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Sektenopfer - was kann man tun?
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1944097) Verfasst am: 21.08.2014, 21:32    Titel: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Hallo,

da sich hier so viele mit Religionen auskennen, dachte ich mal ich frage vielleicht hier nach, was man tun kann:

Mein Opa war mehrfacher Millionär. nun ist er vor ein paar Jahren gestorben und meine Mutter hat ihren pflichtteil bekommen. meine mutter ist aber bei den zeugen Jehovas.
ich weiß von ihr selbst, dass sie ca 2200 euro netto verdient und ohne wissen ihres arbeitgebers in einem 400 euro job arbeitet, damit sie mehr an die zeugen jehovas spenden kann.
jetzt erzählt meine mutter, dass sie gar kein erbe bekommen hätte. von meiner tante weiß ich aber, dass sie den pflichtteil bekommen hat.
sie hat das komplette erbe wohl an diese sekte verschenkt.
ich weiß, meine mutter ist ein freier mensch und kann mit ihrem geld machen was sie will, aber wenn sie nun innerhalb von 10 jahren verstirbt, kann ich doch irgendwie meinen pflichtteil geltend machen.
die frage ist bloß, wie ich das machen soll.

vielleicht hat jemand hier nützliche tipps.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1944104) Verfasst am: 21.08.2014, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ist wohl eher ne rechtliche Frage.
Das Geld, das deine Mutter veschenkt hat, ist futsch. Wenn sie dereinst stirbt, bekommst du das Pflichtteil von dem,
was dann noch da ist. Anders kann ich das mit meinem laienhaften Verstand nicht sehen.
Samson z.B. kann das bestimmt besser erklären.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1944108) Verfasst am: 21.08.2014, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz richtig ist das nicht. Wenn das Erbe bis zu 10 Jahre vor dem Tod verschenkt wurde, kann man sich den Pflichtteil teilweise vom Beschenkten zurück holen.

Ich weiß nur nicht, ob dies auch für Geldspenden gilt.

Ich würde wenn es um viel Geld geht einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1944110) Verfasst am: 21.08.2014, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ganz richtig ist das nicht. Wenn das Erbe bis zu 10 Jahre vor dem Tod verschenkt wurde, kann man sich den Pflichtteil teilweise vom Beschenkten zurück holen.

Ich weiß nur nicht, ob dies auch für Geldspenden gilt.

Ich würde wenn es um viel Geld geht einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.

das hab ich auch so gehört. nur wie weise ich das nach? meine mutter wird wohl die unterlagen über die schenkung verschwinden lassen (wohl auf rat der zeugen Jehovas).

p.s.
meine tante meint, sie will da aber auch nicht reingezogen werden, es müsse sich 1-200000 euro handeln.
was wenn meine mutter das geld in bar zuhause hat und es nach 9 Jahren einfach für alltägliches verbraucht hat und es keine unterlagen über eine schenkung gibt?
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1944111) Verfasst am: 21.08.2014, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ganz richtig ist das nicht. Wenn das Erbe bis zu 10 Jahre vor dem Tod verschenkt wurde, kann man sich den Pflichtteil teilweise vom Beschenkten zurück holen.

Ich weiß nur nicht, ob dies auch für Geldspenden gilt.

Ich würde wenn es um viel Geld geht einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
das gilt nur für schenkungen, alles andere ist uninteressant. ob die mutter das geld nun verprasst oder spendet, es ist weg.
_________________
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1944114) Verfasst am: 21.08.2014, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ganz richtig ist das nicht. Wenn das Erbe bis zu 10 Jahre vor dem Tod verschenkt wurde, kann man sich den Pflichtteil teilweise vom Beschenkten zurück holen.

Ich weiß nur nicht, ob dies auch für Geldspenden gilt.

