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goatmountain auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.10.2009 Beiträge: 2810
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(#1986992) Verfasst am: 25.02.2015, 05:43 Titel: |
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ist schon hammerhart in welche richtung sich die politikerkaste der brd entwickelt.
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1987028) Verfasst am: 25.02.2015, 12:34 Titel: |
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Schöngeist hat folgendes geschrieben: | Ahriman hat folgendes geschrieben: | Hier spricht der völlig verklemmte christliche Sexualneurotiker. |
Ja echt, völlig verklemmt gegen Kinderpornos und sexuellen Missbrauch zu sein. Voll uncool. |
Nein. Mir stinkt der ganze Stil seiner Äußerung, diese wutschäumende Attacke. Der Kerl gebärdet sich christlich, aber was Jesus über den Splitter im Auge sagte und über den ersten Stein, das hat er verdrängt. Er gehört zu den Leuten, die als erste losrennen und Brennholz sammeln, sollte die KK wieder Scheiterhaufen für Ketzer errichten.
Und bei dieser Art Sprache kann man auch noch vermuten, daß er selber irgendeine Leiche im Keller hat.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25405
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(#1987869) Verfasst am: 01.03.2015, 12:43 Titel: |
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goatmountain hat folgendes geschrieben: | ist schon hammerhart in welche richtung sich die politikerkaste der brd entwickelt. |
Es war kaum je anders. Eine Quote der Verfilzung, Vertuschung und Käuflichkeit existiert immer. Teilweise sogar respektiert wie im Bayern vergangener Jahrzehnte. Das ist auch hammerhart. Es ist nur keine neue Entwicklung.
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1987889) Verfasst am: 01.03.2015, 13:48 Titel: |
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Der integerste war wohl der Präsident, der wegen nichts zurücktrat.
Das ist die Messlatte und die ist verdammt hoch.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1987927) Verfasst am: 01.03.2015, 17:29 Titel: |
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"Dabei könnte das Verfahren auch ohne Geständnis vorzeitig beendet werden. Doch die Vehemenz des Anklägers aus Hannover hat ihren guten Grund:"
"Warum der Ausgang des Edathy-Prozesses am Landgericht Verden für die Staatsanwaltschaft so wichtig ist, will auf Anklägerseite niemand offen sagen. In Vier-Augen-Gesprächen mit Juristen heißt es: Es sei die letzte Chance, das ramponierte Image ein wenig aufzupolieren. Die Justiz brauche endlich wieder ein Erfolgserlebnis. "
"Für den Frankfurter Strafrechtler Eberhard Kempf ist die Forderung des Staatsanwalts ohnehin unzulässig. Eine solche Bedingung sei nicht ausdrücklich in der Strafprozessordnung vorgesehen und „beschädigt das Ansehen und die Arbeit der Staatsanwaltschaft“."
http://www.nwzonline.de/politik/warum-der-staatsanwalt-ein-gestaendnis-braucht_a_24,0,1977228520.html
Da er sich ja für unschuldig hält, wird es kein Geständnis geben.
Bei Edathy kann die Staatsanwaltschaft nichts gewinnen.
Jetzt soll er womöglich denen helfen, die seine Karriere und seinen Ruf maßgeblich beschädigt haben. Er wird auch dort verbrannte Erde hinterlassen.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1987952) Verfasst am: 01.03.2015, 19:13 Titel: |
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Zitat: | Es sei die letzte Chance, das ramponierte Image ein wenig aufzupolieren. Die Justiz brauche endlich wieder ein Erfolgserlebnis. |
Da steckt das Grundübel der Justiz. Man sieht es schon im Sprachgebrauch: Ein Prozeß wird gewonnen oder verloren. Der Staatsanwalt will gewinnen, der Verteidiger will siegen. Außerdem machen die Ermittler, die Polizei, dabei auch noch fröhlich mit. Sie suchen nicht den Täter, sondern irgendeinen Täter. Als Folge davon werden nur zu oft schuldlose Bürger belästigt, vorläufig festgenommen, durch die Mangel gedreht und sogar verknackt.
Für die Holzköpfe hier im Forum, die bei jedem Furz gleich auf die Barrikaden steigen: Das ist selbstverfreilich grundsätzlich bemerkt und bezieht sich nicht auf den Herrn Edathy.
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York Schottischer Schwarzwälder
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden
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(#1988046) Verfasst am: 02.03.2015, 10:10 Titel: |
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Heute soll das Urteil werden!
Frisch, Juristen, seid zur Hand!
