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schtonk dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.12.2013 Beiträge: 12078
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(#1988415) Verfasst am: 04.03.2015, 00:37 Titel: |
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Um zur Abwechslung mal zu einem wichtigen Thema zu kommen: Die Rolle der Staatsanwaltschaft in diesem (und anderen) Verfahren.
Warum stimmte sie plötzlich einer Einstellung zu, nachdem sie vorher ein riesiges Tamtam gemacht hat?
Welche Rolle spielt die Weisungsgebundenheit eines Staatsbeamten, wenn sein Vorgesetzter von der öffentlichen Meinung und seinen eigenen Interessen angetrieben ist?
Diesen Fragen wird in einer Radiosendung nachgegangen, die heute zu hören war. Auch andere prominente Beispiele werden zum Vergleich angeführt (Mollath, Kachelmann...).
Dabei ergeben sich erschreckende Parallelen, und unser Rechtssystem bekommt gehörige Kratzer ab. Hier geht es ausnahmsweise mal nicht um die moralische Integrität
von Angeklagten, sonder von Anklagenden.
Zitat: | Dornen für den Staatsanwalt - Eine Anklageschrift
[...]
Generalstaatsanwalt Frank Lüttig aus Celle habe gegen Edathy ermittelt, als sei der ein islamistischer Terroristen, schrieb die Süddeutsche Zeitung. Ermittlungsergebnisse
und Vermutungen wurden anscheinend frühzeitig an Medien und Politiker weitergeleitet, an Parteifreunde wie an politische Gegner. [...] |
Die Sendung kann man sich hier anhören oder als Podcast herunterladen:
http://www.hr-online.de/website/radio/hr2/index.jsp?rubrik=14224
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988444) Verfasst am: 04.03.2015, 10:41 Titel: |
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Commander Vimes hat folgendes geschrieben: |
Ob man sowas verbieten sollte, hängt für mich von einer einzigen Frage ab:
Welche Auswirkung hat das Betrachten dieser Bilder auf Menschen mit pädophiler Neigung?
Verstärken solche Bilder den Drang, Kinder im RL zu missbrauchen? Oder helfen sie ggf., die sexuellen Phantasien zu kanalsieren und halten den potenziellen Täter als "Ersatzdroge" von Kindern fern? |
Ja, so sehe ich es auch. Niemand sucht sich die pädophile Neigung aus. Ein Mensch wird mit solcher sexuellen Präferez geboren. Die Frage ist dann, wie dieser Mensch damit umgeht (Stichwort: "kein Täter werden"-Projekt). Und ob gewaltlos, da gezeichnet, entstande Bilder ein Hilfsmittel sein könnten.
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Naastika RL rulez<->auf Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988445) Verfasst am: 04.03.2015, 10:43 Titel: |
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schtonk hat folgendes geschrieben: | Um zur Abwechslung mal zu einem wichtigen Thema zu kommen: Die Rolle der Staatsanwaltschaft in diesem (und anderen) Verfahren.
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Ja, die politische Dimension ist das eigentlich Spannende (und Erschreckende) an der Sache.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988446) Verfasst am: 04.03.2015, 11:06 Titel: |
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" Kinderschutzbund will kein Geld von Edathy
5000 Euro sollte Sebastian Edathy nach der Einstellung des Verfahrens gegen ihn an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Doch der will das Geld nicht annehmen. Moralisch sei das nicht vertretbar."
http://www.welt.de/vermischtes/article138026696/Kinderschutzbund-will-kein-Geld-von-Edathy.html
Na dann, Geld überweisen.
Quittung bei Gericht präsentieren.
Und wenn das Geld dann zurück überwiesen wird, ordentlich damit besaufen. Prost!
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1988464) Verfasst am: 04.03.2015, 13:48 Titel: |
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Stuttgarter Zeitung hat folgendes geschrieben: | Das führt zu der zweiten, zentralen Fragestellung: wie sind die Bilder zu bewerten, die sich Sebastian Edathy bestellt haben soll. Nicht jedes Nacktbild zählt automatisch als Pornografie. Nacktaufnahmen, die keinen vorrangig sexuellen Charakter haben, bei denen nicht die Genitalien im Mittelpunkt stehen und sich die Betroffenen nicht aufreizend verhalten sind in Deutschland zulässig. Die Differenzierung ist wichtig, weil sonst für zahlreiche Bilder vom Wickeltisch oder aus dem Freibad eine Strafe drohte. Strafe ist hingegen angesagt, wenn in den Bildern sexuelle Handlungen von oder mit oder an oder vor Kindern vorgenommen werden. Als Kinder gelten Minderjährige unter 14 Jahren.
