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Warum wird geistiger Mißbrauch nicht bestraft?
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1882323) Verfasst am: 16.11.2013, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Da will einer die Welt um gut hundert Jahre zurückkurbeln. Mann, du verklemmter Neurotiker, getrennte Badeanstalten für Männer und Frauen sind schon lange vorbei!


Da irrst du dich. Es gibt inzwischen in vielen Schwimmbädern wie "Frauentage", wo dann Frauengruppen in Abwesenheit von Männern schwimmen können. Vorallem von muslimischen Frauen wird dieses Angebot gerne angenommen.

Ich sehe da kein Problem. Es gibt halt Frauen die FKK machen, Frauen die in String-Bikini schwimmen gehen, Frauen die nur im Burkini schwimmen gehen und Frauen die nur im Burkini schwimmen gehen, wenn keine Männer anwesend sind.

Menschen sind halt unterschiedlich. Sollte sich in einer pluralistischen Gesellschaft evtl. mal rumgesprochen haben.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1882326) Verfasst am: 16.11.2013, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

astarte hat folgendes geschrieben:
Wie wird denn bei Sexualkunde in die Grundrechte der Kinder eingegriffen?


Naja, stellen wir uns mal eine erwachsene Frau vor, die im Büro arbeitet. Und nun sagt ihr Chef, dass sie gemeinsam mit ihren Kollegen an einem Sexualkundekurs teilnehmen muss. In diesem Kurs wird über alle möglichen Sexualitäts-Themen gesprochen und praktische Übungen wie Kondome über Penisfiguren zu ziehen etc. Der Chef sagt der Frau, dass es eine Pflichtveranstaltung sei und droht ihr bei Verweigerung mit einer Abmahnung, ggf. mit polizeilicher Vorführung bei hartnäckiger Weigerung.

Jeder würde wohl sagen, dass sowas unzumubar, eine erwachsene Frau unter Androhung von beruflichen Nachteilen zu einem Sexualkundekurs zu zwingen.

Bei Kindern gelten diese Maßstäbe aber nicht. Da wird dann halt einfach vorausgesetzt, dass jedes Kind sich diesem Zwang beugt. Schliesslich ist es ja "nur" ein Kind. Mit den Augen rollen
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1882335) Verfasst am: 16.11.2013, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Entweder ich verletze die Grundrechte der Kinder (indem ich die Eltern ihr Unwesen treiben lasse), oder ich muß in die Rechte der Eltern eingreifen (indem ich ihnen Pflichten auferlege, z.B. Kindergarten-/Schulpflicht). Beides ist nicht ideal, aber ich würde im Zweifelsfall eher die Rechte der Eltern einschränken.
Moment, es ging gerade darum, dass die KINDER nicht in die Schule wollen bzw. an bestimmten Schulveranstaltungen nicht teilnehmen wollen, z.b. eben die 14jährige Muslima zum Schwimmunterricht.

Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen, und jetzt wird ihr Grundrecht verletzt, sich nicht körperlich schämen zu müssen. Ein Dilemma halt.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1882340) Verfasst am: 16.11.2013, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,

Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1882341) Verfasst am: 16.11.2013, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Naja, stellen wir uns mal eine erwachsene Frau vor, die im Büro arbeitet. Und nun sagt ihr Chef, dass sie gemeinsam mit ihren Kollegen an einem Sexualkundekurs teilnehmen muss. In diesem Kurs wird über alle möglichen Sexualitäts-Themen gesprochen und praktische Übungen wie Kondome über Penisfiguren zu ziehen etc. ...

Es wäre ebenso unangemessen, wenn der Chef die Mitarbeiterin auf einen Kurs schickt, wo sie Zähneputzen lernt (so wie im Kindergarten).
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1882343) Verfasst am: 16.11.2013, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,
Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).

De iure magst Du da recht haben. Abe ich argumentiere hier ja ethisch.
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astarte
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 46545

Beitrag(#1882345) Verfasst am: 16.11.2013, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Wie wird denn bei Sexualkunde in die Grundrechte der Kinder eingegriffen?


Naja, stellen wir uns mal eine erwachsene Frau vor, die im Büro arbeitet. Und nun sagt ihr Chef, dass sie gemeinsam mit ihren Kollegen an einem Sexualkundekurs teilnehmen muss. In diesem Kurs wird über alle möglichen Sexualitäts-Themen gesprochen und praktische Übungen wie Kondome über Penisfiguren zu ziehen etc. Der Chef sagt der Frau, dass es eine Pflichtveranstaltung sei und droht ihr bei Verweigerung mit einer Abmahnung, ggf. mit polizeilicher Vorführung bei hartnäckiger Weigerung.

