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Jetzt bei AVAAZ: "Schützt unsere Kinder vor sexueller Gewalt!"

 
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Femina
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Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#1764585) Verfasst am: 05.07.2012, 00:16    Titel: Jetzt bei AVAAZ: "Schützt unsere Kinder vor sexueller Gewalt!" Antworten mit Zitat

Ich bitte euch um Unterzeichnung der Petition von Norbert Denef:

http://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze/?bDTIqbb&v=15741

Norbert Denef hat 35 Jahre gebraucht, um über die Geschehnisse seiner Kindheit zu sprechen. Laut deutschem Gesetz ist das jedoch viel zu spät, um Sexualstraftäter zu verurteilen. Das ist ein Skandal!

Er bittet: "Helfen Sie mir mit Ihrer Unterschrift, dieses Gesetz zu ändern und Kinder in Zukunft besser zu schützen!"
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1764587) Verfasst am: 05.07.2012, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nicht erkennen, wie eine Aufhebung der Verjährung bei diesem Verbrechen aktuell einen Schutz vor anderen Taten bieten sollte. Gerade bei Serientätern, auf die die Petition anspielt, müssten sich ja auch aktuellere Fälle finden, die eine Verurteilung auch dann ermöglichen, wenn ältere Fälle schon verjährt sein sollten.

Bei derartigen Straftaten ist die Verjährung vernünftigerweise sowieso ausgesetzt bis zur Volljährigkeit des Opfers, wird also erst ab dann gezählt. Man könnte darüber reden, das noch einmal um ein paar Jahre zu erhöhen. Grundsätzlich finde ich es aber richtig, dass es auch bei slchen Verbrechen eine Verjährung gibt, auch wenn das natürlich für die Opfer manchmal schwer zu ertragen ist. Die sonstige Aufklärung außerhalb von Gerichten wird davon ja auch nicht behindert.
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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satsche
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Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1764590) Verfasst am: 05.07.2012, 02:33    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich kann nicht erkennen, wie eine Aufhebung der Verjährung bei diesem Verbrechen aktuell einen Schutz vor anderen Taten bieten sollte. Gerade bei Serientätern, auf die die Petition anspielt, müssten sich ja auch aktuellere Fälle finden, die eine Verurteilung auch dann ermöglichen, wenn ältere Fälle schon verjährt sein sollten.

Bei derartigen Straftaten ist die Verjährung vernünftigerweise sowieso ausgesetzt bis zur Volljährigkeit des Opfers, wird also erst ab dann gezählt. Man könnte darüber reden, das noch einmal um ein paar Jahre zu erhöhen. Grundsätzlich finde ich es aber richtig, dass es auch bei slchen Verbrechen eine Verjährung gibt, auch wenn das natürlich für die Opfer manchmal schwer zu ertragen ist. Die sonstige Aufklärung außerhalb von Gerichten wird davon ja auch nicht behindert.


Ach was - papperlapap
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Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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satsche
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#1764591) Verfasst am: 05.07.2012, 02:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wie können Straftaten überhaupt verjähren, wenn deren Opfer lebenslänglich darunter zu leiden haben bspw. im Fall Denef 35 Jahre brauchen um überhaupt darüber zu sprechen zu können? Das die Opfer sexualisierter Gewalt – und auch und gerade die Opfer der Heimerziehung – gar nicht sprechfähig sind, ist doch dem entscheidenden Gesetzgebungsorgan bekannt.

Ich gebe hier mal einen Auszug aus dem Protokoll einer Fragestunde des Bundestages vom 13.06.2012: (Es ging um die Opfer der Heimerziehung Ost)


„Arnold Vaatz (CDU/CSU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ich möchte an das Stichwort „sprechfähig werden“ anknüpfen. Die Betroffenen haben in ihrem Leben dramatische biografische Einschnitte hinnehmen müssen, die ihre Erwerbsbiografie teilweise bis heute und auch ihre Sozialbiografie entscheidend verändert haben. Sehen Sie die Möglichkeit, dass für die Aufarbeitung und Bewertung dieser biografischen Folgen finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die „Sprechfähigkeit“ der Betroffenen zu verbessern und um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, besser einzuschätzen, um welche Problemlagen es hier geht?“


Obwohl das also bekannt ist, werden die systematisch misshandelten Opfer genauso systematisch weitermisshandelt, mit einem hochtrabend genannten (Entschädigungs-) „Fond“, obwohl es einen Fond gar nicht gibt: Bis jetzt werden belastet normale Haushaltstitel, die im Familienministerium für die normale Jugendarbeit eingestellt wurden.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1764616) Verfasst am: 05.07.2012, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte eine schwere Straftat anders verjähren als andere schwere Straftaten?