Ich würde wenn es um viel Geld geht einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.

das hab ich auch so gehört. nur wie weise ich das nach? meine mutter wird wohl die unterlagen über die schenkung verschwinden lassen (wohl auf rat der zeugen Jehovas).

p.s.
meine tante meint, sie will da aber auch nicht reingezogen werden, es müsse sich 1-200000 euro handeln.
was wenn meine mutter das geld in bar zuhause hat und es nach 9 Jahren einfach für alltägliches verbraucht hat und es keine unterlagen über eine schenkung gibt?
wenn deine mutter es einfach für sich selbst verbraucht hat (was für zdj-ler ungewöhnlich wäre), dann ist es wech.

aber eine schenkung nachzuweisen ist sehr schwierig - wie ich aus eigener leidlicher erfahrung weiss....
_________________
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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Beitrag(#1944115) Verfasst am: 21.08.2014, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Schulterzucken jede kann mit seinem Geld nun mal machen was er will.
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26397
Wohnort: München

Beitrag(#1944118) Verfasst am: 21.08.2014, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Geh arbeiten.
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1944121) Verfasst am: 21.08.2014, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

ok, danke für die antworten.
ich hatte gehofft, dass man vielleicht die zeugen jehovas zwingen könnte ihre einkünfte von seiten meiner mutter offenzulegen.
dafür gibts wohl kaum Hoffnung...
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1944127) Verfasst am: 21.08.2014, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Geh arbeiten.
ich hab befürchtet, dass jemand so einen spruch bringen könnte... Sehr glücklich

mein Opa und meine Oma haben das ganze leben schwer gearbeitet, wirklich richtig schwer im eigenen Geschäft, mein opa bis 90, und meine mutter wirft das dieser sekte in den Rachen...


Zuletzt bearbeitet von Casual3rdparty am 21.08.2014, 22:40, insgesamt einmal bearbeitet
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beachbernie
male Person of Age and without Color



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Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1944128) Verfasst am: 21.08.2014, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Schulterzucken jede kann mit seinem Geld nun mal machen was er will.



Sehe ich im Prinzip auch so. Wenn z.B. meine Eltern ihre Kohle zu Lebzeiten verprassen und sich ein schoenes Leben machen und es hinterher fuer mich nichts mehr zu erben gibt, dann haette ich weniger Probleme damit, weil die das Geld verdient haben und eigentlich recht haben, wenn sie sich damit einen schoenen Lebensabend machen.

Bloss bleibt in einem Fall wie dem beschriebenen ein sehr schaler Nachgeschmack haengen. Da werden Menschen naemlich letztlich von einem Gehirnwaesche betreibenden Verein finanziell ausgebeutet. Die Kohle fliesst nicht in den schoenen Lebensabend der Mutter, sondern bezahlt letztendlich diese Typen, die alle paar Monate bei mir vor der Haustuer stehen und mich mit ihrem religioesen Muell zulabern wollen. Da wuerde ich mir auch ueberlegen ob ich mir nicht einen Anwalt nehme um wenigstens einen Teil des Geldes doch noch fuer mich zu sichern.

Casual3rdparty hat jedenfalls mein volles Mitgefuehl in dieser Situation.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1944132) Verfasst am: 21.08.2014, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
ok, danke für die antworten.
ich hatte gehofft, dass man vielleicht die zeugen jehovas zwingen könnte ihre einkünfte von seiten meiner mutter offenzulegen.
dafür gibts wohl kaum Hoffnung...
das dürfte kaum durchsetzbar sein, zumal du ja nachweisen müsstest, dass diese geschenke tatsächlich durch deine mutter getätigt wurden und von der erbschaft gezahlt wurden.
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1944133) Verfasst am: 21.08.2014, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Die Kohle fliesst nicht in den schoenen Lebensabend der Mutter, sondern bezahlt letztendlich diese Typen, die alle paar Monate bei mir vor der Haustuer stehen und mich mit ihrem religioesen Muell zulabern wollen.

ich dachte in eurer siedlung hätten die hausverbot unter androhung von Waffengewalt?
pah, ich wandere nicht nach kanada aus, wenns da die Jehovas auch gibt.
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1944134) Verfasst am: 21.08.2014, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Schulterzucken jede kann mit seinem Geld nun mal machen was er will.



Sehe ich im Prinzip auch so. Wenn z.B. meine Eltern ihre Kohle zu Lebzeiten verprassen und sich ein schoenes Leben machen und es hinterher fuer mich nichts mehr zu erben gibt, dann haette ich weniger Probleme damit, weil die das Geld verdient haben und eigentlich recht haben, wenn sie sich damit einen schoenen Lebensabend machen.