Jeder würde wohl sagen, dass sowas unzumubar, eine erwachsene Frau unter Androhung von beruflichen Nachteilen zu einem Sexualkundekurs zu zwingen.

Ja? Würde das jeder? Es gibt doch häufig Fortbildungen, die gefordert werden. Kann auch über Hygiene sein. Schutz vor Krankheiten. Und was genau findest du an an Wissen über menschliche Anatomie und Verhütung, oder Krankheitsprophylaxe jetzt schlimm? Am Kopf kratzen
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Tja
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26512
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1882346) Verfasst am: 16.11.2013, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:

Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,

Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).

Was hältst Du von Artikel 2?
Zitat:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Da die freie Entfaltung selbst nicht definert ist, umschließt sie auch die Entwicklung der Persönlichkeit und macht damit auch gewisse Vorgaben an die Eltern.

Würde ich zumindest erstmal ganz frech so interpretieren und wäre gespannt, was die Verfassungsrechtler dazu sagen. Verfassungsrecht ist ja zwangsläufig etwas freier im Umgang mit der Sprache.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1882347) Verfasst am: 16.11.2013, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Da die freie Entfaltung selbst nicht definert ist, umschließt sie auch die Entwicklung der Persönlichkeit und macht damit auch gewisse Vorgaben an die Eltern.

Würde ich zumindest erstmal ganz frech so interpretieren und wäre gespannt, was die Verfassungsrechtler dazu sagen. Verfassungsrecht ist ja zwangsläufig etwas freier im Umgang mit der Sprache.

fwo

Ja macht es. Aber diese Vorgaben sind sehr weit. Zumal das elterliche Erziehungsrecht - und ja, dass schließt die Indoktrination mit einer Religiion/Ideologie mit ein - ebenfalls ein grundrecht ist, dass wesensmäßig eine Schranke des kindlichen Rechtes auf Persönlichkeitsentfaltung ist.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1882348) Verfasst am: 16.11.2013, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,
Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).

De iure magst Du da recht haben. Abe ich argumentiere hier ja ethisch.

Bei allem Respekt- das Konstrukt eines "ethischen Grundrechts" entbehrt jedem Sinn und Wert.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1882350) Verfasst am: 16.11.2013, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,
Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).
De iure magst Du da recht haben. Abe ich argumentiere hier ja ethisch.
Bei allem Respekt- das Konstrukt eines "ethischen Grundrechts" entbehrt jedem Sinn und Wert.

Das liegt möglicherweise an Deinem rechtspositivistisch-beschränkten Horizont. Ein potenzielles gemeinsames Ziel wird ethisch diskutiert, danach zu einem Wert und schließlich zu einem Recht. Sonst hätten wir heute noch den Kodex des Hammurabi.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1882351) Verfasst am: 16.11.2013, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,
Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).
De iure magst Du da recht haben. Abe ich argumentiere hier ja ethisch.
Bei allem Respekt- das Konstrukt eines "ethischen Grundrechts" entbehrt jedem Sinn und Wert.

Das liegt möglicherweise an Deinem rechtspositivistisch-beschränkten Horizont. Ein potenzielles gemeinsames Ziel wird ethisch diskutiert, danach zu einem Wert und schließlich zu einem Recht. Sonst hätten wir heute noch den Kodex des Hammurabi.

Dann ist es aber falsch von einem gegebenen Grundrecht zu sprechen, ohne klarzustellen, dass man eher von einer zukünftigen Rechtsentwicklung spricht. Im Übrigen hielte ich die Manifestation eines solchen Grundrechts auch nciht für sinnvoll.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1882353) Verfasst am: 16.11.2013, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Dann ist es aber falsch von einem gegebenen Grundrecht zu sprechen ...

Meinetwegen.

Samson83 hat folgendes geschrieben:
... Im Übrigen hielte ich die Manifestation eines solchen Grundrechts auch nciht für sinnvoll.

Ich irgendwie schon.

Tendenzen dazu gibt es schon, etwa der von fwo zitierte Artikel. Letztlich relevant sind aber Überzeugung und Praxis der Menschen. Das Recht zieht dann irgendwann nach.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1882354) Verfasst am: 16.11.2013, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:
Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,
Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).

