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Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte
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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 4273

Beitrag(#1991889) Verfasst am: 23.03.2015, 21:38    Titel: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Die erste Runde war 2003, als die Entscheidungen an die Länder delegiert wurden. Jetzt gibt es ein neues Urteil des BVG, welches aber wiederum eine Hintertür offen lässt: Der Staat darf das Tragen von Kopftüchern nur noch dann verbieten, wenn konkrete Gründe vorliegen, etwa eine Gefahr für die weltanschauliche Neutralität oder das friedliche Zusammenleben, entschied das Gericht.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

Meine Meinung dazu:
1) Eine staatliche Schule hat sich religiös neutral zu verhalten. Dazu gehört der Verzicht auf jegliche religiöse Symbole, also insbesondere auch auf Kruzifixe an der Wand.

2) Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ausübung seiner Religion. Dazu kann auch das Tragen einer Kopfbedeckung gehören. Anderweitige Mutmaßungen über die Motivation des Tragens von Kopfbedeckungen sind zunächst Spekulation und Vorurteils behaftet. Man kann auch von Lehrern nicht erwarten, dass sie ihre religiösen Überzeugungen bzw. deren symbolischen Ausdruck an der Schul-Pforte abgeben.

3) Der Schul-Frieden wird durch das Tragen von religiöses Symbolen nicht automatisch gestört. Anders würde es sich verhalten, wenn aktiv für eine bestimmte Religion geworben würde.

Vergleiche:

Wenn es beispielsweise einen jüdischen Physik Lehrer an einer deutschen Schule geben würde, der eine Kippa tragen würde: wer wollte dieses verbieten?

Wenn es beispielsweise eine christliche Nonne als Religions-Lehrerin an einer deutschen Schule geben würde, die eine katholische Nonnen-Tracht tragen würde: wer wollte dieses verbieten?

Wenn es beispielsweise einen Sport-Lehrer an einer deutschen Schule geben würde, der sichtbar ein Kreuz um den Hals tragen würde: wer wollte dieses verbieten?

Wenn es beispielsweise eine Mathematik-Lehrerin an einer deutschen Schule geben würde, die eine Wollmütze und einen Rollkragen-Pullover tragen würde: wer wollte dieses verbieten? (Genau dieses wurde der Klägerin zum "Verhängnis", denn dieses führte zu Abmahnung und Kündigung in der Schule in Nordrhein-Westfalen, da diese Kleidungsstücke als Ersatz für das religiös typische Kopftuch angesehen wurden.)

Andererseits: Ein Kruzifix, an der Wand einer deutschen Schule angebracht, würde nicht eine persönliche Überzeugung darstellen, sondern eine staatliche Überzeugung, welche dem Neutralitäts-Grundsatz widerspricht.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1991893) Verfasst am: 23.03.2015, 21:48    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Wenn es beispielsweise eine christliche Nonne als Religions-Lehrerin an einer deutschen Schule geben würde, die eine katholische Nonnen-Tracht tragen würde: wer wollte dieses verbieten?

Ich - es sollte gar keinen RU an einer öffentlich finanzierten Schule geben, ähnlich wie es dort auch keinen SPD-Unterricht geben sollte.

wolle hat folgendes geschrieben:
Wenn es beispielsweise einen Sport-Lehrer an einer deutschen Schule geben würde, der sichtbar ein Kreuz um den Hals tragen würde: wer wollte dieses verbieten?

Würdest Du auch das Tragen ideologischer Symbole erlauben, die eine ähnliche private Identifikation ausdrücken wie religiöse Ideologien? Z.B. Scientology, politische Parteisymbole u.ä.?

wolle hat folgendes geschrieben:
Ein Kruzifix, an der Wand einer deutschen Schule angebracht, würde nicht eine persönliche Überzeugung darstellen, sondern eine staatliche Überzeugung, welche dem Neutralitäts-Grundsatz widerspricht.

Sehe ich ebenso.
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Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1991896) Verfasst am: 23.03.2015, 22:03    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Die erste Runde war 2003, als die Entscheidungen an die Länder delegiert wurden. Jetzt gibt es ein neues Urteil des BVG, welches aber wiederum eine Hintertür offen lässt: Der Staat darf das Tragen von Kopftüchern nur noch dann verbieten, wenn konkrete Gründe vorliegen, etwa eine Gefahr für die weltanschauliche Neutralität oder das friedliche Zusammenleben, entschied das Gericht.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

Meine Meinung dazu:
1) Eine staatliche Schule hat sich religiös neutral zu verhalten. Dazu gehört der Verzicht auf jegliche religiöse Symbole, also insbesondere auch auf Kruzifixe an der Wand.

2) Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ausübung seiner Religion. Dazu kann auch das Tragen einer Kopfbedeckung gehören. Anderweitige Mutmaßungen über die Motivation des Tragens von Kopfbedeckungen sind zunächst Spekulation und Vorurteils behaftet. Man kann auch von Lehrern nicht erwarten, dass sie ihre religiösen Überzeugungen bzw. deren symbolischen Ausdruck an der Schul-Pforte abgeben.

3) Der Schul-Frieden wird durch das Tragen von religiöses Symbolen nicht automatisch gestört. Anders würde es sich verhalten, wenn aktiv für eine bestimmte Religion geworben würde.

Vergleiche:

Wenn es beispielsweise einen jüdischen Physik Lehrer an einer deutschen Schule geben würde, der eine Kippa tragen würde: wer wollte dieses verbieten?

Wenn es beispielsweise eine christliche Nonne als Religions-Lehrerin an einer deutschen Schule geben würde, die eine katholische Nonnen-Tracht tragen würde: wer wollte dieses verbieten?

Wenn es beispielsweise einen Sport-Lehrer an einer deutschen Schule geben würde, der sichtbar ein Kreuz um den Hals tragen würde: wer wollte dieses verbieten?

Wenn es beispielsweise eine Mathematik-Lehrerin an einer deutschen Schule geben würde, die eine Wollmütze und einen Rollkragen-Pullover tragen würde: wer wollte dieses verbieten? (Genau dieses wurde der Klägerin zum "Verhängnis", denn dieses führte zu Abmahnung und Kündigung in der Schule in Nordrhein-Westfalen, da diese Kleidungsstücke als Ersatz für das religiös typische Kopftuch angesehen wurden.)

Andererseits: Ein Kruzifix, an der Wand einer deutschen Schule angebracht, würde nicht eine persönliche Überzeugung darstellen, sondern eine staatliche Überzeugung, welche dem Neutralitäts-Grundsatz widerspricht.



Ich stimme prinzipiell zu.

Bei Deinem Beispiel des christlichen Kreuzes im Sportunterricht gebe ich jedoch zu bedenken, dass es unter das rational begruendbare Verbot Kettchen jeglicher Art im Sportunterricht zu tragen fallen koennte, weil die ein Verletzungsrisiko fuer den Traeger selbst und andere darstellen. Bei uns war das jedenfalls frueher in der Schule so. Jede Art von Kettchen mussten zu Beginn der Sportstunde beim Lehrer abgegeben werden, welcher sie verwahrte und nach Ende der Sportstunde wieder zurueck gab. Da Sportlehrer oft auch selbst waehrend ihres Sportunterricht zu Demonstrationnszwecken sportlich aktiv sind, sollte dieses Kettchenverbot auch fuer sie gelten.

Dieses Verbot hat allerdings rein gar nichts mit der Art des Kettchens und schon gar nicht mit der Religion, mit der z.B. durch ein Kreuz an einem Halskettchen Verbundenheit demonstriert werden soll, zu tun. Es ist ausschliesslich praktischen Erwaegungen geschuldet und religioes-weltanschaulich neutral.
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1991912) Verfasst am: 23.03.2015, 23:27    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
Meine Meinung dazu:
1) Eine staatliche Schule hat sich religiös neutral zu verhalten. Dazu gehört der Verzicht auf jegliche religiöse Symbole, also insbesondere auch auf Kruzifixe an der Wand.


Ich finde das kommt auf die Region an. Im Raum Passau sind z.B. bis zu 90% der Bevölkerung katholisch. Wenn man da nun eine Schule hat, in der 100% der Schüler und 100% der Lehrer Katholiken sind, sehe ich keinen Grund, weshalb die sich nicht Kreuze in die Klassenräume hängen sollten. Stört doch keinen.

