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Kirchensteuer von Abgeltungssteuer
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1063611) Verfasst am: 13.08.2008, 08:23    Titel: Kirchensteuer von Abgeltungssteuer Antworten mit Zitat

http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/banken-und-geld/abgeltungssteuer/-/id=355342/nid=355342/did=843344/1chvt0s/

Weiß jemand - vielleicht Banker - wie das mit der Kirchensteuer und Abgeltungssteuer bürokratisch-technisch funktioniert?

Erhalten die irgendwoher die Daten? Befragen die die Kunden?
Muss man eventuell nachweisen, das man kein Mitglied ist? Am Kopf kratzen
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1063615) Verfasst am: 13.08.2008, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hab hier schon was gefunden:

http://www.finanzen.net/eurams/archiv/berichte_detail.asp?pkBerichtNr=154534

Na, da heißt es für Religionslose wieder aufpassen, ob die Daten auch korrekt sind...
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Fuxing
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1063648) Verfasst am: 13.08.2008, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema hatten wir ansatzweise schonmal hier:

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=15972&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=abgeltungssteuer

Die Banken gehen mit dem Thema unterschiedlich um.

Es gibt Planungen, betroffene Kunden anzuschreiben. Das ganze macht aber nur dann Sinn, wenn ein ggf. vorhandener Freistellungsauftrag überschritten wird oder nicht vorhanden ist, weil erst dann bei Erträgen Abgeltungssteuer und ggf. Kirchensteuer anfällt.

Ein Vordruck zur Erklärung der Kirchensteuerzugehörigkeit gegenüber der Bank ist in Kürze verfügbar.
Der kann bei der Bank abgegeben werden, um sich die Angaben in der Steuererklärung zu sparen. Muss aber nicht. Wer nicht erklärt, wird von seiner Bank eine Steuerbescheinigung erhalten können.

Es ist jedenfalls auch nicht erforderlich, sich als Atheist oder einer Religionszugehörigkeit zu erklären, die nicht kirchensteuerpflichtig ist.

Bedenklich ist allerdings z.B., dass in den nächsten Jahren ein wie auch immer geartetes maschinelles Verfahren geschaffen werden soll, dass den Banken die Kirchenzugehörigkeit eines Kunden liefern soll.
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Fuxing
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
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Beitrag(#1063687) Verfasst am: 13.08.2008, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

irgendwie klar, dass die Paxbank mit eine der ersten ist, die das Formular online gestellt hat:

http://www.paxbank.de/fileadmin/user_upload/pdf/formulare/kirchensteuerantrag_0808.pdf
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1063691) Verfasst am: 13.08.2008, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Dürfen die Banken diesen Mehraufwand eigentlich den Kirchen in Rechnung stellen?
Oder gucken die genauso in die Röhre wie die Arbeitgeber, die unentgeltlich beim Kirchensteuereinzug behilflich sein müssen?
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Fuxing
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1063694) Verfasst am: 13.08.2008, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Dürfen die Banken diesen Mehraufwand eigentlich den Kirchen in Rechnung stellen?
Oder gucken die genauso in die Röhre wie die Arbeitgeber, die unentgeltlich beim Kirchensteuereinzug behilflich sein müssen?


Nein, dürfen sie nicht. Ist mir bisher jedenfalls nichts von bekannt.
Somit zahlt zum einen die Bank und indirekt deren Kundschaft, aber auch die Allgemeinheit, weil die Aufwände der Banken zu einer Verminderung der Gewinne führen und somit zur Verminderung der Steuerlast der Banken beitragen.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1549982) Verfasst am: 04.10.2010, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da das Thema gerade in einem anderen Thread angesprochen wurde, hier noch einmal eine Zusammenfassung und ein aktueller Bericht der Bundesregierung:

Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer)

Seit dem Jahr 2009 wird die Quellensteuer als Abgeltungssteuer erhoben und direkt von den Banken an die Finanzämter abgeführt. Die so versteuerten Kapitalerträge (z.B. Zinsen für Sparanlagen) müssen nicht mehr gesondert in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % der Kapitalerträge. Hinzu kommen 5,5 % der Abgeltungssteuer als Solidaritätszuschlag. Für Kirchenmitglieder erhöht sich der Betrag, der von den Zinsen abgezogen wird, um die Kirchensteuer (8 bzw. 9% der Abgeltungssteuer).

Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe wiederum die Abgeltungssteuer etwas mindert, ergeben sich folgende Gesamtabzüge auf die Kapitalerträge:

Für Kirchenmitglieder (bei 9% Kirchensteuer): 27,9951 %; Nicht-Kirchenmitglieder: 26,375 %

Damit die Banken die Kirchensteuer abführen können, werden die Kunden über ihre Konfession befragt. Wer den Banken seine Kirchenmitgliedschaft nicht bekannt macht, muss die Kapitalerträge bei seiner Einkommenssteuererklärung angeben, damit hier die Kirchensteuer berechnet werden kann. Sonst hinterzieht das Kirchenmitglied einen Teil seiner Kirchesteuer.

Entgegen dem Verfassungsgrundsatz, dass Angaben zur Konfession nur gegenüber Behörden zu machen sind, sollen die Banken jedoch ab spätestens 2012 über eine Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern in Berlin alle konfessionsrelevanten Daten ihrer Kunden (eventuelle Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuersatz) abrufen können. Die Banken führen dann die Kirchensteuer automatisch ab.


Aktueller Bericht des Bundestages zur Erhebung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/028/1702865.pdf
(siehe hier: "Endgültiges automatisiertes Verfahren)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1550001) Verfasst am: 04.10.2010, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Auszüge aus dem obigen Bericht des Bundestages:

„Ziel der Reform der Besteuerung von Kapitalerträgen ist es, auch bei der Erhebung der auf die Kapitalerträge anfallenden Kirchensteuer den Steuerabzug grundsätzlich an der Quelle vorzunehmen. Dies Ziel lässt sich nur erreichen, wenn die zum Abzug verpflichtete Stelle in Zukunft in die Lage versetzt werden kann, den Abzug entsprechend der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
auf einfache Weise durchzuführen oder zu unterlassen, falls keine entsprechende Mitgliedschaft vorliegt. Dies wird mit der Einrichtung einer Datenbank ermöglicht, die es den Stellen, die die Kapitalertragsteuer einzubehalten haben, erlaubt, auf elektronischem Wege festzustellen, ob
ein Steuerpflichtiger Angehöriger einer Religionsgemeinschaft ist oder nicht, und gegebenenfalls, welcher Religionsgemeinschaft er angehört
und...

Damit wird den Kirchen das Aufkommen der Kirchensteuern dauerhaft gesichert.

...
Sobald die Überprüfung ergibt, dass beim Bundeszentralamt für Steuern die Daten über
die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen verfügbar sind [gemeint ist durch ELSTER] , wird durch ein weiteres Gesetzgebungsverfahren ein zwingendes Quellensteuerabzugssystems mit der
Möglichkeit einer elektronischen Abfrage des Religionsmerkmales
beim Bundeszentralamt eingeführt.
...
Das bis zur Einführung dieses Systems vorgesehene, dem Kirchensteuerpflichtigen eingeräumte Wahlrecht (Einbehalt der Kirchensteuer im Abzugsverfahren oder Veranlagung durch das zuständige Finanzamt) stellt sich vor diesem Hintergrund als eine Übergangslösung für einen begrenzten Zeitraum dar.“

...

Dem als besonders sensitiv eingestuften Datum „Religionszugehörigkeit“ wird generell
ein besonderer Schutz gewährleistet. Die zwingende Erforderlichkeit der Erhebung, Übermittlung
und Speicherung des Datums „Religionszugehörigkeit“ ist deshalb für sämtliche Modelle eines endgültigen automatisierten Verfahrens gesondert zu prüfen.

Äußerungen der Kirchen
...
Die gesetzgeberische Evaluierung implizierte bisher die Erwartung der steuererhebenden Religionsgemeinschaften, dass zum 1.1.2011 mit dem Einsatz des automatisierten
Verfahrens gerechnet werden kann. Im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer ist von ihnen ausdrücklich hervorgehoben worden, sie können einer Übergangslösung nur zustimmen, wenn sie mit einer alsbaldigen Umsetzung des in § 51a Abs. 2e EStG benannten Verfahrens
rechnen können.
Zur gleichmäßigen Besteuerung der Kirchenmitglieder mit Kapitaleinkünften, zur horizontalen Belastungsgerechtigkeit aller Kirchensteuerpflichtigen und zur innerkirchlichen
Akzeptanz ist der Einsatz des vollelektronischen Verfahrens daher unverzichtbar.“

