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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" II
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1627244) Verfasst am: 12.04.2011, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat


_________________
V.i.S.d.P.:Laird Valen MacLeod (Pseudonym!)
"... Wenn das hier das Haus Gottes ist, Junge, warum blühen hier dann keine Blumen, warum strömt dann hier kein Wasser und warum scheint dann hier die Sonne nicht, Bürschchen?!" <i>Herman van Veen</i>
Das Schlimme an meinen Katastrophenszenarien ist... dass ich damit über kurz oder lang noch immer Recht behielt.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1627276) Verfasst am: 12.04.2011, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

@ Valen.


Ich waere heutzutage vorsichtig damit sowas zu posten. Am Ende klopft Dir noch alle Welt auf die Schulter und will Buecher von Dir kaufen.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1627297) Verfasst am: 12.04.2011, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Valen MacLeod hat folgendes geschrieben:


Was willst Du uns damit sagen?
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Valen MacLeod
Antitheist



Anmeldungsdatum: 11.12.2004
Beiträge: 6172
Wohnort: Jenseits von Eden

Beitrag(#1627853) Verfasst am: 14.04.2011, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
@ Valen.


Ich waere heutzutage vorsichtig damit sowas zu posten. Am Ende klopft Dir noch alle Welt auf die Schulter und will Buecher von Dir kaufen.

Für Bücher bin ich nicht kreativ genug. Ich bin schon froh, wenn jemand meine Postkarten mag. zwinkern
_________________
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1627877) Verfasst am: 14.04.2011, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
...

Was willst Du uns damit sagen?

Ich halte es für eine Überziehung, Überspitzung mit dem Sinn, Nachdenken anzustossen.
So sieht die konsequent zu Ende gedachte Tendenz der Ideologie der Ausgrenzung von Minderheiten aus. Das sagt vielleicht nicht jedem auf Anhieb was, ist aber eine Möglichkeit der Entwicklung, wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1627936) Verfasst am: 14.04.2011, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Jobcenter in der Kritik
Hartz-IV-Schüler fühlen sich zu Ausbildung gedrängt


Zitat:
Wie weit dürfen Jobcenter gehen? Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen kontrollieren sie die Zeugnisse von Schülern mit Hartz-IV-Eltern - und drohen mit Sanktionen, teils ohne Rechtsgrundlage. 16-Jährige fühlen sich bedrängt, eine Ausbildung zu beginnen. Dabei wollen sie weiter zur Schule gehen.

Der Kieler Sozialrechtler Helge Hildebrandt gibt den Familien Recht: "Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung der Eltern, der Arbeitsagentur die Schulzeugnisse ihrer Kinder vorzulegen", sagt der Anwalt. Denn die gesetzliche Mitwirkungspflicht, mit der die Jobcenter die Zeugnisvorlage oft begründen, dürfe nicht an Sanktionen geknüpft werden, solange die Jugendlichen noch zur Schule gingen (siehe Kasten).

Aus diesem Grunde gebe die Arbeitsagentur an die Jobcenter Empfehlungen aus, wie auf die Eltern auf andere Weise Druck ausgeübt werden könne, sagt der Anwalt. So heißt es in einer Stellungnahme der Arbeitsagentur: "Sollte der Jugendliche (...) nicht zu einer freiwilligen Selbstauskunft bereit sein", sei die "Einschaltung des Psychologischen Dienstes" in Betracht zu ziehen. Für Hildebrandt ein Skandal: "Wer nicht freiwillig Auskünfte erteilt, zu denen er gesetzlich gar nicht verpflichtet ist, wird als potentiell psychisch krank eingestuft", kritisiert er.


Tja, und wenn man sich weigert, werden halt die Leistungen gekürzt oder komplett gestrichen. MAn ist zwar nicht dazu verpflichtet, aber das interessiert das Amt ja nicht. Bis dann die Klage eingereicht ist und es zur Verhandlung beim Sozialgericht kommt, sind schonmal 2-3 Jahre ins Land gezogen.

Meine Frau und ich haben inzwischen auch Klage eingereicht (gegen die Familienkassen - Kinderzuschlag). Inzwischen sind es bereits 4-5 Klagen, die in diesem Fall anhängig sind. Das war vor einem Jahr. Es kann also noch 1-2 Jahre dauern. In dieser ZEit erhalten wir keine Leistungen dowohl sie uns gesetzlich zusetehen (was vollkommen unstrittig ist) aber solange das Widerspruchsverfahren läuft, wird eben nichts mehr bearbeitet, auch wenn sich der Widerspruch nur auf 3 Monate bezieht. Dann gibts eben 3 Jahre keine Leistungen, bis die 3 Monate gerichtlich geklärt sind.

