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Was fällt euch zu "dem Islam" ein?
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932815) Verfasst am: 08.07.2014, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?


Weil es nun einmal Spezialfälle gibt, die durch das bundesdeutsche Recht nicht abgedeckt sind, siehe z.Bsp. Rentenansprüche von Zweitfrauen.
ich dachte, in deutschland wären mehrehen nicht erlaubt...

Nicht nach dt. Recht, nein. Die Frage wäre aber, ob eine nach islamischem Recht geschlossene Mehrehe bei Anwendung der etnsprechenden Rechtsordnung nach internationalem Privatrecht anzuerkennen wäre. DAs ist aber eine Fachfrage, für die man in Kommentare gucken muss, nichts was man aus dem Bauch heraus beantworten kann.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1932823) Verfasst am: 08.07.2014, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?


Weil es nun einmal Spezialfälle gibt, die durch das bundesdeutsche Recht nicht abgedeckt sind, siehe z.Bsp. Rentenansprüche von Zweitfrauen.
ich dachte, in deutschland wären mehrehen nicht erlaubt...

Nicht nach dt. Recht, nein. Die Frage wäre aber, ob eine nach islamischem Recht geschlossene Mehrehe bei Anwendung der etnsprechenden Rechtsordnung nach internationalem Privatrecht anzuerkennen wäre. DAs ist aber eine Fachfrage, für die man in Kommentare gucken muss, nichts was man aus dem Bauch heraus beantworten kann.
warum sollte ich etwas, was nach deutschem recht verboten ist, durch privatrechtliche "islamische" verträge regeln lassen? das kommt doch einer legalisierung durch die hintertür gleich.
_________________
I'm tapping in the dusternis
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932832) Verfasst am: 08.07.2014, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
warum sollten wir das überhaupt tun?
wir haben gesetze, die für allle gelten. wozu eine nebengesetzgebung zulassen?
wir regen uns über die kirchliche arbeitsrechtsregelungen auf und wollen jetzt noch weitere extrawürste zulassen?


Weil es nun einmal Spezialfälle gibt, die durch das bundesdeutsche Recht nicht abgedeckt sind, siehe z.Bsp. Rentenansprüche von Zweitfrauen.
ich dachte, in deutschland wären mehrehen nicht erlaubt...

Nicht nach dt. Recht, nein. Die Frage wäre aber, ob eine nach islamischem Recht geschlossene Mehrehe bei Anwendung der etnsprechenden Rechtsordnung nach internationalem Privatrecht anzuerkennen wäre. DAs ist aber eine Fachfrage, für die man in Kommentare gucken muss, nichts was man aus dem Bauch heraus beantworten kann.
warum sollte ich etwas, was nach deutschem recht verboten ist, durch privatrechtliche "islamische" verträge regeln lassen? das kommt doch einer legalisierung durch die hintertür gleich.

Das geht natürlich nur, wenn dt. Privatrecht nicht anwendbar ist, etwa wenn die Beteiligten keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber dennoch dt. Gerichte zuständig sind (frag mich nicht, wann das sein kann, die EuGVVO kenne ich aus dem Gedächtnis nicht im Dteail).
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unquest
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1932837) Verfasst am: 08.07.2014, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:

Also darf ich davon ausgehen, dass der oben von mir verlinkte Autor Joachim Wagner einer dieser typischen Spacken ist?

Nein. Ich sagte doch, dass ein Parallel/Ersatzstrafrecht keinesfalls zulässig ist.

Ah ja OK. Wenn ich diesen Text lese ist die Anwendbarkeit aber sehr begrenzt. Oder hast du mal einen Link, vielleicht mit Beispielen?
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932840) Verfasst am: 08.07.2014, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:

Also darf ich davon ausgehen, dass der oben von mir verlinkte Autor Joachim Wagner einer dieser typischen Spacken ist?

Nein. Ich sagte doch, dass ein Parallel/Ersatzstrafrecht keinesfalls zulässig ist.

