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Kachelmann - der Prozess
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1651332) Verfasst am: 20.06.2011, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Latina hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:

Aufgrund des Faktes, dass es keinen dritten unbetreiligten Zeugen gegeben hat, dass die Sachbeweise zweifelhaft sind, wird es sich wohl niemals auch nur mit annähernder Gewissheit herausfinden lassen, ob Kachelman seine Ex vergewaltigt hat oder nicht.


(fett von mir) Sind wir bald so weit, dass eine Frau mindestens drei - oder warens vier - männliche Zeugen angeben können muss, um eine Vergewaltigung zu "beweisen"?


"Einen Dritten" meint hier zweifelsfrei einen einzigen Zeugen.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26495
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1651345) Verfasst am: 20.06.2011, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Latina hat folgendes geschrieben:
Navigator2 hat folgendes geschrieben:

Aufgrund des Faktes, dass es keinen dritten unbetreiligten Zeugen gegeben hat, dass die Sachbeweise zweifelhaft sind, wird es sich wohl niemals auch nur mit annähernder Gewissheit herausfinden lassen, ob Kachelman seine Ex vergewaltigt hat oder nicht.


(fett von mir) Sind wir bald so weit, dass eine Frau mindestens drei - oder warens vier - männliche Zeugen angeben können muss, um eine Vergewaltigung zu "beweisen"?


"Einen Dritten" meint hier zweifelsfrei einen einzigen Zeugen.

Im Normalfall dürften Spurenlage (Verletzungen usw.) und konsistente Aussagen reichen. Die Sachverständigen, die die Nebenklägerin hier so schlecht haben aussehen lassen, sind ja, wenn man der Tante aus dem Spiegel glauben darf, weniger dafür bekannt, jeden Mann rauszuhauen, als dafür, besonders gründlich zu arbeiten.

Ich weiß nicht, ob es Untersuchungen dazu gibt, aber ich denke, das Risiko unschuldig aufgrund einer gefakten Aussage als Vergewaltiger verknackt zu werden, dürfte kaum kleiner sein, als die Chance, als Vergewaltiger freizukommen, wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Dieser letzte Nebensatz ist bei der bekannt hohen Dunkelziffer wichtig, kann aber kein Grund sein, vorsorglich jeden angezeigten zu verknacken, um auf diese Art die Gerechtigkeit summarisch herzustellen.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1653571) Verfasst am: 25.06.2011, 12:05    Titel: Re: Es geschah in der großen Pause – oder nicht? Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Ich poste das mal hier - Fall besitzt zum Fall Kachelmann ja eine gewisse Ähnlichkeit:

Quelle FAZ, vom 15.06.2011

Es geschah in der großen Pause – oder nicht?

Zitat:
Am Kasseler Landgericht wird der Fall eines Lehrers neu verhandelt, der wegen Vergewaltigung fünf Jahre in Haft war. Es kann gut sein, dass die Hauptbelastungszeugin gelogen hat und der Mann unschuldig ist.


Neue Informationen zu diesem Fall.
Es zeigt sehr schön, was mit jemandem passiert, der sich keine teuren Anwälte und Gutachter leisten kann:
Zitat:

Kassel. Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Kasseler Landgericht gegen den 52 Jahre alten Biologielehrer Horst Arnold wegen Vergewaltigung einer Kollegin werden immer neue Ungereimtheiten zu Tage gefördert. Am Freitag wurde bekannt, dass Horst Arnold nie von der Polizei verhört wurde.


Besonders interessant:

Zitat:
Das mutmaßliche Opfer von Horst Arnold, die Biologielehrerin Heidi K. (46), wurde damals dagegen intensiv von der Polizei verhört. In ihren Aussagen gab es Widersprüche: So sagte sie zuerst, sie sei nach der Tat auf die Toilette der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim (Odenwald) geflüchtet. Ein anderes Mal erklärte sie, sie habe sich vor der Schule im Gebüsch versteckt und dort erbrochen. Die Polizei fand aber nichts.

