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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1671212) Verfasst am: 05.08.2011, 09:22 Titel: |
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Ilmor hat folgendes geschrieben: | Die Polizei darf nicht "intensiv" nachfragen. |
Was genau verstehst du darunter? Daß eine Frage nicht zweimal gestellt werden darf?
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1671226) Verfasst am: 05.08.2011, 10:35 Titel: |
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Mo. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Alchemist hat folgendes geschrieben: | Ich begrüße das Urteil, und auch dass der Richter die Schmerzensgeldansprüche weggefegt hat. |
Ich begrüße es zwar nicht, aber ich akzeptiere es als rechtmäßig.
Was soll der Kerl mit der Kohle im Knast schon groß anfangen? |
Prozesskosten zahlen. |
Dafür gibts Prozesskostenhilfe.
Gäfgen war ja eben nicht gerade flüssig; deswegen hat er ja die Tat begangen.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1671227) Verfasst am: 05.08.2011, 10:38 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Mo. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Alchemist hat folgendes geschrieben: | Ich begrüße das Urteil, und auch dass der Richter die Schmerzensgeldansprüche weggefegt hat. |
Ich begrüße es zwar nicht, aber ich akzeptiere es als rechtmäßig.
Was soll der Kerl mit der Kohle im Knast schon groß anfangen? |
Prozesskosten zahlen. |
Dafür gibts Prozesskostenhilfe.
Gäfgen war ja eben nicht gerade flüssig; deswegen hat er ja die Tat begangen. |
Ist das so, daß in einem Strafprozeß dem Verurteilten die Kosten des Verfahrens angelastet werden? Das war mir neu.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1671239) Verfasst am: 05.08.2011, 10:58 Titel: |
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Zitat: | Darauf hat das Gericht in der Begründung seines Entschädigungs-Urteils hinweisen wollen: "Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." An dieser Begründung ist jedes Wort richtig. Aber sie erzwingt keine Entschädigung. |
Folter begründet keinen Anspruch auf Entschädigung ...
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1671242) Verfasst am: 05.08.2011, 11:01 Titel: |
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Danol hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Darauf hat das Gericht in der Begründung seines Entschädigungs-Urteils hinweisen wollen: "Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." An dieser Begründung ist jedes Wort richtig. Aber sie erzwingt keine Entschädigung. |
Folter begründet keinen Anspruch auf Entschädigung ... |
Das steht da nicht.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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gollrich superheftig general
Anmeldungsdatum: 06.12.2007 Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim
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(#1671250) Verfasst am: 05.08.2011, 11:24 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Darauf hat das Gericht in der Begründung seines Entschädigungs-Urteils hinweisen wollen: "Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." An dieser Begründung ist jedes Wort richtig. Aber sie erzwingt keine Entschädigung. |
Folter begründet keinen Anspruch auf Entschädigung ... |
Das steht da nicht. |
Doch, genau das steht da.
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Defätist auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 09.06.2010 Beiträge: 8557
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(#1671252) Verfasst am: 05.08.2011, 11:28 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Darauf hat das Gericht in der Begründung seines Entschädigungs-Urteils hinweisen wollen: "Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." An dieser Begründung ist jedes Wort richtig. Aber sie erzwingt keine Entschädigung. |
Folter begründet keinen Anspruch auf Entschädigung ... |
Das steht da nicht. |
Richtig, da steht "erzwingt keine Entschädigung". Soll heißen: Kann, muss aber nicht.
Ermessensspielraum?
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1671253) Verfasst am: 05.08.2011, 11:29 Titel: |
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gollrich hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Darauf hat das Gericht in der Begründung seines Entschädigungs-Urteils hinweisen wollen: "Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." An dieser Begründung ist jedes Wort richtig. Aber sie erzwingt keine Entschädigung. |
Folter begründet keinen Anspruch auf Entschädigung ... |
Das steht da nicht. |
Doch, genau das steht da. |
Nein. "Erzwingt" =/= "begründet".
Soweit es nicht um den Ersatz eines konkret benennbaren Schadens geht, ist das Zuerkennen einer Entschädigung immer Ermessenssache.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1671255) Verfasst am: 05.08.2011, 11:38 Titel: |
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Defätist hat folgendes geschrieben: | Richtig, da steht "erzwingt keine Entschädigung". Soll heißen: Kann, muss aber nicht.