Ah ja OK. Wenn ich diesen Text lese ist die Anwendbarkeit aber sehr begrenzt. Oder hast du mal einen Link, vielleicht mit Beispielen?

Dein Link enthält doch selbst Beispiele:
Zitat:
Die deutsche Rechtsordnung billigt z.B. grundsätzlich Eheverträge, in denen Ehefrauen nach islam-rechtlichen Vorstellungen eine Brautgabe versprochen wird, oder Wirtschaftsverträge, die Zinszahlungen vermeiden wollen.


Die Regelungen zu Zinsen waren auch das, was mir als erstes einfiel. Was noch in Betracht käme wären - natürlich rein zivilrechtliche - Schiedklauseln, die die ordentlichen Gerichte ausschließen. Wie gesagt - das gibt es auch in diversen Wirtschaftszweigen.
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funkeimdunkeln
Bösmensch



Anmeldungsdatum: 12.05.2014
Beiträge: 878

Beitrag(#1932883) Verfasst am: 08.07.2014, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mir ist im Moment überhaupt nicht klar, welche Fragestellung mit der Diskussion über die Scharia bearbeitet werden soll.

Ich würde daher vorschlagen, dass wir die Frage nach der Parallelität von Scharia und Deutschem Recht mit diesem Link hier als ausreichend beantwortet betrachten und uns folgenden Fragen widmen:

Ist die Scharia notwendig mit Grausamkeit verbunden? Oder gibt es auch menschlichere Erscheinungsformen der Scharia?

Wie lässt sich die Scharia aus dem Koran ableiten? Sind solche Ableitungen zwingend in dem Sinne, dass sie nur eine Form der Scharia in plausibler Weise zulassen? Oder gibt es Spielraum für eine ganze Bandbreite von Rechtsauslegungen?

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1932890) Verfasst am: 08.07.2014, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
Hallo,

mir ist im Moment überhaupt nicht klar, welche Fragestellung mit der Diskussion über die Scharia bearbeitet werden soll.

Ich würde daher vorschlagen, dass wir die Frage nach der Parallelität von Scharia und Deutschem Recht mit diesem Link hier als ausreichend beantwortet betrachten und uns folgenden Fragen widmen:

Ist die Scharia notwendig mit Grausamkeit verbunden? Oder gibt es auch menschlichere Erscheinungsformen der Scharia?

Wie lässt sich die Scharia aus dem Koran ableiten? Sind solche Ableitungen zwingend in dem Sinne, dass sie nur eine Form der Scharia in plausibler Weise zulassen? Oder gibt es Spielraum für eine ganze Bandbreite von Rechtsauslegungen?

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko

Das ist eine Aufgabe für eine Dissertation, nicht eine Forendiskussion.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#1932894) Verfasst am: 08.07.2014, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Das ist eine Aufgabe für eine Dissertation, nicht eine Forendiskussion.

Diese Reihe von Fragen ist eher eine Aufgabe für mehrere Dissertationen. Diese Fragen werden hier im Forum allerdings trotzdem permanent diskutiert.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1932967) Verfasst am: 09.07.2014, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Das ist eine Aufgabe für eine Dissertation, nicht eine Forendiskussion.

Diese Reihe von Fragen ist eher eine Aufgabe für mehrere Dissertationen. Diese Fragen werden hier im Forum allerdings trotzdem permanent diskutiert.


Leider zumeist nicht sachlich,sondern zwecks Stimmungsmache.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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kereng
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Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 3052
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1932988) Verfasst am: 09.07.2014, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
Wie lässt sich die Scharia aus dem Koran ableiten?

"Die" Scharia lässt sich gar nicht aus dem Koran ableiten. Der Steinigungsvers wurde doch von einer Ziege gefressen, und das Töten von Apostaten beruht auch nur auf einem Hadith, der von Schriftgelehrten in Deutschland als schwach angesehen wird, in einigen anderen Ländern aber Grundlage eines Gesetzes ist.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1932991) Verfasst am: 09.07.2014, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

kereng hat folgendes geschrieben:
funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
Wie lässt sich die Scharia aus dem Koran ableiten?

