuela hat folgendes geschrieben:
Dass er momentan nicht aufrichtig sagt, er habe "bewußt" getäuscht und es tut ihm leid, ist völlig logisch, denn er würde sich so selbst einer Straftat bezichtigen und das Urteil stünde fest.

Welche Straftat könnte er denn deiner Meinung nach begangen haben?


Speziell für Dich zwinkern hier noch einmal:
http://www.fr-online.de/politik/eine-frage-des-strafrechts/-/1472596/7401656/-/index.html
Zitat:
Das Strafrecht kommt ins Spiel, wenn – ein entsprechender Strafantrag ist bereits gestellt – das Gericht zur Ansicht gelangt, Guttenberg habe die Verletzung des Urheberrechts billigend in Kauf genommen. In dem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Und nicht nur das. Einfach lesen.
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Beitrag(#1614852) Verfasst am: 28.02.2011, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

immanuela hat folgendes geschrieben:
Speziell für Dich zwinkern hier noch einmal:
http://www.fr-online.de/politik/eine-frage-des-strafrechts/-/1472596/7401656/-/index.html
Zitat:
Das Strafrecht kommt ins Spiel, wenn – ein entsprechender Strafantrag ist bereits gestellt – das Gericht zur Ansicht gelangt, Guttenberg habe die Verletzung des Urheberrechts billigend in Kauf genommen. In dem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Und nicht nur das. Einfach lesen.

Wobei ich mich ja schon frage, wie ein Gericht angesichts der Fakten zu einem anderen Urteil kommen könnte ...
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Beitrag(#1614854) Verfasst am: 28.02.2011, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
immanuela hat folgendes geschrieben:
Speziell für Dich zwinkern hier noch einmal:
http://www.fr-online.de/politik/eine-frage-des-strafrechts/-/1472596/7401656/-/index.html
Zitat:
Das Strafrecht kommt ins Spiel, wenn – ein entsprechender Strafantrag ist bereits gestellt – das Gericht zur Ansicht gelangt, Guttenberg habe die Verletzung des Urheberrechts billigend in Kauf genommen. In dem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Und nicht nur das. Einfach lesen.

Wobei ich mich ja schon frage, wie ein Gericht angesichts der Fakten zu einem anderen Urteil kommen könnte ...


Eben.
Wir werden sehen. showtime
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