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Hartz IV - "Verbrechen gegen Menschlichkeit" II
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5449
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1735598) Verfasst am: 09.03.2012, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Sticky hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
da wird niemand zwangsweise in die psychiatrie gesteckt, da gehts nur darum, herauszufinden, ob jemand arbeitsfaehig ist (bzw. mit welchen einschraenkungen / unter welchen bedingungen er arbeitsfaehig ist).

einer arbeitsaufnahme stehen halt manchmal gesundheitliche oder psychische gruende im wege.

Und selbst wenn: Was willst du uns damit sagen? Es ist doch keine Arbeit da, hören wir doch immer wieder. Wenn aber keine Arbeit da ist - auch für Arbeitswillige- ; wozu dann solche Untersuchungen?

Das ist dann die Frage, welchen Sinn es hat, in solchen Situationen von arbeitsfähigen Arbeitslosen Bemühungen um eine Stelle zu verlangen, auf die man nur bei nicht Arbeitsfähigen verzichtet. Das ist aber eine politische Frage, die einen Nazivergleich auch nicht annähernd rechtfertigt.

Solche Argumente der Art: "Ich muss Bewerbungen schreiben und Kurse besuchen oder mich vom Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen, um ALG 2 zu kriegen! Diese Faschisten!", sind eine implizite Verharmlosung von echtem Faschismus, die mich gepflegt kotzen lässt.


Jetzt könnten wir einen eigenen Thread aufmachen, ob ich den Faschismus verharmlose, weil ich Strukuren heranziehe, die faschistisch sein könnten, oder du den Faschismus verharmlost, weil du seine Symptome nicht erkennen willst. Aber das würde zu nichts führen.

Fakt ist, dass trotz angeblich vorhandener Arbeit viel zu wenig Arbeitslose vermittelt werden, oder die Vermittelten nur für prekäre Beschäftigung vermittelbar sind. Somit reihst du dich ein unter Propaganda-Lügner, welche behaupten, dass ALG-II-Empfänger nur unqualifizierte, arbeistscheue Assoziale sind. Sorry, aber bei so einer gequirlten neoliberalen Propaganda-Scheiße läuft mir die Galle über.

Noch mal zum Mitschreiben: ES GIBT EIN GRUNDGESETZ; WELCHES NACH DEN ARTIKELN 1, 2 und 12 AUCH FÜR ALG-II-EMPFÄNGER GÜLTIGKEIT BESITZT!

Es gibt für Zwangspsychiatrisierung weder eine politische, noch eine juristische Legitimation!

Wenn es keine Arbeit gibt, bedarf es auch keiner MPU zur Feststellung von Arbeitsfähigkeit/Arbeitswilligkeit, oder:

Es gibt Arbeit, dann muss sie für alle freiwillig sein und auch entsprechend bezahlt werden!

Wer hier behauptet, es gäbe offene Stellen im Überfluss und die Arbeitgeber suchen händeringend nach neuen Mitarbeitern, der sollte sich doch mal nur zum Spass bei der ARGE melden.
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

Schwarzer Block

„Wenn Du ein Problem erkannt hast und nichts zur Lösung beiträgst, wirst Du selbst ein Teil des Problems!“ (Alte Indianerweisheit)

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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735603) Verfasst am: 09.03.2012, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

"zwangspsychiatrisierung" halte ich fuer die bezeichnung dafuer, dass jemand gegen seinen willen in einer geschlossenen anstalt festgehalten wird (in der regel fuer laengere zeit).

leistungen davon abhaengig zu machen, dass sich jemand einmal untersuchen laesst, ist was anderes.

wenn ich mich recht erinnere, ist der psychologische dienst der arbeitsagentur insbesondere auch dafuer da, festzustellen, fuer welche berufe man sich besonders eignet. (berufswahltests etc.)
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22290

Beitrag(#1735608) Verfasst am: 09.03.2012, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Fakt ist, dass trotz angeblich vorhandener Arbeit viel zu wenig Arbeitslose vermittelt werden, oder die Vermittelten nur für prekäre Beschäftigung vermittelbar sind. Somit reihst du dich ein unter Propaganda-Lügner, welche behaupten, dass ALG-II-Empfänger nur unqualifizierte, arbeistscheue Assoziale sind. Sorry, aber bei so einer gequirlten neoliberalen Propaganda-Scheiße läuft mir die Galle über.

