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Ist Abtreibung Mord?
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1723336) Verfasst am: 30.01.2012, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Unsd nicht zu vergessen: Auch Enthaltsamkeit ist Mord an ungezeugtem Leben. scnr

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1723337) Verfasst am: 30.01.2012, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Was macht Enthaltsamkeit besser? Sperma ist in beliebigen Mengen verfügbar. Wem das Leben wirklich heilig ist, der findet auch einen Weg es entstehen zu lassen.

Zusammengefasst müsste man sagen: alle Nicht-schwangeren Frauen sind Mörderinnen!

Juristisch ist das genauso gut begründet wie "Abtreibung ist Mord". Mord ist auch duch Unterlassen begehbar. Grundsätzlich spielt es im Strafrecht keine Rolle, wie der Taterfolg herbeigeführt wird. Es kommt nur darauf an, dass der Täter dafür verantwortlich gemacht werden kann.
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Merula
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2012
Beiträge: 7

Beitrag(#1723437) Verfasst am: 30.01.2012, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fake,
schon probiert. Aus Sicht der Abtreibungsgegner sind genügend Mordmerkmale im juristischen Sinn erfüllt.

Das sind Fundamentalisten. Die sind völlig dogmatisch. Ich würde gerne ordentlich argumentieren. Aber die lassen mich ja nicht ... *jammer*


Du hast geschrieben: "Sperma ist in beliebigen Mengen verfügbar. Wem das Leben wirklich heilig ist, der findet auch einen Weg es entstehen zu lassen."

-> http://www.youtube.com/watch?v=fUspLVStPbk

Smilie

LG Merula
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Malwieder
meinStichwort



Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 331

Beitrag(#1723456) Verfasst am: 30.01.2012, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Hallo Merula, auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum! Smilie

Merula hat folgendes geschrieben:
in dem Moment in dem man argumentativ überlegen ist behaupten sie eben wieder stumpfsinnig, das Abtreibung Mord ist. Mit den Augen rollen

Das kann ich als Jurist leicht widerlegen: Mord steht in § 211 StGB, Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB. Wer etwas anderes behauptet hat schlicht Unrecht.


Also könnte man die Leute auch gerichtlich belangen, die soetwas behaupten?
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1723459) Verfasst am: 30.01.2012, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Malwieder hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Hallo Merula, auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum! Smilie

Merula hat folgendes geschrieben:
in dem Moment in dem man argumentativ überlegen ist behaupten sie eben wieder stumpfsinnig, das Abtreibung Mord ist. Mit den Augen rollen

Das kann ich als Jurist leicht widerlegen: Mord steht in § 211 StGB, Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB. Wer etwas anderes behauptet hat schlicht Unrecht.


Also könnte man die Leute auch gerichtlich belangen, die soetwas behaupten?

Das dürfte vergleichbar sein mit der leidigen "Soldaten sind Mörder" Geschichte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Soldaten_sind_M%C3%B6rder

Im Einzelfall kann es durchaus eine Beleidigung sein, eine Frau wegen erfolgter Abtreibung als Mörderin zu bezeichnen. Grundregel: je konkreter die Aussage, desto eher ist sie strafbar. zwinkern
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#1723460) Verfasst am: 30.01.2012, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Malwieder hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Hallo Merula, auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum! Smilie

Merula hat folgendes geschrieben:
in dem Moment in dem man argumentativ überlegen ist behaupten sie eben wieder stumpfsinnig, das Abtreibung Mord ist. Mit den Augen rollen

Das kann ich als Jurist leicht widerlegen: Mord steht in § 211 StGB, Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB. Wer etwas anderes behauptet hat schlicht Unrecht.


Also könnte man die Leute auch gerichtlich belangen, die soetwas behaupten?

Da dürfte äquivalentes zum Spruch "Soldaten sind Mörder" gelten, also nein.
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Merula
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2012
Beiträge: 7

Beitrag(#1723463) Verfasst am: 30.01.2012, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
oh, kein Problem! Ihr lasst euch einfach auf eine Diskussion mit Abtreibungsgegnern ein und schon wirds konkreter.

Da wird man gerne mal als Mörderin beschimpft, nur weil man Abtreibungen nicht ablehnt.

