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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1786186) Verfasst am: 04.10.2012, 14:59 Titel: |
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Zoff hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | (..)
@ Sermon: Inhaltlich will ich dir sicherlich nicht widersprechen.
fwo |
Das gibt Ärger.. |
Ou haua ha! Das hätt' nu nich passiern dürfn.
Aber interessant finde ich den Vertauscher schon, muss ich ma über nachdenken.
den node/1234 (zweiter Link) empfinde ich als sehr gelungenen Zusammenfassung.
Das einzige was mir noch fehlt: Män hätte noch auf die fehlende Aufklärungspflicht zum Risiko des Eingriffs , wie sie auch der Ethikrat empfohlen hatte, hinweisen können.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#1786187) Verfasst am: 04.10.2012, 15:02 Titel: |
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hardi hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: |
Ja, nee? Diese IBKA-Heinis, die machen sich immer so wichtig.
Und wie spricht mensch das überhaupt aus? IBeKaA? Oder ypka?
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Was haben die euch denn getan? Ist doch eine klare Stellungnahme für "Warten auf die Einwilligungsfähigkeit." |
Wann genau hast du zuletzt ins Impressum des FGH gesehen?
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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hardi registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.07.2008 Beiträge: 179
Wohnort: Lübeck
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(#1786188) Verfasst am: 04.10.2012, 15:06 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | hardi hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: |
Ja, nee? Diese IBKA-Heinis, die machen sich immer so wichtig.
Und wie spricht mensch das überhaupt aus? IBeKaA? Oder ypka?
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Was haben die euch denn getan? Ist doch eine klare Stellungnahme für "Warten auf die Einwilligungsfähigkeit." |
Wann genau hast du zuletzt ins Impressum des FGH gesehen? |
Habe ich da möglicherweise den feinen Spott überlesen...
_________________ und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#1786189) Verfasst am: 04.10.2012, 15:09 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: |
Das einzige was mir noch fehlt: Män hätte noch auf die fehlende Aufklärungspflicht zum Risiko des Eingriffs , wie sie auch der Ethikrat empfohlen hatte, hinweisen können. |
Hätte man vielleicht können. Aber das wäre eine Stellungnahme zum "wie" der Beschneidung gewesen und hätte das klare "Nein" relativiert.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1786190) Verfasst am: 04.10.2012, 15:10 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: |
Ja, nee? Diese IBKA-Heinis, die machen sich immer so wichtig.
Und wie spricht mensch das überhaupt aus? IBeKaA? Oder ypka?
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Dieses Geheimnis wird nur eingeschworenen Mitgliedern anvertraut.
Und die Strafe für naseweises Nachfragen ist, hundertmal den vollen Vereinsnamen zu schreiben. |
Mit besonderer Betonung auf "Internationaler"......
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Sermon panta rhei
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine
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(#1786205) Verfasst am: 04.10.2012, 16:58 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Zoff hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | (..)
@ Sermon: Inhaltlich will ich dir sicherlich nicht widersprechen.
fwo |
Das gibt Ärger.. |
Ou haua ha! Das hätt' nu nich passiern dürfn.
Aber interessant finde ich den Vertauscher schon, muss ich ma über nachdenken. |
Du hast meinem letzten Beitrag in diesem Thread doch auch in anderer Weise nicht widersprochen.
_________________ "Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon)
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Skoenner registrierter User
Anmeldungsdatum: 04.05.2011 Beiträge: 54
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(#1786429) Verfasst am: 05.10.2012, 14:34 Titel: |
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Gibts schon eine Sammelklage? Das Ganze wird doch hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht landen.
Zumindest könnte man argumentieren, das bei Kindern jüdischer Eltern deren Religionsfreiheit (d.h. das der Kinder) verletzt wird. Ein 8 Tage alter Säugling hat offensichtlich keine religiöses Bekenntnis, bzw. wenn die Pfenigfuchser sagen dass man das nicht wissen könnte, dann ist es anzuzweifeln.