Und auch das Sozialamt zahlt natürlich nicht, dürfen sie auch garnicht, bis nicht ein eindeutiger Ablehnungsbescheid vorliegt. Nichtmal den haben wir bisher erhalten (auch nicht für die weiteren Leistungsansprüche). Wir haben lediglich die Behauptung des Sachbearbeiters, dass uns der Ablehnungsbescheid vorliegt, tut er nicht. Und dann irgendwann mal haben wir ihn sogar bekommen - Allerdings nicht für unseren Fall, sondern für den Fall einer fremden Frau aus einem fremden Ort mitsamt Berechnung und Ablehungsbegründung usw. Aber eben nicht für unseren Fall.

Wie gesagt, es sind jetzt 4-5 Klagen wegen Untätigkeit, Verschleppung und gegen rückgeforderte Zahlungen (wegen eBay-Verkäufen). Ich weiß gar nicht was alles. Liegt alles beim Anwalt. Inzwischen liegen unsere Forderungen im höheren vierstelligen Bereich. Aber was schert es das Amt oder den Sachbearbeiter. Bis die Klagen verhandelt werden, dauert es nunmal 2-3 Jahre und in der Zeit können wir sehen, wie wir zurechtkommen und wie wir unsere Kinder am Scheißen halten.

Das Sozialamt in unserem Ort ist sogar auf unserer Seite und hat uns bereits über die Vielzahl der Fälle und juristischen Verfahren und die Arbeitsweise in dieser Behörde berichtet und man wolle auch gerne gemeinsam mit uns gegen die Kindergeldkasse vorgehen. Aber Zahlen könne man uns nunmal leider nix.

Es bringt also nichts, juristisch gegen Behörden beim Sozialgericht vorzugehen. Nichts außer Leistungssperren (auch unrechtmäßige) und dass man nach 3 Jahren Recht bekommt. Aber diese Zeit muss erstmal überbrückt werden. Man ist den Behörden hilflos ausgeliefert - für die Zeit bis zur Verhandlung und die kann sehr lang werden.



Naja, wir bekommen ja Wohngeld und bestreiten unseren Lebensunterhalt ja selbst. Kinderzuschlag ist eben für solche Familien gedacht, in denen der Lebenunterhalt der Kinder nicht ausreichend gedeckt ist. Leider sind unsere Tätigkeiten überwiegend ehrenamtlich, und dürfen (laut Sachbearbeiter) nicht auf das Einkommen angerechnet werden, so dass wir zu wenig verdienen, um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben.

Inzwischen sind weitere Jobs dazu gekommen, und wir würden auch wohl inzwischen (auch im Sinne des Sachbearbeiters) wieder Anspruch auf Kinderzuschlag haben, aber das Amt weigert sich eben die Anträge zu bearbeiten, solange noch ein Widerspruchsverfahren läuft. Der Sachbearbéiter hat teilweise nicht mal einen Eintrag vorgenommen, dass Unterlagen bei ihm eingeganegn sind, wie wir nach mehrmaliger Nachfrage im Callcebter (persönlicher Kontakt is nicht) erfahren haben, sondern hat die Unterlagen entweder einfach direkt an die Rechtsabteilung weitergeschickt (wo unsere gesamte Akte derzeit verstaubt) oder einfach gleich in den Müll geschmissen. Nicht mal die Mitarbeiter im Callcenter konnten sich die Arbeitsweise dieser Behörde bzw. des Sachbearbeiters erklären. Schulterzucken

Ach ja, wovon wir leben:
- 400,- Jobs
- ehrenamtliche Tätigkeit (Aufwandsentschädigung)
- Wohngeld
- Kindergeld
- immer mal wieder Flohmärkte und eBay-Verkäufe

Tja und bei den Kinderklamotten muss man sich eben so durchtauschen: Wir bekommen Sachen von älteren Kindern und geben die dann an jüngere weiter, wenn sie unseren nicht mehr passen. Wir haben einen recht großen Freundeskreis, mit vielen Kindern. Da hat immer gerade wer aussortiert und jemand anderes braucht gerade neue Sachen.

Die Einkünfte aus eBay-Verkäufen dürfen übrigens nicht als Einkommen angerechnet werden, sondern gelten als Vermögenstransfer von Sachvermögen in Geldvermögen - Es ist also kein Vermögenszugewinn. Dazu gibt es bereits diverse Urteile. Das bestätigten uns auch unser Anwalt und das Sozialamt, aber bei der Arbeitsagentur (-> Familienkasse) scheint das nicht zu interessieren.