Bewertung

Hinsichtlich der Bewertung des Übergangsverfahrens unter dem Aspekt des Datenschutzes ist festzuhalten, dass die dem Steuerpflichtigen eingeräumte Wahlmöglichkeit den datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Schutz des als besonders sensibel zu qualifizierenden personenbezogenen Datums „Religionszugehörigkeit“ Rechnung trägt. Der Steuerpflichtige hat es in der Hand, seine Religionszugehörigkeit freiwillig dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten
mitzuteilen. Aus Sicht des Datenschutzes sollte daher das Übergangsverfahren in die Prüfung im
fortgesetzten Verfahren weiter einbezogen werden.

[Zum automatischen Verfahren]

Ein solches Verfahren wird im Hinblick auf die in Artikel 4 Absatz 1 GG verankerte Religionsfreiheit der betroffenen Kunden als verfassungsgemäß beurteilt, da es zur Sicherstellung
einer geordneten Besteuerung, zu der der Staat nach Artikel 140 GG i. V. m. Artikel 137 Absatz 6 WRV gegenüber den Kirchen verpflichtet ist, erforderlich und dem Kunden bei Wahrung des Datenschutzes zumutbar sein dürfte. Insbesondere aus datenschutzrechtlichen
Gründen besteht jedoch ein Prüfauftrag in Bezug auf die von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vorgestellte 2. Option und die zusätzlich zu klärende Fragen eines Einwilligungserfordernisses oder Widerspruchsrechts der Betroffenen hinsichtlich der nach
der 1. Option vorgesehenen Datenübermittlung.

[Alternative der Datenschützer]

Da mit der Religionszugehörigkeit ein besonderes personenbezogenes
Datum betroffen ist, ist eine Erhebung und
Verarbeitung nur zulässig, wenn sie erforderlich sind. Die
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
schlagen daher ein alternatives Modell vor, das auf die
Übermittlung des Datums „Religionszugehörigkeit“ an
die Kirchensteuerabzugsverpflichteten verzichtet.
Dieses Modell beschränkt den Abruf im automatisierten
Verfahren auf die Übermittlung der IdNr. und den dazugehörigen
Kirchensteuersatz, die den KirchensteuerabDrucksache
17/2865 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
zugsverpflichteten auch nach Option 1 bekannt gegeben
werden sollen. Das alternative Modell sieht weiter vor,
dass der Kirchensteuerabzugsverpflichtete – bezogen auf
den jeweiligen Kirchensteuersatz – einen einheitlichen
Kirchensteuerbetrag in seiner monatlichen Kapitalertragsteuer-
Anmeldung anmeldet und dem Betriebsstättenfinanzamt
oder einer anderen ggf. einzurichtenden zentralen
„Clearingstelle“ mitteilt, welcher Kirchensteuerbetrag
jeweils auf die IdNr. eines Kunden entfällt. Das Betriebsstättenfinanzamt
bzw. die Clearingstelle weist dann
anhand dieser Angaben und eines einzurichtenden Dialogverfahrens
zum BZSt dem jeweiligen Kirchensteuergläubiger
den konkreten Kirchensteuerbetrag zu und leitet
diesen weiter.

[Das altivernative Modell berücksichtigt also nur - wenn ich das richtig verstehe -, dass den Banken nicht die konkrete Konfession, sehr wohl aber mitgeteilt wird, ob überhaupt eine Konfession.]
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Arno Gebauer
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1550306) Verfasst am: 05.10.2010, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier ein anderer interessanter Artikel zum Thema:

http://hpd.de/node/10346

Viele Grüße
Arno
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Trennung von Staat und Kirche !
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Nie mehr Zeit und Geld für reiche Kirchen!!!!
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Fuxing
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
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Beitrag(#1642559) Verfasst am: 27.05.2011, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt ist heraus, wie unser Gesetzgeber sich das Verfahren für Banken zur "maschinellen" Ermittlung von Kirchensteuersätzen und der Abführung an die Finanzämter vorstellt:

Gesetzentwurf

(insbesondere ab Seite 39 des pdf-Dokumentes)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1642569) Verfasst am: 27.05.2011, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ein riesiger bürokratischer Aufwand...
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1642592) Verfasst am: 27.05.2011, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
Ein riesiger bürokratischer Aufwand...