Bloss bleibt in einem Fall wie dem beschriebenen ein sehr schaler Nachgeschmack haengen. Da werden Menschen naemlich letztlich von einem Gehirnwaesche betreibenden Verein finanziell ausgebeutet. Die Kohle fliesst nicht in den schoenen Lebensabend der Mutter, sondern bezahlt letztendlich diese Typen, die alle paar Monate bei mir vor der Haustuer stehen und mich mit ihrem religioesen Muell zulabern wollen. Da wuerde ich mir auch ueberlegen ob ich mir nicht einen Anwalt nehme um wenigstens einen Teil des Geldes doch noch fuer mich zu sichern.

Casual3rdparty hat jedenfalls mein volles Mitgefuehl in dieser Situation.
bei dir stehe die zeugen vor der tür?


egal, ich denke, dieses geld ist futsch....
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1944136) Verfasst am: 21.08.2014, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Casual3rdparty hat jedenfalls mein volles Mitgefuehl in dieser Situation.
danke Bernie. Smilie
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1944144) Verfasst am: 21.08.2014, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
bei dir stehe die zeugen vor der tür?





Zeugen und Mormonen. Alle paar Monate. Das letzte mal war vor 1-2 Wochen.
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Tarvoc
would prefer not to.



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44650

Beitrag(#1944191) Verfasst am: 22.08.2014, 02:25    Titel: Re: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
aber wenn sie nun innerhalb von 10 jahren verstirbt, kann ich doch irgendwie meinen pflichtteil geltend machen. die frage ist bloß, wie ich das machen soll.

Diese beiden Sätze klingen zusammen irgendwie verdammt gruselig. freakteach
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"Die Tradition der Unterdrückten belehrt uns darüber, daß der Ausnahmezustands in dem wir leben, die Regel ist."
- Walter Benjamin, VIII. These zum Begriff der Geschichte
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Kat
ich bin dann mal weg...



Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 1200

Beitrag(#1944232) Verfasst am: 22.08.2014, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:

das gilt nur für schenkungen, alles andere ist uninteressant. ob die mutter das geld nun verprasst oder spendet, es ist weg.


Du meinst, es gibt (juristisch) einen Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Spende?
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Jesus Christus
IQ >125



Anmeldungsdatum: 11.12.2013
Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros

Beitrag(#1944239) Verfasst am: 22.08.2014, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Geh arbeiten.
ich hab befürchtet, dass jemand so einen spruch bringen könnte... Sehr glücklich

mein Opa und meine Oma haben das ganze leben schwer gearbeitet, wirklich richtig schwer im eigenen Geschäft, mein opa bis 90, und meine mutter wirft das dieser sekte in den Rachen...


Ich nehme an, du hättest es dem IBKA gespendet? Sehr glücklich
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1944251) Verfasst am: 22.08.2014, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ganz richtig ist das nicht. Wenn das Erbe bis zu 10 Jahre vor dem Tod verschenkt wurde, kann man sich den Pflichtteil teilweise vom Beschenkten zurück holen.

Ich weiß nur nicht, ob dies auch für Geldspenden gilt.

Ich würde wenn es um viel Geld geht einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
das gilt nur für schenkungen, alles andere ist uninteressant. ob die mutter das geld nun verprasst oder spendet, es ist weg.

Geldspenden ohne Gegenleistung sind meines Wissens nach durchaus Schenkungen in diesem Sinne. Das Problem ist hier in der Tat der nahcweis.
_________________
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1944316) Verfasst am: 22.08.2014, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ganz richtig ist das nicht. Wenn das Erbe bis zu 10 Jahre vor dem Tod verschenkt wurde, kann man sich den Pflichtteil teilweise vom Beschenkten zurück holen.

Ich weiß nur nicht, ob dies auch für Geldspenden gilt.

Ich würde wenn es um viel Geld geht einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
das gilt nur für schenkungen, alles andere ist uninteressant. ob die mutter das geld nun verprasst oder spendet, es ist weg.

Geldspenden ohne Gegenleistung sind meines Wissens nach durchaus Schenkungen in diesem Sinne. Das Problem ist hier in der Tat der nahcweis.
wenn ich an z.b. amnesty spende, dann habe ich da auch keine gegenleistung, ausser einer spendenquittung. und da ich solche spende bei der einkommenssteuer geltend machen kann, eine schenkung aber nicht, muss es irgendwie doch noch einen weiteren unterschied geben. z.b., wer spenden annehmen darf und ob dafür spendenquittungen ausgestellt werden dürfen. wie das bei den zdj-ler ist, weiss ich nicht.

edit: RS
_________________
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Casual3rdparty
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1944327) Verfasst am: 22.08.2014, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ganz richtig ist das nicht. Wenn das Erbe bis zu 10 Jahre vor dem Tod verschenkt wurde, kann man sich den Pflichtteil teilweise vom Beschenkten zurück holen.

