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Männliche Beschneidung
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1765722) Verfasst am: 10.07.2012, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:

Und das wird passieren.


Und wenn es nicht passiert? Darf ich Dir dann mit dem Taschenmesser ein "Loser" in die Eichel ritzen?
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1765723) Verfasst am: 10.07.2012, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

*hüstel*

Also gerade eben, als ich mit meinem Mann vom Mittagstisch zurückkam, erzählte ich ihm, dass gegenwärtig im FGH eine Diskussion zu männlicher Bescheindung geführt wird, die so

-ausgewogen
-zivilisiert
-argumentativ interessant und
-lehrreich

sei, wie ich es in dem Forum schon lange nicht mehr erlebt habe.

Nun merke ich aber, dass zumindest zu 2. das Niveau absinkt... Weinen

edit: *naja*
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1765727) Verfasst am: 10.07.2012, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:

Bevor du dich hier entfernst, würde ich dennoch gerne wissen, was der Unterschied ist zur Bescneidung von Mädchen. Es gibt zum Beispiel die Form, dass die Klitorisvorhaut entfernt wird.

Das deutsche Gesetz wertet das als Körperverletzung mit Missbrauch Schutzbefohlener, wenn es sich um Minderjährige handelt.
Ich kann nun beim besten Willen nicht erkennen, warum männliche Bescneidungen anders gewertet werden sollten

Das deutsche Gesetz bewertet speziell das Entfernen der Klitorishaut?
_________________
Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...

....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.

(Jan Delay)
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1765728) Verfasst am: 10.07.2012, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:

Bevor du dich hier entfernst, würde ich dennoch gerne wissen, was der Unterschied ist zur Bescneidung von Mädchen. Es gibt zum Beispiel die Form, dass die Klitorisvorhaut entfernt wird.

Das deutsche Gesetz wertet das als Körperverletzung mit Missbrauch Schutzbefohlener, wenn es sich um Minderjährige handelt.
Ich kann nun beim besten Willen nicht erkennen, warum männliche Bescneidungen anders gewertet werden sollten

Das deutsche Gesetz bewertet speziell das Entfernen der Klitorishaut?


Nein, m.w.n. unterscheidet es nicht zwischen dn unterschiedlichen Formen weiblicher Beschneidung
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Shevek
ohne jeglichen Respekt vor Autoritäten



Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1765730) Verfasst am: 10.07.2012, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Unterscheidet es denn zwischen männlicher und weibliche Beschneidung?
Also ist die weibliche Beschneidung explizit im Gesetz erwähnt?
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.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
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(Jan Delay)
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1765732) Verfasst am: 10.07.2012, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Unterscheidet es denn zwischen männlicher und weibliche Beschneidung?
Also ist die weibliche Beschneidung explizit im Gesetz erwähnt?



Nein, goggle einfach Köperverletzung und schwere Körperveletzung. Der Rest ist Rechtsprechung.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1765735) Verfasst am: 10.07.2012, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Unterscheidet es denn zwischen männlicher und weibliche Beschneidung?
Also ist die weibliche Beschneidung explizit im Gesetz erwähnt?


Nicht direkt, aber es ist eigentlich völlig unstrittig, dass die weibliche Beschneidung eine strafbare Körperverletzung ist.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1765736) Verfasst am: 10.07.2012, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Unterscheidet es denn zwischen männlicher und weibliche Beschneidung?
Also ist die weibliche Beschneidung explizit im Gesetz erwähnt?



Nein, goggle einfach Köperverletzung und schwere Körperveletzung. Der Rest ist Rechtsprechung.

Was erklärt, dass mein googlen nach weiblicher Beschneidung erfolglos blieb.

Es wird im Gesetz also nicht männliche von weiblicher Beschneidung unterschieden.
In der Rechtssprechung geht es dann um konkrete Fälle und da können wir uns immer ansehen welcher Fall wie genau bewertet wird.
Hier haben wir ein Urteil von eine Gericht, das die Beschneidung eines Jungen als Körperverletzung eingestuft hat.