"Die" Scharia lässt sich gar nicht aus dem Koran ableiten. Der Steinigungsvers wurde doch von einer Ziege gefressen, und das Töten von Apostaten beruht auch nur auf einem Hadith, der von Schriftgelehrten in Deutschland als schwach angesehen wird, in einigen anderen Ländern aber Grundlage eines Gesetzes ist.

Das geht doch aber überhaupt nicht, dann sind ja irgendwelche von denen gar keine richtigen Moslems(TM), wenn die das auslegen, wie sie wollen ... zwinkern
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Friedensreich
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 469

Beitrag(#1933007) Verfasst am: 09.07.2014, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Darum gibt es im Islam ja auch so viele Untergruppen, nicht nur Sunniten (4 Rechtsschulen) und Schiiten (die sich ja auch in mehrere Gruppen aufteilen). Dann gibt es noch jede Menge "Moslems" mit noch weiter abweichenden Glaubensprinzipien. Z.B. ahl i-hagg, Ahmadis, verschiedene Sufigruppen, von Jeziden und Alawiten bzw. Alewiten ganz zu schweigen.

Hier wäre eine übergeordnete Instanz notwendig (ähnlich wie Papst) der in das ganze Chaos an Strömungen ordnend eingreift. Aber leider ist es so dass jeder Imam oder Mullah das Recht für sich in Anspruch nehmen kann, sich als alleinige Autorität zur Auslegung der Lehre zu erklären. Letztes beispiel IST al-Baghdadi der ISIS-Führer der sich nun zum Kalifen erklät hat. Al-Baghdadi hat in Bagdad an der UNI Islam studiert und fühlt sich nun berufen allen Anderen zu erklären was der richtige Weg ist. Wenn nötig wird er Unwilligen der Richtigen Weg auch aufzwingen wenn man ihn nicht rechtzeitig aufhält.
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27897
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1933017) Verfasst am: 09.07.2014, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Friedensreich hat folgendes geschrieben:
Darum gibt es im Islam ja auch so viele Untergruppen, nicht nur Sunniten (4 Rechtsschulen) und Schiiten (die sich ja auch in mehrere Gruppen aufteilen). Dann gibt es noch jede Menge "Moslems" mit noch weiter abweichenden Glaubensprinzipien. Z.B. ahl i-hagg, Ahmadis, verschiedene Sufigruppen, von Jeziden und Alawiten bzw. Alewiten ganz zu schweigen.

Hier wäre eine übergeordnete Instanz notwendig (ähnlich wie Papst) der in das ganze Chaos an Strömungen ordnend eingreift. Aber leider ist es so dass jeder Imam oder Mullah das Recht für sich in Anspruch nehmen kann, sich als alleinige Autorität zur Auslegung der Lehre zu erklären. [...]


Was die Übergeordnete Instanz papst zu sagen, geht den meisten nicht-katholischen christlichen Strömungen aber am Arsch vorbei. Schulterzucken
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44649

Beitrag(#1933068) Verfasst am: 09.07.2014, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Friedensreich hat folgendes geschrieben:
Hier wäre eine übergeordnete Instanz notwendig (ähnlich wie Papst) der in das ganze Chaos an Strömungen ordnend eingreift.

Lachen Als sei der Papst in der Lage, in das ganze Chaos an verschiedenen Abspaltungen innerhalb des Christentums (z.B. die hunderten von Freikirchen) auch nur irgendwie ordnend einzugreifen. Der Papst bekommt ja noch nicht mal seine eigene Kirche vernünftig geordnet, und bei den Evangelikalen gibt es so einige, die den Papst als Verkörperung Satans ansehen.
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- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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funkeimdunkeln
Bösmensch



Anmeldungsdatum: 12.05.2014
Beiträge: 878

Beitrag(#1933133) Verfasst am: 09.07.2014, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Das ist eine Aufgabe für eine Dissertation, nicht eine Forendiskussion.

Diese Reihe von Fragen ist eher eine Aufgabe für mehrere Dissertationen. Diese Fragen werden hier im Forum allerdings trotzdem permanent diskutiert.