Ganz aktuell hatte ich eine Diskussion auf Facebook mit zwei engagierten Damen die pro-leben.de unterstützen. Ich wurde Mörderin genannt und ich soll einen grausamen Tod sterben etc. Ich hätte keinen Plan, den Wissensstand einer 15jährigen usw. Ich habe die Diskussion abgespeichert, weil ich sauer war und hab den beiden geschrieben, dass ich überlege Anzeige zu erstatten. Ich dachte ich lasse ihnen noch eine Chance sich zu entschuldigen.

Daraufhin haben sich die beiden "bedroht gefühlt", O-ton, und auf die Meinungsfreiheit verwiesen. Geschockt

Ich wurde geblockt. D.h. ich kann die Seiten der beiden nicht mehr aufrufen. Aber auch die Diskussion wurde gelöscht. Der Link an dem sich die Diskussion entzündet hat, ist aber nach wie vor in deren Status zu finden. Ich bin reichlich sauer, dass meine berechtigten Einwände einfach verschwunden sind.

Und nun? Soll ich Anzeige erstatten? Es wäre mir danach, da mir die eine geschrieben hat, dass sie sich auch "anderweitig" gegen Abtreibungen engagiert. Schöne Gelegenheit für einen Schuß vor den Bug. Andererseits lohnt sich das? Lernen tun die doch eh nix. Andererseits, wenn man immer weg hört, trägt man dazu bei, dass sich solche Bewegungen weiterentwickeln. Hm?

Frage an den Juristen: Könnte es sein, das ein Staatsanwalt sogar öffentlich Interesse feststellt? Immerhin wurden in der Diskussion auch Bundesverfassungsgericht und Bundesregierung zu Mördern und Mittätern erklärt.

LG Merula
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#1723604) Verfasst am: 31.01.2012, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Merula hat folgendes geschrieben:
Und nun?
Nun musst Du zuerst entscheiden, was Du ueberhaupt erreichen willst? Was ist Dein Ziel? Dann erst geht es darum, zu pruefen, welche Mittel der Erreichung dieses Zieles dienlich sein koennten und welche wohl eher nicht.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1723607) Verfasst am: 31.01.2012, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Merula hat folgendes geschrieben:

Und nun? Soll ich Anzeige erstatten? Es wäre mir danach, da mir die eine geschrieben hat, dass sie sich auch "anderweitig" gegen Abtreibungen engagiert.


Kannst du schon machen, aber außer, dass dem Typen dadurch ein Schreck eingejagt wird, solltest du dir davon nicht viel erhoffen.
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Merula
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.01.2012
Beiträge: 7

Beitrag(#1724105) Verfasst am: 02.02.2012, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das einzige was die lernen, ist das sie eben diese Formulierung nicht benützen dürfen. Das wäre wahrscheinlich alles. Mit den Augen rollen

LG Merula
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Malwieder
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Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 331

Beitrag(#1724131) Verfasst am: 02.02.2012, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Merula hat folgendes geschrieben:
Hallo,
das einzige was die lernen, ist das sie eben diese Formulierung nicht benützen dürfen. Das wäre wahrscheinlich alles. Mit den Augen rollen

LG Merula


Das würde ich nicht geringschätzen.
Theoretisch kann eine Betroffene dann immer herauskitzeln, ob sie denn persönlich auch eine Mörderin sei und hinterher mit einer Anzeige drohen. Ob es dann gemacht wird oder nicht, die Verleumder müssen es zumindest befürchten.

Außerdem ist es ein Beispiel, offensiv zu reagieren und zu seiner Entscheidung zu stehen, weil man im Recht ist. Selbst wenn man die Argumentation, wann Menschsein und Schmerzempfinden beginnen, selbst nicht führen kann, kann man sich darauf beruhen, nichts Unrechtes getan zu haben.
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Spartacus Leto
Ist hier raus!



Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 5659

Beitrag(#1725549) Verfasst am: 06.02.2012, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:

Das kann ich als Jurist leicht widerlegen: Mord steht in § 211 StGB, Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB. Wer etwas anderes behauptet hat schlicht Unrecht.


