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Zwangsheirat
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26515
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1865622) Verfasst am: 10.09.2013, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
....


Warum sollen die dortige Konservativen anders reagieren, als unsere Konservativen?
Alle Mitteln einsetzen, die eigene Privilegien gefährden können.

Aber wie esme schon schrieb:
esme hat folgendes geschrieben:
Mir stößt das etwas sauer auf, dass gerade dieser Fall als Aufhänger für die Hinaufsetzung des Heiratsalters gebracht wird, da ich meine, dass ein Mann, der entweder nicht merkt oder dem es egal ist, dass die Partnerin durch den Sex schwerstverletzt ist, überhaupt niemanden heiraten sollte.

Klar fallen die Verletzungen bei einer 18jährigen geringer aus, aber das macht es nicht weniger inakzeptabel.

Tut man hier so, dass mit Herabsetzen des Heiratsalter, alle Probleme beseitigt wären.

Sie reagieren anders, denn hier können weder 9-jährige geheiratet werden, noch ist die Vergewaltigung in der Ehe immer noch straflos. Dass sie eigentlich schon vorher nicht straflos war und nur die juristische Definition der Vergewaltigung eine solche in der Ehe unmöglich machte, weshalb sie als Nötigung vor den Richter gebracht werden musste, darauf hat Samson bereits hingewiesen. Dass das möglich war, widerlegt auch den angeblich bis 97 noch existierenden rechtlichen Eigentumsanspruch des Mannes auf die Frau.

Und es tut auch keiner, als wäre mit einer Heraufsetzung des Heiratsalters alle Probleme beseitigt. Aber durch die damit erlangte Garantie eines geringeren Abstandes in der persönlichen Reife wären sie mit Sicherheit erheblich geringer.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1865626) Verfasst am: 10.09.2013, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Legula hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Wie wärs mit einem Gedankenspiel: stell dir vor, ich wäre ein strenggläubiger Moslem und heute wäre meine Hochzeit. Meine Braut ist 9. Mit welchen Argumenten würdest du mich davon überzeugen, sie in meiner Hochzeitsnacht nicht zu entjungfern?
Wie wäre es mit der Erklärung, dass es sich bei deiner Braut um ein kleines Mädchen handelt, das noch im Spielalter ist, das in vielen anderen Ländern noch ein paar Jahre an Schulbildung vor sich hätte, und das schon allein aufgrund seines Körperbaus durch die Entjungferung nicht nur einen schweren psychischen Schock bekommen würde, sondern auch schwere körperliche Schäden davontragen könnte?

Diese Erklärung ist offensichtlich falsch. Denn wenn du Recht hättest, hätte der Prophet Mohammed mit seiner 9-jährigen Braut nicht die Ehe vollziehen können. Alleine die Tatsache, dass Mohammed sie für alt genug gehalten hat beweist, dass sie alt genug war.

Zirkelschluss? Na klar. Aber ein zulässiger, denn Mohammed ist per definitionem im Recht. Wie gesagt, man kommt an die Kinderehe argumentativ nicht ohne fundamentale Islamkritik heran.

These 1: Mohammed hat eine 9-jährige gefickt.
These 2: Mohammed ist ein Vorbild in allen Lebenslagen.
Schlußfolgerung: 9-jährige dürfen gefickt werden.

These 1 ist falsch, These 2 ist falsch oder die Schlußfolgerung ist falsch. Suchs dir aus. Aber wie zelig nur rumzuheulen ist zu billig und, was viel wichtiger ist, hilft keinem Kind.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26515
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1865627) Verfasst am: 10.09.2013, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ehrlich, es widert mich an, wie schamlos die Islam-Hasser selbst so einen Fall instrumentalisieren.

Es bietet sich an, weil der Fall nach der dort herrschenden Scharia keiner ist, sondern eben ein Un-Fall.

Dass Du als religiöser Mensch dich da mit angegriffen siehst, sonst würde es dich nicht anwidern, könnte daran liegen, dass Du meinst, man dürfe gegen eine Religion allgemein nichts haben. Man darf aber nicht nur, man sollte sogar, wenn diese Religion allgemein etwas gegen die allgemeinen Menschenrechte hat. (Menschenrechte im Islam)

fwo
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1865629) Verfasst am: 10.09.2013, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Dass Du als religiöser Mensch dich da mit angegriffen siehst...