De iure magst Du da recht haben. Abe ich argumentiere hier ja ethisch.


Das Problem ist dabei, dass jeder unter "Freiheit" und "Aufklaerung" was anderes versteht. Schau Dir bloss mal an, was fuer totalitaere Wichte sich als Partei "die Freiheit" nennen und sich das Etikett "Islamaufklaerer" an die Brust heften. Auch deren Spiegelbilder nehmen gerne fuer sich in Anspruch fuer "die Freiheit" und "Aufklaerung" einzutreten (Aufklaerung in ihrem Sinne ueber den angeblichen "Willen" ihres angeblichen "Gottes"). Kannst Du Dir vorstellen wie die Verwirklichung des "Grundrechtes auf Freiheit und Aufklaerung" aussehen wuerde, wenn wahlweise ein paar radikale Islamisten oder deren Spiegelbilder, Rechtsradikale wie Stuerzenberger & Co., die politische Macht haetten und dieses Grundrecht praktisch anwenden koennten?
Sogar die Nazis haetten bei einem solchen Grundrecht keine Probleme gehabt: Deren "Freiheit" ("des deutschen Vokes") haetten die Nuernberger Rassegesetze garantiert und fuer "Aufklaerung" waere der "Reichsminister fuer Volksaufklaerung und Propaganda" Goebbels zustaendig gewesen. zwinkern

Letztlich gibt ein solches Wischwaschi-Grundrecht auf Freiheit und Aufklaerung jedem Despoten ein brauchbares Vehikel um im Namen dieses Grundrechts die Leute unfrei und unaufgeklaert zu halten.

Ich denke man sollte sich bei den Grundrechten auf halbwegs klar definierbare und abgrenzbare Dinge beschraenken.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1882379) Verfasst am: 17.11.2013, 05:02    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:

Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,

Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).


http://www.kid-verlag.de/kiko.htm
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1882381) Verfasst am: 17.11.2013, 05:17    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Wie wird denn bei Sexualkunde in die Grundrechte der Kinder eingegriffen?


Naja, stellen wir uns mal eine erwachsene Frau vor, die im Büro arbeitet. Und nun sagt ihr Chef, dass sie gemeinsam mit ihren Kollegen an einem Sexualkundekurs teilnehmen muss. In diesem Kurs wird über alle möglichen Sexualitäts-Themen gesprochen und praktische Übungen wie Kondome über Penisfiguren zu ziehen etc. Der Chef sagt der Frau, dass es eine Pflichtveranstaltung sei und droht ihr bei Verweigerung mit einer Abmahnung, ggf. mit polizeilicher Vorführung bei hartnäckiger Weigerung.

Jeder würde wohl sagen, dass sowas unzumubar, eine erwachsene Frau unter Androhung von beruflichen Nachteilen zu einem Sexualkundekurs zu zwingen.

Bei Kindern gelten diese Maßstäbe aber nicht. Da wird dann halt einfach vorausgesetzt, dass jedes Kind sich diesem Zwang beugt. Schliesslich ist es ja "nur" ein Kind. Mit den Augen rollen


Naja, stellen wir uns mal eine erwachsene Frau vor, die im Büro arbeitet. Und nun sagt ihr Chef, dass sie gemeinsam mit ihren Kollegen an einem Malkurs teilnehmen muss. In diesem Kurs wird über alle möglichen Bilder gesprochen und praktische Übungen veranstaltet, wie den Tuschkasten zu reinigen, etc. Der Chef sagt der Frau, dass es eine Pflichtveranstaltung sei und droht ihr bei Verweigerung mit einer Abmahnung, ggf. mit polizeilicher Vorführung bei hartnäckiger Weigerung.

Jeder würde wohl sagen, dass sowas unzumubar, eine erwachsene Frau unter Androhung von beruflichen Nachteilen zu einem Malkurs zu zwingen.

Bei Kindern gelten diese Maßstäbe aber nicht. Da wird dann halt einfach vorausgesetzt, dass jedes Kind sich diesem Zwang beugt. Schliesslich ist es ja "nur" ein Kind. Mit den Augen rollen
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1882382) Verfasst am: 17.11.2013, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Menschen sind halt unterschiedlich. Sollte sich in einer pluralistischen Gesellschaft evtl. mal rumgesprochen haben.