Gesetze sind kein gültiges Argument. Gesetze folgen aus der Diskussion. Und eine als falsch angesehene Rechtslage ändern zu wollen ist absolut legitim.
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Kartoffel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 146

Beitrag(#1725625) Verfasst am: 07.02.2012, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Abtreibungen sind ja nur in den ersten 12 Wochen straffrei.

Mal aus Interesse: Würde eigentlich eine Spätabtreibung (ohne Indikation) den Straftatbestand "Mord" erfüllen?
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Malwieder
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Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 331

Beitrag(#1725652) Verfasst am: 07.02.2012, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Abtreibungen sind ja nur in den ersten 12 Wochen straffrei.

Mal aus Interesse: Würde eigentlich eine Spätabtreibung (ohne Indikation) den Straftatbestand "Mord" erfüllen?


Straftat gegen das Leben nennt sich das.
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Kartoffel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 146

Beitrag(#1725918) Verfasst am: 08.02.2012, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich also ein Kind einen Tag vor der Geburt töte dann ist es eine "Straftat gegen das Leben" und wenn ich es nach der Geburt töte dann ist es "Mord".

Meine Fragen:

1. Habe ich das richtig festgestellt?

2. Was ist so Besonderes am Zeitpunkt der Geburt, dass er als derart wesentliches Kriterium festgesetzt wird?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Baby vor der Geburt weniger Rechte hat, weniger Schmerzen empfindet oä als nach der Geburt.
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Malwieder
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Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 331

Beitrag(#1725920) Verfasst am: 08.02.2012, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Merula hat folgendes geschrieben:
Hallo,
das einzige was die lernen, ist das sie eben diese Formulierung nicht benützen dürfen. Das wäre wahrscheinlich alles. Mit den Augen rollen

LG Merula


Wie Sermon schon fragte: was willst du denn erreichen?

so als internationaler protest könnte dieser Link gut sein
http://www.humanismus.de/aktuelles/neue-plattform-frauenrechte


edit @kartoffel:
Straftat gegen das Leben ist glaub ich der Oberbegriff. Die Unterpunkte sind u.a. Mord, Abtreibung, etc. Sind entsprechend auf einer Ebenen, definieren sich aber anders. Mord ist nicht gleich Abtreibung
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1725930) Verfasst am: 08.02.2012, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Wenn ich also ein Kind einen Tag vor der Geburt töte dann ist es eine "Straftat gegen das Leben" und wenn ich es nach der Geburt töte dann ist es "Mord".
.....

Wenn Du den Mord in "" setzt, ist das richtig. Ansonsten ist da halt dieses Kontinuum von Totschlag bis zum Mord zu btrachten, das aber nicht nach Opfer- sondern nach Tätermerkmalen zu bestimmen ist:
Wikipedia>Neonatizid und deutsches Strafrecht hat folgendes geschrieben:
Rechtlich werden Neonatizide nach § 212 StGB (Totschlag, Strafmaß 5 bis 15 Jahre) oder §§ 212, 213 (Minder schwerer Fall des Totschlags, Strafmaß 1 bis 10 Jahre) des Strafgesetzbuches verurteilt. Treten Merkmale wie Habgier, Grausamkeit oder rücksichtslose Eigensucht bei der Kindstötung auf, so ist die Kindstötung als Mord nach § 211 zu werten.
....

Wenn Dich das aber weitergehend interessiert, verweist der Literaturteil dieses Wikipediaartikels auf eine relativ neue Dissertation zu diesem Thema: Bejarano-Alomia, Pedro-Paul, Kindstötung, Kriminologische, rechtsgeschichtliche und rechtsvergleichende Überlegungen nach Abschaffung des § 217 StGB a.F.
Zitat:
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage, inwieweit sich die Rechtslage in Bezug auf die Problematik der Kindstötung nach Abschaffung des § 217 StGB a. F. durch das 6. Strafrechtsreformgesetz geändert hat. Daher thematisiert die folgende Arbeit kriminologische, rechtsgeschichtliche, strafrechtsdogmatische und rechtsvergleichende Aspekte der Tötung von Neugeborenen durch die Mutter. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die kriminologische Erfassung der Tötung von Kindern einer präziseren Terminologie bedarf. Insofern sollte die Tötung eines Neugeborenen seitens der Mutter durch den Begriff Neonatizid bezeichnet werden. Eine sinnvolle strafrechtliche und kriminologische Behandlung des Phänomens Neonatizid erfordert zudem nicht nur einen aktiven interdisziplinären Dialog, sondern auch dessen rechtsgeschichtliches Verständnis. Ein weiteres Fazit der Arbeit besagt, dass Neonatizid eine Übergansstellung zwischen dem Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs und dem allgemeinen Tötungsverbot des §212 darstellt. Demzufolge könnte man darüber nachdenken, ob es nicht sachgerecht wäre, eine Neuregelung für Neonatizid zu schaffen, deren Strafrahmen vielmehr dem des Schwangerschaftsabbruchs als dem des Totschlags angenähert würde. Zur Thematik der Menschwerdung im Strafrecht lässt sich erklären, dass die ersatzlose Streichung des § 217 a. F. an der traditionellen Zäsur Geburt nichts geändert hat.


