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Liebe PEGIDA-Demonstranten. Ein polemischer Brief von Sünnerklaas
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 6424

Beitrag(#1995384) Verfasst am: 11.04.2015, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Nö, dazu braucht man mMn keine Experten; das ist klar wie Kloßbrühe.
Es gibt das recht, zu demonstrieren; und es ist Aufgabe der Polizei, die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten. Das eine darf nicht durch das andere eingeschränkt werden. Das ändert sich nicht auf einmal, bloß weil einem die Demonstrationen unsympathisch sind.


Mir ist im Grunde wurscht wer sich öffentlich zum Affen macht. Nur nicht wurscht das hier Steuergelder Woche für Woche f. halbseidene Nachtschattengewächse verschossen werden.
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Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#1995397) Verfasst am: 11.04.2015, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Eine krasse Analyse der Festerling:

http://michaelbittner.info/2015/04/10/tatjana-festerling-pegida-buergermeisterin-fuer-dresden/

Zitat:
Bei den Gegnern von PEGIDA hingegen sieht sie “neue Herrenmenschen”, die ihrer Ansicht nach “nicht einmal vor Terroranschlägen zurückschrecken”, “nicht zu argumentativen Auseinandersetzungen fähig” sind und “die Drecksarbeit für die herrschende Klasse” erledigen. Das ist tatsächlich exakt die Wahrheit, nur eben als seitenverkehrt projizierter Irrtum.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1995400) Verfasst am: 11.04.2015, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Man muss auch mal sehen, wohin es in der Weimarer Republik geführt hat, wenn man die rechten Horden marschieren lässt.

Pegida wendet sich gegen die politische und auch soziale Gleichheit aller Menschen in diesem Lande und überhaupt. Deshalb haben Pegida, Maidan, Sarrazin, Wilders auf der Straße nichts zu suchen.

Die Menschenrechte müssen geschützt werden - sowohl vor Pegida & co. als auch vor bestimmten herrschenden Kreisen an den Schaltknüppeln des Staates und in den Konzernen, ist klar.

Auch in Weimar war das ja eine Zangenbewegung von der Straße und von oben gegen die sozialen Rechte der Bevölkerung.

"Wehret den Anfängen!" heisst es völlig zurecht.

edit: Und wenn man sieht, was alles am 1. Mai und am 8. Mai marschieren will und sich auf sein vermeintliches Demonstrationsrecht beruft, dann wird einem wieder mal ganz anders ...-

Wenn durch Demonstrationen oder Demonstrationen anmeldende Organisationen Straftaten begangen werden und/oder eindeutig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden, kann man natürlich über ein Verbot nachdenken. Das sehe ich allerdings, so sehr mich die PEgIdA-isten widern, nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit gegeben (anders als es bei den Nazis der Fall gewesen wäre).

Das muss man dann aber auch genau so begründen und nicht von hintenrum mit irgendwelchen vorgeschobenen Kostenargumenten. Polizeikosten zählen bei der Ausübung demokratischer Grundrechte einfach nicht.
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 6424

Beitrag(#1995417) Verfasst am: 11.04.2015, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Polizeikosten zählen bei der Ausübung demokratischer Grundrechte einfach nicht.


Sag das mal einen Steuerzahler bei der nächsten Steuererhöhung.
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cartello
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Anmeldungsdatum: 07.11.2012
Beiträge: 6424

Beitrag(#1995418) Verfasst am: 11.04.2015, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Eine krasse Analyse der Festerling:


Das bei der Finsterl....äh Festerling bei einer Yoga Übung einmal was hängen geblieben ist .... Mit den Augen rollen dürfte nun offensichtlich sein.
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#1995439) Verfasst am: 11.04.2015, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
In vielen (politischen) Köpfen ist die Kleinstaaterei immer noch drin. Kommunal- und auch Landespolitik ist vielfach noch vom Kirchturmdenken und historisch abgeleiteten Rivalitäten geprägt... Ich habe da schon die dollsten Dinge erlebt - auch und besonders in Westdeutschland.