Das ist ja auch ein guter Grundsatz. Wer keinen Rosenkohl mag, muss auch keinen Rosenkohl essen. Wer es aber nicht einmal aushält, wenn jemand am Nachbartisch Rosenkohl isst, weil man ihm von Kindheit an eingetrichtert hat, dass Rosenkohl ekelig ist, ohne ihm die Chance zu geben, sich ein eigenes Urteil zu bilden, der profitiert nicht vom Pluralismus, sondern ist ungewollt Opfer der Tatsache, dass Pluralismus auch die Möglichkeit beinhaltet, sich selber in seiner Wahlfreiheit einzuschränken. Nur ist die Einschränkung der Wahlfreiheit in diesem Fall nicht selbst gewählt.

Ich glaube nicht, dass sich muslimische Kinder ihre Abneigung vor dem Schwimmunterricht selber ausgesucht haben. Schwimmen, im Wasser toben, vom Beckenrand springen - das lieben Kinder. Und da denken sie auch nicht im geringsten daran, dass sie durch ihre spärliche Bekleidung sexuelle Signale aussenden oder von anderen empfangen. Natürlich gibt es vorbelastete Kinder. Kinder, die aufgrund traumatischer Erfahrungen Angst vor Wasser haben, die sich wegen sexuellem Missbrauchs nicht in Badebekleidung zeigen möchten - oder aus Angst vor Hänseleien, weil sie einen körperlichen Makel haben oder übergewichtig sind. Da sollte man auch sehr sensibel sein, weil so ein Kind bestimmt nie den wahren Grund für seine Angst vor dem Schwimmunterricht nennen wird. Aber man sollte nicht den Fehler begehen, eine von den Eltern aufgedrückte Entscheidung, die die Entscheidungsfreiheit des Kindes unter Ausübung von Druck einschränkt, als Ausdruck unserer pluralistischen Gesellschaft zu sehen. Pluralismus ist ein Angebot, das allen Menschen offen steht, nicht nur denen, deren Eltern es zulassen.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1882383) Verfasst am: 17.11.2013, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:

Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,

Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).


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1. Sieht diese Charta ausdrücklich das weltanschauliche Leitungsrecht der Eltern vor (Art. 14)
2. Ist das ein völkerrechtlicher Vertrag und damit im Range unter halb der Verfassung angesiedelt. Das Elternrecht kann hier durch also nicht beschränkt werden
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1882389) Verfasst am: 17.11.2013, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Da will einer die Welt um gut hundert Jahre zurückkurbeln. Mann, du verklemmter Neurotiker, getrennte Badeanstalten für Männer und Frauen sind schon lange vorbei!


Da irrst du dich. Es gibt inzwischen in vielen Schwimmbädern wie "Frauentage", wo dann Frauengruppen in Abwesenheit von Männern schwimmen können. Vorallem von muslimischen Frauen wird dieses Angebot gerne angenommen.

Ich sehe da kein Problem. Es gibt halt Frauen die FKK machen, Frauen die in String-Bikini schwimmen gehen, Frauen die nur im Burkini schwimmen gehen und Frauen die nur im Burkini schwimmen gehen, wenn keine Männer anwesend sind.

Menschen sind halt unterschiedlich. Sollte sich in einer pluralistischen Gesellschaft evtl. mal rumgesprochen haben.

Niemand hat etwas dagegen, wenn ein Schwinnbadbetreiber Burkini oder Fkk Tage veranstaltet. Das ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung, er er nach seinen Kundenwünschen ausrichten wird. Mit Rechten der Besucher hat das erst mal wenig zu tun, es gilt primär das Hausrecht.

Wenn aber die Bekleidungsvorschriften einer Badeanstalt dergestalt geändert würden, dass Frauen immer Burkini tragen dürfen, dann müsste - deinem pluralistischen Ansatz folgend - Männern auch erlaubt werden zur selben Zeit und im selben Bad nackt zu sein. Und rate mal wer dann rumzetert...

Religion neigt nunmal nicht dazu, die Rechte Andersdenkender zu achten. Religion fordert und fordert und fordert.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1882405) Verfasst am: 17.11.2013, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich denke man sollte sich bei den Grundrechten auf halbwegs klar definierbare und abgrenzbare Dinge beschraenken.