_________________ Hark, when the night is falling, hear, hear, the pipes are calling ...
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988069) Verfasst am: 02.03.2015, 11:36 Titel: |
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"Sebastian Edathy soll 5000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen, damit der Prozess eingestellt wird. Das berichten mehrere Reporter via Twitter aus dem Gerichtssaal."
http://www.focus.de/politik/deutschland/live-ticker-zum-kinderporno-prozess-anklage-will-deal-wird-der-edathy-prozess-eingestellt_id_4511659.html
"Nochmal davongekommen! - Einstellung des Verfahrens und Bagatellsachen
Keine Bestrafung des Täters, wenn es eine Bagatelle ist oder er den Schaden anderweitig wieder gut macht, Erklärung zu den §§ 153, 153a StPO"
"§ 153 StPO Absehen von Verfolgung wegen Geringfügigkeit
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichts bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind."
"Ist die Sache damit „endgültig“ vom Tisch?
Sofern die Auflage oder Weisung innerhalb der gesetzten Frist erfüllt wurden, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Wenn der Täter der Auflage oder Weisung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt, also z.B. die Sache nicht repariert, sich beim Beleidigten nicht entschuldigt, dann wird das Verfahren wieder aufgenommen und es kann zu einer Hauptverhandlung kommen mit einem Urteil und einer Strafe.(vgl. § 153a StPO, Absatz 1, S.3). "
http://www.gangway.de/gangway.asp?cat1id=6&cat2id=43&cat3id=&DocID=78
Dann kann er sich ja nun den anderen Dingen widmen.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1988079) Verfasst am: 02.03.2015, 12:40 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | " Die Angeklagten gelten dann als unschuldig." |
Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988080) Verfasst am: 02.03.2015, 12:54 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | " Die Angeklagten gelten dann als unschuldig." |
Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden. |
Nein, nicht "schuldig sein", bloss hinreichender Verdacht für die Tatbegehung.
Wenn nicht angeklagt wurde=hinreichender Verdacht bestand, dann muss nichts eingestellt werden.
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#1988081) Verfasst am: 02.03.2015, 12:59 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | " Die Angeklagten gelten dann als unschuldig." |
Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden. |
Nein, nicht "schuldig sein", bloss hinreichender Verdacht für die Tatbegehung.
Wenn nicht angeklagt wurde=hinreichender Verdacht bestand, dann muss nichts eingestellt werden. |
Ein Schuldeingeständnis reicht nicht aus, um eine - juristisch so definierte Schuld - zu beweisen. Insofern haben der focus und Naastika Recht und unser Haus- und Hofjurist samson hat sich wieder mal blamiert. Mensch, samson, was hast du denn gelernt ...-?
_________________ °
K.I.Z - Frieden
Das ist Postmoderne Ideologie! Psychologe und Philosoph analysieren RASSISMUS-Video
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Er_Win dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 31.01.2008 Beiträge: 4482
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(#1988083) Verfasst am: 02.03.2015, 13:06 Titel: |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Wer Politiker ist, der muss integer sein. |
Integer ?
zahlentheoretisch als Gleichnis agieren aber viele irrational bis komplex
*SCNR ...
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1988101) Verfasst am: 02.03.2015, 14:20 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | " Die Angeklagten gelten dann als unschuldig." |
Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden. |
Nein, nicht "schuldig sein", bloss hinreichender Verdacht für die Tatbegehung.
Wenn nicht angeklagt wurde=hinreichender Verdacht bestand, dann muss nichts eingestellt werden. |
Das ist wiederum falsch. Auch wenn nicht angeklagt wurde, wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, und eine Einstellung nach § 153a STPO setzt gerade vorraus, dass "schuld" oberhalb der kleinstkriminalität vorliegt, sonst wird nämlich nach 153 eingestellt.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988112) Verfasst am: 02.03.2015, 14:42 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | " Die Angeklagten gelten dann als unschuldig." |
Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden. |
Nein, nicht "schuldig sein", bloss hinreichender Verdacht für die Tatbegehung.
Wenn nicht angeklagt wurde=hinreichender Verdacht bestand, dann muss nichts eingestellt werden. |
Das ist wiederum falsch. Auch wenn nicht angeklagt wurde, wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, und eine Einstellung nach § 153a STPO setzt gerade vorraus, dass "schuld" oberhalb der kleinstkriminalität vorliegt, sonst wird nämlich nach 153 eingestellt. |
Nein, es ist nicht falsch.
Und ich meine nicht "schuld" sondern schuld iSd allegemeinen Schuldmerkmale.
Sicher ist der Mann "schuld" an den ihm vorgeworfenen Taten, weil er für solchen gehalten wird. Und das Stigma wird er nie loswerden.