Auch Flat hat nicht nach dem Geschlecht unterschieden sondern geht davon aus, dass weibliche Beschneidung einen stärkeren Eingriff bedeutet (nach seiner Aussage entspräche es dem abschneiden der Eichel).
Das ist auch die Begründung die ich kenne, dass der Eingriff ungleich gravierender ist, weil gewöhnlich sehr viel mehr entfernt und auch mal zugenäht wird.

Es wäre also sinnnvoll die weibliche Beschneidung einfach mal draussen zu lassen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1765738) Verfasst am: 10.07.2012, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Das ist auch die Begründung die ich kenne, dass der Eingriff ungleich gravierender ist, weil gewöhnlich sehr viel mehr entfernt und auch mal zugenäht wird.

Es wäre also sinnnvoll die weibliche Beschneidung einfach mal draussen zu lassen.


Nein, das wäre nicht sinnvoll, da eine mögliche gesetzliche Regelung, die die Beschneidung von Jungen erlaubt, verfassungswidrig wäre, wenn sie nicht auch die vergleichbare Form der Beschneidung von Mädchen erlauben würde. Dass es Formen weiblicher Beschneidung gibt, die gravierender sind, kann da keine Rolle spielen, da es auch gravierendere Formen männlicher Beschneidung gibt, bei denen z.B. die Harnröhre längs aufgeschnitten wird.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1765740) Verfasst am: 10.07.2012, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Es wäre also sinnnvoll die weibliche Beschneidung einfach mal draussen zu lassen.

Ähhh, warum?


Genau das ist die Frage, die Kramer übrigens hier stellte. Und es geht ihm sicherlich nicht darum, Mädchenbeschneidungen zu verharmlosen.


Er hat übrigens mehrfach, von Dir übrigens eben so häufig ignoriert, darauf hingewiesen, dass es unterschiedliche Beschneidungsformen bei Mädchen gibt, darunter auch eine, die mit der kleiner Jungen vergleichbar ist. Die gibt es, auch wenn Flat sie nicht erwähnt hat (diesen Kunstgriff von Dir habe ich durchaus bemerkt), tatsächlich.

Darüber, dass auch weniger schwerwiegende Formen der Beschneidung bei Mädchen, solche, die mit der bei Jungen möglicherweise vergleichbar sind, auch wenn Flat sie in dieser Diskussion nicht erwähnt hat, und möglicherweise auch niemand anderes (um diesem erneuten Kunstgriff vorzubeugen), uneingeschränkt strafbar sind, auch wenn die Eltern zustimmen würden und diese ein Arzt in einer Klinik durchführen würde, besteht nicht nur in diesem Forum sondern auch in unserer Gesellschaft fast uneingeschränkte Einigkeit.

Warum gilt dies nicht für kleine Jungen?
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1765742) Verfasst am: 10.07.2012, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Das ist auch die Begründung die ich kenne, dass der Eingriff ungleich gravierender ist, weil gewöhnlich sehr viel mehr entfernt und auch mal zugenäht wird.

Es wäre also sinnnvoll die weibliche Beschneidung einfach mal draussen zu lassen.


Nein, das wäre nicht sinnvoll, da eine mögliche gesetzliche Regelung, die die Beschneidung von Jungen erlaubt, verfassungswidrig wäre, wenn sie nicht auch die vergleichbare Form der Beschneidung von Mädchen erlauben würde. Dass es Formen weiblicher Beschneidung gibt, die gravierender sind, kann da keine Rolle spielen, da es auch gravierendere Formen männlicher Beschneidung gibt, bei denen z.B. die Harnröhre längs aufgeschnitten wird.

Und wie üblich sind diese Formen bei Jungs?

Es geht hier nicht darum, den Jungs die Harnröhre aufzuschneiden (das findest du bei ein paar australischen Ureinwohnern und dahin reicht das deutsche Gesetz nun mal einfach nicht) sondern es geht darum ihnen die Vorhaut abzuschneiden.
Für die meisten beschnittenen Mädchen wäre es ein echter Fortschritt, hätte man ihnen die Klitorishaut abgeschnitten und nicht noch deutlich mehr und dann zugenäht, dass jeder Sex zur Qual wird.

