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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1936232) Verfasst am: 23.07.2014, 16:38 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen. |
Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig? |
Die Straftaten hat es aber objektiv gegeben, zweifelhaft allein ist, welchen persönlichen Beitrag er dazu geleistet hat. Aber darauf kommt es beim Landfriedensbruch nicht an, sondern darauf, sich einer gewalttätigen Gruppe angeschlossen zu haben. |
Mal ohne auszuweichen. Sind wir uns einig, unabhängig vom konkreten Fall? |
Du weichst aus, wenn du vom konkreten Fall ablenkst. |
Ich beziehe mich auf folgende Aussage:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. |
Die lässt sich so verstehen, als würdest Du in bestimmten Fällen eine Bestrafung ohne Tatbeteiligung befürworten. Aber sie lässt sich auch anders verstehen, nämlich dass man eine mittelbare Tatbeteiligung feststellen kann. Etwa jemand beteiligt sich an einem Raub, indem er Wache steht, ohne selbst geklaut zu haben. Dann wäre ein "individueller Tatbeitrag" jedoch gegeben. Was meinst Du also damit, wenn Du eine Strafe ohne "individuellen Tatbeitrag" befürwortest"? Darauf zielt meine Frage ab.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1936242) Verfasst am: 23.07.2014, 17:58 Titel: |
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Wahrscheinlich hat die linke Presse (z.B. die FAZ) den Prozessablauf einfach falsch dargestellt.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Casual3rdparty dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.07.2012 Beiträge: 6255
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(#1936289) Verfasst am: 23.07.2014, 20:11 Titel: |
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vielleicht hat man ihn auch verurteilt, weil er ausländer war. moment, sowas gibts ja nur in Deutschland, in österreich gibts ja keine nazis...
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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Desperadox Nischenprodukt
Anmeldungsdatum: 18.01.2012 Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg
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(#1936300) Verfasst am: 23.07.2014, 21:00 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen. |
Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig? |
Da RR sich immer noch nicht eindeutig geäussert hat, scheint er das anders zu sehen. In meinen Augen ein echt gruseliges Rechtsverständnis.
_________________ SUUM CUIQUE
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1936301) Verfasst am: 23.07.2014, 21:03 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen. |
Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig? |
Die begangenen Straftaten waren landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung und versuchte
schwere Körperverletzung.
Ein zivilfahnder belastete ihn schwer, ebenso ein pyrotechnisches gutachten (Partikel am handschuh).
_________________ Trish:(
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Desperadox Nischenprodukt
Anmeldungsdatum: 18.01.2012 Beiträge: 2246
Wohnort: Hamburg
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(#1936306) Verfasst am: 23.07.2014, 21:13 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen. |
Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig? |
Die begangenen Straftaten waren landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung und versuchte
schwere Körperverletzung.
Ein zivilfahnder belastete ihn schwer, ebenso ein pyrotechnisches gutachten (Partikel am handschuh). |
War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht?
_________________ SUUM CUIQUE
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Casual3rdparty dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.07.2012 Beiträge: 6255
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(#1936309) Verfasst am: 23.07.2014, 21:26 Titel: |
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Desperadox hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen. |
Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig? |
Die begangenen Straftaten waren landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung und versuchte
schwere Körperverletzung.
Ein zivilfahnder belastete ihn schwer, ebenso ein pyrotechnisches gutachten (Partikel am handschuh). |
War seine individuelle Schuld jetzt erwiesen oder nicht? | SPON nach nicht, die haben einen süffisanten artikel dazu verfasst. schuldig ohne beweise: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/josef-s-in-oesterreich-urteil-in-wien-zu-haft-ohne-beweisen-a-982410.html
nicht nur dass es eine lange untersuchungshaft abzugelten galt, die beamten verstrickten sich in widersprüche und die schmauchspuren waren am falschen handschuh. aber nachdem er so lange gesessen hatte, konnte man ihn kaum freisprechen. nachher will er noch entschädigung statt das verfahren zu bezahlen.
er hat eine umgefallene mülltonne aufgehoben, der einzige videobeweis.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1936312) Verfasst am: 23.07.2014, 21:38 Titel: |
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Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate.