Und dass eine 170er-Einstellung als höherwertig gilt, ist eine andere Frage.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988115) Verfasst am: 02.03.2015, 14:51 Titel: |
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"Vor den TV-Kameras gab Noll nur ein vorbereitetes Statement ab, Nachfragen ließ er nicht zu. Er betonte, dass Edathy zwar einen Fehler eingestanden, dass er aber weiterhin als unschuldig zu gelten habe – schließlich sei er nicht verurteilt. In Edathys Erklärung heißt es lediglich, er habe die Medien besessen, der Inhalt sei ihm bekannt gewesen und er habe einen Fehler gemacht, den er bereue. Ob sich nun Jugend- und Kinderpornographie auf den genannten Medien befinden und worin der eingestandene Fehler genau bestand, dazu äußerte er sich nicht. "Mein Mandant hat insbesondere nicht eingeräumt, kinder- und jugendpornographisches Material besessen zu haben", so Noll."
http://www.n-tv.de/politik/Eine-Trophaee-fuer-Sebastian-Edathy-article14613791.html
Und fängt auch schon an.
"Auf seiner Facebook-Seite relativierte Edathy sein Geständnis jedoch kurz nach Ende des Prozesses. "Ich weise darauf hin, dass ein 'Geständnis' ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden." Eine Schuldfeststellung sei damit ausdrücklich nicht getroffen worden, sagte Edathy. Er begrüße die Entscheidung des Gerichts, das Verfahren einzustellen. "Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen." "
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/sebastian-edathy-legt-gestaendnis-ab
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988118) Verfasst am: 02.03.2015, 15:02 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | Eine Schuldfeststellung sei damit ausdrücklich nicht getroffen worden, sagte Edathy. |
Ja, eine solche kann nur mit einem Urteil erfolgen.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988119) Verfasst am: 02.03.2015, 15:06 Titel: |
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"Edathy bestreitet Schuldeingeständnis
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat im Kinderporno-Prozess die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Edathy bereue, was er getan habe, sagte sein Verteidiger. Ein Schuldeingeständnis wollte Edathy darin aber nicht sehen. "
http://www.faz.net/aktuell/politik/sebastian-edathy-will-kein-gestaendnis-abgelegt-haben-13458785.html
Es war wohl kein Schuldeingeständnis.
Es war eine ausgehandelte unverbindliche Formulierung, eben der Deal.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1988120) Verfasst am: 02.03.2015, 15:09 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | " Die Angeklagten gelten dann als unschuldig." |
Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden. |
Nein, nicht "schuldig sein", bloss hinreichender Verdacht für die Tatbegehung.
Wenn nicht angeklagt wurde=hinreichender Verdacht bestand, dann muss nichts eingestellt werden. |
Das ist wiederum falsch. Auch wenn nicht angeklagt wurde, wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, und eine Einstellung nach § 153a STPO setzt gerade vorraus, dass "schuld" oberhalb der kleinstkriminalität vorliegt, sonst wird nämlich nach 153 eingestellt. |
Nein, es ist nicht falsch.
Und ich meine nicht "schuld" sondern schuld iSd allegemeinen Schuldmerkmale.
Sicher ist der Mann "schuld" an den ihm vorgeworfenen Taten, weil er für solchen gehalten wird. Und das Stigma wird er nie loswerden.
Und dass eine 170er-Einstellung als höherwertig gilt, ist eine andere Frage. |
Du hast gesagt, dass eine Einstellung überflüssig ist, wenn keine Anklage erhoben wird, und das ist falsch. In diesem Fall erfolgt eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, und zwar nach denselben StPO Vorschriften wie das Gericht. Und ja, eine offizielle Schuldfeststellung erfolgt in diesem Fall nicht. Dennoch ist eine angenommene Schuld vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988126) Verfasst am: 02.03.2015, 15:30 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | " Die Angeklagten gelten dann als unschuldig." |
Das ist quatsch, auch wenn es bei Focus steht. Die angeklagten sind dann nicht vorbestraft, aber "schuldig sein" ist gerade die Vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a, ansonsten müsste nach 170II eingestellt werden. |
Nein, nicht "schuldig sein", bloss hinreichender Verdacht für die Tatbegehung.
Wenn nicht angeklagt wurde=hinreichender Verdacht bestand, dann muss nichts eingestellt werden. |
Das ist wiederum falsch. Auch wenn nicht angeklagt wurde, wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, und eine Einstellung nach § 153a STPO setzt gerade vorraus, dass "schuld" oberhalb der kleinstkriminalität vorliegt, sonst wird nämlich nach 153 eingestellt. |
Nein, es ist nicht falsch.
Und ich meine nicht "schuld" sondern schuld iSd allegemeinen Schuldmerkmale.