So, die erste Klage haben wir heute gewonnen.


Nachdem wir nicht mehr in der Lage wären, den Rechtsstreit in einigen Punkten fortzusetzen, hatten wir uns inzwischen entschlossen, auf die für etwa 9 Monate ausstehenden Zahlungen des Kindergeldzuschlages von der Kindergeld-Kasse zu verzichten und unseren Widerspruch gegen die Ablehnungsbescheide zurückzuziehen, obwohl unser Anwalt sicher war, dass wir die Klage gewinnen würden. Wir waren allerdings nicht mehr in der Lage, auf das fehlende Geld zu verzichten und wollten/konnten uns nicht noch weiter verschulden.

Mit der Rücknahme der Klage und unserer Anerkennung des Ablehnungsbescheides war es uns möglich Sozialleistungen für die Kinder vom Sozialamt zu beantragen. Das Sozialamt trägt nun seitdem die Kosten des Wohngeldes und des Lebensunterhaltes für die Kinder (SGBII - HartzIV). Dies hatte eine Menge Aufwand für die Ämter bedeutet, da geleistete Zahlungen der Wohngeldkasse mit den bestehenden Forderungen an das Sozialamt verrechnet werden mussten, zudem zu der Zeit, als gerade das Wohngeld gesetzlich gekürzt wurde (Zuschussleistungen zu den Heizkosten sind seit Jahresbeginn weggefallen). Somit waren einige in den Ämtern Tagelang ausschließlich mit unserem Fall beschäftigt.

Ohne unsere Anerkennung des Ablehungsbescheides der Kindergeld-Kasse hätten wir keinen Anspruch auf Sozialleistungen (HartzIV) für die Kinder gehabt, da noch die Möglichkeit (in der Tat die Sicherheit) auf Zahlungen von Seiten der Kindergeld-Kasse bestand - leider erst nachdem es zur Gerichtsverhandlung gekommen wäre, was laut unserem Anwalt sich noch viele Monate hätte hinziehen können.

Eine andere Klage haben wir allerdings heute gewonnen. Wir müssen Laut Sozialgericht die Geleisteten Zahlungen für den Monat 07/2009) nicht zurückzahlen. Es handelte sich um einen Betrag in Höhe von EUR 140,00. Die Kindergeldkasse Zahlt die Gerichtskosten.

Bis zur Gerichtsverhandlung ging es dann ja nun doch überraschend schnell. Bereits 21 Monate nach Klage-Einreichung war heute der Verhandlungstermin.

Wenn bei der Klage gegen gegen die von uns inzwischen anerkannten Ablehnungs bescheide nur eine ebenso kurze Zeit bis zur Verhandlung verstrichen wäre, hätten wir nur noch etwa 10 Monate länger durchhalten müssen, bis wir eine juristische Entscheidung auch in diesem Falle hätten erwarten können.

Leider wären wir nicht in der Lage gewesen, diese 10 Monate ohne Zahlung von Mieten, Strom, Heizung, Windeln, jedwede Förderung unserer Kinder und nicht zuletzt ohne jede Aufnahme von Nahrungsmitteln durchzuhalten. Schade.


Jetzt noch ausstehend ist eine Klage gegen die Kindergeldkasse in der wir einen Bescheid für die Monate 08+09/2009 fordern, der uns bis heute nicht vorliegt. Weder haben wir einen bewilligenden Bescheid noch einen Ablehnungsbescheid bekommen. Allerdings wurde uns die Übersendung eines Bescheides bereits zigfach kurzfristig zugesichert (allerdings bisher immer nur telefonisch). Auch unser Anwalt konnte bisher keine schriftliche Äußerung von Seiten der Kindergeldkasse dazu erreichen. Leider kann uns auch das Sozialamt für diesen Zeitraum keine Leistungen bewilligen, da uns bisher kein Bescheid vorliegt.

Warten wir doch mal ab... Böse
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göttertod
Atheist und Zweifelsäer



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Wohnort: Freiburg

Beitrag(#1628558) Verfasst am: 16.04.2011, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

nachdem noch keiner darauf hingewiesen hat........

und ich nehme die Bildzeitung nur, weil sie die Originalquelle ist

Code:
http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/emfaenger-als-zivildienstleistende-17452824.bild.html


Zitat:
CDU-Plan Hartz IV-Empfänger sollen für Zivis einspringen!
...
Empfänger von Hartz IV müssen damit rechnen, dass sie ab Sommer zum gemeinnützigen Dienst z.B. in Alten- und Pflegeheimen oder auf Krankenstationen herangezogen werden!
...
Die CDU-Sozialexperten Carsten Linnemann und Peter Tauber haben nach BILD-Informationen bereits den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz IV-Beziehern zu prüfen.