Deine Lernfähigkeit eher = 0?
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Es gibt kein richtiges Leben im falschen.
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astarte
Foren-Admin
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1865631) Verfasst am: 10.09.2013, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:

Auch gibt es in der Ehe mehr Graustufen, die Fälle sind viel komplexer. Ein "och nö du, ich hab jetzt keine Lust" hat wohl eine andere Qualität als das panische Flehen der Frau im Stadtpark. Das eine vom anderen zu unterscheiden, ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Ohne Zeugen ist der Beweis innerhalb der Ehe erheblich schwerer zu führen als unter Fremden. Auch praktische Gesichtspunkte werden daher eine Rolle gespielt haben.

Wo soll da der Unterschied sein?
Keine Lust ist keine Lust. Punkt!
"Deine" Frau gehört Dir sowenig, wie die Kindfrau den Araber.

Nö du, ein Nein muss panisch gefleht sein, einfach nur nein sagen, ist zumindest in der Ehe kein Grund nicht vergewaltigt zu werden. Und besonders wo man doch beim Eheversprechen versprochen hat, dass man sich auch gegen den eigenen Willen vöglen lässt, Mensch vrolijke Mit den Augen rollen
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Tja
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Rohrspatz
grobsinnig und feinschlächtig



Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 3877
Wohnort: NRW

Beitrag(#1865641) Verfasst am: 10.09.2013, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Dieses Besitzdenken wurde bei den Diskussionen rund um die diversen Eherechts- und Strafrechtsreformen ja überhaupt nicht verheimlicht.

Besitzdenken würde ich das nicht nennen. Die Ehe wurde schon immer definiert als "Tisch- und Bettgemeinschaft". Auch heute noch hat jeder Ehegatte einen Rechtsanspruch auf Geschlechtsverkehr gegen seinen Partner. Diesen Anspruch kann man (auch heute noch) gerichtlich geltend machen und titulieren lassen. Nur vollstreckbar ist das Urteil nicht, entgegen § 888 ZPO wird nach herrschender Meinung kein Zwangsgeld verhängt.

Im Strafrecht geht es immer um die Frage, ob Lebenssachverhalte vergleichbar sind. Eine Ehefrau hat sich ihren Ehemann selber ausgesucht (in Deutschland). Sie hat ihm außerdem ein Eheversprechen gegeben. Beides sollte man nicht leichtfertig tun. Die Frau, die im Stadtpark vom Fahrrad gezogen wird, hat beides nicht getan. Vor diesem Hintergrund stellt schon schon die Frage, ob der Unrechtsgehalt in beiden Fallgruppen gleich ist.

Auch gibt es in der Ehe mehr Graustufen, die Fälle sind viel komplexer. Ein "och nö du, ich hab jetzt keine Lust" hat wohl eine andere Qualität als das panische Flehen der Frau im Stadtpark.[...]

Das Schlimme an der Vergewaltigung ist ja wohl kaum die Art und Weise, wie das Opfer sich vorher verhält, oder? Erbrechen
_________________
Dies ist keine Piep-Show.
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1865651) Verfasst am: 10.09.2013, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Das Schlimme an der Vergewaltigung ist ja wohl kaum die Art und Weise, wie das Opfer sich vorher verhält, oder? Erbrechen

Nein. Aber das Vortatverhalten des Opfers ist bei jeder Straftat spätestens bei der Strafzumessung von Bedeutung.

Übrigens entstammt die Fehlvorstellung, dass Sexualstraftaten generell schlimmer seien als alle anderen Deliktgruppen (insbesondere Köperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte) der archaischen christlich-jüdischen tradierten Wertung, dass Lust Sünde sei. Ich finde es schade, solche Ansätze hier noch bei Freigeistern zu finden. Schaltet mal einen Gang runter. Sexualstraftaten sind Straftaten wie alle anderen auch und nach exakt den selben Kriterien zu bewerten.
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pera
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Anmeldungsdatum: 01.07.2009
Beiträge: 4256

Beitrag(#1865653) Verfasst am: 10.09.2013, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Manchmal denke ich einige die hier schreiben leben in einer Art Parallelwelt.
Wie man auf den Gedanken kommt der Islam habe nichts damit zu tun ist mir ein Rätsel.

Zitat:
Mit wenigen Ausnahmen sind alle Einwohner des Jemens Muslime. Der größere Teil der Bevölkerung sind sunnitische Schāfiʿiten, ein kleinerer Teil gehört zu den schiitischen Zaiditen.
...Die Verfassung des Jemen erklärt den Islam zur Staatsreligion und verlangt, dass der Präsident der Republik seinen Pflichten als Moslem nachkommen sollte.