Es ist demnach kein Jude und darf nicht Praktiken eriner Religionsgemeinschaft unterworfen werden, der es nicht angehört.
Das selbe gilt btw. für Taufen im in nicht einwilligungsfähigem Alter.
_________________ Wer Freiheit gegen Sicherheit tauscht, verliert am Ende beides.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1786437) Verfasst am: 05.10.2012, 15:03 Titel: |
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Skoenner hat folgendes geschrieben: | Gibts schon eine Sammelklage? Das Ganze wird doch hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht landen.
Zumindest könnte man argumentieren, das bei Kindern jüdischer Eltern deren Religionsfreiheit (d.h. das der Kinder) verletzt wird. Ein 8 Tage alter Säugling hat offensichtlich keine religiöses Bekenntnis, bzw. wenn die Pfenigfuchser sagen dass man das nicht wissen könnte, dann ist es anzuzweifeln.
Es ist demnach kein Jude und darf nicht Praktiken eriner Religionsgemeinschaft unterworfen werden, der es nicht angehört.
Das selbe gilt btw. für Taufen im in nicht einwilligungsfähigem Alter. |
Das ist nicht ganz richtig - welcher Religionsgemeinschaft ein Kind angehört, bestimmen auch theoretisch bis zu seiner Religionsmündigkeit seine Eltern. Deshalb ist z.B. auch eine Taufe nicht rechtswidrig.
Die Frage ist nur, ob sie das auch berechtigt, das Kind entsprechend zu brandmarken. Das neue Gesetz würde eine derartiges Recht schaffen.
Aber auch das Thema einer Klage hatten wir hier schon - die Frage ist, wer wann klageberechtigt ist und wie diese Situation entstehen kann.
Da die Eltern gleichzeitig hier Täter am Kind und seine gesetzlichen Vertreter sind, kommt mir da nur eine Möglichkeit in den Sinn: Einer der ursprünglich zustimmenden Eltern ändert seinen Sinn und klagt für sein Kind.
Fallunabhängig gibt es nur eine Abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG auf Antrag. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags.
fwo
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Skoenner registrierter User
Anmeldungsdatum: 04.05.2011 Beiträge: 54
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(#1786442) Verfasst am: 05.10.2012, 15:12 Titel: |
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Könnte denn ein Beschnittener nachträglich klagen?
_________________ Wer Freiheit gegen Sicherheit tauscht, verliert am Ende beides.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1786446) Verfasst am: 05.10.2012, 15:25 Titel: |
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Skoenner hat folgendes geschrieben: | Könnte denn ein Beschnittener nachträglich klagen? |
Schwierig. Wenn ich das richtig weiß, verjährt auch die schwere Körperverletzung nach 10 Jahren. Innerhalb dieser 10 Jahre könnte ein 10-jähriger zwar leicht volljährig werden, aber die Beschneidung gilt als leichte Körperverletzung und ist damit ein Antragsdelikt. Das heißt, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserhalt von Tat und Täter zu stellen ist.
Die Profis mögen mich hier berichtigen.
Wer auf jeden Fall klagen könnte (aber nicht gegen dieses Gesetz), das wäre Bischof Thissen, wenn wir ihn jetzt gegen seinen Willen beschnitten.
fwo
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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Navigator2 unbefristet gesperrt
Anmeldungsdatum: 12.06.2008 Beiträge: 2546
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(#1786478) Verfasst am: 05.10.2012, 17:29 Titel: |
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Skoenner hat folgendes geschrieben: | Gibts schon eine Sammelklage? Das Ganze wird doch hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht landen.
Zumindest könnte man argumentieren, das bei Kindern jüdischer Eltern deren Religionsfreiheit (d.h. das der Kinder) verletzt wird. Ein 8 Tage alter Säugling hat offensichtlich keine religiöses Bekenntnis, bzw. wenn die Pfenigfuchser sagen dass man das nicht wissen könnte, dann ist es anzuzweifeln.