_________________ Trish:(
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Casual3rdparty dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.07.2012 Beiträge: 6255
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(#1936316) Verfasst am: 23.07.2014, 21:47 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: |
Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate. | die beweis oder indizienlast ist doch deutlich höher. sie könnte auch verurteilt werden alleine wegen nachgewiesener taten, die sprengung der Wohnung, betrug usw bei den Indizien geht es mehr um ihre rolle innerhalb des Trios und wie schwer die mittäterschaft an den morden des Duos wiegen kann.
bei dem linken studentischen randalierer im Ausland, für den ich keine Sympathien hege, bleibt ohne die indizien nicht viel.
die ösis haben ihre piefke halt lieber als zahlende Touristen, als jemanden der handfest von außen in ihre politik eingreift. muss man auch verstehen, dass man da eine gewisse Signalwirkung zeigen möchte.
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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schtonk dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.12.2013 Beiträge: 12078
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(#1936330) Verfasst am: 23.07.2014, 22:20 Titel: Re: Mord ohne Leiche in Wiesbaden |
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Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: |
Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate. |
Aktuell wird in Wiesbaden ein "Mord ohne Leiche" verhandelt... |
Ihr habts gut. Bei uns ist es nicht so aufregend, da gibts immer nur Leichen ohne Mord
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#1936334) Verfasst am: 23.07.2014, 22:28 Titel: Re: Mord ohne Leiche in Wiesbaden |
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schtonk hat folgendes geschrieben: | Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | Wolf hat folgendes geschrieben: |
Ein indizienprozess ist in einem rechtstaat nichts ungewöhnliches. In der brd läuft auch gerade einer gegen eine gewisse beate. |
Aktuell wird in Wiesbaden ein "Mord ohne Leiche" verhandelt... |
Ihr habts gut. Bei uns ist es nicht so aufregend, da gibts immer nur Leichen ohne Mord |
ich vermute mal,
du wohnst mehr ländlich,
und da gibt es bei uns nur noch ganz, ganz wenig Polizei - und wo keine Polizei,
da wird auch nicht lange nach Verbrechen gesucht - und wenn mal jemand verschwindt - ist er halt verschwunden
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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schtonk dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.12.2013 Beiträge: 12078
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(#1936344) Verfasst am: 23.07.2014, 22:48 Titel: Re: Mord ohne Leiche in Wiesbaden |
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Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
...ich vermute mal,
du wohnst mehr ländlich,
und da gibt es bei uns nur noch ganz, ganz wenig Polizei ... |
Ja, zwischen Lottehaus und Liebigmuseum sozusagen.
Ich vermisse die Jungs auch net so sehr.
Habe einen in der Familie, der reicht mir...
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1936473) Verfasst am: 24.07.2014, 13:18 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: |
Die lässt sich so verstehen, als würdest Du in bestimmten Fällen eine Bestrafung ohne Tatbeteiligung befürworten. Aber sie lässt sich auch anders verstehen, nämlich dass man eine mittelbare Tatbeteiligung feststellen kann. Etwa jemand beteiligt sich an einem Raub, indem er Wache steht, ohne selbst geklaut zu haben. Dann wäre ein "individueller Tatbeitrag" jedoch gegeben. Was meinst Du also damit, wenn Du eine Strafe ohne "individuellen Tatbeitrag" befürwortest"? Darauf zielt meine Frage ab. |
Dann habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrück. Ich meinte nicht, daß es keinen individuellen Tatbeitrag gegeben hat, sondern daß die Taten, die in der Gruppe begangen wurden, nicht einem Einzeltäter zuzuordnen sind. Wer sich einer gewalttätigen Gruppe anschließt, leistet in jeden Fall einen Tatbeitrag, mindestens in der Weise, daß er die Gewalttaten begünstigt und indem er die anonyme Masse mit bildet, aus der heraus Straftaten begangen werden.