Zitat:
Der Islam ist Staatsreligion, es gilt die Scharia. Die strenge Ausrichtung des Rechtes führt zur Verweigerung vieler Menschenrechte, wie zum Beispiel die freie Wahl der Religion.

Das Schutzalter, von dem ab eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird, wurde 1999 von ehemals 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt, womit im Jemen im Regelfall ein Alter von neun Jahren gemeint ist. Anteil der Mädchen, die noch vor ihrer Volljährigkeit verheiratet werden, liegt im Jemen bei 37 % und wird nur von Somalia (45 %) übertroffen.[31] Für weltweite Schlagzeilen sorgte in diesem Zusammenhang Anfang 2008 der Fall eines zehnjährigen Mädchens Nojoud Ali, das vor Gericht die Scheidung von ihrem 22 Jahre älteren Ehemann erstritt. Ende Februar 2009 beschloss das jemenitische Parlament ein Gesetz, das das Mindestalter für Heiraten auf 17 Jahre festlegt. Gegen dieses Gesetz wandte sich eine Gruppe prominenter religiöser Persönlichkeiten des Jemen, die es als unvereinbar mit der Scharia bezeichneten.


Hallo! Noch jemand wach? Bedauerlicher Einzelfall, war halt ein Pädophiler? Drecksreligion hat nichts damit zu tun?

Diese Religion ermöglicht erst ein solches Geschehen. Da darf jeder Mann seine Pädophilie ausleben. Ist doch alles legal im Scharia-Islam.

Ja, es gibt auch andere, ja es haben sich auch dortige Bewohner aufgeregt, ja man kann nicht alle über einen Kamm usw.

Die Legitimation liefert der Islam, daran kann niemand vorbei.

(Und btw. ich bin nicht islamophob, allenfalls genauso wie ich katholophob bin, ich werde aber einen Dreck tun und den Islam loben und preisen der solche Verbrechen ermöglicht.)

Quelle: Jeweils Wiki
(2 edit wegen text unvollst.)
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1865655) Verfasst am: 10.09.2013, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Das Schlimme an der Vergewaltigung ist ja wohl kaum die Art und Weise, wie das Opfer sich vorher verhält, oder? Erbrechen

Nein. Aber das Vortatverhalten des Opfers ist bei jeder Straftat spätestens bei der Strafzumessung von Bedeutung.


Das "Vortatsverhalten" des Opfers? Suspekt
Meinst, wenn die Bäckersfrau sich mutig vor die Kasse stellt, und sich nicht einfach bestehlen läßt, bekommt der Dieb mehr Strafe?
Am besten immer mal eine Körperverletzung (oder Tot) riskieren, damit der Täter nicht so billig davon kommt. Mit den Augen rollen
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Legula
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.06.2012
Beiträge: 72

Beitrag(#1865658) Verfasst am: 10.09.2013, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Diese Erklärung ist offensichtlich falsch. Denn wenn du Recht hättest, hätte der Prophet Mohammed mit seiner 9-jährigen Braut nicht die Ehe vollziehen können. Alleine die Tatsache, dass Mohammed sie für alt genug gehalten hat beweist, dass sie alt genug war.
Was passiert ist, beweist, dass das Kind zu jung war. Egal, was Mohammed dazu gesagt hätte. Aber eigentlich bist du auf meine Erklärung gar nicht wirklich eingegangen.

Zitat:
These 1: Mohammed hat eine 9-jährige gefickt.
These 2: Mohammed ist ein Vorbild in allen Lebenslagen.
Schlußfolgerung: 9-jährige dürfen gefickt werden.

These 1 ist falsch, These 2 ist falsch oder die Schlußfolgerung ist falsch. Suchs dir aus.
Mache ich. Ob These 1 stimmt, weiß kein Mensch. Wenn ja, stimmt These 2 auf keinen Fall. Ich als Nicht-Muslim darf das auch sagen. Die Schlussfolgerung ist jedoch auf jeden Fall falsch. Und zwar, weil sie gegen die Menschenrechte der betroffenen Kinder verstößt. Völlig unabhängig von These 1 und 2.

