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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25405

Beitrag(#1936232) Verfasst am: 23.07.2014, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die Straftaten hat es aber objektiv gegeben, zweifelhaft allein ist, welchen persönlichen Beitrag er dazu geleistet hat. Aber darauf kommt es beim Landfriedensbruch nicht an, sondern darauf, sich einer gewalttätigen Gruppe angeschlossen zu haben.


Mal ohne auszuweichen. Sind wir uns einig, unabhängig vom konkreten Fall?

Du weichst aus, wenn du vom konkreten Fall ablenkst.


Ich beziehe mich auf folgende Aussage:

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt.


Die lässt sich so verstehen, als würdest Du in bestimmten Fällen eine Bestrafung ohne Tatbeteiligung befürworten. Aber sie lässt sich auch anders verstehen, nämlich dass man eine mittelbare Tatbeteiligung feststellen kann. Etwa jemand beteiligt sich an einem Raub, indem er Wache steht, ohne selbst geklaut zu haben. Dann wäre ein "individueller Tatbeitrag" jedoch gegeben. Was meinst Du also damit, wenn Du eine Strafe ohne "individuellen Tatbeitrag" befürwortest"? Darauf zielt meine Frage ab.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1936242) Verfasst am: 23.07.2014, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich hat die linke Presse (z.B. die FAZ) den Prozessablauf einfach falsch dargestellt.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1936289) Verfasst am: 23.07.2014, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht hat man ihn auch verurteilt, weil er ausländer war. moment, sowas gibts ja nur in Deutschland, in österreich gibts ja keine nazis...
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1936290) Verfasst am: 23.07.2014, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Bald gibt es russisch Blackwater:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/russland-kreml-plant-privatarmee-nach-dem-vorbild-blackwater-a-982559.html
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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1936300) Verfasst am: 23.07.2014, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Da RR sich immer noch nicht eindeutig geäussert hat, scheint er das anders zu sehen. In meinen Augen ein echt gruseliges Rechtsverständnis. Geschockt
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1936301) Verfasst am: 23.07.2014, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die begangenen Straftaten waren landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung und versuchte
schwere Körperverletzung.

Ein zivilfahnder belastete ihn schwer, ebenso ein pyrotechnisches gutachten (Partikel am handschuh).
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Trish:(
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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1936306) Verfasst am: 23.07.2014, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die begangenen Straftaten waren landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung und versuchte
schwere Körperverletzung.

Ein zivilfahnder belastete ihn schwer, ebenso ein pyrotechnisches gutachten (Partikel am handschuh).

War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht? Schulterzucken
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1936309) Verfasst am: 23.07.2014, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die begangenen Straftaten waren landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung und versuchte
schwere Körperverletzung.

Ein zivilfahnder belastete ihn schwer, ebenso ein pyrotechnisches gutachten (Partikel am handschuh).

War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht? Schulterzucken
SPON nach nicht, die haben einen süffisanten artikel dazu verfasst. schuldig ohne beweise: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/josef-s-in-oesterreich-urteil-in-wien-zu-haft-ohne-beweisen-a-982410.html

nicht nur dass es eine lange untersuchungshaft abzugelten galt, die beamten verstrickten sich in widersprüche und die schmauchspuren waren am falschen handschuh. aber nachdem er so lange gesessen hatte, konnte man ihn kaum freisprechen. nachher will er noch entschädigung statt das verfahren zu bezahlen.
er hat eine umgefallene mülltonne aufgehoben, der einzige videobeweis.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1936312) Verfasst am: 23.07.2014, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:

War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht? Schulterzucken
SPON nach nicht, die haben einen süffisanten artikel dazu verfasst. schuldig ohne beweise: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/josef-s-in-oesterreich-urteil-in-wien-zu-haft-ohne-beweisen-a-982410.html

Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate.
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Trish:(
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1936316) Verfasst am: 23.07.2014, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:

War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht? Schulterzucken
SPON nach nicht, die haben einen süffisanten artikel dazu verfasst. schuldig ohne beweise: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/josef-s-in-oesterreich-urteil-in-wien-zu-haft-ohne-beweisen-a-982410.html

Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate.
die beweis oder indizienlast ist doch deutlich höher. sie könnte auch verurteilt werden alleine wegen nachgewiesener taten, die sprengung der Wohnung, betrug usw bei den Indizien geht es mehr um ihre rolle innerhalb des Trios und wie schwer die mittäterschaft an den morden des Duos wiegen kann.

bei dem linken studentischen randalierer im Ausland, für den ich keine Sympathien hege, bleibt ohne die indizien nicht viel.
die ösis haben ihre piefke halt lieber als zahlende Touristen, als jemanden der handfest von außen in ihre politik eingreift. muss man auch verstehen, dass man da eine gewisse Signalwirkung zeigen möchte.
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1936317) Verfasst am: 23.07.2014, 21:48    Titel: Mord ohne Leiche in Wiesbaden Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:

War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht? Schulterzucken
SPON nach nicht, die haben einen süffisanten artikel dazu verfasst. schuldig ohne beweise: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/josef-s-in-oesterreich-urteil-in-wien-zu-haft-ohne-beweisen-a-982410.html

Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate.


Aktuell wird in Wiesbaden ein "Mord ohne Leiche" verhandelt:

Wiesbaden: "Mord ohne Leiche" kommt vor Gericht - Habgier als Motiv?
Quelle: WK, Juni 2014
http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/wiesbaden-mord-ohne-leiche-kommt-vor-gericht-habgier-als-motiv_14272046.htm
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1936330) Verfasst am: 23.07.2014, 22:20    Titel: Re: Mord ohne Leiche in Wiesbaden Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:

War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht? Schulterzucken
SPON nach nicht, die haben einen süffisanten artikel dazu verfasst. schuldig ohne beweise: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/josef-s-in-oesterreich-urteil-in-wien-zu-haft-ohne-beweisen-a-982410.html

Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate.


Aktuell wird in Wiesbaden ein "Mord ohne Leiche" verhandelt...


Ihr habts gut. Bei uns ist es nicht so aufregend, da gibts immer nur Leichen ohne Mord Cool
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 04.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#1936334) Verfasst am: 23.07.2014, 22:28    Titel: Re: Mord ohne Leiche in Wiesbaden Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:

War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht? Schulterzucken
SPON nach nicht, die haben einen süffisanten artikel dazu verfasst. schuldig ohne beweise: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/josef-s-in-oesterreich-urteil-in-wien-zu-haft-ohne-beweisen-a-982410.html

Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate.


Aktuell wird in Wiesbaden ein "Mord ohne Leiche" verhandelt...


Ihr habts gut. Bei uns ist es nicht so aufregend, da gibts immer nur Leichen ohne Mord Cool


Lachen

ich vermute mal,
du wohnst mehr ländlich,
und da gibt es bei uns nur noch ganz, ganz wenig Polizei - und wo keine Polizei,
da wird auch nicht lange nach Verbrechen gesucht - und wenn mal jemand verschwindt - ist er halt verschwunden Schulterzucken
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1936344) Verfasst am: 23.07.2014, 22:48    Titel: Re: Mord ohne Leiche in Wiesbaden Antworten mit Zitat

Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:

...ich vermute mal,
du wohnst mehr ländlich,
und da gibt es bei uns nur noch ganz, ganz wenig Polizei ...


Ja, zwischen Lottehaus und Liebigmuseum sozusagen.
Ich vermisse die Jungs auch net so sehr.
Habe einen in der Familie, der reicht mir...
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1936473) Verfasst am: 24.07.2014, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Die lässt sich so verstehen, als würdest Du in bestimmten Fällen eine Bestrafung ohne Tatbeteiligung befürworten. Aber sie lässt sich auch anders verstehen, nämlich dass man eine mittelbare Tatbeteiligung feststellen kann. Etwa jemand beteiligt sich an einem Raub, indem er Wache steht, ohne selbst geklaut zu haben. Dann wäre ein "individueller Tatbeitrag" jedoch gegeben. Was meinst Du also damit, wenn Du eine Strafe ohne "individuellen Tatbeitrag" befürwortest"? Darauf zielt meine Frage ab.