So ist die Regelung ja in Bayern generell. Das Kreuz wird aufgehängt und nur abgenommen, wenn jemand sich dadurch irgendwie belästigt fühlt.
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Commander Vimes
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Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#1991913) Verfasst am: 23.03.2015, 23:42    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
Meine Meinung dazu:
1) Eine staatliche Schule hat sich religiös neutral zu verhalten. Dazu gehört der Verzicht auf jegliche religiöse Symbole, also insbesondere auch auf Kruzifixe an der Wand.


Ich finde das kommt auf die Region an. Im Raum Passau sind z.B. bis zu 90% der Bevölkerung katholisch. Wenn man da nun eine Schule hat, in der 100% der Schüler und 100% der Lehrer Katholiken sind, sehe ich keinen Grund, weshalb die sich nicht Kreuze in die Klassenräume hängen sollten. Stört doch keinen.

So ist die Regelung ja in Bayern generell. Das Kreuz wird aufgehängt und nur abgenommen, wenn jemand sich dadurch irgendwie belästigt fühlt.


90% Kirchensteuerzahler bzw. getauft bedeutet nicht, dass auch wirklich 90% Katholiken sind. Bei Kindern unter 14 Jahren besteht noch gar keine Religionsmündigkeit. Die haben überhaupt keine Chance, sich in dem Alter für etwas anderes zu entscheiden, als was ihnen aufgezwungen wird.

Mit der Methode "erstmal machen, bis sich vielleicht einer beschwert" nötigt man Andersgläubige oder Atheisten dazu, gegen die (vermeintliche) Mehrheit aufzubegehren und so ggf. Verärgerung und Zorn auf sich zu ziehen. So ähnlich ging es früher auch Nichtrauchern in Lokalen mit dem Motto "so lange sich niemand beschwert, darf hier geraucht werden".
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There is a rumour going around that I have found God. I think this is unlikely because I have enough difficulty finding my keys, and there is empirical evidence that they exist.
(Terry Pratchett)
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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1991915) Verfasst am: 23.03.2015, 23:53    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Commander Vimes hat folgendes geschrieben:
So ähnlich ging es früher auch Nichtrauchern in Lokalen mit dem Motto "so lange sich niemand beschwert, darf hier geraucht werden".


Ja und heute hat man einen "Nichtsraucherschutz" dort, wo gar keine Nichtraucher sind. Das ist schwachsinniger Aktionismus, der niemandem etwas bringt, aber Hauptsache man halt einfach mal igendwas verboten.


Was die Schulen angeht, bin ich sowieso für mehr Vielfalt der Schullandschaft. Wenn es genügend christliche, islamische, jüdische usw. Schulen gibt, stellen sich solche Probleme ja nicht mehr. Wer dann Wert auf christliches Schulklima legt, schickt sein Kind auf die christliche Schule. Wer das nicht möchte, schickt sein Kind auf die säkularistische Schule.
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wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 4273

Beitrag(#1991916) Verfasst am: 23.03.2015, 23:53    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich - es sollte gar keinen RU an einer öffentlich finanzierten Schule geben, ähnlich wie es dort auch keinen SPD-Unterricht geben sollte.


Ich bin dafür, dass der Religions-Unterricht an staatlichen Schulen durch das Fach Ethik ersetzt werden sollte. Meine Aussage ging aber da hin, dass, wenn schon beispielsweise eine Nonne Religion unterrichtet, dieser ihre Tracht, (die mithin auch eine Ganzkörper-Verschleierung darstellt), nicht verboten werden sollte.


Zitat:
Würdest Du auch das Tragen ideologischer Symbole erlauben, die eine ähnliche private Identifikation ausdrücken wie religiöse Ideologien? Z.B. Scientology, politische Parteisymbole u.ä.?


Grundsätzlich würde ich ideologische Symbole erlauben, auch um z. B. eine Diskussion darüber zu erleichtern. Wobei ich z. B. Werbung für Scientology verbieten würde.
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Commander Vimes
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Anmeldungsdatum: 25.01.2013
Beiträge: 877
Wohnort: Ankh-Morpork

Beitrag(#1991917) Verfasst am: 24.03.2015, 00:00    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes hat folgendes geschrieben:
So ähnlich ging es früher auch Nichtrauchern in Lokalen mit dem Motto "so lange sich niemand beschwert, darf hier geraucht werden".


Ja und heute hat man einen "Nichtsraucherschutz" dort, wo gar keine Nichtraucher sind. Das ist schwachsinniger Aktionismus, der niemandem etwas bringt, aber Hauptsache man halt einfach mal igendwas verboten.