Seit einer Gesetzeserweiterung im Jahr 2008 ist auch der Besitz und Erwerb von so genannte Posing-Bildern strafbar. Darunter versteht man Darstellungen, welche ein „aufreizendes zur Schau stellen“ des Geschlechtsteils zum Gegenstand haben. Die Grenzen zwischen strafbewährtem Posing und nicht strafbaren Nacktfotos sind im Einzelfall freilich fließend. Als Edathy zu Beginn der Woche erklärt hat, er habe kein kinderpornografisches Material, kann er die Wahrheit gesagt haben.
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Casual3rdparty dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.07.2012 Beiträge: 6255
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(#1988487) Verfasst am: 04.03.2015, 14:56 Titel: |
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Ahriman hat folgendes geschrieben: | Stuttgarter Zeitung hat folgendes geschrieben: | Das führt zu der zweiten, zentralen Fragestellung: wie sind die Bilder zu bewerten, die sich Sebastian Edathy bestellt haben soll. Nicht jedes Nacktbild zählt automatisch als Pornografie. Nacktaufnahmen, die keinen vorrangig sexuellen Charakter haben, bei denen nicht die Genitalien im Mittelpunkt stehen und sich die Betroffenen nicht aufreizend verhalten sind in Deutschland zulässig. Die Differenzierung ist wichtig, weil sonst für zahlreiche Bilder vom Wickeltisch oder aus dem Freibad eine Strafe drohte. Strafe ist hingegen angesagt, wenn in den Bildern sexuelle Handlungen von oder mit oder an oder vor Kindern vorgenommen werden. Als Kinder gelten Minderjährige unter 14 Jahren.
Seit einer Gesetzeserweiterung im Jahr 2008 ist auch der Besitz und Erwerb von so genannte Posing-Bildern strafbar. Darunter versteht man Darstellungen, welche ein „aufreizendes zur Schau stellen“ des Geschlechtsteils zum Gegenstand haben. Die Grenzen zwischen strafbewährtem Posing und nicht strafbaren Nacktfotos sind im Einzelfall freilich fließend. Als Edathy zu Beginn der Woche erklärt hat, er habe kein kinderpornografisches Material, kann er die Wahrheit gesagt haben.
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ja die stuttgarter zeitung ist immer ein bisschen langsam beim denken...
edathy hat bereits gestanden strafrechtlich relevantes material gehabt zu haben. und nein, er ist nicht vorbestraft und kein verbrecher...
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Jesus Christus IQ >125
Anmeldungsdatum: 11.12.2013 Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros
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(#1988509) Verfasst am: 04.03.2015, 16:56 Titel: |
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Casual3rdparty hat folgendes geschrieben: | Ahriman hat folgendes geschrieben: | Stuttgarter Zeitung hat folgendes geschrieben: | Das führt zu der zweiten, zentralen Fragestellung: wie sind die Bilder zu bewerten, die sich Sebastian Edathy bestellt haben soll. Nicht jedes Nacktbild zählt automatisch als Pornografie. Nacktaufnahmen, die keinen vorrangig sexuellen Charakter haben, bei denen nicht die Genitalien im Mittelpunkt stehen und sich die Betroffenen nicht aufreizend verhalten sind in Deutschland zulässig. Die Differenzierung ist wichtig, weil sonst für zahlreiche Bilder vom Wickeltisch oder aus dem Freibad eine Strafe drohte. Strafe ist hingegen angesagt, wenn in den Bildern sexuelle Handlungen von oder mit oder an oder vor Kindern vorgenommen werden. Als Kinder gelten Minderjährige unter 14 Jahren.
Seit einer Gesetzeserweiterung im Jahr 2008 ist auch der Besitz und Erwerb von so genannte Posing-Bildern strafbar. Darunter versteht man Darstellungen, welche ein „aufreizendes zur Schau stellen“ des Geschlechtsteils zum Gegenstand haben. Die Grenzen zwischen strafbewährtem Posing und nicht strafbaren Nacktfotos sind im Einzelfall freilich fließend. Als Edathy zu Beginn der Woche erklärt hat, er habe kein kinderpornografisches Material, kann er die Wahrheit gesagt haben.