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Ralf Rudolfy Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
Anmeldungsdatum: 11.12.2003 Beiträge: 26674
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(#1936474) Verfasst am: 24.07.2014, 13:24 Titel: |
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Desperadox hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen. |
Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig? |
Da RR sich immer noch nicht eindeutig geäussert hat, scheint er das anders zu sehen. In meinen Augen ein echt gruseliges Rechtsverständnis. |
Du meinst also, daß bei gemeinschaftlich begangenen Taten alle Tatbeteiligte straffrei bleiben müssen, solange es ihnen nur gelingt, dafür zu sorgen, daß nicht jede einzelne Handlung einem der Beteiligten zuzuordnen ist? Das erscheint mir gruselig.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1936485) Verfasst am: 24.07.2014, 14:23 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Ich halte den Schuldspruch auch für verfehlt, mitgehangen mitgefangen gibt es hier nicht.
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Warum?
Hältst du den Zeugen für unglaubwürdig?
Bei der Stimmzuordnung hat er sich geirrt. Aber macht dies seine gesamte Aussage unglaubwürdig?
Josef S. zog es vor zu schweigen, es stand also nicht Aussage gegen Aussage.
Nur in seinem Schlusswort hat er sich zum Video mit dem Mistkübel geäußert.
Zwar konnte keiner der anderen Zeugen Josef S. identifizieren, aber sie könnten ihn auch nicht entlasten.
Das Polizisten in voller Monteur mit beschlagenem Visier und Farbbeutelrückständen Josef S. nicht identifizieren konnten ist nicht verwunderlich.
Mal sehen was die Berufung ergibt und die Verhandlung seines Kollegen, der erneut auffällig wurde.
_________________ Trish:(
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Lord Snow I am the one who knocks
Anmeldungsdatum: 05.09.2006 Beiträge: 6445
Wohnort: Würzburg
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(#1936825) Verfasst am: 26.07.2014, 15:27 Titel: |
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http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/grundwasser-verlust-in-usa-droht-duerre-folgen-zu-verschaerfen-a-982897.html#ref=plista
Zitat: | Rekord-Dürre: Grundwasser-Verlust in USA schockiert Forscher
Der Südwesten der USA leidet seit 14 Jahren unter einer rekordverdächtigen Dürre. Ihre Folgen könnten noch schlimmer sein als befürchtet: Satellitendaten zeigen, dass die Grundwasser-Vorräte massiv angegriffen sind. Forscher zeigen sich entsetzt. |
_________________ Ich irre mich nie! Einmal dachte ich, ich hätte mich geirrt, aber da hatte ich mich getäuscht
"Der Gott, der Gott sterben läßt, um Gott zu besänftigen"...Hundert Folianten, die für oder wider das Christentum geschrieben worden sind, ergeben eine geringere Evidenz als der Spott dieser zwei Zeilen.
Denis Diderot
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quadium registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.04.2013 Beiträge: 1771
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(#1936828) Verfasst am: 26.07.2014, 16:19 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen. |
Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig? |
Die begangenen Straftaten waren landfriedensbruch, schwere Sachbeschädigung und versuchte
schwere Körperverletzung.
Ein zivilfahnder belastete ihn schwer, ebenso ein pyrotechnisches gutachten (Partikel am handschuh). |
Die Aussage des Zivilpolizisten reichte für den Landfriedensbruch, die Partikel am falschen Handschuh für die versuchte schwere Körperverletzung und die Mülltonne für die schwere Sachbeschädigung?
Ich bin ja öfter mal in A und habe die Berichterstattung in den verschiedensten Medien verfolgt. Letztendlich bist Du der erste mir bekannte Ösi, der nicht schon die Anklage an sich peinlich findet.
Vom Urteil mal ganz zu schweigen.