Ja, in dem Moment, wo die ethischen Werte in Rechte transformiert werden, müssen sie konkret formuliert werden. Das ist aber kein Argument dagegen, auch neuere Erkenntnisse und weiterentwickelte Werte in neue Rechte einfließen zu lassen. Gerade bei den Rechten von Kindern respektive den pädagogischen Prozessen haben wir mE ziemlichen Nachholbedarf.
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fwo
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Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26512
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1882408) Verfasst am: 17.11.2013, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
step hat folgendes geschrieben:

Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen,

Ich bezweifle entschieden, dass es dieses Grundrecht gibt. (wobei freies und aufgeklärtes aufwachsen natürlich dennoch was schönes ist).


http://www.kid-verlag.de/kiko.htm

1. Sieht diese Charta ausdrücklich das weltanschauliche Leitungsrecht der Eltern vor (Art. 14)
2. Ist das ein völkerrechtlicher Vertrag und damit im Range unter halb der Verfassung angesiedelt. Das Elternrecht kann hier durch also nicht beschränkt werden

Den stärkeren Rückschlag gibt es bereits bei Artikel 5:
Zitat:
Artikel 5 [Respektierung des Elternrechts]

Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft; des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in. diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Da ist Artikel 14 nur noch ein Sahnehäubchen obendrauf.
Zitat:
Artikel 14 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]

1. Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
2. Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
3. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.

Und genaugenommen ist das Kind schon bei Artikel 2 in den Brunnen gefallen
Zitat:
Artikel 2 [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot]

1. Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
2. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß das Kind vor allen Formen der. Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.

indem sie bereits dem Kind eine Religion zuordnen.

fett überall von mir.

Da lobe ich mir unseren Artikel 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit), der letztendlich ja auch das Kindeswohl definiert, auf dessen Basis die Schulpflicht auch gegen den religiösen Willen der Eltern durchgesetzt wird. (Üblicherweise wird sie allerdings in einer Umkehrung von Art. 7 Abs. 2 GG begründet, in dem das Recht der Eltern festgeschrieben wird, über den Religionsunterricht zu bestimmen, aber eben nur über den.)

Im Gegensatz zu vielen anderen hier habe ich übrigens nichts gegen eine religiöse Erziehung durch die Eltern, solange sichergestellt bleibt, dass sie keine geistige Gettoisierung darstellt, solange die Kinder also in eine gemeinbildende Schule gehen, die den Kontakt mit anderen Kindern garantiert. Wie immer das eigene Weltbild zustande gekommen ist: Ich halte es für unmenschlich, von Eltern zu verlangen, vor den Kindern zu verheimlichen, was sie selbst für wahr und richtig halten. Allerdings muss der Staat die Möglichkeit haben, Weltbilder, die er auf Basis der Verfassung letztlich selbst für in der Konsequenz unmenschlich hält, in ihrer Tradition zu stören.

fwo
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1882426) Verfasst am: 17.11.2013, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist einfach absurd anzunehmen, dass dieses Kinderrechtsstatut das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung einschränken würde.
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Wolf
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Beitrag(#1882429) Verfasst am: 17.11.2013, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Es ist einfach absurd anzunehmen, dass dieses Kinderrechtsstatut das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung einschränken würde.

Und meiner Ansicht nach auch gar nicht wünschenswert.
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Trish:(
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1882430) Verfasst am: 17.11.2013, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
astarte hat folgendes geschrieben:
Wie wird denn bei Sexualkunde in die Grundrechte der Kinder eingegriffen?


Naja, stellen wir uns mal eine erwachsene Frau vor, die im Büro arbeitet. Und nun sagt ihr Chef, dass sie gemeinsam mit ihren Kollegen an einem Sexualkundekurs teilnehmen muss. In diesem Kurs wird über alle möglichen Sexualitäts-Themen gesprochen und praktische Übungen wie Kondome über Penisfiguren zu ziehen etc. Der Chef sagt der Frau, dass es eine Pflichtveranstaltung sei und droht ihr bei Verweigerung mit einer Abmahnung, ggf. mit polizeilicher Vorführung bei hartnäckiger Weigerung.

Jeder würde wohl sagen, dass sowas unzumubar, eine erwachsene Frau unter Androhung von beruflichen Nachteilen zu einem Sexualkundekurs zu zwingen.

Bei Kindern gelten diese Maßstäbe aber nicht. Da wird dann halt einfach vorausgesetzt, dass jedes Kind sich diesem Zwang beugt. Schliesslich ist es ja "nur" ein Kind. Mit den Augen rollen

Das ist natürlich völliger Quatsch. Hätten diese fiktive Frau und ihre Kolleginnen und Kollegen das alles schon in der Schule gelernt, brauchte der fiktive Chef so einen Unterricht nicht zu veranstalten.
Tatsächlich sollte genau das, was du da aufzählst, schon bei Jugendlichen Allgemeinbildung sein, bevor sie uneheliche Kinder kriegen oder abtreiben.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1882431) Verfasst am: 17.11.2013, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Es ist einfach absurd anzunehmen, dass dieses Kinderrechtsstatut das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung einschränken würde.