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ja die stuttgarter zeitung ist immer ein bisschen langsam beim denken...
edathy hat bereits gestanden strafrechtlich relevantes material gehabt zu haben... |
Edathy hat das nach Aussage seines Anwaltes und nach seiner eigenen Aussage nicht gestanden.
_________________ Die PARTEI
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988526) Verfasst am: 04.03.2015, 18:13 Titel: |
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Jesus Christus hat folgendes geschrieben: | Casual3rdparty hat folgendes geschrieben: | Ahriman hat folgendes geschrieben: | Stuttgarter Zeitung hat folgendes geschrieben: | Das führt zu der zweiten, zentralen Fragestellung: wie sind die Bilder zu bewerten, die sich Sebastian Edathy bestellt haben soll. Nicht jedes Nacktbild zählt automatisch als Pornografie. Nacktaufnahmen, die keinen vorrangig sexuellen Charakter haben, bei denen nicht die Genitalien im Mittelpunkt stehen und sich die Betroffenen nicht aufreizend verhalten sind in Deutschland zulässig. Die Differenzierung ist wichtig, weil sonst für zahlreiche Bilder vom Wickeltisch oder aus dem Freibad eine Strafe drohte. Strafe ist hingegen angesagt, wenn in den Bildern sexuelle Handlungen von oder mit oder an oder vor Kindern vorgenommen werden. Als Kinder gelten Minderjährige unter 14 Jahren.
Seit einer Gesetzeserweiterung im Jahr 2008 ist auch der Besitz und Erwerb von so genannte Posing-Bildern strafbar. Darunter versteht man Darstellungen, welche ein „aufreizendes zur Schau stellen“ des Geschlechtsteils zum Gegenstand haben. Die Grenzen zwischen strafbewährtem Posing und nicht strafbaren Nacktfotos sind im Einzelfall freilich fließend. Als Edathy zu Beginn der Woche erklärt hat, er habe kein kinderpornografisches Material, kann er die Wahrheit gesagt haben.
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ja die stuttgarter zeitung ist immer ein bisschen langsam beim denken...
edathy hat bereits gestanden strafrechtlich relevantes material gehabt zu haben... |
Edathy hat das nach Aussage seines Anwaltes und nach seiner eigenen Aussage nicht gestanden.
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So ist es.
Die Erklärung, die er durch seinen Anwalt hat verlesen lassen, war schwammig und gibt nichts her.
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
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(#1988544) Verfasst am: 04.03.2015, 19:54 Titel: |
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Ich habe um 1953 herum mal Ärger mit dem Staatsanwalt gehabt, weil ich ein Buch von Helmut Newton besaß. Allerdings blieb es bei einer einzigen Vernehmung. Adenauers Republik war nicht weit von einem katholischen Gottesstaat entfernt.
Wenn ich mir heute Newtons Bilder bei google ansehe kann ich darum nur den Kopf schütteln. Die sind ja derart antiseptisch und bestens sterilisiert...
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schtonk dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.12.2013 Beiträge: 12078
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(#1988554) Verfasst am: 04.03.2015, 22:27 Titel: |
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Naastika hat folgendes geschrieben: | schtonk hat folgendes geschrieben: | Um zur Abwechslung mal zu einem wichtigen Thema zu kommen: Die Rolle der Staatsanwaltschaft in diesem (und anderen) Verfahren.
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Ja, die politische Dimension ist das eigentlich Spannende (und Erschreckende) an der Sache. |
Seit 2 Wochen ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen Geheimnisverrats in acht (!) Fällen.
Sieben davon betreffen das Verfahren gegen Ex-Präsident Wulff, einer das gegen Edathy. Lüttig plauderte offenbar Interna gegenüber Journalisten
aus und war somit der eigentliche Initiator der jeweiligen Medienkampagnen.
Lüttig ist eng verbandelt mit der Politik: Bernd Busemann (CDU), Justizminister Niedersachsens zur Zeit des Wulff-Verfahrens und innerparteilicher
Gegner von Wulff, ist ein enger Vertrauter Lüttigs und hat ihm den Posten als Generalstaatsanwalt verschafft. Die gegenseitigen Loyalitäten
führten zu einem in hohem Maße unkorrekten Verhalten der beiden.