Faszinierend
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1936854) Verfasst am: 26.07.2014, 19:29 Titel: |
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Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Desperadox hat folgendes geschrieben: | zelig hat folgendes geschrieben: | Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: | Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen. |
Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig? |
Da RR sich immer noch nicht eindeutig geäussert hat, scheint er das anders zu sehen. In meinen Augen ein echt gruseliges Rechtsverständnis. |
Du meinst also, daß bei gemeinschaftlich begangenen Taten alle Tatbeteiligte straffrei bleiben müssen, solange es ihnen nur gelingt, dafür zu sorgen, daß nicht jede einzelne Handlung einem der Beteiligten zuzuordnen ist? Das erscheint mir gruselig. |
Nein. Um die Leute wegen einer gemeinschaftlich begangenen Tat drankriegen zu koennen muss man allerdings nachweisen, dass sie eine Gemeinschaft zum Zwecke der Begehung jener Straftat gebildet haben.
Beispiel:
Aus einer Gruppe von 10 Menschen heraus wird ein anderer Mensch erschossen. Man kann nachweisen, dass sie sich abgesprochen haben zusammen zum Tatort zu gehen, damit das Mordopfer von einem von ihnen erschossen wird und es verborgen werden kann wer genau den Schuss abgibt= gemeinschaftlich begangener Mord, auch ohne individuellen Tatnachweis.
10 Menschen warten an einer Bushaltestelle auf den Bus, einer von ihnen erschiesst einen Passanten => ohne konkreten Nachweis wer den toedlichen Schuss abgegeben hat kann keiner von ihnen verurteilt werden. Laesst sich der Taeter nicht ermitteln, dann muss man mit der Gewissheit leben, dass man einen Moerder laufen lassen muss. Ist halt so im Rechtsstaat.
_________________ Defund the gender police!!
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1936948) Verfasst am: 27.07.2014, 11:17 Titel: |
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Unfaßbar: Die Deppen haben nicht mal Wassermesser (Wasseruhren) in ihren Häusern. Das war bei uns schon in meiner Kinderzeit selbstverständlich.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1936960) Verfasst am: 27.07.2014, 11:51 Titel: |
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quadium hat folgendes geschrieben: |
Die Aussage des Zivilpolizisten reichte für den Landfriedensbruch, die Partikel am falschen Handschuh für die versuchte schwere Körperverletzung und die Mülltonne für die schwere Sachbeschädigung?
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Sehr lustig.
Zitat: |
Ich bin ja öfter mal in A und habe die Berichterstattung in den verschiedensten Medien verfolgt.
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SPON, Standard und Falter? Zitat: |
Vom Urteil mal ganz zu schweigen.
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Er war bisher unbescholten, daher ist es in Ordnung.
Mal sehen, ob es hält.
_________________ Trish:(
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vrolijke Bekennender Pantheist

Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 46732
Wohnort: Stuttgart
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(#1936964) Verfasst am: 27.07.2014, 12:09 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Beispiel:
Aus einer Gruppe von 10 Menschen heraus wird ein anderer Mensch erschossen. Man kann nachweisen, dass sie sich abgesprochen haben zusammen zum Tatort zu gehen, damit das Mordopfer von einem von ihnen erschossen wird und es verborgen werden kann wer genau den Schuss abgibt= gemeinschaftlich begangener Mord, auch ohne individuellen Tatnachweis.
10 Menschen warten an einer Bushaltestelle auf den Bus, einer von ihnen erschiesst einen Passanten => ohne konkreten Nachweis wer den toedlichen Schuss abgegeben hat kann keiner von ihnen verurteilt werden. Laesst sich der Taeter nicht ermitteln, dann muss man mit der Gewissheit leben, dass man einen Moerder laufen lassen muss. Ist halt so im Rechtsstaat. |
Wenn Mordabsicht tatsächlich vorhanden ist, kommen alle drann, wegen Beihilfe zu Mord.
Wenn alle auf den Bus gewartet haben, und aus ihre Mitte wird eine erschossen, kommen alle frei.
_________________ Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm
Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.
Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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quadium registrierter User
Anmeldungsdatum: 06.04.2013 Beiträge: 1771
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(#1936985) Verfasst am: 27.07.2014, 13:04 Titel: |
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Wolf hat folgendes geschrieben: | quadium hat folgendes geschrieben: |
Die Aussage des Zivilpolizisten reichte für den Landfriedensbruch, die Partikel am falschen Handschuh für die versuchte schwere Körperverletzung und die Mülltonne für die schwere Sachbeschädigung?
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Sehr lustig. |
Überhaupt nicht lustig! Auf die Aussage eines einzigen Polizisten, der zudem noch bei einer Stimmzuordnung kläglich versagte, basiert ein derartiges Urteil. Ein Polizist behauptet etwas, das Gericht urteilt und Du jubelst?
Ist Dir das echt nicht peinlich?
Wolf hat folgendes geschrieben: | Zitat: |
Ich bin ja öfter mal in A und habe die Berichterstattung in den verschiedensten Medien verfolgt.
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SPON, Standard und Falter? |
Diverse, was halt so in Fliegern und Hotels rumliegt.
PI-News ist nicht darunter. Die erwähne ich deshalb, weil es die einzige Veröffentlichung zu sein scheint, die das Urteil in etwa so begrüßt wie Du.
Wolf hat folgendes geschrieben: | Zitat: |
Vom Urteil mal ganz zu schweigen.
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Er war bisher unbescholten, daher ist es in Ordnung.
Mal sehen, ob es hält. |
Das hebt Dich allerdings nur ein klein ein wenig von den PI-news-Kommentaren ab, die sehen es (auch) als zu gering an.
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Wolf registrierter User
Anmeldungsdatum: 23.08.2004 Beiträge: 16610
Wohnort: Zuhause
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(#1936995) Verfasst am: 27.07.2014, 13:24 Titel: |
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quadium hat folgendes geschrieben: |
Überhaupt nicht lustig! Auf die Aussage eines einzigen Polizisten, der zudem noch bei einer Stimmzuordnung kläglich versagte, basiert ein derartiges Urteil. Ein Polizist behauptet etwas, das Gericht urteilt und Du jubelst?
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Der Richter hielt den Polizisten für glaubwürdig.
Das ein Prozess von einem einzelnen Zeugen abhängt kommt vor.
Der Angeklagte hat geschwiegen und keine Gegendarstellung vorgenommen. Zitat: |
Ist Dir das echt nicht peinlich?
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Nein. Zitat: | PI-News ist nicht darunter. Die erwähne ich deshalb, weil es die einzige Veröffentlichung zu sein scheint, die das Urteil in etwa so begrüßt wie Du.
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Ohne dich würde ich nicht mal wissen, dass PI darüber berichtet.
Zitat: |
Das hebt Dich allerdings nur ein klein ein wenig von den PI-news-Kommentaren ab, die sehen es (auch) als zu gering an. |
Ich sehe es nicht als zu gering an, sondern halte die Strafe für angemessen.
_________________ Trish:(
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1937051) Verfasst am: 27.07.2014, 18:12 Titel: |
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vrolijke hat folgendes geschrieben: | beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Beispiel:
Aus einer Gruppe von 10 Menschen heraus wird ein anderer Mensch erschossen. Man kann nachweisen, dass sie sich abgesprochen haben zusammen zum Tatort zu gehen, damit das Mordopfer von einem von ihnen erschossen wird und es verborgen werden kann wer genau den Schuss abgibt= gemeinschaftlich begangener Mord, auch ohne individuellen Tatnachweis.
10 Menschen warten an einer Bushaltestelle auf den Bus, einer von ihnen erschiesst einen Passanten => ohne konkreten Nachweis wer den toedlichen Schuss abgegeben hat kann keiner von ihnen verurteilt werden. Laesst sich der Taeter nicht ermitteln, dann muss man mit der Gewissheit leben, dass man einen Moerder laufen lassen muss. Ist halt so im Rechtsstaat. |
Wenn Mordabsicht tatsächlich vorhanden ist, kommen alle drann, wegen Beihilfe zu Mord.