Ermessensspielraum? |
Eben, man könnte sagen, daß zwar ein Entschädigungsanspruch begründet ist, aber dennoch entscheiden, daß er nichts kriegt. Z.B. deswegen, weil das Leid, das er möglicherweise durch die Androhung (da wollen wir doch mal bei den Tatsachen bleiben) der Folter erlitten hat, in keinem Verhältnis steht zu dem, das er durch seine Tat bewirkt hat, und die ihn überhaupt erst in diese Lage gebracht hat.
_________________ Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Nordseekrabbe linker Autist
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 31152
Wohnort: Dresden
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(#1671259) Verfasst am: 05.08.2011, 12:33 Titel: |
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | Mo. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Alchemist hat folgendes geschrieben: | Ich begrüße das Urteil, und auch dass der Richter die Schmerzensgeldansprüche weggefegt hat. |
Ich begrüße es zwar nicht, aber ich akzeptiere es als rechtmäßig.
Was soll der Kerl mit der Kohle im Knast schon groß anfangen? |
Prozesskosten zahlen. |
Dafür gibts Prozesskostenhilfe.
Gäfgen war ja eben nicht gerade flüssig; deswegen hat er ja die Tat begangen. |
Es gibt genügend andere Wege um wieder "flüssig" zu werden; man braucht dazu kein (abscheuliches) Verbrechen zu begehen.
_________________ Autismus macht kein Urlaub.
"Seid unbequem. Seid Sand, nicht Öl im Getriebe der Welt." (Günter Eich)
"Sei Du selbst die Veränderung, die Du Dir für die Welt wünschst." (Mahatma Gandhi)
"Soldaten sind Mörder." (Kurt Tucholsky)
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1671265) Verfasst am: 05.08.2011, 12:49 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Danol hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Darauf hat das Gericht in der Begründung seines Entschädigungs-Urteils hinweisen wollen: "Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." An dieser Begründung ist jedes Wort richtig. Aber sie erzwingt keine Entschädigung. |
Folter begründet keinen Anspruch auf Entschädigung ... |
Das steht da nicht. |
Nicht wörtlich. De Facto will der Autor dieses Textes dass dierse Entschädigung nicht ausbezahlt wird, was letztlich dasselbe ist.
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Woici ist vollkommen humorlos
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 7437
Wohnort: Em Schwobaländle
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(#1671268) Verfasst am: 05.08.2011, 13:05 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Defätist hat folgendes geschrieben: | Richtig, da steht "erzwingt keine Entschädigung". Soll heißen: Kann, muss aber nicht.
Ermessensspielraum? |
Eben, man könnte sagen, daß zwar ein Entschädigungsanspruch begründet ist, aber dennoch entscheiden, daß er nichts kriegt. Z.B. deswegen, weil das Leid, das er möglicherweise durch die Androhung (da wollen wir doch mal bei den Tatsachen bleiben) der Folter erlitten hat, in keinem Verhältnis steht zu dem, das er durch seine Tat bewirkt hat, und die ihn überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. |
2 verschiedene dinge, 2 verschiedene betrachtungsweisen,2 verschiedene verfahren... die verknüpfung der vorgänge miteinander ist fehl am platze...
_________________ eigentlich bin ich ein ganz netter... und wenn ich freunde hätte, könnten die das auch bestätigen.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1671276) Verfasst am: 05.08.2011, 14:10 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Evilbert hat folgendes geschrieben: | Mo. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Alchemist hat folgendes geschrieben: | Ich begrüße das Urteil, und auch dass der Richter die Schmerzensgeldansprüche weggefegt hat. |
Ich begrüße es zwar nicht, aber ich akzeptiere es als rechtmäßig.
Was soll der Kerl mit der Kohle im Knast schon groß anfangen? |
Prozesskosten zahlen. |
Dafür gibts Prozesskostenhilfe.
Gäfgen war ja eben nicht gerade flüssig; deswegen hat er ja die Tat begangen. |
Ist das so, daß in einem Strafprozeß dem Verurteilten die Kosten des Verfahrens angelastet werden? Das war mir neu. |
§ 465 Strafprozessordnung:
(1) Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte insoweit zu tragen, als sie durch das Verfahren wegen einer Tat entstanden sind, wegen derer er verurteilt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen ihn angeordnet wird. Eine Verurteilung im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt wird oder das Gericht von Strafe absieht.