Dann habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrück. Ich meinte nicht, daß es keinen individuellen Tatbeitrag gegeben hat, sondern daß die Taten, die in der Gruppe begangen wurden, nicht einem Einzeltäter zuzuordnen sind. Wer sich einer gewalttätigen Gruppe anschließt, leistet in jeden Fall einen Tatbeitrag, mindestens in der Weise, daß er die Gewalttaten begünstigt und indem er die anonyme Masse mit bildet, aus der heraus Straftaten begangen werden.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1936474) Verfasst am: 24.07.2014, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Da RR sich immer noch nicht eindeutig geäussert hat, scheint er das anders zu sehen. In meinen Augen ein echt gruseliges Rechtsverständnis. Geschockt

Du meinst also, daß bei gemeinschaftlich begangenen Taten alle Tatbeteiligte straffrei bleiben müssen, solange es ihnen nur gelingt, dafür zu sorgen, daß nicht jede einzelne Handlung einem der Beteiligten zuzuordnen ist? Das erscheint mir gruselig.
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Wolf
registrierter User



Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1936485) Verfasst am: 24.07.2014, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich halte den Schuldspruch auch für verfehlt, mitgehangen mitgefangen gibt es hier nicht.

Warum?
Hältst du den Zeugen für unglaubwürdig?
Bei der Stimmzuordnung hat er sich geirrt. Aber macht dies seine gesamte Aussage unglaubwürdig?
Josef S. zog es vor zu schweigen, es stand also nicht Aussage gegen Aussage.
Nur in seinem Schlusswort hat er sich zum Video mit dem Mistkübel geäußert.
Zwar konnte keiner der anderen Zeugen Josef S. identifizieren, aber sie könnten ihn auch nicht entlasten.
Das Polizisten in voller Monteur mit beschlagenem Visier und Farbbeutelrückständen Josef S. nicht identifizieren konnten ist nicht verwunderlich.

Mal sehen was die Berufung ergibt und die Verhandlung seines Kollegen, der erneut auffällig wurde.
_________________
Trish:(
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Lord Snow
I am the one who knocks



Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg

Beitrag(#1936825) Verfasst am: 26.07.2014, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/grundwasser-verlust-in-usa-droht-duerre-folgen-zu-verschaerfen-a-982897.html#ref=plista

Zitat:
Rekord-Dürre: Grundwasser-Verlust in USA schockiert Forscher
Der Südwesten der USA leidet seit 14 Jahren unter einer rekordverdächtigen Dürre. Ihre Folgen könnten noch schlimmer sein als befürchtet: Satellitendaten zeigen, dass die Grundwasser-Vorräte massiv angegriffen sind. Forscher zeigen sich entsetzt.

_________________
Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht

"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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quadium
registrierter User



Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#1936828) Verfasst am: 26.07.2014, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die begangenen Straftaten waren landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung und versuchte
schwere Körperverletzung.

Ein zivilfahnder belastete ihn schwer, ebenso ein pyrotechnisches gutachten (Partikel am handschuh).


Die Aussage des Zivilpolizisten reichte für den Landfriedensbruch, die Partikel am falschen Handschuh für die versuchte schwere Körperverletzung und die Mülltonne für die schwere Sachbeschädigung?

Ich bin ja öfter mal in A und habe die Berichterstattung in den verschiedensten Medien verfolgt. Letztendlich bist Du der erste mir bekannte Ösi, der nicht schon die Anklage an sich peinlich findet.

Vom Urteil mal ganz zu schweigen.

Faszinierend
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1936854) Verfasst am: 26.07.2014, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Da RR sich immer noch nicht eindeutig geäussert hat, scheint er das anders zu sehen. In meinen Augen ein echt gruseliges Rechtsverständnis. Geschockt

Du meinst also, daß bei gemeinschaftlich begangenen Taten alle Tatbeteiligte straffrei bleiben müssen, solange es ihnen nur gelingt, dafür zu sorgen, daß nicht jede einzelne Handlung einem der Beteiligten zuzuordnen ist? Das erscheint mir gruselig.