Damals bei der Einführung der großen langen Postleitzahlen hat sich in der hiesigen Presse ein Lokalpolitiker beschwert, daß der Kreis Neu-Ulm, obwohl zu Bayern gehörend, baden-württembergische Postleitzahlen bekam, also mit einer 7 vorn dran statt 8.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1995448) Verfasst am: 11.04.2015, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

cartello hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Polizeikosten zählen bei der Ausübung demokratischer Grundrechte einfach nicht.

Sag das mal einen Steuerzahler bei der nächsten Steuererhöhung.

Gern.

Willst du jetzt Demokratie und Rechtsstaat, hier die Ausübung von selbstverständlichen demokratischen Rechten, gegen niedrigere Steuern aufwiegen? Ernsthaft?

Warum genau soll ich diese Aussage noch mal besser finden als das Aufwiegen von Flüchtlingsschutz gegen Steuern wie bei den PEgIdA-isten?
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Skeptiker
"I can't breathe!"



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Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1995457) Verfasst am: 11.04.2015, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Man muss auch mal sehen, wohin es in der Weimarer Republik geführt hat, wenn man die rechten Horden marschieren lässt.

Pegida wendet sich gegen die politische und auch soziale Gleichheit aller Menschen in diesem Lande und überhaupt. Deshalb haben Pegida, Maidan, Sarrazin, Wilders auf der Straße nichts zu suchen.

Die Menschenrechte müssen geschützt werden - sowohl vor Pegida & co. als auch vor bestimmten herrschenden Kreisen an den Schaltknüppeln des Staates und in den Konzernen, ist klar.

Auch in Weimar war das ja eine Zangenbewegung von der Straße und von oben gegen die sozialen Rechte der Bevölkerung.

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edit: Und wenn man sieht, was alles am 1. Mai und am 8. Mai marschieren will und sich auf sein vermeintliches Demonstrationsrecht beruft, dann wird einem wieder mal ganz anders ...-

Wenn durch Demonstrationen oder Demonstrationen anmeldende Organisationen Straftaten begangen werden und/oder eindeutig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden, kann man natürlich über ein Verbot nachdenken. Das sehe ich allerdings, so sehr mich die PEgIdA-isten widern, nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit gegeben (anders als es bei den Nazis der Fall gewesen wäre).

Das muss man dann aber auch genau so begründen und nicht von hintenrum mit irgendwelchen vorgeschobenen Kostenargumenten. Polizeikosten zählen bei der Ausübung demokratischer Grundrechte einfach nicht.


Nein, Pegida ist diskriminierend.

Diskriminierung ist keine Meinung.
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Samson83
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Beitrag(#1995458) Verfasst am: 11.04.2015, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:


Diskriminierung ist keine Meinung.

Quatsch.
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cartello
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Beiträge: 6424

Beitrag(#1995476) Verfasst am: 11.04.2015, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:


Willst du jetzt Demokratie und Rechtsstaat, hier die Ausübung von selbstverständlichen demokratischen Rechten, gegen niedrigere Steuern aufwiegen? Ernsthaft?



Gut lese dir mal die Gesetze durch nicht nur den GG 8, sondern auch die zum Thema Versammlung dann wirst schnell bemerken das man diesen Zirkus leicht ein ende bereiten kann . Steuerschonend. Wir hatten das Thema hier bereits schon mal.....
Zitat:
Nichtbeachtung von Auflagen

Auch kann die Polizei eine Demonstration auflösen, wenn die Auflagen, die die Behörde den Veranstaltern der Demonstration auferlegt hat, nicht eingehalten werden oder ihnen zuwider gehandelt wird. Auflagen können etwa sein :

Untersagen des Mitführens von Fackeln und Trommeln oder Fahnen
aber auch räumliche Beschränkungen, etwa auf einen Stadtteil oder
eine Festlegung des zeitlichen Endes der Versammlung

Quelle Versammlungsgesetz http://www.juraforum.de/ratgeber/versammlungsrecht/wann-demonstrationen-aufgeloest-werden-duerfen

Somit wäre die Sache innerhalb von 5 Minuten beendet. Das ganze fußt auf den zweiten Absatz im Grundgesetz. Du kannst gerne nachschlagen .
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1995479) Verfasst am: 11.04.2015, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Welche konkreten rechtskonformen Auflagen stellst du dir denn vor?
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