Linnemann zu BILD: „Es darf keine Denkverbote geben. Hartz IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken."


Zwangsarbeit ohne besseren Lohn mit gleichzeitigem Lohndumping in den Pflegediensten.... zum kotzen die Union (und FDP, und Helmut Schmidt, und Schröder, und Scholz, und und und)
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auf dass die Bücher von "Iain Banks" Wirklichkeit werden
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jede Tradition ist es wert sich an sie zu erinnern, aber nicht jede Tradition ist es wert gelebt zu werden
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16341
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Beitrag(#1628587) Verfasst am: 16.04.2011, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:
nachdem noch keiner darauf hingewiesen hat........

und ich nehme die Bildzeitung nur, weil sie die Originalquelle ist

Code:
http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/emfaenger-als-zivildienstleistende-17452824.bild.html


Zitat:
CDU-Plan Hartz IV-Empfänger sollen für Zivis einspringen!
...
Empfänger von Hartz IV müssen damit rechnen, dass sie ab Sommer zum gemeinnützigen Dienst z.B. in Alten- und Pflegeheimen oder auf Krankenstationen herangezogen werden!
...
Die CDU-Sozialexperten Carsten Linnemann und Peter Tauber haben nach BILD-Informationen bereits den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz IV-Beziehern zu prüfen.

Linnemann zu BILD: „Es darf keine Denkverbote geben. Hartz IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken."


Zwangsarbeit ohne besseren Lohn mit gleichzeitigem Lohndumping in den Pflegediensten.... zum kotzen die Union (und FDP, und Helmut Schmidt, und Schröder, und Scholz, und und und)


Die Phrase "Es darf keine Denkverbote geben" ist wohl heutzutage im allgemeinen die vorgebrachte Vorabfloskel, mit der bestimmte Ungeheuerlichkeiten angekündigt werden...

(Wobei, wenn es um Essen servieren, Gesellschaften und Vorlesen gehen würde, das eventuell sogar akzeptabel sein könnte?! Allerdings müssen ja auch schon Zivis Pflegetätigkeiten übernehmen...)
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1628589) Verfasst am: 16.04.2011, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:
nachdem noch keiner darauf hingewiesen hat........

und ich nehme die Bildzeitung nur, weil sie die Originalquelle ist

Code:
http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/emfaenger-als-zivildienstleistende-17452824.bild.html


Zitat:
CDU-Plan Hartz IV-Empfänger sollen für Zivis einspringen!
...
Empfänger von Hartz IV müssen damit rechnen, dass sie ab Sommer zum gemeinnützigen Dienst z.B. in Alten- und Pflegeheimen oder auf Krankenstationen herangezogen werden!
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Die CDU-Sozialexperten Carsten Linnemann und Peter Tauber haben nach BILD-Informationen bereits den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz IV-Beziehern zu prüfen.

Linnemann zu BILD: „Es darf keine Denkverbote geben. Hartz IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken."


Zwangsarbeit ohne besseren Lohn mit gleichzeitigem Lohndumping in den Pflegediensten.... zum kotzen die Union (und FDP, und Helmut Schmidt, und Schröder, und Scholz, und und und)



Das ist widerlich!

Und zwar nicht nur den Hartzlern, sondern auch den Behinderten, Kranken und Alten gegenueber. Auch die werden in ihrer Menschenwuerde verletzt, wenn sie sich z.B. von einem Zwangspfleger mit angewidertem Gesichtsausdruck die Windeln wechseln lassen muessen.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1628592) Verfasst am: 16.04.2011, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also für meinen damaligen Sold würde ich meine Zivildienststelle wohl wieder antreten. Hat mir damals recht großen Spaß gemacht.
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44651

Beitrag(#1628594) Verfasst am: 17.04.2011, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Linnemann zu BILD: "Es darf keine Denkverbote geben."

Durch solche Äußerungen erscheinen Zensur und Gedankenkontrolle plötzlich fast in einem positiven Licht...
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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AdvocatusDiaboli
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Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#1628595) Verfasst am: 17.04.2011, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Linnemann zu BILD: "Es darf keine Denkverbote geben."