Es ist demnach kein Jude und darf nicht Praktiken eriner Religionsgemeinschaft unterworfen werden, der es nicht angehört.
Das selbe gilt btw. für Taufen im in nicht einwilligungsfähigem Alter. |
Ich würde gar nicht diesen Diskussionspfad verwenden, denn dann kommt das Gegenargument, dass auch beschnittenen Männern alle Religionen offen steht, und ihnen sogar Atheisten werden können, und damit hat man das "Religionsfreiheitsargument" entkräftet.
Die eigentliche Argumentationsführung ist imho viel einfacher:
1. Religionsfreiheit bezieht sich nur auf die Person selbst - d.h. das Beschneidungsverbot von Kindern tangiert die Religionsfreiheit überhaupt nicht - der Muslim darf Muslim bleiben, der Jude darf Jude bleiben, und darf seine religiösen Riten soweit ausleben, so langer er nicht die Rechte anderer verletzt. Damit ist das Ding mit der Religionsfreiheit gegessen. Ein Taliban, der hier nach Deutschland kommt kann auch nicht eifach die Saharia aus religiösen Gründen anwenden, und jemanden, der ihn bestohlen hat die Hand abhacken, als Beispiel.
2. Die Beschneidung selbst ist eine Körperverletzung, und die ist ohne das vorliegen rechtfertigender Gründe eine Straftat. Es gibt ein paar Gründe, bei denen eine Körperverletzung keine Straftat ist, und das ist der Fall, wenn
a) der Verletzte selbst in die Verletzung einwillig
b) es eine medizinische Indikation gibt, und der Betroffene (ersatzweise die Eltern), für die Körperverletzung.
c) die Körperverletzung aus Gründen der Notwehr/Nothilfe durgeführt wird.
Bei den Beschneidungen aus "religiösen Gründen" von Kindern liegt keiner der Gründe a) bis c) vor, somit das es sich dabei damit um rechtswidrige Straftaten handelt.
Ein Gesetz welches diese Straftat "Beschneidung" erlauben will, ist selbst rechts- und verfassungswidrig, denn es verletzt das grundgesetzlich verbriefte Recht der Kinder auf körperliche Unversehrheit.
Und wer so ein Gesetz herausbringen will, ist offensichtlich ein Verfassungsfeind, und gehört vom Verfassungsschutz beobachtet!
nv.
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#1786486) Verfasst am: 05.10.2012, 17:44 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Skoenner hat folgendes geschrieben: | Könnte denn ein Beschnittener nachträglich klagen? |
Schwierig. Wenn ich das richtig weiß, verjährt auch die schwere Körperverletzung nach 10 Jahren. Innerhalb dieser 10 Jahre könnte ein 10-jähriger zwar leicht volljährig werden, aber die Beschneidung gilt als leichte Körperverletzung und ist damit ein Antragsdelikt. Das heißt, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserhalt von Tat und Täter zu stellen ist. |
Wobei der jüngere medizinische Sachverstand da durchaus geeignet sein könnte, mittelfristig die "einfache" Körperverletzung ad absurdum zu führen ...