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Beitrag(#1995485) Verfasst am: 11.04.2015, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Eine krasse Analyse der Festerling:

http://michaelbittner.info/2015/04/10/tatjana-festerling-pegida-buergermeisterin-fuer-dresden/

Zitat:
Bei den Gegnern von PEGIDA hingegen sieht sie “neue Herrenmenschen”, die ihrer Ansicht nach “nicht einmal vor Terroranschlägen zurückschrecken”, “nicht zu argumentativen Auseinandersetzungen fähig” sind und “die Drecksarbeit für die herrschende Klasse” erledigen. Das ist tatsächlich exakt die Wahrheit, nur eben als seitenverkehrt projizierter Irrtum.


Den Abschnitt finde ich sehr treffend:

Zitat:
Frau Festerling mag nicht nur Hooligans und Lutz Bachmann. Ihre auffälligste Leidenschaft ist überhaupt ein starkes Verlangen nach dummen, brutalen Männern. Sie mag es nach eigener Aussage, wenn Männer machen, “was Männer gern tun”. Wahre Männer sind für sie also offenbar solche, die pöbeln, lügen, hetzen, prügeln, stehlen, koksen und sich vor Unterhaltspflichten drücken.


Ähnlich funktioniert ja auch Heidi Mund. Dürfte wohl eine sexuelle Veranlagung bei den beiden sein - anders kann ich es mir nicht erklären. Ich kenne da auch so einige weibliche Prachtexemplare, die auf solche Typen ("Blut, Boden, Ehre und Respekt") stehen.
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cartello
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Beitrag(#1995487) Verfasst am: 11.04.2015, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Welche konkreten rechtskonformen Auflagen stellst du dir denn vor?


Die auflagen sind ja da. Sie sind ja vorhanden . Man darf sich nicht immer am ersten Absatz eines Grundgesetzes verbeißen wenn es einen zweiten Absatz gibt der eben besagt
Zitat:
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Und hier gibt es eben die Erweiterung....Versammlungsgesetz. Wie man sieht gib auch hier das Grundgesetz den Ball weiter.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1995496) Verfasst am: 11.04.2015, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

cartello hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Welche konkreten rechtskonformen Auflagen stellst du dir denn vor?


Die auflagen sind ja da. Sie sind ja vorhanden . Man darf sich nicht immer am ersten Absatz eines Grundgesetzes verbeißen wenn es einen zweiten Absatz gibt der eben besagt
Zitat:
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Und hier gibt es eben die Erweiterung....Versammlungsgesetz. Wie man sieht gib auch hier das Grundgesetz den Ball weiter.

Ich bin kein Jurist (du offensichtlich auch nicht), aber solche Einschränkungen und Auflagen werden logischerweise nicht einfach wegen "Die gehn uns auf den Sack" verhängt werden können. Dann könnte man das Demonstrationsrecht nämlich gleich aus dem Grundgesetz streichen, weil mit deiner Argumentation die jeweilige Regierung nahezu jede Demonstration verhindern könnte, indem sie einfach hinreichend lästige Auflagen verhängt.

Wie eng das aber Gerichte (zum Glück) auslegen, sieht man beispielhaft ganz gut an Demos gegen Castor-Transporte. Da hätten Polizei und verantwortliche Politiker natürlich auch gerne allerlei Auflagen verhängt, um die Sache möglichst reibungslos ablaufen zu lassen. Ist aber nicht, da darf auch immer sehr nah am Geschehen demonstriert werden, und die Kosten für Polizeieinsätze sind auch egal.

Denk doch bitte mal einen Moment daran, was aus Demonstrationen würde, die du gut findest, wenn sich politische Gegner deiner Argumentation bedienten.
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sünnerklaas
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Beitrag(#1995497) Verfasst am: 11.04.2015, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
cartello hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Welche konkreten rechtskonformen Auflagen stellst du dir denn vor?