Die derzeitigen Ermittlungen richten sich außer gegen Lüttig noch gegen eine weitere Person, deren Namen aus ermittlungstaktischen Gründen
bisher geheimgehalten wird.
Eine Generalstaatsanwaltschaft und ein Justizministerium im Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen (die beiden Genannten düften schwerlich
die einzigen handelnden Personen gewesen sein) - das ist ein politischer Skandal, der in seinen Ausmaßen derzeit noch nicht überschaubar ist.
Die Kausa Edathy als Auslöser hitziger Debatten, die zumeist zutiefst moralischer Natur sind und waren, versperrt den Blick auf diesen Skandal.
Edith: Rechtschreibfehler
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988608) Verfasst am: 05.03.2015, 13:43 Titel: |
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"Der Kinderschutzbund schreibt auf seiner Internetseite dazu: Wenngleich für unsere Arbeit Spenden und Bußgelder eine überaus wichtige Quelle sind, haben wir das Landgericht Verden gebeten, einen anderen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen.
Viele Menschen in Deutschland unterstützen diese Einstellung. Seit Dienstag darf sich der Kinderschutzbund über ein enormes Spendenaufkommen freuen."
http://www.stern.de/tv/sterntv/ende-des-kinderporno-prozesses-gegen-sebastian-edathy-warum-der-kinderschutzbund-das-geld-nicht-haben-will-2177698.html
Unklar ist weiterhin , ob die 5000 € an Edathy zurück überwiesen worden sind.
Unklar ist auch, ob derjenige, der zurück überweist, den Betrag aus eigener Tasche ersetzen muss.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988610) Verfasst am: 05.03.2015, 13:51 Titel: |
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"Frage: Werden Sie die 5000 Euro denn annehmen?
Antwort: Wenn wir das Geld bekommen sollten, werden wir es trotzdem annehmen. Wir werden damit unsere Präventionsarbeit des sexuellen Missbrauchs in Familien und vor allem in Einrichtungen stärken."
http://www.zeit.de/news/2015-03/02/prozesse-kinderschutzbund-fuer-5000-euro-vomtisch-gewischt-02133206
Jetzt ist die Sache klar.
Unter Einbeziehung der Medien Entrüstung zeigen und dann doppelt abkassieren.
Geld stinkt nicht. Stimmt.
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Jesus Christus IQ >125
Anmeldungsdatum: 11.12.2013 Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros
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(#1988629) Verfasst am: 05.03.2015, 17:29 Titel: |
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Die Sache ist nicht klar. Du solltest bei deiner Recherche auf das Datum der Meldung achten. Deine verlinkte Meldung ist vom 02.03.15. Die Meldung, dass der Kinderschutzbund das Geld nicht nehmen will, ist vom 03.03.15.
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Jesus Christus IQ >125
Anmeldungsdatum: 11.12.2013 Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros
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(#1988633) Verfasst am: 05.03.2015, 18:07 Titel: |
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Zitat: | Der Richter fragt Edathy, ob er die Dinge, die noch beim Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft liegen, zurückhaben möchte. Edathy sagt, seine Musik-CDs und seine Playstation hätte er gerne wieder. Und seine Familienbibel. Ob er denn auch seine zwei Hefte wiederhaben wolle: „Adam junior“ und „Buben in Freiheit dressiert“, fragt Klinge. Noll geht dazwischen: „Auf die Herausgabe verzichten wir selbstverständlich.“ Klinge wird hinterher zugeben, dass Edathys Erwähnung der Familienbibel ihn dazu gebracht habe, ihn in aller Öffentlichkeit mit den Titeln dieser Hefte zu konfrontieren. Die Hefte sind nicht Teil der Anklage geworden, weil ihre strafrechtliche Relevanz nicht eindeutig geklärt worden sei.
Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/ein-gestaendnis-in-anfuehrungszeichen-3049575.html?ShowAllComments=true |
Die strafrechtliche Relevanz von „Adam junior“ und „Buben in Freiheit dressiert“ konnte also nicht eindeutig geklärt werden? Hätte es sich bei den Heften „Adam junior“ und „Buben in Freiheit dressiert“ nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vielleicht um anatomisches Anschauungsmaterial für den Schulunterricht handeln können?