Widerspricht der Einheit der Rechtsordnung. Natürlich ist alles was mit sexueller Gewalt zu tun hat emotional immer sehr aufgeladen. Sachliche Kriterien für eine Ungleichbehandlung sehe ich aber nicht.
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Flat
ich war's nicht



Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 614

Beitrag(#1764625) Verfasst am: 05.07.2012, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Warum sollte eine schwere Straftat anders verjähren als andere schwere Straftaten?



Moin,

bei Mord hat man allerdings ebenfalls entschieden, dass er nicht verjährt.

Tschüss

Jörg

PS: Das soll kein statement zum Ausgangsthema sein. Ich bin da sehr unschlüssig, weil ich es einerseits sehr gut als Anliegen verstehen kann, aber ebenfalls der Meinung bin, dass irgendwann einfach Rechtsfrieden herrschen muss.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1764648) Verfasst am: 05.07.2012, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Warum sollte eine schwere Straftat anders verjähren als andere schwere Straftaten?



Moin,

bei Mord hat man allerdings ebenfalls entschieden, dass er nicht verjährt.



Und da ist das Opfer sogar schon tot, und hat von der Bestrafung des Täters gar nix... noc
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Arashi
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.05.2011
Beiträge: 185
Wohnort: Mainz

Beitrag(#1764695) Verfasst am: 05.07.2012, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

satsche hat folgendes geschrieben:
Ach was - papperlapap

Die Argumentation ist so wohl durchdacht und präzise formuliert, dass ich mir gerade vor lachen Tee beim trinken übergeschüttet habe Sehr glücklich
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Den Planeten Erde retten? Unsinn. Dem geht es super!
Der Klimawandel ist Kleinkram. Überfischung, Atommüll, Nuklearwaffen: schert den Planeten alles nicht.
Der Erde geht es seit 4 Mrd. Jahren gut - nur die Menschheit ist es die mit Hochgeschwindigkeit an die Wand fährt. Und auch das wird der Erde egal sein.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1764826) Verfasst am: 06.07.2012, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Warum sollte eine schwere Straftat anders verjähren als andere schwere Straftaten?



Moin,

bei Mord hat man allerdings ebenfalls entschieden, dass er nicht verjährt.

Mord ist eine Ausnahme, weil die schwerste Straftat, die unser Rechtssystem kennt.

Sexueller Kindesmissbrauch ist zwar im Bereich schwere Kriminalität einzuordnen, ist da aber nur eine Straftat von vielen. Schwere Körperverletzung, schwerer Raub, Geiselnahme etc. verjähren. Sexuellen Kindesmissbrauch anders zu behandeln wäre Willkür.
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1764829) Verfasst am: 06.07.2012, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab mal mit eigenen Augen gesehen wie jemand nach 25 Jahren angefangen hat sich an das zu erinnern,was ihm als Kind angetan wurde und was er seitdem verdrängt hat.
Wir haben zusammen einen Krimi gesehen und da gab es eine Szene,die "die verschlossene Tür" bei ihm wieder geöffnet hat.
Er hat sich am Boden gekrümmt und geschrien. Geschockt

Sowas darf nicht verjähren.
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Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1764835) Verfasst am: 06.07.2012, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:

Sowas darf nicht verjähren.


Hilft es einem Opfer wirklich, wenn der Täter nach Jahrzehnten bestraft wird?
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1764839) Verfasst am: 06.07.2012, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Sowas darf nicht verjähren.


Hilft es einem Opfer wirklich, wenn der Täter nach Jahrzehnten bestraft wird?