Die auflagen sind ja da. Sie sind ja vorhanden . Man darf sich nicht immer am ersten Absatz eines Grundgesetzes verbeißen wenn es einen zweiten Absatz gibt der eben besagt
Zitat:
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Und hier gibt es eben die Erweiterung....Versammlungsgesetz. Wie man sieht gib auch hier das Grundgesetz den Ball weiter.

Ich bin kein Jurist (du offensichtlich auch nicht), aber solche Einschränkungen und Auflagen werden logischerweise nicht einfach wegen "Die gehn uns auf den Sack" verhängt werden können. Dann könnte man das Demonstrationsrecht nämlich gleich aus dem Grundgesetz streichen, weil mit deiner Argumentation die jeweilige Regierung nahezu jede Demonstration verhindern könnte, indem sie einfach hinreichend lästige Auflagen verhängt.

Wie eng das aber Gerichte (zum Glück) auslegen, sieht man beispielhaft ganz gut an Demos gegen Castor-Transporte. Da hätten Polizei und verantwortliche Politiker natürlich auch gerne allerlei Auflagen verhängt, um die Sache möglichst reibungslos ablaufen zu lassen. Ist aber nicht, da darf auch immer sehr nah am Geschehen demonstriert werden, und die Kosten für Polizeieinsätze sind auch egal.

Denk doch bitte mal einen Moment daran, was aus Demonstrationen würde, die du gut findest, wenn sich politische Gegner deiner Argumentation bedienten.


Die Polizisten müssen eh bereit gehalten und bezahlt werden.
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tillich (epigonal)
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Beiträge: 22261

Beitrag(#1995498) Verfasst am: 11.04.2015, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Nein, Pegida ist diskriminierend.

Diskriminierung ist keine Meinung.

Was denn sonst? ein blaulilagestreiftes Humpfgestrumpf? Auch eine Meinung, die dir (wie mir auch) nicht gefällt, ist eine Meinung. Und fällt deswegen, solange keine Gesetze verletzt werden, natürlich unter Meinungsfreiheit.

Das ist übrigens strukturell genau dieselbe bescheuerte "Argumentation" wie die der rexhtsextremistischen Islamhasser, nach der der Islam keine Religion sei, sondern [böse Wörter einfügen], und deswegen nicht unter Religionsfreiheit falle.

Beides Bullshit. Wenn Gesetze verletzt werden, dann könnten die jeweiligen Rechte eingeschränkt werden. Aber nicht vorher, und auch nicht durch ein Hintertürchen, indem man den Veranstaltern die Kosten für staatliche Aufgaben aufbürdet.
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 22261

Beitrag(#1995500) Verfasst am: 11.04.2015, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
cartello hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Welche konkreten rechtskonformen Auflagen stellst du dir denn vor?


Die auflagen sind ja da. Sie sind ja vorhanden . Man darf sich nicht immer am ersten Absatz eines Grundgesetzes verbeißen wenn es einen zweiten Absatz gibt der eben besagt
Zitat:
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Und hier gibt es eben die Erweiterung....Versammlungsgesetz. Wie man sieht gib auch hier das Grundgesetz den Ball weiter.

Ich bin kein Jurist (du offensichtlich auch nicht), aber solche Einschränkungen und Auflagen werden logischerweise nicht einfach wegen "Die gehn uns auf den Sack" verhängt werden können. Dann könnte man das Demonstrationsrecht nämlich gleich aus dem Grundgesetz streichen, weil mit deiner Argumentation die jeweilige Regierung nahezu jede Demonstration verhindern könnte, indem sie einfach hinreichend lästige Auflagen verhängt.

Wie eng das aber Gerichte (zum Glück) auslegen, sieht man beispielhaft ganz gut an Demos gegen Castor-Transporte. Da hätten Polizei und verantwortliche Politiker natürlich auch gerne allerlei Auflagen verhängt, um die Sache möglichst reibungslos ablaufen zu lassen. Ist aber nicht, da darf auch immer sehr nah am Geschehen demonstriert werden, und die Kosten für Polizeieinsätze sind auch egal.

Denk doch bitte mal einen Moment daran, was aus Demonstrationen würde, die du gut findest, wenn sich politische Gegner deiner Argumentation bedienten.