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1786492) Verfasst am: 05.10.2012, 18:19 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Skoenner hat folgendes geschrieben: | Könnte denn ein Beschnittener nachträglich klagen? |
Schwierig. Wenn ich das richtig weiß, verjährt auch die schwere Körperverletzung nach 10 Jahren. Innerhalb dieser 10 Jahre könnte ein 10-jähriger zwar leicht volljährig werden, aber die Beschneidung gilt als leichte Körperverletzung und ist damit ein Antragsdelikt. Das heißt, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserhalt von Tat und Täter zu stellen ist. |
Wobei der jüngere medizinische Sachverstand da durchaus geeignet sein könnte, mittelfristig die "einfache" Körperverletzung ad absurdum zu führen ... |
Das war das, was ich weiter oben schon mal meinte. Dazu müssten die Ärzte / Kinderärzte sich aber nochmal und anders äußern: Sie müssten weggehen von ihrem Appell an die Abgeordneten, diesem Gesetz doch bitte nicht zuzustimmen, zu einer einfachen, eindeutigen Aussage über Folgen und Risiken des Eingriffes, die klarstellt, dass die Zirkumzision immer eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt, wie es der Gestzgeber bei Mädchen auch für alle Beschneidungsformen anerkennt. Gleichzeitig müssten sie klarstellen, welche international gerade flottierenden Veröffentlichungen zu diesem Thema aus welchen Gründen nicht zur Entscheidung herangezogen werden dürfen.
Dann würde der 2. Satz dieses Gesetzes keinen Ausnahmefall sondern den Standardfall beschreiben.
fwo
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#1786502) Verfasst am: 05.10.2012, 18:43 Titel: |
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fwo hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: |
Wobei der jüngere medizinische Sachverstand da durchaus geeignet sein könnte, mittelfristig die "einfache" Körperverletzung ad absurdum zu führen ... |
Das war das, was ich weiter oben schon mal meinte. Dazu müssten die Ärzte / Kinderärzte sich aber nochmal und anders äußern: |
Deswegen schrub ich "mittelfristig". Da müsste die versammelte Ärzteschaft eine Kehrtwendung machen. Das aber wäre völlig unabhängig von der Gesetzeslage. Selbst wenn das Gesetz durchkommt, würde es damit ausgehebelt.
Und ob das Gesetz durchkommt, ist mE noch nicht raus.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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astarte Foren-Admin
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 46493
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(#1786518) Verfasst am: 05.10.2012, 19:23 Titel: |
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Zitat: | Die Verstümmelung weiblicher Genitalien, die vor allem im westlichen, östlichen und nordöstlichen Afrika sowie einigen Ländern Asiens und des Nahen Ostens praktiziert wird, unterscheidet sich grundlegend von der männlichen Beschneidung |
Zitat: | Die Verstümmelung weiblicher Genitalien gilt international und in Deutschland als schwerwiegende Verletzung von Grund- und Menschenrechten. Die 4. Weltfrauenkonferenz derVereinten Nationen erklärte 1995 die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane zu einer Menschenrechtsverletzung.
In Deutschland wird die Genitalverstümmelung als gefährliche (§ 224 StGB), ggf. auch als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) qualifiziert. Eine rechtfertigende Einwilligung der Sorgeberechtigten kommt in keinem Fall in Betracht.
....
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2004 die Beschneidung eines Mädchens „als eine das Kindeswohl in ganz erheblicher Weise beeinträchtigende Behandlung“ beurteilt und festgestellt, es handele sich „bei der Genitalverstümmelung um einen schweren Eingriff, der bleibende physische und psychische Schäden zur Folge hat. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff nicht – wie zumeist – unter unhaltbaren hygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und mit grausamen Hilfsmitteln wie Glasscherben oder Rasierklingen als Schneidewerkzeug durchgeführt wird, sondern selbst wenn er nach allen Regeln ärztlichen Könnens erfolgt. Es bleibt ein radikaler Eingriff in die körperliche Integrität und psychische Befindlichkeit der Frau.
Dabei verbietet sich eine Unterscheidung nach der Art der Verstümmelung (Klitorisbeschneidung, Excision oder Infibulation), denn in allen Fällen liegt eine grausame, folgenschwere und durch nichts zu rechtfertigende Misshandlung vor“ |
Die weibliche Beschneidung unterscheidet sich grundlegend von der männlichen, auch in Fällen, in denen sie sich faktisch nicht unterscheidet....