Und da ja einige Leute im Jemen wollen, dass das Heiratsalter heraufgesetzt wird, scheint es auch viele Muslime zu geben, die das so sehen. Sogar im wohl eher rückständigen Jemen. Die These, dass für Muslime Mohammeds Verhalten die Richtschnur ist, auch wenn das schwerwiegende Folgen für andere Menschen hat, ist also anscheinend falsch. Zum Glück!
Zitat:

Übrigens entstammt die Fehlvorstellung, dass Sexualstraftaten generell schlimmer seien als alle anderen Deliktgruppen (insbesondere Köperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte) der archaischen christlich-jüdischen tradierten Wertung, dass Lust Sünde sei.
Es geht hier nicht um das Sexuelle, sondern um einen ganz besonder schwerwiegenden Fall von Kindesmisshandlung (von mir aus auch um die Misshandlung einer Schutzbefohlenen im kindlichen Alter), die zum Tod führte! Böse
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1865662) Verfasst am: 10.09.2013, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:

Ganz und gar nicht. Leute wie du sind Teil des Problems, weil ihr die Ursachen leugnet. Siehe meinen letzter Beitrag und deine Antwort darauf. Dein halbherziges Bekenntnis zu den Menschenrechten ist zu wenig, wenn du du gleichzeitig die Täter schützt.

Zum historischen Hintergrund:
Den islamischen Überlieferungen zufolge war Aischa beim Eheschließungsvertrag mit Mohammed sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Aischa_bint_Abi_Bakr

Dazu muss man wissen, dass der Prophet Mohammed im Islam als Vorbild in allen Lebenslagen gilt. Ihm ist nachzueifern. Er ist das Ideal und die moralische Instanz des Islam.

Das bedeutet: wenn der Prophet Mohammed eine 6-jährige geheiratet und eine 9-jährige gefickt hat, dann ist das nicht nur eine Art Entschuldigungsgrund sondern in jeder Hinsicht völlig tadelloses Verhalten. Für eine Entschuldigung gibt es gar keine Veranlassung. Auch für Scham nicht. Wer dem Propheten folgt, hat in punkto 9-jährige ficken null Unrechtsbewustsein. Er kann sogar stolz darauf sein!

Und warum auch nicht?

Ohne den Propheten selber anzugreifen, ohne den Islam selber anzugreifen, kann man diese Logik nicht durchbrechen. Man kann kein Humanist und Verfechter der Menschenrechte sein und gleichzeitg diese barbarische Religion tolerieren. Man muss sie kritisieren. Und zwar nicht an ihren Symptomen, sondern da wo das Unrecht seinen Ursprung hat. Alles andere ist Augenwischerei und Selbstbetrug.

Solange Leute wie zelig zu feige sind, sich klar für Humanismus und Menschenrechte zu positionieren, solange werden sich auch die von uns gewählten Politiker nicht aus dem Fenster lehnen. Der Druck muss von unten kommen. Nur dann können wir hoffen, dass unser Einfluss irgendwann einmal über die Grenzen unseres kleinen Landes hinaus dorthin wirkt, wo das Kinderficken immer noch normale Praxis ist.





Wir ermahnen dich in Hinblick auf die Netiquette, Usern nicht in hochgradig verleumderischer Art und Weise Meinungen zu unterstellen!

2.2 Erwünschtes Verhalten hat folgendes geschrieben:
Im Forum sollte ein respektvoller Umgangston gewahrt werden. ....


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Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1865665) Verfasst am: 10.09.2013, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Manchmal denke ich einige die hier schreiben leben in einer Art Parallelwelt.
Wie man auf den Gedanken kommt der Islam habe nichts damit zu tun ist mir ein Rätsel.

Zitat:
Mit wenigen Ausnahmen sind alle Einwohner des Jemens Muslime. Der größere Teil der Bevölkerung sind sunnitische Schāfiʿiten, ein kleinerer Teil gehört zu den schiitischen Zaiditen.
...Die Verfassung des Jemen erklärt den Islam zur Staatsreligion und verlangt, dass der Präsident der Republik seinen Pflichten als Moslem nachkommen sollte.


Zitat:
Der Islam ist Staatsreligion, es gilt die Scharia. Die strenge Ausrichtung des Rechtes führt zur Verweigerung vieler Menschenrechte, wie zum Beispiel die freie Wahl der Religion.