Nein. Um die Leute wegen einer gemeinschaftlich begangenen Tat drankriegen zu koennen muss man allerdings nachweisen, dass sie eine Gemeinschaft zum Zwecke der Begehung jener Straftat gebildet haben.

Beispiel:

Aus einer Gruppe von 10 Menschen heraus wird ein anderer Mensch erschossen. Man kann nachweisen, dass sie sich abgesprochen haben zusammen zum Tatort zu gehen, damit das Mordopfer von einem von ihnen erschossen wird und es verborgen werden kann wer genau den Schuss abgibt= gemeinschaftlich begangener Mord, auch ohne individuellen Tatnachweis.

10 Menschen warten an einer Bushaltestelle auf den Bus, einer von ihnen erschiesst einen Passanten => ohne konkreten Nachweis wer den toedlichen Schuss abgegeben hat kann keiner von ihnen verurteilt werden. Laesst sich der Taeter nicht ermitteln, dann muss man mit der Gewissheit leben, dass man einen Moerder laufen lassen muss. Ist halt so im Rechtsstaat. Schulterzucken
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
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Beitrag(#1936948) Verfasst am: 27.07.2014, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Lord Snow hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/grundwasser-verlust-in-usa-droht-duerre-folgen-zu-verschaerfen-a-982897.html#ref=plista

Zitat:
Rekord-Dürre: Grundwasser-Verlust in USA schockiert Forscher
Der Südwesten der USA leidet seit 14 Jahren unter einer rekordverdächtigen Dürre. Ihre Folgen könnten noch schlimmer sein als befürchtet: Satellitendaten zeigen, dass die Grundwasser-Vorräte massiv angegriffen sind. Forscher zeigen sich entsetzt.

Unfaßbar: Die Deppen haben nicht mal Wassermesser (Wasseruhren) in ihren Häusern. Das war bei uns schon in meiner Kinderzeit selbstverständlich.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1936960) Verfasst am: 27.07.2014, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:

Die Aussage des Zivilpolizisten reichte für den Landfriedensbruch, die Partikel am falschen Handschuh für die versuchte schwere Körperverletzung und die Mülltonne für die schwere Sachbeschädigung?

Sehr lustig.
Zitat:

Ich bin ja öfter mal in A und habe die Berichterstattung in den verschiedensten Medien verfolgt.

SPON, Standard und Falter?
Zitat:

Vom Urteil mal ganz zu schweigen.

Er war bisher unbescholten, daher ist es in Ordnung.
Mal sehen, ob es hält.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1936964) Verfasst am: 27.07.2014, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Beispiel:

Aus einer Gruppe von 10 Menschen heraus wird ein anderer Mensch erschossen. Man kann nachweisen, dass sie sich abgesprochen haben zusammen zum Tatort zu gehen, damit das Mordopfer von einem von ihnen erschossen wird und es verborgen werden kann wer genau den Schuss abgibt= gemeinschaftlich begangener Mord, auch ohne individuellen Tatnachweis.

10 Menschen warten an einer Bushaltestelle auf den Bus, einer von ihnen erschiesst einen Passanten => ohne konkreten Nachweis wer den toedlichen Schuss abgegeben hat kann keiner von ihnen verurteilt werden. Laesst sich der Taeter nicht ermitteln, dann muss man mit der Gewissheit leben, dass man einen Moerder laufen lassen muss. Ist halt so im Rechtsstaat. Schulterzucken


Wenn Mordabsicht tatsächlich vorhanden ist, kommen alle drann, wegen Beihilfe zu Mord.
Wenn alle auf den Bus gewartet haben, und aus ihre Mitte wird eine erschossen, kommen alle frei.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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quadium
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Anmeldungsdatum: 06.04.2013
Beiträge: 1771

Beitrag(#1936985) Verfasst am: 27.07.2014, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
quadium hat folgendes geschrieben:

Die Aussage des Zivilpolizisten reichte für den Landfriedensbruch, die Partikel am falschen Handschuh für die versuchte schwere Körperverletzung und die Mülltonne für die schwere Sachbeschädigung?