Ich denke das ist individuell.Dem einen schon-dem anderen nicht.
Mir würde es helfen.
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Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1764842) Verfasst am: 06.07.2012, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Sowas darf nicht verjähren.


Hilft es einem Opfer wirklich, wenn der Täter nach Jahrzehnten bestraft wird?



Ich denke das ist individuell.Dem einen schon-dem anderen nicht.
Mir würde es helfen.


Das verstehe ich nicht. Rache ist süß - aber nicht lange. Dauerhaft kann nur eine Therapie helfen.
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1764846) Verfasst am: 06.07.2012, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Sowas darf nicht verjähren.


Hilft es einem Opfer wirklich, wenn der Täter nach Jahrzehnten bestraft wird?



Man könnte die Verjährungsfrist verlängern, das Delikt aber zu einem Antragsdelikt erklären, also verfolgbar nur auf Antrag des Geschädigten.
So könnte das mittlerweile erwachsene Opfer entscheiden, ob es die Bestrafung "braucht" oder nicht.
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1764848) Verfasst am: 06.07.2012, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Sowas darf nicht verjähren.


Hilft es einem Opfer wirklich, wenn der Täter nach Jahrzehnten bestraft wird?



Ich denke das ist individuell.Dem einen schon-dem anderen nicht.
Mir würde es helfen.


Das verstehe ich nicht. Rache ist süß - aber nicht lange. Dauerhaft kann nur eine Therapie helfen.


Das eine schließt das andere nicht aus.Hier geht es erstmal darum die Möglichkeit zu schaffen, daß es überhaupt zu einer Bestrafung kommen kann.

Aber ich bin auch nicht wirklich Objektiv,was das Thema sexuellen oder körperlichen Mißbrauch betrifft.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1764849) Verfasst am: 06.07.2012, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Sowas darf nicht verjähren.


Hilft es einem Opfer wirklich, wenn der Täter nach Jahrzehnten bestraft wird?



Man könnte die Verjährungsfrist verlängern, das Delikt aber zu einem Antragsdelikt erklären, also verfolgbar nur auf Antrag des Geschädigten.
So könnte das mittlerweile erwachsene Opfer entscheiden, ob es die Bestrafung "braucht" oder nicht.


Damit würde man den sexuellen Mißbrauch aber herabstufen. Antragsdelikte sind immer nicht so schwerwiegende Delikte.
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1764873) Verfasst am: 06.07.2012, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

§ 182 StGB ist aber auch (teilweise) ein Antragsdelikt.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1764876) Verfasst am: 06.07.2012, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
§ 182 StGB ist aber auch (teilweise) ein Antragsdelikt.

Es geht hier aber nicht um den Missbrauch von Jugendlichen, sondern den von Kindern.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1764887) Verfasst am: 06.07.2012, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
§ 182 StGB ist aber auch (teilweise) ein Antragsdelikt.


Er ist teilweise ein Mischantragsdelikt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1764901) Verfasst am: 06.07.2012, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das meinte ich mit teilweise.


Und ich weiß dass er sich auf Jugendliche bezieht es wäre nur eine Idee wie man das mit dem Missbrauch von Kindern regeln könnte. zwinkern
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1764905) Verfasst am: 06.07.2012, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vektral Proximus hat folgendes geschrieben:
Das meinte ich mit teilweise.




Ich dachte, dass Du "teilweise" verwendet hast, weil sich die Ausstattung als Mischantragsdelikt nur auf Absatz 3 bezieht.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1764943) Verfasst am: 07.07.2012, 02:31    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
beefy hat folgendes geschrieben:

Sowas darf nicht verjähren.


Hilft es einem Opfer wirklich, wenn der Täter nach Jahrzehnten bestraft wird?


Gerade bei dieser Art von Verbrechen hilft es den Opfern tatsaechlich!

Oft wird gerade hier den Opfern eingeredet, dass sie selbst die eigentlich Schuldigen sind. Ein Urteil, das klipp und klar Schuld und Schuldige benennt, hilft den Opfern meist zu realisieren, was eigentlich passiert ist und setzt sie erst imstande das zu verarbeiten, was ihnen angetan wurde.