Merkwürdig mutet auch das Verhalten von Heidi K. an: Nach der Tat war sie mit Kollegen Pizza essen und soll Tennis gespielt haben. Zwei Tage nach der angeblichen Vergewaltigung hatte sie sogar einen Termin bei der Amtsärztin. Eine Routineuntersuchung stand an, weil Heidi K. verbeamtet werden sollte. Von einer Vergewaltigung merkte die Ärztin aber nichts, und Heid K. sagte auch kein Wort. Die Ärztin am Freitag vor Gericht. "Sie hat keine Schmerzen geschildert. Sie war gesund und dienstfähig."
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1657445) Verfasst am: 05.07.2011, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

HNA.de hat folgendes geschrieben:
Vergewaltigungsprozess: Freispruch nach fünf Jahren unschuldig im Gefängnis

Kassel. Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis: Biologielehrer Horst Arnold ist am Dienstag vor dem Kasseler Landgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, seine damals 36 Jahre alte Kollegin vergewaltigt zu haben. Es ist ein Freispruch erster Klasse.


Ich hoffe bloß, dass auch die Richter in einem solchen Fall zur Verantwortung gezogen werden können.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1657473) Verfasst am: 05.07.2011, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
HNA.de hat folgendes geschrieben:
Vergewaltigungsprozess: Freispruch nach fünf Jahren unschuldig im Gefängnis

Kassel. Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis: Biologielehrer Horst Arnold ist am Dienstag vor dem Kasseler Landgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, seine damals 36 Jahre alte Kollegin vergewaltigt zu haben. Es ist ein Freispruch erster Klasse.


Ich hoffe bloß, dass auch die Richter in einem solchen Fall zur Verantwortung gezogen werden können.

Ich fürchte nicht und 38 000 € Entschädigung für 5 Jahre Gefängnis sind ein Witz. Scheiß Rechtssystem.
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Trish:(
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1657479) Verfasst am: 05.07.2011, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
[...] und 38 000 € Entschädigung für 5 Jahre Gefängnis sind ein Witz. Scheiß Rechtssystem.


Allerdings. Ich verstehe einfach nicht, warum man in so einem Fall das Justizopfer nicht ordendlich entschädigen kann. 38 000 sind ja noch nicht mal das Jahresgehalt eines Lehrers.
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Beiträge: 17543
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Beitrag(#1657527) Verfasst am: 05.07.2011, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
[...] und 38 000 € Entschädigung für 5 Jahre Gefängnis sind ein Witz. Scheiß Rechtssystem.


Allerdings. Ich verstehe einfach nicht, warum man in so einem Fall das Justizopfer nicht ordendlich entschädigen kann. 38 000 sind ja noch nicht mal das Jahresgehalt eines Lehrers.


Das ist imo das Mindeste was man tun sollte. Ich weiß nicht, was angemessen wäre, aber 38.000 für fünf verlorene Lebensjahre sind echt ein Witz.
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„Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht.“ Curt Goetz
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#1658796) Verfasst am: 07.07.2011, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ilmor hat folgendes geschrieben:
HNA.de hat folgendes geschrieben:
Vergewaltigungsprozess: Freispruch nach fünf Jahren unschuldig im Gefängnis

Kassel. Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis: Biologielehrer Horst Arnold ist am Dienstag vor dem Kasseler Landgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, seine damals 36 Jahre alte Kollegin vergewaltigt zu haben. Es ist ein Freispruch erster Klasse.


Ich hoffe bloß, dass auch die Richter in einem solchen Fall zur Verantwortung gezogen werden können.


Das geht bloss, wenn Du den Richtern aktive Rechtsbeugung nachweisen kannst und das geht selten.

Ich wuerde auch davor warnen jedes Mal, wenn ein altes Urteil aufgehoben wird, danach zu rufen die irrenden Richter zur Verantwortung zu ziehen. Meistens liegt das eigentlich kriminelle Verhalten bei jemandem anders, der z.B. wissentlich eine falsche Anklage erhoben hat oder eine falsche Aussage gemacht hat, die u.U. der irrende Richter als glaubwuerdig eingestuft hat, was nun wirklich kein Verbrechen ist. Die Glaubwuerdigkeit von Aussagen abzuwaegen gehoert zum Job eines jeden Richters und man muss den Leuten zugestehen, dass sie hier auch mal irren koennen.