fwo
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Kartoffel
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Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 146

Beitrag(#1725934) Verfasst am: 08.02.2012, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist mir bekannt. Darauf wollte ich auch nicht hinaus.

Ich wollte gerne erfragen, warum der Zeitpunkt der Geburt so bedeuten ist für die Bewertung des Tötungsvorganges.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1725936) Verfasst am: 08.02.2012, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist mir bekannt. Darauf wollte ich auch nicht hinaus.

Ich wollte gerne erfragen, warum der Zeitpunkt der Geburt so bedeuten ist für die Bewertung des Tötungsvorganges.

Weil man irgend einen Zeitpunkt setzen muss und dieser am leichtesten zu greifen ist. Die Geburt ist die Aufnahme eines Menschen in die Gesellschaft, wie schon an den auszufüllenden Formularen unschwer zu erkennen ist. zwinkern

Die von mir zitierte Dissertation hat übrigens genau die Beantwortung deiner Frage als Gegenstand.

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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1725942) Verfasst am: 08.02.2012, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Wenn ich also ein Kind einen Tag vor der Geburt töte dann ist es eine "Straftat gegen das Leben" und wenn ich es nach der Geburt töte dann ist es "Mord".

Meine Fragen:

1. Habe ich das richtig festgestellt?

Ja. Es gibt allerdings noch einen (nur für Juristen) spannenden Streit darüber, was passiert wenn du ein Kind während der Geburt tötest. Die Geburt kann sich ja über einen Zeitraum von mehreren Stunden erstrecken. In dieser Zeit darf es keine Rechtsunsicherheit geben. Juristen brauchen klare Abgrenzungen.

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
2. Was ist so Besonderes am Zeitpunkt der Geburt, dass er als derart wesentliches Kriterium festgesetzt wird?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Baby vor der Geburt weniger Rechte hat, weniger Schmerzen empfindet oä als nach der Geburt.

Siehe oben. Juristen brauchen klare Abgrenzungen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dann ein einheitlicher Lebenssachverhalt künstlich ich zwei rechtliche Sachverhalte unterteilt. Das mag vorliegend seltsam erscheinen, ist aber im Grunde immer so. Totschlag liegt z.B. auch erst vor, wenn jemand tot ist und nicht kurz vorher. "Besonders" muss das Kriterium gar nicht sein. Es muss nur eindeutig sein. Und was würde sich da eher anbieten als die Geburt?

Was die Schmerzen des Kindes angeht, hast du sicher Recht. Es geht aber im Strafrecht grundsätzlich nicht um die Opfer, sondern um die Täter. Der Täter wird für seine individuelle Schuld bestraft, nicht für das, was er demit subjektiv beim Opfer anrichtet. Grob verkürzt. Darüber gibt es dicke Bücher...
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Kartoffel
registrierter User



Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 146

Beitrag(#1726250) Verfasst am: 09.02.2012, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Demzufolge könnte man darüber nachdenken, ob es nicht sachgerecht wäre, eine Neuregelung für Neonatizid zu schaffen, deren Strafrahmen vielmehr dem des Schwangerschaftsabbruchs als dem des Totschlags angenähert würde.


Nee Sorry, aber da dreht sich mir echt der Magen um. Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter. In Zeiten von Babyklappe und einem Heer von ungewollt Kinderlosen, die Schlange stehen würden für das Kind sehe ich überhaupt keine Rechtfertigung, ein Kind nach der Geburt zu töten.