_________________ Tja
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Bravopunk Sugoi Dekai :D
Anmeldungsdatum: 08.03.2008 Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders
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(#1786521) Verfasst am: 05.10.2012, 19:47 Titel: |
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astarte hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | Die Verstümmelung weiblicher Genitalien, die vor allem im westlichen, östlichen und nordöstlichen Afrika sowie einigen Ländern Asiens und des Nahen Ostens praktiziert wird, unterscheidet sich grundlegend von der männlichen Beschneidung |
Zitat: | Die Verstümmelung weiblicher Genitalien gilt international und in Deutschland als schwerwiegende Verletzung von Grund- und Menschenrechten. Die 4. Weltfrauenkonferenz derVereinten Nationen erklärte 1995 die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane zu einer Menschenrechtsverletzung.
In Deutschland wird die Genitalverstümmelung als gefährliche (§ 224 StGB), ggf. auch als schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) qualifiziert. Eine rechtfertigende Einwilligung der Sorgeberechtigten kommt in keinem Fall in Betracht.
....
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2004 die Beschneidung eines Mädchens „als eine das Kindeswohl in ganz erheblicher Weise beeinträchtigende Behandlung“ beurteilt und festgestellt, es handele sich „bei der Genitalverstümmelung um einen schweren Eingriff, der bleibende physische und psychische Schäden zur Folge hat. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff nicht – wie zumeist – unter unhaltbaren hygienischen Bedingungen, ohne Betäubung und mit grausamen Hilfsmitteln wie Glasscherben oder Rasierklingen als Schneidewerkzeug durchgeführt wird, sondern selbst wenn er nach allen Regeln ärztlichen Könnens erfolgt. Es bleibt ein radikaler Eingriff in die körperliche Integrität und psychische Befindlichkeit der Frau.
Dabei verbietet sich eine Unterscheidung nach der Art der Verstümmelung (Klitorisbeschneidung, Excision oder Infibulation), denn in allen Fällen liegt eine grausame, folgenschwere und durch nichts zu rechtfertigende Misshandlung vor“ |
Die weibliche Beschneidung unterscheidet sich grundlegend von der männlichen, auch in Fällen, in denen sie sich faktisch nicht unterscheidet.... |
Was erwartest du? Das kommt nunmal dabei heraus, wenn man menschenrechtlich und intellektuell flexibel ist.
_________________ "Hier spricht Ramke. Wer jetzt allein ist, kriegt nur noch den Abschaum!"
Meine Freiheit, deine Freiheit
Kaguya-hime
Kanashikute Yarikirenai
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step registriert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 22767
Wohnort: Germering
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(#1786557) Verfasst am: 05.10.2012, 21:55 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: | Und ob das Gesetz durchkommt, ist mE noch nicht raus. |
Das ist interessant. Worin siehst Du eine ernsthafte Chance, daß es nicht durchkommt?
_________________ Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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satsche registrierter User
Anmeldungsdatum: 30.07.2006 Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen
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(#1786572) Verfasst am: 05.10.2012, 22:35 Titel: |
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http://marx21.de/content/view/1742/32/
»Angesichts der Debatte empfinde ich eine tiefe Scham«, sagt er zu Beginn unseres Gesprächs. »Das erste Mal seit langem habe ich als Agnostiker gedacht, ich hätte dieses Land verlassen sollen. « Die Debatte - das ist die Beschneidungsdebatte.
Versteht das jemand?
Da bezeichnet sich einer als Agnostiker und entwickelt dann eine Verschwörungstheorie, die sogar 9/11 nicht auslässt.
Sollte nicht, wenigstens rhetorisch, die Frage der Notwehr, stellvertretend für die Opfer, die dazu gar nicht in der Lage sind, diskutiert werden? Sehen würde ich gerne einen Videoclip, in dem das Opfer im Gedränge sich ein Skalpell vom Tisch abgreift und dieses in dem Moment, wo der Beschneider zur Untat ansetzt, an irgendeiner erreichbaren Stelle in diesen hinein stößt. Ich hielte das für vollkommen angemessen.