Nichtraucherschutz dort, wo es gar keine Nichtraucher gibt? Ich weiß ja nicht, in welchen Paralleluniversum das der Fall sein soll, aber in diesem hier und jetzt stellen die Raucher eine Minderheit in der Gesellschaft dar.

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Was die Schulen angeht, bin ich sowieso für mehr Vielfalt der Schullandschaft. Wenn es genügend christliche, islamische, jüdische usw. Schulen gibt, stellen sich solche Probleme ja nicht mehr. Wer dann Wert auf christliches Schulklima legt, schickt sein Kind auf die christliche Schule. Wer das nicht möchte, schickt sein Kind auf die säkularistische Schule.


Da hab ich grundsätzlich nichts dagegen.
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Schlumpf
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Anmeldungsdatum: 17.11.2007
Beiträge: 2572

Beitrag(#1991980) Verfasst am: 24.03.2015, 14:02    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Was die Schulen angeht, bin ich sowieso für mehr Vielfalt der Schullandschaft. Wenn es genügend christliche, islamische, jüdische usw. Schulen gibt, stellen sich solche Probleme ja nicht mehr. Wer dann Wert auf christliches Schulklima legt, schickt sein Kind auf die christliche Schule. Wer das nicht möchte, schickt sein Kind auf die säkularistische Schule.

Diese Vielfalt gibt es nicht. Und selbst wenn es sie gäbe, dann würde der Schulweg bzw. die Entfernung eine bedeutende Rolle bei der Auswahl spielen. Es ist eher so, dass auf dem Land die Kinder schon mehrere km mit dem Bus fahren müssen, um überhaupt in die nächste Schule zu kommen.
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Jesus Christus
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Anmeldungsdatum: 11.12.2013
Beiträge: 666
Wohnort: Tartaros

Beitrag(#1991984) Verfasst am: 24.03.2015, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sagt nichts gegen Kopftücher! Das tragen eines Piratenkopftuches ist wichtig, um die Klimaerwärmung zu stoppen!

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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#1991988) Verfasst am: 24.03.2015, 16:28    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Commander Vimes hat folgendes geschrieben:

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Was die Schulen angeht, bin ich sowieso für mehr Vielfalt der Schullandschaft. Wenn es genügend christliche, islamische, jüdische usw. Schulen gibt, stellen sich solche Probleme ja nicht mehr. Wer dann Wert auf christliches Schulklima legt, schickt sein Kind auf die christliche Schule. Wer das nicht möchte, schickt sein Kind auf die säkularistische Schule.


Da hab ich grundsätzlich nichts dagegen.


Ich schon. Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist genau diese Einseitigkeit bei der Sozialisation der Kinder zu verhindern. Kinder haben ein Recht darauf mehr zu hören und zu erfahren, als was die Ansichten ihrer Eltern sind. Isolation nach Weltanschauung und Kultur usw. ist höchstproblematisch.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1991993) Verfasst am: 24.03.2015, 16:56    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes hat folgendes geschrieben:

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Was die Schulen angeht, bin ich sowieso für mehr Vielfalt der Schullandschaft. Wenn es genügend christliche, islamische, jüdische usw. Schulen gibt, stellen sich solche Probleme ja nicht mehr. Wer dann Wert auf christliches Schulklima legt, schickt sein Kind auf die christliche Schule. Wer das nicht möchte, schickt sein Kind auf die säkularistische Schule.


Da hab ich grundsätzlich nichts dagegen.


Ich schon. Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist genau diese Einseitigkeit bei der Sozialisation der Kinder zu verhindern.

Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist es, bestimmte Basisqualifikationen zu garantieren. Da ist die Weltanschauung sekundär.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1991995) Verfasst am: 24.03.2015, 17:07    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes hat folgendes geschrieben:

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Was die Schulen angeht, bin ich sowieso für mehr Vielfalt der Schullandschaft. Wenn es genügend christliche, islamische, jüdische usw. Schulen gibt, stellen sich solche Probleme ja nicht mehr. Wer dann Wert auf christliches Schulklima legt, schickt sein Kind auf die christliche Schule. Wer das nicht möchte, schickt sein Kind auf die säkularistische Schule.


Da hab ich grundsätzlich nichts dagegen.