(2) Sind durch Untersuchungen zur Aufklärung bestimmter belastender oder entlastender Umstände besondere Auslagen entstanden und sind diese Untersuchungen zugunsten des Angeklagten ausgegangen, so hat das Gericht die entstandenen Auslagen teilweise oder auch ganz der Staatskasse aufzuerlegen, wenn es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten. Dies gilt namentlich dann, wenn der Angeklagte wegen einzelner abtrennbarer Teile einer Tat oder wegen einzelner von mehreren Gesetzesverletzungen nicht verurteilt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
(3) Stirbt ein Verurteilter vor eingetretener Rechtskraft des Urteils, so haftet sein Nachlaß nicht für die Kosten.
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1671277) Verfasst am: 05.08.2011, 14:11 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Defätist hat folgendes geschrieben: | Richtig, da steht "erzwingt keine Entschädigung". Soll heißen: Kann, muss aber nicht.
Ermessensspielraum? |
Eben, man könnte sagen, daß zwar ein Entschädigungsanspruch begründet ist, aber dennoch entscheiden, daß er nichts kriegt. Z.B. deswegen, weil das Leid, das er möglicherweise durch die Androhung (da wollen wir doch mal bei den Tatsachen bleiben) der Folter erlitten hat, in keinem Verhältnis steht zu dem, das er durch seine Tat bewirkt hat, und die ihn überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. |
Das ist keine tragfähige Begründung. Die Folterdrohung und ein damit verbundener Entschädigungsanspruch ist unabhängig von der Mordtat zu betrachten. Ein Begründungszusammenhang lässt sich hier rechtlich nicht konstruieren.
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unquest auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.10.2010 Beiträge: 3326
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(#1671282) Verfasst am: 05.08.2011, 14:49 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ...Die Folterdrohung ... |
Hälst du den Begriff Folter in dem Zusammenhang für angemessen?
Ich denke nicht jede Gewaltandrohung fällt schon unter den Begriff Folter.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26518
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1671285) Verfasst am: 05.08.2011, 15:10 Titel: |
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unquest hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ...Die Folterdrohung ... |
Hälst du den Begriff Folter in dem Zusammenhang für angemessen?
Ich denke nicht jede Gewaltandrohung fällt schon unter den Begriff Folter. |
Warum liest Du nicht, was Du zitierst? Xama hat von Folterdrohung gesprochen und nicht von Folter.
Folter ist ein zweckbestimmtes Zufügen von Leid. Was hier angedroht wurde, war Schmerz, also körperliches Leid, mit dem Ziel die Auskunftsfreudigkeit des Verhafteten zu erhöhen. Es war mithin eine Folterdrohung, aber wie Du auch richtig bemerkst, keine Folter.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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unquest auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.10.2010 Beiträge: 3326
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(#1671287) Verfasst am: 05.08.2011, 15:43 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | unquest hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ...Die Folterdrohung ... |
Hälst du den Begriff Folter in dem Zusammenhang für angemessen?
Ich denke nicht jede Gewaltandrohung fällt schon unter den Begriff Folter. |
Warum liest Du nicht, was Du zitierst? Xama hat von Folterdrohung gesprochen und nicht von Folter.
Folter ist ein zweckbestimmtes Zufügen von Leid. Was hier angedroht wurde, war Schmerz, also körperliches Leid, mit dem Ziel die Auskunftsfreudigkeit des Verhafteten zu erhöhen. Es war mithin eine Folterdrohung, aber wie Du auch richtig bemerkst, keine Folter.
fwo |
Ich dachte an diese Stellungnahme und die Frage, ob in dem Zusammenhang der Begriff "Folter bzw. Folterdrohung" gerechtfertigt ist.
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Evilbert auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.09.2003 Beiträge: 42408
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(#1671293) Verfasst am: 05.08.2011, 16:26 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | unquest hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ...Die Folterdrohung ... |
Hälst du den Begriff Folter in dem Zusammenhang für angemessen?
Ich denke nicht jede Gewaltandrohung fällt schon unter den Begriff Folter. |
Warum liest Du nicht, was Du zitierst? Xama hat von Folterdrohung gesprochen und nicht von Folter.
Folter ist ein zweckbestimmtes Zufügen von Leid. Was hier angedroht wurde, war Schmerz, also körperliches Leid, mit dem Ziel die Auskunftsfreudigkeit des Verhafteten zu erhöhen. Es war mithin eine Folterdrohung, aber wie Du auch richtig bemerkst, keine Folter.
fwo |
Öhm, also etwa die Methode jemanden eine (ihm natürlich unwissentlich) ungeladene Waffe an den Kopf zu halten und auch gar abzudrücken ist keine Folter; verstehe ich das richtig?