Ich finde die Frage nach der Diskutierbarkeit sehr spannend.

Meiner Meinung nach gehört es zu den größten Fehlern intellektuellen Denkens Komplexität mit Erkenntnis zu verwechseln. Eine typische Phrase in dieser Hinsicht: "Man kann nicht alles Schwarz - Weiß sehen. Die Welt hat auch viele Grautöne".

Ein besonders schlimmes Beispiel für die heutige Ignoranz bezüglich dieses Unterschieds ist das Schulsystem, besonders auf gymnasialen Niveau. Ich habe in meiner Schullaufbahn erlebt, wie überforderte Schüler sich zusammen mit überforderten Lehrern Griechisch und Latein hinein gewürgt haben. Und keiner hatte Bock drauf. Der einzige Lehrer, der dem etwas Sinn geben konnte, war ein christlicher Fundamentalist, der das im Unterricht auch offen zugegeben hat. Und das kommt daher, weil intellektuelle Vielseitigkeit als ein Ideal angestrebt wird, für das den Jugendlichen das zusammenhaltende Bindeglied fehlt. Jugendliche brauchen primitive Denkschablonen, die ihnen helfen Zugang zu einer zugegebenermaßen komplexen Welt zu finden. Sie brauchen simple Strukturen, über die moderne Reform-Pädagogen die Nase rümpfen, die ihnen aber dabei helfen neue Perspektiven zu erreichen.

Aus diesen Überlegungen folgt für unsere Diskussion, dass nicht das vollständige Erfassen der Komplexität des Themas das Ziel der Diskussion sein kann, sondern ein intellektuell niedrig-schwelliger Zugang zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1933135) Verfasst am: 09.07.2014, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:


Aus diesen Überlegungen folgt für unsere Diskussion, dass nicht das vollständige Erfassen der Komplexität des Themas das Ziel der Diskussion sein kann, sondern ein intellektuell niedrig-schwelliger Zugang zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko

Der führt aber zu keinem sinnvollen Ergebnis. Deine Fragen setzen Vorraus:
- Kenntnis des Korans, sofern kein Arabisch beherrscht wird zumindest MEHRERER gut kommentierter Übersetzungen
- Der Hadithe
- der islamischen Rechts- und theologiegeschichte
- der dt. Verfassung, des dt. Privatrechts, strafrechts, internationalen Privat- und Zivilprozessrechts
Und das sind nur basics. Ansonsten bleibt es bei bloßem gelaber.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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funkeimdunkeln
Bösmensch



Anmeldungsdatum: 12.05.2014
Beiträge: 878

Beitrag(#1933139) Verfasst am: 09.07.2014, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Samson83,

Samson83 hat folgendes geschrieben:
funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:


Aus diesen Überlegungen folgt für unsere Diskussion, dass nicht das vollständige Erfassen der Komplexität des Themas das Ziel der Diskussion sein kann, sondern ein intellektuell niedrig-schwelliger Zugang zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko

Der führt aber zu keinem sinnvollen Ergebnis. Deine Fragen setzen Vorraus:
- Kenntnis des Korans, sofern kein Arabisch beherrscht wird zumindest MEHRERER gut kommentierter Übersetzungen
- Der Hadithe
- der islamischen Rechts- und theologiegeschichte
- der dt. Verfassung, des dt. Privatrechts, strafrechts, internationalen Privat- und Zivilprozessrechts
Und das sind nur basics. Ansonsten bleibt es bei bloßem gelaber.


Das sind natürlich ganz hohe Anforderungen an den Teilnehmer der Diskussion. Ich verstehe nur nicht, was den von der Diskussion ausschließt, der diesen Anforderungen nicht genügt.

Ich möchte andere Anforderungen vorschlagen. Die Fähigkeit lesen zu können. Die Fähigkeit Verständnis-Fragen zu stellen. Und die Fähigkeit seine Meinung nachvollziehbar zu formulieren. Warum reichen diese Voraussetzungen nicht?