Ich schon. Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist genau diese Einseitigkeit bei der Sozialisation der Kinder zu verhindern.

Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist es, bestimmte Basisqualifikationen zu garantieren. Da ist die Weltanschauung sekundär.


Eine Basisqualifikation wäre auch durch kontrolliertes Homeschooling/Unschooling erreichbar.
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step
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 22782
Wohnort: Germering

Beitrag(#1992001) Verfasst am: 24.03.2015, 18:09    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist es, bestimmte Basisqualifikationen zu garantieren. Da ist die Weltanschauung sekundär.

Nein, die Unabhängigkeit von der Weltanschauung der Eltern ist eine wichtige Basisqualifikation und muß gelernt werden.
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1992002) Verfasst am: 24.03.2015, 18:22    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes hat folgendes geschrieben:

Schöngeist hat folgendes geschrieben:

Was die Schulen angeht, bin ich sowieso für mehr Vielfalt der Schullandschaft. Wenn es genügend christliche, islamische, jüdische usw. Schulen gibt, stellen sich solche Probleme ja nicht mehr. Wer dann Wert auf christliches Schulklima legt, schickt sein Kind auf die christliche Schule. Wer das nicht möchte, schickt sein Kind auf die säkularistische Schule.


Da hab ich grundsätzlich nichts dagegen.


Ich schon. Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist genau diese Einseitigkeit bei der Sozialisation der Kinder zu verhindern.

Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist es, bestimmte Basisqualifikationen zu garantieren. Da ist die Weltanschauung sekundär.


Eine Basisqualifikation wäre auch durch kontrolliertes Homeschooling/Unschooling erreichbar.

Deswegen habe ich auch noch keine abschießende Meinung zur Legitimation der Schulpflicht (dieser Unterschied zw. Legitim/Legal ist echt klasse...)
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Waldmeister
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Anmeldungsdatum: 28.06.2014
Beiträge: 449

Beitrag(#1992004) Verfasst am: 24.03.2015, 19:34    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Die einzige Rechtfertigung der Schulpflicht ist es, bestimmte Basisqualifikationen zu garantieren. Da ist die Weltanschauung sekundär.

Nein, die Unabhängigkeit von der Weltanschauung der Eltern ist eine wichtige Basisqualifikation und muß gelernt werden.


Das ist in groben Zügen richtig. Es gibt sog. Bildungsstandards, die von der Kultusministerkonferenz der Länder festgelegt werden und per Leitlinien an die Länder weitergegeben werden. Die Ausgestaltung, wie diese Bildungsstandards erreicht werden, obliegt dem jeweiligen Landeskultusministerium.

Dabei kann jedes Land seine "eigenständige" länderspezifischen Gesichtspunkte einbringen. Die Sicherstellung der Bildungsstandards sind wesentliche Kernaufgabe der Schulen.

Das Personal, das zur Erreichung des Ziels Vermittlung des Bildungsstandards benötigt wird unterliegt den jeweiligen Vorschriften der Länder über die Beschäftigung im Landesdienst ( LBG, TV-L mit entsprechenden Überleitungsvorschriften zum LBG).

Eine Konkurrenz zwischen der Vermittlung von Bildungsstandards und dem Einstellungen des Personals dazu kann es deshalb nicht geben.

Einzig die höherwertige grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsfreiheit kann eine Problem dann werden, wenn Arbeitsauftrag und persönliche Einstellung entgegengesetzt laufen. Das hat das BVG auch herausgearbeitete, dass das nicht geht. Nur muss es anders gehen, als es bisher in den Regelungen der Länder festgeschrieben war, weil die Persönlichkeitsrechte nach GG da zu stark eingeschränkt waren.

Das Urteil ist GG konform, sehr gut begründet und rechtsfortbildend...weise ist es allerdings nicht.
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 6424

Beitrag(#1992071) Verfasst am: 25.03.2015, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mal kurz rein senfen....


Einmal ehrlich ......hat eine Muslima die WC putzt ein Kopftuch auf stört es keine Sau, sobald sie aber gesellschaftlich höher steht, Lehrerin , Ärztin usw ... zucken alle aus wegen den stk. Stoff.
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Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn.
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Waldmeister
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Anmeldungsdatum: 28.06.2014
Beiträge: 449

Beitrag(#1992073) Verfasst am: 25.03.2015, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Völlig falsch. Jeder kann und darf sich - egal wo und worum - ein Tuch darum drehen, wo er möchte. Er muss nur damit umgehen, dass SEIN Signal eine Reaktion hervorruft......bei jedem Betrachter unterschiedlich. Beim Betrachter ergeben sich Wertungen des Zeichens.

Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen. Die Auswirkung des Zeichens auf die Gesellschaft bestimmt sich nach dem üblichen Prozess, der die Ausformung der Gesellschaft prägt.....der da wäre u.a. wem nützt das in einer übergeordneten Art und Weise.

Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen. Ich darf den Zeichengeber in keiner Weise in seinen Rechten beschneiden, ob ich den Zeichengeber für irgendetwas brauchen oder mögen kann, obliegt ganz alleine der persönlichen Einstellung.

Also.......wo ist das Problem?
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1992194) Verfasst am: 25.03.2015, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Waldmeister hat folgendes geschrieben:
Völlig falsch. Jeder kann und darf sich - egal wo und worum - ein Tuch darum drehen, wo er möchte. Er muss nur damit umgehen, dass SEIN Signal eine Reaktion hervorruft......bei jedem Betrachter unterschiedlich. Beim Betrachter ergeben sich Wertungen des Zeichens.

Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen. Die Auswirkung des Zeichens auf die Gesellschaft bestimmt sich nach dem üblichen Prozess, der die Ausformung der Gesellschaft prägt.....der da wäre u.a. wem nützt das in einer übergeordneten Art und Weise.

Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen. Ich darf den Zeichengeber in keiner Weise in seinen Rechten beschneiden, ob ich den Zeichengeber für irgendetwas brauchen oder mögen kann, obliegt ganz alleine der persönlichen Einstellung.

Also.......wo ist das Problem?

Gesellschaftliche Prozesse verstehen leicht gemacht Sehr glücklich

Und die Dialektik gehört mit zum Geschäft:
Zitat:
Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen.
...
Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen.


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Schöngeist
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Anmeldungsdatum: 06.10.2013
Beiträge: 803

Beitrag(#1992221) Verfasst am: 26.03.2015, 03:07    Titel: Re: Entscheidung des BVG zum Kopftuch für Lehrkräfte Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
Nein, die Unabhängigkeit von der Weltanschauung der Eltern ist eine wichtige Basisqualifikation und muß gelernt werden.


Hm komisch finde ich nur, dass Deutschland in der ganzen westlichen Welt das einzige Land mit einer so restriktiven Schulpflicht ist. Der internationale Standard ist "Bildungspflicht". Kinder sollen Bildung erlangen, aber es spielt keine Rolle wie, wo und durch wen. Das ermöglicht eben auch Homeschooling und alle möglichen Bildungskonzepte.

Immerhin hat man in Deutschland noch eine freie Schulwahl. Was es z.b. christlichen Eltern ermöglicht ihre Kinder auf christliche Schulen zu schicken.

Aber dann lehnst du wahrscheinlich selbst das ab, denn wenn christliche Kinder auf christliche Schulen geschickt werden ist ja auch wieder die "Unabhängigkeit von der Weltanschauung der Eltern" nicht gegeben.

Also bleibt wohl nur noch die totale staatliche Einheitsschule als Zwang für alle.
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Waldmeister
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Anmeldungsdatum: 28.06.2014
Beiträge: 449

Beitrag(#1992229) Verfasst am: 26.03.2015, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Waldmeister hat folgendes geschrieben:
Völlig falsch. Jeder kann und darf sich - egal wo und worum - ein Tuch darum drehen, wo er möchte. Er muss nur damit umgehen, dass SEIN Signal eine Reaktion hervorruft......bei jedem Betrachter unterschiedlich. Beim Betrachter ergeben sich Wertungen des Zeichens.

Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen. Die Auswirkung des Zeichens auf die Gesellschaft bestimmt sich nach dem üblichen Prozess, der die Ausformung der Gesellschaft prägt.....der da wäre u.a. wem nützt das in einer übergeordneten Art und Weise.

Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen. Ich darf den Zeichengeber in keiner Weise in seinen Rechten beschneiden, ob ich den Zeichengeber für irgendetwas brauchen oder mögen kann, obliegt ganz alleine der persönlichen Einstellung.

Also.......wo ist das Problem?