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Xamanoth auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.04.2006 Beiträge: 7962
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(#1671302) Verfasst am: 05.08.2011, 16:52 Titel: |
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unquest hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | unquest hat folgendes geschrieben: | Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ...Die Folterdrohung ... |
Hälst du den Begriff Folter in dem Zusammenhang für angemessen?
Ich denke nicht jede Gewaltandrohung fällt schon unter den Begriff Folter. |
Warum liest Du nicht, was Du zitierst? Xama hat von Folterdrohung gesprochen und nicht von Folter.
Folter ist ein zweckbestimmtes Zufügen von Leid. Was hier angedroht wurde, war Schmerz, also körperliches Leid, mit dem Ziel die Auskunftsfreudigkeit des Verhafteten zu erhöhen. Es war mithin eine Folterdrohung, aber wie Du auch richtig bemerkst, keine Folter.
fwo |
Ich dachte an diese Stellungnahme und die Frage, ob in dem Zusammenhang der Begriff "Folter bzw. Folterdrohung" gerechtfertigt ist. |
Es wird empfohlen, diesen Thread ganz zu lesen, man kann sich hier nur wiederholen.
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pera auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.07.2009 Beiträge: 4256
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(#1671329) Verfasst am: 05.08.2011, 18:04 Titel: |
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Auch in dem Todesstrafe-Thread ist eine Menge genau dazu passend geschrieben worden.
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jagy Herb Derpington III.
Anmeldungsdatum: 26.11.2006 Beiträge: 7275
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(#1671341) Verfasst am: 05.08.2011, 19:09 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Evilbert hat folgendes geschrieben: | Mo. hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Alchemist hat folgendes geschrieben: | Ich begrüße das Urteil, und auch dass der Richter die Schmerzensgeldansprüche weggefegt hat. |
Ich begrüße es zwar nicht, aber ich akzeptiere es als rechtmäßig.
Was soll der Kerl mit der Kohle im Knast schon groß anfangen? |
Prozesskosten zahlen. |
Dafür gibts Prozesskostenhilfe.
Gäfgen war ja eben nicht gerade flüssig; deswegen hat er ja die Tat begangen. |
Ist das so, daß in einem Strafprozeß dem Verurteilten die Kosten des Verfahrens angelastet werden? Das war mir neu. |
§ 465 Strafprozessordnung:
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Zu der Idee, dass sich der Staat jetzt einfach seine Entschädigung krallt, lese ich gerade im lawblog:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/08/05/gfgen-wird-sein-geld-bekommen/
Zitat: | Grundsätzlich ist es zulässig, dass der Staat eigene Forderungen mit Ansprüchen eines Verurteilten aufrechnet. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme. Für Entschädigungen, die auf einer Verletzung der Grund- und insbesondere der Menschenrechte des Betroffenen beruhen, darf der Staat diese Aufrechnung jedenfalls nicht erklären.
Dies hat der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Wochen in aller Deutlichkeit entscheiden. In diesem Fall hatte ein Häftling wegen menschenunwürdiger Unterbringung geklagt. Er erhielt ebenfalls eine Entschädigung zugesprochen. Auch diesen Betrag wollte die Justiz mit den Verfahrenskosten verrechnen. Der Bundesgerichtshof sieht hierin einen Verstoß gegen Treu und Glauben:
Zitat: | Eine Zulassung der Pfändung eines aus einer menschenunwürdigen Haftunterbringung herrührenden Entschädigungsanspruchs zur Befriedigung offener Verfahrenskosten würde die Funktion der Genugtuung, der Sanktion und der Prävention ebenso ins Leere laufen lassen wie die Zulassung einer Aufrechnung. Denn mit dem Zugriff auf die Forderung des Strafgefangenen würden deren nachteilige Wirkungen verblassen. |
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_________________ INGLIP HAS BEEN SUMMONED - IT HAS BEGUN!
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Defätist auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 09.06.2010 Beiträge: 8557
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(#1671403) Verfasst am: 06.08.2011, 01:08 Titel: |
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Xamanoth hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Defätist hat folgendes geschrieben: | Richtig, da steht "erzwingt keine Entschädigung". Soll heißen: Kann, muss aber nicht.
Ermessensspielraum? |
Eben, man könnte sagen, daß zwar ein Entschädigungsanspruch begründet ist, aber dennoch entscheiden, daß er nichts kriegt........... |
Das ist keine tragfähige Begründung. Die Folterdrohung und ein damit verbundener Entschädigungsanspruch ist unabhängig von der Mordtat zu betrachten. Ein Begründungszusammenhang lässt sich hier rechtlich nicht konstruieren. |
Und dennoch besteht zur Gewährung einer Entschädigung ein Ermessensspielraum des Gerichts. Wenn es keine erst rausrückt, kann sich der Herr G. auch nicht hinten rum greifen.