Das Schutzalter, von dem ab eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen wird, wurde 1999 von ehemals 15 Jahren auf den Beginn der Pubertät gesenkt, womit im Jemen im Regelfall ein Alter von neun Jahren gemeint ist. Anteil der Mädchen, die noch vor ihrer Volljährigkeit verheiratet werden, liegt im Jemen bei 37 % und wird nur von Somalia (45 %) übertroffen.[31] Für weltweite Schlagzeilen sorgte in diesem Zusammenhang Anfang 2008 der Fall eines zehnjährigen Mädchens Nojoud Ali, das vor Gericht die Scheidung von ihrem 22 Jahre älteren Ehemann erstritt. Ende Februar 2009 beschloss das jemenitische Parlament ein Gesetz, das das Mindestalter für Heiraten auf 17 Jahre festlegt. Gegen dieses Gesetz wandte sich eine Gruppe prominenter religiöser Persönlichkeiten des Jemen, die es als unvereinbar mit der Scharia bezeichneten.


Hallo! Noch jemand wach? Bedauerlicher Einzelfall, war halt ein Pädophiler? Drecksreligion hat nichts damit zu tun?

Diese Religion ermöglicht erst ein solches Geschehen. Da darf jeder Mann seine Pädophilie ausleben. Ist doch alles legal im Scharia-Islam.

Ja, es gibt auch andere, ja es haben sich auch dortige Bewohner aufgeregt, ja man kann nicht alle über einen Kamm usw.

Die Legitimation liefert der Islam, daran kann niemand vorbei.

(Und btw. ich bin nicht islamophob, allenfalls genauso wie ich katholophob bin, ich werde aber einen Dreck tun und den Islam loben und preisen der solche Verbrechen ermöglicht.)

Quelle: Jeweils Wiki
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Du verwechselst Henne und Ei.

Ich muß Dir Recht geben, dass Religionen sich besonders gut eignen, Schweinereien zu legitimieren.
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fwo
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Beitrag(#1865684) Verfasst am: 10.09.2013, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Dass Du als religiöser Mensch dich da mit angegriffen siehst...


Deine Lernfähigkeit eher = 0?

Das ist mir etwas zu kryptisch, um es zu beantworten. Könntest Du es bitte etwas näher ausführen?

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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1865686) Verfasst am: 10.09.2013, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Meinst, wenn die Bäckersfrau sich mutig vor die Kasse stellt, und sich nicht einfach bestehlen läßt, bekommt der Dieb mehr Strafe?

So ist es doch auch. Schau dir doch mal § 242 StGB und § 249 StGB andererseits mal in Bezug auf die Strafhöhe an.
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Skeptiker
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Beitrag(#1865687) Verfasst am: 10.09.2013, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Dass Du als religiöser Mensch dich da mit angegriffen siehst...


Deine Lernfähigkeit eher = 0?

Das ist mir etwas zu kryptisch, um es zu beantworten. Könntest Du es bitte etwas näher ausführen?

fwo


Nu' mach' dir doch nich' gleich in die Hose, wenn er dich nich' mehr lieb hat. Smilie
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Beitrag(#1865695) Verfasst am: 10.09.2013, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:


p.s.: Daran ist in der Tat ausnahmsweise nicht der Islam schuld. zwinkern

Genau, dein obiger Beitrag ist Schwachsinn. : )

Ach ja, das hättest du gerne, oder? zwinkern

Wie wärs mit einem Gedankenspiel: stell dir vor, ich wäre ein strenggläubiger Moslem und heute wäre meine Hochzeit. Meine Braut ist 9. Mit welchen Argumenten würdest du mich davon überzeugen, sie in meiner Hochzeitsnacht nicht zu entjungfern?



Ich wuerde Dich mit genau den gleichen Argumenten zu ueberzeugen versuchen als wenn Du Mormone waerst, der sich gerade anschickt seine minderjaehrige Braut zu entjungfern oder sonst was und diese Argumente haben mit Religion nun mal nicht so furchtbar viel zu tun.
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beachbernie
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Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1865698) Verfasst am: 10.09.2013, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

pera hat folgendes geschrieben:
Manchmal denke ich einige die hier schreiben leben in einer Art Parallelwelt.
Wie man auf den Gedanken kommt der Islam habe nichts damit zu tun ist mir ein Rätsel. ..



Schreibt hier irgendjemand, dass das rein gar nichts dem Islam zu tun haette?

Ich finde das hat genauso viel mit dem Islam zu tun wie das Massaker von Oslo mit Islamkritik. zwinkern
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1865699) Verfasst am: 10.09.2013, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Fake hat folgendes geschrieben:
Rohrspatz hat folgendes geschrieben:
Das Schlimme an der Vergewaltigung ist ja wohl kaum die Art und Weise, wie das Opfer sich vorher verhält, oder? Erbrechen

Nein. Aber das Vortatverhalten des Opfers ist bei jeder Straftat spätestens bei der Strafzumessung von Bedeutung.