Nein, tue ich nicht. Ich halte es in solchen Fällen durchaus für wahrscheinlich, dass der größte Teil der Leute durchaus ohne eigenes Verschulden keine Arbeit findet. Dann sind irgendwelche Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen zwar möglicherweise ein überflüssiges Ärgernis, aber das "Faschismus" zu nennen ist schlechthin absurd.

Sticky hat folgendes geschrieben:
Es gibt für Zwangspsychiatrisierung weder eine politische, noch eine juristische Legitimation!

Leuten zu sagen: "Wenn du als arbeitsunfähig anerkannt werden willst, musst du dir das vom Amtsarzt bestätigen lassen", ist keine "Zwangspsychiatrisierung". Da der Artikel nicht allzuviel hergibt, nehme ich jedenfalls an, dass das der Hintergrund ist; und wenn dem so ist, dann kann man die psychiatrische Untersuchung höchst simpel vermeiden.

Die Bezeichnung "Zwangspsychiatrisierung" könnte ich dann akzeptieren, wenn die Betroffenen zu allen (eventuell sinnlosen) Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bereit sind, auch mitmachen und fleißig Bewerbungen schreiben, das Amt sie aber trotzdem aus irgendwelchen Gründen zu psychiatrischen Untersuchungen zwingen will. Ob das so ist, kann ich dem Artikel aber nicht entnehmen, und es würde mich auch ziemlich wundern.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1735610) Verfasst am: 09.03.2012, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Der Winzartikel gibt mir zu wenig Informaionen über Umfang und Gründe, um das zu bewerten. Erst recht, um Nazivergleiche irgendwie annähernd rechtfertigbar erscheinen zu lassen.


Es gibt keine logisch nachvollziehbare Rechtfertigung, die Sozialleistungen zu kürzen, wenn man auf sein Recht auf Selbstbestimmung pocht. Welche weitreichende Schlussfolgerungen sollen denn aufgrund medizinisch-psychiatrischen Befunde kommen, die die Sozialleistungen in irgendeiner Weise tangieren? Sind denn die Grundgesetze neuerdings für Sozialleistungsempfänger aufgehoben? Es gibt keine Rechtfertigung zur Zwangsuntersuchung, da die Ergebnisse dieser Untersuchungen keinerlei Einfluss auf den Anspruch auf diese Leistungen haben. Oder willst du behaupten, dass ein Sozialleistungsempfänger mit PTBS weniger Anrecht auf Sozialleistungen hat, als ein gesunder?

Und was die Nazi-Vergleiche angeht: Im Artikel steht selbst:

Zitat:
Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen.



Du weisst aber schon, dass man in diesem Kontext unter "Zwangspsychiatrisierung" keine Pflicht sich untersuchen zu lassen versteht, sondern die Zwangseinweisung in eine geschlossene Anstalt?
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1735615) Verfasst am: 09.03.2012, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Der Winzartikel gibt mir zu wenig Informaionen über Umfang und Gründe, um das zu bewerten. Erst recht, um Nazivergleiche irgendwie annähernd rechtfertigbar erscheinen zu lassen.


Wenn man googelt, findet man einiges dazu. Die Situation ist wohl so, dass die psychologische Untersuchung grundsätzlich freiwillig ist, die Verweigerung aber mit Sanktionen belegt werden kann. Diese Art von Freiwilligkeit ist schön...äh...seltsam.
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Defätist
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735620) Verfasst am: 09.03.2012, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
...Die Situation ist wohl so, dass die psychologische Untersuchung grundsätzlich freiwillig ist, die Verweigerung aber mit Sanktionen belegt werden kann. ....


Genau darum geht es ... und um die systematische und kontinuierliche Bereitstellung von wirtschaftlicher Verfügungsmasse (Arbeitskräfte) durch staatliche Behörden. Gewisse Parallelen zeigen sich da schon, auch wenn ich den direkten Vergleich noch nicht so ziehen würde.
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1735624) Verfasst am: 09.03.2012, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich so "freiwillig", dass diejenigen, die angeben aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nicht voll arbeitsfähig zu sein, vor die Wahl gestellt werden, die Untersuchung zu machen oder als arbeitsfähig behandelt und ggf. sanktioniert zu werden. Ich meine so etwas auch schon gelesen zu haben, dass man bei so einer Angabe zu einer Untersuchung verpflichtet werden kann, wahrscheinlich in den Formularen.