Zitat:
Siehe oben. Juristen brauchen klare Abgrenzungen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dann ein einheitlicher Lebenssachverhalt künstlich ich zwei rechtliche Sachverhalte unterteilt.


Verstösst das denn nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz? Also Gleiches muss gleich behandelt werden?

Das Kind ist doch direkt vor der Geburt nicht in einem anderen Zustand als direkt nach der Geburt.

Mit der gleichen Logik könnte man auch ein Gesetz belegen "Babys mit blauen Augen dürfen getötet werden aber Babys mit grünen Augen nicht".

Das Baby mit den grünen Augen unterscheidet sich von dem mit dem blauen genauso wenig wie das Baby direkt vor und das direkt nach der Geburt.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1726266) Verfasst am: 09.02.2012, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Demzufolge könnte man darüber nachdenken, ob es nicht sachgerecht wäre, eine Neuregelung für Neonatizid zu schaffen, deren Strafrahmen vielmehr dem des Schwangerschaftsabbruchs als dem des Totschlags angenähert würde.


Nee Sorry, aber da dreht sich mir echt der Magen um. Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter. In Zeiten von Babyklappe und einem Heer von ungewollt Kinderlosen, die Schlange stehen würden für das Kind sehe ich überhaupt keine Rechtfertigung, ein Kind nach der Geburt zu töten.

Zitat:
Siehe oben. Juristen brauchen klare Abgrenzungen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird dann ein einheitlicher Lebenssachverhalt künstlich ich zwei rechtliche Sachverhalte unterteilt.


Verstösst das denn nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz? Also Gleiches muss gleich behandelt werden?
......

Genau dieser Gelichheitsgrundsatz ist der Grund, warum der Jurist die Überlegungen anstellte, bei denen sich dir der Magen umdreht.

Ansonsten hast Du halt den Reifungsprozess der befruchteten Eizelle, die nicht mehr hat als theoretische Möglichkeiten (zumindest der Anteil, der nicht sowieso abgestoßen wird), bis zum geburtsreifen Embryo, darüber hinaus die Entwicklung vom Säugling mit dem normalen Repertoire eines Menschanaffensäuglings bis zum Menschen mit der Fähigkeit zur exzentrishen Position - deren Erreichen im Alter von 2 bis 3 Jahren vor gar nicht langer Zeit in der philosophischen Anthropologie noch als das eigentliche Erreichen des Menschseins genommen wurde.

Da ist es schon angebracht, über Grenzziehungen etwas nachzudenken und auch darüber, wie scharf diese Grenze(n) sinnvollerweise sein sollte(n).

Nur mit Gefühl kommst Du da kaum weiter, auch weil sich unsere Gefühlsausstattungen doch merklich unterscheiden.

fwo
EDIT: Grammatik
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Zuletzt bearbeitet von fwo am 09.02.2012, 13:49, insgesamt einmal bearbeitet
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DerBernd
auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 1043

Beitrag(#1726297) Verfasst am: 09.02.2012, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Nee Sorry, aber da dreht sich mir echt der Magen um. Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter. In Zeiten von Babyklappe und einem Heer von ungewollt Kinderlosen, die Schlange stehen würden für das Kind sehe ich überhaupt keine Rechtfertigung, ein Kind nach der Geburt zu töten.


Das stimmt so leider nicht. Schlange stehen sie, wenn es sich um ein gesundes Neugeborenes junger Eltern aus gutem Haus handelt. Für irgendwie verkrüppelte Kinder (körperlich, aber erst recht geistig) ist es verdammt schwierig, Ersatzeltern zu finden.

Omma ist übrigens auch dafür: http://www.emma.de/index.php?id=einsamkeit_der_muetter_2008_5
Sie bringt andere Aspekte ins Spiel.
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Kartoffel
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Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 146

Beitrag(#1726389) Verfasst am: 09.02.2012, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

fwo
Du hast Recht, dass es bei diesem Thema keine leichte Aufgabe ist, eine (scharfe?) Grenze zu ziehen.

Widersprechen muss ich allerdings deiner Forderung, die Emotionen ausser Acht zu lassen. Willst du wirklich eine Welt, in der NUR das sachliche, logische Denken entscheiden soll?