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#1933142) Verfasst am: 09.07.2014, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Samson hat so nen Elite-Fimmel. Muss man nicht ernst nehmen.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1933151) Verfasst am: 09.07.2014, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
Hallo Samson83,

Samson83 hat folgendes geschrieben:
funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:


Aus diesen Überlegungen folgt für unsere Diskussion, dass nicht das vollständige Erfassen der Komplexität des Themas das Ziel der Diskussion sein kann, sondern ein intellektuell niedrig-schwelliger Zugang zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko

Der führt aber zu keinem sinnvollen Ergebnis. Deine Fragen setzen Vorraus:
- Kenntnis des Korans, sofern kein Arabisch beherrscht wird zumindest MEHRERER gut kommentierter Übersetzungen
- Der Hadithe
- der islamischen Rechts- und theologiegeschichte
- der dt. Verfassung, des dt. Privatrechts, strafrechts, internationalen Privat- und Zivilprozessrechts
Und das sind nur basics. Ansonsten bleibt es bei bloßem gelaber.


Das sind natürlich ganz hohe Anforderungen an den Teilnehmer der Diskussion. Ich verstehe nur nicht, was den von der Diskussion ausschließt, der diesen Anforderungen nicht genügt.

Ich möchte andere Anforderungen vorschlagen. Die Fähigkeit lesen zu können. Die Fähigkeit Verständnis-Fragen zu stellen. Und die Fähigkeit seine Meinung nachvollziehbar zu formulieren. Warum reichen diese Voraussetzungen nicht?

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko

Ich schließe niemanden aus. Ich bin nur der Ansicht, dass jemand, der weder die Scharia noch die dt. Rechtsordnung im Detail kennt, eine sinnvolle Antwort auf die Frage geben kann. Wiki-wissen reicht da definitiv nicht.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1933160) Verfasst am: 09.07.2014, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:
Hallo Samson83,

Samson83 hat folgendes geschrieben:
funkeimdunkeln hat folgendes geschrieben:


Aus diesen Überlegungen folgt für unsere Diskussion, dass nicht das vollständige Erfassen der Komplexität des Themas das Ziel der Diskussion sein kann, sondern ein intellektuell niedrig-schwelliger Zugang zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko

Der führt aber zu keinem sinnvollen Ergebnis. Deine Fragen setzen Vorraus:
- Kenntnis des Korans, sofern kein Arabisch beherrscht wird zumindest MEHRERER gut kommentierter Übersetzungen
- Der Hadithe
- der islamischen Rechts- und theologiegeschichte
- der dt. Verfassung, des dt. Privatrechts, strafrechts, internationalen Privat- und Zivilprozessrechts
Und das sind nur basics. Ansonsten bleibt es bei bloßem gelaber.


Das sind natürlich ganz hohe Anforderungen an den Teilnehmer der Diskussion. Ich verstehe nur nicht, was den von der Diskussion ausschließt, der diesen Anforderungen nicht genügt.

Ich möchte andere Anforderungen vorschlagen. Die Fähigkeit lesen zu können. Die Fähigkeit Verständnis-Fragen zu stellen. Und die Fähigkeit seine Meinung nachvollziehbar zu formulieren. Warum reichen diese Voraussetzungen nicht?

Mit freundlichen Grüßen,
Mirko

Ich schließe niemanden aus. Ich bin nur der Ansicht, dass jemand, der weder die Scharia noch die dt. Rechtsordnung im Detail kennt, eine sinnvolle Antwort auf die Frage geben kann. Wiki-wissen reicht da definitiv nicht.
du magst dieser ansicht sein,
aber mit so einer einstellung darf eigentlich kein abgeordneter oder gar ein gemeinderatsmitglied je über irgendwas entscheiden. die sind nämlich im seltensten fall experten, schon gar nicht über die breite der entscheidungen, die gefällt werden.

und gerade foren wie dieses sind eben auch für diskussionen unter "laien".
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1933163) Verfasst am: 09.07.2014, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

aber mit so einer einstellung darf eigentlich kein abgeordneter oder gar ein gemeinderatsmitglied je über irgendwas entscheiden. die sind nämlich im seltensten fall experten, schon gar nicht über die breite der entscheidungen, die gefällt werden.

und gerade foren wie dieses sind eben auch für diskussionen unter "laien".