Durch solche Äußerungen erscheinen Zensur und Gedankenkontrolle plötzlich in einem fast positiven Licht...


Hm, ich würde ihnen als erstes das Denken mal beibringen... wenn man es ihnen schon nicht verbieten kann. Schulterzucken
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Sanne
gives peas a chance.



Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1628597) Verfasst am: 17.04.2011, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:


Die Phrase "Es darf keine Denkverbote geben" ist wohl heutzutage im allgemeinen die vorgebrachte Vorabfloskel, mit der bestimmte Ungeheuerlichkeiten angekündigt werden...

(Wobei, wenn es um Essen servieren, Gesellschaften und Vorlesen gehen würde, das eventuell sogar akzeptabel sein könnte?! Allerdings müssen ja auch schon Zivis Pflegetätigkeiten übernehmen...)


ich finde, für Zwangsdienste sind Tätigkeiten im Steinbruch oder Straßenbau besser geeignet. Oder auch Rudern auf einer Galeere. In Arbeitsbereichen, in welchen Hygienevorschriften eingehalten werden müssen oder wo wehrlose Menschen zu schaden kommen, sollte man keine Zwangsarbeiter einsetzen.
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Critic
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16341
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1628601) Verfasst am: 17.04.2011, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:


Die Phrase "Es darf keine Denkverbote geben" ist wohl heutzutage im allgemeinen die vorgebrachte Vorabfloskel, mit der bestimmte Ungeheuerlichkeiten angekündigt werden...

(Wobei, wenn es um Essen servieren, Gesellschaften und Vorlesen gehen würde, das eventuell sogar akzeptabel sein könnte?! Allerdings müssen ja auch schon Zivis Pflegetätigkeiten übernehmen...)


ich finde, für Zwangsdienste sind Tätigkeiten im Steinbruch oder Straßenbau besser geeignet. Oder auch Rudern auf einer Galeere. In Arbeitsbereichen, in welchen Hygienevorschriften eingehalten werden müssen oder wo wehrlose Menschen zu schaden kommen, sollte man keine Zwangsarbeiter einsetzen.


Ja, man muß "Arbeit mit Menschen" wohl schon als Berufung empfinden.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 12088
Wohnort: Nordschland

Beitrag(#1628602) Verfasst am: 17.04.2011, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:


Die Phrase "Es darf keine Denkverbote geben" ist wohl heutzutage im allgemeinen die vorgebrachte Vorabfloskel, mit der bestimmte Ungeheuerlichkeiten angekündigt werden...

(Wobei, wenn es um Essen servieren, Gesellschaften und Vorlesen gehen würde, das eventuell sogar akzeptabel sein könnte?! Allerdings müssen ja auch schon Zivis Pflegetätigkeiten übernehmen...)


ich finde, für Zwangsdienste sind Tätigkeiten im Steinbruch oder Straßenbau besser geeignet. Oder auch Rudern auf einer Galeere. In Arbeitsbereichen, in welchen Hygienevorschriften eingehalten werden müssen oder wo wehrlose Menschen zu schaden kommen, sollte man keine Zwangsarbeiter einsetzen.


Ja, man muß "Arbeit mit Menschen" wohl schon als Berufung empfinden.


Berufung durch das Arbeitsamt?
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Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 16341
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1628604) Verfasst am: 17.04.2011, 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
Critic hat folgendes geschrieben:


Die Phrase "Es darf keine Denkverbote geben" ist wohl heutzutage im allgemeinen die vorgebrachte Vorabfloskel, mit der bestimmte Ungeheuerlichkeiten angekündigt werden...

(Wobei, wenn es um Essen servieren, Gesellschaften und Vorlesen gehen würde, das eventuell sogar akzeptabel sein könnte?! Allerdings müssen ja auch schon Zivis Pflegetätigkeiten übernehmen...)


ich finde, für Zwangsdienste sind Tätigkeiten im Steinbruch oder Straßenbau besser geeignet. Oder auch Rudern auf einer Galeere. In Arbeitsbereichen, in welchen Hygienevorschriften eingehalten werden müssen oder wo wehrlose Menschen zu schaden kommen, sollte man keine Zwangsarbeiter einsetzen.


Ja, man muß "Arbeit mit Menschen" wohl schon als Berufung empfinden.


Berufung durch das Arbeitsamt?