_________________ Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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caballito zänkisches Monsterpony
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary
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(#1786580) Verfasst am: 05.10.2012, 22:53 Titel: |
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step hat folgendes geschrieben: | caballito hat folgendes geschrieben: | Und ob das Gesetz durchkommt, ist mE noch nicht raus. |
Das ist interessant. Worin siehst Du eine ernsthafte Chance, daß es nicht durchkommt? |
Nun ja, ich habe gelernt, nicht mit Bosheit zu erklären, was mit Dummheit erklärt werden kann.
Ich denke, die üblichen Kniefälle vor der Religion waren den Entscheidungsträgern nicht bewusst, die haben einfach "Selbstverständlichkeiten" unhinterfragt hingenommen ohne überhaupt auf die Idee zu kommen, dass die gar nicht so selbstverständlich sein könnten, und deswegen gar nicht gemerkt, dass sie in die Knie gegangen sind. Und das, denke ich, ist diesmal anderes. Auch wenn das Ganze schnell ging, es war nicht schnell genug, um jegliches Denken zu unterbinden. Diesmal müssen die Entscheidungsträger den Kniefall erkennen, der von ihnen verlangt wird.
Das heißt nicht, dass sie nicht trotzdem, diesmal wissentlich, in die Knie gehen. Aber es wird eben bei weitem nicht jeder auch wissentlich tun, der es bislang unwissentlich getan hat.
Und unsere besten Verbündeten sind ja wieder mal, wie üblich, die Religionsfunktionäre. Da sind ja genug, denen der Gesetzesentwurf nicht weiter geht, die z.B. meinen, dass die Aufklärungspflicht unnötig sei. Vielleicht ist das ja der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Einige werden diesmal aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen. Die Frage ist halt, wie viele. Und wenn es Richter am BVerfG sind, reichen zwei oder drei ...
Ich gebe allerdings zu, dass meine prophetischen Fähigkeiten nicht sonderlich zuverlässig sind.
_________________ Die Gedanken sind frei.
Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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pera auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 01.07.2009 Beiträge: 4256
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(#1786584) Verfasst am: 05.10.2012, 23:13 Titel: |
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caballito hat folgendes geschrieben: |
Ich gebe allerdings zu, dass meine prophetischen Fähigkeiten nicht sonderlich zuverlässig sind. |
Wünsche doch sehr, dass sich deine prophetische Gabe diesmal zutreffend das Kommende beschreibt.
Das wäre mal schön, so zur Abwechslung.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1786601) Verfasst am: 06.10.2012, 00:48 Titel: |
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satsche hat folgendes geschrieben: | http://marx21.de/content/view/1742/32/
»Angesichts der Debatte empfinde ich eine tiefe Scham«, sagt er zu Beginn unseres Gesprächs. »Das erste Mal seit langem habe ich als Agnostiker gedacht, ich hätte dieses Land verlassen sollen. « Die Debatte - das ist die Beschneidungsdebatte.
Versteht das jemand?. ... |
Ja. Da hat jemand echte Denkblockaden. Ich habe gelesen, dass er Professor ist. Seine Studenten tun mir leid.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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narziss auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 16.07.2003 Beiträge: 21939
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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astarte Foren-Admin
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 46493
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(#1786910) Verfasst am: 07.10.2012, 14:35 Titel: |
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jepp, der ist gut.
_________________ Tja
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krypter unglaublich
Anmeldungsdatum: 29.03.2008 Beiträge: 383
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(#1787122) Verfasst am: 08.10.2012, 08:07 Titel: |
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Papier macht es sich ganz einfach:
Zitat: | [...]
Papier: Dass es Schranken geben muss, ist klar. Deshalb sind schwerwiegende Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit wie bei der Beschneidung von Mädchen natürlich nicht akzeptabel.
Das heißt, Sie sehen einen elementaren Unterschied in der Beschneidung von Jungen und Mädchen?