Abgeordnete haben ja immerhin experten, einen wissenschaftlichen Dienst etc. Und ja, das halte ich für eine der größten Schwächen der Demokratie.

Und es gibt Fragen, über die Laien sinnvoll urteilen können und Fachfragen, die ohne Fachwissen keinen Sinn machcen. Hier wurde def. die zweitere aufgeworfen.
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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1933185) Verfasst am: 09.07.2014, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:

aber mit so einer einstellung darf eigentlich kein abgeordneter oder gar ein gemeinderatsmitglied je über irgendwas entscheiden. die sind nämlich im seltensten fall experten, schon gar nicht über die breite der entscheidungen, die gefällt werden.

und gerade foren wie dieses sind eben auch für diskussionen unter "laien".

Abgeordnete haben ja immerhin experten, einen wissenschaftlichen Dienst etc. Und ja, das halte ich für eine der größten Schwächen der Demokratie.

Und es gibt Fragen, über die Laien sinnvoll urteilen können und Fachfragen, die ohne Fachwissen keinen Sinn machcen. Hier wurde def. die zweitere aufgeworfen.
sehr, sehr viele leute sind in kommunalen gremien tätig, die haben seltenst wissenschaftliche dienste zur seite. ganz im gegenteil haben sie meist arrogante verwaltungen als gegenüber - aber das ist hier nicht thema.

ich kann mir immer ein urteil bilden, ob nun so fundiert, wie ein experte oder eben halt auf den informationen die ich besitze. ich bin ja auch gerne bereit, mich eines besseren zu belehren lassen.

aber, es macht für mich keinen sinn, wenn wir hier gesetze haben, eine weitere, glaubensbasierte rechtsprechung zuzulassen. zumal sowas ja auch kontrolliert werden müsste, ob das nun wirklich ALLES mit unseren gesetzen konform ist. wozu also? damit solche "experten" sich ihre köpfe darüber zerbrechen können? könnten wir diese leute nicht besser einsetzen?

und noch mal, hier, in diesem forum, können und sollen alle mitdiskutieren. ob das alles so richtig ist, was sie so von sich geben, steht auf einem anderen blatt - aber dafür sind ja meist andere user da, die sie korrigieren.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1933189) Verfasst am: 09.07.2014, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

aber, es macht für mich keinen sinn, wenn wir hier gesetze haben, eine weitere, glaubensbasierte rechtsprechung zuzulassen. zumal sowas ja auch kontrolliert werden müsste, ob das nun wirklich ALLES mit unseren gesetzen konform ist. wozu also? damit solche "experten" sich ihre köpfe darüber zerbrechen können? könnten wir diese leute nicht besser einsetzen?

Nein, sondern weil es eine Ausübung von Privatautonomie, hier noch verbunden mit der Religionsfreiheit ist, seine Angelegenheiten und Geschäfte Bedingungen nach Gutdünken zu unterwerfen, so lange kein Konflikt mit geschriebenem Recht vorliegt.

Ich habe schon ein paarmal Rechtstreitigkeiten außerhalb der staatlichen gerichtsbarkeit geführt, weil alle Beteiligten Parteien sich damit zuvor einverstanden erklärt hatten (durch Schiedsabreden). Auch da muss der Staat natürlich kontrollieren, ob ALLES mit unserer Rechtsordnung konform geht. Da wie gesagt die so genannte Scharia nur im Privatrechtsverkehr zulässig wäre, sehe ich da kaum einen Unterschied. Maßgeblich ist selbstverständlich nicht, ob die gewollten Reglements mit der islamischen Theologie kompatibel sind, sondern nur ob durch die gewollte Praxis ein Rechtsverstoß begründen lässt.