_________________ Die PARTEI
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Myron Pansomatist
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3625
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AdvocatusDiaboli Öffentlicher Mobber
Anmeldungsdatum: 12.08.2003 Beiträge: 26397
Wohnort: München
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(#1988680) Verfasst am: 06.03.2015, 00:02 Titel: |
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https://www.openpetition.de/petition/online/widerspruch-gegen-die-einstellung-des-verfahrens-edathy
Zitat: | Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens "Edathy" !
Die Einstellung des Verfahrens ist ein Freibrief für alle Pädophilen.
Mit dieser Petition möchte ich gegen die Einstellung des Verfahrens "Kinderporno-Prozess Edathy" vorgehen.
Ich bin der Meinung das die Einstellung des Verfahrens absolut fehlerhaft ist und fordere Widerspruch!
Was diese Kinder auf den Videos erleiden müssen daran denkt niemand, bei uns wird nicht über den Tellerrand geschaut, was ist mit den Kinder in den Videos? Denkt jemand daran?
Solche Menschen wie Edathy sorgen erst dafür das damit ein Geschäftsmodell entsteht.
Und dann eine einfache Entschuldigung und 5000 Euro?
Davon haben die Kinder nichts, aber die Jugend ist zerstört! |
Da simmer dabei, dat ist prima... *sing*
_________________ Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Myron Pansomatist
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3625
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(#1988682) Verfasst am: 06.03.2015, 00:15 Titel: |
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AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | https://www.openpetition.de/petition/online/widerspruch-gegen-die-einstellung-des-verfahrens-edathy
Zitat: | Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens "Edathy" !
Die Einstellung des Verfahrens ist ein Freibrief für alle Pädophilen.
Mit dieser Petition möchte ich gegen die Einstellung des Verfahrens "Kinderporno-Prozess Edathy" vorgehen.
Ich bin der Meinung das die Einstellung des Verfahrens absolut fehlerhaft ist und fordere Widerspruch!
Was diese Kinder auf den Videos erleiden müssen daran denkt niemand, bei uns wird nicht über den Tellerrand geschaut, was ist mit den Kinder in den Videos? Denkt jemand daran?
Solche Menschen wie Edathy sorgen erst dafür das damit ein Geschäftsmodell entsteht.
Und dann eine einfache Entschuldigung und 5000 Euro?
Davon haben die Kinder nichts, aber die Jugend ist zerstört! |
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"…auf den Videos…" – Wer unter den Initiatoren und Unterstützern dieser Petition hat die Edathy zur Last gelegten Fotos und Videos überhaupt gesehen? (Ich fürchte, dies ist eine rhetorische Frage.)
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Samson83 registrierter User
Anmeldungsdatum: 18.01.2013 Beiträge: 6833
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(#1988755) Verfasst am: 06.03.2015, 11:25 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | https://www.openpetition.de/petition/online/widerspruch-gegen-die-einstellung-des-verfahrens-edathy
Zitat: | Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens "Edathy" !
Die Einstellung des Verfahrens ist ein Freibrief für alle Pädophilen.
Mit dieser Petition möchte ich gegen die Einstellung des Verfahrens "Kinderporno-Prozess Edathy" vorgehen.
Ich bin der Meinung das die Einstellung des Verfahrens absolut fehlerhaft ist und fordere Widerspruch!
Was diese Kinder auf den Videos erleiden müssen daran denkt niemand, bei uns wird nicht über den Tellerrand geschaut, was ist mit den Kinder in den Videos? Denkt jemand daran?
Solche Menschen wie Edathy sorgen erst dafür das damit ein Geschäftsmodell entsteht.
Und dann eine einfache Entschuldigung und 5000 Euro?
Davon haben die Kinder nichts, aber die Jugend ist zerstört! |
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"…auf den Videos…" – Wer unter den Initiatoren und Unterstützern dieser Petition hat die Edathy zur Last gelegten Fotos und Videos überhaupt gesehen? (Ich fürchte, dies ist eine rhetorische Frage.) |
Ich habe den Fehler gemacht, mir die "Diskussion" darunter durchzulesen. Natürlich; Leute die höflich darauf hinweisen, dass Einstellungen nach § 153a gar nicht revisibel sind und dass es im Strafrecht so was wie ein Rückwirkungsverbot gibt, müssen alle selbst Pädophil sein, anders lässt sich die Ablehnung dieser Petition gar nicht erklären.