Das "Vortatsverhalten" des Opfers? Suspekt
Meinst, wenn die Bäckersfrau sich mutig vor die Kasse stellt, und sich nicht einfach bestehlen läßt, bekommt der Dieb mehr Strafe?
Am besten immer mal eine Körperverletzung (oder Tot) riskieren, damit der Täter nicht so billig davon kommt. Mit den Augen rollen


In diesem Fall macht es durchaus Sinn, schließlich ist es ja auch tatsächlich schlimmer, wenn jemand verletzt wird oder nur etwas gestohlen wird. Deshalb sollte man das aber natürlich nicht tun...

Etwas ganz anderes ist es aber natürlich, wenn der Tatinhalt der gleiche ist (Sex gegen den Willen der Person!) und das nur in einem anderen Kontext stattfindet. Natürlich sind die genauen Umstände einer Tat - zu Recht - relevant für das Strafmaß, aber früher war ja der Sex gegen den Willen der Frau (galt das umgekehrt eigentlich auch für Männer?) per se ein minder schweres Vergehen, falls es in der Ehe geschah.

fake hat folgendes geschrieben:
Übrigens entstammt die Fehlvorstellung, dass Sexualstraftaten generell schlimmer seien als alle anderen Deliktgruppen (insbesondere Köperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte) der archaischen christlich-jüdischen tradierten Wertung, dass Lust Sünde sei. Ich finde es schade, solche Ansätze hier noch bei Freigeistern zu finden. Schaltet mal einen Gang runter. Sexualstraftaten sind Straftaten wie alle anderen auch und nach exakt den selben Kriterien zu bewerten.


Du hättest also gerne, dass Straftaten, bei denen die sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird, nicht schwerer gewichtet werden als Vermögensdelikte? Übrigens ist deine Behauptung auf groteseke Art und Weise falsch, dass Sexualstraftaten im Allgemeinen wegen der christlich-jüdischen Tradition hoch gewichtet werden. Das gilt wenn dann im Bereich der freiwilligen Sexualtaten, die aber dann kriminalisiert wurden. Bei den Gesetzen Vergewaltigung geht es nicht um das Verbot von Lustempfinden, sondern um massive und schwere Verletzungen gegen die persönliche Integrität des Opfers.
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fwo
Caterpillar D9



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Beitrag(#1865700) Verfasst am: 10.09.2013, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Meinst, wenn die Bäckersfrau sich mutig vor die Kasse stellt, und sich nicht einfach bestehlen läßt, bekommt der Dieb mehr Strafe?

So ist es doch auch. Schau dir doch mal § 242 StGB und § 249 StGB andererseits mal in Bezug auf die Strafhöhe an.

@vrolijke: Bevor Du dich jetzt am Kopf kratzt: Der Widerstand macht aus dem Diebstahl einen Raub, Raub beinhaltet neben dem reinen Eigentumsdelikt noch Gewalt gegen Personen und wird deshalb höher bestraft.

Der Richter steht bei einer Klage wegen Vergewaltigung, die der Angeklagte nicht zugibt, grundsätzlich vor den Problem, den Nachweis zu führen, dass dieser Verkehr nicht im beiderseitigen Einverständnis erfolgte. Er hat es da leichter, wenn medizinisch zu erkennen ist, dass Gewalt im Spiel war, dass also Gegenwehr gebrochen werden musste. Oder wenn auch die Nachbarschaft die Hilfeschreie gehört hat. Auch bei Vergewaltigung gilt die Unschuldsvermutung. Und auch hier gilt: Je mehr Gegenwehr, desto mehr Gewalt und desto höhere Strafe.

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Beitrag(#1865701) Verfasst am: 10.09.2013, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Was sagt eigentlich die christliche Bibel zur Vergewaltigung?
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Beitrag(#1865702) Verfasst am: 10.09.2013, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Je mehr Gegenwehr, desto mehr Gewalt und desto höhere Strafe.


Das ist so nicht korrekt. Der Einsatz von KO-Tropfen mit einer darauf folgenden Vergewaltigung geht nicht per se mit einer geringen Strafe einher als wenn jemand z.B. direkte körperliche Gewalt bei der Vergewaltigung einsetzt.
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fwo
Caterpillar D9



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Beitrag(#1865703) Verfasst am: 10.09.2013, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Manchmal denke ich einige die hier schreiben leben in einer Art Parallelwelt.
Wie man auf den Gedanken kommt der Islam habe nichts damit zu tun ist mir ein Rätsel. ..