Nö. (Allerdings soll Zwangsarbeit in D "gerüchtehalber" gar nicht zulässig sein.)
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1628611) Verfasst am: 17.04.2011, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wie waere es eigentlich, wenn man pflegerische Taetigkeiten leistungsgerecht entlohnen wuerde? Dann waeren das auch keine "Mangelberufe" mehr und solche dummen Gedanken wie der Ruf nach Zwangspflegern vom Sozialamt kaemen erst gar nicht auf....
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
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Beitrag(#1628666) Verfasst am: 17.04.2011, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:

Zwangsarbeit ohne besseren Lohn mit gleichzeitigem Lohndumping in den Pflegediensten.... zum kotzen ...

Jepp
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astarte
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Beiträge: 46545

Beitrag(#1628671) Verfasst am: 17.04.2011, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Prof. Otto Wulff, Chef der Senioren-Union (zweitgrößte CDU-Bundesvereinigung, 57000 Mitglieder) zu BILD: „Ich begrüße den Vorstoß der Kollegen aus der Fraktion. Selbstverständlich muss Hartz IV-Empfängern zugemutet werden können, auch im sozialen Bereich zu arbeiten – zumal dann, wenn sich Befürchtungen bestätigen sollten, dass es zum Sommer nicht genügend Bewerber für den neuen Bundesfreiwilligendienst gibt. Soweit eine ergänzende gesetzliche Regelung in Bezug auf den Bundesfreiwilligendienst notwendig ist, bin ich – bevor wir einen Pflegenotstand haben – sehr dafür."

http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/emfaenger-als-zivildienstleistende-17452824.bild.html

Pillepalle
Die einen, zwangsweise dort eingesetzten fallen weg, dann suchen wir andere, oder was?
Wobei der Zivi noch die Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst hatte, und sich auch den Bereich halbwegs aussuchen konnte. Wird das beim Hartz-VI Empfänger auch so sein?


Pflegenotstand ist Mangel an qualifizierten ausgebildeten Kräften, das kann nicht mit ungelernten Kräften ausgeglichen werden, damits billig wird, und schon gar nicht, wenn die da rein müssen! Das war schon mit Zivis sehr fragwürdig und wird es so noch mehr.

edit: Und den zu Pflegenden Personen kann man das zumuten? noc
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Valen MacLeod
Antitheist



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Beiträge: 6172
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Beitrag(#1628715) Verfasst am: 17.04.2011, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man nur Menschen dazu zwingen andere zu pflegen. Das widerspricht jedem humanistischen Grundsatz.
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1628786) Verfasst am: 17.04.2011, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Prof. Otto Wulff, Chef der Senioren-Union (zweitgrößte CDU-Bundesvereinigung, 57000 Mitglieder) zu BILD: „Ich begrüße den Vorstoß der Kollegen aus der Fraktion. Selbstverständlich muss Hartz IV-Empfängern zugemutet werden können, auch im sozialen Bereich zu arbeiten – zumal dann, wenn sich Befürchtungen bestätigen sollten, dass es zum Sommer nicht genügend Bewerber für den neuen Bundesfreiwilligendienst gibt. Soweit eine ergänzende gesetzliche Regelung in Bezug auf den Bundesfreiwilligendienst notwendig ist, bin ich – bevor wir einen Pflegenotstand haben – sehr dafür."

http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/emfaenger-als-zivildienstleistende-17452824.bild.html

Pillepalle
Die einen, zwangsweise dort eingesetzten fallen weg, dann suchen wir andere, oder was?
Wobei der Zivi noch die Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst hatte, und sich auch den Bereich halbwegs aussuchen konnte. Wird das beim Hartz-VI Empfänger auch so sein?


Pflegenotstand ist Mangel an qualifizierten ausgebildeten Kräften, das kann nicht mit ungelernten Kräften ausgeglichen werden, damits billig wird, und schon gar nicht, wenn die da rein müssen! Das war schon mit Zivis sehr fragwürdig und wird es so noch mehr.

edit: Und den zu Pflegenden Personen kann man das zumuten? noc



Ich weiss noch von meiner alten Zivistelle (eine Behindertenwerkstatt), dass man es dort kategorisch ablehnte vom Bundesamt zugewiesene Zivis zu beschaeftigen. Der Hauptgrund war der, dass man keine unmotivierten Zivis, die bloss moeglichst bequem ihre Zeit absitzen wollen, brauchen konnte und die auch nicht den Behinderten zumuten wollte.