Im Übrigen greift hier das elementare, schlicht triviale prinzip: alles, was nicht durch geschriebenes Recht verboten ist, ist erlaubt. Daher ist nicht die Gestattung, sondern die Untersagung begründungspflichtig; und "warum sollten wir" reicht definitiv nicht aus.
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Misterfritz
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Beitrag(#1933195) Verfasst am: 09.07.2014, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:

aber, es macht für mich keinen sinn, wenn wir hier gesetze haben, eine weitere, glaubensbasierte rechtsprechung zuzulassen. zumal sowas ja auch kontrolliert werden müsste, ob das nun wirklich ALLES mit unseren gesetzen konform ist. wozu also? damit solche "experten" sich ihre köpfe darüber zerbrechen können? könnten wir diese leute nicht besser einsetzen?

Nein, sondern weil es eine Ausübung von Privatautonomie, hier noch verbunden mit der Religionsfreiheit ist, seine Angelegenheiten und Geschäfte Bedingungen nach Gutdünken zu unterwerfen, so lange kein Konflikt mit geschriebenem Recht vorliegt.

Ich habe schon ein paarmal Rechtstreitigkeiten außerhalb der staatlichen gerichtsbarkeit geführt, weil alle Beteiligten Parteien sich damit zuvor einverstanden erklärt hatten (durch Schiedsabreden). Auch da muss der Staat natürlich kontrollieren, ob ALLES mit unserer Rechtsordnung konform geht. Da wie gesagt die so genannte Scharia nur im Privatrechtsverkehr zulässig wäre, sehe ich da kaum einen Unterschied. Maßgeblich ist selbstverständlich nicht, ob die gewollten Reglements mit der islamischen Theologie kompatibel sind, sondern nur ob durch die gewollte Praxis ein Rechtsverstoß begründen lässt.

Im Übrigen greift hier das elementare, schlicht triviale prinzip: alles, was nicht durch geschriebenes Recht verboten ist, ist erlaubt. Daher ist nicht die Gestattung, sondern die Untersagung begründungspflichtig; und "warum sollten wir" reicht definitiv nicht aus.
ich bin kein jurist,
und ich habe nur schlicht eine meinung.
und privatautonomie ist was schönes, wenn alle parteien tatsächlich gleichberechtigt sind. das möchte ich aber bei familiensachen im sinne der scharia arg bezweifeln.
und genau das will ich nicht, es gibt für mich absolut keinen grund, sowas zuzulassen. ob ich das nun juristisch exakt begründen kann, ist mir ziemlich wumpe.
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Samson83
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Beitrag(#1933202) Verfasst am: 09.07.2014, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

und privatautonomie ist was schönes, wenn alle parteien tatsächlich gleichberechtigt sind. das möchte ich aber bei familiensachen im sinne der scharia arg bezweifeln.
und genau das will ich nicht, es gibt für mich absolut keinen grund, sowas zuzulassen. ob ich das nun juristisch exakt begründen kann, ist mir ziemlich wumpe.

Ein staatliches Verbot sollte sich aber so exakt begründen lassen. Und zumindest formal betrachtet besteht in deutschland Geschlechtergleichhiet. Eine informelle Ungleichheit lässt sich in einer Gesellschaft, die nicht totalitär ist,nicht vermeiden. Das gehört eben zu den unvermeidlichen Paradoxien der offenen Gesellschaft.
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achim01
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Beitrag(#1933250) Verfasst am: 10.07.2014, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:

und privatautonomie ist was schönes, wenn alle parteien tatsächlich gleichberechtigt sind. das möchte ich aber bei familiensachen im sinne der scharia arg bezweifeln.
und genau das will ich nicht, es gibt für mich absolut keinen grund, sowas zuzulassen. ob ich das nun juristisch exakt begründen kann, ist mir ziemlich wumpe.

Ein staatliches Verbot sollte sich aber so exakt begründen lassen. Und zumindest formal betrachtet besteht in deutschland Geschlechtergleichhiet. Eine informelle Ungleichheit lässt sich in einer Gesellschaft, die nicht totalitär ist,nicht vermeiden. Das gehört eben zu den unvermeidlichen Paradoxien der offenen Gesellschaft.