_________________ An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988764) Verfasst am: 06.03.2015, 12:02 Titel: |
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Jesus Christus hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Der Richter fragt Edathy, ob er die Dinge, die noch beim Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft liegen, zurückhaben möchte. Edathy sagt, seine Musik-CDs und seine Playstation hätte er gerne wieder. Und seine Familienbibel. Ob er denn auch seine zwei Hefte wiederhaben wolle: „Adam junior“ und „Buben in Freiheit dressiert“, fragt Klinge. Noll geht dazwischen: „Auf die Herausgabe verzichten wir selbstverständlich.“ Klinge wird hinterher zugeben, dass Edathys Erwähnung der Familienbibel ihn dazu gebracht habe, ihn in aller Öffentlichkeit mit den Titeln dieser Hefte zu konfrontieren. Die Hefte sind nicht Teil der Anklage geworden, weil ihre strafrechtliche Relevanz nicht eindeutig geklärt worden sei.
Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/ein-gestaendnis-in-anfuehrungszeichen-3049575.html?ShowAllComments=true |
Die strafrechtliche Relevanz von „Adam junior“ und „Buben in Freiheit dressiert“ konnte also nicht eindeutig geklärt werden? Hätte es sich bei den Heften „Adam junior“ und „Buben in Freiheit dressiert“ nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vielleicht um anatomisches Anschauungsmaterial für den Schulunterricht handeln können? |
"Buben – in Freiheit dressiert. Ehemaliger Gerd Berendt Verlag. FKK-Aufnahmen mit Jungen-Motiven. Fotobuch 1989. Klebebindung mit dünner Papierart."
https://www.google.de/search?q=buben+in+freiheit+dressiert&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=-Hj5VPT0NtDtaredgqAC
Ich glaube nicht, dass FKK Aufnahmen strafrechtlich bedenklich sind.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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Ahriman Tattergreis
Anmeldungsdatum: 31.03.2006 Beiträge: 17976
Wohnort: 89250 Senden
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(#1988778) Verfasst am: 06.03.2015, 13:19 Titel: |
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Botschafter hat folgendes geschrieben: | Ich glaube nicht, dass FKK Aufnahmen strafrechtlich bedenklich sind. |
Das waren sie nicht mal um 1950 in Adenauers Republik, als es noch einen "Volkswartbund" gab, der eifrig die illustrierte Presse kontrollierte. Damals gab es einige regelmäßig erscheinende FKK-Zeitschriften - wenn auch unter dem Ladentisch - in denen auch jede Menge Kinder jeden Alters nackt zu sehen waren.
Bei solchen Fotos liegt die Pornographie oft in den Augen des Betrachters. Von den Leuten des Volkswartbundes spottete man damals, die würden schon in Ohnmacht fallen, wenn sie nur einen ausgezogenen Tisch zu sehen bekommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Volkswartbund
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Myron Pansomatist
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3625
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(#1988794) Verfasst am: 06.03.2015, 16:24 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: |
"Der Begriff Pädophilie bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Kindern, die noch nicht die Pubertät erreicht haben.
"Das sexuelle Begehren ist beim konkreten Pädophilen in der Regel auf einen dieser beiden Abschnitte beschränkt, erlischt in der Regel aber spätestens bei der Ausprägung sekundärer Geschlechtsmerkmale beim Kind."
http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie#Alter_des_Kindes
"Ephebophilie"
"Der Begriff wurde von Magnus Hirschfeld geprägt, erschien erstmals in dessen 1906 erschienenem Werk Vom Wesen der Liebe und beschreibt die Zuneigung zu Jungen von der Pubertät bis zu einem Alter von 20 Jahren."
http://de.wikipedia.org/wiki/Ephebophilie
Bei Edathy liegt letzteres vor.
Daher hält er sich nicht für pädophil! |
Das begriffliche Problem bei der Sache ist, dass es keine scharfe Altersgrenze zwischen Kindheit und Jugend, zwischen der präpubertären Phase und der pubertären Phase gibt. Wo genau hört die Pädophilie auf und fängt die Epheobophilie an? Bei 12-Jährigen, 13-Jährigen, 14-Jährigen?