Mir geht es übrigens auch so, dass ich gerne mehr Kontextinfos hätte, um das zu bewerten. Sticky, du argumentierst mit dem Grundgesetz. Um welche Artikel geht es dir konkret?


Zuletzt bearbeitet von Norm am 09.03.2012, 21:33, insgesamt einmal bearbeitet
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22290

Beitrag(#1735625) Verfasst am: 09.03.2012, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Der Winzartikel gibt mir zu wenig Informaionen über Umfang und Gründe, um das zu bewerten. Erst recht, um Nazivergleiche irgendwie annähernd rechtfertigbar erscheinen zu lassen.

Wenn man googelt, findet man einiges dazu. Die Situation ist wohl so, dass die psychologische Untersuchung grundsätzlich freiwillig ist, die Verweigerung aber mit Sanktionen belegt werden kann. Diese Art von Freiwilligkeit ist schön...äh...seltsam.

Kannst du was verlinken? Ich find nix außer immer wieder dieselbe Pressemitteilung, die meine Frage nicht beantwortet.

Was mich interessiert, ist, ob das Arbeitsamt das einfach so verlangen kann, auch wenn man sonst bei allem kooperiert, was die so verlangen können, wie Bewerbungen schreiben und an Maßnahmen teilnehmen; oder ob die das nur verlangen, wenn man sagt "Ich kann nicht, ich bin arbeitsunfähig", bzw. nicht kooperiert.

Norm hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich so "freiwillig", dass diejenigen, die angeben aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nicht voll arbeitsfähig zu sein, vor die Wahl gestellt werden, die Untersuchung zu machen oder als arbeitsfähig behandelt und ggf. sanktioniert zu werden. Ich meine so etwas auch schon gelesen zu haben, dass man bei so einer Angabe zu einer Untersuchung verpflichtet werden kann, wahrscheinlich in den Formularen.

Eben das ist ja das, was ich vermute. Und dann fände ich das herzlich unskandalös - wer als arbeitsunfähig betrachtet werden will, muss das halt durch ne ärztliche Untersuchung belegen, so what.

Die Alternative ist nur ein bedingungsloses Grundeinkommen, dann kann man sich den ganzen Schmonzes sparen. Fände ich auch besser. Aber dass es das nicht gibt und man folglich entweder Arbeitswilligkeit oder Arbeitsunfähigkeit belegen muss, ist nun wirklich nicht "faschistisch". Irgendwo muss man doch gewisse Minimalstandards der Verhältnismäßigkeit bei der politischen Bewertung beachten.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735644) Verfasst am: 09.03.2012, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
...Die Situation ist wohl so, dass die psychologische Untersuchung grundsätzlich freiwillig ist, die Verweigerung aber mit Sanktionen belegt werden kann. ....


Genau darum geht es ... und um die systematische und kontinuierliche Bereitstellung von wirtschaftlicher Verfügungsmasse (Arbeitskräfte) durch staatliche Behörden.

es geht nicht um die bereitstellung von arbeitskraeften durch die behoerden, sondern darum, sozialleistungen dort zu vermeiden, wo diese ueberfluessig sind, weil der betroffene auch in arbeit vermittelt werden kann.

feststellen kann man dies (im falle der behauptung des betroffenen, nicht arbeitsfaehig zu sein) nun einmal nur durch eine untersuchung.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735645) Verfasst am: 09.03.2012, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Wahrscheinlich so "freiwillig", dass diejenigen, die angeben aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nicht voll arbeitsfähig zu sein, vor die Wahl gestellt werden, die Untersuchung zu machen oder als arbeitsfähig behandelt und ggf. sanktioniert zu werden.

selbstverstaendlich. genau so ist es.

wer meint, nicht arbeitsfaehig zu sein, muss dies wohl oder uebel durch eine untersuchung klaeren lassen, wenn er sozialleistungen haben will.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1735647) Verfasst am: 09.03.2012, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Tschuldigung; aber wenn ich als Arbeitnehmer krank bin, gehe ich auch freiwillig zum Arzt, nicht zuletzt um mein Arbeitgeber nachzuweisen, dass ich krank bin.
Wenn nicht, muß ich wohl mit Konsequenzen rechnen.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735650) Verfasst am: 09.03.2012, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Was mich interessiert, ist, ob das Arbeitsamt das einfach so verlangen kann, auch wenn man sonst bei allem kooperiert, was die so verlangen können, wie Bewerbungen schreiben und an Maßnahmen teilnehmen; oder ob die das nur verlangen, wenn man sagt "Ich kann nicht, ich bin arbeitsunfähig", bzw. nicht kooperiert.