Die Polizisten müssen eh bereit gehalten und bezahlt werden.

Ich versteh gerade nicht, wofür das ein Argument ist?
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cartello
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Beiträge: 6424

Beitrag(#1995504) Verfasst am: 11.04.2015, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Denk doch bitte mal einen Moment daran, was aus Demonstrationen würde, die du gut findest, wenn sich politische Gegner deiner Argumentation bedienten.


Ich berufe mich nur auf die gegebene Gesetzeslage....was ist das so schwer zu verstehen? Da braucht niemand etwas zu verhängen die sind bestand. Das Demorecht steht dir ja zu aber eben nur unter diesen §§ und weiteren. Und Castor mit Pegida vergleichen ist etwas weit hergeholt.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
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Beitrag(#1995510) Verfasst am: 11.04.2015, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

cartello hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Welche konkreten rechtskonformen Auflagen stellst du dir denn vor?


Die auflagen sind ja da. Sie sind ja vorhanden . Man darf sich nicht immer am ersten Absatz eines Grundgesetzes verbeißen wenn es einen zweiten Absatz gibt der eben besagt
Zitat:
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Und hier gibt es eben die Erweiterung....Versammlungsgesetz. Wie man sieht gib auch hier das Grundgesetz den Ball weiter.

Ja, nur sind Auflagen nur Zulässig,um Gefahren für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern, nicht um Steuergelder zu sparen. "die Auflagen sind ja da" - was meinst du konkret?
Weißt du überhaupt, was eine "Auflage" ist?
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Skeptiker
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Beitrag(#1995512) Verfasst am: 11.04.2015, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Nein, Pegida ist diskriminierend.

Diskriminierung ist keine Meinung.

Was denn sonst? ein blaulilagestreiftes Humpfgestrumpf? Auch eine Meinung, die dir (wie mir auch) nicht gefällt, ist eine Meinung. Und fällt deswegen, solange keine Gesetze verletzt werden, natürlich unter Meinungsfreiheit.


Meinungsfreiheit hat Grenzen - hier im Forum und auch gemäß den Menschenrechten und Artikel 5 GG. Diese Grenzen sehe ich bei Pegida erreicht.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Das ist übrigens strukturell genau dieselbe bescheuerte "Argumentation" wie die der rexhtsextremistischen Islamhasser, nach der der Islam keine Religion sei, sondern [böse Wörter einfügen], und deswegen nicht unter Religionsfreiheit falle.

Beides Bullshit. Wenn Gesetze verletzt werden, dann könnten die jeweiligen Rechte eingeschränkt werden. Aber nicht vorher, und auch nicht durch ein Hintertürchen, indem man den Veranstaltern die Kosten für staatliche Aufgaben aufbürdet.


Was ist das denn für ein Vergleich?
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Samson83
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Beitrag(#1995517) Verfasst am: 11.04.2015, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Meinungsfreiheit hat Grenzen - hier im Forum und auch gemäß den Menschenrechten und Artikel 5 GG.

Unbestritten. Die Grenzen sind aber niccht im Bereich Schutzbereich (Meinungsbegriff) sondern in dem der Schranken zu suchen, also nicht beim Begriff der Meinung, sondern welche Meinungen geäußert werden dürfen.

Zitat:
Diese Grenzen sehe ich bei Pegida erreicht.

Ich und die dt. Justiz nicht. Schade, wa?
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sünnerklaas
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Beitrag(#1995549) Verfasst am: 11.04.2015, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
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cartello hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
Welche konkreten rechtskonformen Auflagen stellst du dir denn vor?


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Zitat:
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Und hier gibt es eben die Erweiterung....Versammlungsgesetz. Wie man sieht gib auch hier das Grundgesetz den Ball weiter.

Ich bin kein Jurist (du offensichtlich auch nicht), aber solche Einschränkungen und Auflagen werden logischerweise nicht einfach wegen "Die gehn uns auf den Sack" verhängt werden können. Dann könnte man das Demonstrationsrecht nämlich gleich aus dem Grundgesetz streichen, weil mit deiner Argumentation die jeweilige Regierung nahezu jede Demonstration verhindern könnte, indem sie einfach hinreichend lästige Auflagen verhängt.