Die Werkstaettenleitung wollte bloss Zivis beschaeftigen, die sich persoenlich vorgestellt hatten, darueber aufgeklaert wurden was so an Arbeit auf sie zukommt und welche Ansprueche man an sie hatte, sich mit diesen Dingen einverstanden erklaerten und auch dem Chef geeignet erschienen. Erst nachdem sich ein Bewerber die Einrichtung angesehen und sowohl mit vorhandenen Zivis als auch mit Werkstaettenleitung intensiv gesprochen hatte wurde dieser bei Eignung und Interesse persoenlich vom Bundesamt fuer Zivildienst angefordert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort bei zwangsverpflichteten Hartzlern anders verfahren wuerde.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Baldur
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Beitrag(#1630811) Verfasst am: 24.04.2011, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hartz IV
Falsche Fragen, falsche Antworten


Zitat:
Die Politik streitet viel über Hartz IV - zuletzt über das Bildungspaket für Kinder aus armen Familien. Das Milliardensystem hat längst versagt. Es ist zum Synonym einer Gesellschaftsordnung geworden, die Millionen Menschen signalisiert: Wir brauchen euch nicht!

Knapp sieben Millionen Menschen erhalten Gelder aus dem Hartz-IV- Paket, damit sie sich das leisten können, was die Statistiker des Arbeitsministeriums für ein menschenwürdiges Leben halten.

Tatsächlich landet von den 50 Milliarden nicht einmal die Hälfte bei Arbeitslosen, Arbeitsunfähigen und Kindern aus armen Familien. Schließlich muss der riesige Hartz-IV-Verwaltungsapparat finanziert werden oder das halbmafiöse System der privaten Arbeitsvermittlung. Auch erhalten knapp ein Drittel der erwachsenen Hartz-IV-Bezieher ihr Geld als Gehaltsaufstockung, weil ihre Chefs Stundenlöhne zahlen dürfen, für die man bei McDonald's nicht mal einen Cappuccino bekommt.

Die Frage, ob wir uns das eigentlich leisten können, ist dabei völlig falsch gestellt. Denn wenn wir es uns leisten können, auf die 100 Milliarden Euro zu verzichten, die jährlich in Deutschland an Steuern hinterzogen werden, sollten uns die 24 Milliarden, die an Hartz-IV-Empfänger und ihre Kinder gehen, nicht stören. Die Frage ist eher, ob wir es uns erlauben können, das Potential dieser vielen Menschen weiter zu verschenken.
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Evilbert
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Beitrag(#1631574) Verfasst am: 27.04.2011, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
BGH verschärft Arbeitspflicht Alleinerziehender

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Arbeitspflicht geschiedener Alleinerziehender verschärft. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil können Alleinerziehende mit einem Erstklässler grundsätzlich ganztags arbeiten, wenn ein Schülerhort bis 17 Uhr zur Verfügung steht. Nur wenn einzelfallbezogene Gründe genannt werden, warum ein Elternteil das Kind neben dem Schülerhort persönlich betreuen muss, kommt eine Verringerung der Arbeit und ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner in Betracht, lautet der Richterspruch.

(..) Wieso ein Schülerhort die persönliche Betreuung eines ABC-Schützen vollständig ersetzt, führt das BGH nicht aus. (..)
http://www.fr-online.de/politik/der-hort-ersetzt-die-eltern/-/1472596/8374056/-/index.html



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Dr. Evil
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Beitrag(#1631581) Verfasst am: 27.04.2011, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

In einem durchschnittlichen Schülerhort dürfte das durchschnittliche Kind besser aufgehoben sein als bei der durchschnittlichen alleinerziehenden Harz IV Mutter. skeptisch
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1631584) Verfasst am: 27.04.2011, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
In einem durchschnittlichen Schülerhort dürfte das durchschnittliche Kind besser aufgehoben sein als bei der durchschnittlichen alleinerziehenden Harz IV Mutter. skeptisch


Du hast einen Knall.

Übrigens:

Grundgesetz Art. 6 hat folgendes geschrieben:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines
Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder
wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für
ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu
schaffen wie den ehelichen Kindern.


Edit: Ergänzung


Zuletzt bearbeitet von Evilbert am 27.04.2011, 11:11, insgesamt einmal bearbeitet
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1631586) Verfasst am: 27.04.2011, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zitat:
BGH verschärft Arbeitspflicht Alleinerziehender

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Arbeitspflicht geschiedener Alleinerziehender verschärft. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil können Alleinerziehende mit einem Erstklässler grundsätzlich ganztags arbeiten, wenn ein Schülerhort bis 17 Uhr zur Verfügung steht. Nur wenn einzelfallbezogene Gründe genannt werden, warum ein Elternteil das Kind neben dem Schülerhort persönlich betreuen muss, kommt eine Verringerung der Arbeit und ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner in Betracht, lautet der Richterspruch.