Ich weiß nur nicht, ob dies auch für Geldspenden gilt.

Ich würde wenn es um viel Geld geht einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen.
das gilt nur für schenkungen, alles andere ist uninteressant. ob die mutter das geld nun verprasst oder spendet, es ist weg.

Geldspenden ohne Gegenleistung sind meines Wissens nach durchaus Schenkungen in diesem Sinne. Das Problem ist hier in der Tat der nahcweis.
wenn ich an z.b. amnesty spende, dann habe ich da auch keine gegenleistung, ausser einer spendenquittung. und da ich solche spende bei der einkommenssteuer geltend machen kann, eine schenkung aber nicht, muss es irgendwie doch noch einen weiteren unterschied geben. z.b., wer spenden annehmen darf und ob dafür spendenquittungen ausgestellt werden dürfen. wie das bei den zdj-ler ist, weiss ich nicht.

edit: RS

wenn ich wiki richtig lese, sind die zeugen in deutschland keine anerkannte Religionsgemeinschaft. allerdings ist ihr verlag gemeinnützig anerkannt. der dürfte dann wohl spenden annehmen.
samson hat mir dankenswerter weise bestätigt, dass der Nachweis schwierig werden dürfte.
und in geschäftlichen dingen ist diese sekte extrem ausgefuchst.

p.s.
meine mutter hat meine schwester echt so belabert, dass die glaubt, meine mutter habe überhaupt kein erbe erhalten...
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Casual3rdparty
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1944328) Verfasst am: 22.08.2014, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Jesus Christus hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Geh arbeiten.
ich hab befürchtet, dass jemand so einen spruch bringen könnte... Sehr glücklich

mein Opa und meine Oma haben das ganze leben schwer gearbeitet, wirklich richtig schwer im eigenen Geschäft, mein opa bis 90, und meine mutter wirft das dieser sekte in den Rachen...


Ich nehme an, du hättest es dem IBKA gespendet? Sehr glücklich
ööööööööhmmm... soll ich jetzt lügen? Sehr glücklich
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Petrus
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 194
Wohnort: Franke im bayerischen Ausland

Beitrag(#1945656) Verfasst am: 28.08.2014, 13:12    Titel: Re: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Hallo,


hallo Casual3rdparty,

Zitat:
meine mutter ist ein freier mensch und kann mit ihrem geld machen was sie will


das ist schon mal ein guter Ansatz.

Zitat:
aber


nö.

kümmere Dich gern um Deine Mutter.

gerne jenseits von allem Geld,

meint

Peter.
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beefy
Be Vieh



Anmeldungsdatum: 24.09.2008
Beiträge: 5590
Wohnort: Land der abgehärteten Seelen

Beitrag(#1945664) Verfasst am: 28.08.2014, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie die Kohle nicht in Bar abgeliefert hat, kann man es über die Kontoauszüge belegen.Ich glaube, Banken sind verpflichtet, sowas zehn Jahre aufzuheben.Als Erbe kannst du die dann bei ihrer Bank neu beantragen.

Persönlich muß ich noch was loswerden:
Hier steht nix darüber, wie du sonst so zu deiner Mutter stehst, und wieviel ihr so vor dem Erben miteinander zu tun hattet....
So alleinstehend erscheint es irgendwie nach:
"Die alte verschenkt ihr Geld anstatt es für mich zu sparen, und möglichst schnell abzukratzen".
Gehts hier um deine Mutter und ihr Problem, oder gehts hier um "deine" Kohle ?
_________________
Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, tanzen die Mäuse auf dem Tisch.
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Naastika
RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 23.11.2003
Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1945667) Verfasst am: 28.08.2014, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

@casual: Du kannst die Schenkung des Erblassers und Schenkers anfechten, also deiner Mutter. Diese lebt aber noch, soweit ich die Sache verstehe.

Was sie als Erbnehmerin mit ihrem Erbteil anfängt, ist zu Lebzeiten ihre Sache. Wann der Erblasser, also ihr Vater, gestorben ist, spielt hier keine Rolle.