Schreibt hier irgendjemand, dass das rein gar nichts dem Islam zu tun haette?

Ich finde das hat genauso viel mit dem Islam zu tun wie das Massaker von Oslo mit Islamkritik. zwinkern

Aua. Der Islam ist als Religion mit Anspruch auf allgemeine Geltung sowohl eine Moral- als auch ein Rechtssystem, das Kinderehen zumindest bei Mädchen erlaubt.

Soweit ich weiß, wird in der Islamkritik weder der Mord an "möglichen Islamophilen" erlaubt noch entschuldigt. Dieser Vergleich zeigt auch mit smiley offensichtliche Fehlfunktionen.

fwo
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astarte
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Beitrag(#1865704) Verfasst am: 10.09.2013, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Meinst, wenn die Bäckersfrau sich mutig vor die Kasse stellt, und sich nicht einfach bestehlen läßt, bekommt der Dieb mehr Strafe?

So ist es doch auch. Schau dir doch mal § 242 StGB und § 249 StGB andererseits mal in Bezug auf die Strafhöhe an.

@vrolijke: Bevor Du dich jetzt am Kopf kratzt: Der Widerstand macht aus dem Diebstahl einen Raub, Raub beinhaltet neben dem reinen Eigentumsdelikt noch Gewalt gegen Personen und wird deshalb höher bestraft.

Allerdings ist es auch Raub, wenn das Opfer bedroht wird.
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Skeptiker
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Beitrag(#1865705) Verfasst am: 10.09.2013, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Meinst, wenn die Bäckersfrau sich mutig vor die Kasse stellt, und sich nicht einfach bestehlen läßt, bekommt der Dieb mehr Strafe?

So ist es doch auch. Schau dir doch mal § 242 StGB und § 249 StGB andererseits mal in Bezug auf die Strafhöhe an.

@vrolijke: Bevor Du dich jetzt am Kopf kratzt: Der Widerstand macht aus dem Diebstahl einen Raub, Raub beinhaltet neben dem reinen Eigentumsdelikt noch Gewalt gegen Personen und wird deshalb höher bestraft.

Allerdings ist es auch Raub, wenn das Opfer bedroht wird.


... und der Widerstand durch diese Drohung gerade verhindert wird.
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pera
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Beitrag(#1865706) Verfasst am: 10.09.2013, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
pera hat folgendes geschrieben:
Manchmal denke ich einige die hier schreiben leben in einer Art Parallelwelt.
Wie man auf den Gedanken kommt der Islam habe nichts damit zu tun ist mir ein Rätsel. ..



Schreibt hier irgendjemand, dass das rein gar nichts dem Islam zu tun haette?

Ich finde das hat genauso viel mit dem Islam zu tun wie das Massaker von Oslo mit Islamkritik. zwinkern


BB, hast du den von mir aus Wikipedia zitierten Text gelesen?

Es geht darum, dass dieser ganze Dreck im Jemen legal ist. Warum?
In Oslo Leute umbringen nicht.

1 edit
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fwo
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Beitrag(#1865709) Verfasst am: 10.09.2013, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Je mehr Gegenwehr, desto mehr Gewalt und desto höhere Strafe.


Das ist so nicht korrekt. Der Einsatz von KO-Tropfen mit einer darauf folgenden Vergewaltigung geht nicht per se mit einer geringen Strafe einher als wenn jemand z.B. direkte körperliche Gewalt bei der Vergewaltigung einsetzt.

Wobei der Begriff der Gewalt juristisch nicht unbedingt an blauen Flecken oder gebrochenen Kochen festgemacht wird, sondern an der physischen Einwirkung und dem erreichten Effekt. KO-Tropfen sind eine physische Einwirkung bis zur Bewusstlosigkeit und damit der vollen Verfügung. Das dürfte auch ohne ein anschließendes Ausnutzen der erlangten Verfügungsgewalt bereits klar unter schwere Gewalt fallen - oder kennst Du ein Gegenbeispiel?