wenn ich mich recht erinnere, hat das amt auch bei zukuenftigen schulabgaengern/berufsanfaengern, die es derzeit noch mit hartz iv alimentiert, ein interesse daran, diesen zustand zu beenden und kann daher verlangen, dass diese sich beraten lassen. dazu gehoert ggf. auch ein berufswahltest zur feststellung, fuer welche berufe man sich eignet, und dieser test wird moeglicherweise vom psychologischen dienst der arbeitsagentur durchgefuehrt. genau weiss ich es allerdings nicht. und irgendwie schlimm finde ich eine solche pflichtberatung auch nicht wirklich.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735651) Verfasst am: 09.03.2012, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

guter hinweis von vrolijke:

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Tschuldigung; aber wenn ich als Arbeitnehmer krank bin, gehe ich auch freiwillig zum Arzt, nicht zuletzt um mein Arbeitgeber nachzuweisen, dass ich krank bin.
Wenn nicht, muß ich wohl mit Konsequenzen rechnen.


und wenn ich es richtig sehe, bist du auch zeit deines langen arbeitslebens nie auf die idee gekommen, diese pflicht zum arztbesuch fuer einen schwerwiegenden verstoss gegen deine grundrechte zu halten, oder? Smilie
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735686) Verfasst am: 10.03.2012, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
...
es geht nicht um die bereitstellung von arbeitskraeften durch die behoerden, sondern darum, sozialleistungen dort zu vermeiden, wo diese ueberfluessig sind, weil der betroffene auch in arbeit vermittelt werden kann.

Zwei Seiten einer Medaille.
Einsparung von Kosten ist ebenso nur ein Effizienzfaktor in unserer wirtschaftlich orientierten Bürokratur. Es geht und ging nie um die Menschen. Es geht um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Effizienz. Diesen Maßgaben ist die Politik und damit leider auch das Gemeinwesen untergeordnet.

tridi hat folgendes geschrieben:
...feststellen kann man dies (im falle der behauptung des betroffenen, nicht arbeitsfaehig zu sein) nun einmal nur durch eine untersuchung.

Man lässt aber auch keine Atteste niedergelassener Ärzte gelten, sondern fungiert einzig und allein mit dem Amtsarzt und den angeschlossenen Diensten. Schon das ein Vertrauensbruch und eine Unterstellung, die deutlich zeigt, welche Motivation dahinter steckt.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1735687) Verfasst am: 10.03.2012, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:

tridi hat folgendes geschrieben:
...feststellen kann man dies (im falle der behauptung des betroffenen, nicht arbeitsfaehig zu sein) nun einmal nur durch eine untersuchung.

Man lässt aber auch keine Atteste niedergelassener Ärzte gelten, sondern fungiert einzig und allein mit dem Amtsarzt und den angeschlossenen Diensten. Schon das ein Vertrauensbruch und eine Unterstellung, die deutlich zeigt, welche Motivation dahinter steckt.

das tun aber die krankenkassen genauso, wenn jemand länger krankgeschrieben wird, so what?
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735689) Verfasst am: 10.03.2012, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:

tridi hat folgendes geschrieben:
...feststellen kann man dies (im falle der behauptung des betroffenen, nicht arbeitsfaehig zu sein) nun einmal nur durch eine untersuchung.

Man lässt aber auch keine Atteste niedergelassener Ärzte gelten, sondern fungiert einzig und allein mit dem Amtsarzt und den angeschlossenen Diensten. Schon das ein Vertrauensbruch und eine Unterstellung, die deutlich zeigt, welche Motivation dahinter steckt.

das tun aber die krankenkassen genauso, wenn jemand länger krankgeschrieben wird, so what?

Die Krankenkassen sind aber auch keine staatlichen Organe, welche zur Sicherung von Existenzsicherung verpflichtet sind.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735690) Verfasst am: 10.03.2012, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:

Einsparung von Kosten ist ebenso nur ein Effizienzfaktor in unserer wirtschaftlich orientierten Bürokratur. Es geht und ging nie um die Menschen.

wer sich selbst ernaehren kann, soll das halt tun. ich find das ne selbstverstaendlichkeit Schulterzucken

Zitat:
tridi hat folgendes geschrieben:
...feststellen kann man dies (im falle der behauptung des betroffenen, nicht arbeitsfaehig zu sein) nun einmal nur durch eine untersuchung.