Um solch folgenschwere Fehlurteile kuenftig zu verhindern, wuerde ich vor allem dafuer plaedieren wissentliche Falschbeschuldigungen strenger zu bestrafen. Eine Falschbeschuldigung sollte m.E. genauso streng bestraft werden wie das Verbrechen, dessen jemand wissentlich faelschlicherweise beschuldigt wird. Dies wuerde sicher recht abschreckend wirken.
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Ilmor
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 7151

Beitrag(#1659063) Verfasst am: 08.07.2011, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ilmor hat folgendes geschrieben:
HNA.de hat folgendes geschrieben:
Vergewaltigungsprozess: Freispruch nach fünf Jahren unschuldig im Gefängnis

Kassel. Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis: Biologielehrer Horst Arnold ist am Dienstag vor dem Kasseler Landgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, seine damals 36 Jahre alte Kollegin vergewaltigt zu haben. Es ist ein Freispruch erster Klasse.


Ich hoffe bloß, dass auch die Richter in einem solchen Fall zur Verantwortung gezogen werden können.


Das geht bloss, wenn Du den Richtern aktive Rechtsbeugung nachweisen kannst und das geht selten.


Zitat:
Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. "Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht." Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einen Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen.


Die Richter haben hier offensichtlich den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" mißachtet und damit einen der Pfeiler des Rechtsstaates ins wanken gebracht. Ich würde das schon als Rechtsbeugung deuten.

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich wuerde auch davor warnen jedes Mal, wenn ein altes Urteil aufgehoben wird, danach zu rufen die irrenden Richter zur Verantwortung zu ziehen. Meistens liegt das eigentlich kriminelle Verhalten bei jemandem anders, der z.B. wissentlich eine falsche Anklage erhoben hat oder eine falsche Aussage gemacht hat, die u.U. der irrende Richter als glaubwuerdig eingestuft hat, was nun wirklich kein Verbrechen ist.


Doch, in diesem konkreten Fall schon. Und nur weil die Frau schuldig ist, ist der Richter noch lange nicht unschuldig.

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Die Glaubwuerdigkeit von Aussagen abzuwaegen gehoert zum Job eines jeden Richters und man muss den Leuten zugestehen, dass sie hier auch mal irren koennen.


Ärzten gesteht man es auch nicht zu, mal unaufachtsam zu sein und so jemanden bei einer Operation zum Krüppel zu machen. Warum sollte man es den Richtern selbst in dem eindeutigsten Fall zugestehen?
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1659069) Verfasst am: 08.07.2011, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Als Trinker geht man immer das Risiko ein, unglaubwürdig zu sein.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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wasser
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Anmeldungsdatum: 07.02.2007
Beiträge: 254

Beitrag(#1673368) Verfasst am: 09.08.2011, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kachelmann macht jetzt Wettervorhersagen per youtube:
Einfach gemacht, aber trotzdem informativ.
Außerdem streut er ab und zu nette Erklärstücke für bestimmte Wetterfragen ein.

http://wetterkachelmann.wordpress.com/
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gollrich
superheftig general



Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#1694557) Verfasst am: 07.10.2011, 14:34    Titel: Kachelmann Freispruch Rechtskräftig Antworten mit Zitat

Spiegell hat folgendes geschrieben:
Die sehr ausführlich begründete Entscheidung des Gerichts weise keine Rechtsfehler auf. Eine Revision biete keine genügenden Erfolgsaussichten.

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,790540,00.html


Damit hätte das auch endlich ein Ende...
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1724115) Verfasst am: 02.02.2012, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ein weiterer Tiefpunkt in der Emma:
http://www.heise.de/tp/artikel/36/36331/1.html
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York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1787647) Verfasst am: 10.10.2012, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nix Buch?