Arbeitsplatzsicherungsmaßnahme für IT-nahe-Berufe innerhalb von Banken.

Und im Gesetzentwurf ist noch nichtmal geregelt, wie z.B. ein unterjähriger Kirchenaustritt oder -eintritt denn funktionieren soll.
Aber solche unwichtigen Details kann man ja dann den Banken überlassen - Stress mit den Kunden schon vorprogrammiert, weil die X-Bank das ja dann mal wieder anders handhabt als die Y-Bank.
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1646810) Verfasst am: 08.06.2011, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gevestor.de/details/kirchensteuer-wird-sofort-einbehalten-502443.html
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Arno Gebauer
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1646817) Verfasst am: 08.06.2011, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mit der von der Abgeltungssteuer abzuführenden Kirchensteuer haben die Kirchen einen
sehr guten Überblick über die Vermögenslage ihrer Glaubensabhängigen.

In wenigen Jahren landen diese "reichen" Gläubigen in den Alten- und Pflegeheimen
in kirchlicher Trägerschaft.
Spielen die Vermögensverhältnisse dann dieser Heiminsassen für die
kirchlichen Heim-Träger eine Rolle?

Viele Grüße
arno
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smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3726

Beitrag(#1646945) Verfasst am: 08.06.2011, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
mit der von der Abgeltungssteuer abzuführenden Kirchensteuer haben die Kirchen einen sehr guten Überblick über die Vermögenslage ihrer Glaubensabhängigen.

Nicht wirklich.

Erstens fallen nur Wertpapiere unter die Abgeltungsteuer, die nach der Gesetzänderung 2009 angeschafft wurden. Zweitens fällt Abgeltungsteuer nur bei Verkäufen an.

Jemand könnte also Aktienmillionär sein, ohne daß die Kirchen davon erfahren. zwinkern
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1647080) Verfasst am: 09.06.2011, 01:32    Titel: Antworten mit Zitat

Erfahren die Kirchen überhaupt, wer die Kirchensteuer gezahlt hat, die ihnen das Finanzamt überweist?
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"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1647115) Verfasst am: 09.06.2011, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Erfahren die Kirchen überhaupt, wer die Kirchensteuer gezahlt hat, die ihnen das Finanzamt überweist?


Da man gegen den Kirchensteuerbescheid bei der Steuerstelle der Kirche (und nicht beim staatlichen Finanzamt) Widerspruch einlegen muss, müssten die eigentlich auch die Daten haben.

Anträge auf Kappung und Nachlass bei Abfindungen sind auch direkt an die Kirche zu richten.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1647145) Verfasst am: 09.06.2011, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Erfahren die Kirchen überhaupt, wer die Kirchensteuer gezahlt hat, die ihnen das Finanzamt überweist?


Da man gegen den Kirchensteuerbescheid bei der Steuerstelle der Kirche (und nicht beim staatlichen Finanzamt) Widerspruch einlegen muss, müssten die eigentlich auch die Daten haben.

Anträge auf Kappung und Nachlass bei Abfindungen sind auch direkt an die Kirche zu richten.

Ah ja, plausibel. Danke, das wusste ich nicht.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#1647148) Verfasst am: 09.06.2011, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Erfahren die Kirchen überhaupt, wer die Kirchensteuer gezahlt hat, die ihnen das Finanzamt überweist?


Da man gegen den Kirchensteuerbescheid bei der Steuerstelle der Kirche (und nicht beim staatlichen Finanzamt) Widerspruch einlegen muss, müssten die eigentlich auch die Daten haben.

Anträge auf Kappung und Nachlass bei Abfindungen sind auch direkt an die Kirche zu richten.

Die bitten dann, nach dreimaligem erfolglosem Abwimmeln, um "Kenntnisgabe des angefochtenen Bescheids". oder so ähnlich.
_________________
Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1655356) Verfasst am: 29.06.2011, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_06/2011_267/05.html
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1655382) Verfasst am: 29.06.2011, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Auch der Bundesrat beschäftigt sich ausführlich damit, wie die Weiterleitung der Kirchensteuer noch mehr vereinfacht werden kann.
Nicht nur die Banken sollen die Konfessionsdaten erhalten, nein, auch die GbmH, an der du Kapitalanteile besitzst.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1655683) Verfasst am: 30.06.2011, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.domradio.de/aktuell/74775/das-ziel-einfacher.html

"ein mehr an Datenschutz" durch Abfragezwang für alle Kunden?