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astarte
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Beitrag(#1865712) Verfasst am: 10.09.2013, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:


Der Richter steht bei einer Klage wegen Vergewaltigung, die der Angeklagte nicht zugibt, grundsätzlich vor den Problem, den Nachweis zu führen, dass dieser Verkehr nicht im beiderseitigen Einverständnis erfolgte. Er hat es da leichter, wenn medizinisch zu erkennen ist, dass Gewalt im Spiel war, dass also Gegenwehr gebrochen werden musste. Oder wenn auch die Nachbarschaft die Hilfeschreie gehört hat. Auch bei Vergewaltigung gilt die Unschuldsvermutung. Und auch hier gilt: Je mehr Gegenwehr, desto mehr Gewalt und desto höhere Strafe.

fwo

der Nachweis bei Nichtzugeben ist natürlich schwierig. Hat aber nichts mit Eheversprechen zu tun. Oder?
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1865715) Verfasst am: 10.09.2013, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Je mehr Gegenwehr, desto mehr Gewalt und desto höhere Strafe.


Das ist so nicht korrekt. Der Einsatz von KO-Tropfen mit einer darauf folgenden Vergewaltigung geht nicht per se mit einer geringen Strafe einher als wenn jemand z.B. direkte körperliche Gewalt bei der Vergewaltigung einsetzt.

Wobei der Begriff der Gewalt juristisch nicht unbedingt an blauen Flecken oder gebrochenen Kochen festgemacht wird, sondern an der physischen Einwirkung und dem erreichten Effekt.


Für den Einsatz von KO-Tropfen braucht es keine Gegenwehr. Dass Du einen nicht auf Körperverletzung eingeengten Gewaltbegriff von vornherein gemeint hast, würde ich zwar bezweifeln, aber das sei mal dahingestellt...

Übrigens:

Zitat:
Gewalt gegen eine Person

Im Sinne des § 249 StGB

Gewalt gegen eine Person liegt vor, wenn die vom Täter entfaltete Kraft wesentlicher Bestandteil der Wegnahme ist. Sie muss daher so erheblich sein, dass sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muss sie als körperlicher Zwang empfunden werden.

siehe auch DefinitionGewalt

vgl. BGH NStZ 1986, 218; Sch-Sch-Eser, § 249 Rn. 4a



http://www.jurawiki.de/DefinitionGewaltGegenEinePerson
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beachbernie
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Beitrag(#1865725) Verfasst am: 10.09.2013, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
....

Soweit ich weiß, wird in der Islamkritik weder der Mord an "möglichen Islamophilen" erlaubt noch entschuldigt....



Das kommt drauf an welchen Islamkritiker Du fragst, bzw. wie Du deren Erguesse interpretierst. Wenn ein "Islamkritiker" z.B. von sich gibt, dass er zu alt waere um selbst "Widerstand gegen die Islamisierung Europas zu leisten oder auszuwandern", dann kann das ein juengerer "Islamkritiker" durchaus so interpretieren, dass es seine Aufgabe waere Gewalt anzuwenden um jene angebliche "Islamisierung" zu verhindern.

Gerade sogenannte "heilige Buecher" der sogenannten Schriftreligionen sind zumeist so vage gehalten bzw. so in sich widerspruechlich, dass vielerlei Interpretationen dieser Texte moeglich sind. Mit genuegend gutem oder boesem Willen kann man da so ziemlich alles rein- und auch wieder rausinterpretieren.

In der "Islamkritik" ist das auch nicht viel anders und viele "Islamkritiker" glauben genauso wie der vernagelste Islamist die Wahrheit fuer sich gepachtet zu haben und beanspruchen deshalb Allgemeingueltigkeit fuer ihre oft abenteuerlichen Thesen.
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Beitrag(#1865728) Verfasst am: 10.09.2013, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
....
Für den Einsatz von KO-Tropfen braucht es keine Gegenwehr.

Wir sind von einer Situation ausgegangen, in der eine Möglichkeit zur Gegenwehr zur Wahl stand - das bei einem Ensatz von KO-Tropfen normalerweise nicht der Fall. Für diese Situation galt mein Kommentar.
Kival hat folgendes geschrieben:
Dass Du einen nicht auf Körperverletzung eingeengten Gewaltbegriff von vornherein gemeint hast, würde ich zwar bezweifeln, aber das sei mal dahingestellt......

Dass ich in der Lage bin, die verschiedenen Dimensionen des juristischen Gewaltbegriffes im Blickfeld zu haben, solltest Du mir ruhig zutrauen, auch wenn ich nicht vom Fach bin. Da, wo ich es nicht mehr überblicken kann, halte ich mich normalerweise raus zwinkern

fwo
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