Zitat:

Jörg Kachelmanns Ex-Freundin hat eine einstweilige Verfügung gegen sein neues Buch erwirkt. Die Frau, die den Wettermoderator wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht gebracht hatte, wird darin mit vollem Namen genannt.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-buch-ex-freundin-erwirkt-einstweilige-verfuegung-a-860620.html

Soll er sie halt abkürzen ....
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1787834) Verfasst am: 12.10.2012, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Nix Buch?

Zitat:

Jörg Kachelmanns Ex-Freundin hat eine einstweilige Verfügung gegen sein neues Buch erwirkt. Die Frau, die den Wettermoderator wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht gebracht hatte, wird darin mit vollem Namen genannt.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kachelmann-buch-ex-freundin-erwirkt-einstweilige-verfuegung-a-860620.html

Soll er sie halt abkürzen ....
Der Verlag sagt, sie wissen nix von der angeblichen Verfügung und vertreibt weiter.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1787843) Verfasst am: 12.10.2012, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wie cool ist das denn: In der Emma stand der volle Name ... die online-Version des Dossiers "Haben Opfer eine Chance" ist plötzlich verschwunden, im google-cache aber problemlos auffindbar.

Frau Schwarzer hat ein sehr gestörtes Verhältnis zur Wahrheit.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1787912) Verfasst am: 12.10.2012, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zwei interessante Artikel zum Thema: Das Nachtreten der Alice Schwarzer und Ein Justizopfer ist tot
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York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1790610) Verfasst am: 26.10.2012, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nun darf der volle Name der Claudia D. wieder genannt werden. Wie ist ihr Nachname eigentlich?

Zitat:
Das Landgericht Mannheim hat zwei Verfügungen gegen den Moderator Jörg Kachelmann und dessen Verlag aufgehoben. Er darf den vollen Namen seiner Ex-Geliebten wieder in der Öffentlichkeit nennen. Die Bezeichnung "Kriminelle" bleibt verboten, "Falschbeschuldigerin" ist aber erlaubt.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/joerg-kachelmann-darf-namen-seiner-ex-geliebten-wieder-nennen-a-863614.html

Eine gute Entscheidung! Ich halte diese Claudia D. für ein durch und durch verlogenes hinterlistiges Stück.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1790847) Verfasst am: 27.10.2012, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Nun darf der volle Name der Claudia D. wieder genannt werden. Wie ist ihr Nachname eigentlich?

Zitat:
Das Landgericht Mannheim hat zwei Verfügungen gegen den Moderator Jörg Kachelmann und dessen Verlag aufgehoben. Er darf den vollen Namen seiner Ex-Geliebten wieder in der Öffentlichkeit nennen. Die Bezeichnung "Kriminelle" bleibt verboten, "Falschbeschuldigerin" ist aber erlaubt.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/joerg-kachelmann-darf-namen-seiner-ex-geliebten-wieder-nennen-a-863614.html

Eine gute Entscheidung! Ich halte diese Claudia D. für ein durch und durch verlogenes hinterlistiges Stück.


Ist eine falsche Anschuldigung vor Gericht neuerdings keine Straftat mehr? Oder darf man Menschen, die Straftaten begehen nicht mehr "Kriminelle" nennen? Am Kopf kratzen
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1790850) Verfasst am: 27.10.2012, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ist eine falsche Anschuldigung vor Gericht neuerdings keine Straftat mehr? Oder darf man Menschen, die Straftaten begehen nicht mehr "Kriminelle" nennen? Am Kopf kratzen


Keine Verurteilung, daher darf sie nicht als Kriminelle bezeichnet werden.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1790853) Verfasst am: 27.10.2012, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ist eine falsche Anschuldigung vor Gericht neuerdings keine Straftat mehr? Oder darf man Menschen, die Straftaten begehen nicht mehr "Kriminelle" nennen? Am Kopf kratzen


Keine Verurteilung, daher darf sie nicht als Kriminelle bezeichnet werden.