DerBernd
Erstens: Wie kommst du darauf, dass die Kinder, die kurz nach der Geburt getötet werden alle behindert seien?
Zweitens: Als ehemals ungewollt Kinderlose kenne ich mich in der sehr gut aus. Da gibt es zum Teil lange Leidenswege von Behandlungen, Adoptionsanträgen und dann bei einem Teil auch Pflegebereitschaft. Ich kenne viele, die zB aus Osteuropa adoptieren und da haben viele dieser Kinder Einschränkungen zB wegen Alkoholmissbrauch der Mutter.
Ich würde sogar sagen, dass in diesem Kreis die Bereitschaft noch grösser ist, sich solcher Kinder anzunehmen als bei "normalen" Eltern.

Den Artikle habe ich mir durchgelesen. Die Kernaussage ist doch, dass die Mütter nicht so hart bestraft werden sollen, weil sie selber Opfer sind.
Wenn das so durchgeht, müsste dieses Prinzip auch bei erwachsenen Opfern angewandt werden.
Dann müsste also zB eine Sexualstraftat an Kindern straffrei bleiben, wenn der Täter selber als Kind sexuell mißhandelt wurde.

Zitat:
Doch die juristische Unterscheidung im alten Recht zwischen "Kindsmord" – also der Tötung eines Neugeborenen, direkt nach der Geburt und noch bevor sein Leben beginnt


Ich glaube, an dieser Stelle wird es klar: Ein Kind kurz nach der Geburt bekommt hat nach deren Meinung weniger Rechte als ein älterer Mensch.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
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Beitrag(#1726392) Verfasst am: 09.02.2012, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
fwo
Du hast Recht, dass es bei diesem Thema keine leichte Aufgabe ist, eine (scharfe?) Grenze zu ziehen.

Widersprechen muss ich allerdings deiner Forderung, die Emotionen ausser Acht zu lassen. Willst du wirklich eine Welt, in der NUR das sachliche, logische Denken entscheiden soll? ....

Wenn es darum geht, die Grenzen für andere zu ziehen? ja.

fwo
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Kartoffel
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Anmeldungsdatum: 04.03.2008
Beiträge: 146

Beitrag(#1726404) Verfasst am: 09.02.2012, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade dann, wenn es darum geht, Grenzen zu ziehen, die andere betreffen, sollte man sich nicht nur auf die Logik berufen, sondern auch seine soziale Kompetenz bemühen und diese funktioniert nun mal nicht ohne emotionale Ebene.
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Beitrag(#1726408) Verfasst am: 09.02.2012, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Gerade dann, wenn es darum geht, Grenzen zu ziehen, die andere betreffen, sollte man sich nicht nur auf die Logik berufen, sondern auch seine soziale Kompetenz bemühen und diese funktioniert nun mal nicht ohne emotionale Ebene.

Emotionale Begründungen halten aber kritischer Hinterfragung grundsätzlich nicht stand.
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Kartoffel
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Beitrag(#1726414) Verfasst am: 09.02.2012, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Macht nichts. Mir graut trotzdem vor einer Welt, in der nur nach Logik entschieden wird und wo ich mir einen Schxxx daraus mache, wie mein Mitmensch fühlt.
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Kival
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Beitrag(#1726418) Verfasst am: 09.02.2012, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kartoffel hat folgendes geschrieben:
Macht nichts. Mir graut trotzdem vor einer Welt, in der nur nach Logik entschieden wird und wo ich mir einen Schxxx daraus mache, wie mein Mitmensch fühlt.


Es ist überhaupt nicht logisch, Gefühle anderer zu ignorieren. Es ist auch nicht zwangsläufig unlogisch. Entscheidungen können aber gar nicht ohne Gefühle getroffen werden. Es gibt keine Vulkanier.
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Beiträge: 22767
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Beitrag(#1726425) Verfasst am: 09.02.2012, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Entscheidungen können aber gar nicht ohne Gefühle getroffen werden.

Jedenfalls nicht von Menschen in individuellen Situationen. Und das fordere ich natürlich auch gar nicht, mir geht es vor allem um die Begründungen für Gesetze/Verbote, die für alle gelten sollen.
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