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003 Beiträge: 6100
Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen
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(#1988796) Verfasst am: 06.03.2015, 16:43 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: |
Ich glaube nicht, dass FKK Aufnahmen strafrechtlich bedenklich sind. |
Von Kindern? Tendenziell eher schon.
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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(#1988801) Verfasst am: 06.03.2015, 17:27 Titel: |
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Myron hat folgendes geschrieben: | Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: |
"Der Begriff Pädophilie bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Kindern, die noch nicht die Pubertät erreicht haben.
"Das sexuelle Begehren ist beim konkreten Pädophilen in der Regel auf einen dieser beiden Abschnitte beschränkt, erlischt in der Regel aber spätestens bei der Ausprägung sekundärer Geschlechtsmerkmale beim Kind."
http://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie#Alter_des_Kindes
"Ephebophilie"
"Der Begriff wurde von Magnus Hirschfeld geprägt, erschien erstmals in dessen 1906 erschienenem Werk Vom Wesen der Liebe und beschreibt die Zuneigung zu Jungen von der Pubertät bis zu einem Alter von 20 Jahren."
http://de.wikipedia.org/wiki/Ephebophilie
Bei Edathy liegt letzteres vor.
Daher hält er sich nicht für pädophil! |
Das begriffliche Problem bei der Sache ist, dass es keine scharfe Altersgrenze zwischen Kindheit und Jugend, zwischen der präpubertären Phase und der pubertären Phase gibt. Wo genau hört die Pädophilie auf und fängt die Epheobophilie an? Bei 12-Jährigen, 13-Jährigen, 14-Jährigen? |
Das Alter ist nicht genau festlegbar.
Wann die sekundären Geschlechtsmerkmale sich ausprägen ist unterschiedlich.
Da sie aber aussagen, dass die Pubertät überschritten ist, kann man schon einiges daran festmachen.
Hatten Edathys Knaben Schambehaarung oder eher nicht?
Ein echter Pädophiler würde sich jedenfalls keine Bilder mit Schambehaarung anschauen, die sind da ein K.O Kriterium.
Es ist somit entscheidend, ob und wie jemand auf optische sexuelle Reize anspricht.
Wenn jemand geradezu auf das Fehlen derselben angewiesen ist, wird es gefährlich.
Dann ist jegliche natürliche sexuelle Hemmung außer Kraft.
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(#1988803) Verfasst am: 06.03.2015, 17:28 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: |
Hatten Edathys Knaben Schambehaarung oder eher nicht?
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*facepalm*
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Myron Pansomatist
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3625
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(#1988814) Verfasst am: 06.03.2015, 19:12 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: |
Ein echter Pädophiler würde sich jedenfalls keine Bilder mit Schambehaarung anschauen, die sind da ein K.O Kriterium.
Es ist somit entscheidend, ob und wie jemand auf optische sexuelle Reize anspricht.
Wenn jemand geradezu auf das Fehlen derselben angewiesen ist, wird es gefährlich.
Dann ist jegliche natürliche sexuelle Hemmung außer Kraft. |
Das würde bedeuten, dass alle Pädophilen zwangsläufig Pädokriminelle ("Kinderschänder") werden – was jedoch nicht der Fall ist.
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Myron Pansomatist
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3625
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(#1988818) Verfasst am: 06.03.2015, 19:15 Titel: |
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Was ich zumindest bedenklich finde, ist der schräge Zusatz "In Freiheit dressiert".
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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Botschafter Kosh auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 26.11.2007 Beiträge: 3972
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schtonk dauerhaft gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.12.2013 Beiträge: 12078
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(#1988874) Verfasst am: 07.03.2015, 01:13 Titel: |
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Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben: | ...
Ein echter Pädophiler würde sich jedenfalls keine Bilder mit Schambehaarung anschauen, die sind da ein K.O Kriterium.
Es ist somit entscheidend, ob und wie jemand auf optische sexuelle Reize anspricht.
Wenn jemand geradezu auf das Fehlen derselben angewiesen ist, wird es gefährlich.
Dann ist jegliche natürliche sexuelle Hemmung außer Kraft. |
Wie hoch ist die Anzahl der Probanden der Untersuchung, auf der die Aussagen beruhen?
Und wo kann man das nachlesen?
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