Gesellschaftliche Prozesse verstehen leicht gemacht Sehr glücklich

Und die Dialektik gehört mit zum Geschäft:
Zitat:
Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen.
...
Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen.




Und?.....wo ist dein Problem? ...außer , dass du sinnentstellt zitierst durch weglassen.

Alles korrekt , was ich geschrieben habe Winken
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Naastika
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Anmeldungsdatum: 23.11.2003
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Wohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen

Beitrag(#1992243) Verfasst am: 26.03.2015, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Waldmeister hat folgendes geschrieben:


Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen. Die Auswirkung des Zeichens auf die Gesellschaft bestimmt sich nach dem üblichen Prozess, der die Ausformung der Gesellschaft prägt.....der da wäre u.a. wem nützt das in einer übergeordneten Art und Weise.



Jedes Zeichen? Wirklich? Auch Hakenkreuz?

Und wenn die Gesellschft doch zur Überzeugung kommt, die Auswirkungen eines Zeichen gebieten eine Ungleichbehandlung?
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Waldmeister
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Anmeldungsdatum: 28.06.2014
Beiträge: 449

Beitrag(#1992248) Verfasst am: 26.03.2015, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Waldmeister hat folgendes geschrieben:


Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen. Die Auswirkung des Zeichens auf die Gesellschaft bestimmt sich nach dem üblichen Prozess, der die Ausformung der Gesellschaft prägt.....der da wäre u.a. wem nützt das in einer übergeordneten Art und Weise.



Jedes Zeichen? Wirklich? Auch Hakenkreuz?

Und wenn die Gesellschft doch zur Überzeugung kommt, die Auswirkungen eines Zeichen gebieten eine Ungleichbehandlung?


Was fragst du? Was wurde von der Gesellschaft hier in D nach 45 mit diesem Zeichen praktiziert? Wo ist der Gebrauch dieses Zeichens gelandet? Warum fragst du also?

Wenn die Gesellschat eine Ungleichbehandlung nach ihrer Verfassung und ihrer Verfasstheit begründen kann, wo ist dein Problem?
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Naastika
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Beitrag(#1992249) Verfasst am: 26.03.2015, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Waldmeister hat folgendes geschrieben:


Wenn die Gesellschat eine Ungleichbehandlung nach ihrer Verfassung und ihrer Verfasstheit begründen kann, wo ist dein Problem?



Ich habe kein Problem mit der ungleichen Behadlung von politischen oder religiösen Symbolen.

Ich habe deiner (teil wirren..) Argumentation entnommen, du habest welches (betreffend Kopftuch bei Lehrerinnen).

Du kannst jetzt (wenn du willst), meine Ansicht korrigieren.
Also: Ist es oder ist es nicht richtig, dass Lehrerinnen prinzipiell während Schulunterricht in einer staatlichen Schule Kopftücher tragen dürfen?
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schtonk
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Beitrag(#1992276) Verfasst am: 26.03.2015, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Waldmeister hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Waldmeister hat folgendes geschrieben:
Völlig falsch. Jeder kann und darf sich - egal wo und worum - ein Tuch darum drehen, wo er möchte. Er muss nur damit umgehen, dass SEIN Signal eine Reaktion hervorruft......bei jedem Betrachter unterschiedlich. Beim Betrachter ergeben sich Wertungen des Zeichens.

Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen. Die Auswirkung des Zeichens auf die Gesellschaft bestimmt sich nach dem üblichen Prozess, der die Ausformung der Gesellschaft prägt.....der da wäre u.a. wem nützt das in einer übergeordneten Art und Weise.

Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen. Ich darf den Zeichengeber in keiner Weise in seinen Rechten beschneiden, ob ich den Zeichengeber für irgendetwas brauchen oder mögen kann, obliegt ganz alleine der persönlichen Einstellung.

Also.......wo ist das Problem?

Gesellschaftliche Prozesse verstehen leicht gemacht Sehr glücklich

Und die Dialektik gehört mit zum Geschäft:
Zitat:
Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen.
...
Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen.




Und?.....wo ist dein Problem? ...außer , dass du sinnentstellt zitierst durch weglassen.
...