Sehr lustig.

Überhaupt nicht lustig! Auf die Aussage eines einzigen Polizisten, der zudem noch bei einer Stimmzuordnung kläglich versagte, basiert ein derartiges Urteil. Ein Polizist behauptet etwas, das Gericht urteilt und Du jubelst?

Ist Dir das echt nicht peinlich?

Wolf hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Ich bin ja öfter mal in A und habe die Berichterstattung in den verschiedensten Medien verfolgt.

SPON, Standard und Falter?


Diverse, was halt so in Fliegern und Hotels rumliegt.

PI-News ist nicht darunter. Die erwähne ich deshalb, weil es die einzige Veröffentlichung zu sein scheint, die das Urteil in etwa so begrüßt wie Du.

Wolf hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Vom Urteil mal ganz zu schweigen.

Er war bisher unbescholten, daher ist es in Ordnung.
Mal sehen, ob es hält.


Das hebt Dich allerdings nur ein klein ein wenig von den PI-news-Kommentaren ab, die sehen es (auch) als zu gering an.
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1936995) Verfasst am: 27.07.2014, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

quadium hat folgendes geschrieben:

Überhaupt nicht lustig! Auf die Aussage eines einzigen Polizisten, der zudem noch bei einer Stimmzuordnung kläglich versagte, basiert ein derartiges Urteil. Ein Polizist behauptet etwas, das Gericht urteilt und Du jubelst?

Der Richter hielt den Polizisten für glaubwürdig. Schulterzucken
Das ein Prozess von einem einzelnen Zeugen abhängt kommt vor.
Der Angeklagte hat geschwiegen und keine Gegendarstellung vorgenommen.
Zitat:

Ist Dir das echt nicht peinlich?

Nein.
Zitat:
PI-News ist nicht darunter. Die erwähne ich deshalb, weil es die einzige Veröffentlichung zu sein scheint, die das Urteil in etwa so begrüßt wie Du.

Ohne dich würde ich nicht mal wissen, dass PI darüber berichtet.
Zitat:

Das hebt Dich allerdings nur ein klein ein wenig von den PI-news-Kommentaren ab, die sehen es (auch) als zu gering an.

Ich sehe es nicht als zu gering an, sondern halte die Strafe für angemessen.
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Trish:(
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#1937051) Verfasst am: 27.07.2014, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Beispiel:

Aus einer Gruppe von 10 Menschen heraus wird ein anderer Mensch erschossen. Man kann nachweisen, dass sie sich abgesprochen haben zusammen zum Tatort zu gehen, damit das Mordopfer von einem von ihnen erschossen wird und es verborgen werden kann wer genau den Schuss abgibt= gemeinschaftlich begangener Mord, auch ohne individuellen Tatnachweis.

10 Menschen warten an einer Bushaltestelle auf den Bus, einer von ihnen erschiesst einen Passanten => ohne konkreten Nachweis wer den toedlichen Schuss abgegeben hat kann keiner von ihnen verurteilt werden. Laesst sich der Taeter nicht ermitteln, dann muss man mit der Gewissheit leben, dass man einen Moerder laufen lassen muss. Ist halt so im Rechtsstaat. Schulterzucken


Wenn Mordabsicht tatsächlich vorhanden ist, kommen alle drann, wegen Beihilfe zu Mord.
Wenn alle auf den Bus gewartet haben, und aus ihre Mitte wird eine erschossen, kommen alle frei.