Man lässt aber auch keine Atteste niedergelassener Ärzte gelten, sondern fungiert einzig und allein mit dem Amtsarzt und den angeschlossenen Diensten. Schon das ein Vertrauensbruch und eine Unterstellung, die deutlich zeigt, welche Motivation dahinter steckt.

bei kuerzeren arbeitsunfaehigkeiten duerfte in der regel ein stinknormales attest irgendeines arztes reichen.

ansonsten: man weiss ja, wie schnell solche gefaelligkeitsatteste zum teil ausgestellt werden.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735691) Verfasst am: 10.03.2012, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
wer sich selbst ernaehren kann, soll das halt tun. ich find das ne selbstverstaendlichkeit Schulterzucken

Deine Antwort hat nichts mit meinem Geschriebenen zu tun.

tridi hat folgendes geschrieben:

bei kuerzeren arbeitsunfaehigkeiten duerfte in der regel ein stinknormales attest irgendeines arztes reichen.

ansonsten: man weiss ja, wie schnell solche gefaelligkeitsatteste zum teil ausgestellt werden.

zwinkern
Na, aber sicher. Der Arzt erhofft sich ja vom Hartzer auch, dass dieser ihm den Lebensabend durch Abtreten seiner Sozialleistungen vergoldet. Da gehen ja die übelsten Bestechungssummen über den Tisch.


Zuletzt bearbeitet von Defätist am 10.03.2012, 00:15, insgesamt einmal bearbeitet
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735692) Verfasst am: 10.03.2012, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:

tridi hat folgendes geschrieben:
...feststellen kann man dies (im falle der behauptung des betroffenen, nicht arbeitsfaehig zu sein) nun einmal nur durch eine untersuchung.

Man lässt aber auch keine Atteste niedergelassener Ärzte gelten, sondern fungiert einzig und allein mit dem Amtsarzt und den angeschlossenen Diensten. Schon das ein Vertrauensbruch und eine Unterstellung, die deutlich zeigt, welche Motivation dahinter steckt.

das tun aber die krankenkassen genauso, wenn jemand länger krankgeschrieben wird, so what?

Die Krankenkassen sind aber auch keine staatlichen Organe, welche zur Sicherung von Existenzsicherung verpflichtet sind.

und wo ist der unterschied? wieso soll ein staatliches organ, das fuer die existenzsicherung da ist, alles glauben, waehrend die krankenkasse das amtsaerztlich ueberpruefen lassen kann?
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735694) Verfasst am: 10.03.2012, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:

bei kuerzeren arbeitsunfaehigkeiten duerfte in der regel ein stinknormales attest irgendeines arztes reichen.

ansonsten: man weiss ja, wie schnell solche gefaelligkeitsatteste zum teil ausgestellt werden.

zwinkern
Na, aber sicher. Der Arzt erhofft sich ja vom Hartzer auch, dass dieser ihm den Lebensabend durch Abtreten seiner Sozialleistungen vergoldet. Da gehen ja die übelsten Bestechungssummen über den Tisch.

ein nicht-hartzler muss auch kein bestechungsgeld zahlen, um an einen gelben schein zu kommen.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735695) Verfasst am: 10.03.2012, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:

Die Krankenkassen sind aber auch keine staatlichen Organe, welche zur Sicherung von Existenzsicherung verpflichtet sind.

und wo ist der unterschied? wieso soll ein staatliches organ, das fuer die existenzsicherung da ist, alles glauben, waehrend die krankenkasse das amtsaerztlich ueberpruefen lassen kann?

Ich weiß ja, dass du Probleme mit unserem Grundgesetz hast, aber der "Quatsch" mit dem Sozialstaat ist dort nicht planlos reingerutscht.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1735697) Verfasst am: 10.03.2012, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:

Die Krankenkassen sind aber auch keine staatlichen Organe, welche zur Sicherung von Existenzsicherung verpflichtet sind.

und wo ist der unterschied? wieso soll ein staatliches organ, das fuer die existenzsicherung da ist, alles glauben, waehrend die krankenkasse das amtsaerztlich ueberpruefen lassen kann?