Für mich als Nicht-Jurist ist von entscheidenter Bedeutung ob es ein "Kirchensonderrecht" - dazu zähle ich auch die Scharia - überhaupt geben sollte.
Ich bin gegen jegliche "religiösen Sonderrechte", sie erzeugen nur Parallelgesellschaften, die irgendwann die Gesellschaft spalten und Schlimmeres heraufbeschwören.
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Fake
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Beitrag(#1933252) Verfasst am: 10.07.2014, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Wiki-wissen reicht da definitiv nicht.

Um den Islam in seiner Gesamtheit abzulehnen ist Wiki-wissen mehr als ausreichend. Dem Islam liegt schließlich auch kein Wissen zugrunde. Du solltest Masse nicht mit Komplexität verwechseln. Dass der Islam so viele Facetten hat, liegt nur daran dass er so alt ist. Substanz hat er dadurch nicht bekommen.

Ich muss nicht alle Folgen von "Lindenstraße" gesehen haben, um die Serie Scheiße finden zu dürfen. Es reichen eine Folge und die Info, dass alle anderen Folgen genauso sind.
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Friedensreich
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Beitrag(#1933253) Verfasst am: 10.07.2014, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

@achim01
Grundsätzlich hast Du mit Deiner Sicht des Verbots von Sonderrechten der Glaubensgemeinschaften recht. Aber, so sehe ich das, Religionsgemenschaften haben auch Einfluss auf ihre Mitglieder und das sind zumindet in einer demokratischen Gesellschaft auch Wähler. Daher werden sich Parteien in der Regel immer mit Religionsgemeinschaften arrangieren.
In der Zwischenkriegszeit wäre es undenkbar gewesen dass Sozialisten oder Kommunisten in die Kirche gehen. Bis heute gibt es da grundsätzliche Änderungen, je mehr Sozialiten (Politiker) sich in der Kirche sehen lassen, desto besser werden sie von den Wählern akzeptiert. In den Städten ist das nicht so ausgeprägt, aber am Land und in Kleinstädten kannst Du das bestens beobachten.
Die beste Lösung ware Schulen von der Grunstufe an mit Ethikunterricht. Um die rel. Aud und Fortbildung sollen sich doch die einzelnen Religionsgemeinschaften kümmern und zwar außerhalb des Unterrits in ihren eigenen Kirchen, Gemeindehäusern oder Moscheen. Wie kommen z.B. die Leute die keiner Religionsgemeinschaft angehören dazu, mit ihren Steuern die Religionslerer zu finanzieren.
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Tarvoc
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Beiträge: 44649

Beitrag(#1933259) Verfasst am: 10.07.2014, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Fake hat folgendes geschrieben:
Du solltest Masse nicht mit Komplexität verwechseln.

Strohmann. Jeder hier kann nachlesen, worauf sich Samson83s Aussage bezog. Du streust mal wieder wider besseren Wissens gezielt Nebelkerzen.
Gerade du als Jurist solltest eigentlich in der Lage sein, auf Samson83s rechtliche Argumentation einzugehen, anstatt mit solchem Bullshitting von ihr abzulenken.
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1933271) Verfasst am: 10.07.2014, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:

Für mich als Nicht-Jurist ist von entscheidenter Bedeutung ob es ein "Kirchensonderrecht" - dazu zähle ich auch die Scharia - überhaupt geben sollte.
Ich bin gegen jegliche "religiösen Sonderrechte", sie erzeugen nur Parallelgesellschaften, die irgendwann die Gesellschaft spalten und Schlimmeres heraufbeschwören.

Ein "Sonderrecht" wäre es nur, wenn es sich um echte Privilegien handeln würde; man den Muslimen also Rechte einräumen würde, die andere Gruppen oder Personen nicht haben. Das ist in der Tat abzulehnen.

Ich sehe aber keine Grundlage, eine "Scharia" zu verbieten, bei der das nicht der Fall ist. Das wäre keine Sonderbevorzugung, sondern eine Sonderbenachteiligung.
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