Sollte SIE versterben und die Schenkung an die Zeugen hätte bis zu zehn Jahren vor IHREM Tod stattgefunden, könnte mensch an Anfechung denken.

Sonst: Du könntest sie uU unter Betreuung in finanziellen Angelegenheiten stellen.... zynisches Grinsen
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Vronib111
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1946105) Verfasst am: 30.08.2014, 01:09    Titel: Re: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Hallo,

da sich hier so viele mit Religionen auskennen, dachte ich mal ich frage vielleicht hier nach, was man tun kann:

Mein Opa war mehrfacher Millionär. nun ist er vor ein paar Jahren gestorben und meine Mutter hat ihren pflichtteil bekommen. meine mutter ist aber bei den zeugen Jehovas.
ich weiß von ihr selbst, dass sie ca 2200 euro netto verdient und ohne wissen ihres arbeitgebers in einem 400 euro job arbeitet, damit sie mehr an die zeugen jehovas spenden kann.
jetzt erzählt meine mutter, dass sie gar kein erbe bekommen hätte. von meiner tante weiß ich aber, dass sie den pflichtteil bekommen hat.
sie hat das komplette erbe wohl an diese sekte verschenkt.
ich weiß, meine mutter ist ein freier mensch und kann mit ihrem geld machen was sie will, aber wenn sie nun innerhalb von 10 jahren verstirbt, kann ich doch irgendwie meinen pflichtteil geltend machen.
die frage ist bloß, wie ich das machen soll.

vielleicht hat jemand hier nützliche tipps.


Ich weiss nicht, ob es Dir viel helfen wird, aber Du solltest möglichst viel von den Dir bekannten Dingen rechtlich festschreiben lassen.
Vielleicht:

1. Zeugen Jehovas nachweisbar anschreiben und um Auskunft fragen.
2. Deine Mutter anschreiben bzw. anderweitig schriftlich festlegen, dass diese Schenkung erfolgt ist.
3. Dich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Beratungsschein gibt es bei jedem Amtsgericht für wenig Geld.
4. Alle Unterlagen gut aufheben, und den Zeugen Jehovas ggf. über Dritte ein wenig stärker auf die Nerven gehen. Gemeinhin hilft es, nach ähnlichen Fällen zu forschen, hier ein Netzwerk aufzubauen, sich an Sektenbeauftragte zu wenden (auch wenn diese meist bei der evang. oder kath. Kirche sind, helfen die gerne auch gegen ZJ).
5. Nachdem die die Antworten oder auch Verweigerung der Antworten von den ZJ (Selters ist die Zentrale, siehe: www.jw.org) hast, staatliche Stellen um "Rat" fragen, damit dort die Sache mit Aktenzeichen vorhanden ist. Diese Anfrage ggf. alle drei Jahre unter Hinweis auf das vergebene Aktenzeichen wiederholen, damit die Sache dort schön im Archiv bleibt und nicht vernichtet wird.
So hast Du möglicherweise später für gerichtliche Zwecke Hinweise, diese Sache bekannt gemacht zu haben.

Von der Einleitung einer gerichtlichen Betreuung würde ich abraten. Meist wird dann ein amtlicher Betreuer bestellt, der sogar von den ZJ sein kann. Dies machen auch die sog. "Großkirchen".
Lieber in der Sache "schriftlich unangenehm" werden und bleiben. Lachen

Viel Erfolg!

Und: Alles muss man nicht per Einschreiben mit Rückschein machen, sondern es gibt im Internet genügend kostenlose Telefax-Services. Unterschrift einscannen und unter das Dokument setzen, das genügt bei Faxversendung regelmässig für die rechtsgültige Zusendung an Behörden.
Tipp: www.cospace.de
_________________
Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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Vronib111
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1946106) Verfasst am: 30.08.2014, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

beefy hat folgendes geschrieben:
Wenn sie die Kohle nicht in Bar abgeliefert hat, kann man es über die Kontoauszüge belegen.Ich glaube, Banken sind verpflichtet, sowas zehn Jahre aufzuheben.Als Erbe kannst du die dann bei ihrer Bank neu beantragen.

Persönlich muß ich noch was loswerden:
Hier steht nix darüber, wie du sonst so zu deiner Mutter stehst, und wieviel ihr so vor dem Erben miteinander zu tun hattet....
So alleinstehend erscheint es irgendwie nach:
"Die alte verschenkt ihr Geld anstatt es für mich zu sparen, und möglichst schnell abzukratzen".
Gehts hier um deine Mutter und ihr Problem, oder gehts hier um "deine" Kohle ?