Erstens steht direkt obendrüber das Vollzitat, Rückbezug also jederzeit möglich.
Zwotens kannst du mir keine Sinnentstellung unterstellen. Die würde doch Sinn voraussetzen Sehr glücklich
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Waldmeister
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Beitrag(#1992295) Verfasst am: 26.03.2015, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Waldmeister hat folgendes geschrieben:


Wenn die Gesellschat eine Ungleichbehandlung nach ihrer Verfassung und ihrer Verfasstheit begründen kann, wo ist dein Problem?



Ich habe kein Problem mit der ungleichen Behadlung von politischen oder religiösen Symbolen.

Ich habe deiner (teil wirren..) Argumentation entnommen, du habest welches (betreffend Kopftuch bei Lehrerinnen).

Du kannst jetzt (wenn du willst), meine Ansicht korrigieren.
Also: Ist es oder ist es nicht richtig, dass Lehrerinnen prinzipiell während Schulunterricht in einer staatlichen Schule Kopftücher tragen dürfen?


Ich habe auch kein Problem damit, wie sich wer in der Schule meint praesentieren zu müssen. Das zerfällt in die beiden Ebenen, die da sind
- wie sich die Gesellschaft dazu stellt, wie sich jemand praesentiert
- wie ich mich dazu stelle.

Ich kann nur von mir ausgehen und da meine ich, dass wir 2015 nicht nehr im Mittelalter leben. Wer das allerdings möchte, bitte sehr..........

Wo ist das Problem?


Zuletzt bearbeitet von Waldmeister am 26.03.2015, 15:19, insgesamt einmal bearbeitet
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Waldmeister
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Beitrag(#1992297) Verfasst am: 26.03.2015, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Waldmeister hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
Waldmeister hat folgendes geschrieben:
Völlig falsch. Jeder kann und darf sich - egal wo und worum - ein Tuch darum drehen, wo er möchte. Er muss nur damit umgehen, dass SEIN Signal eine Reaktion hervorruft......bei jedem Betrachter unterschiedlich. Beim Betrachter ergeben sich Wertungen des Zeichens.

Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen. Die Auswirkung des Zeichens auf die Gesellschaft bestimmt sich nach dem üblichen Prozess, der die Ausformung der Gesellschaft prägt.....der da wäre u.a. wem nützt das in einer übergeordneten Art und Weise.

Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen. Ich darf den Zeichengeber in keiner Weise in seinen Rechten beschneiden, ob ich den Zeichengeber für irgendetwas brauchen oder mögen kann, obliegt ganz alleine der persönlichen Einstellung.

Also.......wo ist das Problem?

Gesellschaftliche Prozesse verstehen leicht gemacht Sehr glücklich

Und die Dialektik gehört mit zum Geschäft:
Zitat:
Die Gesellschaft hat nur die Aufgabe jedes Zeichen gleichwertig wirken zu lassen.
...
Persönlich kann ich jede Haltung gegenüber dem Zeichen einnehmen.




Und?.....wo ist dein Problem? ...außer , dass du sinnentstellt zitierst durch weglassen.
...

Erstens steht direkt obendrüber das Vollzitat, Rückbezug also jederzeit möglich.
Zwotens kannst du mir keine Sinnentstellung unterstellen. Die würde doch Sinn voraussetzen Sehr glücklich


Dein Zitat lässt den wesentlichen Satz meines Postes folgend: gegenüber dem Zeichen einnehman - weg. Wenn du schon nach Sinn suchst, solltest du schon Kontext finden können. Sinnsucher sind ja viele unterwegs........meist vergeblich, mangels eigener Fähigkeit Dinge einordnen zu können.

Wie dein Post auch zeigt.

Also handle nach deinem Sinn, der dich weiterbringen kann...wohin ?
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Naastika
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Beitrag(#1992298) Verfasst am: 26.03.2015, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Weinmeister, deine Argumentationsweise ist einfach nur :facepalm:
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Waldmeister
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Beitrag(#1992305) Verfasst am: 26.03.2015, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Naastika hat folgendes geschrieben:
Weinmeister, deine Argumentationsweise ist einfach nur :facepalm:


scholaastika, eigentlich ist sie nur einfach..auf die Radix bezogen..........mehr nicht. Mehr braucht es auch nicht......eigentlich.

Und nun zurück zum Spoocht.
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Naastika
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Beitrag(#1992308) Verfasst am: 26.03.2015, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Waldmeister hat folgendes geschrieben:

scholaastika ,



Hmm, *scholaastika*, zwar ne andere Ecke, aber echt nett. Lachen
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