Du kannst bequem die gängige Praxis weiblicher Beschneidung verbieten und die gängige Praxis männlicher Beschneidung erlauben ohne damit irgendwie die Geschlechter ungleich zu behandeln weil die gängige Praxis der beiden Beschneidungsarten so massiv unterschiedlich ist.

Und genau darum tut es der Debatte nicht gut die weibliche Beschneidung mit anzu führen, weil da die Praxis so extrem ist, dass das Abschneiden von Haut einfach ganz drastisch an Dramatik verliert.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1765744) Verfasst am: 10.07.2012, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Darüber, dass auch weniger schwerwiegende Formen der Beschneidung bei Mädchen, solche, die mit der bei Jungen möglicherweise vergleichbar sind, auch wenn Flat sie in dieser Diskussion nicht erwähnt hat, und möglicherweise auch niemand anderes (um diesem erneuten Kunstgriff vorzubeugen), uneingeschränkt strafbar sind, auch wenn die Eltern zustimmen würden und diese ein Arzt in einer Klinik durchführen würde, besteht nicht nur in diesem Forum sondern auch in unserer Gesellschaft fast uneingeschränkte Einigkeit.

Bring da doch mal was konkretes, z.B. Gerichtsurteile dazu.

Darüber dass eine Vorhaut beschneidung Körperverletzung ist besteht in diesem Forum auch weitgehende Einigkeit.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1765746) Verfasst am: 10.07.2012, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

Darüber, dass auch weniger schwerwiegende Formen der Beschneidung bei Mädchen, solche, die mit der bei Jungen möglicherweise vergleichbar sind, auch wenn Flat sie in dieser Diskussion nicht erwähnt hat, und möglicherweise auch niemand anderes (um diesem erneuten Kunstgriff vorzubeugen), uneingeschränkt strafbar sind, auch wenn die Eltern zustimmen würden und diese ein Arzt in einer Klinik durchführen würde, besteht nicht nur in diesem Forum sondern auch in unserer Gesellschaft fast uneingeschränkte Einigkeit.

Bring da doch mal was konkretes, z.B. Gerichtsurteile dazu.

Darüber dass eine Vorhaut beschneidung Körperverletzung ist besteht in diesem Forum auch weitgehende Einigkeit.
OK, dann sind wir uns ja einig, dass es Körperverletzung ist, wenn kleinen Kindern beiderlei Geschlechts an Teilen selbigens herumgeschnippelt wird.

Ich verstehe grad Dein Problem nicht.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1765747) Verfasst am: 10.07.2012, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Du kannst bequem die gängige Praxis weiblicher Beschneidung verbieten und die gängige Praxis männlicher Beschneidung erlauben ohne damit irgendwie die Geschlechter ungleich zu behandeln weil die gängige Praxis der beiden Beschneidungsarten so massiv unterschiedlich ist.


Das ist irrelevant, da ein Unrecht nicht dadurch zu Recht wird, weil jemand anderem was viel Schlimmeres droht. Ausserdem ist es schon Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, wenn man hier rechtlich zwischen weiblicher und männlicher Beschneidung unterscheidet und nicht zwischen verschiedenen Formen der Beschneidung. Entweder verbietet man Beschneidungen ohne medizinischen Grund generell, oder man erlaubt generell die Beschneidung der Vorhaut, dann aber auch bei Mädchen.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1765749) Verfasst am: 10.07.2012, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

Darüber, dass auch weniger schwerwiegende Formen der Beschneidung bei Mädchen, solche, die mit der bei Jungen möglicherweise vergleichbar sind, auch wenn Flat sie in dieser Diskussion nicht erwähnt hat, und möglicherweise auch niemand anderes (um diesem erneuten Kunstgriff vorzubeugen), uneingeschränkt strafbar sind, auch wenn die Eltern zustimmen würden und diese ein Arzt in einer Klinik durchführen würde, besteht nicht nur in diesem Forum sondern auch in unserer Gesellschaft fast uneingeschränkte Einigkeit.