Papier: Ja. Im Übrigen stimmt mich nachdenklich, dass es in Deutschland immer noch Bestrebungen gibt, der übrigen Welt erklären und vorgeben zu wollen, was Recht und Moral ist. |
http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/themen/Der-Gesetzgeber-haette-gar-nicht-eingreifen-muessen;art2825,4465024#.UHJr2a7OaYI
Gruß
krypter
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Fake auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 11.11.2011 Beiträge: 3548
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(#1787139) Verfasst am: 08.10.2012, 09:46 Titel: |
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Falls das Gesetz wird, brauchen wir Freiwillige, die ihre neu geborene Tochter beschneiden und sich wegen Körperverletzung verurteilen lassen. Das schafft die Antragsbefugnis für eine Verfassungsbeschwerde, Art. 3 GG.
Ist zufällig gerade eine der Forumsdamen schwanger?
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hardi registrierter User
Anmeldungsdatum: 25.07.2008 Beiträge: 179
Wohnort: Lübeck
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(#1787162) Verfasst am: 08.10.2012, 11:31 Titel: |
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Fake hat folgendes geschrieben: | Falls das Gesetz wird, brauchen wir Freiwillige, die ihre neu geborene Tochter beschneiden und sich wegen Körperverletzung verurteilen lassen. Das schafft die Antragsbefugnis für eine Verfassungsbeschwerde, Art. 3 GG.
Ist zufällig gerade eine der Forumsdamen schwanger? |
Ich halte das nicht für Zielführend. Menschen, die Kleinstkindern aus religiösen Gründen Schmerzen zufügen, und das mit Kindeswohl begründen, haben Keine Einsicht in ihr Fehlverhalten und würden einer begrenzten Genitalverstümmelung bei Mädchen ohne mit der Wimper zu zucken zustimmen.
Zwar würden einige der schweigenden Massen möglicherweise aktiviert werden, aber die Diskussion läuft dann in die falsche Richtung.
Mal abgesenen davon: welche Eltern würden sich dem Aussetzen, ein Recht einzuklagen um wirklich nichts gewinnen zu können. Kann ich mir nicht vorstellen.
_________________ und wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her.
Frag nicht nach dem Sinn des Lebens, gib ihm einen!
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Bravopunk Sugoi Dekai :D
Anmeldungsdatum: 08.03.2008 Beiträge: 31840
Wohnort: Woanders
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(#1787163) Verfasst am: 08.10.2012, 11:36 Titel: |
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hardi hat folgendes geschrieben: | Fake hat folgendes geschrieben: | Falls das Gesetz wird, brauchen wir Freiwillige, die ihre neu geborene Tochter beschneiden und sich wegen Körperverletzung verurteilen lassen. Das schafft die Antragsbefugnis für eine Verfassungsbeschwerde, Art. 3 GG.
Ist zufällig gerade eine der Forumsdamen schwanger? |
Ich halte das nicht für Zielführend. Menschen, die Kleinstkindern aus religiösen Gründen Schmerzen zufügen, und das mit Kindeswohl begründen, haben Keine Einsicht in ihr Fehlverhalten und würden einer begrenzten Genitalverstümmelung bei Mädchen ohne mit der Wimper zu zucken zustimmen.
Zwar würden einige der schweigenden Massen möglicherweise aktiviert werden, aber die Diskussion läuft dann in die falsche Richtung.
Mal abgesenen davon: welche Eltern würden sich dem Aussetzen, ein Recht einzuklagen um wirklich nichts gewinnen zu können. Kann ich mir nicht vorstellen. |
So ist es, hardi.
Völlig bekloppte Idee, Fake.
_________________ "Hier spricht Ramke. Wer jetzt allein ist, kriegt nur noch den Abschaum!"
Meine Freiheit, deine Freiheit
Kaguya-hime
Kanashikute Yarikirenai
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