Sorry, ist wohl egal wie er zu seiner Mutter steht. Bevor es einer Kirche in den Rachen zu werfen, dürfte es ihm zustehen. Schliesslich muss er bei Vermögenslosigkeit und Pflegebedürftigkeit seiner Mutter gem. Gesetz dann für diese aufkommen. Da hilft dann der Mutti keine Kirche.
Entschuldige, aber dies musste ich einfach loswerden, weil mir die Kirchen - egal welche - derzeit gerade beruflich in solchen Dingen gewaltig "auf den Keks" gehen.
_________________
Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1946112) Verfasst am: 30.08.2014, 01:21    Titel: Re: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Hallo,

da sich hier so viele mit Religionen auskennen, dachte ich mal ich frage vielleicht hier nach, was man tun kann:

Mein Opa war mehrfacher Millionär. nun ist er vor ein paar Jahren gestorben und meine Mutter hat ihren pflichtteil bekommen. meine mutter ist aber bei den zeugen Jehovas.
ich weiß von ihr selbst, dass sie ca 2200 euro netto verdient und ohne wissen ihres arbeitgebers in einem 400 euro job arbeitet, damit sie mehr an die zeugen jehovas spenden kann.
jetzt erzählt meine mutter, dass sie gar kein erbe bekommen hätte. von meiner tante weiß ich aber, dass sie den pflichtteil bekommen hat.
sie hat das komplette erbe wohl an diese sekte verschenkt.
ich weiß, meine mutter ist ein freier mensch und kann mit ihrem geld machen was sie will, aber wenn sie nun innerhalb von 10 jahren verstirbt, kann ich doch irgendwie meinen pflichtteil geltend machen.
die frage ist bloß, wie ich das machen soll.

vielleicht hat jemand hier nützliche tipps.


Ich weiss nicht, ob es Dir viel helfen wird, aber Du solltest möglichst viel von den Dir bekannten Dingen rechtlich festschreiben lassen.
Vielleicht:

1. Zeugen Jehovas nachweisbar anschreiben und um Auskunft fragen.
2. Deine Mutter anschreiben bzw. anderweitig schriftlich festlegen, dass diese Schenkung erfolgt ist.
3. Dich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Beratungsschein gibt es bei jedem Amtsgericht für wenig Geld.
4. Alle Unterlagen gut aufheben, und den Zeugen Jehovas ggf. über Dritte ein wenig stärker auf die Nerven gehen. Gemeinhin hilft es, nach ähnlichen Fällen zu forschen, hier ein Netzwerk aufzubauen, sich an Sektenbeauftragte zu wenden (auch wenn diese meist bei der evang. oder kath. Kirche sind, helfen die gerne auch gegen ZJ).
5. Nachdem die die Antworten oder auch Verweigerung der Antworten von den ZJ (Selters ist die Zentrale, siehe: www.jw.org) hast, staatliche Stellen um "Rat" fragen, damit dort die Sache mit Aktenzeichen vorhanden ist. Diese Anfrage ggf. alle drei Jahre unter Hinweis auf das vergebene Aktenzeichen wiederholen, damit die Sache dort schön im Archiv bleibt und nicht vernichtet wird.
So hast Du möglicherweise später für gerichtliche Zwecke Hinweise, diese Sache bekannt gemacht zu haben.

Von der Einleitung einer gerichtlichen Betreuung würde ich abraten. Meist wird dann ein amtlicher Betreuer bestellt, der sogar von den ZJ sein kann. Dies machen auch die sog. "Großkirchen".
Lieber in der Sache "schriftlich unangenehm" werden und bleiben. Lachen

Viel Erfolg!