Wenn alle auf den Bus gewartet haben, und aus ihre Mitte wird eine erschossen, kommen alle frei. |
Oh, geht noch doller, hab ich aus einem Film: Ein Bürger knallt einen Mistkerl ab (das Opfer wird als ein wirklich gefährlicher Ekelbursche dargestellt). Als die Polizei kommt stehen an die zwanzig Männer um den Tatort herum, die Tatwaffe liegt am Boden. Alle sagen: "Ich war's." Kann aber nur einer gewesen sein, es fiel nur ein Schuß. Unmöglich kann man alle einsperren, das wären neunzehn Justizirrtümer auf einen Streich.
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sehr gut dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 05.08.2007 Beiträge: 14852
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1937138) Verfasst am: 27.07.2014, 23:31 Titel: |
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Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Oh, geht noch doller, hab ich aus einem Film: Ein Bürger knallt einen Mistkerl ab (das Opfer wird als ein wirklich gefährlicher Ekelbursche dargestellt). Als die Polizei kommt stehen an die zwanzig Männer um den Tatort herum, die Tatwaffe liegt am Boden. Alle sagen: "Ich war's." Kann aber nur einer gewesen sein, es fiel nur ein Schuß. Unmöglich kann man alle einsperren, das wären neunzehn Justizirrtümer auf einen Streich. |
So wie du das beschreibst, wäre dass ein Fall, über den man seitenlang diskutiern könnte.
- nachträgliche Beihilfe?
- Anforderungen an eine Beihilfehandlung
- Beihilfevorsatz als Minus zum Tätervorsatz? Oder als aliud`?
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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beachbernie male Person of Age and without Color
Anmeldungsdatum: 16.04.2006 Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii
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(#1937145) Verfasst am: 27.07.2014, 23:50 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Oh, geht noch doller, hab ich aus einem Film: Ein Bürger knallt einen Mistkerl ab (das Opfer wird als ein wirklich gefährlicher Ekelbursche dargestellt). Als die Polizei kommt stehen an die zwanzig Männer um den Tatort herum, die Tatwaffe liegt am Boden. Alle sagen: "Ich war's." Kann aber nur einer gewesen sein, es fiel nur ein Schuß. Unmöglich kann man alle einsperren, das wären neunzehn Justizirrtümer auf einen Streich. |
So wie du das beschreibst, wäre dass ein Fall, über den man seitenlang diskutiern könnte.
- nachträgliche Beihilfe?
- Anforderungen an eine Beihilfehandlung
- Beihilfevorsatz als Minus zum Tätervorsatz? Oder als aliud`? |
1 x Mord + 19 X Irrefuehrung der Ermittlungsbehoerden.
_________________ Defund the gender police!!
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1937150) Verfasst am: 28.07.2014, 00:08 Titel: |
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beachbernie hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Oh, geht noch doller, hab ich aus einem Film: Ein Bürger knallt einen Mistkerl ab (das Opfer wird als ein wirklich gefährlicher Ekelbursche dargestellt). Als die Polizei kommt stehen an die zwanzig Männer um den Tatort herum, die Tatwaffe liegt am Boden. Alle sagen: "Ich war's." Kann aber nur einer gewesen sein, es fiel nur ein Schuß. Unmöglich kann man alle einsperren, das wären neunzehn Justizirrtümer auf einen Streich. |
So wie du das beschreibst, wäre dass ein Fall, über den man seitenlang diskutiern könnte.
- nachträgliche Beihilfe?
- Anforderungen an eine Beihilfehandlung
- Beihilfevorsatz als Minus zum Tätervorsatz? Oder als aliud`? |
1 x Mord + 19 X Irrefuehrung der Ermittlungsbehoerden. |
Was soll zweiteres denn sein?
Nein, die Frage ist, ob die anderen 19 wegen Behilfe zum Mord bestraft werden können und ob dies auch bei dem tatsächlichen Mörder möglich ist. Ansonsten Begünstigung. Die Abgrenzung zwischen Beihilfehanldung und Begünstigungshandlung ist gar nicht so leicht.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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