(..) Wieso ein Schülerhort die persönliche Betreuung eines ABC-Schützen vollständig ersetzt, führt das BGH nicht aus. (..)
http://www.fr-online.de/politik/der-hort-ersetzt-die-eltern/-/1472596/8374056/-/index.html



hartz-info


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Weiß jemand, wieso dies in die Zuständigkeit des BGH und nicht des Bundessozialgerichts fällt? (Kenne mich mit der Materie nicht wirklich aus...)
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Dr. Evil
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Anmeldungsdatum: 11.09.2010
Beiträge: 1504

Beitrag(#1631588) Verfasst am: 27.04.2011, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
In einem durchschnittlichen Schülerhort dürfte das durchschnittliche Kind besser aufgehoben sein als bei der durchschnittlichen alleinerziehenden Harz IV Mutter. skeptisch


Du hast einen Knall.

Ja, ich weiss.

Aber das ist es doch, was unser erster grüner Ministerpräsi mit seiner Bildungsoffensive erreichen will: "die Bildungschancen von der sozialen Herkunft abkoppeln." Heisst nichts anderes als zu verhindern, dass die Blödheit der Eltern auf die Kinder abfärbt. Harz IV Kinder werden zu Harz IV Erwachsenen, wenn es dem Staat nicht gelingt das zu verhindern. Du kannst es gerne netter formulieren, aber widerlegen kannst du es nicht. Auf den Arm nehmen
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Evilbert
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Beitrag(#1631594) Verfasst am: 27.04.2011, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Harz IV Kinder werden zu Harz IV Erwachsenen, wenn es dem Staat nicht gelingt das zu verhindern. Du kannst es gerne netter formulieren, aber widerlegen kannst du es nicht. Auf den Arm nehmen


Erstens müsstest Du das belegen, nicht ich diese Deine Behauptung widerlegen.

Zweitens ist es offensichtlich, dasss Kinder persönliche Zuwendung von ihren Eltern brauchen, um gedeihen zu können. Wie diese eine alleinerziehende Person zusätzlich zu Behördengängen, Einkauf, Haushalt etc. nach einem vollen Tag geben soll, das erklär mir mal.
Das ist der sicherste Weg, dass aus Harz IV Kinder Harz IV Erwachsene werden.
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Dr. Evil
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Beiträge: 1504

Beitrag(#1631598) Verfasst am: 27.04.2011, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Erstens müsstest Du das belegen, nicht ich diese Deine Behauptung widerlegen.

Da hast du natürlich Recht. Und diesen Beweis will ich gerne führen. Lass uns in 20 Jahren nochmal drüber sprechen. Dann werden wir es sehen...

Noseman hat folgendes geschrieben:
Zweitens ist es offensichtlich, dasss Kinder persönliche Zuwendung von ihren Eltern brauchen, um gedeihen zu können. Wie diese eine alleinerziehende Person zusätzlich zu Behördengängen, Einkauf, Haushalt etc. nach einem vollen Tag geben soll, das erklär mir mal.
Das ist der sicherste Weg, dass aus Harz IV Kinder Harz IV Erwachsene werden.

Kinder brauchen Zuwendung. Insoweit stimme ich dir zu.


Zuletzt bearbeitet von Dr. Evil am 27.04.2011, 11:27, insgesamt einmal bearbeitet
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Woici
ist vollkommen humorlos



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Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle

Beitrag(#1631599) Verfasst am: 27.04.2011, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Dr. Evil hat folgendes geschrieben:
Harz IV Kinder werden zu Harz IV Erwachsenen, wenn es dem Staat nicht gelingt das zu verhindern. Du kannst es gerne netter formulieren, aber widerlegen kannst du es nicht. Auf den Arm nehmen


Erstens müsstest Du das belegen, nicht ich diese Deine Behauptung widerlegen.

Zweitens ist es offensichtlich, dasss Kinder persönliche Zuwendung von ihren Eltern brauchen, um gedeihen zu können. Wie diese eine alleinerziehende Person zusätzlich zu Behördengängen, Einkauf, Haushalt etc. nach einem vollen Tag geben soll, das erklär mir mal.
Das ist der sicherste Weg, dass aus Harz IV Kinder Harz IV Erwachsene werden.


also ist die gewünschte ganztagsbetreuung, kinderhorte, ganztagsschulen und was es nicht alles gibt, um den vätern/müttern die möglichkeit zu geben zu arbeiten eher kontraproduktiv und erzeugen harz IV erwachsene?
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eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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