Und: Alles muss man nicht per Einschreiben mit Rückschein machen, sondern es gibt im Internet genügend kostenlose Telefax-Services. Unterschrift einscannen und unter das Dokument setzen, das genügt bei Faxversendung regelmässig für die rechtsgültige Zusendung an Behörden.
Tipp: www.cospace.de


wie soll denn punkt 5 praktisch aussehen? ich werde keine antworten bekommen, wie dokumentiert man sowas.
und wie soll das praktisch aussehen mit dem sich an die staatliche stelle wenden? welche stelle wäre das denn?
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Vronib111
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Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1946114) Verfasst am: 30.08.2014, 01:26    Titel: Re: Sektenopfer - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Vronib111 hat folgendes geschrieben:
Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Hallo,

da sich hier so viele mit Religionen auskennen, dachte ich mal ich frage vielleicht hier nach, was man tun kann:

Mein Opa war mehrfacher Millionär. nun ist er vor ein paar Jahren gestorben und meine Mutter hat ihren pflichtteil bekommen. meine mutter ist aber bei den zeugen Jehovas.
ich weiß von ihr selbst, dass sie ca 2200 euro netto verdient und ohne wissen ihres arbeitgebers in einem 400 euro job arbeitet, damit sie mehr an die zeugen jehovas spenden kann.
jetzt erzählt meine mutter, dass sie gar kein erbe bekommen hätte. von meiner tante weiß ich aber, dass sie den pflichtteil bekommen hat.
sie hat das komplette erbe wohl an diese sekte verschenkt.
ich weiß, meine mutter ist ein freier mensch und kann mit ihrem geld machen was sie will, aber wenn sie nun innerhalb von 10 jahren verstirbt, kann ich doch irgendwie meinen pflichtteil geltend machen.
die frage ist bloß, wie ich das machen soll.

vielleicht hat jemand hier nützliche tipps.


Ich weiss nicht, ob es Dir viel helfen wird, aber Du solltest möglichst viel von den Dir bekannten Dingen rechtlich festschreiben lassen.
Vielleicht:

1. Zeugen Jehovas nachweisbar anschreiben und um Auskunft fragen.
2. Deine Mutter anschreiben bzw. anderweitig schriftlich festlegen, dass diese Schenkung erfolgt ist.
3. Dich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Beratungsschein gibt es bei jedem Amtsgericht für wenig Geld.
4. Alle Unterlagen gut aufheben, und den Zeugen Jehovas ggf. über Dritte ein wenig stärker auf die Nerven gehen. Gemeinhin hilft es, nach ähnlichen Fällen zu forschen, hier ein Netzwerk aufzubauen, sich an Sektenbeauftragte zu wenden (auch wenn diese meist bei der evang. oder kath. Kirche sind, helfen die gerne auch gegen ZJ).
5. Nachdem die die Antworten oder auch Verweigerung der Antworten von den ZJ (Selters ist die Zentrale, siehe: www.jw.org) hast, staatliche Stellen um "Rat" fragen, damit dort die Sache mit Aktenzeichen vorhanden ist. Diese Anfrage ggf. alle drei Jahre unter Hinweis auf das vergebene Aktenzeichen wiederholen, damit die Sache dort schön im Archiv bleibt und nicht vernichtet wird.
So hast Du möglicherweise später für gerichtliche Zwecke Hinweise, diese Sache bekannt gemacht zu haben.

Von der Einleitung einer gerichtlichen Betreuung würde ich abraten. Meist wird dann ein amtlicher Betreuer bestellt, der sogar von den ZJ sein kann. Dies machen auch die sog. "Großkirchen".
Lieber in der Sache "schriftlich unangenehm" werden und bleiben. Lachen

Viel Erfolg!

Und: Alles muss man nicht per Einschreiben mit Rückschein machen, sondern es gibt im Internet genügend kostenlose Telefax-Services. Unterschrift einscannen und unter das Dokument setzen, das genügt bei Faxversendung regelmässig für die rechtsgültige Zusendung an Behörden.
Tipp: www.cospace.de


wie soll denn punkt 5 praktisch aussehen? ich werde keine antworten bekommen, wie dokumentiert man sowas.
und wie soll das praktisch aussehen mit dem sich an die staatliche stelle wenden? welche stelle wäre das denn?


Hi, bin gerade noch da!

Weiss ich auch nicht so ganz. Vielleicht die Stadtverwaltung um "Rat" fragen? Klingt komisch, aber wichtig ist, dass die Sache irgendwo aktenkundig wird.
Jedenfalls Sektenbeauftragten anschreiben und um Auskunft bitten.

Kein Problem, wenn Du von der ZJ-Zentrale keine Antwort bekommst. Wichtig ist nur, dass Du dort ein Fax hinschickst, damit die wissen, dass Du Ärger machen wirst. Lachen
_________________
Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
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