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Die Polizisten müssen eh bereit gehalten und bezahlt werden.

Ich versteh gerade nicht, wofür das ein Argument ist?


Ich verstehe die ganze Semmelei wegen der Kosten nicht: die Mannschaften der Bereitschaftspolizei müssen von den Ländern vorgehalten werden. Ob die nun im Einsatz sind oder ohne Einsatz sich die Eier schaukeln, ist wumpe. Sie müssen trotzdem bezahlt werden.
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Beitrag(#1995578) Verfasst am: 11.04.2015, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Ich verstehe die ganze Semmelei wegen der Kosten nicht: die Mannschaften der Bereitschaftspolizei müssen von den Ländern vorgehalten werden. Ob die nun im Einsatz sind oder ohne Einsatz sich die Eier schaukeln, ist wumpe. Sie müssen trotzdem bezahlt werden.

Verstehe. Das ist aber ein Irrglaube, denke ich. Kurzfristig machen die evtl. Überstunden, die kosten; und auch wenn nicht: langfristig könnten Stellen eingespart werden, wenn die Jungs und Mädels weniger gebraucht werden. Das Kosten entstehen, stimmt also m.E. schon.
Es ist nur egal - das bringt die Demokratie nun mal mit sich, dass auch Widerlinge die Demonstrationsfreiheit nutzen dürfen und dass dabei dann Polizeieinsätze nötig sein können.
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Beitrag(#1995633) Verfasst am: 12.04.2015, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Verstehe. Das ist aber ein Irrglaube, denke ich. Kurzfristig machen die evtl. Überstunden, die kosten; und auch wenn nicht: langfristig könnten Stellen eingespart werden, wenn die Jungs und Mädels weniger gebraucht werden. Das Kosten entstehen, stimmt also m.E. schon.
Es ist nur egal - das bringt die Demokratie nun mal mit sich, dass auch Widerlinge die Demonstrationsfreiheit nutzen dürfen und dass dabei dann Polizeieinsätze nötig sein können.


Beamte und Angestellte im ÖD erhalten keinen Stundenlohn. Überstunden werden in Zeiten, in denen nichts los ist, abgefeiert. Die Absicherung von Demonstrationen ist auch nur ein Teil der Aufgaben der Bereitschaftspolizei. Es gibt auch noch diverse andere Fälle, in denen die Bereitschaftspolizei gebraucht wird: Grossschadensfälle, wie extreme Grossbrände oder Gross-Verkehrsunfälle, Naturkatastrophen, Vermisstensuche - also immer dann, wenn kurzfristig personelle Verstärkung gebraucht wird, die die einzelnen Polizeikommissariate und -inspektionen personell nicht leisten können. Letztenendes ist das eine Polizeitruppe, deren Mitglieder ggf. "verliehen" werden - Leute, die in Bereitschaft sind. Der Staat ist nun einmal verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sicher zu stellen. Und das kostet, da hat er Personal vorzuhalten.
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Misterfritz
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Beitrag(#1995636) Verfasst am: 12.04.2015, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Umstrittener Gastredner: Ministerpräsident Tillich droht Pegida wegen Wilders-Auftritt
Der Islamfeind Geert Wilders ist Stargast der Pegida-Bewegung am Montag, nun knöpft ihn sich Sachsens Regierungschef vor: Sollte es bei dem Auftritt Entgleisungen geben, werde konsequent gegen die Verantwortlichen vorgegangen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/pegida-in-dresden-stanislaw-tillich-warnt-geert-wilders-a-1028147.html

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sünnerklaas
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Beitrag(#1995642) Verfasst am: 12.04.2015, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Umstrittener Gastredner: Ministerpräsident Tillich droht Pegida wegen Wilders-Auftritt
Der Islamfeind Geert Wilders ist Stargast der Pegida-Bewegung am Montag, nun knöpft ihn sich Sachsens Regierungschef vor: Sollte es bei dem Auftritt Entgleisungen geben, werde konsequent gegen die Verantwortlichen vorgegangen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/pegida-in-dresden-stanislaw-tillich-warnt-geert-wilders-a-1028147.html


Wäre einmal interessant, ob Tillich tatsächlich gegen die Brüder vor geht... Seine offizielle Facebook-Seite hat er ja nach diversesten rechten Pöbeleien vorübergehend stillgelegt. Tillich ist ja auch eine Hassfigur, weil er Sorbe ist.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1995666) Verfasst am: 12.04.2015, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Beamte und Angestellte im ÖD erhalten keinen Stundenlohn. Überstunden werden in Zeiten, in denen nichts los ist, abgefeiert.