Sicher ist der Mann "schuld" an den ihm vorgeworfenen Taten, weil er für solchen gehalten wird. Und das Stigma wird er nie loswerden.
Und dass eine 170er-Einstellung als höherwertig gilt, ist eine andere Frage. |
Du hast gesagt, dass eine Einstellung überflüssig ist, wenn keine Anklage erhoben wird, und das ist falsch. In diesem Fall erfolgt eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, und zwar nach denselben StPO Vorschriften wie das Gericht. Und ja, eine offizielle Schuldfeststellung erfolgt in diesem Fall nicht. Dennoch ist eine angenommene Schuld vorraussetzung für eine Einstellung nach 153a. |
Das Ermittlungsverfahren mündet in der Anklageerhebung mit dem dann erwarteten Abschluss durch ein Urteil. Ich meinte die Einstellung des gerichtichen Verfahrens, nicht des Ermittlungsverfahrens.
Und dass der hinreichende Tatverdacht in der Tat die Annnahme von Tatbestandserfüllung, Rechtswidrigkeit und Schuld beinhaltat, ergibt sich aus der Dogmatik und sagt zunächst erstmal nichts über individuelle Schuld der konkreten Person aus.
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1988129) Verfasst am: 02.03.2015, 15:36 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: |
Das Ermittlungsverfahren mündet in der Anklageerhebung mit dem dann erwarteten Abschluss durch ein Urteil. Ich meinte die Einstellung des gerichtichen Verfahrens, nicht des Ermittlungsverfahrens. |
Soso. hast du aber nicht gesagt. Nein, hast du nicht.
Wa?
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988134) Verfasst am: 02.03.2015, 15:52 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: |
Das Ermittlungsverfahren mündet in der Anklageerhebung mit dem dann erwarteten Abschluss durch ein Urteil. Ich meinte die Einstellung des gerichtichen Verfahrens, nicht des Ermittlungsverfahrens. |
Soso. hast du aber nicht gesagt. Nein, hast du nicht.
Wa? |
Die Strafrechtsdogmatik.... ähmm....
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1988136) Verfasst am: 02.03.2015, 16:01 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: |
Das Ermittlungsverfahren mündet in der Anklageerhebung mit dem dann erwarteten Abschluss durch ein Urteil. Ich meinte die Einstellung des gerichtichen Verfahrens, nicht des Ermittlungsverfahrens. |
Soso. hast du aber nicht gesagt. Nein, hast du nicht.
Wa? |
Die Strafrechtsdogmatik.... ähmm.... |
Laberfach...
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988139) Verfasst am: 02.03.2015, 16:08 Titel: |
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Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: | Samson83 hat folgendes geschrieben: | Naastika hat folgendes geschrieben: |
Das Ermittlungsverfahren mündet in der Anklageerhebung mit dem dann erwarteten Abschluss durch ein Urteil. Ich meinte die Einstellung des gerichtichen Verfahrens, nicht des Ermittlungsverfahrens. |
Soso. hast du aber nicht gesagt. Nein, hast du nicht.
Wa? |
Die Strafrechtsdogmatik.... ähmm.... |
Laberfach... |
*achselzück*
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Schöngeist permanent gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.10.2013 Beiträge: 803
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(#1988147) Verfasst am: 02.03.2015, 16:50 Titel: |
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Seit wann ist der Erwerb von Kinderpornographie eine "Bagatelle" und "Keinstkriminalität"?
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1988149) Verfasst am: 02.03.2015, 16:53 Titel: |
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Schöngeist hat folgendes geschrieben: | Seit wann ist der Erwerb von Kinderpornographie eine "Bagatelle" und "Keinstkriminalität"? |
Wenn es das wäre, was hier niemand vertritt, dann hätte man nach § 153 St PO eingestellt, nicht nach 153a.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Schöngeist permanent gesperrt
Anmeldungsdatum: 06.10.2013 Beiträge: 803
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(#1988154) Verfasst am: 02.03.2015, 17:04 Titel: |
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Der Mann ist gefährlich, er verfügt über absolut kein Unrechtsempfinden im Bezug auf seine Pädophilie. Seine gespielte "Reue" vor Gericht hat er nur vorgetäuscht um für sich einen Vorteil zu erreichen. Sobald er den Vorteil in der Tasche hatte (Einstellung des Verfahrens), hat er sich direkt wieder von seinem Geständnis distanzeirt und versucht alles zu leugnen und schön zu reden.
Der Mann ist eine tickende Zeitbombe. Solche Typen müssten eigentlich präventiv in Sicherungsverwahrung genommen werden, so lange bis sie sich einer Therapie unterziehen.
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