Bring da doch mal was konkretes, z.B. Gerichtsurteile dazu.


http://www.rp-online.de/gesellschaft/leute/beschneidung-droht-maedchen-bleibt-in-deutschland-1.1608977
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1765761) Verfasst am: 10.07.2012, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

Darüber, dass auch weniger schwerwiegende Formen der Beschneidung bei Mädchen, solche, die mit der bei Jungen möglicherweise vergleichbar sind, auch wenn Flat sie in dieser Diskussion nicht erwähnt hat, und möglicherweise auch niemand anderes (um diesem erneuten Kunstgriff vorzubeugen), uneingeschränkt strafbar sind, auch wenn die Eltern zustimmen würden und diese ein Arzt in einer Klinik durchführen würde, besteht nicht nur in diesem Forum sondern auch in unserer Gesellschaft fast uneingeschränkte Einigkeit.

Bring da doch mal was konkretes, z.B. Gerichtsurteile dazu.


http://www.rp-online.de/gesellschaft/leute/beschneidung-droht-maedchen-bleibt-in-deutschland-1.1608977

Und in Ghambia werden alle Formen der weiblichen Beschneidung angewandt.
Zitat:
Es gibt verschiedene Formen von weiblicher Genitalverstümmelung. Die Terminologie ist
nicht ganz einheitlich. Die WHO hat die Unterscheidung in vier Typen etabliert: I Inzision, II
Exzision, III Infibulation und IV Andere Formen.6 Die Variationen reichen von der Einritzung
der Klitoris bis zur kompletten Entfernung der äusseren Genitalien und dem Zunähen der
Scheide. In Gambia werden alle vier Typen praktiziert.7 Auch in Gambia sind Todesfälle als
Folge von Genitalbeschneidungen bekannt.

http://www.frauenrechte.ch/files/FGM_Gutachten_Gambia_2009_anonymisiert.pdf Seite 2

Es besteht also die Gefahr, dass dem Mädchen deutlich mehr als Vorhaut abgeschnitten werden sollte.

Hast du auch etwas zum Thema leichte Beschneidung von Mädchen?
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1765764) Verfasst am: 10.07.2012, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Du kannst bequem die gängige Praxis weiblicher Beschneidung verbieten und die gängige Praxis männlicher Beschneidung erlauben ohne damit irgendwie die Geschlechter ungleich zu behandeln weil die gängige Praxis der beiden Beschneidungsarten so massiv unterschiedlich ist.


Das ist irrelevant, da ein Unrecht nicht dadurch zu Recht wird, weil jemand anderem was viel Schlimmeres droht. Ausserdem ist es schon Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts, wenn man hier rechtlich zwischen weiblicher und männlicher Beschneidung unterscheidet und nicht zwischen verschiedenen Formen der Beschneidung. Entweder verbietet man Beschneidungen ohne medizinischen Grund generell, oder man erlaubt generell die Beschneidung der Vorhaut, dann aber auch bei Mädchen.

Die Gesetze beschäftigen sich aber nun mal nicht explizit mit Beschneidungen. Das sind alles Fälle von Urteilen und direkter Rechtssprechung.

Hast du was zur Verurteilung einer Beschneidung der Klitorisvorhaut von Mädchen? Irgendein Urteil?
Alle Fälle die ich kenne beschäftigen sich mit den weit schlimmeren Formen der Beschneidung.
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1765790) Verfasst am: 10.07.2012, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Hast du auch etwas zum Thema leichte Beschneidung von Mädchen?


Nein. Das ist ja der Punkt. Niemand redet bei Mädchen von "leichter Beschneidung". Man nennt es "Genitalverstümmelung" - und das ist auch richtig so. Was ich allerdings grundfalsch finde, ist die häufig wie programmiert folgende Begründung, dass damit die weibliche Beschneidung von der harmlosen, bewährten und routinemässig durchgeführten Jungenbeschneidung unterschieden werden soll. Genitalverstümmelung ist beides.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1765804) Verfasst am: 10.07.2012, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Alle Fälle die ich kenne beschäftigen sich mit den weit schlimmeren Formen der Beschneidung.


Hier ist ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Genitalverstümmelung:

http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/867-09_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/867-09%28B%29.pdf

Daraus:

Zitat:
§ 226a Genitalverstümmelung
(1) Wer die äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer
Weise verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren zu erkennen.