Zitat:

Bisher konnte der Steuerpflichtige entweder sein Kreditinstitut informieren oder er musste entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung machen.
...
Künftig soll die Bank beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen, wer Kirchensteuer zahlen muss und in welcher Höhe. Dies würde Experten zufolge anonymisiert mit Hilfe der Steuernummer erfolgen, so dass bei dem neuen Ablauf ein Mehr an Datenschutz gewährleistet sei.


Das "mehr an Datenschutz" bezieht sich - wenn man die Diskussionen verfolgt hat - wohl darauf, dass zunächst direkt die Konfession abgefragt werden sollte. Nun erhält die Bank "nur" mitgeteilt, ob Kirchensteuer und wenn ja, zu welchem Prozentsatz der zu zahlen ist.

Ein "mehr an Datenschutz" im Vergleich zum bisherigen Verfahren der freiwilligen Mitteilung ist das selbstverständlich nicht.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1670537) Verfasst am: 02.08.2011, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Stephan Götzl, Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken, wehrt sich dagegen, dass Banken künftig zu Erfüllungsgehilfen für staatliche Aufgaben werden: „Es ist nicht akzeptabel, dass Banken in Zukunft mit der Kirchensteuerpflicht Daten erheben müssen, die der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, seinem Kreditinstitut nicht mitteilen möchte.“


http://www.themenportal.de/wirtschaft/goetzl-gegen-pruefung-der-kirchensteuerpflicht-durch-banken-99321
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Arno Gebauer
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 698

Beitrag(#1670548) Verfasst am: 02.08.2011, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Heike J.

wir brauchen dringt ein anderes System!

Unser Staat darf doch nicht zum Handlanger der Kirchen werden!

Viele Grüße
Arno
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1670556) Verfasst am: 02.08.2011, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Arno Gebauer hat folgendes geschrieben:
Hallo, Heike J.

wir brauchen dringt ein anderes System!

Unser Staat darf doch nicht zum Handlanger der Kirchen werden!

Viele Grüße
Arno

lol, der war gut. Was schon lange ist, kann nicht nochmal werden. Der Staat (sprich: alle Steuerzahler) ist doch schon lange der Depp für die Kirchen.
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Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
---
http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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Malwieder
meinStichwort



Anmeldungsdatum: 21.06.2011
Beiträge: 331

Beitrag(#1670842) Verfasst am: 03.08.2011, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bzw. sollen nun auch noch die Banken zu Handlangern werden.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1682743) Verfasst am: 03.09.2011, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.sueddeutsche.de/N5E38I/180509/Gegen-Pruefung-der-Kirchensteuerpflich.html
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1692541) Verfasst am: 29.09.2011, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_09/2011_364/01.html

In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages äußern Sachverständige Bedenken gegen die Offenlegung der Religionszugehörig (oder Nicht-Zugehörigkeit) an die Banken.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1752676) Verfasst am: 15.05.2012, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt was Neues:

http://www.test.de/Kirchensteuer-Automatischer-Einzug-4374610-4374614/

Dass man der Abfrage widersprechen kann, ist mir neu.
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Fuxing
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Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1796075) Verfasst am: 21.11.2012, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Jahressteuergesetz 2013: Verschiebung des Verfahrens zum automatischen Einbehalt von Kirchensteuer um ein weiteres Jahr:


Zitat:

"Es erfolgt eine Verbesserung des Verfahrens für den automatischen Einbehalt von Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer (§ 51a Abs. 2c Nr. 3 und Abs. 2e EStG) und eine Verschiebung des Starttermins um ein Jahr auf den 1.1.2015 (§ 52a Abs. 18 EStG). Ein vom Anleger gesetzter Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet den kirchensteuerpflichtigen Sparer für jeden Veranlagungszeitraum, in dem Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist, zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung. Das BZSt übermittelt für jedes Jahr, in dem der Sperrvermerk abgerufen worden ist, an das Wohnsitzfinanzamt Name und Anschrift des Bankkunden, an den aufgrund des Sperrvermerks ein Nullwert mitgeteilt worden ist. Das Wohnsitzfinanzamt fordert ihn zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 149 Abs. 1 AO auf."


Quelle:
http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2013/die-wichtigsten-aenderungen-des-jstg-2013-fuer-privatpersonen_168_88484.html
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