Ich weiß ja, dass du Probleme mit unserem Grundgesetz hast, aber der "Quatsch" mit dem Sozialstaat ist dort nicht planlos reingerutscht.

wo steht im grundgesetz, dass der staat sowas nicht überprüfen darf? krankenkassen aber doch...
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735698) Verfasst am: 10.03.2012, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:

Die Krankenkassen sind aber auch keine staatlichen Organe, welche zur Sicherung von Existenzsicherung verpflichtet sind.

und wo ist der unterschied? wieso soll ein staatliches organ, das fuer die existenzsicherung da ist, alles glauben, waehrend die krankenkasse das amtsaerztlich ueberpruefen lassen kann?

Ich weiß ja, dass du Probleme mit unserem Grundgesetz hast, aber der "Quatsch" mit dem Sozialstaat ist dort nicht planlos reingerutscht.

und aus der erwaehnung des sozialstaats im grundgesetz schliesst du, dass die organe des sozialstaates alles glauben muessen, die krankenkasse seltsamerweise jedoch nicht?

mit deiner interpretation des grundgesetzes hab ich jetzt echt probleme, aber vielleicht bist du so freundlich und erklaerst mir, was du meinst?
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735699) Verfasst am: 10.03.2012, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
...
ein nicht-hartzler muss auch kein bestechungsgeld zahlen, um an einen gelben schein zu kommen.

Wenn er ein Attest haben möchte, welches ihm fortwährende, lange Krankheit jenseits der tatsächlichen Befindlichkeit bescheinigen soll, wird er das schon müssen, weil ein Arzt seinen Job auch nicht für lau macht und in ihm dann sicher einen <s>Parasi</s>Faulenzer sieht. Wer unterstüzt denn so etwas schon freiwillig und auf Dauer?
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735700) Verfasst am: 10.03.2012, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
...
wo steht im grundgesetz, dass der staat sowas nicht überprüfen darf? krankenkassen aber doch...

...
tridi hat folgendes geschrieben:
...
und aus der erwaehnung des sozialstaats im grundgesetz schliesst du, dass die organe des sozialstaates alles glauben muessen, die krankenkasse seltsamerweise jedoch nicht?

Das steht nirgendwo und ist eure Interpretation von etwas, was ich nicht geschrieben habe.
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735702) Verfasst am: 10.03.2012, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
wer sich selbst ernaehren kann, soll das halt tun. ich find das ne selbstverstaendlichkeit Schulterzucken

Deine Antwort hat nichts mit meinem Geschriebenen zu tun.

dann drueck ichs fuer dich mal anders aus:

was hast du fuer ein problem? sollte etwa, wer sich selbst ernaehren kann, trotzdem hartz iv bekommen? (derzeit bekommt er es nicht, wenn er sich selbst ernaehren kann, aber du meckerst rum, es gehe nur um effizienz und nicht um den menschen - was soll dieses gemecker?)
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tridi
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Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 7933

Beitrag(#1735703) Verfasst am: 10.03.2012, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
...
wo steht im grundgesetz, dass der staat sowas nicht überprüfen darf? krankenkassen aber doch...

...
tridi hat folgendes geschrieben:
...
und aus der erwaehnung des sozialstaats im grundgesetz schliesst du, dass die organe des sozialstaates alles glauben muessen, die krankenkasse seltsamerweise jedoch nicht?

Das steht nirgendwo und ist eure Interpretation von etwas, was ich nicht geschrieben habe.


misterfritz, kapierst du das noch? ich nicht.

du hast darauf hingewiesen, dass die krankenkasse auch den amtsarzt verlangen duerfe, dann kommt von ihm erst was von staatliches organ zur existenzsicherung, dann ein ominoeser hinweis aufs grundgesetz, aber warum jetzt die krankenkasse das duerfe und die hartz-iv-behoerde alles glauben muesse, wird nicht klar.
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Defätist
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1735704) Verfasst am: 10.03.2012, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

tridi hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:
tridi hat folgendes geschrieben:
wer sich selbst ernaehren kann, soll das halt tun. ich find das ne selbstverstaendlichkeit Schulterzucken

Deine Antwort hat nichts mit meinem Geschriebenen zu tun.

dann drueck ichs fuer dich mal anders aus:

was hast du fuer ein problem? sollte etwa, wer sich selbst ernaehren kann, trotzdem hartz iv bekommen? (derzeit bekommt er es nicht, wenn er sich selbst ernaehren kann, aber du meckerst rum, es gehe nur um effizienz und nicht um den menschen - was soll dieses gemecker?)