Bei vielen Missbrauchsfaellen durch Kirchenangehoerigen z.B. kann man immer wieder hoeren wie sich Opfer erst durch die Schuldfestsstellung bei den wahren Schuldigen selbst von eigenen Schuldgefuehlen befreien koennen, die ihnen schliesslich jahrelang immer wieder eingeredet wurden.
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Flat
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Anmeldungsdatum: 17.06.2008
Beiträge: 614

Beitrag(#1765423) Verfasst am: 09.07.2012, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Flat hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Warum sollte eine schwere Straftat anders verjähren als andere schwere Straftaten?



Moin,

bei Mord hat man allerdings ebenfalls entschieden, dass er nicht verjährt.

Mord ist eine Ausnahme, weil die schwerste Straftat, die unser Rechtssystem kennt.

Sexueller Kindesmissbrauch ist zwar im Bereich schwere Kriminalität einzuordnen, ist da aber nur eine Straftat von vielen. Schwere Körperverletzung, schwerer Raub, Geiselnahme etc. verjähren. Sexuellen Kindesmissbrauch anders zu behandeln wäre Willkür.


Moin,

der Grund, die Verjährung für Mord aufzuheben, hatte aber wenig mit der Schwere zu tun als vielmehr mit der Tatsache, dass die Verjährung eine Verfolgung von Straftaten unmöglich macht, auf die man gesellschafftlich viel Wert legt, nämlich denen des 3. Reichs.

Auch bei Kindesmissbrauch wäre eine ähnliche Begründung möglich: Hier ist es die oft späte Anzeige der Opfer, die eine Verjährung zweifelhaft erscheinen läßt.

Es gibt also auch bei Kindesmissbrauch durchaus einen gewichtigen Grund, der hier eine Sonderrolle möglich macht.

Tschüss

Jörg
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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#1765959) Verfasst am: 11.07.2012, 09:18    Titel: Verjährungsfrist verlängern? Antworten mit Zitat

Über eine maßvolle Verlängerung im Fall von Kindesmißbrauch sollte nachgedacht werden.

Im Prinzip dient die Verjährungsregelung von Straftaten der Funktionsfähigheit des Rechtsstaates und ist daher sinnvoll. Nach vielen Jahren ist es normalerweise nicht mehr möglich, die Wahrheit festzustellen. Staatsanwaltschaften und Gerichte würden in starkem Maße für Fälle beansprucht, die in den meisten Fällen dann im Nichts endeten, weil Zeugen nach so langer Zeit unzuverlässig oder tot sind, Spuren verwischt, Beteiligte verstorben. Die Verjährung hat nichts damit zu tun, daß die Straftat akzeptiert wäre. Manchmal gibt es keine Gerechtigkeit und sie vom Rechtsstaat zu verlangen, überfordert diesen.

Beim Mißbrauch von Kindern ist ein typisches (= häufiges) Merkmal, daß die Taten erst später, normalerweise wenn das Opfer schon längst erwachsen ist, ans Licht kommen. Das unterscheidet diese Taten von den meisten anderen Gewalttaten. Damit kann also die Verlängerung der Verjährungsfrist begründet werden.

Eine völlige Abschaffung der Verjährungsfrist (wie bei Mord) ist aber nicht sinnvoll. Selbst wenn in bestimmten Fällen selbst eine späte juristische Aufarbeitung einen positiven Effekt für das Opfer hat, darf der "therapeutische" Zweck nicht die Justiz übermäßig belasten. Das ist aber bei der Aufarbeitung von Fällen, die sehr lange zurückliegen und Taten, bei denen es naturgemäß keine weiteren Zeugen gab außer dem Opfer, zwangsläufig der Fall. In vielen Fällen würde das Verfahren sowieso früher oder später eingestellt, weil sich exakte Tathergänge nicht mehr ermitteln lassen.

Das mag ungerecht sein, vielleicht sogar hartherzig gegenüber den Opfern des Mißbrauchs, aber man sollte rechtsstaatliche Prinzipien nicht aus emotionalen Erwägungen für bestimmte Taten aufgeben. Gerechtigkeit gibt es nur im Himmel!
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