Warum das so sein könnte oder nicht, stand (für mich jedenfalls) nicht zur Debatte.
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goatmountain auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.10.2009 Beiträge: 2810
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(#1671412) Verfasst am: 06.08.2011, 05:09 Titel: |
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es ist bezeichnend fuer unsere gesellschaft, dass juristen(auch angehende) und hobby-juristen argumente austauschen, ob ein verurteilter moerder, dessen tat an kaelte und gefuehllosigkeit schwer zu ueberbieten ist, anspruch auf schmerzensgeld hat, weil ein polizist ihm pruegel angedroht hat, damit er das versteck des entfuehrten kindes offenbart.
kein wort ueber das opfer *fremdschaem*
ich weiss, nach dem studium dieses threads, dass das juristisch gesehen, das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, aber was fuer ein rechtssystem ist das denn, welches die gesamtheit der umstaende der tat und das leiden des opfers unberuecksichtigt laesst und dem taeter schmerzensgeld zubilligt?
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1671417) Verfasst am: 06.08.2011, 06:11 Titel: |
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Ein funktionierendes, was tatsächlich ein Rechtssystem ist?
_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 26518
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1671418) Verfasst am: 06.08.2011, 06:24 Titel: |
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goatmountain hat folgendes geschrieben: | ....was fuer ein rechtssystem ist das denn, welches die gesamtheit der umstaende der tat und das leiden des opfers unberuecksichtigt laesst und dem taeter schmerzensgeld zubilligt? |
Es ist eben genau das: Ein Rechtssystem und kein Tummelplatz gesunden Volksempfindens. Derartige Rechtssysteme zeichnen sich dadurch aus, dass auch Täter Mitglieder der Gesellschaft bleiben und durch ihre Täterschaft nicht einfach zum Spielball allgemeiner (und wir erinnern uns: leicht zu steuernder) Gefühle degradiert werden. Das Schmerzensgeld für Gäfken ist da einfach eine Kröte, die es zu schlucken gilt.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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dAdAmai Zweifler
Anmeldungsdatum: 26.06.2009 Beiträge: 217
Wohnort: Bonn Bad Godesberg
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(#1671422) Verfasst am: 06.08.2011, 08:16 Titel: taz interview mit dem Anwalt Gäfgens |
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Zitat: | Gäfgens Rechtsanwalt Michael Heuchemer im Interview mit der taz:
(...)
Ist es nicht peinlich, dass sich Gäfgen mit solchen Prozessen immer wieder als Opfer stilisiert?
Nein, ich halte fest, dass sich auch das Gericht uns im Kern angeschlossen hat. Ich finde es vielmehr rechtsstaatlich bedenklich, wenn ein Polizeigewerkschafter sagt, Herr Gäfgen solle sich in seiner Zelle verkriechen und schweigen. Dies zeigt, dass die zentrale Botschaft des Urteils - dass auch einer, der verurteilt wurde, im Rechtsstaat seine Rechte behält - bei manchen nicht angekommen ist.
Dass Folter verboten ist, hat das Landgericht Frankfurt schon im Strafprozess gegen die beiden beteiligten Polizisten Daschner und Ennigkeit festgestellt. Warum war dazu noch eine Schadensersatzklage nötig?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Juni letzten Jahres Deutschland dafür kritisiert, dass Herr Daschner ausgesprochen milde bestraft wurde. Er erhielt nur eine Geldstrafe, die die damaligen Richter zudem auf Bewährung ausgesetzt haben. Dies sei keine ausreichende Reaktion auf eine menschenunwürdige Behandlung. Da das Urteil gegen Herrn Daschner aber rechtskräftig war, musste die Missbilligung in Form einer Entschädigung erstritten werden.
(...)
Quelle: Code: | http://www.taz.de/Gaefgen-Anwalt-Heuchemer/!75773/ |
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Was wäre denn gewesen, wenn das Gericht die Entschädigung nicht zugesprochen hätte? Das wäre doch das Signal gewesen: ja, Menschenrechte dürfen verletzt werden.