Das entspricht meinem Eindruck nach inhaltlich dem aktuellen und kaum widersprochenen Stand der Debatte: Jede Form der Beschneidung bei Frauen gilt als Genitalverstümmelung.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1765805) Verfasst am: 10.07.2012, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Hast du auch etwas zum Thema leichte Beschneidung von Mädchen?


Nein. Das ist ja der Punkt. Niemand redet bei Mädchen von "leichter Beschneidung". Man nennt es "Genitalverstümmelung" - und das ist auch richtig so. Was ich allerdings grundfalsch finde, ist die häufig wie programmiert folgende Begründung, dass damit die weibliche Beschneidung von der harmlosen, bewährten und routinemässig durchgeführten Jungenbeschneidung unterschieden werden soll. Genitalverstümmelung ist beides.

Ne, Kramer, es ist ein Unterschied ob ein kleiner Teil des Geschlechtsteils abgeschnitten wird oder dieses völlig entfernt und dann zugenäht wird. In jedweder Hinischt.

Du meinst nun daraus, dass das eine toleriert wird und das andere nicht eine Ungleichbehandlung von Jungs und Mädchen machen zu können. Nur, dass ist es nicht, da das was bei Mädchen so empört bekämpft wird eben nicht das Einritzen der Klitoris oder das Entfernen der Vorhaut ist. Es geht um viel härtere Formen der Beschneidung.

Das macht die leichteren Formen der Beschneidung nicht richtig, ist aber trotzdem vom Schweregrad einfach nicht vergleichbar.
Also mein Rat einfach die weibliche Beschneidung rauslassen.

Sollte ich jemanden erzählen wollen, das eine Ohrfeige kein angemessenes Erziehungsmittel ist, würde ich auch nicht damit anfangen, dass XY aber dafür, dass er das Kind krankenhausreif geschlagen hat bestraft wurde. Ich bleibe bei dem Schaden, den die Ohrfeige anrichtet.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1765808) Verfasst am: 10.07.2012, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Ne, Kramer, es ist ein Unterschied ob ein kleiner Teil des Geschlechtsteils abgeschnitten wird oder dieses völlig entfernt und dann zugenäht wird. In jedweder Hinischt.


Diesen Unterschied bestreite ich gar nicht, ich weise lediglich darauf hin, dass eine mögliche Gesetzesänderung, die die männliche Beschneidung erlaubt, eine verfassungswidrige Benachteiligung von Jungen allein aufgrund ihres Geschlechts zur Folge hätte.
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Vektral Proximus
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Anmeldungsdatum: 09.05.2009
Beiträge: 1339

Beitrag(#1765809) Verfasst am: 10.07.2012, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nun es scheint eben einfacher zu sein, Jungen zu beschneiden, ohne dass dies so gravierende Nachteile hat wie bei Mädchen, ebenaufgrund der Anatomie.


Oh nein, die Geschlechter sind ja unterscheidliche und bedürfen einer eigenen Gesetzgebung, stinkt verdammt nach Diskriminierung!
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Argeleb
Misanthropischer Humanist



Anmeldungsdatum: 02.01.2010
Beiträge: 2023

Beitrag(#1765837) Verfasst am: 10.07.2012, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

Dies würde bedeuten, dass es im Umkehrschluss in besagtem katholischen Kaff für das Kindeswohl zwingend erforderlich wäre, das Kind zu taufen, weil sonst das Dorf durchdreht, auch wenn die Eltern nicht diese religiöse Überzeugung teilen.



nein, denn

jüdische Eltern werden ja nicht gezwungen, ihr Kind beschneiden zu lassen.

Ein Befehl Gottes ist also kein zwingender Grund? Gut, dann kann man es ja lassen.

Flat hat folgendes geschrieben:
Es ist eine religiöse Pflicht.

Wie jetzt? Also ist man doch gezwungen?

Flat hat folgendes geschrieben:
Wenn die Eltern sagen 'wir pfeifen drauf, uns doch egal,, was die jüdische Gemeinschaft meint, wir haben sowieso mit denen nichts zu tun', dann ist das so.

Dann sagen die Eltern in Zukunft eben: Wir pfeifen drauf, weil es verboten ist. Wo ist also das Problem?