Trotzdem heißt das natürlich langfristig gedacht, dass sich die für solche regelmäßigen Demos aufgewandten Arbeitsstunden zu Stellen addieren, die nun mal bezahlt werden müssen. Insofern ist die Anfangsaussage, dass die PEgIdA-Demos wohl einiges kosten, durchaus korrekt.
Das ist aber auch durchaus egal, denn:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der Staat ist nun einmal verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sicher zu stellen. Und das kostet, da hat er Personal vorzuhalten.

Hier bin ich ganz bei dir. Das ist staatliche Aufgabe, auch bei Demos; demonstrieren zu dürfen ist ein Grundrecht, das nicht einfach wegen "Is' aber teuer!" eingeschränkt werden darf; Diskussion beendet.
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Beitrag(#1995709) Verfasst am: 12.04.2015, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Beamte und Angestellte im ÖD erhalten keinen Stundenlohn. Überstunden werden in Zeiten, in denen nichts los ist, abgefeiert.

Trotzdem heißt das natürlich langfristig gedacht, dass sich die für solche regelmäßigen Demos aufgewandten Arbeitsstunden zu Stellen addieren, die nun mal bezahlt werden müssen. Insofern ist die Anfangsaussage, dass die PEgIdA-Demos wohl einiges kosten, durchaus korrekt.
Das ist aber auch durchaus egal, denn:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Der Staat ist nun einmal verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit sicher zu stellen. Und das kostet, da hat er Personal vorzuhalten.

Hier bin ich ganz bei dir. Das ist staatliche Aufgabe, auch bei Demos; demonstrieren zu dürfen ist ein Grundrecht, das nicht einfach wegen "Is' aber teuer!" eingeschränkt werden darf; Diskussion beendet.


Ich sach jetzt mal so, bei Fußballvereinen und Hooligans gibbet auch Möglichkeiten der "Kostenbeteiligung". Kommt immer auf den Druck an.
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Beitrag(#1995710) Verfasst am: 12.04.2015, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Umstrittener Gastredner: Ministerpräsident Tillich droht Pegida wegen Wilders-Auftritt
Der Islamfeind Geert Wilders ist Stargast der Pegida-Bewegung am Montag, nun knöpft ihn sich Sachsens Regierungschef vor: Sollte es bei dem Auftritt Entgleisungen geben, werde konsequent gegen die Verantwortlichen vorgegangen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/pegida-in-dresden-stanislaw-tillich-warnt-geert-wilders-a-1028147.html



Wieso darf dieser auslaendische Hassprediger ueberhaupt einreisen?
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Beitrag(#1995717) Verfasst am: 12.04.2015, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Umstrittener Gastredner: Ministerpräsident Tillich droht Pegida wegen Wilders-Auftritt
Der Islamfeind Geert Wilders ist Stargast der Pegida-Bewegung am Montag, nun knöpft ihn sich Sachsens Regierungschef vor: Sollte es bei dem Auftritt Entgleisungen geben, werde konsequent gegen die Verantwortlichen vorgegangen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/pegida-in-dresden-stanislaw-tillich-warnt-geert-wilders-a-1028147.html



Wieso darf dieser auslaendische Hassprediger ueberhaupt einreisen?


weil wir ein freies land sind!
ich bin aber sehr gespannt auf seine wortwahl in seiner rede und ob, bei einem Fehler, seine rede wie angedeutet wurde, wirklich unterbrochen werden wird.
ich fürchte aber, wilder wird sich doch sehr vorsichtig äußern.
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