Ich hab kein Problem. Mir geht es gut. Trotzdem danke für deine Sorge.

Ich bin aber dennoch der Meinung, dass die gesicherte Ernährung nicht der einzige Faktor in einer sozial ausgerichteten Gesellschaft ist, sondern dass diese soziale Ausrichtung viel weiter reicht. Weiter bin ich der Meinung, dass Hartz IV weder ausreichend noch zielführend für die Menschen ist, diese wieder am gesellschaftlichen Leben, zu dem neben der Teilhabe auch die Teilnahme am Schaffensprozess einen erheblichen Faktor darstellt, zu beteiligen und keine Parallelgesellschaft sozial und gesellschaftlich ausgeschlossener Dahinsiechender zu generieren. Mein "Gemecker" stellt meinen Diskussionsbeitrag zu diesem Thema dar.
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5667

Beitrag(#1735705) Verfasst am: 10.03.2012, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:

tridi hat folgendes geschrieben:

ansonsten: man weiss ja, wie schnell solche gefaelligkeitsatteste zum teil ausgestellt werden.

zwinkern
Na, aber sicher. Der Arzt erhofft sich ja vom Hartzer auch, dass dieser ihm den Lebensabend durch Abtreten seiner Sozialleistungen vergoldet. Da gehen ja die übelsten Bestechungssummen über den Tisch.


"Gefälligkeitsatteste" heißt nicht notwendigerweise, dass man sich dafür Geld geben lässt (obwohl es das natürlich auch gibt). Ein Hausarzt kennt die Familie seit Jahrzehnten, geht in dieselbe Kirche und auf dieselben Feuerwehrfeste, und dann braucht die Tochter ein Attest für ihr Stipendium oder eben fürs Arbeitsamt. Und man muss ja manchmal die Wahrheit nur ein bißchen biegen. Warum machen wohl die meisten Heere selbst eine Musterung, statt sich nur auf Atteste zu verlassen?
Mancher Hausarzt ist auch ganz froh, dass er das dann gar nicht darf und aus diesem Grund ablehnen kann.

Einerseits regen sich hier viele über die Unpersönlichkeit des Arbeitsamts auf und andererseits scheint ihr nicht zu wissen, wie persönliche Kontakte so funktionieren. Die sind ja nicht der Hort der Fairness und Wahrheit.

Die Frage ist doch viel eher, wie solche "Vorsichtsmaßnahmen" umgesetzt werden. Ich wurde an einem Flughafen in den USA auch mal mit dem Standardfragenprogramm abgeprüft. (Warum wollen Sie in die USA einreisen? Wie lange bleiben Sie da? etc.) Das wurde aber in einem freundlichen Unterhaltungston gemacht, und keineswegs der Eindruck erweckt, dass ich besonders verdächtigt wurde.
Dieselben Fragen mit anderer Körpersprache können schon viel bedrohlicher wirken.

Nach den Geschichten, die ich so höre, glaube ich, dass eben sehr oft solche Maßnahmen nicht gerade mit der Grundhaltung "Es tut mir leid, dass Sie bei Ihren gesundheitlichen Problemen noch zu einem Amtsarzt gehen müssen, nach ein paar Vorfällen ist das jetzt leider Vorschrift geworden." präsentiert werden.
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Da hat sich die Kirche beim Rückzugsgefecht noch einmal grandios verstolpert und jetzt wollen sie auch noch Haltungsnoten für die argumentative Brez'n, die sie da gerissen haben.
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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1735706) Verfasst am: 10.03.2012, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das größte Problem,das ich mit solchen erzwungenen ärztlichen Untersuchungen habe,ist folgendes:Der Arzt teilt dem Amt nicht nur mit,ob jemand arbeitsfähig ist,sondern man muss als Hartz IV Empfänger auf jegliche ärztliche Schweigepflicht verzichten.Alle privaten Dinge,die ich einem Arzt jemals erzählt habe oder erzählen werde,sind für das Jobcenter ein offenes Buch.Das kann ich schwer mit meiner Vorstellung von Menschenwürde vereinbaren. skeptisch
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