Oh, geht noch doller, hab ich aus einem Film: Ein Bürger knallt einen Mistkerl ab (das Opfer wird als ein wirklich gefährlicher Ekelbursche dargestellt). Als die Polizei kommt stehen an die zwanzig Männer um den Tatort herum, die Tatwaffe liegt am Boden. Alle sagen: "Ich war's." Kann aber nur einer gewesen sein, es fiel nur ein Schuß. Unmöglich kann man alle einsperren, das wären neunzehn Justizirrtümer auf einen Streich.
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sehr gut
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Beitrag(#1937137) Verfasst am: 27.07.2014, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Wieder mal Gefechte in Libyen, am Flughafen von Tripolis.
Dabei hat man 90% der Flugzeuge zerstört oder beschädigt.

http://derstandard.at/2000003074912/Mindestens-15-Tote-bei-Kaempfen-am-Flughafen-Tripolis

Nächste Runde zornig

http://bilder4.n-tv.de/img/incoming/origs13318271/4072735807-w1000-h960/Libyen-Tripolis-Airport.jpg

Wegen Übergröße, Bild in Link umgewandelt. vrolijke
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1937138) Verfasst am: 27.07.2014, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:

Oh, geht noch doller, hab ich aus einem Film: Ein Bürger knallt einen Mistkerl ab (das Opfer wird als ein wirklich gefährlicher Ekelbursche dargestellt). Als die Polizei kommt stehen an die zwanzig Männer um den Tatort herum, die Tatwaffe liegt am Boden. Alle sagen: "Ich war's." Kann aber nur einer gewesen sein, es fiel nur ein Schuß. Unmöglich kann man alle einsperren, das wären neunzehn Justizirrtümer auf einen Streich.

So wie du das beschreibst, wäre dass ein Fall, über den man seitenlang diskutiern könnte.
- nachträgliche Beihilfe?
- Anforderungen an eine Beihilfehandlung
- Beihilfevorsatz als Minus zum Tätervorsatz? Oder als aliud`?
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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beachbernie
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Beitrag(#1937145) Verfasst am: 27.07.2014, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Oh, geht noch doller, hab ich aus einem Film: Ein Bürger knallt einen Mistkerl ab (das Opfer wird als ein wirklich gefährlicher Ekelbursche dargestellt). Als die Polizei kommt stehen an die zwanzig Männer um den Tatort herum, die Tatwaffe liegt am Boden. Alle sagen: "Ich war's." Kann aber nur einer gewesen sein, es fiel nur ein Schuß. Unmöglich kann man alle einsperren, das wären neunzehn Justizirrtümer auf einen Streich.

So wie du das beschreibst, wäre dass ein Fall, über den man seitenlang diskutiern könnte.
- nachträgliche Beihilfe?
- Anforderungen an eine Beihilfehandlung
- Beihilfevorsatz als Minus zum Tätervorsatz? Oder als aliud`?


1 x Mord + 19 X Irrefuehrung der Ermittlungsbehoerden.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1937150) Verfasst am: 28.07.2014, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:

Oh, geht noch doller, hab ich aus einem Film: Ein Bürger knallt einen Mistkerl ab (das Opfer wird als ein wirklich gefährlicher Ekelbursche dargestellt). Als die Polizei kommt stehen an die zwanzig Männer um den Tatort herum, die Tatwaffe liegt am Boden. Alle sagen: "Ich war's." Kann aber nur einer gewesen sein, es fiel nur ein Schuß. Unmöglich kann man alle einsperren, das wären neunzehn Justizirrtümer auf einen Streich.

So wie du das beschreibst, wäre dass ein Fall, über den man seitenlang diskutiern könnte.
- nachträgliche Beihilfe?
- Anforderungen an eine Beihilfehandlung
- Beihilfevorsatz als Minus zum Tätervorsatz? Oder als aliud`?


1 x Mord + 19 X Irrefuehrung der Ermittlungsbehoerden.

Was soll zweiteres denn sein?

Nein, die Frage ist, ob die anderen 19 wegen Behilfe zum Mord bestraft werden können und ob dies auch bei dem tatsächlichen Mörder möglich ist. Ansonsten Begünstigung. Die Abgrenzung zwischen Beihilfehanldung und Begünstigungshandlung ist gar nicht so leicht.
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