Und wieso ist dann "Falschbeschuldigerin" ausdruecklich erlaubt?
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Telliamed
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Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1790857) Verfasst am: 27.10.2012, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ist eine falsche Anschuldigung vor Gericht neuerdings keine Straftat mehr? Oder darf man Menschen, die Straftaten begehen nicht mehr "Kriminelle" nennen? Am Kopf kratzen


Keine Verurteilung, daher darf sie nicht als Kriminelle bezeichnet werden.


Und wieso ist dann "Falschbeschuldigerin" ausdruecklich erlaubt?


Grauzone. "Kriminelle" bedeutet wohl eine Gesamtbeurteilung der Persönlichkeit nach einem rechtskräftigen Urteil. Indes weiß niemand außer den Beteiligten, was sich wirklich abgespielt hat. Kachelmann darf seine Version "Falschbeschuldigerin" ungehindert verbreiten.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1790863) Verfasst am: 27.10.2012, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifel für den Angeklagten gilt doch wohl auch für die Frau.

Ihr konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie gelogen hat.
_________________
Endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden,.......

.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
da kein bisschen Sprengstoff sie daran hindert, ihre Geschafte zu betreiben...

....endlich sind die Terroristen weg,
und es herrschen Ordnung und Ruhe und Frieden.

(Jan Delay)
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1790866) Verfasst am: 27.10.2012, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Ist eine falsche Anschuldigung vor Gericht neuerdings keine Straftat mehr? Oder darf man Menschen, die Straftaten begehen nicht mehr "Kriminelle" nennen? Am Kopf kratzen


Keine Verurteilung, daher darf sie nicht als Kriminelle bezeichnet werden.


Und wieso ist dann "Falschbeschuldigerin" ausdruecklich erlaubt?


Bedarf anscheinend keiner Verurteilung.
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Beiträge: 9142

Beitrag(#1790867) Verfasst am: 28.10.2012, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Im Zweifel für den Angeklagten gilt doch wohl auch für die Frau.

Ihr konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie gelogen hat.
Oh, in einigen Teilaspekten schon.
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Shevek
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Beiträge: 4289

Beitrag(#1790871) Verfasst am: 28.10.2012, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das reicht nicht aus.
Ihr muss nachgewiesen werden, dass sie ihn fälschlich beschuldigt hat, ansonsten gilt für sie die gleiche Unschuldsvermutung, wie für ihn: Im Zweifel für den Angeklagten, gilt eben auch, wenn eine Frau angeklagt wird.
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Endlich sind die Terroristen weg,
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.....die, die Unheil und Armut und Krankheit verbreiten,
für sie herrschen sorglose Zeiten,
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Beitrag(#1790878) Verfasst am: 28.10.2012, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Das reicht nicht aus.
Ihr muss nachgewiesen werden, dass sie ihn fälschlich beschuldigt hat, ansonsten gilt für sie die gleiche Unschuldsvermutung, wie für ihn: Im Zweifel für den Angeklagten, gilt eben auch, wenn eine Frau angeklagt wird.
Sie wird ja nicht angeklagt. Aber sie könnte den Kachelmann ja wegen Falschbeschuldigung anzeigen. Cool
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1790880) Verfasst am: 28.10.2012, 01:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sie hat geklagt, und zumindest in Teilen Recht bekommen. Als Kriminelle darf er sie nicht bezeichnen.
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Endlich sind die Terroristen weg,
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1790885) Verfasst am: 28.10.2012, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Shevek hat folgendes geschrieben:
Sie hat geklagt, und zumindest in Teilen Recht bekommen. Als Kriminelle darf er sie nicht bezeichnen.

Komisch, ne? Obwohl fast alle wissen, dass sie es ist.
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Shevek
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Anmeldungsdatum: 23.01.2006
Beiträge: 4289

Beitrag(#1790888) Verfasst am: 28.10.2012, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Da haben wir sie dann, die Verurteilung ohne Beweise.

Niemand außer den beiden weiß, wer von ihnen lügt.

Ich weiß allerdings, das er aus Mangel an Beweisen frei gesprochen wurde, und nicht weil seine Unschuld bewiesen wurde.
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