Flat hat folgendes geschrieben:
Es geht hier doch darum, um sie dieser religiösen Pflicht folgen dürfen.

Das wissen wir, und unser Rechstsaat gesteht jedem zu, sich beschneiden zu lassen. Kein Problem. So wie ich die entsprechende Stelle im AT verstanden habe, straft der liebe Gott doch den Unbeschnittenen, nicht seine Eltern.
_________________
Denny Crane!
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MeineGitarreBrauchtStrom
schmutzabweisend



Anmeldungsdatum: 19.06.2009
Beiträge: 2034
Wohnort: Aldi-Nord

Beitrag(#1765863) Verfasst am: 10.07.2012, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Flat hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:

Jemand wie Du, der eine derart faule, schlampige und unzuverlässige Diskussionsmoral an den Tag lagt,


Moin,

boah, und das mir gegenüber, der hier als einer der wenigen noch halbwegs vernünftig diskutiert.

Bislang sagst Du: "Medizinische Gründe sind wichtig, aber nicht wichtig, und Religionen dürfen das. Lalala!"
Könntest Du die vernünftige Diskussion hierin bitte mal fetten?

Flat hat folgendes geschrieben:
Ich denke, es ist Zeit für mich, mich aus diesem Thread zurück zu ziehen, da hier sachliche Argumente offensichtlich nicht gewünscht sind.

Doch. Du darfst gerne welche posten.
_________________
Beten ist die höflichste Art, jemandem nicht zu helfen
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1765875) Verfasst am: 10.07.2012, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:

Hast du was zur Verurteilung einer Beschneidung der Klitorisvorhaut von Mädchen? Irgendein Urteil?
Alle Fälle die ich kenne beschäftigen sich mit den weit schlimmeren Formen der Beschneidung.

Hast Du da irgendein Urteil? So strafrechtsmässig?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1765878) Verfasst am: 10.07.2012, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Hast du auch etwas zum Thema leichte Beschneidung von Mädchen?


Nein. Das ist ja der Punkt. Niemand redet bei Mädchen von "leichter Beschneidung". Man nennt es "Genitalverstümmelung" - und das ist auch richtig so. Was ich allerdings grundfalsch finde, ist die häufig wie programmiert folgende Begründung, dass damit die weibliche Beschneidung von der harmlosen, bewährten und routinemässig durchgeführten Jungenbeschneidung unterschieden werden soll. Genitalverstümmelung ist beides.

Ne, Kramer, es ist ein Unterschied ob ein kleiner Teil des Geschlechtsteils abgeschnitten wird oder dieses völlig entfernt und dann zugenäht wird. In jedweder Hinischt.

Du meinst nun daraus, dass das eine toleriert wird und das andere nicht eine Ungleichbehandlung von Jungs und Mädchen machen zu können. Nur, dass ist es nicht, da das was bei Mädchen so empört bekämpft wird eben nicht das Einritzen der Klitoris oder das Entfernen der Vorhaut ist. Es geht um viel härtere Formen der Beschneidung.

Das macht die leichteren Formen der Beschneidung nicht richtig, ist aber trotzdem vom Schweregrad einfach nicht vergleichbar.
Also mein Rat einfach die weibliche Beschneidung rauslassen.

Sollte ich jemanden erzählen wollen, das eine Ohrfeige kein angemessenes Erziehungsmittel ist, würde ich auch nicht damit anfangen, dass XY aber dafür, dass er das Kind krankenhausreif geschlagen hat bestraft wurde. Ich bleibe bei dem Schaden, den die Ohrfeige anrichtet.

Können wir uns darauf einigen, dass das Herumschnippeln an Genitalien von Kindern beiderlei Geschlechts Körperverletzung darstellt?

Ich bekomme nämlich langsam einen Verdacht und wäre froh, mich zu irren. So von wegen Bestrafung bei krankenhausreif schlagen vs. Belehrung über unangemessene Erziehungsmittel.
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Shevek
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Beitrag(#1765885) Verfasst am: 10.07.2012, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Ne, Kramer, es ist ein Unterschied ob ein kleiner Teil des Geschlechtsteils abgeschnitten wird oder dieses völlig entfernt und dann zugenäht wird. In jedweder Hinischt.