Und meiner Ansicht nach auch gar nicht wünschenswert.

Sehe ich auch so.
Subsidiaritätsprinzip und so.

Obwohl... der schöne Saint Just war schon cool drauf... Verlegen
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Fake
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Anmeldungsdatum: 11.11.2011
Beiträge: 3548

Beitrag(#1882435) Verfasst am: 17.11.2013, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Es ist einfach absurd anzunehmen, dass dieses Kinderrechtsstatut das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung einschränken würde.

Das vielleicht das Recht des Staates zur religiösen Kindererziehnung?

Zum x-ten Mal: es geht hier nicht um die Eltern-Kind Beziehung. Es geht um die Institutionen Kirche und Schule.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1882437) Verfasst am: 17.11.2013, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Es ist einfach absurd anzunehmen, dass dieses Kinderrechtsstatut das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung einschränken würde.

Das vielleicht das Recht des Staates zur religiösen Kindererziehnung?

Zum x-ten Mal: es geht hier nicht um die Eltern-Kind Beziehung. Es geht um die Institutionen Kirche und Schule.

1. Geht es natürlich auch umd ie Eltern-Kind Beziehung, oder hast du die letzten Seiten verpennt?
2. Kirche und Schule sind wiederum evidentermaßen nicht vergleichbar.
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fwo
Caterpillar D9



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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1882438) Verfasst am: 17.11.2013, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Es ist einfach absurd anzunehmen, dass dieses Kinderrechtsstatut das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung einschränken würde.

Aber Absurditäten gehören doch zum Recht. Sonst käme doch niemand auf die Idee, aus der Religionsfreiheit und dem Erziehungsauftrag der Eltern ein Recht zu konstruieren, Monogramme in kindliche Vorhäute zu schnitzen ....

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1882439) Verfasst am: 17.11.2013, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Es ist einfach absurd anzunehmen, dass dieses Kinderrechtsstatut das Recht der Eltern zur religiösen Erziehung einschränken würde.

Mich überzeugt das nicht, "dieses Statut" hin oder her. Die Frage ist doch, wovon frei die "freie Entfaltung" sein soll. Oder mit andern Worten, welche Zwänge und Vorgaben sind unbedingt nötig, um dem Kind eine Entwicklung zum mündigen Bürger zu ermöglichen.

Bis vor kurzem wurde etwa argumentiert, daß Prügel idZ durchaus dienlich und daher legitim sind. Auch das Vorenthalten von Bildung oder die arrangierte Heirat galten lange nicht als Einschränkung der "freien Entfaltung", sondern unterlagen ökonomischen Nützlichkeitserwägungen des autoritär regierenden Familienvorstands.

Warum sollte nicht, mit zunehmenden Erkenntnissen über die Entwicklung von Kindern und zunehmender Sensibilität für ethisch fragwürdige Zwänge, der politisch aktive, aufgeklärte Teil der Bevölkerung versuchen durchzusetzen, daß die Verfassung entsprechend ausgelegt oder notfalls geändert wird, so daß unnötig freiheitseinschränkende Erziehungsmethoden, auch unter dem Deckmantel der Religion, nicht mehr legal sind?
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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Schöngeist
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Beiträge: 803

Beitrag(#1882441) Verfasst am: 17.11.2013, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:

Genau - zuerst wurde ihr Grundrecht verletzt, frei und aufgeklärt aufzuwachsen, und jetzt wird ihr Grundrecht verletzt, sich nicht körperlich schämen zu müssen. Ein Dilemma halt.


Du gehst halt immer davon aus, dass deine persönlichen Ansichten die einzig wahren und richtigen sind. Nur deine Ansichten sind "aufklärerisch". Alle anderen Ansichten sind anti-aufklärerisch. Wer andere Ansichten hat, der ist ein böser Mensch und Fundamentalist. Und die Schule dient dem Zweck deine persönlichen Ansichten allen anderen aufzuzwingen und zu korrigieren, was die "Bösen" alles falsch und schlecht machen. Mit den Augen rollen
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