_________________ Avatar-Foto: »Der heilige Stuhl« A.Mut, D.Mut, G.Horsam
Readymade, Plastik-Kindertöpfchen, Signatur mit Filzstift
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pera auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.07.2009 Beiträge: 4256
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(#1671434) Verfasst am: 06.08.2011, 10:00 Titel: |
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dAdAmai hat folgendes geschrieben: |
Was wäre denn gewesen, wenn das Gericht die Entschädigung nicht zugesprochen hätte? Das wäre doch das Signal gewesen: ja, Menschenrechte dürfen verletzt werden. |
Was wäre gewesen, wenn das Gericht festgestellt hätte, Menschenrechte wurden verletzt und eine Entschädigung in symbolischer Höhe gewährt hätte?
Übrigens ist der gezahlte Betrag tatsächlich eine Entschädigung und kein Schmerzensgeld, dessen Gewährung wurde abgelehnt.
Wir haben ein Rechtssytem welches über allen persönlichen Ansichten, Betroffenheiten und über dem Gefühl was rechtens sein soll steht. Es drückt nicht aus was die Mehrheit möchte. Das ist auch meiner Ansicht nach richtig. Dennoch wäre es wünschenswert, das dann, wenn es möglich ist. siehe oben, ein Urteil gesprochen wird, welches "gerechter" ist. Juristisches Recht und Gerechtigkeit haben nicht viel gemein. Das ist zu bedauern.
Hehre Werte hinter denen niemand steht sind hohl.
Politikverdrossenheit, Europaskepsis, Justizschelte kann man alles darauf zurückführen.
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Danol registrierter User
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 3027
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(#1671444) Verfasst am: 06.08.2011, 10:34 Titel: |
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pera hat folgendes geschrieben: | Juristisches Recht und Gerechtigkeit haben nicht viel gemein. Das ist zu bedauern. |
Wo genau siehst Du hier die "Gerechtigkeit" verletzt?
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dAdAmai Zweifler
Anmeldungsdatum: 26.06.2009 Beiträge: 217
Wohnort: Bonn Bad Godesberg
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(#1671446) Verfasst am: 06.08.2011, 10:38 Titel: |
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@pera
Gäfgen ist ja die Entschädigung wegen der Menschenrechtsverletzung durch den Staat zugesprochen worden. Der General-Anzeiger Bonn druckt heute auf Seite 1 "Staat kassiert Gäfgens Geld". Danach hat Gäfgen aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden und die vier Fünftel Prozesskosten aus dem Entschädigungsprozess.
Bei geforderten 10.000 und erhaltenen 3.000 von denen er keinen Cent bekommt, kann man schon von einer symbolischen Wirkung sprechen.
Ich stimme Dir also zu (auch in den anderen Punkten, die Du anführst).
_________________ Avatar-Foto: »Der heilige Stuhl« A.Mut, D.Mut, G.Horsam
Readymade, Plastik-Kindertöpfchen, Signatur mit Filzstift
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Kival Profeminist Ghost
Anmeldungsdatum: 14.11.2006 Beiträge: 24071
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(#1671460) Verfasst am: 06.08.2011, 11:31 Titel: |
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jagy hat folgendes geschrieben: | Zu der Idee, dass sich der Staat jetzt einfach seine Entschädigung krallt, lese ich gerade im lawblog:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/08/05/gfgen-wird-sein-geld-bekommen/
Zitat: | Grundsätzlich ist es zulässig, dass der Staat eigene Forderungen mit Ansprüchen eines Verurteilten aufrechnet. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme. Für Entschädigungen, die auf einer Verletzung der Grund- und insbesondere der Menschenrechte des Betroffenen beruhen, darf der Staat diese Aufrechnung jedenfalls nicht erklären.
Dies hat der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Wochen in aller Deutlichkeit entscheiden. In diesem Fall hatte ein Häftling wegen menschenunwürdiger Unterbringung geklagt. Er erhielt ebenfalls eine Entschädigung zugesprochen. Auch diesen Betrag wollte die Justiz mit den Verfahrenskosten verrechnen. Der Bundesgerichtshof sieht hierin einen Verstoß gegen Treu und Glauben:
Zitat: | Eine Zulassung der Pfändung eines aus einer menschenunwürdigen Haftunterbringung herrührenden Entschädigungsanspruchs zur Befriedigung offener Verfahrenskosten würde die Funktion der Genugtuung, der Sanktion und der Prävention ebenso ins Leere laufen lassen wie die Zulassung einer Aufrechnung. Denn mit dem Zugriff auf die Forderung des Strafgefangenen würden deren nachteilige Wirkungen verblassen. |
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_________________ "A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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