Diesen Unterschied bestreite ich gar nicht, ich weise lediglich darauf hin, dass eine mögliche Gesetzesänderung, die die männliche Beschneidung erlaubt, eine verfassungswidrige Benachteiligung von Jungen allein aufgrund ihres Geschlechts zur Folge hätte.

Ja sicher, aber das war doch nicht der Punkt der Diskussion.
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Endlich sind die Terroristen weg,
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.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
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Shevek
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Beiträge: 4289

Beitrag(#1765891) Verfasst am: 10.07.2012, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Hast du was zur Verurteilung einer Beschneidung der Klitorisvorhaut von Mädchen? Irgendein Urteil?
Alle Fälle die ich kenne beschäftigen sich mit den weit schlimmeren Formen der Beschneidung.

Hast Du da irgendein Urteil? So strafrechtsmässig?

Ne, ich finde kein einziges strafrechtliches Urteil, dass die Beschneidung von Mädchen betrifft.
http://www.apotheken-umschau.de/Gebaermutter/Weibliche-Beschneidung-Rechtswidrig-aber-nicht-eindeutig-verboten-18954_2.html
Zitat:
In der Praxis werden auch in Deutschland Mädchen beschnitten. Journalisten haben verschieden Fälle aufgedeckt, in denen deutsche Ärzte auch hierzulande Mädchen beschnitten hätten. „Bislang gab es aber noch keine Anzeigen und deshalb auch noch keine Gerichtsverhandlungen oder Verurteilungen“, erklärt Katrin Kulik von Terre des Femmes. Bislang wurde noch kein Beschneider strafrechtlich verfolgt.


Also gibt es ganz offensichtlich keine Urteile die eine Form der Beschneidung an Mädchen verurteilen, die für Jungs erlaubt ist.
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Alchemist
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Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1765896) Verfasst am: 10.07.2012, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also Beschneidung von Mädchen wird in Medien als "altertümlich", "grausam", und "Verstümmelung" bezeichnet.

Wenn man Jungs die Vorhaut wegschnippelt ist es Beschneidung.

Man kann sich die öffentliche Meinung vorstellen, gäbe es eine Religionsgemeinschaft, die ihre männliche Säuglinge tätowieren oder piercen würde. Markierungen, die auch noch reversibel sind.
Aber bei irreversiblen Beschneidungen gilt die Religionsfreiheit vor der körperlichen Unversehrtheit
Das verstehe wer will Schulterzucken
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I.R
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Beiträge: 9142

Beitrag(#1765905) Verfasst am: 10.07.2012, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Shevek hat folgendes geschrieben:

Hast du was zur Verurteilung einer Beschneidung der Klitorisvorhaut von Mädchen? Irgendein Urteil?
Alle Fälle die ich kenne beschäftigen sich mit den weit schlimmeren Formen der Beschneidung.

Hast Du da irgendein Urteil? So strafrechtsmässig?

Ne, ich finde kein einziges strafrechtliches Urteil, dass die Beschneidung von Mädchen betrifft.
http://www.apotheken-umschau.de/Gebaermutter/Weibliche-Beschneidung-Rechtswidrig-aber-nicht-eindeutig-verboten-18954_2.html
Zitat:
In der Praxis werden auch in Deutschland Mädchen beschnitten. Journalisten haben verschieden Fälle aufgedeckt, in denen deutsche Ärzte auch hierzulande Mädchen beschnitten hätten. „Bislang gab es aber noch keine Anzeigen und deshalb auch noch keine Gerichtsverhandlungen oder Verurteilungen“, erklärt Katrin Kulik von Terre des Femmes. Bislang wurde noch kein Beschneider strafrechtlich verfolgt.


Also gibt es ganz offensichtlich keine Urteile die eine Form der Beschneidung an Mädchen verurteilen, die für Jungs erlaubt ist.
Das war nicht die Frage, auch wenn Du hier krampfhaft einen Geschlechterkampf zu konstruieren versuchst. Deine Behauptung lautete:
Shevek hat folgendes geschrieben:
Alle Fälle die ich kenne beschäftigen sich mit den weit schlimmeren Formen der Beschneidung.
Deshalb meine Nachfrage.
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